260. Bremer Montagsdemo
am 21. 12. 2009  I◄◄  ►►I

 

Kalte Weihnachten

1. Während Lieschen friert und Hans,
Speist Frau Merkel ihre Gans.
Mausi weint, kriegt keine Puppe –
Dies ist der Frau Merkel schnuppe!

Eisigkalt, und es fällt Schnee:
Kindern frieren Füß und Zeh.
Doch Frau Merkel und ihre CDU
Denken: Lasst uns doch damit bloß in Ruh!

Der Phillipp zittert schon wie Espenlaub,
Frau Merkel aber bleibt auf beiden Ohren taub.
Anstatt der christlichen Nächstenliebe
Wünscht sie dem Phillipp vielleicht noch Hiebe?

Viele Kinder hier im Land
Fährt Frau Merkel vor die Wand.
Sie hat nur ein Politiker-Herz
Und empfindet keinen Schmerz!

Die Herzen dieser Politiker-Lumpen
Sind ganz bestimmt nur Armutspumpen.
Doch arme Kinder wissen heute schon:
Sind wir mal groß, gibt es Revolution!

 

2. Nicht in allen Gemeinden oder Bundesländern klappt die Zusammenarbeit mit der Linkspartei so gut wie in Bremen. Das Montagsdemo-Bündnis sollte vielleicht meine Idee aufnehmen und dazu beitragen, in möglichst vielen Orten Hartz-IV-Gemeinden zu gründen, um so die Betroffenen an der Kommunalpolitik aktiv zu beteiligen. Nur so wächst die Chance, auch wirklich die Betroffenen selbst in die Kommunalparlamente zu bekommen. Gleichzeitig wird damit der Druck auf die Linkspartei verstärkt, sich noch mehr für alle finanziell benachteiligten Menschen in diesem Land einzusetzen.

Unsere Forderungen dürfen sich auf gar keinen Fall auf Nachbesserungen von Hartz IV beschränken. Wir müssen auch weiterhin energisch vertreten, dass dieses asoziale Hartz IV-Gesetz überwunden werden muss! Selbst diese Forderung allein scheint noch nicht auszureichen: Wir brauchen ein anderes gerechteres Gesellschaftssystem, welches die Würde aller in Deutschland lebenden Menschen achtet und auf Chancengerechtigkeit bedacht ist!

Für die Umsetzung der nachfolgenden Punkte sollte man gerade in den Gemeinden beginnen: Kostenloser, zumindest stark ermäßigter öffentlicher Personennahverkehr! Kostenloses Girokonto für alle Hartz-IV-Empfänger und Wohngeldbezieher! Rekommunalisierung von Betrieben der Öffentlichen Daseinsfürsorge, anfangs zumindest Sozialenergie aufgrund vorhandener Richtlinien der EU! Kostenlose Kinderkrippen, Kindergärten, Vorschule und Horte! – In meinen Augen sollte das Bündnis Montagsdemo meine Anregungen prüfen und, wenn man diesen mehrheitlich zustimmen kann, in den verschiedenen Orten mit der Gründung von Hartz-IV-Gemeinden beginnen.

 

Hans-Dieter Wege3. Langsam müsste der Zeitpunkt gekommen sein, an dem alle Betroffenen begreifen sollten, dass diese Krise neue Maßnahmen erforderlich macht. Die begonnene Arbeitszeitverkürzung ist schon mal ein richtiger Weg, aber man sollte keine Tippelschritte machen, wenn ein großer Schritt notwendig ist. Radikale Verkürzungen der Lohnarbeit müssen her, und zwar hin zu einer 20-Stunden-Woche. Nur so lässt sich die gerechte Verteilung der noch vorhandenen Lohnarbeit auf alle erwerbsfähigen Menschen überhaupt gewährleisten. Nimmt man gleichzeitig die beängstigenden finanziellen Situationen der Kommunen in Augenschein, so darf sich eigentlich kein vernünftiger Mensch in Deutschland mehr einem bedingungslosen Einheitsgrundeinkommen plus Mindestlohn plus radikaler Erwerbsarbeitszeitverkürzungen verschließen!

Viele dieser Probleme könnte man durch die gleiche Teilhabe aller erwerbsfähigen Menschen in Deutschland an der noch vorhandenen Erwerbsarbeit lösen. Gleichzeitig würde jeder junge Mensch die Chance auf eine Ausbildung erhalten, weil man die Unternehmer von den Kosten für die Ausbildungsbeihilfen befreien könnte. Eine Arbeitskraftabgabe in Höhe des Mindestlohnes, plus eine negative Einkommenssteuer bis 1.000 Euro im Monat vom Säugling bis zum Greis, plus Mindestlohn, plus 20 Stundenwoche – und niemand in Deutschland wäre bezüglich der Lebenshaltungskosten und der Miete auf weitere Sozialleistungen angewiesen!

Viele dieser unzähligen Kassen könnte man schließen, auch zum Vorteil aller Kommunen in Deutschland. Nur folgendes muss man wirklich wollen: Umverteilung statt Besitzstandswahrung! Erst in diesem Moment, wenn man allen Menschen im Land wirksam hilft, sollte man von einer kreativen Krisenbewältigung reden. Die Androhung von Sanktionen dürfte ganz bestimmt nicht dazu gehören! Mit sozialistischem Gruß.

 

4. Morgen kommt der Weihnachtsmann
Der Oldenburger Linken.
Nur dir, mein Kind, dir bringt er nichts,
Weil es dir ja nichts nützt!
Nur dich, mein Kind, dich lacht er aus,
Wollte kein Geld für dich vom Rätehaus.
An armen Kindern spart dieser Knecht viel Geld:
Sie brauchen nicht, was winters sonst trägt die Welt!

Morgen kommt der Weihnachtsmann
Der Oldenburger Linken.
Zündet überall Elektrokerzen an,
Damit EWE gut leben kann!
Sein Mantel, der ist weiß und rot,
Sitzt mit den Räten Oldenburgs in einem Boot.
Und du, mein Kind, sag’s ihm mit einem Gedicht:
Im Gegensatz zu ihm gilt für dich Verzicht!

Und betritt er einen großen Saal,
Erzählt er seine Märchen zum allerletzten Mal,
Weil das kluge Kind ihm seine Rute klaut
Und ihn damit anständig verhaut!
Morgen kommt der Weihnachtsmann
Der Oldenburger Linken.
Kommt er zu euch, dann schmeißt ihn raus
Und tut ihm fröhlich winken!

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner asozialer Politik)

 

Wer sich nicht „spendenwürdig“ verhält, dem wird nicht gegeben?

1. Ich finde es unerhört, dass die bremische Staatsanwaltschaft auf Ermitt­lungen gegen Oliver Möllenstädt verzichtet. In einer Mitteilung heißt es lapidar, für ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung habe es keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben. Von „Volks­ver­het­zung“ könne man im Sinne des § 130 StGB nur sprechen, wenn den Angegriffenen ihr Lebensrecht als gleichwertige Mitglieder der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen wird und sie als „unterwertig“ gekennzeichnet werden, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. In meinen Augen tat Oliver Möllenstädt eben genau das. Dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bei der FDP gut ankam, vermag ich mir gut vorzustellen. Unglaublich finde ich es hingegen, dass ausgerechnet ein Oliver Möllenstädt von einer „absurden und haltlosen Beschuldigung“ sprach: So etwas dürfe nicht zum Instrument der politischen Auseinandersetzung in Deutschland werden. Er scheint da etwas verwechselt zu haben!

Elisabeth GrafMeiner Meinung nach wird mit einer solchen Aussage das Pferd von hinten aufgezäumt oder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wer, wenn nicht Möllenstädt selber, erdreistete sich zu einer diskriminierenden Unterstellung gegenüber ALG-II-Bezie­herinnen? Das ist es, was nicht einreißen darf! Aber mit Menschen „zweiter Klasse „ scheint man es ja machen zu dürfen. Wehe, ich würde öffentlich behaupten, Oliver Möllenstädt habe einen Minderwertigkeitskomplex und müsse sich deswegen über andere stellen! Wagte ich das Urteil, er leide an narzisstischer Persönlichkeitsstörung, hätte ich mindestens mit einer Anzeige wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Ähnlichem zu rechnen. Darum behaupte ich dies ja auch nicht, sondern stelle nur Fragen und verharre hübsch artig im Konjunktiv! Ich bin ja auch keine Hornisse.

 

2. Passend zum christlichen Fest der Nächstenliebe zeigen die Berliner Verkehrsbetriebe, wie sie sich ungebetener Personen entledigen: Mit einem sogenannten Pilotprojekt wollen sie versuchen, Bettler, Drogenabhängige und Obdachlose von den Grundstücken des Unternehmens zu vertreiben. Offenbar soll frei nach dem Motto „eure Armut kotzt uns an und lässt zudem die Kassen nicht klingeln“ eine „positive Atmosphäre“ geschaffen und die unliebsame Gästeschar mittels Dauerbeschallung von klassischer Musik vertrieben werden. Unter Mitarbeitern von Ladenbetreibern stößt die Aktion auf wenig Gegenliebe, weil klassische Musik zwar etwas Schönes sei, doch bei ständiger Wiederholung als Anstrengung empfunden werde. Die BVG will bei der Auswertung des Tests auch die Meinung von Kunden und Geschäftsinhabern berücksichtigen, um zu erfahren, ob Musikbeschallung als Dauermaßnahme gegenüber den Fahrgästen und den Beschäftigten auf dem Gelände durchsetzbar ist. Die kaltschnäuzige Lautsprecheraktion, mit der in Berlin unerwünschte Personen vertrieben werden sollen, ist leider kein Einzelfall, sondern wird auch schon in anderen Städten praktiziert. Ich vermute, dass dieses inhumane Vorgehen gegen aus der Gesellschaft ausgegrenzte Menschen nur den Vorstoß zu einer weiteren Vertreibungswelle bietet! Dvořák und Beethoven würden sich im Grabe herumdrehen, wenn sie wüssten, wie ihre wunderschöne Musik hier zu menschenverachtenden Gehilfen der ökonomisierten Konsumgötzen missbraucht wird.

Die Wohnung zu verlieren, kann jeden treffen. Doch Frauen und junge Menschen leiden besonders stark darunter, weil es für sie viel zu wenig Hilfsangebote gibt. Wenn Frauen aus Scham ihre Not verschleiern und aus eigenen Kräften zu überwinden versuchen, dann kommen sie oft bei Bekannten und Angehörigen unter und laufen Gefahr, sich dabei in Situationen zu begeben, die von Gewalt, materieller und sexueller Abhängigkeit geprägt sind. Der Anteil wohnungsloser Menschen unter 25 Jahren erhöhte sich im vergangenen Jahr um 22 Prozent. Im Südwesten Deutschlands suchten fast 10.000 Menschen ohne festen Wohnsitz in sozialen Einrichtungen nach Hilfe. Hier zeichnet sich ein neuer trauriger Rekord ab, der mit Sicherheit auch den menschenverachtenden Hartz-Gesetzen zu verdanken ist! Erst werden Bundesgesetze erlassen, wonach Menschen unter 25 Jahren im ALG-II-Bezug in der Regel keine eigene Wohnung zusteht oder ihnen der Unterhalt wegen absoluter Lappalien zu 100 Prozent wegsanktioniert wird – und wenn sie dann auf der Straße gelandet sind, werden wieder Projekte geschaffen, um ihnen einen Schlafplatz zu verschaffen.

 

3. Letzte Woche war es in Iserlohn, diese Woche hören wir, dass sich die arge Arge in Unna anmaßt, sich von den überfünfzehnjährigen Kindern der ALG-II-Bezieher die Zeugnisse vorlegen lässt. Dabei seien die Zensuren angeblich zweitrangig. Sie wollten „nur“ schauen, ob die Jugendlichen ungewöhnlich viele Fehlstunden anhäuften, denn der Auftrag der Arge bestehe darin, dass die Menschen auf eigenen Beinen stehen könnten und nicht auf staatliche Leistungen angewiesen seien. Das fange eben schon bei Jugendlichen an. Der dortige Arge-Geschäftsleiter betont aber, dass Auffälligkeiten bei den Schulfehlstunden keine Sanktionen gegen den Arge-Kunden oder die Bedarfsgemeinschaft nach sich zögen. Es würden lediglich die Eltern vorbeugend darauf hingewiesen, dass der Nachwuchs nur mit einem Schulabschluss eine wirkliche Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt habe. Bemerken und wissen ALG-II-Eltern dies nicht von selbst, weil sie sich eh nicht um ihre Kinder kümmern, worauf diese die Haltung der Eltern übernehmen, oder wie jetzt? Die Arge Märkischer Kreis interessiert sich hingegen für die Zensuren der Schüler und meint, die Befähigung dazu zu haben, den Eltern den weiteren Schulverlauf ihrer Kinder empfehlen zu können und zu dürfen! Es gibt für derlei Gängelungen keinerlei Gesetzesvorlage. Die argen Argen können lediglich eine Schulbescheinigung verlangen!

 

4. Nun ist es sogar bei der frisch gekürten Arbeitsministerin Ursula von der Leyen angekommen, dass die Hartz-IV-Reformen nicht ausreichen. Sie scheint aber nicht verstanden zu haben, dass Hartz IV mit spitzen Fingern als Sondermüll entsorgt werden sollte! Nun forderte sie ein besseres Zusammenspiel der Behörden, angeblich zugunsten der Betroffenen, damit sich Arbeitsagenturen und Kommunen noch gezielter um die Millionen „Einzelfälle“ kümmern können. Eine Alleinerziehende brauche neben einem passenden Jobangebot auch Kinderbetreuung und ein Jugendlicher keinen Ein-Euro-Job, sondern Qualifikation! Was meint sie hier eigentlich mit „noch gezielter“? Ich dachte immer, dass die Argen mit den sanften Mitteln der Rasenmähermethode oder dem Gießkannenprinzip arbeiten!

Die Dame möge den Betroffenen bitte auch mal erklären, warum sie nach eventuell abgeschlossener Qualifikation trotzdem keinen anständig bezahlten Job finden. Die Arbeitsministerin sprach in dem Interview davon, dass Menschen qualifiziert werden müssen, und stellte explizit den Terminus der Betreuung heraus. Es ist eher unwahrscheinlich, dass hier ein „Fördern und Fordern“ gleichberechtigt nebeneinandergestellt werden sollte, sondern die Menschen sollen besser überwacht werden können. Wahrscheinlich wurden wieder bestimmte Maßnahmen und Kurse von der Bundesanstalt für Arbeit eingekauft, und die müssen an den Mann oder die Frau gebracht werden! Von der Leyen sprach nur von Jugendlichen, doch es steht zu befürchten, dass sie das auch den Ältere angedeihen lassen möchte. Die Beschäftigungsmafia wird dies bestimmt nicht so ohne weiteres hinnehmen! Bildung und Qualifizierung ist zwar kein Allheilmittel für später – aber ohne Bildung und Qualifizierung hat niemand überhaupt eine Chance. Der Ein-Euro-Job wird für über 500 Euro bei einem Maßnahmeträger finanziert, der Kurs für die Mittlere Reife beim selben Maßnahmeträger für die Hälfte des Geldes nicht, trotz Potential und Willen. Offiziell herrscht sicherlich der Konsens, dass die Jungen ihren Weg noch vor sich haben. Übersetzt ließe sich sagen, dass die Jungen sich ja noch nach Belieben formen lassen. Wenn sie nicht spuren, werden sie halt sanktioniert.

 

5. Aus Protest gegen die schleppende Arbeitsweise der Arge in Uckermark kettete sich letzte Woche ein fünffacher Vater in der Behörde an. Bereits seit Anfang September wartet der 44-jährige Heilerziehungspfleger vergeblich auf seinen ALG-II-Bescheid. Momentan befindet sich der Familienvater gemeinsam mit seiner Frau in der Elternzeit, betreut seinen einjährigen Sohn und die drei Monate alte Tochter. Bis er im Herbst 2010 wieder voll in seinen Job einsteigen kann, ist die Familie auf die Leistungen des Staates angewiesen. Was ihm dabei am meisten missfällt, ist die Art, wie mit ihnen umgegangen werde: Es könne wohl nicht sein, dass monatelang weder eine Antwort noch ein Bescheid komme. Wenn der Staat etwas von seinen Bürgern wolle, müssten diese ja auch fristgemäß reagieren, findet er und fragt sich, warum nicht auf beiden Seiten dieselben Gesetze gelten.

Abgesehen davon sei seine Familie jetzt wirklich am Existenzminimum angelangt und für ein Babybett, Feuerholz zum Heizen und einen Weihnachtsbaum kein Geld mehr da. Dabei hätten sie Mitarbeiter des Amtes sogar bei sich in die Wohnung gelassen, damit diese sich von ihrer Bedürftigkeit überzeugen konnten. Wenn sie nicht eigenes Gemüse und Obst anbauen würden, hätten sie jetzt gar nichts. Weil der Familie von der Arge noch etwa 700 Euro zum Leben zusätzlich zustehen, die Behörde aber einfach nicht reagierte, ließ er sich mit seinen Forderungen im Foyer mit einer Eisenkette anbinden. Minuten später gesellten sich die Sozialamtsleiterin und der Leiter der Arge zu den Protestierenden. Nach 20 Minuten kettete sich der Familienvater ab und folgte zwecks Klärung des Sachverhaltes ins Büro. Nach einer weiteren Stunde informierte er den „Uckermark-Kurier“ freudestrahlend darüber, sofort einen Babyerstausstattungsbonus und Geld für Holz bekommen zu haben, der Bescheid über monatliche Leistungen werde morgen zugehen: „Ich weiß, das hört sich gut an. Aber eigentlich ist es traurig, dass man sich erst auf so drastische Weise gegen die Arbeitsweise auflehnen muss, damit etwas vorwärts geht“, sagte er. Er hätte auch nach Ablauf der drei Monate eine Klage wegen Untätigkeit einreichen können. Willkommen in der Realität mit Hartz IV!

 

6. Der Verein „Hilfe für Nachbarn“ unterstützt Bedürftige an einer Schule in Selb mit Kleidung und Schuhen. Dass es einer Familie finanziell nicht gut geht, lässt sich oft an fadenscheiniger Kleidung und abgewetzten Schuhen erkennen oder daran, dass Kinder ohne Frühstück kommen oder sich kein Mittagessen in der Schule für 2,50 Euro leisten können, weil der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren keine drei Euro für Essen und Trinken am Tag vorsieht! Solche Hinweise nahm der Schulleiter ernst und wandte sich deswegen an den Verein „Hilfe für Nachbarn“. 28 bedürftige Kinder der Hauptschule wurden mit Unterstützung des Vereins neu eingekleidet. In vier Geschäften dürfen sich Eltern für ihre Kinder Kleidung im Wert von 200 Euro aussuchen, die am nächsten Tag vom Schulleiter mit dem Geld des Vereins bezahlt werden. Am Tag darauf holen die Eltern die Kleidungsstücke und die Schuhe aus den Läden ab. Bares auf die Hand gibt es nicht. Der Schulleiter wolle den Eltern zwar nichts unterstellen, „aber so sind wir und auch die Menschen, die dafür spenden, wirklich sicher, dass das Geld den Kindern zugute kommt, bei denen das Weihnachtsfest dürftig ausfallen würde.“ Damit hat er unterstellt, indem er herausstellte, nichts unterstellen zu wollen. Menschen, die wirklich etwas Gutes tun wollen, geben ohne zu polemisieren.

Dieser Schulleiter dagegen möchte offenbar, dass wirklich auch der Letzte mitbekommt, wie er in Wahrheit über die Armut und ihre Ursachen denkt. Er liefert wieder einen Grund, den Regelsatz nicht zu erhöhen, denn dort gibt es eine Kleiderspende, woanders Lebensmittel, und an noch anderer Stelle im „Sozialkaufhaus“ günstige Möbel. Mir rollen sich wegen dieser netten Formulierungen und pauschalen Unterstellungen die Fußnägel hoch, denn es geht hier um die Grundsatzfrage, ob wir solche „Hilfen“ wie die „Tafeln“, „Sozialkaufhäuser“ und solcherlei Sachspenden überhaupt wollen! Bevor ein Kind, ein finanziell Armer hungern oder frieren muss, ist es natürlich erst mal besser, dass das unmittelbare Leid abgestellt wird – aber gleichzeitig entzieht sich der Staat durch solche „Mildtätigkeit“ aus seiner Verantwortung! In diesem reichen Deutschland ist es wirklich mehr als beschämend, dass es keine wirkliche Grundsicherung gibt, die derartige Mangelsituationen verhindert, weil die Regelsätze viel zu niedrig „bemessen“ werden und Menschen am Tropf der Verfolgungsbetreuung hängen müssen! Ein Skandal ist das! Werden private Spenden immer mehr zu einer Gesinnungsüberprüfung für die Bedürftigen: Wer sich nicht „spendenwürdig“ verhält, dem wird nicht gegeben? Ich möchte verdammt noch mal Rechte haben und nicht auf das Gutdünken potentieller Almosengewährer angewiesen sein!

 

7. Ab Januar werden Familien, Erben, Unternehmer entlastet: Der Bundesrat stimmte letzte Woche leider dem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ zu. Länder und Städte fürchten Einnahmeausfälle. Den Staat werden diese Steu­er­er­leich­te­run­gen pro Jahr 8,5 Milliarden Euro kosten. Den Ländern und den Kommunen fehlt Geld für Kindergärten, Schwimmbäder, Schauspielhäuser. Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ ist in meinen Augen ein Verarmungs­beschleunigungs- und Klientel­begünstigungs­gesetz, weil nur die nicht armen Familien von dem gestiegenen Kinderfreibetrag und dem Kindergeld überhaupt etwas haben.

Die Kommunen werden weiter ausbluten. Toll für die Hoteliers, wenn der Mehrwertsteuersatz von 19 auf sieben Prozent sinkt und sie das Geld in die eigene Tasche stecken können. Genauso übrigens wie Geschwister, Nichten und Neffen künftig bei einer Erbschaft Geld sparen sollen, weil die Sätze bei der Erbschaftsteuer sinken. Nicht zu vergessen die Lieblingskinder des schwarz-gelben Gruselkabinetts, die Unternehmer natürlich, die künftig ihre Verluste steuermindernd geltend machen können. Was hier wachsen wird, ist die Kluft, die Schere zwischen Arm und Reich! Die Umverteilung von unten nach oben wird immer weiter ausgebaut!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) –
siehe auch „Die Linke

 
 
Am Dienstag, dem 30. September 2008, konnten Passanten im Bereich der Delmenhorster Bahnhofseingänge klassischer Musik lauschen. Oberbürgermeister Patrick de la Lanne und Bahnhofsmanager Hermann Bollmann, Deutsche Bahn Bremen, nahmen um 15 Uhr die Beschallung nach dem Vorbild des Hamburger Hauptbahnhofs in Betrieb. Berlin ist also kein Pilotprojekt, Hamburg und München waren Vorreiter. In Delmenhorst folgte man ihnen bei des Beschallung des Bahnhofs mit klassischer Musik. Damit sollen Menschen vertrieben werden, die sich nicht zum Bahnfahren kurzfristig dort aufhalten, sondern – aus welchen Gründen auch immer – für längere Zeit im Bahngebäude verweilen wollen.
 
Zuschrift von Rainer Niehaus, Delmenhorst

 

Bremen will die Arbeitslosigkeit zweiter Klasse zementieren

Hans-Dieter Binder1. Das neue Jahr 2010 wird schöngeredet: Kurz­arbeit ist die Rettung der Beschäftigungsverhältnisse. Ein Betrieb, der kurzarbeiten kann, verliert den Kündigungsgrund. Kurzarbeit ist ab 2010 aber nur noch bis zu 18 Monaten möglich. Dies ist ein absoluter Arbeitsplatzvernichter, hausgemacht durch diese Regierung, ein Arbeitsplatzvernichtungsbeschleunigungstatbestand! Eile ist geboten, weil einige Betriebe seit 2008 kurzarbeiten!

Eine Rechtsschutzversicherung klärt ihre Kunden darüber auf, dass auch Kündigungsschutzklagen abgesichert sind. Diese sind rechtzeitig zu erheben, notfalls kann die Begründung nachgereicht werden. Es fehlt aber ein entscheidender Hinweis: Wenn ein Sozialplan abgeschlossen wurde, der als Grundlage für die Kündigungen gilt, ist auch der Sozialplan in die Klage einzubeziehen, damit er nicht rechtskräftig wird. Außerdem ist es sinnvoll, die Ordnungsmäßigkeit der Kündigung anzuzweifeln: Eventuell ist bei der Anhörung des Betriebsrates oder der Anmeldung der Massenentlassung etwas nicht frist- oder formgerecht gelaufen. Bei einer erheblichen Personalreduzierung ist immer ein Sozialplan abzuschließen. Wer davon hört, sollte schon im Vorfeld den Betriebsrat und seinen Gewerkschaftsvertreter informieren: Ich gehe nicht freiwillig, auch nicht mit Abfindung! Auch bei der sozialen Auswahl sind Entscheidungsmöglichkeiten gegeben. Lasst euch rechtzeitig informieren!

 

2. Der „Weser-Kurier“ hat am 17. Dezember 2009 geschrieben, „was Bremen im Bundesrat bewegt“. Hier steht unter Punkt 10: „Nur ein Amt für Arbeitslose“. Genau dies, das Ende der Arbeitslosigkeit zweiter Klasse, will Bremen leider nicht. Bremen möchte die Bagis erhalten und damit weiterhin zwei Ämter für die Betreuung von Arbeitslosen erhalten! Dadurch wird die Arbeitslosigkeit zweiter Klasse zementiert. Eine Aufteilung der Bagis und die alleinige Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit würde die Arbeitslosigkeit zweiter Klasse beenden!

Bisher wurden in jedem Jahr die Rahmenbedingungen zum Abschütteln von ALG II verschlechtert. Die Lohnabwärtsspirale drehte sich vom ersten Tag an: Jede zumutbare Arbeit ist anzunehmen. Zumutbar ist eine Bezahlung bis 30 Prozent unter Tarif oder ortsüblichen Lohn. Für ALG-II-Betroffene gibt es keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr. Noch ab 2009 gibt es bei geförderten Beschäftigungsverhältnissen keine Versicherungspflicht mehr in der Arbeitslosenversicherung. So gibt es auch bei längerer Tätigkeit keinen Anspruch auf ALG I, wenn der Arbeitgeber einen Beschäftigungszuschuss erhält. Aufgrund des gesunkenen Lohns haben immer mehr Beschäftigte Anspruch auf ergänzendes ALG II. Bremen fördert zusätzliche Beschäftigung. Es wird ein Monatsverdienst von 1.200 Euro brutto gezahlt. Dies ergibt in den meisten Fällen einen zusätzlichen Anspruch auf ergänzendes ALG II. Wie dies geht? Wir gehen mit!

 

3. Herr Scholz braucht 50.000 Euro, so stand es im „Weser-Kurier“. Eigentlich brauchte er nur 30.000 Euro, doch seine langjährige Hausbank sagte Nein. Er wurde beraten, die KfW habe günstiges Geld. Er wurde beraten, der Berater X mache das! Der Berater X musste aber erst zugelassen werden. Der Antrag für die KfW war fertig. Jetzt brauchte er eine Bank, die den Antrag annimmt und an die KfW weiterleitet. Zum Glück hatte er eine zweite Bank. Herr Scholz hat 20.000 Euro für die Beratung ausgegeben. Ich hoffe, er hat seinen Kredit inzwischen!

Die „Kreditanstalt für den Wiederaufbau“ schreibt Eigenlob: „Die KfW Bankengruppe – Markenzeichen für Zukunft“. Über mögliche Finanzierungen heißt es zum Beispiel: „Die KfW hat zusammen mit der Bundesregierung eine Reihe von Flexibilisierungen im KfW-Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen erarbeitet. Unter anderem können sich mittelständische Unternehmen schon jetzt die Finanzierung der Betriebsmittel für das Gesamtjahr 2010 sichern.“

Dies sollen Kredite zur Unterstützung von Betrieben oder besonderen Vorhaben sein. Der günstige Zinssatz soll eine Hilfe darstellen. Doch irgendwie liegt die KfW voll daneben, denn den Papiertiger namens Antrag kann kaum ein Mittelständler allein zähmen! Wegen der Verflechtungen im Zuge der Finanzkrise gilt: Wer heute KfW-Kunde wird, sollte genau hinsehen. Nicht, dass dieser KfW-Kredit die Einstiegsmöglichkeit der Heuschrecke wird! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)

 

Faschistische Sprachverrohung in der Bundeswehrführung

Jetzt lassen wohl manche führenden Militärexperten der Republik ihre zivilgesellschaftlichen Masken endgültig fallen. Solange der Krieg in Afghanistan noch nicht „Krieg“ genannt werden durfte, vermieden sie peinlichst auch das entsprechend menschenverachtende Vokabular. Das Verbrechen von Kunduz am 4. September 2009 war eine Zäsur in diesem Krieg der Bundeswehr, denn es hat die bisherige Sprachregelung im Kriegführen schlagartig und grundlegend verändert. Offenbar haben nach der klassifizierenden Lesart der Militärs die Bewohner(innen) in den Einsatzgebieten, insbesondere die Taliban in Afghanistan und Pakistan, nur noch den Status von „zu vernichtendem Ungeziefer“!

Wieland von HodenbergVöllig ungeniert spricht auch schon der ehemalige „Verteidigungs“-Staats­sekretär Lothar Rühl vom „zweijährigen Endkampf“ in Afghanistan, dem die Politik nicht „im Feld aus dem sicheren Heim in den Arm“ fallen dürfe. Aus dem Sprachgebrauch des „Dritten Reiches“ sind solche Termini nur allzu bekannt! Der Begriff „Bekämpfung“ wird mehr und mehr durch das menschenverachtende Wort „Vernichtung“ ersetzt, denn die Bundeswehr-Militärs erklären jetzt ihre früheren Bedenken gegen dieses Wort für überflüssig. Oberst Ulrich Kirsch, Chef des Bundeswehrverbandes, erläutert aus seiner Sicht das Wort „Vernichtung“ folgendermaßen: „Das ist ein Terminus technicus, ein militärischer Fachbegriff, mehr nicht.“

Der deutsche General Karl-Heinz Lather, der im belgischen Nato-Haupt­quartier Dienst tut, nahm denn auch den Massenmörder Oberst Klein ausdrücklich in Schutz. Es ist wirklich nicht zu fassen: Lather erklärt da völlig ungerührt, das Massaker von Kunduz sei lediglich „eine Anekdote“! Luftschläge wie die bei Kunduz habe es in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben, und in der Nato würden sie für „grundsätzlich gerechtfertigt“ gehalten. Das sagte vor kurzem übrigens auch der schneidige Freiherr zu Guttenberg, bevor er aus taktischen Gründen seinen Rückzug antrat. Noch besser wäre es freilich, wenn der Minister für einen wirklichen Frieden eintreten würde. Noblesse oblige, Herr zu Guttenberg – Adel verpflichtet!

Allerdings gibt es in Bundeswehrkreisen auch andere Stimmen: „Heimtückisch, grausam und gemeingefährlich“ nennt zum Beispiel Oberstleutnant Jürgen Rose vom „Darmstädter Signal“ das neuerliche militärische Denken und Handeln. Dem Bundeswehr-Obersten Klein sei es bei der Bombardierung der Tanklastzüge vor allem darum gegangen, „möglichst viele zum Abschuss freigegebene menschliche Ziele zu vernichten“ („Neues Deutschland“ vom 19./20. Dezember 2009).

Der Rückfall der Militärs (und mancher Politiker) in die menschenverachtende Sprache des deutschen Faschismus mahnt noch dringender zum Rückzug! Dieser droht allerdings, trotz des desaströsen Kriegsverlaufs, in immer weitere Ferne zu rücken – auch weil der frisch gebackene „Friedens“-Nobelpreisträger Obama und die Regierung in Berlin immer mehr Truppen einsetzen wollen, um in Afghanistan doch noch eine Art „Endsieg“ zu erreichen.

Das „Bremer Friedensforum“ sammelte unter seinem jüngsten Friedensappell „Bundeswehr raus aus Afghanistan!“ bereits mehrere hundert Unterschriften. In dem Appell heißt es unter anderem: „Seit acht Jahren, länger als der Zweite Weltkrieg gedauert hat, führen westliche Staaten Krieg in Afghanistan, darunter auch Deutschland. Millionen Menschen leiden an Hunger und Unterernährung. Unter dem Militäreinsatz greifen Drogenproduktion, Korruption, Rechtlosigkeit und Willkür immer weiter um sich. Machen Sie zusammen mit uns Druck auf die Regierung! Fordern Sie mit uns: Bundeswehr schnellstmöglich raus aus Afghanistan!“ Neben anderen Organisationen und vielen Einzelpersonen hat sich auch die Bremer Montagsdemo mit diesem Aufruf solidarisiert.

Wieland von Hodenberg („Bremer Friedensforum“, „Solidarische Hilfe“)

 

Kontenkündigungen – jetzt ist praktische Solidarität gefragt!

Wolfgang LangeMit dem folgenden Brief wandte sich das Zentralkomitee der MLPD am 29. Dezember 2009 an die demokratische Öffentlichkeit. Er betrifft die Kontokündigungen und den Bankenboykott gegen die MLPD und ihren Prozess gegen die Deutsche Bank am 7. Januar 2010:

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten über eine Auseinandersetzung mit mehreren führenden Monopolbanken in Deutschland informieren, die bezüglich des Erhalts bürgerlich-demokratischer Rechte von grundsätzlicher Bedeutung ist. Es geht um politisch motivierte Kontenkündigungen und Angriffe auf die Geschäftsfähigkeit der MLPD – ausgehend von den Zentralen der Commerzbank und der Deutschen Bank. Ohne Konten ist eine politische Partei nicht geschäftsfähig und in vielfacher Hinsicht ihrer grundgesetzlich geschützten Parteirechte beraubt.

Zunächst hatte die Commerzbank ein Privatkonto unseres Parteivorsitzenden, Stefan Engel, und seiner Lebensgefährtin ohne Angabe von Gründen gekündigt. Mittlerweile hat das Landgericht Essen die Commerzbank verpflichtet, die tatsächlichen Hintergründe aufzudecken, da „nicht ausgeschlossen“ werden könne dass die Kündigung rein politisch motiviert und damit verboten ist (Landgericht Essen, Aktenzeichen 11 O 196/09). Er erhält seitdem aber auch von anderen Banken keine Konten mehr; so haben bereits die Volksbank und die Deutsche Bank eine Kontoeröffnung abgelehnt.

Am 12. November 2009 erfolgte die schriftliche Kündigung der bei der Deutschen Bank geführten Geschäftskonten der MLPD – auf Anweisung „direkt aus Frankfurt“, dem Sitz des Vorstands der Deutschen Bank. Diese Kündigung betrifft das gleiche Konto, das bereits am 25. September 1985 gekündigt worden war. Bereits damals war die MLPD dagegen politisch vorgegangen. Das Landgericht Essen stellte am 7. November 1986 fest, dass diese Kündigung unwirksam war, weil sie „gegen das Willkürverbot“ verstieß: „Sie verletzt wegen offenbarer Unbilligkeit die Grundsätze von § 242 BGB.“

In beiden Fällen bestätigten die Banken, dass es keinerlei persönliches Fehlverhalten bei der Kontoführung selbst oder ähnlichen sachrelevanten Fragen gab. Die Kontokündigungen sind einzig und allein politisch motiviert und insofern auch rechtswidrig. Weitere Banken wie die Volksbank, SEB Bank oder die Nationalbank verweigern seitdem – ebenfalls ohne Begründung – Kontoeröffnungen beziehungsweise haben bereits eröffnete Konten wieder gekündigt. Da es Praxis im Hitlerfaschismus war, politischen Gegnern mit der Methode des Bankenboykotts die Geschäftsfähigkeit zu entziehen und sie so zu ruinieren, ist ein politisch motivierter Bankenboykott in Deutschland streng verboten.

Zu den Hintergründen erklärte der Vorsitzende der MLPD, Stefan Engel, in einem Interview gegenüber der Zeitung „Rote Fahne“ am 20. Dezember 2009: „Will man in Deutschland künftig beliebig politisch Andersdenkenden und regierungskritischen Parteien und Organisationen ihre demokratischen Rechte und Freiheiten aberkennen, sie finanziell ruinieren und politisch ins Abseits stellen? Da bleibt doch nur eine Farce der freiheitlich-demo­kratischen Grundordnung in Deutschland übrig!“

Vor diesem Hintergrund hält die MLPD es aus grundsätzlichen Erwägungen für geboten, einem solchen Banken- und Kontenboykott von Anfang an auf politischer und juristischer Ebene entgegenzutreten. Ansonsten gäbe es künftig zweierlei Parteien: Solche von Gnaden des Finanzkapitals und fortschrittliche beziehungsweise revolutionäre Organisationen, die zwar zugelassen, aber ihrer geschäftlichen Rechte beraubt sind. Die Vergangenheit lehrt, dass solche Angriffe, wenn sie nicht gestoppt werden, auf immer mehr fortschrittliche Kräfte und Organisationen ausgedehnt werden.

Auch gegen die Kündigung der Konten bei der Deutschen Bank hat die MLPD Klage eingereicht (Landgericht Essen, Aktenzeichen 6 O 470/09) . Wir bitten alle Demokratinnen und Demokraten, dies zu unterstützen. Solidaritäts- beziehungsweise Protesterklärungen können gerichtet werden: 1. an den Vorstand der Deutschen Bank, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt/Main, Fax: 069/91034225, E-Mail: deutsche.bank(at)db.com, 2. an die MLPD direkt oder zur Kenntnis, E-Mail: info(at)mlpd.de bzw. redaktion(at)rf-news.de, 3. an das Landgericht Essen, Fax: 0201/8032900, E-Mail: poststelle(at)lg-Essen.nrw.de.

Die MLPD hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Bank beantragt (Landgericht Essen, Aktenzeichen 6 O 479/09); darüber wird am Donnerstag, dem 7. Januar 2010, um 11:35 Uhr, in Sitzungssaal D 42 (5. Etage) des Landgerichts Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen, in mündlicher Verhandlung entschieden. Auf „RF-News“ sind Hintergründe, aktuelle Informationen sowie Protest- und Solidaritätsbriefe dokumentiert.

Wolfgang Lange (MLPD)
Der „Solidaritätskreis gegen Abmahnungen bei Daimler Bremen“ und die MLPD laden ein zur Silvesterfeier am 31. Dezember 2009 ab 19 Uhr im Helene-Kaisen-Haus, Beim Ohlenhof 10, in Gröpelingen. Eintritt inklusive Buffet 15, ermäßigt 7 Euro.
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz