Das „Rätsel der zerbröselnden Geldscheine“ kann jede Rentnerin und jeder Rentner lösen! Es gibt viele Hinweise, warum das Euro-Geld wegbröselt: Die Scheine haben eine „Rentner-Allergie“ entwickelt! Gleich nach Berührung zerfallen sie. Bei so vielen Straftaten gegen die alten Menschen reagiert wenigstens das Geld sauer und zeigt den Spitzenpolitikern, dass die Grenzen der Abzocke längst überschritten wurden! Danke, bröselnder Euro!
Wir haben Volksvertreter, die sich und der oberen Gesellschaft die Taschen sehr reichlich mit unseren Steuergeldern füllen, aber im Gegenzug immer mehr Euros aus den Taschen der armen Leute herauspressen! In der „Unterschicht“ werden die Habseligkeiten immer magerer, bis in die Notlage hinein! Es wachsen immer mehr bedürftige Menschen heran, und im reichen Deutschland steigt die Zahl der Tafelgeschäfte weiter!
Es wachsen mehr Arbeitslose, Niedriglohnverdiener, Ausgebeutete, mehr arme Rentner, Kinder und Familien heran. Kurzum, sie wächst sehr rasant, die neue „Unterschicht“! Wer kann, flüchtet aus dem Land der steigenden Ausbeutung, aus seiner Heimat! Zurück bleiben Arme, Kranke und Alte, Schweigsame und Resignierende und auch Menschen, die versuchen, diesen aufgeblähten sogenannten demokratischen Staat in die Schranken zu weisen.
Es ist ein Staat, in dem es sittenwidrige Gehälter für führende Unternehmer gibt, in dem kriminelle Ärzte Abrechnungsbetrügereien in Millionenhöhe tätigen können, in dem die Korruption noch immer blüht und jedes Jahr Aufbaugelder in Milliardenhöhe vergeudet werden. In diesem Staat lohnt es sich immer, Rückgrat zu zeigen und Widerstand zu leisten! Deutschland ohne Widerstand wäre wie Suppe ohne Salz!
Am vergangenen Samstag hat Bremen Flagge gezeigt, als nach Angaben der Veranstalter ungefähr zehntausend Menschen gegen den NPD-Aufmarsch in Walle und Gröpelingen demonstriert haben. Welches Interesse die Polizei daran hatte, deren Anzahl um zwei Drittel auf nur dreitausend vermindern zu „müssen“, hat sie für sich behalten.
Mit einer Stunde Verspätung setzte sich der bunt gemischte Widerstand mit farbenprächtigen Transparenten und Fahnen in Bewegung, und es kam wieder ein bisschen Leben in die angefrorenen Füße. „Lauter Blech“ heizte musikalisch ordentlich ein und verhalf zu guter Stimmung. Mir ging es zu langsam voran, aber es galt ja, dem erst sehr viel später stattfindenden Nazi-Aufzug noch Paroli zu bieten.
Die Parolen waren verschieden, doch einte uns die Überzeugung, dass den Nazis die ungeheuerliche Provokation, ausgerechnet durch einen zum Großteil von Ausländern bewohnten Stadtteil zu ziehen, nicht gelingen darf. Letztlich ist ihnen das zum Glück auch nicht möglich gewesen: Wegen der Gegendemonstranten, die verbotenerweise dennoch nachmittags einen Teil der Route blockiert hielten, mussten sie bereits nach wenigen hundert Metern wieder stoppen.
Natürlich ist die Demonstration friedlich verlaufen, schließlich setzt sich das Bremer Bündnis gegen Rechts nicht aus hirnlosen Schlägern zusammen. Jene sind im Lager der Faschisten allerdings zuhauf zu finden. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Noch immer bin ich entsetzt über das Prozedere um den Aufmarsch von republikbekannten Faschisten im doch hoffentlich demokratischen Bremen! Wie konnte es zu solch einem juristischen Tauziehen kommen? Wieso reicht das klare Bekenntnis zu so faschistoidem und offen rassistischem Gehetze nicht aus, um einen derartigen Aufmarsch zu verbieten?
Ebenso schockiert war ich von der Argumentation des bremischen Stadtamtes, besagten Aufmarsch wegen befürchteter „Krawalle“ zwischen den NPD-Teilnehmern, den Gegendemonstranten und den Fußballfans aus Cottbus und Bremen nicht bewältigen zu können. Die Gefahr geht in den Augen vieler Politiker offenkundig eher von den Gegendemonstranten aus als von den wirklich gefährlichen Ewiggestrigen.
So war es auch nicht verwunderlich, dass die Polizisten total martialisch herumliefen. Sie sahen beinahe aus wie die Akteure eines American-Football-Spiels, mit ihren Schulter-, Knie- und Wadenschützern. Im Grunde war die Aufmachung absolut lächerlich, unterstellten sie uns doch nur jene Gewaltbereitschaft, zu der sie offenkundig selbst geneigt waren. Landläufig wird dieses Verhalten Projektion genannt.
Die NPD zu verbieten, kann ich nicht als die Lösung betrachten, obwohl ich diese Partei sehr gerne von der Bildfläche verbannen können würde. Die NPD ist wie eine Hydra: Sobald ihr ein Kopf abgeschlagen wird, wächst er unter anderem Namen wieder nach. Solange die Männer des Verfassungsschutzes sich dort wie selbstverständlich heimlich undercover tummeln, wird es immer wieder einen findigen Winkeladvokaten geben, der das Recht auf Meinungsfreiheit sogar kontraproduktiv für offenkundige Antidemokraten auszulegen vermag.
Als ausgesprochen scheinheilig empfinde ich die Teilnahme von Senator Röwekamp an der Demo. Seine Platzverweise von Junkies und Obdachlosen aus Bremens „Guter Stube“ lassen eine Einteilung in erwünschte und unerwünschte Personen vermuten, was mich an die Klassifizierungen innerhalb der menschlichen „Rasse“ erinnern muss. Nicht zu vergessen: sein Brechmitteleinsatz und sein Umgang mit Murat Kurnaz. Abgrenzung von Faschisten stelle ich mir anders vor!
In die gleiche Kerbe schlagen immer wiederkehrende Nachrichten darüber, dass es kaum noch Flüchtlingen gelingt, nicht über ein „sicheres Drittland“ Deutschland zu erreichen, um dort als Asylbewerber anerkannt zu werden. Natürlich sind sie nicht alle politisch Verfolgte, es gibt auch „Wirtschaftsflüchtlinge“ darunter. Würden wir es an ihrer Stelle nicht genauso machen?
Es ist nicht neu, dass die Industriestaaten für die zunehmende Umweltzerstörung und Klimakatastrophe verantwortlich sind. Bekanntlich müssen darunter die nicht ohne Grund finanziell schwächsten Kontinente, Länder und Menschen leiden. Auf unserer nördlichen Hemisphäre spüren wir die von uns zu verantwortenden Auswirkungen zuletzt. So haben die Betroffenen doch jedes Recht auf ihrer Seite, bei den Auslösern ihrer zunehmenden Überschwemmungen und Dürrekatastrophen Zuflucht zu suchen!
Genauso scheinheilig kommt mir das derzeitige Entsetzen darüber vor, dass deutsche Soldaten Tote geschändet haben. Schlimm genug, dass sie es tun. Ebenso furchtbar finde ich es, wenn Frauen systematisch vergewaltigt werden! Genau dies ist das martialische Grausame, das sich in jedem Krieg austobt! Das Gedächtnis muss sehr kurz sein, wenn dies immer wieder so schnell vergessen wird, sonst wären die Menschen nicht jedes Mal erneut über das Ausmaß an solch absolutem Horror entsetzt!
Gerade kommt die erschreckende Nachricht, dass im brandenburgischen Blankenfelde am helllichten Tag, mitten in einem gut besuchten Supermarkt, Neonazis eine Fernsehjournalistin und einen Fotografen angegriffen und gewürgt haben. Die Neonazis hätten die Journalistin gezielt ins Gesicht geschlagen und den Fotografen drangsaliert. Besonders erschreckend finde ich es, dass die Polizei erst etwa 45 Minuten nach dem ersten Anruf eingetroffen ist!
Nie wieder möchte ich in diesem Lande oder anderswo den grauenhaften Ausruf „Sieg Heil“ in meinen Ohren ertragen müssen und was die braune Pest sonst noch so von sich gibt!
Der NPD-Aufmarsch hat die Stadt bewegt. Viele Wochen lang hatte sich eine Aktionseinheit von über 70 Organisationen zusammengefunden, um den Faschisten keinen Meter Raum zu überlassen. Innenbehörde und Stadtamt haben entgegen dem breiten Willen der Bürger dieser Stadt herumgeeiert und taktiert. Der Innensenator Röwekamp und das Stadtamt erklärten am Donnerstag: „Wir haben eine wasserdichte Begründung für das Verbot der NPD-Demo!“ Das Verwaltungsgericht hat diese Begründung, wonach die Polizei mit ihren Kräften „überfordert“ sei, auseinandergenommen wie nichts. Das Oberverwaltungsgericht hat das dann genauso gesehen.
Die Taktik der Innenbehörde, mit „technischen Problemen“ zu kommen, ist so schwachsinnig wie nur irgendetwas, und die doppelte juristische Niederlage eine schallende Ohrfeige für den so rechtskundigen Innensenator. Trotz gespielter politischer „Naivität“ von Herrn Röwekamp muss man von einer bewussten Taktik der Staatsorgane ausgehen: Senat und Innenbehörde wollten die Faschisten laufen lassen, darum das Herumeiern bis zur letzten Minute mit dieser schwachsinnigen „Überforderungs“-Taktik. Wir Antifaschisten sollten uns nicht durch „100 kleine Aktionen“ von einer großen Aktion abbringen lassen!
Ich achte die Entscheidung von VG und OVG für das Demonstrationsrecht sehr hoch. Die Gerichte können der Politik die politische Aufgabe nicht abnehmen. Diese heißt: Verbot aller faschistischen Organisationen und Bekämpfung ihrer Ideologie! Doch das wird nicht gemacht. Bürgermeister und Innensenator wandeln unter den Demonstranten, strengen aber ihre Köpfe nicht für das Verbot der faschistischen Organisationen an. Wenn sie es täten, müssten sie eigentlich gleich zurücktreten!
Ich habe schon öfter darauf hingewiesen, welche Funktion die Faschisten für das mit dem bürgerlichen Staat verschmolzene Großkapital haben: Sie sollen den Terror beim und nach dem Übergang von der Herrschaftsmethode des Betrugs zur Methode der Gewalt ausüben, also brutalen Staatsterror. Weil eine Militärdiktatur dafür nicht ausreicht, muss eine Massenbasis aufgebaut werden, die diesen Terror unter der Bevölkerung ausübt.
Die sogenannten No-Go-Areas in manchen Ecken Ostdeutschlands sind ein noch kleines Beispiel dafür. Ein Militär- und Polizeiapparat, der nichts für die Opfer tut, ist die zweite Seite dieser „Medaille“. Das Grundgesetz schreibt seit 57 Jahren die Aufgabe des Verbots als ständige Aufgabe vor, aber es passiert nichts. Das gescheiterte NPD-Verbotverfahren ist geradezu der Beweis für diese Funktion der Faschisten für Staat und Kapital.
Die andere Sache, warum Böhrnsen und Röwekamp eigentlich zurücktreten müssten, ist ihr Nichtstun oder besser Zutun zur Verelendung immer breiterer Teile der Bevölkerung. Beide Herren haben mit ihren Monatsgehältern ein Zigfaches in der Tasche gegenüber einem Hartz-IV-Empfänger, Arbeitslosen, Arbeiter, unterem Angestellten oder Rentner. Aus der daraus entstehenden Unzufriedenheit sollen sich durch entsprechende Propaganda immer mehr Menschen den Faschisten zuwenden. 70 bis 100 konnte die NPD mobilisieren, bis zu 10.000 haben dagegen demonstriert. Diesen Willen der Bevölkerung wollen die Herren Böhrnsen und Röwekamp nicht umsetzen.
Ich selbst konnte am Wochenende nicht in Bremen sein, habe jedoch ein paar Stimmen aufgenommen. Demnach wird angesichts der bewusst voranschreitenden Blockade der Gegendemonstranten die Lautsprecheranlage zum Offenen Mikrofon, und das Verbot aller faschistischen Organisationen wird immer mehr zur Hauptforderung. Selber aktiv werden und überall politisch weitermachen, so wie die Montagsdemo, das ist der richtige Weg gegen die derzeitige Politik der Regierung wie auch gegen jeden Versuch, den Faschisten hier Raum zu verschaffen.
Ein letztes Wort zum Werbe-Käseblatt „Weser-Report“: Dessen Sympathie für alles Reaktionäre ist bekannt. Die Berichterstattung des Schreiberlings „gum“, wohl des stellvertretenden Chefredakteurs Gunnar Meister, entspricht dieser Einstellung: Die große Zahl der Gegendemonstranten wird heruntergespielt, und diese werden zu „Protestlern“ degradiert. Ausführlich wird hingegen auf die beteiligten „Autonomen“ eingegangen, die man dann zum Hauptfeind erklärt. Zu inhaltlichen Forderungen findet man nichts. Ich freue mich immer, wenn wochenlang kein „Weser-Report“ im Briefkasten liegt, weil mal wieder ein billig bezahlter Austräger diesen „Dreck“ nicht mehr verteilen will.
1. Es ist eine tolle Nachricht und gute Entscheidung: Die „Internationale Liga für Menschenrechte“ verleiht Bundeswehrmajor Florian Pfaff und Rechtsanwalt Bernhard Docke die „Carl-von-Ossietzky-Medaille“. Diese wird seit 1962 an Personen und Organisationen verliehen, die sich um die Verteidigung der Menschenrechte besonders verdient gemacht haben.
Der Name Bernhard Docke sagt uns Bremern etwas: Es handelt sich um den engagierten Rechtsanwalt von Murat Kurnaz. Sein und das Durchhaltevermögen von Murat Kurnaz Mutter haben endlich zu der viel zu späten, von deutschen Behörden und Politikern verhinderten Freilassung und Rehabilitation des jungen Bremer Guantánamo-Häftlings geführt.
Der ebenfalls ausgezeichnete Florian Pfaff erhielt die Medaille für seine Weigerung, an der Entstehung einer militärischen Software mitzuwirken. Er befürchtete den Einsatz dieses Programms im Irak-Krieg. Eine daraufhin vorgenommene Degradierung wegen dieser Befehlsverweigerung hob das Bundesverwaltungsgericht auf. Herzlichen Glückwunsch an zwei Männer mit Zivilcourage, die diese Medaille unbedingt verdient haben!
2. Eine schnelle und richtige Reaktion des Bremer Senats ist die Ausschreibung von neun Stellen für Sachbearbeiter(innen) im Amt für Soziale Dienste. Eine vorschnelle und falsche Reaktion des Bremer Senats ist es, diese dringend erforderlichen neuen Stellen auf ein Jahr zu befristen! Auch für Teilzeitkräfte seien die zu vergebenden Stellen geeignet. Was hat sich wer dabei bloß gedacht oder gar nicht gedacht?
Als eine Voraussetzung für die Einstellung ist „Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung bei Aufbau und Weiterentwicklung des jeweiligen Organisationsbereichs“ genannt. Da kommt frau ins Grübeln: Es soll etwas aufgebaut werden, von dem wir ausgingen, dass es längst vorhanden ist und die Grundlage der einzelnen Arbeitsbereiche bildet!
Sollen nach diesem einen Jahr wieder alle vorhandenen „Fälle und Problemfälle“ zurückverteilt werden auf die jetzt zur Verfügung stehenden überlasteten Mitarbeiter(innen)? Das kann doch wohl nicht wirklich so gemeint sein! Ich denke, es wird eine ernsthafte und solide Aufarbeitung angestrebt?
Bürgermeister Böhrnsen hat vollmundig angekündigt, dass jetzt genau überprüft und finanziell unterstützt wird, was „zum Wohl der Kinder“ getan werden muss – und das schnellstens, ohne Rücksicht auf den Straßenausbau! Ein Glück, dass nicht von einer „Reform“ des Amtes gesprochen wird, da hätte man gleich kein gutes Gefühl gehabt.
Nach der Lektüre des Berichts von Staatsrat Mäurer kommen schon wieder Zweifel auf an der Ernsthaftigkeit der Umsetzung von wichtigen Änderungen und Maßnahmen zur Hilfe der betroffenen Kinder. Ich weiß nicht, wie viele solcher „zeitintensiven“ Familien ein Sachbearbeiter zu „verwalten“ hat, aber aus dem Bericht liest sich klar heraus, dass er zeitlich auf jeden Fall überfordert ist.
Staatsrat Mäurer findet in der Akte „absolut keinen Hinweis“ darauf, dass die für Kevin nötigen lebenserhaltenden Maßnahmen aus finanziellen Gründen nicht möglich waren. Ist er so dumm oder will er uns verdummen? Es werden sich wohl kaum finanziell einengende senatorische Anweisungen, die für alle betreuten Kinder gelten, in der persönlichen Akte eines dieser Kindes finden lassen. Da kann er wohl lange suchen!
Die Ablehnungen, Kürzungen und Streichungen von Hilfsmaßnahmen lassen sich aus den Gesamtzahlen und Vorgaben des Amtes ablesen, aber auch ich habe beim Lesen der Dokumentation von Staatsrat Mäurer etwas nicht gefunden: Mir fehlen regelmäßige Erkundigungen von Bürgermeister Böhrnsen nach dem Wohlbefinden von Kevin.
Der Bericht des Staatsrats Mäurer erinnert mich fatal an das Gutachten von Herrn Ziemann wegen des Klinik-Skandals, der kein Fehlverhalten von Frau Röpke feststellen konnte. Noch-Bürgermeister Böhrnsen hat also „zu keiner Zeit“ gewusst, wie es den beiden Kindern der „Problemfamilien“ geht! So wichtig war ihm das „Wohl der Kinder“, über deren Schicksal er jetzt lautstark lamentiert.
Ich will noch erwähnen, dass die Freie Hansestadt Bremen in ihrem Stellenangebot freundlicherweise diesen Hinweis erteilt: „Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag mitsenden. Anderenfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.“ Eine Frechheit, wie ich finde!
Hat die Behörde schon mal davon gehört, dass Bewerbungen Kosten verursachen? Für Bewerber(innen), die mit ALG II überleben sollen, sind Ausgaben für Kopien, Fotos, Umschläge und Porto eine hohe finanzielle Belastung. Sie wären bestimmt froh, ihre Unterlagen kostenlos zurückzubekommen, wenn es schon mit dem Arbeitsverhältnis nicht geklappt hat. Pfleglich behandelte Bewerbungsunterlagen lassen sich schließlich mehrfach verwenden, und das spart Geld.
3. Danke, Herr Jacobs! Endlich haben wir die Internationale Jacobs-Universität in Bremen! Da können wir uns glücklich schätzen, denn der weltbekannte Name Jacobs ist eng mit Bremen verbunden.
Ein Glück, dass EON aus schlechten Gründen bei seiner Spende nicht auf einer Umbennung der privaten Universität bestand, sonst hätte man jetzt vielleicht ein Namensproblem. Aber für läppische 15 Millionen Euro im Jahre 2003, die diese Universität nach Umgehung aller guten demokratischen Regeln erhielt, und für fünf Millionen Euro ein halbes Jahr später, da muss das auch nicht sein.
Warum freuen wir uns über Spenden an die Internationale Universität? Bremen hat zu Beginn 230 Millionen Mark in das Projekt investiert, eine 50-Millionen-Euro-Bürgschaft übernommen, und trotzdem stand die Privatuni finanziell seither immer wieder auf wackeligen Beinen. Nun winkt Herr Jacobs mit 200 Millionen Euro, die in jährlichen Teilbeträgen von 15 Millionen Euro fließen sollen.
Das hat aber nur Bestand, wenn die Universität es schafft, selbst ebenfalls 15 Millionen Euro im Jahr zu erbringen. Die Uni ist ein Privatunternehmen und wird mit fünf Millionen Euro jährlich aus Steuergeldern des Landes Bremen unterstützt. Da fallen uns doch sofort unsere notleidenden und unterversorgten Schulen mit zu wenigen Lehrern ein, auch die Klage Bremens beim Bundesverfassungsgericht wegen Geldmangels!
Hat die Universität es aus eigener Kraft geschafft, ihre Eigeneinnahmen 2011 auf 15 Millionen Euro zu steigern, bekommt sie von Herrn Jacobs eine Einmalhilfe von 125 Millionen Euro. Was ist, wenn die Universität diese Vorgaben nicht einhält? Muss sich Herr Jacobs dann noch an seine Zusagen halten? Springt wieder das hoch verschuldete Land Bremen ein? Aufgepasst: Herr Jacobs ist seit vielen Jahren ein erfolgreicher Geschäftsmann!
4. Die „Bremer Bringer“ bringen’s! In Bremen gibt es 15 arbeitslose Menschen weniger, seit ein neues Service-Angebot nach amerikanischem Vorbild in unserer Stadt als Pilotprojekt mit einer Laufzeit von zwölf Monaten gestartet ist. An der Idee sind vier Initiatoren beteiligt: „Brepark“, die City-Initiative, Geschäftsleute der „Lloyd-Passage“ und das Wirtschaftsressort.
Es handelt sich um einen Tragedienst in der Innenstadt, der den Kunden die Tüten und Taschen abnimmt und in die Parkhäuser der Brepark beziehungsweise bis zur Haltestelle der BSAG trägt. Für diese verantwortungsvolle Arbeit werden die „Bringer“ in Konfliktbewältigung und Rhetorik geschult und mit Informationen über die Geschichte und die Geschäfte Bremens versorgt.
Was ist, wenn ich mein Auto unter der Hochstraße, in einer Seitenstraße oder auf einem Parkplatz steht, wenn ich also „wild“ geparkt habe? Fühlt sich der Service dann auch für mich zuständig? Es geht nicht darum, diese neue Dienstleistung schlechtzureden, die ganze Sache hat nur einen Schönheitsfehler: Es irritiert, dass diese Arbeit von Menschen über 50 Jahren ausgeführt wird.
Wäre das nicht eher eine Tätigkeit für junge Arbeitslose? Allerdings können die jungen arbeitslosen Menschen leider nicht aus dem Topf für das Programm „Chance 50 Plus“ finanziert werden. Für Arbeitslose über 50 Jahren gibt es sicherlich andere Tätigkeiten, die sich mit dem Programm finanzieren lassen! Der Wahlkampf hat begonnen, aber hat Herr Böhrnsen wirklich dazugelernt?
Nun können bald auch die Kinderspielplätze in Bremen Namen bekommen: diejenigen ihrer Sponsoren. Herr Böhrnsen eröffnete in Oberneuland einen gesponserten Abenteuerspielplatz. Das ist eine lobenswerte Sache, vor allem, weil durch diese Art der Finanzierung bald weitere Spielplätze geschaffen werden sollen. Auch da werden keine staatlichen Mittel verwendet.
Der große Wehmutstropfen bei dem guten Vorhaben: Warum wurde ausgerechnet in Oberneuland der erste Spielplatz angelegt? Müsste er nicht in einem stärker benachteiligten Stadtteil liegen? Oder hätte man dafür keine Sponsoren gefunden? Ja, der Wahlkampf hat begonnen!
5. Wir haben am 4. November in Kassel am Treffen der Koordinierungsgruppe der bundesweiten Montagsdemo teilgenommen. Es waren unter anderem Mitglieder der Montagsdemos aus Bottrop, Brandenburg, Darmstadt, Gelsenkirchen, Stuttgart und Ulm dabei.
Wir haben uns noch einmal über die imponierende Großdemo in Berlin am 16. September ausgetauscht. Dabei kam zur Sprache, dass die Berliner Montagsdemo bei den Vorbereitungen von den Medien boykottiert wurde: Pressemeldungen wurden ignoriert und nicht veröffentlicht. Die Berliner Montagsdemo hat dann Werbung auf den Bildschirmen in 1.100 Waggons der U-Bahn geschaltet.
Die Tendenz der einzelnen Demos ist ähnlich. Die geringe Teilnehmerzahl wird von allen bedauert. Sie ist umso unverständlicher, als die Sanktionen, Kürzungen und Behandlungsmethoden sich durchweg verschärft haben. Bedauert wird auch das Fernbleiben junger Demonstranten und Migranten von den Montagsdemos. Die Berliner Montagsdemo geht jetzt zu den jungen Menschen in die Stadtteile, als erstes nach Neukölln.
Es wurde einstimmig bestätigt, dass die Montagsdemos vor Ort ein wichtiger politischer Treffpunkt sind: die einzige regelmäßige öffentliche Kundgebung zum Thema soziale Ungerechtigkeit, Menschenwürde-Verletzungen und Zwangsarmut. Wir werden uns weiterhin nicht weg- und kleinreden lassen! Die Homepage der bundesweiten Montagsdemo wurde im September circa 16.000 und im Oktober 12.000 Mal besucht. Das sind gegenwärtig ungefähr 400 Besuche täglich, eine beachtliche Zahl, die uns alle stolz macht!
Von der Sprechergruppe der Koordinierungsgruppe wurde ein Vorschlag der Wuppertaler Montagsdemo entgegengenommen, die Möglichkeit einer Sammelklage von Hartz-IV-Beziehern beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen. Das nächste Treffen für die Delegierten der Montagsdemos ist am 24. Februar 2007 in Kassel geplant.
6. Die Entlassungen durch Vorstände und Aufsichtsräte bringen jährlich eine nicht zu unterschätzende Ausgabenminderung! Bei Daimler-Chrysler werden statt vorgesehener 8.500 jetzt 9.300 Stellen abgebaut, zwei unfassbare Zahlen. Die Antwort auf die Frage an Personalchef Feig, ob mit noch mehr Entlassungen gerechnet werden müsse, lautete: „Die Beschäftigung hat jetzt einen Stand erreicht, mit dem wir in die Zukunft gehen können.“
Welche Zukunft meint er, und wie lange dauert sie? Was erwartet die entlassenen Mitarbeiter? Das Unternehmen hat sich entschlossen, ihren Mitarbeitern in Deutschland 300 bis 350 Krippenplätze für ihre Kinder anzubieten. Lobenswert, denkt frau, doch die Finanzierung soll von den Kommunen, den Eltern und, last and least, von Daimler-Chrysler kommen. Die Verdummung und Augenwäscherei kennt mal wieder keine Grenzen!
Hoffentlich nicht bei Allianz beschäftigt, das kann bald klappen! 7.500 Stellen sollen gestrichen werden. Der Gewinn soll im laufenden Jahr auf 6,5 Milliarden Euro gesteigert werden, nachdem er im Vorjahr „nur“ 4,4 Milliarden betrug. Allianz-Vorstand Perlet sagte: „Wir stehen zu unserer Auffassung, den Gewinn in den kommenden drei Jahren im Durchschnitt zweistellig steigern zu können.“ Es wird einem Angst und bange, wenn man diese dreisten Aussprüche hört, die auch noch ernst gemeint sind!
Es ist furchtbar, dass, obwohl immer wieder Ärzte oder auch der Leiter der Stiftung auf die Situation um Kevin hingewiesen haben, die zuständige Behörde untätig blieb. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass seit Jahren trotz wachsender Probleme genau im Bereich Soziales immer wieder Leistungen eingespart und gekürzt wurden.
So ist doch die Schuld nicht allein bei den arbeitsüberlasteten Sacharbeitern zu suchen, sondern bei den politisch Verantwortlichen und vor allem bei denen, die die Sparrunden abgesegnet haben. Da war außer Frau Röpke auch Herr Böhrnsen immer vorne dabei.
1. Dem Landessportbund Bremen wurden vor einigen Monaten 500.000 Euro gekürzt. Damals habe ich dies nicht mit Frau Rosenkötter in Verbindung gebracht, mehr mit Herrn Rövekamp. Es fehlte mir die Gegenwehr der Sportler. Kurz danach wurde den Sportlern die Benutzung der Schulturnhallen erschwert, doch auch hier fehlte mir die Gegenwehr! Frau Rosenkötter war eventuell auf diese Kürzungen gut vorbereitet und hatte schon den Ertrag aus Ein-Euro-Arbeitsverhältnissen im Blick. Scheinbar ist diese Gegenfinanzierung für die Sportler aufgegangen!
Nun zu dem neuen Aufgabenbereich: Ingelore Rosenkötter war noch gar nicht im Amt, Karin Röpke hatte den Stuhl bereits geräumt, Willi war nicht zu sehen, und die Mäuse tanzten auf dem Tisch! In diesem Fall hat die Bagis die Gunst der Stunden und Tage genutzt, an denen keiner zu Hause war. Sie hegt vielleicht die Hoffnung, Frau Rosenkötter werde sich nicht wehren, und hat Kostensenkungsaufforderungen verschickt! Die Bagis hat dabei offensichtlich die besonderen Umstände der Erwerbslosen nicht und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen (Az. S3 V 1997/06; PDF, 542 kB) vom 7. September 2006 nur teilweise berücksichtigt!
Frau Rosenkötter, auch wenn Sie überhaupt noch nicht Platz genommen hatten, liegt es an Ihnen, die Bagis an Recht und Gesetz zu erinnern! Bitte lesen Sie den Artikel 14 der Bremer Verfassung, dort ist die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, und es heißt: „Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung“! Dies bedeutet für die Erwerbslosen in Bremen: Wer seine Wohnung in dem guten Glauben gemietet hat, dass er sie bezahlen kann, muss wohnen bleiben können, ohne eine Kürzung der Kostenübernahme für die Unterkunft zu erleiden!
Frau Rosenkötter, klopfen Sie der Bagis auf die Finger! Herr Schneider und Herr Lange sind schriftlich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen hingewiesen worden, weil die senatorische Dienststelle nicht handlungsfähig war! Sie, Frau Rosenkötter, sind jetzt am Zug! An Ihrem Verhalten werden Sie gemessen! Lassen Sie sich den Ablauf erklären, die vorherigen Briefe zeigen, und Sie werden sehen: Ohne diese Schwachstelle, den Wechsel der Verantwortung, wären die Briefe jetzt nicht erstellt worden!
Vielleicht steckt aber auch System und ein anderer Veranlasser hinter dieser Terminwahl. Frau Rosenkötter, zeigen Sie, dass Sie die Frau im Hause sind, sonst werden Sie die Verliererin sein! Wir werden Sie am Donnerstag nach Ihrer Meinung fragen. Für die Empfänger der Briefe gilt: mitbringen, beraten, Widerspruch einlegen oder mit der Wohnungssuche beginnen, aber vorher die Übernahme der Aufwendungen beantragen, zum Beispiel für Zeitung, Telefon, Fahrtkosten, und eventuell trotzdem Widerspruch einlegen!
Jede aktuelle Frage, jeder Einwand von Betroffenen hat Vorfahrt. Es gibt außerhalb Bremens bereits viele Gerichtsentscheidungen zu den Themen Makler, Umzug, Renovierung, Beginn der Sechsmonatsfrist, weitere Anforderungen an die Gültigkeit dieser Kostensenkungsaufforderung, aber noch keine zu den Aufwendungen wie oben angeregt.
Mexikos soziale Bewegung hat den Slogan: „Fragend schreiten wir voran!“ Wir gehen zur Wahl! Wir wollen eine andere Regierung! Wir schaffen eine Zukunft mit ehrlichen Politikern! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft positiv gestalten!
2. Ich habe auf den letzten Bremer Montagsdemos viele Gerichtsentscheidungen zitiert, betreffend Heizkosten in tatsächlicher Höhe, Wohnungskosten gemäß rechter Spalte der Tabelle in § 8 WoGG, Umgangskosten, Amtsermittlungspflicht, rückwirkende Ansprüche ab 1. Januar 2005 (auch bei zwischenzeitlicher Ablehnung oder wenn der Bescheid lange rechtskräftig ist), noch nicht durch Gerichtsentscheidungen untermauerte Ansprüche wie Aufwendungen für die Wohnungssuche oder Bewerbungskosten über die Grenze des SGB III hinaus. Eines haben die Gerichtsentscheidungen gemeinsam: Sie werden von der Bagis und den anderen Argen nicht berücksichtigt!
Nur wer sich selbst wehrt, Widerspruch einlegt beziehungsweise diese Leistung beantragt, erhält das Geld auch. Die Sachbearbeiter sind an die internen Verwaltungsanweisungen gebunden, aber nicht durch diese geschützt, das heißt, die Bagis möchte dieses Geld einsparen und ignoriert solche Gerichtsentscheidungen. Sofort berücksichtigt werden nur jene, die der Bagis Geld sparen! Diese Verwaltungsanweisungen werden fallen, wenn viele Menschen sich wehren, Widerspruch einlegen und notfalls die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen.
Aktuell hat die Bagis Kostensenkungsaufforderungen verschickt. Dabei wurden die Ausnahmeregelungen der Verwaltungsanweisung nicht und unser Gerichtsbeschluss scheinbar nur teilweise berücksichtigt! Wer eine solche Aufforderung erhalten hat, muss sich umgehend wehren! Lasst uns gemeinsam schauen. Unterstützung und Hilfe bieten wir außer auf der Bremer Montagsdemo jeden Dienstag von 16 bis 18:30 Uhr im Verein „Sozialer Lebensbund“ im Hibiduri, Ecke Friedrich-Ebert-Straße/Thedinghauser Straße an. –
Es gibt weitere Gerichtsneuigkeiten! Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az. L2 B68/05 AS ER vom 16. November 2005) hat entschieden: Die Reparaturkosten einer Heizungsanlage, mit Wertsteigerung des Gebäudes, sind keine Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Absatz 1 SGB II, daher nach § 34 Absatz 1 SGB XII von der Arge zu übernehmen!
§ 34 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen) lautet: „(1) Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.“
Soweit dieser Paragraph. Außerdem hat das Gericht entschieden, dass ein Darlehn nach § 23 Absatz 1 SGB II nicht in Frage kommt. Damit ist über die in größeren Abständen anfallenden Reparaturkosten eines Hauses entschieden worden, denn jede große Reparatur erhöht meistens auch den Wert des Hauses. –
Zweckgebundenen Einnahmen aus einem Bildungskredit sind nicht auf die Regelleistung gemäß SGB II anzurechnen, so das Sozialgericht Detmold (Az. S9 AS187/06 ER vom 1. September 2006), weil eine derartige Einnahme die Lage des Erwerbslosen nicht so günstig beeinflusst, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht mehr gerechtfertigt wären. Der Erwerbslose zahlt 370,83 Euro an seine Ausbildungsstätte, somit bleiben ihm noch 70 Euro aus seiner Regelleitung. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen. Traurig ist, dass überhaupt eine Leistungskürzung durch die Arge vorgenommen wurde! Diese Kürzung ist auch nicht nachvollziehbar! –
Unterfünfundzwanzigjährige sind durch die letzten Änderungen des SGB II besonders betroffen. Das Sozialgericht Mannheim (Az. S11 AS2471/06 ER vom 28. August 2006) hatte über den „Wegfall der Regelleistung“ zu entscheiden. Der erwerbslose Jugendliche hat diese Kürzung „verordnet“ bekommen, weil er gegenüber einem eventuell zukünftigen Arbeitgeber sich ablehnend gegenüber Wochenendarbeit geäußert haben soll. Das Gericht hat eine entsprechende Rechtsfolgenbelehrung in der Akte nicht vorgefunden, auch keinen Hinweis dazu, und daher dem Erwerbslosem geglaubt, dass diese Belehrung nicht erfolgt ist. Daher wurde die Regelsatzkürzung durch Beschluss aufgehoben! –
Den Mitarbeitern der Bagis sei nochmals gesagt: Jeder Sachbearbeiter, der zustehende Leistungen verweigert oder auch nur verzögert, begeht eine Körperverletzung, wenn diese Entscheidung für den Kunden von Bedeutung ist! Bei einem Monatseinkommen von 345 Euro, täglich also circa 11,50 Euro, ist bereits jede verzögerte Auszahlung für den Kunden von Bedeutung! –
3. Es gibt auch positive Erfahrungen mit dieser Bagis, zum Beispiel an einem Mittwoch die Vorsprache eines Erwerbslosen wegen Mittellosigkeit. Dieser erhält 100 Euro bar und kurzfristig einen Termin für die weitere Bearbeitung. Die Gelder der Bagis könnten positiv eingesetzt statt für Blindbewerbungen verschleudert werden! Wer zur Bagis geht, sollte sich etwas wünschen! Die Erwerbslosen könnten bei sinnvoller Unterstützung statt praktizierter Unterdrückung und Einschüchterung viel sorgenloser und damit gesünder leben.
Die Bagis will Kontakt mit der Leistungsabteilung nur nach vorheriger Terminvereinbarung zulassen! Wer einen größeren Betrag zu erhalten hat, kann Eilbedürftigkeit einfordern und muss nicht noch einmal wiederkommen. Geht aber mit Unterstützung zur Bagis, nicht allein, und besteht darauf, dass das Gespräch gemeinsam geführt wird, mit eurer Begleitung! Dies kann auch noch auf dem Flur vereinbart werden: „Kommst du bei mir mit rein, komme ich bei dir mit rein!“ Anschließend Namen und Adressen austauschen und aufschreiben, was wichtig war. Diesen Rat ziehe ich erst zurück, wenn die Bagis fair mit den Erwerbslosen umgeht!
Die Unterfinanzierung namens Hartz IV läuft nun fast zwei Jahre. Viele und immer mehr haben die Reserven aus der besseren Zeit aufgebraucht! Die Kleidung und auch die Haut wird immer dünner, die Haushaltsgeräte werden immer älter und damit reparaturanfälliger. Es gibt trotzdem noch Erwerbslose, die nicht zur Tafel oder in eine Kleiderkammer gehen möchten. Belohnt wird dieser Stolz durch Hunger! Tafel und Kleiderkammer wären allerdings bei weitem nicht leistungsfähig genug, wenn dieser Stolz überwunden würde!
Darlehn sind im SGB II und auch in den Gerichtsentscheidungen die Auffangmöglichkeit für alle möglichen Notlagen. Darlehn müssen oder sollten zurückgezahlt werden. Als Obergrenze für die Rückzahlung sind zehn Prozent der Regelleistung festgesetzt. Diese Obergrenze gilt auch bei mehreren Darlehn, sie darf insgesamt nicht überschritten werden. Man kann aber auch eine geringere Rückzahlungsquote vereinbaren. Die Rückzahlung kann in besonderen Engpässen ausgesetzt werden, zum Beispiel bei anderen Mehraufwendungen oder Aussicht auf positive finanzielle Veränderungen.
Auf die Rückzahlung kann verzichtet werden, wenn sie den Erwerbslosen unverhältnismäßig belastet, etwa durch krankheitsbedingte Mehraufwendungen, die nur darlehnsweise übernommen worden, wenn diese Krankheit länger als ein Jahr dauert. Dieser Fall wurde bereits in einer Gerichtsentscheidung geregelt. Der Kredit bei der Bagis ist ohne Nebenkosten und daher jeder anderen Teilzahlungsvereinbarung vorzuziehen. Energieschulden sind immer von der Bagis zu übernehmen, entweder als Zuschuss, aber zumindest als Kredit, auch wenn das Geld für die Abschläge oder Vorauszahlungen wegen aktueller Sachzwänge anderweitig ausgegeben wurde!
Die Bagis kann einen Kredit nicht wegen Überschuldung durch bereits laufende Kredite verweigern! Wer länger als zwölf Monate durch Rückzahlungen belastet ist, sollte einen Antrag auf Niederschlagung der Restschuld oder Schuldenerlass stellen, denn wer zehn Prozent Tilgung leisten muss, kann überhaupt keine, auch nicht die geringsten Zusatzkosten verkraften! Spezielle Gerichtsentscheidungen dazu sind mir nicht bekannt, aber in einigen ist der Schuldenerlass bereits vorgegeben. Auch hier ist der eigene Antrag gefragt, Unterstützung und Hilfe gibt es durch uns!
Diese Ausführungen zu den Krediten und zum Schuldenerlass gelten sinngemäß auch für die anderen Bereiche der Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. –
Mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wurden auch die Freibeträge für das Vermögen abgesenkt, von 200 auf 150 Euro je Lebensjahr. Die Bagis möchte jetzt die Vermögensanrechnung bei Betroffenen, die mehr als 150 Euro je Lebensjahr angespart haben und dieses „Vermögen“ gerne abschöpfen! Wer den Freibetrag für die Altersvorsorge nicht ausgeschöpft hat, erhält die Möglichkeit, diesen Betrag in die Altersvorsorge umzuändern. Allerdings sieht auch die Bagis dort vertragliche Hindernisse, insofern ist sie zunächst mit einer Absichtserklärung zufrieden.
Die Bagis wird die Betroffenen anschreiben, soweit sinngemäß das Informationsblatt der Bagis. Selbst reagieren müssen scheinbar auch hier Betroffene, die durch den erhöhten Freibetrag für die Alterssicherung diese nicht verbrauchen müssen. Zweifelhaft ist, ob die Bagis überhaupt eine neue Vermögensanrechnung zu ungunsten des Betroffenen durchführen darf. Also ansehen, ansprechen und Widerspruch einlegen! Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Geld bereits ausgegeben ist, wenn der Neuantrag geprüft wird. Dass Erwerbslosen mit ALG-II-Anspruch die Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorenthalten werden, ist gerade in diesem Punkt drastisch sichtbar.
Der besondere Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr für die vor dem 1. Januar 1948 Geborenen wurde nicht geändert (§ 65 Absatz 5 SGB II). Ein Auszug aus der Arbeitslosenhilfeverordnung: „(2) § 1 Absatz 2 und § 3 Absatz 1 gelten in der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung für die Dauer der laufenden Bewilligung weiter, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe im Zeitraum vom 1. Oktober 2002 bis zum 31. Dezember 2002 vorgelegen haben. Abweichend von Satz 1 ist § 1 Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung für Personen weiterhin anzuwenden, die bis zum 1. Januar 1948 geboren sind.“
4. Herr Dünnwald hat seine Berufsehre wieder hergestellt! Er war kaufmänischer Geschäftsführer am Bremer Theater. Ihm wurde fristlos gekündigt, auf Veranlassung des Senators für Kultur, Herrn Kastendiek. Ein Kündigungsgrund wurde später nachgereicht. Damals wurde das Theater mit Insolvenz bedroht, auch durch Herrn Kastendiek, den Senator für Kultur! Herr Dünnwald hat zwischenzeitlich eine neue Aufgabe gefunden, er steht wieder „in Lohn und Brot“.
Insofern war es ihm möglich, die Einigung zu akzeptieren: Die fristlose Kündigung wird in eine fristgemäße Kündigung beziehungsweise einvernehmliche Beendigung umgewandelt, die bösen Worte wurden als „freie Meinungsäußerung“ gewertet, aber zur Klarstellung wird ein wohlwollendes Zeugnis zugesichert. Für den Verlust des Arbeitsplatzes werden 70.000 Euro gezahlt. Senator Kastendiek hat trotzdem Glück gehabt, denn begründbar wäre diese Kündigung nicht gewesen.
Dabei wäre der Anstellungsvertrag von Herrn Dünnwald ausgelaufen, eine Beendigung ganz ohne Kündigung also wesentlich günstiger gewesen! Dieser fristlose Rausschmiss ohne sachgerechte Begründung war eine totale Fehlentscheidung! Die Kosten werden hoffentlich vom Senator für Finanzen übernommen. Der hat ein Recht, getroffene Vereinbarungen zu widerrufen, doch das würde Bremen wohl teuer zu stehen kommen. Insbesondere wäre das Verfahren für den Senator für Kultur und den Aufsichtsrat des Theaters wohl hochpeinlich!
Eine Belastung des Theaters mit diesen mehr als 100.000 Euro wäre mehr als ungerecht. Es hat zuletzt die Belastung mit dem Sonderetat des neuen Intendanten abgewehrt. Der Zuschuss war vom Kultursenator bewilligt und vom Theater eingeplant. Im Nachhinein sollte von diesem Zuschuss auch der Sonderetat des neuen Intendanten in Höhe von circa 250.000 Euro gezahlt werden. Dagegen hat sich das Theater erfolgreich gewehrt! Weiter so!
Ist der Senator, der sich als Theaterretter gibt, die Ursache, der Veranlassende oder der Vertuschende der teilweise bereits vor langer Zeit getätigten Ränkezüge, die das Bremer Theater in diese missliche Lage gebracht haben? Heute sagt der Senator „gewährter Kredit“ zu der Summe der gebrochenen Zusagen, der veranlassten, aber nicht honorierten Sonderbelastungen, der sichtbar fehlerhaften Investitionsplanung, der verzögerten Mittelzuführung, der vorgenommenen Mittelkürzungen, der späten Entscheidungen, nachlesbar ausgedrückt in Euro, genannt Kredit!
Manches davon fällt in den Aufgabenbereich des Theater-Aufsichtsrats, dessen Chef aber ebenfalls dieser Herr Kastendiek ist. Fehlleistungen der Controller der Kulturbehörde fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Senators. Bilanzansätze, die sich keiner mehr erklären kann, wurden ihm auch durch seine Vorgänger im Amt eingebrockt. Das ist alles nichts neues, sondern lange bekannt und zum Teil durch Prüfberichte dokumentiert. Aber die Zukunft des Theaters muss von diesen besonderen Auswirkungen befreit werden!
Daher, Herr Kastendiek, verzichten Sie auf die Rückzahlung dieses Darlehens, jetzt und heute! Für jeden Verursacher einer Insolvenz gilt die Durchgriffshaftung, auch für Senatoren. Herr Senator, ergreifen Sie diese Chance, erweisen Sie sich als tatsächlicher Retter des Bremer Theaters! Gemeinsam und einvernehmlich können dann alle Beteiligten den Schlussstrich ziehen und positiv die Zukunft gestalten! Mit einem Sparkommissar im Rücken können Sie dies nicht mehr, aber das Haftungsrisiko bleibt!
5. Ein Stromausfall, Garant für 24 Stunden Wohlbefinden? Im Emsland wurde eine oberirdische Überlandleitung abgeschaltet, lag somit eine bewusste Handlung vor. Es war eine oberirdische Leitung mit sehr hoher Spannung, weit oberhalb derjenigen einer normalen Überlandleitung! Pannen können überall passieren, doch wie immer, wenn etwas schiefgeht, waren die Pannen der letzten Zeit aufgelistet. Der daraus ersichtliche Schwachpunkt sind die oberirdischen Hochspannungsüberlandleitungen!
Sie gefährden die Umwelt: Die Verlustleistung wird an die Umgebung abgestrahlt und hat letztlich Auswirkungen auf das Klima! Warum werden immer noch oberirdische Hochspannungsleitungen geplant und genehmigt? Kostenvorteile können nur kurzfristig erzielt werden, für den Bau dieser Leitungen. Im Unterhalt, im Leitungsverlust, in der Umweltbeeinträchtigung, in der Umweltgefährdung und in der Versorgungssicherheit sind diese oberirdischen Leitungen eine Belastung für Mensch und Klima!
Wenn die Stromversorger stärker für den entstandenen Schaden haften müssten, würden keine oberirdischen Leitungen mehr betrieben! Die Politik hat sich jetzt stark gemacht. Sie könnte die Genehmigungen versagen und die Haftung verschärfen, muss dann allerdings auf Spenden und Sponsoring der Energieversorger verzichten. Manches Musikfest, manche Sportveranstaltung fällt dann aus! Aber die Bürger werden es den Politikern danken! Zwingt die Energieversorger zu vernünftigen Preisen, haltet sie zu einer Beachtung von Recht und Gesetz an, ahndet jede unrechtmäßige Übervorteilung des Kunden!
So wird nicht nur unsere Umwelt, sondern auch jede einzelne Geldbörse vor dem Raubrittertum der Energieversorger geschützt! Unklar ist für mich auch: War diese oberirdische Leitung für solche Spannungen überhaupt genehmigt, oder war diese Last ungenehmigt? Wie kam es bei so einer bewussten Handlung und klaren Verursachung zu den widersprüchlichen Meldungen? Was wird uns vorenthalten?
Der Tag geht, die Herren Politiker kommen aus ihren Sitzungen: Der eine Senator macht eilenden Schrittes einen großen Bogen um uns, sein Parteikollege macht vor der Glastür halt, als er uns sieht und nimmt lieber den Aufzug zur Tiefgarage, um uns zu entgehen. Wir beißen nicht, aber wir wollen die Herren schon ansprechen, wenn sie mal des Weges kommen! So war es nebenbei ganz unterhaltsam im Dunkeln bei unserer 109. Montagsdemo am 6. November 2006 um 17:30 Uhr in Bremen auf dem Marktplatz.
Erst waren wir recht wenige, und so machten wir uns wieder um fünf vor sechs mit dem Glockenläuten auf zu unserer Demoroute durch die Obernstraße Richtung Hanseatenhof, zum zweiten Teil der Montagsdemo-Kundgebung. Hier war natürlich mehr los, und wer nicht früher kommen konnten, fand sich gleich hier ein. So wuchs der Kreis wieder auf circa 35 Personen an.
Die große antifaschistische Kundgebung und Demonstration am 4. November gegen den Aufmarsch der NPD stand im Mittelpunkt. Es ist wichtig, dass bei diesem Thema sowohl die Gefühle als auch Hintergründe dazu ihren Platz in der Diskussion finden. Die circa 10.000 Teilnehmer zeigen den Willen der Bremer Bevölkerung auf.
Jetzt ist es klar: Die zerbröselnden Geldscheine haben eine „Rentner-Allergie“ und wehren sich auf diese Weise gegen die Abzocke von oben! Bürgermeister Böhrnsen und die Kinder in „Problemfamilien“ sind ein Kapitel für sich. Die neue Sozialsenatorin Rosenkötter ist jedenfalls kürzungserfahren und wird dem Senat sicher entsprechende „geeignete“ Vorschläge machen.
Da ist es gut, von den Erfahrungen in anderen Städten zu hören, in einem kurzen Bericht vom Treffen der Koordinierungsgruppe der bundesweiten Montagsdemo-Bewegung in Kassel. Es wurde auch zum Treffen der norddeutschen Montagsdemos am 18. November 2006 in Hamburg eingeladen.