429. Bremer Montagsdemo
am 01. 07. 2013  I◄◄  ►►I

 

Bremen streicht 50 Soziallehrerstellen, obwohl sich der Bundeszuschuss für Bildung verdreifacht

Hans-Dieter Binder1. Dieser Monat ist wichtig für Eltern mit Kindern unter drei Jahren: Wer seinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz für ein Kleinkind nicht bis zum Monatsende angemeldet hat, verliert seinen Rechtsanspruch. Die Senatorin für Soziales hat ausrichten lassen, dass mit den Eltern auf den Wartelisten Kontakt aufgenommen wurde. Wenn Sie von diesem Kontakt nichts gemerkt haben – einfach nachfassen! Wenn Sie Nachteile durch den nicht ergatterten Krippenplatz haben, sollten Sie darauf möglichst bald und eventuell auch nochmals hinweisen, und zwar nachweisbar.

Bremen hat der Deputation für Soziales die Planung für den noch notwendigen Platzausbau in der Anlage 3 aufgeschlüsselt. Schauen Sie sich die Einrichtung an, die Sie kennen: Ist der Plan für Ihre Einrichtung umsetzbar? Erfolgt die Umsetzung bis zum 1. August 2013? Wann ist Ihr Kind erstmals in der Gruppe? In der gleichen Sitzung wurden auch die Rahmenbedingungen für die Förderung der Kitas vorgestellt, den Rechtsanspruch ab 1. August fest im Blick. Es wird in jedem Fall holperig!

Auf der Strecke bleiben auch die Hortplätze. Diese Unterversorgung wird nicht geändert (Punkt B3). Davor steht auch, dass die Kindergartenkinder gut versorgt seien – Eltern machen zum Teil andere Erfahrungen. Wer für sein Kind noch keine Zusage hat, sollte den Antrag schriftlich an die Sozialsenatorin schicken und auf die Folgen hinweisen, auch auf die bisherigen Probleme. Den 1. August 2013 haben auch die Juristen fest im Blick, denn es wird viele Klagen geben.

Wer vorhat, den Rechtsanspruch durch Klage zu untermauern, sollte möglichst bald den Anwalt einschalten, allerdings vorher die Kosten abklären. Nach einer Ablehnung des Antrags steigt die Aussicht auf Absicherung des Kostenrisikos durch Prozesskostenhilfe. Aber alles vor dem ersten Beratungsgespräch mit dem Anwalt besprechen, denn ein Anwalt muss nicht darauf hinweisen, dass seine Auskunft kostenpflichtig ist. Daher selbst die Kostenfreiheit zusichern lassen!

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Unterdreijährige ist eine Regelung der Hartz-Gesetze. Sie sollte eine frühe Rückkehr der Mütter und Väter in den Arbeitsprozess sicherstellen. Nach der damaligen Planung müssten wir bereits seit Jahren Vollbeschäftigung haben, aber auch daraus ist nichts geworden. Wer sein Kind in den ersten drei Jahren selbst betreuen möchte, kann dies weiterhin tun, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen. Welcher Elterntteil dies tut, können gemäß Grundgesetz die Eltern entscheiden. Keine Behörde kann vorschreiben, dass dies der erwerbslose Elternteil macht und der andere Elternteil weiterhin arbeiten geht. Das Jobcenter „übersieht“ diese Schutzvorschrift nach § 10 (1) 3 SGB II allerdings grundsätzlich.

In § 10 SGB II wird unterstrichen, dass ein Kind unter drei Jahren die Unterstützung eines Elternteils braucht: „Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde. Die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist. Die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird.“ Also einfach darauf hinweisen! Wie das geht? Zur Bremer Montagsdemo kommen – wir gehen mit!

 

2. Bremen hat 50 Soziallehrer von den unterschiedlichen Schulvereinen einstellen lassen. Diese Kosten werden vom Bund im Rahmen der pauschalen Einnahmen für das „Bildungspaket“ erstattet. Die Kostendeckung wurde jedoch bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Bremen will diese Soziallehrer unter Hinweis auf den Wegfall der Kostenerstattung durch den Bund nicht weiterbeschäftigen.

Der Deputation für Soziales wurde der Haushaltsentwurf der Freien Hansestadt Bremen vorgelegt. Auf Seite 2 steht, dass für die Schulsozialarbeiter 6,1 Millionen Euro vom Bund erstattet wurden. Somit gibt es im Jahr 2014 6,1 Millionen Euro Mindereinnahmen. Auf Seite 2 steht aber auch, dass der Bundeszuschuss nach Kapitel 4 SGB XII von 75 auf 100 Prozent erhöht wird (insgesamt auf rund 73,6 Millionen Euro per annum). Somit gibt es 18,4 Millionen Euro Mehreinnahmen: Die Erstattung des Bundes erhöht sich von 6,1 auf 18,4 Millionen Euro ab 2014 jährlich! Wieso sind diese Lehrer nicht bezahlbar?

Ich habe bisher nur von Soziallehrern gehört und gelesen, aber nichts von Hortessen. In einer Senatsvorlage habe ich sie jetzt entdeckt. Es sollten 50 Schulsozialarbeiter oder Hortessen sein. 50 Lehrer verdienen allerdings keine 6,1 Millionen Euro per annum. Wenn über die Weiterbeschäftigung auch nur nachgedacht wurde – wurden dann die Kosten selektiert in tatsächliche, weiterhin anfallende Aufwendungen und „gewillkürte“ beziehungsweise „nicht weiterhin anfallende“ Kosten?

Von den pauschalen Einnahmen für „Bildung und Teilhabe“ wurden auch 2,5 Millionen Euro für andere Sozialleistungen abgezwackt. Auch dieser Betrag ist durch die Erhöhung des Bundeszuschusses finanziert – es sei denn, die Senatorin will nicht. Aber ist anderes wirklich wichtiger? Frankreich hat dies bereut, selbst Schweden leidet jetzt unter dem Abbau der Sozialarbeiter!

Noch weitere Bedingungen für „Bildung und Teilhabe“ ändern sich im Jahr 2014. Bemessungsgrundlage ist jetzt ein „gegriffener“ prozentaler Anteil an den Aufwendungen für die „Kosten der Unterkunft“, also für die Miete der ALG-II-Berechtigten. Für 2014 ist vorgesehen, die tatsächlichen Ausgaben der Länder für „Bildung und Teilhabe“ zu erstatten. Dann hört hoffentlich das Versteckspiel mit den möglichen Leistungen auf. Insbesondere die Nachhilfe wird dann hoffentlich nach dem tatsächlichen Bedarf bewilligt, und die Rahmenbedingungen einschließlich Verwaltungsanweisungen stehen dann im Internet, für alle Möglichkeiten von „Bildung und Teilhabe“. Ab 2014 wird nicht mehr der Haushalt durch Verweigerung von Leistungen gemäß „Bildung und Teilhabe“ gespeist!

 

3. Bremen ist „Schlusslicht“ in der Statistik der Schulabbrecher in Deutschland („Weser-Kurier“ vom 5. Juni 2013, Seite 9). Im Jahr 2004 hat Bremen 786 Menschen ohne Schulabschluss verzeichnet; 2012 waren es 412. Leider beginnt diese Statistik erst 2004. Bremen hat die Zahl der Schulabbrecher demnach fast halbiert, trägt aber weiterhin die „Rote Laterne der Schande“. Und der Senat will jetzt die Schulsozialarbeit als Auslaufmodell ansehen? Wurde einmal ermittelt, was duch die Ausdünnung der Erwachsenenschule in Bremen (siehe 172. Bremer Montagsdemo) eingespart wurde und wie das die Menschen getroffen hat? Es gibt sicher keine Erfolgsbilanz.

Auch im Bundestag wurden Schulabbruch und die daraus entstehenden Folgen behandelt. Die Debatte zum Thema „Analphabetismus wirksam entgegentreten, Grundbildung für alle sichern„ ist lesenswert, auch wie die Fraktionen abgestimmt haben. In der Bürgerschaft haben die Verbesserer die absolute Mehrheit. Am Sonntag war im „Weser-Kurier“ ein Cartoon anzusehen: Die Familie – Eltern, Großeltern, Kind – steht beieinander. Alle schauen auf das Zeugnis: „Was? Mit diesen Zensuren willst du uns später durchbringen?“

Eine Anstiftung zur Beendigung des Schulbesuchs erfolgt freilich auch durch die Fallmanager des Jobcenters. Eltern werden angehalten, die Zeugnisse der Kinder vorzulegen. Der Fallmanager gibt daraufhin Ratschläge für den weiteren Schulweg oder zur Beendigung desselbigen. Oftmals verfügt dieser Mensch nicht einmal über die notwendige Ausbildung. Ansprechpartner für das Jobcenter ist der Vertreter der „Bedarfsgemeinschaft“, also der Familie; trotzdem erfolgen „Einladungen“ an Jugendliche zum Termin im Jobcenter. Dieses abweichende Verfahren wird auch auf Kinder unter 18 Jahre angewandt. Wie ist die „Erfolgsquote“? Keiner muss allein zum Amt! Überzeugen Sie Ihr Kind, nicht allein zu gehen. Lassen Sie sich schriftlich erläutern, warum Sie das Zeugnis vorlegen sollen. Gegen die Aufforderung ist Widerspruch et cetera möglich. Wie das geht? Kommen Sie zur Bremer Montagsdemo: Wir gehen mit!

 

4. Ist eine Ablehnungs- und Abweisungsquote von 32 Prozent ein Erfolg? Das Jobcenter Braunschweig hatte journalistischen Besuch, vier Monate Begleitung im Alltag. Der Leiter des Jobcenters freut sich über 30 Prozent nicht gestellte oder nicht angenommene Anträge auf ALG II im Jahr 2012. Dies betraf 3.900 Ratsuchende. 2013 hat sich die Abweisung bisher auf 32 Prozent der Antragsteller gesteigert. Fabian Rust hat in seinem Beitrag zum Buch „Wir sind empört. Gegen die Zerstörung des Sozialstaates und den Angriff auf unsere Grundrechte“ über die Abweisung geschrieben:

„Da werden im Empfangsbereich zwei, drei Fragen zur Einkommenshöhe gestellt. Anschließend wird durch den Empfangsmitarbeiter mitgeteilt, ein Anspruch auf Hartz IV bestehe nicht, ein Antrag brauche deswegen nicht gestellt zu werden. Die sitzen dann bei mir in der Beratung, ich solle ihnen beim Ausfüllen des Wohngeldantrags helfen. Ich stelle auch ein paar Fragen zum Einkommen und zu den Kosten der Unterkunft und sage: Ein Anspruch auf Hartz IV liegt sehr wohl vor. Sie stehen damit auch besser da als mit Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Wir faxen einen formlosen Antrag zum Jobcenter, woraufhin die Ratsuchenden später mit dem Antragsformular – ein fünf Zentimeter dicker Papierstapel mit Laufzettel – wieder zu mir kommen und Leistungen letztlich doch bewilligt werden, weil die Einnahmen eben nicht ausreichen. Dabei stelle ich mir die Frage, was eigentlich unglaublicher ist: die Dreistigkeit des Jobcenters, die Herausgabe der Antragsformulare zu verweigern, oder die Tatsache, dass die Eltern beide arbeiten, davon ein Elternteil in Vollzeit, und das Geld trotzdem nicht reicht, um ohne Unterstützung zu leben.“ Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)

 

Der Staat spart 20 Milliarden Euro
durch Diskriminierung von
„sozial“ Schwachen

1. Seit Anfang Mai intensiviert das Jobcenter in Oberhausen mit 18 neuen Vermittlungsfachkräften die Beratung. Nun können sich die Vermittler mit den Langzeiterwerbslosen nicht mehr nur alle acht Wochen treffen, sondern schon alle zwei Wochen. Hierbei soll nicht nur der Arbeitsmarkt genauer unter die Lupe genommen werden: Es gilt auch, individuell möglichst viele Interessen und Talente branchenübergreifend auszuloten. Zur Unterstützung können Vermittler die Arbeitslosen bei einem Vorstellungsgespräch begleiten.

Ich kann mir gut vorstellen, dass das Jobcenter in der Gastronomie und der Lagerhaltung recht gute Vermittlungserfolge erzielte, wo doch die Entlohnung oft so bescheiden ist wie das Arbeitsverhältnis prekär. Das tolle Programm für 25- bis 49-jährige Delinquenten führt durch die Intensivierung der Verfolgungsbetreuung sicherlich automatisch zu einer wundersamen Vermehrung von Dumpinglohn-Jobs! Echte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, von denen es sich wirklich leben und nicht nur vegetieren lässt, werden eher nicht vom Himmel fallen.

 

Elisabeth Graf2. Heute ist Heinz Georg von Wensiersky 61 Jahre alt und erwerbslos. Vom Volksschüler stieg er über technischen Zeichner und Konstrukteur im Anlagenbau zum stellvertretenden Geschäftsführer auf und ist stolz darauf, sich alles selbst erarbeitetet zu haben. Doch als der Mutterkonzern den Betrieb 1994 in die Insolvenz schickte, stand er mit 43 Jahren auf der Straße. Anfangs machte er immer neue Anläufe und versuchte, beruflich Tritt zu fassen.

Er empfand es als sinnvoll, den kaufmännischen Bereich zur Erweiterung seiner Tätigkeit als Maschinenbautechniker und Leiter einer technischen Abteilung kennenzulernen. So machte er eine Weiterbildung zum technischen Betriebswirt, bis er dann leider merken musste, dass seine Erfahrung und seine Kenntnisse überhaupt nichts mehr zählten. Leider geriet auch sein Schritt in die Selbständigkeit als Berater mittelständischer Unternehmen im Bereich Controlling und Weiterbildung zum Fehlschlag.

Bernd Hempen zeigt auf, wie sich die jüngere Geschichte der Ar­beits­markt­po­li­tik an Wensierskys Beispiel erzählen ließe, denn es folgten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Weiterbildungen, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, bis er 2005 ins Hartz-IV-System abstürzte. Es ging ans „Eingemachte“: Er musste seine Lebensversicherungen im Wert von 100.000 Euro auflösen und hatte erst nach dem Hausverkauf wieder Anspruch auf Hilfe. Mit dieser Talfahrt ging auch seine Ehe zu Bruch. Heute lebt Wensiersky allein und hält sich für einen typischen Erwerbslosen mit technischer Ausbildung, der irgendwann rausflog, „abgehängt“ wurde und nun zu lange „abgehangen“ ist.

Weil er nur vorübergehend bezahlte Beschäftigung fand, suchte er ehrenamtliche Jobs, organisierte Lebensmittelausgaben in Bad Bentheim, war ehrenamtlicher Sozialrichter, saß in Tarifkommissionen der Gewerkschaften. Arbeit hat er schon – nur eben leider keine bezahlte. Wensiersky kritisiert, dass in Deutschland Arbeitslosigkeit als individueller Fehler gesehen wird, nicht als systembedingt. Als sich Schröders Spezialdemokraten von ihren Wurzeln und ihrem „sozialen Gewissen“ verabschiedet haben, zog er sich 2004 von ihnen zurück und fand nach einigen Jahren Politik-Pause seinen Weg in die Partei „Die Linke“.

 

3. Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Bezieher beträgt im Moment 382 Euro monatlich. Davon sind rund 32 Euro für Strom und Wohnungsinstandhaltung vorgesehen. Berechnungen des unabhängigen Vergleichsportals Verivox ergaben jedoch, dass ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden Strom derzeit im Schnitt knapp 39 Euro pro Monat zahlen muss, also mindestens 21 Prozent mehr als in der angeblichen Grundsicherung vorgesehen. Das Geld reicht demnach weder für Strom noch für zusätzliche Reparaturarbeiten in der Wohnung. Immer wieder zeigt sich, dass die Berechnungen für den Regelsatz reiner Fantasie zur Kostenersparnis entspringen, weil sie überhaupt nichts mit der Realität zu tun haben.

Nein, liebe „Spiegel“-Redakteure, nicht die „Energiewende“ als solche wird zu einem immer größeren sozialen Problem, sondern die Art der Lastenverteilung, die ja völlig anders aussehen könnte! Die soziale Kluft war schon vorher da und wird durch die menschenverachtenden Hartz-Gesetze und ohne einen vernünftigen Mindestlohn, der auch einer Altersarmut vorbeugt, nur weiter kultiviert und gezüchtet. Die „Energiewende“ funktioniert nur als gesamtgesellschaftliches Projekt, wenn alle ihre Lasten tragen. Damit allen Menschen die Energienutzung möglich bleibt, müssen Sozialtransfers (ALG II, Sozialhilfe, Bafög, Grundsicherung im Alter) die steigenden Kosten berücksichtigen.

Natürlich kann es die „Energiewende“ nicht zum „Nulltarif“ geben, doch ist es überhaupt nicht einzusehen, dass der Wirtschaft kolossale Vergünstigungen eingeräumt werden und die Bürger dies zu ihren Lasten finanzieren sollen! Studien widerlegen das Märchen vom teuren Ökostrom, weil Wind, Wasser und Sonne die Energie schon heute billiger liefern als Atom- und Kohlekraftwerke. Das fällt jedoch fast niemandem auf, da die Steuerzahler die hohen Subventionen für konventionelle Erzeuger, die nicht auf der Stromrechnung erscheinen, tragen müssen.

 

4. Forscher der Bundesagentur für Arbeit haben errechnet, dass bis zu 44 Prozent der Berechtigten kein Hartz IV beantragen, wodurch der Staat jährlich bis zu 20 Milliarden Euro spart. Ich mag es nicht mehr lesen, dass schon wieder von „sozial schwachen“ Menschen gesprochen wird, die diese Transferleistungen nicht beanspruchen, obwohl sie dazu berechtigt wären. Es ist eine Schande, wie hier immer wieder eigentlich finanziell schwache, arme Menschen gemeint sind, denen nun auch noch diskriminierend ihre sozialen Kompetenzen abgesprochen werden!

Die 3,1 bis 4,9 Millionen Betroffenen werden einer „verdeckten Armut“ zugeordnet, als ob die Hartz-IV-Bezieher nicht mehr arm wären, weil sie ja schließlich eine „Grundsicherung“ erhalten, auch wenn diese ihnen einen normalen Alltag gar nicht zu sichern vermag. Wird hier wirklich aus Scham auf die Beantragung verzichtet – oder um sich nicht der Verfolgungsbetreuung unterwerfen zu müssen?

Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Partei „Die Linke“, spricht davon, es sei angesichts der entwürdigenden Prozeduren auf den Jobcentern kein Wunder, dass Millionen auf Leistungen verzichten und der Staat so mittels Abschreckung durch Diskriminierung pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro spart. Kipping forderte eine bedarfsdeckende Mindestsicherung ohne Sanktionen anstelle von Hartz IV. Könnte es nicht sein, dass genau dieses Verzichtsverhalten von der Bundesregierung erwünscht ist?

 

5. Der Sozialforscher Bernhard Heinzlmaier beklagt in seinem neuen Buch die „systematische Verdummung“ der heranwachsenden Generation. Als Ursache nennt er ein Verschwinden der humanistischen Wertevermittlung im Bil­dungs­system und eine Gesellschaft, in der nur noch ökonomische Erfolge zählten. Statt umfassender Bildung gebe es nur noch eine Ausbildung, damit die Menschen im Betrieb funktionierten. Als Beleg für seine Thesen führte der Forscher unter anderem die „Pisa“-Studien der Wirtschaftsorganisation OECD an, in denen Schulleistungen untersucht werden.

Dort würden als Gradmesser für schulischen Erfolg das Bildungs- dem Wirtschaftssystem untergeordnet, Human- und Geisteswissenschaften also durch die Priorität des technischen und naturwissenschaftlichen Wissens zurückgedrängt. „Performer, Styler, Egoisten. Über eine Jugend, der die Alten die Ideale abgewöhnt haben“ heißt Heinzlmaiers Buch. Braucht eine postdemokratische Gesellschaft überhaupt noch selbstkritische, demokratiefähige Menschen?

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 
Hartz IV wird an Hartz IV bemessen: Um eine Debatte zu vermeiden, legt die Bundesregierung das höchstrichterlich eingeforderte Gutachten zum Regelsatz erst zu Beginn der parlamentarischen Sommerpause vor („Hessen-Tageblatt“)

 

Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft muss abgeschafft werden!

Auf ihrem Dresdner Parteitag Mitte Juni hat „Die Linke“ einen Beschluss zur Mindestsicherung im Wahlprogramm gefasst. Was die Grundsicherung für Kinder betrifft, nehme ich an, dass das Wohngeld beziehungsweise die Kosten für die Miete darin nicht enthalten ist. Meiner Meinung nach muss die Partei „Die Linke“ in diesem Wahlkampf ganz eindeutig machen, dass sie Hartz IV überwinden und durch eine gleiche Grundsicherung oder ein Grundeinkommen von 1.050 Euro im Monat ersetzen will. Ich persönlich kann mit der Sofortforderung von 500 Euro für alle Transferempfänger aber erst einmal ganz gut klarkommen. Das wäre immer noch ein guter und richtiger Anfang. Ich bin unbedingt für Fair Play, aber „Die Linke“ muss jetzt ihre Ernsthaftigkeit genau in diesem Bundeswahlkampf beweisen, damit man sie auch wirklich wählen kann!

Hans-Dieter WegeHier meine Mail an die Bundesvorsitzende der Partei „Die Linke“: „Hallo Katja Kipping, ich möchte dir öffentlich die Frage stellen, ob die „individuelle“ Sofortforderung nach einem Regelsatz von 500 Euro ausnahmslos für jeden Transferempfänger gelten soll und ob auch Kinder ganz selbstverständlich mit dazugehören sollen. Das wäre eigentlich die logische Konsequenz von dem, was du bei „Scharf links“ schreibst, was aber wieder einmal nicht ganz klar und eindeutig herüberkommt. Ich freue mich auf deine öffentliche Antwort!“

Sie kam schnell und lautete: „Hallo Hans-Dieter, selbstverständlich gilt die Forderung für alle Transferempfänger. In Bezug auf die soziale Absicherung von Kindern heißt es im Programm: ‚Mit zahlreichen Wohlfahrtsverbänden setzt sich Die Linke für eine Grundsicherung für alle Kinder und Jugendliche ein. Sie muss sich am tatsächlichen, verfassungsrechtlichen Existenzminimum der Kinder orientieren. Dieses liegt derzeit bei 536 Euro. Als Sofortmaßnahme muss das Kindergeld erhöht werden: für die ersten zwei Kinder auf 200 Euro, für alle weiteren Kinder entsprechend gestaffelt. Die Hartz-IV-Sätze müssen verfassungsgerecht berechnet und entsprechend erhöht, das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft muss abgeschafft werden.‘ Das steht alles im Netz und kann von jedem und jeder Interessierten auch nachgelesen werden. Herzliche Grüße aus Berlin, Katja.“

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner unsozialer Politik)
 
Hochsteuern für Armutslöhner: Bei Vollzeitarbeit zu zehn Euro pro Stunde
bedient sich das Finanzamt monatlich mit 142 Euro („Klartext-Info“)

 

Merkel bremst Kohlendioxid-Auflagen im Interesse der
Autokonzerne aus

Gerade erst hat die „Weltbank“ in einer neuen Studie vor den dramatischen Folgen der weiteren Erderwärmung gewarnt. Sie geht davon aus, dass die Durchschnittstemperatur bis zum Ende des Jahrhunderts um vier Grad steigen wird: „Der einzige Weg, dies zu vermeiden, ist ein Bruch mit den vom Zeitalter fossiler Brennstoffen geprägten Mustern von Produktion und Konsum“. Die Warnung der „Weltbank“ vor einer drohenden Klimakatastrophe verdeutlicht, dass es wirklich „kurz vor zwölf“ ist, wenn wir unseren Planeten Erde noch retten wollen.

Harald BraunIn der Studie kann man allerdings nichts darüber lesen, dass es gerade die internationalen Konzerne und ihre Regierungen sind, die mit allen Mitteln an der fossilen Verbrennung festhalten. Das jüngste Lehrstück beim Ausbremsen der Energiewende lieferte die Bundeskanzlerin am 27. Juni 2013 in Brüssel. Im Interesse der deutschen „Premiumhersteller“ Mercedes, BMW und Audi hat sie in letzter Sekunde die geplante Senkung des Treibhausgasausstoßes von Neuwagen gestoppt. Merkel jammerte in Brüssel auf hohem Niveau: Man habe erst kurzfristig von dem ausgehandelten Kompromiss erfahren. Die deutsche Autoindustrie brauche aber Zeit, sie könne keine „überzogenen“ Umweltauflagen erfüllen, schließlich sei sie der „Wachstumsmotor“ Europas.

Tatsächlich liegen die Vorschläge seit Langem auf dem Tisch. Sie stellen außerdem alles andere als eine Revolution in Richtung Klimaschutz dar. Eine Überlegung geht dahin, dass es auch für die Jahre nach 2020 Festlegungen über Kohlendioxid-Grenzwerte bei Neuwagen geben sollte. Der Grenzwert für den Treibhausgas-Ausstoß – dies wurde bereits im vorigen Jahr ausgehandelt – soll von 2015 bis 2020 von 130 Gramm Kohlendioxid je Kilometer im Durchschnitt aller europäischen Neuwagen auf 95 Gramm sinken.

Merkel und die deutschen Autokonzerne wollen den Ausbau von Sonderregelungen für die dicken Spritschlucker, denn die Geltungsdauer von „Supercredits“ sollte 2023 enden. Die „Supercredits“ sind genauso reine Mogelpackungen wie der Emissionshandel. Demnach können sich Autohersteller mithilfe von Boni für Elektro- und Hybridautos diese gleich mehrfach für ihre sogenannte Klimabilanz anrechnen lassen. Ihre anderen Autos dürfen dann weiterhin als Dreckschleudern durch die Gegend fahren.

Außerdem fürchten die deutschen „Premiumhersteller“ die Konkurrenz der Kleinwagen aus Europa und Asien, die in der Entwicklung von Elektro- und Hybridautos deutlichen Vorsprung haben. Erst Jahrzehnte an den Verbrennungsmotoren festhalten und dann bescheidende Umweltauflagen torpedieren: Darin ist die Regierung einsame Spitze! Merkels Vorstoß als besonders willfährige Dienerin der Automobilmonopole ist eine offene Kampfansage an die Arbeiter- und Umweltbewegung. Ihre Argumentation, hier gehe es schließlich um Beschäftigung, ist pure Heuchelei: Massive Arbeitsplatzvernichtung wie bei Opel soll einhergehen mit massivem Abbau von Umweltstandards.

Der „7. Internationale Automobilarbeiterratschlag 2012“ rief dazu auf, „den Kampf um jeden Arbeitsplatz mit dem Kampf für zukunftsfähige und umweltschonende Technologien zu verbinden“. Die technischen Voraussetzungen für eine Produktion im Einklang mit der Natur sind längst herangereift. Beispielsweise könnte die Umstellung auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrssysteme, Elektro- und Wasserstoffautos, Wasserstoffflugzeuge und eine Versorgung mit zu 100 Prozent erneuerbarer Energie heute innerhalb von wenigen Jahren verwirklicht werden. Es ist die kapitalistische Profitwirtschaft, die sich dem entgegenstemmt. Dieser Hemmschuh ist es, der beseitigt werden muss!

Harald Braun
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz