1. Der Oberbefehlshaber der Nato, General Bantz Craddock, hat den Befehl zur Tötung afghanischer „Drogenhändler“ gegeben! Ein Beweis ist nicht nötig. Keine Festnahme, keine Verhandlung, kein Urteil – einfach abknallen! Und wenn es doch kein Drogenhändler war? Wie wird ein Soldat damit fertig? Ist Selbstmord der Ausweg bei solch einem Gewissenskonflikt? Was empfindet ein Soldat, wenn er die Folgen der atomaren Verstrahlung nicht nur bei Tieren sieht, sondern auch bei Menschen – Neugeborenen oder Kindern? Eltern mit Uran-geschädigten Kindern müssen diese verstecken, unter Strafandrohung!
Was geht uns dies an, die Bundeswehr macht doch so was nicht? General Bantz Craddock ist Oberbefehlshaber der Nato, und der Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan untersteht somit seinem Kommando! Sie trauen dies einem US-General nicht zu? Craddock hat auch das Lager Guantánamo eingerichtet und verantwortlich geleitet. Augenblicklich wird fieberhaft nach der undichten Stelle gesucht; Wie konnte dieser Befehl in die Öffentlichkeit gelangen? Anschließend wird der Befehl umgedeutet – er war doch so nicht gemeint! All dies soll zur Demokratisierung des Landes führen? Der Militäreinsatz in Afghanistan schafft Leid und damit Rachegedanken! All dies ist unvorstellbar. Fragt die Rückkehrer! Verhindert die Zwangsverpflichtungen von jungen Menschen, klärt sie auf! Es geht nicht um die „Verteidigung Deutschlands am Hindukusch“, sondern um massive wirtschaftlich Interessen! Es geht nicht um die Rettung von Menschen! Die Menschenwürde jedes Beteiligten wird missachtet!
Wer von der Arge ein Arbeits- oder Ausbildungsangebot der Bundeswehr erhält, darf ablehnen! Wer daraufhin eine Sanktion erhält, muss umgehend dagegen die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen, im einstweiligen Rechtsschutz. Die Argen verordnen Leistungskürzungen bis zu 100 Prozent der gesamten Leistungen, bei Jugendlichen einschließlich der Kosten für die Unterkunft. Dies bedeutet null Euro zum Leben und den Verlust der Wohnung! Vermittlungsvorschläge kann jeder mitnehmen und es sich überlegen. Wenn auf die Frage „Was passiert, wenn ich diese Arbeitsstelle bei der Bundeswehr ablehne?“ die Antwort wie folgt lautet: „Dann werde ich Sie sanktionieren!“, bereits mit diesen Vermittlungsvorschlägen die Rechtsantragsstelle des Gerichts aufsuchen. Wie dies geht? Wir gehen mit!
2. Die Mitarbeiter der Bahn erhalten mehr Geld. Leider ist die Erhöhung für sie sehr mager ausgefallen: Sie haben längst nicht die Gehaltssteigerung des Vorstands eingeholt, auch nicht prozentual. Die Bahn hat viele Mitarbeiter überprüfen lassen – und auch selbst eine Prüfung gehabt: Der Bundesrechungshof hat die Abrechnung der Neubaustrecke Köln-Frankfurt untersucht und festgestellt, dass Anlagen für 44 Millionen Euro zwar abgerechnet, aber nicht gebaut wurden. Das hat die Bahn gar nicht gemerkt! Der Auftraggeber auch nicht. Es wurde keine Schlussabnahme durchgeführt. Erst mit starker zeitlicher Verzögerung und nur auf Druck des Bundesrechnungshofes wurde dieser Betrag von der Bahn zurückgefordert.
Ist Herr Mehdorn bei der Betrachtung seiner Mitarbeiter von ähnlichen Möglichkeiten ausgegangen? Herr Mehdorn hat unstrittig die Bezüge des Vorstandes großzügig gestaltet – und an den Instandhaltungen gespart. Hat er auch an der Buchhaltung gespart? Wer zum Beispiel eine Bahnkartenverlängerung per Überweisung bezahlt, wird von der Bahn aufgefordert, ihr eine Kopie des Kontoauszugs, aus dem die Belastung ersichtlich wird, als Nachweis für die Zahlung zuzusenden. Warum? Die Bahn prüft die Kontobewegungen nicht. Der Zahlungsnachweis muss so vom Kunden geführt werden. Fälschungen fallen daher nicht auf, weil der tatsächliche Zahlungseingang auf dem Konto der Bahn nicht geprüft wird. Die Verkaufsabteilung kann diese Kontobewegungen nicht einsehen.
Zum Thema Verkehr gehört auch ein Problem der Bagis, der hiesigen Arge: Sie sitzt auf vielen Fahrscheinen der Bremer Straßenbahn AG. Das Unternehmen hat nun die Preise erhöht, und die alten Fahrscheine verlieren ihre Gültigkeit. Seid so nett und lasst euch die Fahrtkosten von und zur Bagis erstatten – per Fahrschein! Dieser Rechtsanspruch besteht. Die Aussage, Fahrtkosten unter sechs Euro würden nicht erstattet, ist überwunden: Sie war zuletzt eine glatte Lüge, denn die Gerichte hatten längst anders entschieden. Daher bei jedem Besuch die Fahrscheine einfordern!
3. Die Regelsätze für ALG II sind viel zu niedrig. Das Bundessozialgericht hat die Regelsätze für Kinder dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. So stand es in vielen Medien. Etwas mühsamer ist die Presseinformation des Bundessozialgerichts zu lesen. Ein weiterer Verhandlungstermin war schon länger bekannt. Haben daher die wenigsten Medien über den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts berichtet? Die Presseinformation des Gerichts liest sich flüssig. Dahinter steckt viel Brisanz: Es geht dem Gericht um die Regelsätze insgesamt. Vier Gutachten liegen dem Gericht vor – und jetzt dem Bundesverfassungsgericht. Wer den Beschluss nicht lesen möchte, kann sich einen Überblick verschaffen: Wird im PDF-Dokument nach den Worten „Fehler“ oder „Willkür“ gesucht, gibt es sieben beziehungsweise 13 aufschlussreiche Treffer, die zeigen, wie schludrig hier vorgegangen wurde. Wurden diese Fehler teilweise bemerkt, also absichtlich begangen? Es scheint, das Ergebnis war vorgegeben! Wussten unsere „Volksvertreter“, was sie taten? Ein Auszug:
„b) Die Regelbedarfe und der Inhalt der Regelsätze nach dem SGB XII. Für die §§ 20, 28 des bereits am 24. Dezember 2003 verabschiedeten SGB II übernahm der Gesetzgeber also die Regelsatzbemessung aus der Verordnung zur Durchführung des § 28 des am 27. Dezember 2003 verabschiedeten SGB XII (Bundesgesetzblatt I, Seite 3022), die gemäß § 40 SGB XII vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit jedoch erst am 12. März 2004 dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drucksache 206/04) und mit Ausfertigung vom 3. Juni 2004 erlassen wurde und zum 1. Januar 2005 in Kraft trat (RSV, Bundesgesetzblatt I, S. 1067), nachdem der Bundesrat der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik und des Ausschusses für Frauen und Jugend vom 4. Mai 2004, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 Grundgesetz nicht zuzustimmen, nicht gefolgt war (BR-Drucksache 206/1/04). Die Ausschüsse waren – mehr als vier Monate nach der Verabschiedung des SGB II und der darin bereits erfolgten Bezifferung der Regelleistung im Vorgriff auf die erst noch zu erlassende Regelsatzverordnung – unter anderem nicht nur der Ansicht, die Verordnung überschreite mit der erstmaligen Festsetzung der Regelsätze zum 1. Januar die Verordnungsermächtigung, sondern hielten sie darüber hinaus für methodisch fehlerhaft und willkürlich (dazu siehe nachfolgend unter f).“
Schwer zu verstehen, nicht nur textlich: Die „Volksvertreter“ haben das SGB II verabschiedet, ohne die Regelsatzhöhe zu kennen! Dies wusste ich bereits aus einem anderen Gerichtsurteil. Trotzdem, die Ungeheuerlichkeit bleibt! Hinzu kommen die Bedenken der Ausschüsse. So geht es weiter im Text! Als Einstieg in die Lektüre also von „Fehler“ zu „Willkür“ hangeln. Wer dies gemacht hat, möchte vermutlich auch den ganzen Beschluss lesen! Haben die Medien wirklich freiwillig nicht über diese brisanten Tatsachen berichtet? „Vielmehr bestätigt die Lektüre der angegebenen Studie des Statistischen Bundesamts im Gegenteil die Aussagen der Sachverständigen sowie die Auffassung der beiden Fachausschüsse in ihrer Ablehnungsempfehlung vom 4. Mai 2004 und unterstreicht umgekehrt gerade die systematischen und schweren Fehler des Verordnungsgebers bei der Einschätzung des Kinderbedarfs, welche der Gesetzgeber im Vorgriff bei der Verabschiedung des SGB II am 24. Dezember 2003 übernommen hat.“ Es gibt keine Begründung für die Höhe der Regelsätze – nur Willkür!
„Ebenso weist Spellbrink zu Recht darauf hin, dass das Sozialgeld für Kinder gemäß §§ 20, 28 SGB II die niedrigsten Sätzen der Düsseldorfer Tabelle noch unterschreite.“ Herr Spellbrink ist Mitverfasser zum „Praxis- und Lehrkommentar SGB II“. Die Düsseldorfer Tabelle ist ausschlaggebend für die Höhe der Unterhaltsansprüche. Die vielen Fehler verdeutlichen auch: Die Menschen haben zu wenig zum Leben! Und was sagt diese Regierung dazu? „Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder werden nach Angaben des Familienministeriums vorerst nicht neu berechnet. Sprecherin Iris Bethge sagte, eine Neuberechnung sei erst auf der Grundlage aktueller Zahlen sinnvoll. Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 werde derzeit aber noch im Arbeitsministerium ausgewertet. Dies könne bis 2011 dauern.“
So wird es nicht gehen! Menschen müssen jeden Tag essen! Es muss sofort gehandelt werden! Handeln kann auch der Leistungsbetroffene: Antrag auf Überprüfung der rechtskräftigen Bescheide stellen, gegen den noch widerspruchsfähigen Bescheid Widerspruch einlegen und die Höhe des Regelsatzes beanstanden. Gegen den Überprüfungsbescheid erneut Widerspruch einlegen und notfalls klagen, siehe vorherige Bremer Montagsdemos. Wie das geht? Wir gehen mit! Dies dient der Anspruchssicherung, wenn das Gericht die Höhe der Regelsätze für unrechtmäßig erklärt, ist bei der Vorgeschichte allerdings nur mit Öffentlichkeit zu erreichen. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft positiv gestalten!
An der Domsheide hängt ein Plakat: „Demokratie wagen“. Die „Heinrich Böll-Stiftung“ der „Grünen“ veranstaltet im „Speicher XI“ einen „Kongress zur Zukunft der Gesellschaft“ für die etwas betuchtere Klientel, die sich Träume noch leisten kann.
Von „Demokratieträumen“ wie zu Zeiten Willi Brandts, als viele noch an „Reformen“ glaubten, hat die breite Bevölkerung heute genug! Sie hat kein Vertrauen mehr in dieses System von Betrug, Heuchelei und Abzocke. In Hessen gingen nur noch 60 Prozent zur Wahl! Jede aktive Regung, die dieses System kritisiert, wird vom Schnüffelstaat observiert, verächtlich gemacht und gegebenenfalls totgeschwiegen oder gar drangsaliert.
In den ersten Februartagen vor 90 Jahren wurde von allen Medien, den damaligen bürgerlichen Parteien und der rechten SPD-Führung verbal auf die Arbeiter Bremens, die aktiv für einen anderen, einen sozialistischen Staat kämpften, eingedroschen. Mit Zuckerbrot und Peitsche versuchten der spätere Reichspräsident Friedrich Ebert und Wehrminister Gustav Noske, beide „Sozialdemokraten“, im Auftrag des reaktionären Kapitals, die Arbeiterschaft zu spalten und zu entwaffnen.
Trotz aller Bekundungen, die Waffen niederzulegen, ließ die Noske-SPD am 3. und 4. Februar 1919 die Stadt durch das reaktionäre Freikorps Gerstenberg und Caspari erstürmen und einnehmen. Das reaktionäre Bürgertum öffnete großzügig die Geldtaschen für die Entlohnung der oberen Offiziere. Die revolutionären Arbeiter Bremens konnten die AG-Weser-Werft und die Atlaswerke noch fast zwei Monate halten, dann waren auch sie zermürbt. Zersetzung der kämpferischen Arbeiterbewegung ist die stets wiederkehrende Aufgabe der sogenannten Sozialdemokraten als treue Vasallen des Kapitals.
Am kommenden Sonntag, den 8. Februar 2009, gedenkt ein breites Bündnis linker Parteien und Organisationen der 28 ermordeten Verteidiger der Bremer Räterepublik um 11 Uhr am Denkmal auf dem Waller Friedhof. Die Initiative Bremer Montagsdemo ist Mitveranstalter und lädt herzlich zum Kommen ein. Im Anschluss findet im „Westend“ noch ein Kulturprogramm statt, bei dem auch die Montagsdemo einen Beitrag halten will.
Auf die Gerichte kann man nichts geben, sind sie doch Gerichte dieses Systems. In Zusammenhang mit der Zumwinkel-Affäre und anderen Abzockern haben wir lernen können, dass gegebenenfalls die Richter und Staatsanwälte als Personen ausgetauscht oder weggemobbt werden. Auch hier in Bremen gibt es Beispiele dafür. Trotzdem waren die zwei Urteile in Sachen Hartz IV, denen zufolge die Kinder-Regelsätze nicht verfassungsmäßig und die Mietobergrenzen in Bremen zu niedrig sind, erst einmal zu begrüßen. Dass sich die Regierenden hier und in Berlin aber einen Dreck darum scheren wollen, zeigte wieder das alte Bild: Milliarden für die Banken, nichts für die Menschen!
Unser Kampf gegen Hartz IV und die anderen Gesetze dieses menschenfeindlichen Staates wird weitergehen! Auch wenn wir hier bei diesen ungemütlichen Temperaturen nur ein paar „People“ sind: Die Bewegung wird sich verbreitern, weil dieses System kein Konzept hat für die Menschen, sondern nur Terror und Gewalt gegen sie parat hält, wenn die Menschen sich nicht mehr beruhigen lassen wollen. Auch da gibt die deutsche Geschichte genug Beispiele. Stärken wir darum breit den aktiven Widerstand!
1. Nach einer Untersuchung des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ arbeiten die 1,5 Millionen „Aufstocker“, die also zusätzlich zu ihrem kümmerlichen Lohn noch ergänzendes ALG II benötigen, nur selten in Vollzeit. Unzureichende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, mangelnde Berufsausbildung und gesundheitliche Einschränkungen stünden oft einer Ausweitung der Arbeitszeit entgegen. Obwohl die befragten „Aufstocker“ durchschnittlich nur zwischen sechs und sieben Euro brutto die Stunde verdienten, legten sie eine hohe Arbeitsmotivation an den Tag. Klar, es müssen offenbar mal wieder individuelle Gründe an den Tag gelegt werden, weshalb Menschen das ALG II zusätzlich beantragen müssen! Indirekt wird so getan, als ob die überall die anständig bezahlten Vollzeitjobs auf der Straße lägen und nur wegen der genannten persönlichen Handicaps nicht zugegriffen würde!
2. Letzte Woche Dienstag entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass die Begrenzung des Hartz-IV-Satzes für Kinder gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Ich wage nicht zu hoffen, dass diese Ohrfeige für die Politik dazu führt, dass anhand eines überprüfbaren Warenkorbes der spezielle Bedarf von Kindern und Jugendlichen realitätsgerecht ermittelt wird. Eigentlich sollte nicht das bloße physische Überleben gesichert werden, sondern auch die Teilhabe an der Gesellschaft! Aber durch die viel zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätze werden die Betroffenen zu Außenseitern in einer konsumorientierten Gesellschaft, wo die meisten von ihnen von klein auf lernen müssen, dass sie ausgegrenzt und chancenlos sind. Leider wurde bisher nur ein Teilerfolg erzielt, weil das Gericht nicht über die Rechtmäßigkeit der Höhe des Sozialgeldes befand, sondern lediglich beanstandet, dass dessen Begrenzung auf 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene nicht hinreichend begründet wurde. Damit hat das Gericht ausdrücklich nicht über die Rechtmäßigkeit der Höhe des Sozialgeldes für bis zu 14-Jährige befunden, und es steht damit auch noch keineswegs fest, dass das Bundesverfassungsgericht demnächst eine Anhebung der Sätze verordnet.
Was das kosten würde? Da muss sich der anständige Bürger und Leistungsträger doch mal fragen, ob dieses Geld wirklich gut angelegt wäre: für die Kinder der Ausgegrenzten, die wegen mangelnder gesellschaftlicher Teilhabe größtenteils eh keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und noch weniger einen Arbeitsplatz erhalten werden? Also eine absolute Fehlinvestition! Außerdem kämen alle wegen des Lohnabstandsgebotes ins Schleudern. So verwundert es mich auch gar nicht, dass diese Politikerriege in Berlin keinen „akuten Handlungsbedarf“ sieht. Das Arbeitsministerium ließ verlauten, dass eine grundsätzliche Reform der Kinderregelsätze nicht geplant sei. Schließlich wurde in dem jüngst beschlossenen Konjunkturpaket der Regelsatz für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ab Juli von 60 auf enorm großherzige 70 Prozent des Erwachsenbedarfs angehoben! Ich spekuliere auf eine zusätzliche Erhöhung von 5,78 Euro pro kleine Stupsnase, wenn die Regierung ihre Spendierhosen anhaben sollte und den Eckregelsatz für Kinder ebenso famos gerecht „berechnen“ wird wie den für Erwachsene. Heribert Prantl formulierte treffend, das Hartz-IV-Gesetz sei eine legislative Katastrophe, und Karlsruhe müsse nun entscheiden, ob es auch eine verfassungswidrige Katastrophe ist.
3. Oh, wie schön, dank Hartz IV ist die Armut „gleicher“ geworden! Jetzt stürzen endlich alle Erwerbslosen nach spätestens 18 Monaten ins ALG II ab, das unabhängig vom früheren Lohn allen Alleinstehenden 351 Euro neben einer angemessenen Miete zum „Leben“ auszahlt, wenn sie denn spuren! Wieder ein Stückchen mehr Gerechtigkeit auf dieser Welt, denn zu Zeiten der Arbeitslosenhilfe konnten sich manche Langzeiterwerbslose noch einen bescheidenen Wohlstand erschleichen. Weil das nun nicht mehr möglich ist, geht mein Dank nun an Peter Hartz, der mit Hartz IV die Armut so überaus großzügig in den Keller nivelliert hat! Ob der Ab-, äh, Umbau des Sozialstaates wirklich schon abgeschlossen ist? Kein weiteres Reförmchen wegen der vielen unerfüllten Hoffnungen auf ein besseres Leben? Ganz fabelhaft finde ich es, dass jetzt die Alleinerziehenden nicht mehr „versteckt arm“ sind, sondern es dank Hartz IV ganz offen sein dürfen – wie ich es am eigenen Leibe zu erfahren berechtigt bin! Die Ein-Euro-Jobs taugen zwar auch nichts, doch Hartz IV sei Dank sind die Erwerbslosen weniger wählerisch bei den angebotenen Jobs und akzeptieren aus Angst vor reglementierender Verfolgungsbetreuung auch schlecht bezahlte und weit entfernte Arbeitsangebote. Auf, auf zum fröhlichen Jagen, rein in die Dumpinglöhne!
4. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ verlangt von der Arge Duisburg den sofortigen Stopp ihrer „Berechnung“ von Heizkosten bei Hartz-IV-Beziehern. Als eine Erwerbslose sich an das Elo um Hilfe wendet, kommt heraus, dass aus einer Nachzahlung von 272 Euro, die von der Hartz-IV-Behörde zu übernehmen sind, ein Guthaben in Höhe von 38 Euro zu Gunsten der Arge „errechnet“ und der zukünftige monatlichen Abschläge zudem gesenkt wurde! Das kann nur als Betrug an Hartz-IV-Beziehern bezeichnet werden, die hier richtig abgezockt werden! Offenbar bereichert sich die Stadt Duisburg über einen Rechentrick und durch Umgehung rechtlicher Grundlagen im Millionenbereich an Hartz-IV-Beziehern. Dabei werden bei Betroffenen, die in Mehrfamilienhäusern zur Miete wohnen, die Gesamtheizkosten aller Parteien errechnet. Im nächsten Schritt wird der prozentuale Anteil des ALG-II-Beziehers an der Gesamtwohnfläche und somit an den Gesamtheizkosten errechnet.
Eigentlich ein genialer Taschenspielertrick, denn leerstehende und nicht oder wenig beheizte Wohnungen werden mit anderen Wohnungen gleichgesetzt. So kann es passieren, dass Hartz-IV-Bezieher in Häusern mit vielen leerstehenden Wohnungen laut Arge nur noch jährliche Heizkosten in Höhe von circa 300 Euro haben dürften. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ fordert die Stadt Duisburg auf, diese rechtswidrige Praxis sofort zu stoppen und die Menschen nicht absichtlich in Notlagen zu stürzen. Ebenso wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, der Arge Duisburg Weisung zu erteilen, diese Praxis zu unterlassen.
5. Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hat die weit verbreitete Praxis des sogenannten Deals in Strafprozessen scharf kritisiert. Er prangerte an, dass solche Absprachen zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht über das zu erwartende Urteil insgesamt verheerend wirkten, weil sie die gesamte Justiz in Misskredit bringen könnten. Es ist höchste Zeit, sich in diesem Fall vom Konjunktiv zu verabschieden und den Indikativ als gegeben anzusehen! Hier war in meinen Augen ein abgekartetes Spiel im Gange! Das System der schuldangemessenen Bestrafung gerät durch solche Urteile in eine beängstigende Schieflage. Wenn zwei Drittel aller Verfahren von diesen Deals betroffen sind, dann spreche ich nicht mehr von einem Rechtsstaat!
Merkwürdig, dass überhaupt nicht mehr auf die Tatsache eingegangen wird, dass Herr Zumwinkel nach den Kriterien des Bundesgerichtshofs zu Haft verurteilt worden wäre, wenn nicht „zufällig“ der Durchsuchungsbeschluss einen Tag zu spät ausgestellt worden wäre und damit nicht weitere Beträge seiner Steuerhinterziehung von 1986 bis 2001 als verjährt behandelt werden mussten. Seltsam mutet auch die Würdigung seiner „Lebensleistung“ an, weil sich unter Zumwinkel die Arbeitsbedingungen verschlechtert und der Deutschen Post durch die „Liberalisierung“ 120.000 Arbeitsplätze verloren gingen! Die „Strafe“ in Höhe von einer Million Euro dürfte Herr Zumwinkel aus seiner Portokasse bezahlen können. Dem notorischen Steuerhinterzieher aus reiner Raffgier wird es jedenfalls nicht so ergehen wie den notorischen Schwarzfahrern der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin, die zu Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt wurden, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Hier wird absolut mit zweierlei Maß gemessen!
6. Eigentlich sollten die Paragrafen 129 ff. der Insolvenzordnung verhindern, dass ein Gläubiger sich mit einem Schuldner derart verstrickt, dass er seine Kenntnisse über die drohende Insolvenz einer Firma ausnützt und sich kurz davor zum Schaden anderer noch Geld überweisen lässt. Doch seit ein Insolvenzverwalter nach der Pleite einer Baufirma vor den Amtsgerichten in Wunsiedel und Plauen mit diesen Vorschriften Urteile erwirkte, mit denen er Arbeitnehmer zur „Rückerstattung“ von ausbezahlten Löhnen zwingen konnte, dienen sie immer öfter einem Zweck, den diejenigen, welche das Insolvenzrecht verabschiedeten, so möglicherweise nicht vor Augen hatten. Obwohl schon bald nach diesen Skandalurteilen Stimmen laut wurden, baldigst eine klärende Passage in das Gesetz einzufügen, die solch eine Auslegung verhindert, verweigert sich Justizministerin Zypries bis jetzt einer Debatte darüber. Ihr Ministerium spricht gerne bagatellisierend von Einzelfällen, verliert aber kein Wort über die wundersame Vermehrung dieser vermeintlichen Ausnahmeerscheinungen.
Gerade erlebten 40 ehemalige Mitarbeiter einer Firma, welche Auswirkungen diese Untätigkeit für sie persönlich hat. Der Insolvenzverwalter forderte von ihnen drei Monatsgehälter für Januar, Februar und März 2008 zurück, die ihnen erst im April ausgezahlt worden waren. Als die Firma im Juni Pleite ging, argumentierte der Insolvenzverwalter, dass die „Akzeptanz“ der verspäteten Lohnzahlung ein Zeichen dafür sei, dass die Arbeitnehmer von der drohenden Insolvenz gewusst und sich damit in den Anwendungsbereich der Paragraphen 129 ff. begeben hätten. Arbeitnehmer haben hier mal wieder die phänomenale Auswahl zwischen Pest und Cholera: Wenn ein Arbeitnehmer die verzögerten Lohnzahlungen nicht akzeptiert, muss er kündigen. Aber wehe, er macht das wirklich: Dann steht das Arbeitsamt auf der Matte und sperrt für drei Monate das Arbeitslosengeld. Kündigt er aber nicht, geht er das erhebliche Risiko ein, dass der Insolvenzverwalter über Monate hinaus Lohnzahlungen zurückfordert, um damit Gläubiger zu befriedigen. Es ist eine Sauerei, dass es für diese Forderung überhaupt keine Rolle spielt, ob der Arbeitnehmer dafür gearbeitet hat und wie seine finanziellen Verhältnisse sind! – Betroffene sollten zur Montagsdemo kommen: Wir gehen mit!
7. Es scheint so, als ob der Kölner Arge-Geschäftsführer den Machtkampf probt. Die „Kölner Erwerbslosen in Aktion“ schildern in einem Artikel einen drastischen Fall von „Holzhammermethoden bei Unterfünfundzwanzigjährigen“, der auf ihrer Homepage auch mit einem Interview des Betroffenen dokumentiert ist. Der Boss der Kölner Arge ignoriert den Informantenschutz der KEAs komplett und fordert die namentliche Nennung des betroffenen Erwerbslosen. Andernfalls wolle er den Bericht als unwahr betrachten und eine Vertragsstrafe gegen den verantwortlichen KEA-Redakteur erwirken. Die KEAs sehen dem gelassen entgegen und denken gar nicht daran, den umstrittenen Artikel in Frage stellen zu lassen. Da wird ein junges Paar vorge-, äh, eingeladen. Die Sachbearbeiterin legt ihnen einen „Eingliederungsvertrag“ vor, dessen Inhalt angeblich nicht verhandelt werden könne. Es wird auch keine Bedenkzeit eingeräumt, weil sonst eine sofortige Sperre drohe. Das junge Paar unterschreibt quasi gezwungenermaßen. Auf diese Weise hat sich der junge Mann dazu verpflichtet, einen sogenannten Integrationsjob für 70 Cent die Stunde anzutreten. Zu diesem Zeitpunkt weiß er noch nicht, wo er was, wann und bei wem arbeiten soll.
Die Arbeitsstelle entpuppt sich als ein Café, welches öffentlich zugänglich ist, in dem normale Preise verlangt werden und in dem fast ausschließlich Ein-Euro-Jobber arbeiten. Dennoch arbeitet er dort einige Zeit. Als bei seiner Frau die Wehen einsetzten, begleitet er sie sofort ins Krankenhaus und fehlt damit einen Tag. Daraufhin wird der Integrationsjob vom Träger sofort beendet und von der Arge eine Sanktion verhängt: Es gibt für ihn drei Monte kein Geld. Wegen einer angeblichen „Abwägung mit öffentlichen Interessen“ kann die Dauer auch nicht auf sechs Wochen verkürzt werden, was bei Unterfünfundzwanzigjährigen grundsätzlich möglich ist. Ein sofort eingelegter Widerspruch wird mit der Bemerkung quittiert, dass die Bearbeitung sechs Monate dauern würde, obwohl die gesetzlich erlaubte maximale Bearbeitungszeit drei Monate beträgt. Ebenso wird ihm die Möglichkeit verschwiegen, beim Sozialgericht einen Eilantrag zu stellen, obwohl die Arge zur Beratung verpflichtet ist. Die junge Familie erhält von der argen Arge wöchentliche Lebensmittelgutscheine über abwechselnd 25 oder 30 Euro, für die der junge Vater jede Woche mehrere Stunden in der Arge anstehen muss. Durch das Einwirken der KEAs zogen Sachbearbeiterin und Teamleiter schnell die Notbremse: Die Sanktion ist vom Tisch, das Geld wird nachgezahlt.
8. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sucht in einer Stellenausschreibung „Observationskräfte“ und „Truppführer für den mobilen Einsatz“. Ein Job mit viel Verantwortung, eine Aufgabe, die nicht jeder übernehmen kann und will! Dafür hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt ausgerechnet Hartz-IV-Bezieher im Visier. Auf Nachfrage bei der BA stellte sich heraus, dass eine Nichtbewerbung als Spitzel sogar Leistungskürzungen zur Folge haben kann. „Gefordert ist ein Interesse an politischen Zusammenhängen, körperliche Fitness, die Bereitschaft zur Unterziehung einer Sicherheitsprüfung und eine flexible Arbeitszeitgestaltung.“ Weitere Anforderungen für den Job sind „Orientierungsvermögen, technisches Verständnis, gute Auffassungsgabe, Geduld und Teamfähigkeit“. Allerdings muss sich die Zumutbarkeit einer solchen Tätigkeit auch danach richten, ob der Leistungsempfänger „körperlich, geistig und seelisch“ zu dem Job in der Lage ist. Hier wird die besondere Notlage der Hartz-IV-Bezieher ausgenutzt, um sie für solche Spitzeltätigkeit zu erpress-, äh, zu „gewinnen“, frei nach dem Freiwilligen-Motto: „wenn du nicht, dann aber...“
Letzte Woche Dienstag, am 27. Januar 2009, wurden an einem einzigen Tag über 70.000 Entlassungen verkündet, unter anderem bei Caterpillar, Pfizer und Texas Instruments. Qimonda, die frühere Halbleitersparte der Siemens-Tochter Infineon, meldete Konkurs an. Betroffen sind 12.300 Beschäftigte, davon 5.000 in Deutschland. Hewlett-Packard will 24.600 entlassen, darunter auch viele in Rüsselsheim. Die Arbeitslosenzahl stieg in Deutschland im Januar um 387.000 – Tendenz: weiter steil steigend – trotz beziehungsweise zusätzlich zur massenhaften Kurzarbeit, die oft nur Entlassungen vorbereitet! Der Staat pumpt Milliarde um Milliarde in Banken und Konzerne: Allein 92 Milliarden flossen inzwischen der Hypo Real Estate zu, ein Ende ist nicht in Sicht. Eine Billion „toxischer“ Papiere wollen Ackermann und Konsorten vom Steuerzahler entsorgt haben.
Die Bundesregierung hat ihr zweites Konjunkturpaket aufgelegt. Man meint, es ginge um die Arbeitsplätze, doch Regie führen hier ganz andere. Der „Bundesverband der Deutschen Industrie“, das Vertretungsorgan und Sprachrohr des deutschen Monopolkapitals, hat ganz spezielle Vorstellungen von diesem „Rettungsschirm“: „Ungeachtet der Schwierigkeiten, die Unternehmen aktuell bei der Finanzierung haben, darf die im Rahmen eines konjunkturellen Abschwungs typische Marktbereinigung nicht durch staatliche Interventionen ausgehebelt werden“ („Handelsblatt“ von 26. Januar 2009). Was nichts anderes heißt als: Die marktbeherrschenden Übermonopole bekommen alles – die anderen konkurrierenden Unternehmen bekommen nicht nur nichts, sie sollen darüber hinaus möglichst vernichtet werden.
Einer dieser dicken Nutznießer ist Airbus, eines der wohl profitabelsten Unternehmen der Welt mit gigantischem Auftragspolster. Der Staat bürgt jetzt freundlicherweise für die Kunden, falls denen die neuen Flugzeuge inzwischen zu teuer geworden sind. Das ist die „Chance“, die Frau Merkel, Herr Köhler und zum Beispiel der Vorstand von Daimler in der Krise sehen: Die gesellschaftsbeherrschenden Monopole sollen noch viel größer und mächtiger werden und nicht nur Deutschland, sondern die ganze Welt beherrschen!
Die „notleidenden“ Banken sind anscheinend doch nicht in ganz so großer Not. 2008 zahlten die Wallstreet-Banken – die deutschen machen es auch nicht anders – 18 Milliarden Dollar Boni an ihre leitenden Angestellten! Frau Schaeffler, die sich mit der Conti-Übernahme etwas verschluckt hat, will nur eine „kleine Geldspritze“ in Höhe von drei bis vier Milliarden, sponsored by Angie. Geld ist schließlich ohne Ende da und wird lustig weiter angehäuft. So betrug der Nettogewinn 2008 bei Exxon 45,2 Milliarden Dollar. Es geht nicht darum, dass die Monopole Pleite wären, sondern darum, die Krisenlasten auf unseren Rücken abzuwälzen und dabei noch viel fetter zu werden!
Kann man denn in der Krise überhaupt kämpfen? Diese Frage haben die Franzosen letzten Donnerstag eindrucksvoll beantwortet: 2,5 Millionen traten in den Streik, 300.000 demonstrierten in Paris gegen die Regierung und gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf den Rücken der Arbeiter, der Arbeitslosen, der Rentner und der Familien. Gegen Sarkozy und seine Regierung, die in Frankreich das Geschäft für die Bonzen machen: Dagegen kämpfen die Massen!
In Island fanden in den letzten Wochen täglich Großkundgebungen gegen die Regierung statt. Massendemonstrationen bis Straßenkämpfe gibt es in Griechenland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Belgien und Rumänien. Die Weltwirtschaftskrise hat alle Länder der Erde erfasst. Das ist für uns eine Herausforderung, damit sich die Massen der Arbeiter und Arbeitslosen zusammenschließen, voneinander lernen und sich unterstützen. Dieser Kampf kann Erfolge haben: Die isländische Regierung musste inzwischen zurücktreten!
Dieses Jahr ist in Deutschland ein „Superwahljahr“: Bundestags-, Europa- und mehrere Landtagswahlen bieten gute Zeitpunkte für Massenproteste auf der Straße, für Streiks in den Fabriken und Büros. Geplant sind mehrere Großdemos in Berlin gegen die Regierung: am 28. März 2009 anlässlich des G20-Treffens in London und im September als bundesweite Montagsdemo. Packen wir’s an!
Wir hielten dem schneidenden Ostwind stand und hielten über 25 Teilnehmer bei der 217. Montagsdemo in Bremen um 17:30 Uhr zusammen, als unsere Beiträge über den Marktplatz schallten. Die Rede war von den Erfahrungen der breiten Massen mit der bürgerlichen „Demokratie“. In diesen Tagen vor 90 Jahren haben die Arbeiter Bremens ihre Erfahrungen mit dem Verrat und dem Helfershelfertum der SPD Eberts und Noskes für das reaktionäre Kapital gemacht, als diese die Freikorps Gerstenberg und Caspari auf Bremen hetzten. Am 8. Februar 2009 wird ein breites linkes Bündnis der ermordeten Verteidiger der Bremer Räterepublik gedenken.
Unser offenes Mikrofon und auch die direkte Demokratie, die wir in 14 Tagen bei den Wahlen zur bundesweiten Delegiertenkonferenz hier auf dem Marktplatz mit geheimen Wahlen praktizieren wollen, sind Erfahrungen in der Massendiskussion, die wir in der Montagsdemobewegung auch weiter pflegen und erweitern wollen.
Themen waren auch die Urteile der Gerichte zu Hartz IV: Kippen des willkürliche festgesetzten Satzes für Hartz-IV-betroffene Kinder und, für Bremer besonders wichtig, der bisher festgelegten Mietobergrenzen. Aber die Berliner Regierung will sich an die gerichtlichen Vorgaben gar nicht halten. Selbst das Bundessozialgericht hat sich ja nicht mit der grundsätzlichen Repression der Gesetze gegen die Arbeits- und Erwerbslosen beschäftigt, weil das „Sache der Politik“ sei. Politik ist es auch, wenn die Gerichte ebenfalls der Staatswillkür und dem Opportunismus ausgesetzt sind!
Weggelobt, weggemobbt und versetzt wird immer dann, wenn „heilige Staatsgüter“, wie die sogenannte „Freiheit des Kapitals“ in Gefahr sind. Um wenige Stunden kam deshalb die Einbeziehung eines langen Zeitraums der Steuerhinterziehung bei Zumwinkel zu spät. Man wollte die Verjährung – und Zumwinkel damit den Knast nicht zumuten, der darauf gestanden hätte. Die „große Reue“ kommt als Dank dafür. Das Milliönchen für die „Strafe“ nimmt er aus der Portokasse.
Dass ein US-General auf Bauern in Afghanistan schießen lassen will, weil hinter jedem ein Drogendealer vermutet wird, zeigt das wahre Gesicht dieser Kriegsgeneralität. Nicht anders ist Israels Position zu Palästina. Die vor der Küste Gazas erforschten großen Ölfelder sollen natürlich Israel gehören: Das gehört zur Politik des menschenverachtenden „Freiluftgefängnisses Gaza“ im festen Bündnis mit den USA.
Am Montag, dem 16. Februar 2009, erfolgt auf dem Bremer Marktplatz die Wahl der Delegierten für die zentrale bundesweite Delegiertenkonferenz am 28. Februar 2009 in Kassel: zuerst die Vorstellung der Kandidaten, danach die geheime Wahl – wie in den Vorjahren praktiziert –, außerdem die Nominierung von Kandidaten für die zentrale Koordinierungsgruppe und für den Kassenprüfer (die Wahlen dafür finden auf der Delegiertenkonferenz selbst statt). Kandidaturen und Vorschläge für beide Wahlvorgänge bitte ab sofort auf der Montagsdemo bekanntgeben!