131. Bremer Montagsdemo
am 30. 04. 2007  I◄◄  ►►I

 

Mehr Sicherheit durch Schnüffelei?

Ursula GatzkeFrüher wurde bessere Politik gemacht als heute! Jetzt spielt man oben „Mensch ärgere dich nicht“: ein paar Schritte vor, ein paar Schritte zurück, und ab und zu fliegt ein Bösewicht raus! Doch auf Dauer ist auch das zu langweilig für so gebildete Leute.

Es muss mal Abwechslung her! Ein neues Spiel bringt neuen Schwung in die Politik und hält das Volk munter: „Schnüffeln wir – oder schnüffeln wir nicht?“ Das ist doch auch so schön aufregend! Aber ganz neu ist es nicht, man weitet es nur wieder ein bisschen aus.

Als Frau Merkel in Bremen Wahlkampf machte, musste ich als Oma sogar meinen Stoffbeutel öffnen, um meine Regenjacke zu zeigen! Gefilmt wurde auch ich fleißig, aus dem Parlamentsfenster heraus. Sicher gibt es bessere Passfotos von mir, die ich gar nicht kenne! Und wo sind meine Fingerabdrücke wohl schon überall gelandet?

Ich bin nicht kriminell, nein, nur eine Oma, die nicht mit den Wölfen heult. Wer heute in Deutschland anders denkt, redet oder schreibt als unsere hohen Volksvertreter es gerne hätten, der hat schon jetzt schlechte Karten! Der wird durchleuchtet, gemieden und der Öffentlichkeit verschwiegen, so gut es geht!

So laut wie unsere Politiker auf den freien Plätzen draußen darf ein Kritiker eben nicht sein. Ich hoffe nur, dass sich das totale Schnüffelspiel nicht durchsetzen lässt! Wo sind die Leute, die da nicht mitspielen wollen? Ihr seid noch zu leise! Mehr Sicherheit gibt es nicht durch gefährliche Spielchen! „Mensch ärgere dich nicht“ bis in die Schnüffelzeit zurück? Nein und nochmals nein!

Ursula Gatzke (parteilos)
 
Schwere Vorwürfe gegen Bremer Hartz-IV-Behörde: Bagis trägt
indirekte Mitschuld an Kevins Tod („Erwerbslosenforum“)
 
Verhungern in Deutschland: Montagsdemo Köln verabschiedet
offenen Brief an „soll-nicht-essen“-Münte („Linkszeitung“)

 

Bagis verweigert Siebenjährigem
eigenes Kinderzimmer

Elisabeth Graf1. Bremens „inoffizielle Kinderbeauftragte“ Ilse Wehrmann ist auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Der „Tageszeitung“ erzählte sie in einem Interview, dass Bremen bundesweit ein Vorreiter gewesen ist, als sie vor 31 Jahren mit ihrer Arbeit angefangen hat. Bremen war das erste Bundesland mit einem beitragsfreien Kindergarten und hatte eine flächendeckende und integrative Erziehung von Behinderten und Nicht-Behinderten aufgebaut.

In den letzten drei Jahren jedoch ist der Abbau von Ganztagesplätzen in sozialen Brennpunkten und die Zusammenfassung von behinderten Kindern in wohnortsfernen „Schwerpunkthäusern“ vorangetrieben worden. Auch die Debatte um die Laienerzieher(innen) empfindet sie als traumatisch. Jetzt will sie für all das keine Verantwortung mehr tragen müssen. Der Stadt Bremen verzeiht sie nicht, dass diese die integrative Erziehung „rückbaut“.

Ihr Abschied kommt zu einem Zeitpunkt, wo Bremen vor allem durch den Fall Kevin und Kinderarmut auffällt. Frau Wehrmann fühlt sich von der Stadt Bremen fachlich nicht mehr gefragt und wird nun Daimler-Chrysler beim Aufbau von Kinderbetreuung in Deutschland beraten. Sie hofft, dass sie dort eine fortschrittliche Kleinkinderbetreuung aufbauen kann, die auch Vorbildfunktion bekommen kann. Im momentanen Wahlkampfgetöse habe auch die CDU das Thema Kinder entdeckt. Bundesweit sei die CDU mit einer modernen Familienpolitik gut aufgestellt, auch wenn das für diese Partei vielleicht noch neu ist.

Frau Wehrmann sieht, „dass wir kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem haben. Wir brauchen eine bessere Infrastruktur, andere Rahmenbedingungen. Sie fordert den Kindergarten für alle, nicht nur für die Berufstätigen, auch in den sozialen Brennpunkten. Bremen muss alle Kraft auf die zweite Erzieherin legen; das ist seit 20 Jahren ein Thema. Und wir brauchen mehr Ganztagesplätze, kleinere Gruppen. Mit der Personalausstattung, die wir jetzt haben, machen wir uns schuldig.“

 

2. Die FDP-Fraktion im Schweriner Landtag will jungen Hartz-IV-Empfängerinnen einen Zuschuss für die Anti-Baby-Pille zahlen. Damit solle die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche gesenkt werden, die in dieser Altersgruppe besonders hoch sei, sagte FDP-Sozialexperte Ralf Grabow am Donnerstag in Schwerin. Frauen, die auf Sozialhilfe angewiesen seien, könnten sich Verhütungsmittel oft nicht leisten. Das habe zur Folge, dass sie ungewollt schwanger werden und deshalb häufiger abtrieben.

Sie sollten lieber die ganzen Kosten für Frauen jedes Alters übernehmen! Aber sterben die Deutschen nicht aus? Sollte der Geburtenrückgang nicht gerade durch das Elterngeld gestoppt werden? Oder will die FDP gar auf ungewöhnlichem Wege Kinderarmut bekämpfen, das Übel also schon an seiner Entstehung hindern? Soll man die Pest ausrotten, indem man sie erst gar nicht zulässt?

Wer weiß, wie lange es noch dauert, bis jede potenziell durch Schwangerschaft gefährdete Hartz-IV-Empfängerin prophylaktisch sterilisiert wird, damit die Armut nicht noch weitere Nachkommen bekommt und dem Staat somit auf der Tasche hängt! Kommen euch diese Überlegungen nicht bekannt vor? Irgendwie hatten wir das alles doch schon vor 70 Jahren einmal!

 

3. Ein Fall von der Bagis: Der alleinerziehende Vater M. und sein Sohn können nicht länger auf 16 Quadratmetern leben, sagt das Jugendamt. Die Bagis lehnt die neue Wohnung ab – die derzeitige sei „preislich angemessen“. In dem kleinen Raum steht eine Küchenecke, ein Kühlschrank, Fernsehen, zwei Betten – denn M. lebt da mit seinem inzwischen siebenjährigen Kind. Es gibt einen winzigen Vorraum mit Tür zum Bad, keinen Keller. Alles muss also auf den 16 Quadratmetern verstaut werden – Küchenvorräte, Spielzeug, schmutzige und saubere Wäsche.

Das ist eine unglaubliche Zumutung, zumal der Junge eine „tiefgreifende Entwicklungsstörung“ hat. Für die Entwicklung des Kindes ist ein eigenes Kinderzimmer dringend erforderlich, zumal sein Autismus so stark ausgeprägt ist, dass im Grunde eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich ist. Nun hat M. eine neue Wohnung; die „Wohnungshilfe“ hat sie ihm angeboten, für 290 Euro Kaltmiete. Aber die Bagis lehnt ab. Begründung: „Die jetzige Wohnung ist preislich angemessen.“

Das Jugendamt interveniert, schreibt an die Bagis. Diese bittet den Vater, „umgehend“ bei der „Zentralen Fachstelle Wohnen“ vorzusprechen, eine Behörde, wo M. ein paar Adressen in die Hand gedrückt bekommt und auf den freien Wohnungsmarkt zurückgeschickt wird, auf dem er seit Jahren vergeblich sucht. So kümmert sich die Bagis um ihre Klientel! Von Kevin will ich jetzt gar nicht sprechen, an dessen Tod die Bagis mitbeteiligt ist.

 

4. Glücklicherweise gibt es nicht nur Negatives zu berichten, weil manche Mitmenschen ganz besonders reizende Ideen haben: Ein Hartz-IV-Ermittler bekam unangekündigten Hausbesuch! Einen Besuch der besonderen Art erlebte im Morgengrauen der Chef des Sozialermittlungsdienstes der Kölner Arge an seinem Wohnort in Köln-Porz: Ungefähr 20 rot verkleidete „Überflüssige“ erschienen gegen 6:45 Uhr überraschend zu einem „Hausbesuch“, wie Herr G. sie sonst bei Hartz-IV-Betroffenen durchführt. Sie hängten „Fahndungsplakate“ auf und informierten die Anwohner mit dem Megafon.

Grund für diese Aktion waren öffentliche Äußerungen, die der Besuchte im vergangenen Jahr gegenüber dem „WDR“ im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit gemacht hatte. So zeigte er keinerlei Empörung, dass anonyme Denunzianten Sozialgeldbezieher des Betruges bezichtigten. Nach seinen Worten bleibe es nicht aus, dass „Neider“ ein „Augenmerk“ auf diese Menschen hätten. Die Teilnehmer der Aktion waren über die bereitwillig erteilte Auskunft überrascht, mit der die Anwohner über die Lebensverhältnisse und den PKW des Ermittlers berichteten, der seine Wohnungstür nicht öffnete.

In einem zweiten Schritt setzten die Teilnehmer ihre Aktion in der Arge Köln-Mülheim fort, wo der Ermittlungsdienst seine Räumlichkeiten hat. In der Arge trafen sie jedoch keine Ermittler an, daher wurden die wartenden Hartz-IV-Betroffenen und andere Mitarbeiter über die fragwürdigen Methoden des Ermittlungsdienstes informiert. So werden Menschen, die nach mehrmaligen unangekündigten Hausbesuchen nicht angetroffen wurden, unter einem Vorwand in die Behörde bestellt. Dort wartet dann der Ermittlungsdienst, der die Menschen nötigt, sofort mit ihm zu den Wohnungen zu fahren, die dann auf diese Art kontrolliert werden.

Als „Überflüssige“ bezeichnen sich Menschen aus verschiedenen Orten, die unter einem gleichen Namen Aktionsformen des sozialen beziehungsweise zivilen Ungehorsams praktizieren.

 

5. Die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände“ hat vor einer Borkenkäferplage in diesem Sommer gewarnt: Wegen des Orkans „Kyrill“ verrotteten in den Wäldern bis zu 40 Millionen Festmeter Holz, das dem Schädling ideale Bedingungen zur Massenvermehrung biete.

Der „forstpolitische Sprecher“ der SPD-Fraktion im Bundestag, Gerhard Botz, fordert in „Blöd am Sonntag“ den Einsatz von Arbeitslosen im Wald. Um das Holz mit großer Anstrengung aus dem Wald heraus zu bekommen, ist der Einsatz von „Technischem Hilfswerk“ und Arbeitslosen zwingend erforderlich! Vielleicht werden demnächst Arbeitslose mit Borkenkäfern verwechselt?

Elisabeth Graf (parteilos)
 
Bundesagentur warnt vor Euphorie: Ganze Gruppen von Arbeitslosen tauchen
in der Statistik gar nicht erst auf („Spiegel-Online“)
 
Missbrauch gibt es kaum: Aber kontrolliert
wird trotzdem („Süddeutsche Zeitung“)
 
Bagis, Jugend- oder Sozialamt: Welche Behörde trägt
mehr Mitschuld an Kevins Tod? („Erwerbslosenforum“)

 

Wer sind die verantwortungslosen Mitarbeiter der Bagis?

Gudrun Binder1. Der Untersuchungsausschuss hat die Verantwortlichen für den grausigen Tod des kleinen Kevin gesucht und gefunden, wie er auf über 300 Seiten darlegt. Mir fehlen noch ein paar wichtige Akteure in dieser Zusammenstellung: die verantwortungslosen Mitarbeiter der Bagis, durch deren rechtswidriges Verhalten es zu dieser Tragödie kommen konnte.

Es ist schon schlimm und unverständlich genug, dass ein Kind bei einem drogenabhängigen Mann bleiben muss, der nicht sein leiblicher Vater ist. Eine Tatsache, der im Bericht des Untersuchungsausschusses nicht das nötige Gewicht beigemessen wurde. Für mich eine unvorstellbarer Vorgang und Zustand, und das Wort „Kindeswohl“ bekommt einen zynischen Klang.

Dass aber eine Arge – die es ihren Kundinnen und Kunden gegenüber sehr genau nimmt mit echten und angeblichen Paragraphen, Bestimmungen, Gesetzen und ihren Auslegungen und sich völlig überfordert dahinter versteckt – damit durchkommen soll, dass sie selbst genau diese Gesetze und Bestimmungen brutal und rücksichtslos bricht, darf nicht unerwähnt und auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben! Diese Erfahrung der Rechtsbrechung brauchen wir nicht! Diese Rechtsbrechung muss mit Rechtsmitteln bestraft werden!

Der Ziehvater, der den kleinen Kevin unregelmäßig misshandelte, hat ausgerechnet in dem Zeitraum, als er überhaupt kein Geld bekam und in Zukunft auch keines bekommen sollte, diese „Verzweiflungstat“ begangen. Diese Tatsache entschuldigt nicht den Mord am kleinen Kevin, aber sie regt mindestens zum Nachdenken an!

Die Bagis ist zu einem Schreckgespenst für alle Menschen geworden, die mit ihr in Kontakt kommen (müssen). Sie hat unqualifizierte, schlecht ausgebildete und kaum eingearbeitete Mitarbeiter(innen), von denen die meisten in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Diesen Angestellten droht nach Ablauf ihrer befristeten Tätigkeit ein ähnliches Schicksal, wie das der Menschen, die sie in verantwortungsloser Art und Weise demütigen, sanktionieren und menschenverachtend behandeln! Aber sie wissen dann schon mal, was sie erwartet.

Die menschenunwürdigen Entscheidungen, die in Kevins Fall getroffen wurden, sind kein trauriger Einzelfall, ganz im Gegenteil. Wir wissen heute nicht, wie viele Menschen inzwischen vor Verzweiflung an der ihnen zugefügten Ungerechtigkeit und Aussichtslosigkeit an „gebrochenem Herzen“ gestorben sind! Welchen Volksvertreter interessiert das?

 

2. Wenn ihr nach dem Ende der Bremer Montagsdemo nach Hause fahrt und eine auf Bremer Gebiet stehende Mautbrücke passiert, wird das Kennzeichen des Pkw erfasst. Dies passiert euch erst wieder in Bayern. Vergessen wir daher auch heute nicht unseren „starken“ Herrn Röwekamp – gönnen wir ihm ein paar „starke“ Worte! Er ist im Grunde ein armes „Würstchen“, das nicht erst Bürgermeister werden muss, um zu zeigen, was für ein mieser Volksvertreter er ist. Herrn Röwekamps „Stärke“ ist seine ungeheure Unmenschlichkeit: Er ist dann stark, wenn sein Gegenüber schwach ist!

Wir haben das hinreichend erfahren: bei seinem „starken“ Befehl zum Brechmitteleinsatz mit Todesfolge; bei seinem „starken“ inhumanen Verhalten in allen Facetten gegenüber Murat Kurnaz; bei seiner „starken“ Verschwendung von Steuergeldern bei der Anti-NPD-Demo in Gröpelingen, als die Polizisten auch noch die falschen „starken“ Befehle bekamen; bei der unzureichenden, menschenverachtenden Arbeit der Ausländerbehörde, für die er verantwortlich ist.

Und dann seine „starke“ Reform der Polizeistruktur, die ganz klar erkennbar für alle Bürgerinnen und Bürger der Freien Hansestadt „stark“ danebengegangen ist! Wir fühlen uns nicht sicherer, wie er uns wider besseres Wissen weismachen will – wir fühlen uns verlassener! Ich bin auch gespannt auf seine „starke“ Aussage, wenn er vor dem Kurnaz-Ausschuss zu seinem Fehlverhalten befragt wird.

Von der Innenministerkonferenz, die am Wochenende in Bremen stattfand, war die erste Bemerkung, die ich von Herrn Röwekamp über die Zunahme der Jugendkriminalität hörte, dass es sich dabei vermehrt um ausländische Jugendliche handele. Das ist sicher richtig und auch leider verständlich, wenn man sich mit ihrer Situation in Deutschland auseinander setzt. Herr Röwekamp hat auch gleich ein Rezept, wie dem entgegenzutreten sei: Es werden Daten über die sozialen Hintergründe der ausländischen jungen Menschen gesammelt, um besser auf deren Straftaten reagieren zu können.

Was bedeutet dieser Satz? Daten sammeln wie verrückt – was rechtswidrig ist –, und dann auf eine Straftat warten, um „stark“ zu bestrafen! Es wird von ihm mit keinem Gedanken an Prävention gedacht. Das aber wäre einfach, richtig und dringend nötig, das wäre für die Allgemeinheit billiger und vor allem sinnvoll für die jungen Menschen!

Aber so etwas kann frau von Herrn Röwekamp nun wirklich nicht erwarten, damit ist er völlig überfordert. Dazu müsste er sich erst einmal eine völlig andere Perspektive aneignen. Stattdessen gibt er wieder mal einen „starken“ und erschreckenden Satz von sich, mit dem er bei Herrn Schäuble sicher auf offene Ohren stößt – zwei „starke“ Männer unter sich. Auf diesen „starken“ Bürgermeister können wir sehr gut verzichten!

Gudrun Binder (WASG)

 

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt
hat sich überhaupt nicht verbessert

Wolfgang LangeDas „Aufschwung“-Gerede der Regierung und ihrer „Gutachter“ hat den Zweck: Die Arbeitslosen sollen meinen, der Aufschwung bringe für sie Arbeitsplätze – und die Arbeiter und Angestellten sollen meinen, durch den Aufschwung komme irgendwann auch eine Verbesserung der Löhne. Das soll sie vom Kampf um dieses Ziel abhalten!

Und es hat Methode: Heute endet die Friedenspflicht in der Metallindustrie. Der „Weser-Kurier“ titelt – entsprechend der Ausrichtung von Regierung und Gutachtern – „Metaller rechnen mit schneller Einigung“. Die Monopole haben Angst vor einem Arbeitskampf!

Die Telekom steht vor einem Streik, denn beim „Umbau“ des Konzerns sollen 50.000 Arbeitsplätze „ausgegliedert“ werden – die Siemens-Kollegen, die zur nunmehr insolventen Benq „ausgegliedert“ wurden, wissen, was das heißt! Der Rest soll zwölf Prozent billiger arbeiten. Bei Airbus sollen allein in Hamburg über 4.000 Stellen gestrichen werden, trotz allen Geredes, dieser „Standort“ sei „nicht so betroffen“.

Und wir Montagsdemonstranten sollen denken, zu kämpfen sei unnötig, denn in einem Jahr sinke die Arbeitslosigkeit auf unter drei Millionen, so jedenfalls die „fünf Weisen“ – in Wahrheit fünf Rabenschwarze! Immerhin gibt es auch andere Gutachter, gleich hier in Bremen.

Die Arbeitsgruppe „Alternative Wirtschaftpolitik“ um Professor Rudolf Hickel meint: „Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich überhaupt nicht verbessert, der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist in einem Jahr sogar von 61 auf 64 Prozent gestiegen. Die Abnahme der Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von ALG II ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Arbeitssuchende durch die Regelungen zur Zumutbarkeit und zur verschärften Anrechnung von Partnereinkommen in die ‚Stille Reserve‘ gedrängt wurden.“

Eine 33-prozentige Teilzeitquote unter Erwerbstätigen verdeckt zusätzlich das wahre Ausmaß der Arbeitslosigkeit. Eine Erhöhung der Arbeitszeit, wie es Regierung, Unternehmer und „Weise“ wollen, führt zu weiter steigender Arbeitslosigkeit! Die Dreißig-Stunden-Woche wird deshalb nicht nur von immer mehr Kollegen gefordert, sondern auch von Professor Hickel und Partnern in ihrem „Memorandum 2007“

Deshalb gehen wir raus auf die Straße, am 1. Mai auf den Demos; vors Tor, am 3. Mai beim europäischen Aktionstag von GM/Opel; und auf den Marktplatz, wenn hier in Bremen unter anderem die DC-Kollegen die heiße Phase der Tarifrunde einläuten! Wir lassen uns nicht einlullen! Der Aufschwung findet nur im Geldbeutel der Konzernchefs statt – wenn wir etwas erreichen wollen, müssen wir darum kämpfen!

Wolfgang Lange (MLPD)

 

Das verleugnete Druckmittel der illegalen Zahlungseinstellung

Hans-Dieter Binder1. In der letzen Woche ich auf die Möglichkeiten der Gegenwehr bei einem Aufhebungsbescheid hingewiesen. Oftmals werden aber Zahlungen ohne ein solches Schriftstück eingestellt oder verzögert. Hier gilt das Gleiche, es gibt nur keinen Bescheid. Als Ersatz den letzten Bescheid mitnehmen und eventuell den Folgeantrag.

Im Untersuchungsbericht „Kindeswohl“ steht auf Seite 161: „Zeitweise wurde versucht, verzögerte Zahlungen als Druckmittel einzusetzen“. Damit ist eine lange geleugnete Praxis der Bagis aktenkundig geworden! Es handelt sich hierbei um eine grobe Rechtsverletzung.

Was Kevins Ziehvater betrifft, so sieht das SGB II im § 5 Absatz 3 bereits ab seit 1. Januar 2005 Folgendes vor: „Stellen Hilfebedürftige trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen“. Danach ist die Bagis gehalten, solche Unklarheiten direkt mit dem anderen Leistungsträger (Amt für Soziale Dienste) zu regeln: Der Hilfebedürftige erhält Zahlungen vom neuen Leistungsträger, und erst jetzt stellt die Bagis ihre Zahlungen ein.

Eventuelle Überzahlungen der Bagis werden durch das Amt für Soziale Dienste erstattet. Der Gesetzgeber hat diese Konflikte vorhergesehen und wollte eine Lösung auf dem Rücken der Betroffenen verhindern. In anderen Fällen hätte dies viele Tränen und Sorgen verhindert, im Fall von Kevins Ziehvater womöglich die Tragödie. Doch die Ämter haben keinen guten Umgang miteinander.

Der Gesetzgeber hat diese Bestimmungen um die Klagebefugnis der Ämter gegeneinander erweitert. Aber die Hilfebedürftigen sollten nicht die Verlierer sein! Dies hat die Bagis nicht richtig gemacht, und sie macht es immer noch nicht richtig, obwohl Bagis und Amt für Soziale Dienste die gleiche Chefin haben – Frau Ingelore Rosenkötter!

Die Bagis begeht diesen Rechtsbruch auch heute noch! Es obliegt der senatorischen Dienststelle, Rechtssicherheit für die Betroffenen herzustellen! „Echt Bremen“ – pfui, Senat! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!

 

2. Was die Wohnung betrifft, gilt nach wie vor: Wer eine Kostensenkungs­aufforderung erhalten hat, muss sich wehren! Er kann das auch tun, siehe 130. Bremer Montagsdemo. Bremen hat an die Zwangsumzüge gedacht, schließlich nennt die Senatsvorlage eine durchschnittliche Überschreitung von 130 Euro pro Monat bei über 10.000 Haushalten. Dies bedeutet eine Kürzung des Regelsatzes um diesen Betrag, von 345 auf 205 Euro. Das hält kein Haushalt auf Dauer aus!

In der Verwaltungsanweisung von Herrn Schuster steht die Anleitung für die Bagis: Wenn die Miete über den Obergrenzen liegt, muss die Bagis den Betroffenen nicht helfen! Dies bedeutet Wohnungs- und somit Obdachlosigkeit, oftmals einhergehend mit dem Verlust von Wohnungseinrichtung und jeglichem verwertbaren Hab und Gut!

Die Folgekosten einer Notunterkunft sind aber wesentlich höher als eine Abwendung der Zwangsräumung, vorhersehbar höher! Dies muss die Bagis nicht berücksichtigen! Somit ist ein kleinliches Verhalten der Bagis zu befürchten. Daher nochmals die Aufforderung an Senatorin Ingelore Rosenkötter: Ändern Sie Ihre Verwaltungsanweisung Wohnen! Erlauben Sie Ihrer Bagis, gesetzeskonform zu verfahren!

Der Gesetzgeber hat die Mietschulden vorhergesehen. Die Amtsgerichte sind jetzt verpflichtet, jede Klage auf Zwangsräumung umgehend der Bagis mitzuteilen, damit diese die Möglichkeit hat, einzugreifen und die Zwangsräumung abzuwenden! Dies steht ausdrücklich in der Begründung. Was die senatorische Dienststelle davon gemacht hat, steht in der Verwaltungsanweisung Wohnen. „Echt Bremen“ – pfui, Senat!

So will Frau Rosenkötter 20 bis 30 Millionen Euro zusätzlich beim ALG II einsparen. Die Mehraufwendungen wegen Obdachlosigkeit werden diese Zahl rot werden lassen! Diese Bankkauffrau erzeugt so viel Leid, Tränen und auch Wut, oftmals hilflose Wut! Aber auch hier erfolgt ein Echo! Wir unterstützen jeden, der sich wehren will! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!

 

3. Der Bremer Senat ist auseinander! Zumindest im Internet wird es schon so dokumentiert. Dort habe ich bereits länger nach dem Verbleib von Frau Rosenkötter nebst Anhang gesucht. Nun gibt es neue Adressen. Bis vor kurzem waren alle Senator(inn)en über eine gemeinsame Anschrift zu erreichen, jetzt hat jede(r) eine eigene Anschrift – ohne Querverbindung! Bisher konnte der Nutzer von einer senatorischen Dienststelle zur anderen wandern. Dies geht jetzt nicht mehr: kein Link, kein Hinweis auf die Kollegen!

Die neuen Anschriften sind unlogisch und gut versteckt. Alle anderen Hinweise sind im Netz verblieben, aber es gibt keinen Hinweis auf der dann geöffneten Seite. „Echt Bremen“? Nein, sehr stümperhaft und überhaupt nicht auf der Höhe der Zeit, eben echt Bremer Politiker! Nicht einmal der Bürgermeister ist zu finden!

 

4. Habt ihr über diese Ungeheuerlichkeit schon etwas gelesen? Ich habe meinen Augen nicht getraut, es geht um „Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Zeit nach Entstehen der ständigen Rechtsprechung, Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt, Arbeitslosenhilfe, Bedürftigkeitsprüfung, Einkommensanrechnung, Absetzung Privatversicherungsbeiträge, Pauschalierung, Verfassungswidrigkeit“.

Also Achtung: Wer einen neuen Bescheid von Arbeitsagentur, Bagis, Arge, Sozial- oder Wohngeldamt oder einem anderen Leistungsträger vorliegen hat, bei dem die Frist hierfür noch nicht abgelaufen ist, sollte unbedingt Widerspruch einlegen! Zwei Zeilen genügen: „Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom... Begründung folgt.“ Datum und Unterschrift nicht vergessen. An welche Behörde der Widerspruch zu richten ist, steht im Bescheid, und erst nachdem dieser Widerspruch abgegeben wurde, weiterlesen! Widerspruch auch einlegen bei einem normalen Fortsetzungsbescheid, selbst wenn es keine Änderungen gibt!

In der letzten Woche waren wir bei Gericht. Wir sind vom eigentlichen Thema abgekommen und haben allgemein die gesetzlichen Rahmenbedingungen besprochen. Von dem nachstehenden Urteil des Bundessozialgerichtes vom 8. Februar 2007 (Az. B7a AL 2/06R) liegt nach wie vor keine Begründung vor. Es wird unter Umständen tiefgreifende Auswirkungen haben! Weiteres folgt! Also bitte zur Montagsdemo kommen, diese Homepage lesen – und die eigenen Anmerkungen schicken!

 

5. Der Bundesregierung gefallen die Wirtschaftsgutachten nicht: Anregungen oder Hinweise von Regierungsmitgliedern würden nur zögerlich aufgegriffen und nicht richtig umgesetzt. Künftige Gutachten werden daher EU-weit ausgeschrieben. Teilweise sind die Institute (Firmen) personellen Anregungen gefolgt und haben Mitarbeiter versetzt oder abberufen! Dabei waren mir die jetzigen schon sehr kopflastig.

„Die Steuereinnahmen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen“, lacht es uns aus der Zeitung entgegen. Eventuell steht im Kleingedruckten noch: „Insbesondere die Mehrwertsteuereinnahmen sind gestiegen“. Angestiegen sind auch die veranlagten Einkommensteuern, weil die Vorteile wie Sonderabschreibungen der letzten Unternehmensteuerreform nunmehr aufgezehrt sind. Diese Meldung wird monatlich im gesamtem Jahr 2007 platziert, als ob jemand nicht wüsste, dass die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht wurde.

Die Meldung „Die Einnahmen der Sozialversicherungsträger sind in diesem Jahr gegenüber den Vorjahresmonaten angestiegen“ wird uns bis zur Jahresmitte 2007 begleiten. 2006 wurde die Beitragsfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorgezogen. Als Abfederung gab es die Möglichkeit, den Beitrag für Januar auf die folgenden Monate anteilig umzulegen. Von dieser Möglichkeit haben viele Unternehmen Gebrauch gemacht.

„Die Arbeitslosigkeit ist auf unter vier Millionen gesunken!“ Wenn diese Statistik stimmt, bedeutet dies: Es verschwinden Menschen, mitten in Deutschland! Der Anstieg der Beschäftigten hält nämlich mit dem Abschwung der Arbeitslosen nicht mit, auch nicht durch die Zählung jeglicher Tätigkeit als „sozialversicherungspflichtige“ Beschäftigung! Jede noch so kleine Mini-, Midi- oder Ein-Euro-Stelle wird seit kurzem als „sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz“ in die Statistik übernommen, was die Vergleiche mit den Vorjahren erschwert. Zum Glück verschwinden die Menschen nur aus der Statistik! Zu diesen Änderungen und zum neuen Datenverarbeitungsprogramm siehe 113. Bremer Montagsdemo.

Ein Aufschwung ist schön, er beseitigt viele Ängste! Nur leider gelten als Grundlage für den Aufschwung die Steuermehreinnahmen, die gesunkene Arbeitslosenzahl, die gestiegene Beschäftigung und die positiven Unternehmenszahlen, die sich leider um Wörter wie Sanierungserfolg, schlanke Abläufe, Modernisierung, Ausgliederung und Personalabbau ranken. Positive Unternehmenszahlen sind keine positiven Arbeitsmarktzahlen!

Eine zusätzliche Beschäftigung hat Bremen durch die voll geförderten Ein-Euro-Jobs in der „Entgeltvariante“ erzielen wollen, siehe 126. Bremer Montags­demo. Auch dies dient nur der Abfederung des Arbeitsplatzverlustes! Um überhaupt Arbeitsplätze zu finden, wurde die Gemeinnützigkeit als Voraussetzung für die Förderung aufgegeben! Jeder Arbeitgeber kann diese Förderung für jede Neueinstellung eines Arbeitslosen erhalten, wenn dies eine Personalaufstockung ist! Diese Aufgabe der Gemeinnützigkeit erschwert es anderen Arbeitssuchenden erheblich, eine neue Stelle zu finden.

Die 4.500 Ein-Euro-Arbeitsstellen und 500 „50-plus“-Stellen haben den Bremer Arbeitsmarkt ohnehin durcheinandergebracht! Diese Arbeitsverhältnisse sollten „zusätzlich“ und „ohne Auswirkung auf den normalen Arbeitsmarkt“ sein! Dies wird nicht erfüllt. Insofern war die Erweiterung die einige Möglichkeit, überhaupt noch Fördermöglichkeiten zu finden! Die reguläre Entlohnung aller Ein-Euro-Arbeitnehmer wäre die bessere Variante gewesen!

In der Arbeitsmarktstatistik stehen die Ein-Euro-Arbeitsverhältnisse, die „50-plus“-Stellen (die besser vergütete Ein-Euro-Entgeltvariante) und die Ein-Euro-Entgeltvariante als „Arbeitsplätze“, ohne besondere Anmerkung. Freie Ein-Euro-Stellen stehen unter „Stellenangebote“! So wird bundesweit „Beschäftigung“ erzeugt. Natürlich zahlen die Ein-Euro-Arbeitnehmer in der Entgeltvariante auch Lohnsteuern und Sozialversicherung, aber einen Aufschwung können daraus nur nicht im Detail Informierte ableiten!

Arbeitslosigkeit wird nicht mehr als erdrückendes Problem wahrgenommen, aber Vollbeschäftigung ist nicht in Sicht! Vollbeschäftigung wird es nicht mehr geben! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!

 

6. Bei der Kita-Betreuung für Unterdreijährige ist Streit um die Finanzierung ausgebrochen. Das Gesetz zur Verbesserung der Betreuung für Unterdreijährige wurde vom Basta-Kanzler auf den Weg gebracht. Riesengroße Plakate haben mit SPD-Logo auf diese Errungenschaft hingewiesen! Das Gesetz wurde jedoch ohne Mittelzuweisung verabschiedet, die Gemeinden sollten einen Teil der Einsparungen aus ALG II für diesen Zweck verwenden!

Diese Einsparungen waren aber längst anderweitig verplant. Allein Bremen hat zugegeben, im Jahr 2005 60 Millionen Euro durch die Einführung von ALG II gespart zu haben. Insofern könnten die Kitas längst eingerichtet sein! Irgendwann wird die Bundesministerin vielleicht den Mut haben, auf diese Vorgeschichte zu verweisen. Damit wäre zwar die Finanzierung klargestellt, aber die Idee wieder beim Basta-Kanzler Schröder gelandet!

 

7. Das vorzeitige Kündigen oder Auflösen von Lebensversicherungen hat nochmals zugenommen. Gerichtsurteile und jetzt auch ein Gesetzentwurf nehmen sich der Rechte der Versicherungsnehmer an, weil oftmals die Rückzahlungs­summe der Versicherungsgesellschaften kleingerechnet wurde.

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig aufgelöst hat, sollte seine Versicherungsgesellschaft bitten, diesen Auszahlungsbetrag zu überprüfen. Falls eine Ablehnung kommt, nochmals mit Fristsetzung die Korrektur verlangen und notfalls klagen. Den Auszahlungsbetrag auch bei einer Nachzahlung überprüfen. Im Netz stehen entsprechende Erfahrungen, ansonsten Herrn Gottschalk von der „Verbraucherzentrale Bremen“ fragen – aber auch die Kosten vorher abklären!

Wer eine Lebensversicherung hat und ALG II beantragen muss, sollte vorher den Wert seiner Lebensversicherung ansehen. Dies kann durch die regelmäßige Info der Versicherungsgesellschaft als ersten Anhaltspunkt geschehen. Man sollte sich seine Freibeträge ausrechnen und die anderen Vermögenswerte in die Prüfung einbeziehen. Wichtig ist: Eine Lebensversicherung zählt nur als Altersvorsorge, wenn die vorzeitige Verwendung ausgeschlossen wurde. Dies ist mit der Versicherungsgesellschaft schriftlich zu vereinbaren!

Wer von der Bagis aufgefordert wird, seine Lebensversicherung zu verwerten oder anderes Vermögen zu verbrauchen, sollte dies eingehend prüfen. Die Anrechnung von Vermögen durch die Bagis war in allen Fällen fehlerhaft, wie bei der letzten stichprobenhaften Prüfung festgestellt wurde. Leider geben sich viele mit der mündlichen Abweisung zufrieden, weil gesagt wird: „Wenn wir Ihnen darüber einen Bescheid erstellen, rechnen wir auch aus, wie lange der Gegenwert Ihres Vermögens reicht. Erst danach können Sie wieder einen Antrag auf ALG II stellen!“

Wer sein Vermögen „Hartz-IV-fest“ machen will, kann dies bis zum Tag vor der Antragsstellung tun. Dieser Mensch nutzt den Gestaltungsfreiraum, ähnlich wie beim Steuerrecht. Wer übersteigendes Vermögen verwertet hat, sollte sich trotzdem Rat holen, denn eventuell ist eine Schadenersatzforderung gegen die Bagis möglich, weil die Auskunft falsch war! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!

 

8. Noch ein Veranstaltungshinweis: Am Freitag, dem 4. Mai 2007, beginnt um 9:30 Uhr der „Ein-Euro-Job-Tag“ mit Getränken und Kaffee in der Zionsgemeinde, Kornstraße 31. Kommen kann jede(r)! Um 10 Uhr ist Begrüßung mit Kurzreferaten und Diskussion (Inhaltliche Einführung in das Thema, Alternativen zu Ein-Euro-Jobs und Gemeinwesenarbeit). Nach einer Pause werden um 11:20 Uhr Themengruppen und Beratungseinrichtungen vorgestellt.

Ab 11:30 Uhr folgen Gespräche in Kleingruppen (Zukunftswerkstatt „Wo will ich hin?“, Alternative: drei versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse statt vier Ein-Euro-Jobs, Kleingruppen zu den Eingangsreferaten). Frank Kleinschmidt und ich leiten hier den Gesprächskreis „Umgang der Bagis mit ihren Kunden und umgekehrt“.

Parallel dazu laufen Beratung und Infos von „AGAB“, „Arbeitslosenzentrum Tenever“ „Solidarischer Hilfe“, „Beratung für Migranten“, „Schuldnerberatung“. Um 13 Uhr gibt es einen Imbiss. Um 13:45 Uhr startet der Zug mit dem „Blauen Kamel“ zum Marktplatz. Dort gibt es von 14:45 Uhr bis gegen 16 Uhr weitere Aktionen.

Hans-Dieter Binder (WASG)
 

„Aus meiner Sicht hat im speziellen Fall kein Spardruck auf die Sozialbehörde
zur Katastrophe geführt.“
(Ausschuss-Vorsitzender Helmut Pflugradt, CDU)

Der Vertuschungsausschuss
des Herrn Pflugradt

Am 26. April 2007 soll der „Bericht des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung von mutmaßlichen Vernachlässigungen der Amtsvormundschaft und Kindeswohlsicherung durch das Amt für Soziale Dienste“ in der letzten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vor der Bürgerschaftswahl am 13. Mai 2007 beraten werden. Die folgenden Anmerkungen beziehen sich ausschließlich auf die Seiten 157 bis 164, also den Abschnitt über die „Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (Bagis)“, die Arge gemäß § 44b SGB II zwischen der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur Bremen) und der Stadtgemeinde Bremen (Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales), kurz: die stadtbremische „Hartz-IV“-Behörde.

Anstelle eines Vorwortes sei hier ein Fall geschildert, der auch in der kurzgefassten Version verdeutlicht: Die Diskussion über Kinder in Familien, die auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Hartz IV) angewiesen sind, ist an der Bagis offensichtlich spurlos vorübergegangen.

Frau Y. (ein beliebiges Kürzel), alleinerziehende Mutter eines kleinen Jungen, musste am Donnerstag von Ostern (5. April 2007) an „ihrem“ Bankautomaten feststellen, dass die Bagis das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für April nicht überwiesen hatte. Frau Y. wandte sich an die für sie seit Dezember 2006 zuständige Geschäftsstelle A. der Bagis. Dort teilte man ihr an diesem Gründonnerstag mit, ihre Akte sei in der Geschäftsstelle B. Geld könne man ihr ohne Akte nicht auszahlen. Die Geschäftsstelle B. war vor Geschäftsschluss nicht mehr zu erreichen: kein Geld für die Osterfeiertage.

Am Dienstag nach Ostern (10. April 2007) erfuhr Frau Y. in der Geschäftsstelle B. nach mehr als vierstündiger Wartezeit: Man habe versucht, sie schriftlich zu erreichen. Sie habe sich nicht gemeldet. Man habe daraufhin die Zahlung von Leistungen zum Lebensunterhalt für sie und ihr Kind und die Zahlung der Miete an ihren Vermieter eingestellt. Nach dem Verbleib der Mutter und des Kindes wurde nicht gefragt (es sind ja schließlich Zielzahlen zu erfüllen).

Frau Y. hat jedoch dieses Schreiben der Bagis nicht erhalten. Der Grund: Es wurde an eine Wohnung im Bezirk B. geschickt, obwohl sie bereits Ende Dezember 2006 mit ausdrücklicher Genehmigung der Bagis in den Bezirk A. umgezogen war. Die Bagis zahlte seitdem die Miete an ihren neuen Vermieter. Die Unterlagen lagen der Bagis vollständig vor. Auf die Frage, warum ihre Akte ohne Änderungsantrag von der Geschäftsstelle A. an die Geschäftsstelle B. übertragen wurde, hieß es, dies sei in der Akte nicht mehr nachzuvollziehen. Aber: Man hätte die korrekte Adresse der Akte entnehmen können.

Die Chance, im Rahmen der Arbeit des Untersuchungsausschusses, die „Spuren von Hartz IV“ im kurzen Leben des armen Kevin K. zu untersuchen, um damit anderen armen Kindern zu helfen, wurde vertan. Es ist zu hoffen, dass dies noch korrigiert wird.

  1. Richtig ist: Die Bagis hat generell große Probleme, erwerbsfähige Hilfebedürftige in den Arbeitsmarkt zu vermitteln und von Leistungen unabhängig zu machen. Ein hinlänglicher Grund, Leistungen nach dem SGB II wegen „gefühlter Nichterwerbsfähigkeit“ zu verweigern, ist dies jedoch nicht.
  2. Gründe für die im folgenden dargestellte, an keiner Stelle der Untersuchung dokumentierte, gegen die Handlungsempfehlungen der Bundesagentur zu § 44a SGB II und sehr wahrscheinlich gegen Recht und Gesetz verstoßende Vereinbarung zwischen Krankenkassen, Bundesagentur/Bagis und Amt für soziale Dienste (AfSD) ist nicht die Sorge um die erwerbs- oder nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, sondern es sind vorrangig finanzielle Gründe.
    Die Verteilung der Kosten der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (einschließlich Krankenversicherung bzw. Krankenkosten) auf die Kostenträger (Bund, Land und, indirekt, die Krankenkassen) stellt sich im SGB II („Hartz IV“) und SGB XII (Sozialhilfe) grundsätzlich anders dar. Die Verschiebung von Hilfebedürftigen vom SGB II in das SGB XII ist aus finanzieller Sicht im Interesse des Bundes und der Krankenkassen (wegen der geringen KV-Beiträge für Alg II-Empfänger(innen) einerseits und der Kostenerstattung im Rahmen des SGB XII andererseits).
    Die Kommune (hier: Stadt Bremen) kann auch deshalb an einer solchen, offensichtlich unbefristeten Vereinbarung, die die Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit alleine der BA oder gar den Krankenkassen überlässt, kein (finanzielles) Interesse haben. Insofern leuchtet die unvermittelt mit „Vielmehr sollten die Wirtschaftliche Hilfe...“ (siehe Bericht oben) beginnende Erläuterung zum Verfahren bei einem Dissens über die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit ein.
  3. Die Untersuchung bleibt die Antworten auf die folgenden Fragen schuldig: Bestand ein Dissens und, wenn ja, wie und wann begann das dann gesetzlich vorgeschriebene Einigungsstellenverfahren, und wie wurde entschieden? Statt Beantwortung dieser Frage wird hier, wie an diversen anderen Stellen auch, auf die Möglichkeiten des Ziehvaters hingewiesen, auf sein Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Feststellung, ob Erwerbsfähigkeit weiterhin vorliegt, zu verzichten (IKEA-Prinzip statt rechtsstaatliches Verfahren).
  4. Unglaublich: Dem Untersuchungsausschuss ist es im Rahmen der mehrmonatigen Untersuchung offenbar nicht gelungen, einen vollständigen Bagis-Bescheid über die Einstellung der Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kevin (Sozialgeld) und seinem Ziehvater (Arbeitslosengeld II) zu bekommen.
  5. Wann, wie und mit welchem Ergebnis wurde der Widerspruch vom 16. März 2006 gegen den Bagis-Bescheid vom 28. Februar 2006 bearbeitet? Der Bericht gibt keine Auskunft.
  6. Warum erfolgte die letzte Überweisung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Kevin und seinen Ziehvater am 19. Februar 2006? Da diese Leistungen monatlich im Voraus zu zahlen sind, verwundert es, dass sie an zwei seit dem 1. Januar 2005 im Sinne des SGB II Hilfebedürftige mitten im Monat überwiesen wurden. Und: Für welchen Zeitraum wurden die 940,04 Euro (siehe unten) überwiesen? Die Unterstellung in diesem Bericht, am 19. Februar 2006 seien Leistungen für den Zeitraum bis zum 31. März 2006 (40 Tage) überwiesen worden, dürfte nicht korrekt sein (siehe unten).
    Die Bestreitung des Lebensunterhalts aus Kindergeld-Nachzahlungen zeigen, dass auch dieses Geld für den Lebensunterhalt von Kevin, das auf das von der Bagis ausgezahlte Sozialgeld angerechnet wird (und vermutlich auch während der Nicht-Auszahlung angerechnet wurde), nicht regelmäßig gezahlt wurde. Nach den Gründen wurde nicht gefragt. Das Wort Sozialgeld (die Leistung für Kevin) taucht im gesamten Bericht nicht einmal auf.
  7. Wie wurden diese „Zweifel“ des Verwaltungsgerichtes von der Bagis bewertet, und ist sie gegen diesen Beschluss rechtlich vorgegangen? Welchen Einfluss hatte dieser Beschluss auf die offensichtlich bis dahin nicht abgeschlossene Bearbeitung des Widerspruchs von 16. März 2006?
  8. Welches Datum geht aus dem Computerausdruck für die angebliche Auszahlung hervor, und welche Hinweise erhält der Computerausdruck zu der dann offensichtlich nicht erfolgten Überweisung?
  9. Die Zusammenfassung – sie erinnert sehr an entsprechende Berichte in der „Bild“-Zeitung – enthält keine Auskunft darüber, auf welche Bewilligungszeiträume sich die Zahlungen beziehen. Insbesondere für die womöglich letzte Auszahlung von dem Tod Kevins am 19. Februar fehlt eine Begründung für den erstaunlichen Zeitpunkt und den Zeitraum (40 Tage vom 20. Februar bis 31. März 2006?).
  10. Wurde das „Druckmittel“ (verzögerte Überweisung) von der Bagis auch schon vor dem Einstellungsbescheid vom 28. Februar 2006 eingesetzt und erklärt sich daraus der Zeitpunkt der Überweisung am 19. Februar 2006 (siehe auch Anmerkung 6)?
  11. Sogar mit dieser zentralen Aussage zur unakzeptablen Einschränkung des Untersuchungsauftrages (unter anderem „Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden...“) wird indirekt unterstellt, am 19. Februar 2006 erfolgte eine Überweisung des Arbeitslosengeldes II für den Ziehvater und des Sozialgeldes für Kevin für den Zeitraum bis Ende März 2006. Erschreckend an dieser unakzeptablen Selbsteinschränkung: Für den Ausschuss „Kindeswohl“ scheint die Beziehung von „Kindeswohl“ und „Elternwohl“ nur unzureichend bewusst gewesen zu sein. Die Frage nach rechnerisch „hinreichenden finanziellen Mitteln“ – vom Ausschuss nicht einmal genau untersucht (vergleiche unter anderem Anmerkung 6) – greift viel zu kurz.
  12. Vorab wäre darauf hinzuweisen, dass der Ausschuss nicht einen einzigen Zeugen der Bagis gehört hat. Der von der Bundesagentur gestellte Geschäftsführer und der vom Amt für soziale Dienste (AfSD) gestellte stellvertretende Geschäftsführer und auch keine anderen, insbesondere von der BA und dem AfSD gestellten Mitarbeiter wurden vom Ausschuss gehört. Im Bericht entsteht an mehreren Stellen der Eindruck, es seien Zeugen der Bagis gehört worden. Ein einziger Bagis-Zeuge war geladen. Er erschien angeblich wegen Krankheit nicht.
  13. Der ausführliche Hinweis auf die „Möglichkeit“ des Ziehvaters und die „genügend(e) Zeit“, Widerspruch einzulegen und der an Berichte in der „Bild“-Zeitung erinnernde Hinweis auf den regelmäßigen Drogenkonsum mit einem Bekannten verdrängt die Frage nach dem rechtsstaatlichen Handeln der Bagis und der die Bagis tragenden Institutionen, die BA und die Stadt Bremen. Es geht aber hier nicht um IKEA („nutze die Möglichkeiten“) sondern um die Arbeit, die Zusammenarbeit beziehungsweise Nichtzusammenarbeit von Behörden.
    Wenn also, wie es hier heißt „genügend Zeit blieb, Widerspruch einzulegen“, dann sollte doch die Frage geklärt werden, wie denn der Widerspruch, eingelegt am 16. März 2006, etwa zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides und zwei Wochen vor dem 1. April 2006 bearbeitet wurde. Und es sollte untersucht werden, ob der Eindruck trügt, Ziel der Bagis sei eine Unterwerfung des Ziehvaters unter die Geschäftspolitik der Bagis und die gegen die Handlungsempfehlungen BA zu § 44a SGB II und sehr wahrscheinlich gegen Recht und Gesetz verstoßende Vereinbarung (vergleiche Anmerkung 2).
    Die Handlungsempfehlungen der BA zum „Beschäftigungsorientierten Fallmanagement“ (4/2005), auf die der Ausschuss am 11. Januar 2007 vom „Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe“ (BIAJ) hingewiesen wurde, sind im Handeln der Bagis (und deren Träger) nicht zu erkennen. In der Anlage 1 heißt es dort unter anderm wohlklingend: „Leistungssteuerung ... bedeutet den Rückgriff auf und die Weiterentwicklung von kommunaler sozialer Infrastruktur.“ Und: „Es empfiehlt sich ... etwa für bestimmte Fallkonstellationen (zum Beispiel arbeitslose überschuldete alleinerziehende Mütter mit Suchtproblemen) – idealtypische ‚Leistungspakete‘ (Handlungsprogramme) zu entwerfen.“
  14. Auch hier sei noch einmal an den Widerspruch vom 16. März 2006 erinnert. Und: Das „strukturierte Vorgehen“ der Bagis mit dem Widerspruch und das „versierte Umgehen der Bagis mit anderen Ämtern“ blieb leider unbeleuchtet. Damit bleibt auch rätselhaft, warum der Ausschuss zur Feststellung gelangt, es scheine „vertretbar, wenn die Bagis es sich nicht zur Aufgabe macht, sich bei jedem ihrer Klienten, dem eine Leistungseinstellung oder -einschränkung bevorsteht, davon zu überzeugen, ob dieser in der Lage ist, die finanziellen Auswirkungen zutreffend einzuschätzen und rechtzeitig für Abhilfe zu sorgen.“ Es ging hier – zur Erinnerung – um einen alleinerziehenden, drogenabhängigen Hilfebedürftigen und dessen Ziehsohn (der von der Bagis als „nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger“ auch zu ihren „Kunden“ gezählt wurde).
  15. Der erste Satz der Zusammenfassung ist ein Armutszeugnis – in doppeltem Sinne. Zusammenfassend wäre hier doch festzustellen: Der Untersuchungsausschuss hat die gründliche Untersuchung des „vorliegenden Sachverhaltes“ unterlassen – aus nicht nachvollziehbaren Gründen (siehe unter anderem Anmerkung 11). Da verwundert es (um nicht zu sagen: es ist unerträglich), dass der Ausschuss dann „aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes“ zu seiner Einschätzung im ersten Satz gelangt.
    Der zweite Satz dieser Zusammenfassung ändert nur wenig an dieser Bewertung – auch wenn ein Bemühen um Relativierung erkannt wird. Es fehlt die auch von Zeugen vorgetragene Feststellung: Die Verweigerung der SGB-II-Leistungen gegen den dokumentierten Willen des Ziehvaters hat zur Eskalation und Dramatisierung beigetragen. Es widerspricht jeglicher Erfahrung, wenn es nicht so gewesen wäre. Es ist inakzeptabel, dass der Ausschuss auf die Anhörung der Bagis-Geschäftsführung im Rahmen seines Untersuchungsauftrages verzichtet hat.
  16. In den „Mindeststandards der Bundesagentur für Arbeit bei der Erbringung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Arbeitsgemeinschaften“ (Stand: 16. Dezember 2005“ heißt es in Abschnitt „I. Mindeststandards zur Kundenfreundlichkeit der Leistungserbringung“ zur Zusammenarbeit: „Dieser Mindeststandard gilt als erfüllt, wenn die Arge [in der Stadt Bremen: Bagis] die Verfahren an den Schnittstellen mit folgenden Dritten geregelt hat: Agenturen für Arbeit, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, andere Sozialleistungsträger.“
Kritik von Paul M. Schröder („Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe“) am Kevin-Untersuchungsbericht (Seiten 157 bis 164)
 
„Hauptverantwortlicher bleibt der Täter, und dann kommt erst der Staat, aber die Frage sei erlaubt, was der Staat für Rahmenbedingungen schafft, die aus einem Vater einen Mörder machen.“ („Stadtthemen“)

 

Frühsommerlicher Trubel

Mitten im frühsommerlichen Trubel, zur besten Kaffee- oder Bierchenzeit fand unsere 131. Montagsdemo in Bremen am 30. April 2007 um 17:30 Uhr auf dem Marktplatz statt. Am Vorabend des 1. Mai waren viele Bremer und Touristen unterwegs, und es kamen auch einige Mitstreiter mehr als sonst, sodass die Zahl der Zuhörer wieder die 40 erreichte.

Jobst Roselius für dieBundesweite Montagsdemo
 
„Mit Speed in die Armut“: 5.000 Bremer demonstrieren
für Mindestlohn von 7,50 Euro („Weser-Kurier“)
 
Fortschritt: Chavez kündigt Mindestlohnanhebung um 20 Prozent und Arbeits­zeitverkürzung auf sechs Stunden an („Kölner Stadt-Anzeiger“)
 
Rechtsruck: Hochdruck-Sarkotzy wird französischer
Präsident („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz