1. Das geplante Freihandelsabkommen Ceta enthält noch immer die Sonderrechte für Investoren, zwar mit geänderter Gerichtsbarkeit, aber inhaltlich unverändert. Damit ist Ceta die Goldmine für Investoren. Aktuell wird Deutschland für den Atomausstieg von Vattenfall vor einem Schiedsgericht verklagt. Klagen sind auch anhängig von Töchtern deutscher Solarunternehmen gegen die Kürzung der Einspeisungsvergütung. Die Muttergesellschaften in Deutschland haben dafür Tochtergesellschaften in Spanien gegründet, die jetzt ganz legal Deutschland verklagen. Allein die Drohung, das Freihandelsabkommen mit Schweden anzuwenden, hat für Vattenfall die Umweltauflagen zum Kohlekraftwerk Hamburg entschärft. Der Hamburger Senat hat den Konflikt gescheut und nur von Vattenfall akzeptierte Auflagen verhängt.
Die Zusatzvereinbarungen zu Ceta werden bereits heute als nicht rechtsverbindlich wahrgenommen. Bereits diese Argumente sind so stichhaltig, dass die Vereinbarungen „umgetauft“ werden, bloß hilft es nichts: Der Vertrag selbst muss wieder aufgemacht und geändert werden oder, noch besser, in der Versenkung verschwinden! Natürlich hat ein Politiker dies leider ausgeschlossen. Ich hoffe, dass die Wallonen unter diesen Umständen Ceta nicht zustimmen und damit die gleichen Politiker gezwungen werden, Ceta neu auszuhandeln oder zu vergessen. Mit dem Welthandelsabkommen lässt sich der Handel ohne Ausgrenzung der Dritten und Vierten Welt regeln!
Ein Abkommen im Geheimen verhandeln, alle Verbraucherfreundlichen Institutionen ausschließen und erst im Schlussakkord zulassen, weil ersichtlich ist, dass der Text der Konzerne auf Ablehnung stößt – und sich dann über die Verweigerung aufregen, mit oberflächlichen Plattheiten? Die befürwortenden Politiker sichern mit ihrem Einsatz zehn Prozent unserer Bevölkerung eine Explosion der Einkünfte, ganz bewusst. Von allen Seiten wird die gute Zusammenarbeit mit Kanada gelobt. Es geht somit auch ohne Ceta! Was hält die EU und Kanada davon ab, die Zölle ohne Ceta zu beseitigen? Ceta soll mordsmäßige Umsatzsteigerungen und Vergünstigungen bringen. Wer hat die Minusauswirkungen zu verkraften? Die Dritte und Vierte Welt. Ceta verstärkt die Armut und Hoffnungslosigkeit und damit die Fluchtgründe!
2. Beim Eintritt in diese Regierung hat die SPD auf einer Unternehmertagung klargemacht, welche Besonderheiten sie für Unternehmer geschaffen oder unterstützt hat, und die damit verbundenen Ertragssummen genannt. Ein Beispiel für die Weiterführung: Die FDP hat die Energievergünstigungen für Unternehmen erheblich ausgeweitet. Die Genehmigungsbehörde rechnete mit einer Rücknahme durch den neuen Wirtschaftsminister setzte die Bewilligungen befristet aus.
Der neue Wirtschaftsminister hat die Genehmigungspraxis der FDP jedoch nicht zurückgefahren, sondern die Vergünstigungen für gewerbliche Stromverbraucher noch ausgeweitet. Die Kosten dieser Vergünstigungen treffen jetzt die privaten Stromkunden. Damit bin ich wieder im Alltag: Die soziale Komponente bleibt absolut unberücksichtigt. Dabei kann diese Gesellschaft nur durch die soziale Komponente die Herausforderungen wie die Digitalisierung in allen Bereichen gestalten.
3. Bei den Kosten der Unterkunft gibt es eine erfreuliche Neuigkeit, eine lang erwartete Entscheidung, und zwar den Beschluss der 41. Kammer des Bremer Sozialgerichts vom 29. September 2016 (Aktenzeichen S41 AS 1834/16 ER) zur Höhe der Bedarfe für die Unterkunft nach dem SGB II: Das Gericht hat Zweifel, ob die vor mehr als zwei Jahren in Kraft getretene Verwaltungsanweisung zur Höhe der Kosten der Unterkunft, die auf vor mehr als dreieinhalb Jahren erhobenen Daten beruht, die tatsächlichen Wohnungskosten in Bremen am Ende des Jahres 2016 noch zutreffend abbildet.
Bei der 588. Bremer Montagsdemonstration habe ich die Deckungslücke zwischen der tatsächlichen und der vom Amt erstatteten Miete aktualisiert: Es fehlen knapp 400.000 Euro in der Haushaltskasse der Leistungsempfänger! Die Ursachen der Unterdeckung sind zum einen, dass Miete und Heizkosten nur teilweise anerkannt werden, weil die Miete höher ist als die Obergrenzen gemäß den Mietrichtwerten beziehungsweise die Heizkosten als unangemessen eingestuft werden. Zum anderen wird die Miete nur teilweise anerkannt, weil sie höher ist als jene für die bisherige Wohnung.
Beides verträgt sich nicht mit der Entwicklung des Wohnungsangebots und kann beendet werden. Im ersten Fall fehlt dem Konzept ein tragfähiges Fundament, denn um schlüssig zu sein, muss es zur Anmietung einer Wohnung führen. Im zweiten Fall ist zu klären, ob und warum die Miete der bisherigen Wohnung gekappt wurde: War die Wohnung zu klein, lag ein wichtiger Grund für den eiligen Wohnungswechsel vor, welche Rahmenbedingungen und Mietobergrenzen waren zum Zeitpunkt des Umzugs gültig? Bei Umzügen vor dem 1. August 2006 findet eine Beschränkung der Leistungen für Unterkunft und Heizung auf die Kosten der bisherigen Wohnung gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II nicht statt.
Aktuell sind die Mietrichtwerte der Verwaltungsanweisung zweifelhaft. Ob die Mietrichtwerte bereits 2014 nicht gerichtsfest waren, hat das Gericht offen gelassen. Damals war die Firma „Analyse & Konzepte“ beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Es hat lange gedauert, weil dauernd Änderungen und Nachbesserungen gewünscht wurden. Letztlich wurden die Ausführungen und Anmerkungen akzeptiert, aber weder ein Gutachten noch ein Bericht kam zustande. Dies ist nachzulesen auf der Seite zur 563. Bremer Montagsdemonstration.
Die „Verwaltungsanweisung Wohnen“ vor dem 1. Januar 2014 sowie jene am 1. Januar 2009 waren ebenfalls nicht gerichtsfest. Dies wurde gerichtlich festgestellt. Eigentlich hat Bremen nur während der Erprobungsphase für die geplanten Kosten der Unterkunft, also vor Einführung des SGB II, eine unangefochtene Mietobergrenze gehabt. Diese wurde noch vom Sozialamt durchgesetzt und nur von den betroffenen 10.000 Haushalten bemerkt. Alle Verwaltungsanweisungen danach waren nicht gerichtsfest. Folglich kann sich wehren, wer mit einer solchen Kürzung lebt. Auch die vorstehende Gerichtsentscheidung betraf einen Wohnungswechsel mit Mietsteigerung ohne Eigenanteil für die Mieter. Die Bedarfsgemeinschaft (früher Familie) wohnte in einer zu kleinen Wohnung.
4. Bei den Heizkosten muss ein Drittel aller gekürzten Haushalte einen Eigenanteil zahlen, obwohl Heiz- und Nebenkosten nur bedingt durch die Mieter(innen) steuerbar sind. Wer einen Eigenanteil zu den Heizungskosten zahlen muss, sollte über die eigenen Besonderheiten nachdenken. Das Sozialgericht Bremen schreibt im Beschluss vom 20. April 2009:
„Die Beurteilung der Angemessenheit erfordert eine Einzelfallentscheidung; das Gesetz bietet keine Rechtsgrundlage für Pauschalierungen. Die von den Grundsicherungsträgern aufgestellten pauschalierten Richtwerte sind daher nicht verbindlich. Dies hat seine Begründung darin, dass die jeweiligen Heizkosten von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, die der Arbeitsuchende nicht beeinflussen kann (Heizungsart, Brennstoff, Geschosshöhe, Wohnfläche, Zustand der Heizungsanlage) oder die nicht veränderlich sind (Alter, Behinderung, Wärmeempfinden, Krankheit). Die schlichte Orientierung an Durchschnittswerten wird mithin der durch § 22 Absatz 1 SGB II gebotenen Einzelfallbetrachtung nicht gerecht.“
Aktuell werden die Heizkosten nach dem Heizkostenspiegel beurteilt. Eine Überschreitung muss vor einer Kürzung hinterfragt werden, siehe „Verwaltungsanweisung Wohnen“. Ab Anlage 8 geht es um die Heizkosten. Aktuell hinterlegt sind dort Werte aus den Jahren 2011 bis 2013. Also genau hinschauen und eine negative Entscheidung hinterfragen!
Gerne schreibt das Jobcenter auf den Bewilligungsbescheid die Aufforderung, die Heizkosten zu senken, weil sie sonst nicht angemessen seien. Wer einen solchen Bescheid erhält, sollte vorsorglich Widerspruch einlegen und die detaillierte Begründung einfordern. Wer das übersehen oder an den Erfolg von Einsparungen geglaubt hat, kann sich trotzdem wehren, wenn dieser sich nicht einstellt. Die Möglichkeiten der Gegenwehr stehen ebenfalls auf der Seite zur 588. Bremer Montagsdemonstration. Bitte gegenüber dem Gericht immer die eigenen Erfahrungen bei der Wohnungssuche schildern und auch die Gründe der Wohnungssuche.
Die vorstehende Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist noch nicht rechtskräftig, aber sehr treffend, und sie macht Mut. Durch Unterstützung der Wohnungshilfe wurde Wohnungslosigkeit verhindert. Der vorstehende Beschluss des Sozialgerichts Bremen zeigt auch auf, dass die Veröffentlichungspflicht in Bremen nicht grundsätzlich eingehalten wird. Die in der Entscheidung genannten Richtwerte und Abweichungsmöglichkeiten von den Mietobergrenzen wurden bisher nicht veröffentlicht. Nicht veröffentlicht wurden auch die Bestimmungen zur Akzeptanz von Mieterhöhungen bei einem bestehenden Mietverhältnis.
5. Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion „Die Linke“, schreibt in einer Pressemitteilung zur Verschärfung von Bußgeldregelungen für SGB-II-Leistungsberechtigte: „Es muss endlich Schluss sein mit der Verfolgung und Kriminalisierung von Hartz-IV-Beziehenden! Niemand begibt sich freiwillig in das demütigende Hartz-IV-System und versucht bewusst, Leistungen zu erschleichen. Hartz IV ist ein undurchsichtiger Moloch, der es Leistungsberechtigten und Beschäftigten gleichermaßen schwer macht, den Überblick zu behalten. Die Schuld für alles immer den Leistungsberechtigten, den Hilfesuchenden und Menschen in Not in die Schuhe zu schieben, ist eines Sozialstaates nicht würdig und beschämend. Kontrollen, Drohungen und grundgesetzwidrige Leistungskürzungen kennzeichnen das Hartz-IV-System. Es muss abgeschafft und durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“
Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
1. Die Merkel-Regierung verteilt wieder mal Geschenke – natürlich nicht an die Bevölkerung, sondern an die „armen“ Atomkonzerne. Sie können sich jetzt zum Schnäppchenpreis von ihrer Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls freikaufen. Im „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ zahlen die vier Atomkonzerne RWE, Eon, Vattenfall und EnBW 23 Milliarden Euro in einen Fonds ein und sind „aus dem Schneider“. Die jahrzehnte- oder jahrhundertelangen Kosten sind kaum absehbar. Sicher sind sich führende Wissenschaftler und Umweltorganisationen aber, dass sie weit höher liegen werden.
Eigentlich hatten die Atomkonzerne 34 Milliarden Euro zurückgelegt, aber so viel will die nette Bundesregierung gar nicht. Sie ist einfach eine Super-Dienerin für das internationale Finanzkapital! Wenn man bedenkt, dass in der Geschichte der Atomenergie in Deutschland insgesamt 304 Milliarden Euro Subventionen aus unseren Steuergeldern an die Atomkonzerne geflossen sind, dann sind doch 23 Milliarden nur ein Klacks. Die Verantwortlichen für den Atommüll schleichen sich einfach davon – die heutigen und künftigen Generationen sollen dafür aufkommen und die gesundheits- und umweltzerstörenden Gefahren tragen. Nicht mit uns!
Dieser Atomdeal muss zu Fall gebracht werden! Auch dafür werden wir eintreten, wenn sich die Anti-AKW-Bewegung am Samstag, dem 29. Oktober 2016, in Lingen (Emsland) trifft, um 13 Uhr am dortigen Bahnhof. Im Mittelpunkt steht der Protest gegen die Weiterführung der Uranfabrik. Sie hat bisher eine uneingeschränkte Erlaubnis und wird nicht wie die Atomkraftwerke abgeschaltet. Die „Umweltgewerkschaft“ Bremen/Oldenburg wird gemeinsam nach Lingen fahren, und jede(r) kann sich anschließen. Kontakt: umweltgewerkschaft-bremen(at)cloudmail.de.
2. Auch die Bremer Montagsdemo engagiert sich für die Rettung der Umwelt. Dazu gibt es zwei aktuelle Anlässe. Zum einen will die Stadt Bremen „für den Hochwasserschutz“ 125 Platanen am Neustädter Deich zwischen Beck’s-Brauerei und Wilhelm-Kaisen-Brücke fällen. Das ist aber gar nicht nötig, denn es gibt eine gute Alternative! Die „grüne Lunge“ unserer Stadt wird immer mehr ausgedünnt und muss massiver Bebauung weichen, so für die „Gartenstadt Werdersee“ oder die Rennbahn in der Vahr. Laut „Umweltbetrieb Bremen“ wurden 2015 circa 1.000 Bäume in Bremen gefällt, aber nur wenige nachgepflanzt. Wir solidarisieren uns mit der Bürgerinitiative und fordern ebenfalls: Schluss mit dem Kahlschlag! Erhalt der Platanen!
Bis heute hat die Stadt Bremen keine überzeugende Begründung für den Kahlschlag vorgebracht. Stattdessen wird mit Fehlinformationen gearbeitet, um Ängste unter der Bevölkerung zu schüren. Es liegt der Verdacht nahe, dass wirtschaftliche Gründe die eigentlichen Ursachen für den Kahlschlag sind: Auf der Neustädter Deichseite soll eine „zweite Schlachte“ entstehen und die Verteuerung des Wohnraums vorangetrieben werden. Zeigen wir der Stadt Bremen bei der Vorstellung der verschiedenen Deichschutz-Varianten, dass die Mehrheit die Alternative mit der Rettung der Platanen favorisiert! Kommt zahlreich am 25. Oktober 2016 um 18 Uhr in die Aula der Schule am Leibnitzplatz!
Zum anderen haben wir auf der Kundgebung am 24. Oktober 2016 beschlossen, dass sich die Bremer Montagsdemo an der Protestaktion zum Weltklimatag beteiligt. Das fossile Zeitalter muss vorbei sein! Solange keine radikale Wende zu 100 Prozent erneuerbaren Energien erkämpft ist, wird sich die Erderwärmung nicht aufhalten lassen. Deshalb wollen wir für die Rettung unserer Mutter Erde gemeinsam aufstehen – in Bremen und überall. Deshalb jetzt schon vormerken: Protestaktion zum Weltklimatag am 12. November 2016 ab 11 Uhr auf dem Bremer Marktplatz.