1. Die Abwrackprämie wird auf das ALG II angerechnet, so steht es in vielen Schlagzeilen. Es streiten sich die Gelehrten. Ich sehe die Abwrackprämie wie die Eigenheimzulage. Es erfolgt in beiden Fällen eine zweckgebundene Zahlung. Die Eigenheimzulage ist entschieden. Am sichersten ist dabei folgende Vereinbarung: Das Finanzamt zahlt direkt an den Kreditgeber. Somit bekommt der ALG-II-Betroffene überhaupt kein Verfügungsrecht über diese Zahlung. Wenn die Abwrackprämie vom Händler abgewickelt wird, hat der ALG-II-Betroffene keine Verfügungsgewalt über diese Zahlung. Er muss das bestellte Auto abnehmen und das alte Auto verschrotten. Über den Zahlungseingang beim Händler erlangt er keine Verfügungsgewalt. Wie dies geht? Wir gehen mit!
Die Verträge für die Eigenheimzulage wurden allerdings meistens vor dem ALG-II-Antrag abgeschlossen. Wenn der oben angeführte Vertrag mit dem Händler während des ALG-II-Bezugs abgeschlossen wird, von der Arge (in Bremen: Bagis) eine Bestätigung einfordern, dass hier kein anrechenbares Einkommen erzielt wird, weil keine Verfügungsgewalt über das Geld erlangt wird – notfalls mit Unterstützung des Sozialgerichts per einstweiligem Rechtsschutz. Im Vertrag mit dem Händler einen entsprechenden Vorbehalt aufzunehmen, reduziert das Risiko. Es kann sich aber auch um eine Vermögensumschichtung handeln, wenn das alte Auto circa 2.500 Euro Wert hat und die Vermögensfreibeträge entsprechenden Raum bieten. Wie dies geht? Wir gehen mit!
2. Das Aufrücken von Frauen an die Spitze von Bremer Unternehmen wird durch das Schaffermahl im Rathaus verhindert, siehe Bremer Montagsdemos in den Vorjahren. Welcher Bremer Unternehmer kann es sich leisten, den Betrieb an seine Tochter zu übergeben? Sie kann die Geschäftsfreunde nicht zur gemeinsamen Teilnahme am Bremer Schaffermahl einladen. Frauen sitzen nebenan! Der „Weser-Kurier“ hat diesem Thema am 1. März 2009 eine Dreiviertelseite gewidmet. Der Schlusssatz lautete: „Also Mädels, krempelt die Ärmel hoch, und dann ran an den Stockfisch!“ Auch der „Club zu Bremen“ war eine reine Männersache. Weil die Steuerbegünstigung gefährdet war, wurden Frauen zugelassen. Diese Gemeinnützigkeit wird auch von den „Schaffern“ beansprucht. Die EU-Richtlinie über die Gleichberechtigung wird auch von ihnen verletzt.
Norwegen ist Vorreiter bei der Gleichberechtigung. Der „Stern“ hat launisch Bericht darüber geschrieben, die „Tagesschau“ hat 2006 sachlich darüber berichtet. In Norwegen müssen 40 Prozent aller Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder Frauen sein. So eine Quote kennen wir in Deutschland aus dem Schwerbehindertengesetz. Hiervon können sich Arbeitgeber relativ billig freikaufen. Anders in Norwegen: Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, werden zwangsweise vom Staat aufgelöst. Dies hat gewirkt. Ende 2008 war die Frist abgelaufen. Es gibt jetzt in allen Unternehmen Frauen in der Unternehmensführung! Es war übrigens ein Wirtschaftsminister, der diese Vorlage eingebracht hat. Er hat dies sinngemäß wie folgt begründet: „Ihr sitzt zusammen in der Sauna, geht auf die Jagd, trefft euch bei Konferenzen – und dabei schaut ihr nach geeigneten Kandidaten für den freien Posten. Frauen fehlen in diesen Runden! Daher, sage ich euch, ändert die Personalfindung!“
Also nicht nur „Mädels, krempelt die Ärmel hoch“ – auch die Männer sind gefragt. Die Kontrolle und das eventuelle Auflösungsverfahren obliegt in Norwegen dem Ombudsmann für die Gleichbehandlung. So etwas haben wir in Bremen auch, aber längst nicht so mächtig. Frauen können es! Ich hoffe, Ulrike Hauffe wird in diesem Jahr alles umkrempeln. Der Vortrag von Finanzsenatorin Linnert ist ja schon lange ausgebucht. Die Gelegenheit wäre günstig. Frau Linnert muss eigentlich von Amts wegen die Gemeinnützigkeit prüfen lassen. Übers Geld sind die Pfeffersäcke zu knacken! Auch Geschäftspartner der Bremer Unternehmer können nur zum Schaffermahl geladen werden, wenn es Männer sind. Eine Einladung zum Bremer Schaffermahl kann sich kein Unternehmer kaufen. Ich war Buchhalter bei einem großen Lebensmitteldiscounter. Der Inhaber wollte unbedingt zum Bremer Schaffermahl. Es ist ihm dadurch gelungen, dass er dem Einkauf einen Bremer Lieferanten vorgeschrieben hat. Als Frau wäre dass nicht möglich!
3. Die Arbeitsmarktstatistik ist fertig und hat wiederum ein unerwartetes Ergebnis. Wie und warum steht in einem Aufsatz von Stephan Idel: „Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Kritik der arbeitsmarktpolitischen Vernunft, oder: Ein Märchen aus Nürnberg“. Sehr lesenswert! Ergänzend ist noch besonders herauszustellen, dass vorher die Teilzeitarbeitsstellen nicht in der Arbeitsmarktstatistik enthalten waren. Somit ist auch diese Zahlenentwicklung nicht aussagefähig!
4. Es liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Regelsätze zum SGB II vor (Aktenzeichen 1 BvR 1523/08). Sie liegt – seit Juni 2008. Um diese Terminierung geht es in den Unterschriftslisten. Den Richtern soll klar werden, dass die Menschen jeden Tag essen müssen. Einzelheiten stehen auch unter Position 3 bei der 217. Bremer Montagsdemo. Es geht um eine Familie mit einer Tochter. Insofern stehen alle Regelsätze auf dem Prüfstand. Wohltuend ist auch, dass das Gericht eine Familie auch Familie nennt – bei der Arge wird sie zur „Bedarfsgemeinschaft“! Zur Verfassungsbeschwerde kann noch vorgetragen werden, das heißt, es sind weitere Fakten erwünscht. Die Einzelpositionen der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ stehen zur Prüfung an.
Hierzu gibt es kritische Anmerkungen des „Paritätischen Wohlfahrtsverbandes“. Auf Seite 30 beginnen die Einzelpositionen. Dabei gibt es Ansätze, die leicht zu widerlegen sind, zum Beipiel Punkt 7 in Abteilung 3 (Nummer 03.221.01) betreffs „Reparatur und Miete von Schuhen“. Veranschlagt werden hierfür 64 Cent pro Monat. Wer eine Reparaturrechnung über Schuhe hat, bringe diese bitte im Original mit. Wir leiten diese Unterlage an die Vertreterin der klagenden Familie weiter, ebenso Quittungen für Schnürsenkel oder auch Preislisten von Schustern. So wollen wir die einzelnen Positionen widerlegen und zusätzlich zu den bereits erkannten Fehlern die Wirklichkeit einfügen.
Zur Verhinderung von weiteren Eingaben dieser Art kann das Gericht den Verhandlungstermin ansetzen. Insofern ist jede Unterlage aus der Gegenwart willkommen, Quittungen und auch Haushaltsbücher. Dabei ist es egal, ob diese Unterlagen von ALG-II-Betroffenen kommen. Wir helfen damit der Beschwerdeführerin Diana Henrich und letztlich allen, die von der Regelsatzverordnung betroffen sind, die also ALG II, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter beziehen.
Notwendig für die rückwirkende Anwendung eines positiven Urteils ist die eigene Klage gegen den Regelsatz, wobei der Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X der erste Schritt ist, siehe vorherige Bremer Montagsdemos. Wie dies geht? Wir gehen mit! Unerschütterlich werden noch immer Anträge auf Prozesskostenhilfe für Klagen gegen die Höhe des Regelsatzes abgelehnt. Auch hier hilft ein Hinweis auf dieses Verfahren beziehungsweise die vom Bundessozialgericht dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegten Klagen über die Regelsatzhöhe für Kinder. Klagen vor den Sozialgerichten sind nur vor dem Bundessozialgericht anwaltspflichtig. Vor dem Sozialgerichten und den Landessozialgerichten besteht keine Anwaltspflicht. – Der „Paritätische“ hat folgendes treffende Goethe-Zitat zum „Problem“ in seiner Broschüre:
Warum ist alles so rätselhaft?
Hier ist das Wollen, hier ist die Kraft;
Das Wollen will, die Kraft ist bereit,
Und daneben die schöne lange Zeit.
So seht doch hin, wo die gute Welt
Zusammenhält!
Seht hin, wo sie auseinanderfällt!
Natürlich werden in diesen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nur die Regelsätze verhandelt, nicht Hartz IV insgesamt. Trotzdem kommt kein ALG-II-Opfer ohne Widerspruch und eventuelle Klage aus! Die Entscheidungen der Argen sind einfach vorsätzlich falsch. Ihnen macht es wenig aus, den gleichen Sachverhalt immer wieder gerichtshängig zu machen. Oftmals zahlt die Arge sofort nach Klageerhebung, weil die Ansprüche klar sind. Die Arge vertraut jedoch darauf, dass viele ALG-II-Opfer keine Klage einreichen, sodass die Behörde dieses Geld einsparen kann. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Aus unseren Beistandsaktivitäten, der Tagespresse sowie TV-Pseudo-Reality-Soaps über sogenannte Hartz-VI-Ermittler erfahren wir immer wieder von folgenden Situationen: Es klingelt an der Tür von Arbeitslosengeld-II-Betroffenen. Vor der Tür stehen zwei Arge-Außendienstler, die sich für Schimanski und Thanner halten und danach trachten, akribisch und wichtigtuerisch in Ihrer Wohnung nach vermeintlichen Verdachtsmomenten für eine „Einstandsgemeinschaft“ zu stöbern. Es wird der Kühlschrank geöffnet, ob nur eine oder zwei Eierpackungen vorhanden sind. Im Badezimmer werden die Zahnbürsten gezählt, und im Schlafzimmer wird nach der verdächtigen Bettkuhle gefahndet.
Nicht wenige Arbeitslosengeld-II-Betroffene lassen aus Furcht vor Leistungseinstellungen diesen Unsinn zu. Doch es gibt keinen Grund zur Sorge, denn erstens ist die Wohnung unverletzlich (Artikel 13 GG), das heißt, Sie brauchen die Herrschaften nicht reinzulassen, und zweitens ist es Ihre Privatsache, wie viele Zahnbürsten sich im Badezimmer befinden, ob Sie Ihre Lebensmittel getrennt aufbewahren und wie viele Kuhlen Sie in welchen Betten hinterlassen. Dies zählt nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer „Einstandsgemeinschaft“ und hat daher unsere Hobbyermittler nicht zu interessieren.
Die gesetzlichen Kriterien, wann ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen – also eine Einstandsgemeinschaft – vermutet wird, treten nur ein, wenn Partner
Einer verfassungskonformen Interpretation wird aber nur eine Gesamtschau der Kriterien gerecht (vergleiche Münder: SGB-II-Lehr- und Praxiskommentar, zweite Auflage 2007, § 7, Randnummer 69). Lediglich durch die Dauer des Zusammenlebens allein kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen automatisch erfüllt sind (Münder, am angegebenen Ort). Die Obliegenheit der Beweislast ist hier leider bei den Betroffenen. Dies soll jedoch lediglich dem Leistungsmissbrauch durch falsche Angaben entgegenwirken (Münder, Randnummer 70). Machen Sie also auf jeden Fall richtige Angaben – aber auf der Behörde, nicht bei sich zu Hause.
Erwähnenswert ist noch, dass zwei Personen im Rechtssinne nicht beweisen können, dass sie einander nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft verbunden sind (Münder, am angegebenen Ort), und an die Beweislast der Betroffenen keine hohen Anforderungen zu stellen sind (Münder, Randnummer 71). Jedenfalls hat die Bagis, die Bremer Arge, auch die für die Beteiligten günstigsten Umstände zu berücksichtigen (Münder, am angegebenen Ort). Es besteht keine Pflicht, im Rahmen der Feststellung einen Hausbesuch zu dulden (vergleiche Eicher/Spellbrink, SGB-II-Kommentar, zweite Auflage 2008, § 7, Randnummer 51).
Also, parken Sie Ihre Zahnbürsten und Rasierapparate, wo Sie wollen, und lassen Sie die Schnüffler ruhig im Regen stehen! Falls Ihnen die Bagis die Leistungen kürzen oder einstellen will, gehen Sie zum Sozialgericht und beantragen dort einstweiligen Rechtsschutz.
Die Rüstungsindustrie profitiert von der Wirtschaftskrise! Wer das immer noch nicht glaubt, dem möchte ich folgendes Beispiel nennen: Die Bundesregierung plant, von den 50 Milliarden für das Konjunkturprogramm II Beschaffungsprogramme in Höhe von 500 Millionen Euro für die Bundeswehr abzuzwacken. Davon sollen unter anderem 37 gepanzerte und bewaffnete Tanklastzüge, 34 gepanzerte Dingo-2 Fahrzeuge mit Gefechtsturm und für 22 Millionen Euro schwere Kampfdrohnen gekauft werden. Da bläst auch die Bremer Rüstungsindustrie schon mal kräftig die Freudenfanfare! Mit den Summen, die dort ein Arbeitsplatz kostet, lassen sich locker vier bis fünf Arbeitsplätze im Gesundheits- oder Bildungsbereich schaffen.
Und dann ist da noch die Firma Diehl, ansässig in Nürnberg. Sie liefert ihr tolles G3-Gewehr nicht nur an die Bundeswehr, sondern exportiert es auch in alle denkbaren Krisen- und Kriegsgebiete dieser Welt. Daneben produziert und exportiert sie laufend ihre berüchtigten „Smart 155“, das sind übelste Streumunitionsgranaten! Diese zerfetzen gerade unter der Armutsbevölkerung besonders viele Frauen und Kinder. Diehl bekam von der Bundesregierung eine Sondererlaubnis, obwohl die Produktion international verboten ist. Das im Dezember 2008 von rund hundert Staaten vereinbarte Abkommen zur Ächtung von Streubomben und -munition wurde vor allem von einer weltweiten Koalition von Nichtregierungsorganisationen durchgesetzt. Berlin setzt sich einfach darüber hinweg! Ein Journalist, der es wagte, diesen Tatbestand beim Namen zu nennen, wird von dem Rüstungskonzern demnächst wohl mit der juristischen Keule bombardiert, so die „Tageszeitung“.
Der „Weser-Kurier“ schreibt am Montag dieser Woche, dass jedes dritte Kind in Bremen von Armut betroffen ist und Hilfe benötigt. Das ist zwar nichts umwerfend Neues, aber jetzt wird es mit einem entsprechenden Senatsbericht regierungsamtlich! Von staatlicher Seite hat es bisher in Bremen keinen Armutsbericht gegeben. Wie zu sehen ist, hat Berlin mit Hartz IV auch hier eine Art Streubombe losgelassen! Die Studie soll im Sommer erscheinen und stellt fest, dass es „dramatische Unterschiede“ zwischen Arm und Reich zum Beispiel im Vergleich von Gröpelingen zu Schwachhausen gibt. Insgesamt 16 Ortsteile werden danach als „gefährdet“ bis „prekär“ eingestuft. In manchen Stadtbezirken steigt die Armutsquote auf über 60 Prozent – mit den entsprechend verheerenden Folgen für die Kinder. Die Löhne und Gehälter sind von 2000 bis 2006 um ein Prozent gesunken. Dafür stiegen die Kapital-„Erträge“ der Reichen um satte 23 Prozent!
In ihrem Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien einen Abbau der Armut, vor allem der Kinderarmut versprochen, und nichts ist passiert. Liebe Koalitionäre, wir von der Montagsdemo haben versprochen, euch beim Wort zu packen, euch auf die Finger zu sehen und energisch auf dieselben zu klopfen. Wir tun dies ständig, und wir werden dies auch weiterhin tun! Dafür stehen wir jeden Montag hier!
1. Ich möchte mit einer guten Nachricht beginnen: Erwerbslose müssen nicht für Dumpinglohn arbeiten! Letzte Woche entschied das Sozialgericht Dortmund, dass die Arge nicht dazu berechtigt ist, einer arbeitslosen Frau die ohnehin kargen Bezüge um ein Drittel (104 Euro) nach dem Sozialgesetzbuch für drei Monate zu kürzen, wenn diese sich weigert, eine Arbeit in einem Textildiscounter zu einem Stundenlohn von 4,50 Euro brutto anzunehmen. Schön, dass das Gericht eine solche Bezahlung mit sittenwidrigem Lohnwucher gleichsetzt, da nach dem untersten Tariflohn wenigstens 9,82 Euro brutto gezahlt werden müssen! Wenn Erwerbslosen zu Arbeiten mit solchen Stundenlöhnen gezwungen werden, käme dies einem behördlich unterstützten Lohndumping gleich und wäre auch dabei behilflich, das Lohngefüge insgesamt noch weiter nach unten zu schrauben. Toll, dass sich die betroffene Frau aus Bochum zur Wehr gesetzte und nicht gleich den Kopf mit der Begründung in den Sand steckte, dass „man“ da eh nichts machen könne. Doch, „man“ kann! Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt! (Aktenzeichen: Sozialgericht Dortmund, S31 AS 317/07)
2. Ein Video belegt, dass bei der teilstaatlichen Telekom Austria offenbar fragwürdige Methoden zum Mitarbeiterabbau an den Tag gelegt werden. Deren Vorstand Gernot Schieszler erklärte bei einer Investorentagung, dass „überschüssige Mitarbeiter“ zu Hause sitzen bleiben sollten. Weil es seine Aufgabe sei, ein Telekom-Unternehmen wertsteigernd zu führen, habe man sich dazu entschlossen, Arbeitskräfte „aus dem Programm herauszunehmen“. Sollte es nicht möglich sein, die Mitarbeiter umzuschulen oder in andere Unternehmensbereiche zu „verleasen“, dann müssten sie wohl daheim sitzen bleiben. Erfahrungen aus anderen Unternehmen zeigten weltweit, dass sich die Betroffenen in den ersten vier bis sechs Wochen noch wohlfühlten. Aber danach solle damit begonnen werden, die Mitarbeiter anzurufen und sie für ein paar Tage zur Arbeit zu bestellen. Sollten diese antworten, sie seien krank, werde ein Arzt zu ihnen geschickt. Wenn der feststelle, dass sie nicht krank sind, erfolgten Klagen gegen diese Mitarbeiter. Dann würden schon einige den „goldenen Handschlag“ annehmen. Ich brauche wohl kaum zu erwähnen, dass sich Herr Schieszler selbstredend vom mobbing-ähnlichen Personalabbau bis hin zum „golden Handshake“ distanziert hat. Da ist der arme natürlich wieder ganz falsch verstanden worden.
3. Die 50-jährige Barbara E., genannt „Emmely“, hat nach mehr als 30-jähriger Betriebszugehörigkeit ihren Job als Kassiererin verloren. Ihr wird die Unterschlagung von zwei Pfandbons in Höhe von insgesamt 1,30 Euro vorgeworfen. Den Rechtsstreit um ihre fristlose Kündigung verlor sie jetzt auch in zweiter Instanz. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung in der letzten Woche für rechtens. Als Begründung gaben die Richter an, eine Kassiererin müsse „unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit“ zeigen. Deswegen sei der Vertrauensverlust der eigentliche Kündigungsgrund und nicht der Wert der Sache! Die Kassiererin bestritt die Vorwürfe und hielt dagegen, Kaiser’s habe sie loswerden wollen, weil sie zuvor einen Streik der Belegschaft angeführt hat. Dieser Ansicht kann das Gericht natürlich gar nicht folgen. Für Unmut sorgt auch, dass es sich um eine sogenannte Verdachtskündigung handelt. Im Arbeitsrecht gilt – anders als im Strafrecht – weder die Beweispflicht noch der Geringfügigkeitsgrundsatz. Da reicht also schon der bloße Verdacht zur Kündigung aus. Dieses Gesetz könnte nun viele Unternehmen dazu ermuntern, unliebsame Mitarbeiter(innen) auf ebenso unschöne, aber leider legale Weise loszuwerden!
Es ist doch unglaublich, wie es in dieser Bananerepublik zugeht: Da verliert eine Kassiererin aus dem Niedriglohnbereich nicht nur ihren Job, sondern in ihrem Alter auch noch ihre berufliche Existenz wegen solcher Peanuts in Höhe von 1,30 Euro, die ihr noch nicht mal nachgewiesen werden müssen. Dabei laufen hier aber noch ein paar Manager herum, die in krimineller Art und Weise Milliarden Euro veruntreut haben und dafür noch Millionen an Boni hinterhergeworfen bekommen! Diese Herren wurden natürlich nicht fristlos entlassen, sondern durften noch ein paar Milliönchen als Abfindung mitnehmen. Wenn sich kein Gericht und kein Staatsanwalt damit beschäftigen, wie eine große Zahl von Bankern das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber und vor allem zu ihren Kunden kaputtmachten, dann kann eine derartige Ungleichbehandlung nur das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zerstören. Das steht doch in gar keinem Verhältnis! Wenn diese Untersuchungen gar nicht erst eingeleitet werden, liegt die Vermutung nahe, dass einige aus den verantwortlichen Politikerriegen selbst Dreck am Stecken haben und sich nicht freiwillig selbst enttarnen wollen! Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Ich wünsche der Kassiererin noch ganz viel Kraft und Mut bei ihrem weiteren Kampf gegen dieses Skandalurteil!
4. Die internationale Finanzkrise hat die Arbeitsgerichte erreicht: Kündigungsschutzklagen haben in den vergangenen Monaten drastisch zugenommen. Im letzten Quartal 2008 stieg die Zahl solcher Klagen um mehr als 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wenn sich die Auftragslage verschlechtert oder Aufträge ganz ausbleiben, greifen Unternehmen schnell zum eigentlich letzten Mittel und kündigen „betriebsbedingt“. Das lässt sich mit einer leichten Konjunkturschwankung wohl kaum noch erklären. Dass sich auch die Zahl der Rechtsauseinandersetzungen um befristete Verträge in den vergangenen Monaten fast verdoppelt hat, vermag mich nicht zu verwundern. Wer wollte schon freiwillig den jähen Fall in das menschenverachtende Hartz IV mit seiner Verfolgungsbetreuung und der kostenlosen Mitgift, zum geächteten Sündenbock der Gesellschaft abgestempelt zu werden, so leicht riskieren?
Da ist es gut zu wissen, dass ein Arbeitnehmer noch drei Wochen nach vereinbartem Ende des Arbeitsvertrages über das Arbeitsgericht auf unbefristete Weiterbeschäftigung klagen kann. In Krisenzeiten können Kündigungsschutzklagen durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts in Nürnberg zeigt dies beispielhaft: Ein Arbeitgeber hatte einen Reinigungsauftrag verloren und kündigte deshalb einer Putzkraft. Die entlassene Mitarbeiterin reichte Kündigungsschutzklage ein. Das Gericht lehne die Kündigung ab, da die Begründung des Arbeitgebers zu pauschal sei, heißt es im Urteil. Der Arbeitgeber habe nicht klar gemacht, wann er den Auftrag verloren habe und warum es für die Beschäftigte keine anderen Aufgaben gab. Also, bloß nicht immer gleich den Kopf in den Sand stecken, denn wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
5. Der Schweizer Soziologe und frühere UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler, prangerte an, dass die Folgen der neoliberalen Wirtschaftspolitik für die armen Länder eine Katastrophe bedeuten. Laut Weltbank sind zusätzlich zu den 2,2 Milliarden extrem armen Menschen nun 100 Millionen unter die Armutsgrenze gefallen. „Wenn der Reiche abmagert, verhungert der Arme“, sagt der französische Autor Alphonse Allais. Im Oktober hätten die 15 Regierungschefs der Eurozone beschlossen, 1.700 Milliarden Euro zur Rettung ihrer Banken lockerzumachen. In der gleichen Woche seien die Beiträge für die Humanitärhilfe der UN um durchschnittlich 50 Prozent gekürzt und Tausende Entwicklungshilfeprojekte gestrichen worden, so Ziegler. Die konkreten Folgen können nur noch mehr Elend und Hunger bedeuten, sodass für Flüchtlinge in den UN-Lagern nur noch eine Tagesration in Höhe von 1.500 Kilokalorien zu verteilen ist, obwohl ein Erwachsener täglich 2.200 zum Überleben braucht. Damit kann die UN also nur noch die Unterernährung organisieren.
Es ist keine Hypothese, sondern eine grausame Tatsache, dass die Katastrophenbanker nicht nur die westlichen Volkswirtschaften ruinierten, sondern woanders morden! Der UN-Berater fordert, dass Wirtschaftsdelikte wie Kriegsverbrechen verfolgt werden müssen: „Die Banker haben mehr Menschen auf dem Gewissen als mancher afrikanische Warlord.“ Jeden Tag stürben hunderttausend Menschen an Hunger oder seinen unmittelbaren Folgen. Aber das sind ja auch bloß notleidende Menschen und eben nicht die wertvollen, unterstützungswürdigen Banken! Laut „Welternährungsorganisation“ könnte die derzeitige Landwirtschaft problemlos 12 Milliarden Menschen ernähren, also das Doppelte der heutigen Bevölkerung. „Ein Kind, das heute an Hunger stirbt, wird ermordet. Wir brauchen einen neuen planetarischen Gesellschaftsvertrag“, so Ziegler.
6. Laut einer Studie des „Wissenschaftlichen Instituts“ der AOK nehmen die Fehlzeiten von Arbeitnehmern wegen psychischer Beschwerden zu. Die Zahl der Krankheitstage, die damit entschuldigt wurden, sei seit 1995 um 80 Prozent gestiegen. Die psychischen Krankheitsfälle sind auch besonders langwierig: Sie dauern durchschnittlich 22,5 Tage. Andere Erkrankungsarten hätten dagegen beständig abgenommen. Besonders lange oder häufig krankgemeldet sind Müllmänner (23,8 Tage) und Metallarbeiter (21 Tage), während EDV-Experten (9,5 Tage) und Banker (11,6 Tage) deutlich weniger Krankheitstage haben. Viele Arbeitnehmer versuchen inzwischen, mit Stressmanagement ernsten Problemen vorzubeugen. Hier muss natürlich auch besonders an die Arbeitgeber appelliert werden: „Eine Stärkung der Mitarbeiter beim Umgang mit psychischen Belastungen wie zum Beispiel Stress ist eine Investition in die Zukunft eines jeden Einzelnen wie auch des Betriebes“, erklärte das Institut weiter. Wenn immer mehr Stellen nicht mehr neu besetzt werden und gleichzeitig die Angst vor dem drohenden existentiellen Absturz in die Arbeitslosigkeit wächst, dann erhöht sich der Druck auf die Arbeitnehmer geradezu zwangsläufig!
7. Im münsterländischen Telgte lehrte eine 47-jährige Frau mit heftigen Küssen einen Gerichtsvollzieher das Fürchten. Ihr 13-jähriger Sohn fotografierte die turbulenten Szenen fleißig mit. Der Gerichtsvollzieher war angemeldet gewesen, und die Frau öffnete ihm auch bereitwillig. Ob sie ihn milde stimmen wollte oder ihm gar eine sexuelle Straftat „nachweisen“, sei dahingestellt. Auf jeden Fall versuchte die Frau immer wieder, den Mann von der Tür wegzudrängen. Als jenem dann die Flucht gelang, verstand er gar keinen Spaß und verständigte die Polizei. Diese stellte den Fotoapparat sicher und leitete ein Strafverfahren gegen die Frau ein. „Make peace, not war“ wird offenbar nicht von allen verstanden.
8. Dass die Patienten am stärksten unter dem Sparkurs der Krankenkassen zu leiden haben, wird jeder spätestens bei persönlicher Beeinträchtigung am eigenen Leibe erfahren. Wir werden fast alle mal alt, und wer weiß, wie viele von uns später mit Inkontinenz leben müssen. Die AOK hat gerade auf kostengünstigere Windeln und Einlagen für Erwachsene umgestellt. Seitdem regt sich häufiger der Protest bei den Betroffenen. Sie beklagen sich vor allem über die schlechtere Qualität der neuen Produkte, die leider nicht halten, was sie versprechen. Auslöser für diese Misere ist eine Änderung des Bundessozialgesetzes, das vorschreibt, dass die Krankenkassen die Belieferung mit Inkontinenzartikeln öffentlich ausschreiben und natürlich den günstigsten Anbieter nehmen müssen. Die AOK hofft, dadurch mehrere Hunderttausend Euro jährlich einsparen zu können, allerdings auf dem Rücken von 4.500 Versicherten, die jetzt mit den neuen Produkten und dem „Service“ des neuen Anbieters zu kämpfen haben.
Eine 82-Jährige Findorfferin musste vier Wochen auf ihre Einlagen warten, die ihr dann gleich für ein Jahr im Voraus geliefert und in ihrer kleinen Wohnung vom Boden bis an die Decke gestapelt wurden. Abgesehen von der Ungemütlichkeit wird jeder Besucher gleich mit der Nase auf die intime Problematik der Bewohnerin gestoßen. Die neuen Einlagen verrutschen immer und saugen die Flüssigkeit viel schlechter auf als die vorherigen. Auch die Pflegedienstleitung im Altenheim Laurentius berichtet davon, dass sie nachts nun zwei- bis dreimal öfter die Vorlagen wechseln und mitunter das ganze Bett frisch beziehen müssten, wodurch sich die Heimbewohner nicht nur in ihrer Intimsphäre gestört fühlten, sondern richtig gestresst seien. Ein Abteilungsleiter der AOK will den Vorwurf der mangelnden Qualität nicht gelten lassen, weil der Lieferant der größte Windelhersteller auf dem Weltmarkt und dort das Material für alle gleich sei, so die Argumente eines kaufmännisch orientierten Theoretikers.
Die Pflegedienstleiterin wagte daraufhin den Selbstversuch und fand die Vorwürfe der Heimbewohner voll und ganz bestätigt: Die Füllung klumpt bei der kleinsten Bewegung sofort zusammen, und die Haut bleibt feucht, weil die Saugfläche die Flüssigkeit nicht einschließt. Kein Wunder, wenn sich dann gerade Frauen aus Angst vor Geruchsbelästigung nicht mehr aus ihrem Zimmer heraustrauen. Wenn dann von nicht mehr vorhandener Mobilität im Alter die Rede ist, hält dem der Abteilungsleiter plump den Vorwurf der „falschen Anwendung“ dagegen. Sollte er mal den Selbstversuch machen, würde sein Argumentationsgebilde wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen! Verantwortungslos und menschenunwürdig ist in meinen Augen solch ein Umgang mit alten Menschen.
„Sämtliche 16.500 Leiharbeitsplätze bei VW werden gestrichen“, lautete am Sonntag eine lapidare Meldung. Dass es vor Kurzem noch 25.000 waren – davon kein Wort. Dass es Menschen sind, die da „gestrichen“ werden – kein Wort! Notwendig ist es, den Kampf gegen die Abwälzung der Krisenlasten zu führen. Dazu gehört die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich statt Entlassungen und Kurzarbeit, dazu gehört die Erhöhung der Löhne und des Arbeitslosengeldes. Die Streiks im öffentlichen Dienst haben auch bewiesen, dass in der Krise durchaus erfolgreich gekämpft werden kann!
Die jetzige Krise und wie hier mit den Menschen umgegangen wird, offenbart aber noch eine ganz andere Sache: Das ganze System ist unmenschlich, gegen die Masse der Bevölkerung gerichtet und dient nur einer klitzekleinen Minderheit. Die Massenproteste bis hin zu Straßenschlachten und Generalstreiks in immer mehr Ländern richten sich schon nicht mehr nur gegen die Abwälzung der Krisenlasten: Da steht zunehmend das ganze System unter Beschuss. Die erzwungenen Rücktritte der Regierungen von Island und Lettland sind dabei sicher erst ein Anfang: Für den 30. März 2009 ist in Irland ein Generalstreik geplant. Schon vor einer Woche gab es in Dublin mit 120.000 Teilnehmern eine der bislang größten Demonstrationen.
Vor den Gerichten gab es in den letzten Tagen Erfolge und Misserfolge: Sittenwidrige Löhne in Mecklenburg, wo eine Kellnerin nur 56 Cent Stundenlohn bekam, wurden verboten. Das Sozialgericht in Dortmund hob eine 30-Prozent-Kürzung bei Weigerung, für Dumpinglohn zu arbeiten, auf. Ein Erfolg ist es auch, dass das bayerische Versammlungsgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde. Aber es gab eben auch andere Urteile, etwa im Fall „Emmely“ bei der Kündigung wegen des Verdachts, 1,30 Euro „unterschlagen“ zu haben. Die war also juristisch einwandfrei.
Deshalb dürfen wir uns keine Illusionen in die Gerichte machen. Sie versuchen, die demokratische Fassade zu erhalten, notfalls die Massen zu beschwichtigen – der reaktionäre Kern aber bleibt, so die Hartz-Gesetze als solche oder auch das bayerische Versammlungsgesetz. Das heißt nicht, dass man nicht klagen sollte! Wir sollten uns nur keiner Illusion hingeben: Gegen Hartz IV und gegen die Abwälzung der Krisenlasten wird nicht von Gerichten entschieden, sondern durch unseren Kampf. Wir müssen das Heft selbst in die Hand nehmen! Unser Kampf erfordert Ausdauer und Härte. Er ist umso druckvoller, je besser wir es verstehen, über Parteigrenzen hinweg Jung und Alt, Arbeiter und Arbeitslose zusammenzuhalten.
Offen, vielfältig und mit vorwärtstreibenden Beschlüssen verlief die 7. Bundesdelegiertenkonferenz der Montagsdemonstrationsbewegung am 28. Februar 2009 in Kassel. 95 Delegierte aus 46 Städten wurden von den Montagsdemos vor Ort zur Konferenz entsandt. Auf der Tagesordnung standen der Tätigkeitsbericht der Koordinierungsgruppe, der Finanzbericht, Beschlüsse zur weiteren Arbeit sowie die Wahl der neuen Koordinierungsgruppe und der Finanzrevisoren.
Die Delegiertenkonferenz war sich insbesondere ihrer großen Verantwortung bewusst, die sie als erfahrene, politisch selbständige, überparteiliche, selbst organisierte und finanzierte Bewegung in der gerade erst begonnenen Weltwirtschaftskrise für kommende Massenkämpfe und Demonstrationen hat. Es wurde vor allem betont, weiter an der Festigung der Einheit von Arbeitern und Arbeitslosen zu arbeiten.
Der Tätigkeitsbericht der Koordinierungsgruppe wurde begrüßt, weil er Kritiken und Anregungen der Montagsdemonstrationsbewegung aufgriff und ohne Scheu über Erfolge genauso wie über noch vorhandene Schwächen in der Arbeit der Koordinierungsgruppe Rechenschaft ablegte. Finanziell konnte sich die Montagsdemobewegung weiter konsolidieren.
Die Montagsdemobewegung hält fest an einer ihrer zentralen Aufgaben: Sie beschloss die Durchführung einer weiteren bundesweiten Demonstration gegen die Regierung am Samstag, dem 24. Oktober 2009, in Berlin. Umstritten war hierbei keineswegs die Demo selbst, wohl aber der Termin: Viele hatten sich eine Demonstration noch im Bundestagswahlkampf gewünscht. Unter anderem die Argumentation, der neu gewählten Regierung zu zeigen, dass sie mit der Montagsdemonstrationsbewegung rechnen muss, erhielt jedoch die Mehrheit.
Vielfältige Initiativen und Vorschläge wurden vorgebracht, und die Konferenz machte deutlich, dass künftig mehr Erfahrungsaustausch, regionale Vernetzung, gemeinsame bundesweite Aktionstage und eine lebendige Homepagearbeit verwirklicht wird. Dieser Auftrag erging an die neu gewählte Koordinierungsgruppe, die bei einer Enthaltung einstimmig gewählt wurde.
Die Delegierten erklärten sich solidarisch mit der bei Kaiser’s-Tengelmann gekündigten Kassiererin Barbara E., genannt Emmely. In der einstimmig verabschiedeten Solidaritätserklärung heißt es: „Wer einen von uns angreift, kriegt es mit allen zu tun – und Sie sind eine von uns, weil Sie wie wir für die Gerechtigkeit kämpfen!“
Es wurden eine Reihe weiterer Beschlüsse gefällt, die in den nächsten Tagen auf der Homepage zu finden sein werden. Es sind der demokratische und solidarische Stil, die Überparteilichkeit und der kämpferische Charakter der Montagsdemonstrationsbewegung, die sie stark gemacht haben. Die Montagsdemonstranten werden auch künftig diese Trümpfe ausspielen – und stärker werden!