1. Leider bringt nur ein sehr geringer Teil der Hartz-IV- Bezieher(innen) überhaupt den Mut und die Kraft auf, sich gegen die Sanktionen vonseiten der Jobcenter zu wehren. Nur ganze fünf Prozent trauen sich, einen Widerspruch gegen existenzbedrohende Sanktionen einzulegen, die ja immerhin das gesetzlich festgelegte Existenzminimum regelmäßig empfindlich kürzen, um 30 Prozent oder mehr. Die „Höhe“, besser: Tiefe des normalen Regelsatzes als eine Grundsicherung zu bezeichnen, die die Existenz gewährleisten soll, kommt in meinen Augen ohnehin nur einem die realen Kosten leugnenden Euphemismus gleich.
Dazu werden diese Repressalien von den Jobcentern oft nicht nur wahllos, sondern teilweise bereits für kleinste Fehltritte der Betroffenen als Druckmittel ausgesprochen. Umso erschreckender ist es, dass sich nur sehr wenige Menschen diesen amtlichen Maßregelungen widersetzen. Der „Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung“ kritisiert, dass rund 40 Prozent der Hartz-IV-Sanktionen verhängt würden, ohne dass es überhaupt eine rechtliche Grundlage oder Rechtfertigung dafür gäbe.
Ich persönlich glaube nicht, dass der Grund, warum so viele „Fehler“ passieren, „nur“ in den sich ständig ändernden Ausführungsbestimmungen liegt, sondern gehe davon aus, dass Erwerbslose oft zur Abschreckung und Einschüchterung permanent und absichtlich sanktioniert werden, um Geld bei den Ärmsten der Armen einzusparen. Wer als Alleinstehende(r) von Hartz IV mit nur 404 Euro monatlich vegetieren muss, befindet sich notgedrungen in ständiger finanzieller Existenznot, und ein Einbehalt von 30 Prozent kommt einer Katastrophe gleich.
Der „Schutzverband“ lässt seit Jahren – für Betroffene kostenlos – Bescheide und Sanktionen prüfen. „Schutzverband“-Chef Uwe Hoffmann glaubt, dass sich nur deswegen so wenige gegen die Strafkürzungen des Leistungsträgers wehren, weil sie befürchten, in der Folge noch mehr Ärger mit dem Jobcenter zu bekommen und aus diesem Grund resignieren. Seiner Meinung nach ließe sich die gesamte Sanktionspraxis nur ändern, wenn es mehr Widerstand gäbe. Er gibt zu bedenken, dass „unliebsame Hartz-IV-Kund(inn)en“ tatsächlich häufiger in Ruhe gelassen würden, da sich Jobcenter nicht noch mehr Verwaltungsaufwand auferlegen wollten.
Nicht nur Herr Hoffmann ist der Ansicht, dass Sanktionen den Druck auf die Menschen erhöhen sollen, irgendeinen Job als Billiglöhner(in) oder Leiharbeiter(in) anzunehmen und mit dieser vermeintlichen Chance auf eine „Rückkehr in das Berufsleben“ lediglich der Erhaltung des mehr als fragwürdigen Billiglohnsektors zu dienen, der den Betrieben die Gewinnspannen kräftig erhöht. Was sollte die Einführung der menschenverachtenden Hartz-Gesetze anderes sein, als eine Produktionsstätte für billige Arbeit?
2. Der Hartz-IV-Regelsatz ist viel zu niedrig bemessen, um die tatsächlichen Stromkosten decken zu können. Diese sind für einen Single-Haushalt im Bundesdurchschnitt um 27 Prozent höher als der von der Regierung vorgesehene Anteil für Wohn- und Haushaltsenergie im Regelbedarf der „Grundsicherung“. Das Vergleichsportal „Check 24“ hat ermittelt, dass Hartz-IV-Beziehende im Durchschnitt 108 Euro beziehungsweise 27 Prozent jährlich draufzahlen, die sie zusätzlich aus dem Regelbedarf bei anderen Posten einsparen müssen.
Die beschämend lachhafte und vollkommen unangemessen zu niedrige Anpassung des Hartz-IV-Eckregelsatzes zum 1. Januar 2016, die als Erhöhung fungieren sollte, konnte mit popeligen fünf Euro selbstredend keine große Verbesserung herbeiführen. Die minimale Anpassung habe das Defizit zwischen Grundsicherungsanteil und Stromkosten im Mittel nur um sieben Prozent senken können. Da die Strompreise bundesweit sehr variieren, ergeben sich auch für die Bundesländer verschiedene Defizite.
Die Differenz zwischen Hartz-IV-Regelsatzanteil und tatsächlichen Strompreisen ist mit fast 130 Euro beziehungsweise 32 Prozent Defizit in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen am größten. In Bremen beläuft sich die Unterdeckung auf knapp über 70 Euro oder 17,5 Prozent. In Berlin müssen Hartz-IV-Bezieher(innen) fast 23 Prozent für den Strom draufzahlen. Hier fehlen im Regelbedarf monatlich 7,73 Euro respektive 92,76 Euro jährlich.
3. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte am 24. Februar 2016 (Aktenzeichen B8 SO 11/14 R), dass Sozialhilfebeziehende Anspruch auf eine zusätzliche, vom Sozialamt gezahlte Altenhilfe erheben können, wenn sie im Rentenalter Kosten wegen „altersbedingter Schwierigkeiten“ haben. Dies gilt selbst dann, wenn im regulären Sozialhilfesatz der einzelne Bedarf bereits „berücksichtigt“ ist und ein solcher Bedarf auch bei jüngeren Menschen bestehen kann. Das Sozialamt müsse im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob tatsächlich wegen „altersbedingter Schwierigkeiten“ eine Altenhilfe beansprucht werden könne.
Um „Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern“, können nach dem Gesetz alte, mittellose Menschen die sogenannte Altenhilfe erhalten. Hier werden besonders Besuche von Veranstaltungen oder Einrichtungen genannt, die der Geselligkeit oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen, damit ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtert wird. Im konkreten Fall pochte der in Wiesbaden mit seiner Ehefrau und einem Enkel in häuslicher Gemeinschaft lebende Kläger darauf, mit der Altenhilfe solle auch die Verbindung mit „nahestehenden Personen“ ermöglicht werden.
Der 1940 geborene, schwerbehinderte Mann bezieht seit Juli 2007 vom Sozialamt die sogenannte Grundsicherung im Alter. Zusätzlich verlangte er eine Altenhilfe, die altersbedingte Aufwendungen abmildern sollte. Nach dem Gesetzeswortlaut sei alt zu sein die einzige Voraussetzung für den Erhalt der Altenhilfe. Hiermit solle auch die Einsamkeit von alten Menschen abgemildert werden. Der klagende Mann wollte mit dieser Hilfe das Grab seiner Eltern in Oberfranken und die dort lebende behinderte Nichte sowie seinen Bruder in Hagen besuchen und außerdem kultureller Veranstaltungen wahrnehmen.
Für die monatlich anfallenden Fahrtkosten für rund Tausend Kilometer wollte er zusätzlich zu seiner Grundsicherung im Alter weitere 200 Euro an Altenhilfe bekommen. Die Stadt Wiesbaden gewährte ihm jedoch nur knapp 150 Euro pro Jahr für Besuche bei seiner behinderten Nichte. Das Hessische Landessozialgericht fand den Anspruch auf Altenhilfe unbegründet, weil es sich hier nur um Leistungen handele, die nicht von der regulären Sozialhilfe umfasst seien und nur auf altersbedingte Aufwendungen zurückgingen. Grab- und Verwandtenbesuche seien aber Bedürfnisse, die auch jüngere Menschen haben könnten, und der Besuch kultureller Veranstaltungen sei ebenfalls vom Regelsatz „abgedeckt“.
Interessant, was angeblich alles aus einem derart mageren Regelsatz mit „Mondpreisen“ bezahlt werden können soll! Auch das Bundessozialgericht sah den Anspruch auf Altenhilfe für nicht gegeben an. Dafür könnten auch Bedarfe geltend gemacht werden, die schon bei Jüngeren bestehen und bereits im regulären Regelsatz „berücksichtigt“ wurden, um am Leben in der Gemeinschaft mehr teilzuhaben und nicht zu vereinsamen. Beim Kläger lägen jedoch gar keine „altersbedingten Schwierigkeiten“ vor, da er mit Ehefrau und Enkel zusammen lebe, in ein soziales Netz eingebunden sei und keine Isolation drohe.
4. Angesichts der Flüchtlingskrise sieht SPD-Chef Sigmar Gabriel den sozialen Frieden in Deutschland in Gefahr und fordert deshalb mehr Geld „für alle“. Bundeskanzlerin Merkel lehnt seine Forderung nach einem neuen „Sozialpaket“ für die deutsche Bevölkerung und damit die Abkehr vom strikten Sparkurs jedoch ab. Schließlich sei in der Koalition vereinbart worden, den ausgeglichenen Haushalt zu bewahren. Merkel trällerte, es gäbe eine Vielzahl von Projekten für die deutsche Bevölkerung, die noch gar nicht umgesetzt seien, zum Beispiel die geplante schrittweise Erhöhung der Ostrenten auf Westniveau.
Bei einer dieser Talkshows im deutschen Fernsehen, die ich mir nicht antue, sagte der Vizekanzler, dass Deutschland „ein neues Solidaritätsprojekt für unsere eigene Bevölkerung“ brauche. Angesichts von Milliardenausgaben für Flüchtlinge sei eine zunehmende gesellschaftliche Spaltung zu befürchten. Gabriel ließ sich darüber aus, dass er immer häufiger den Satz „Für die macht ihr alles, für uns macht ihr nichts“ höre. Er meldete die Forderung an, neben den Kosten der Integration von Flüchtlingen mehr Geld für sozialen Wohnungsbau und mehr Kita-Plätze auszugeben und geringe Renten aufzustocken.
Lebt der gute Mann im selben Land wie ich? Wieso „befürchtet“ er erst eine zunehmende soziale Spaltung? Sollte er allen Ernstes noch nicht das galoppierende gesellschaftliche Auseinanderdriften bemerkt haben? Dies geschah bitte genauso politisch gewollt, von SPD/Grünen persönlich kreiert und von CDU/CSU/FDP volle Kanne unterstützt, weit vor und völlig unabhängig von der Ankunft der Flüchtlinge, wie die jahrzehntelange Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaus, die ausufernde Leiharbeit, die menschenverachtenden Hartz-Gesetze mit der gleichzeitigen Umwandlung von Vollzeitarbeitsplätzen in mehrere 450-Euro-Jobs, von denen es sich ebenso wenig leben lässt wie vom um sich greifenden Dumpinglohn!
Die Armut in diesem reichen Deutschland greift um sich, immer mehr Menschen „leben“ auf der Straße und haben eine immer geringer werdende Rente (zu erwarten). Die Pseudo-Grundsicherung reicht leider nicht zum Leben! Wo, Herr Gabriel, war Ihr Aufschrei bei der Einführung der staatlich gewollten und geförderten Armut durch die Hartz-Gesetze? Wollen Sie mit der „Extraportion an Sozialem auch für Deutsche“ rechte Stimmen gar bedienen oder „nur“ abfangen? Wir brauchen keinen neuen „Soli“, sondern endlich wieder die Beteiligung der Wohlhabenden dieser Gesellschaft, weil zumindest früher auch mal der Satz galt, dass Eigentum auch verpflichtet! Nein, ich bin keine Sozialromantikerin, sondern stehe mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes.
Endlich erwachen die Menschen in Deutschland und erkennen, dass die Kanzlerin alles schönredet. Das hat sie freilich schon all die Jahre ihrer Regierungszeit gemacht: Immer waren die anderen schuld, nur nicht die CDU, wenn es Probleme gab. Zu lange wurde in Deutschland alles schöngeredet. Kritiker werden abgestempelt als „links“, „rechts“ oder „gefährlich“, aber die Regierung betreibt weiter die Politik von Lobbys, eine Politik, die Reiche immer reicher macht, aber arme und kleine Leute unter Beobachtung und Einschüchterung des Jobcenters stellt.
Was hier jetzt passiert, sind Folgen dieser Politik. Die Leute sind unzufrieden mit den Menschenrechten in diesem Land, und weil sie aus ihrer Lebenserfahrung gelernt haben, dass es gefährlich ist, sich mit den Mächtigen in diesem Land anzulegen, haben sie Anschluss zu den Rechten gefunden, für die Ausländer an allem schuld sind. Aber ich sehe auch, dass viele Menschen da sind, die sich für arme Flüchtlinge einsetzen. Hier in Bremen habe ich zum Beispiel Stimmen gehört, die erreichen wollen, dass Flüchtlinge kein Ticket in bremischen Straßenbahn brauchen.
Umso mehr hat mich eine Szene empört, die sich am letzten Donnerstag in einer Straßenbahn der Linie 4 abgespielt hat. Eine große Gruppe von BSAG-Mitarbeitern hat die Fahrscheine von Flüchtlingen kontrolliert. Einige von ihnen hatten Tickets, wussten aber nicht, dass sie abgestempelt sein müssen. Die BSAG-Mitarbeiter haben sogleich ihre Personalien aufgenommen und den armen Menschen, die nicht einmal verstanden, worum es geht, Strafzettel in die Hand gedrückt. Einer der Flüchtlinge hat ihn gleich weggeschmissen. Diese Menschen beherrschen unsere Sprache nicht, sie sind neu im diesem Land und in dieser Stadt, sie können sich nicht wehren, aber die BSAG hat die Absicht, von jedem von ihnen 40 Euro (oder ist es jetzt noch mehr?) zu bekommen.
Dabei hatten sie doch Fahrkarten dabei! Man könnte ihnen zeigen, wie die Tickets abzustempeln sind, und die Fahrt wäre bezahlt. Die Gruppe von BSAG-Kontrolleuren ist in Kattenturm ausgestiegen, wo es die zentrale Flüchtlingsannahmestelle gibt, und wieder in Richtung Domsheide in die Straßenbahn eingestiegen. Auch ich bin eingestiegen, und wieder ereignete sich dieselbe Geschichte wie zuvor: Menschen, die nicht richtig verstehen, was von ihnen gefordert wird, werden Strafzettel in die Hand gedrückt. Das alles ist für mich etwas ganz anderes als Willkommenskultur!
Ich sehe hier andere Ziele: Wenn diese Menschen die Strafzettel nicht bezahlen – und das können nur wenige, weil sie auf der Reise zu uns alles ausgegeben haben, was sie besaßen, und hier sehr viel Notwendigeres zum Überleben brauchen –, dann werden sie als Straftäter eingestuft und aus Deutschland abgeschoben. Das passiert in Bremen unter einem Verkehrssenator der Grünen, die sich sonst eigentlich auch für Menschenrechte und Flüchtlinge einsetzen. Oder sind es wieder nur schöne Worte bei dieser Partei, wie immer? Die Preise für das Stadtticket für Menschen mit niedrigem Einkommen sind in den letzten vier Jahren um fast elf Euro gestiegen: 2011 hat es für Erwachsene 25 Euro gekostet, heute 35,90 Euro.
Diese Politik kann ich nicht als sozial ansehen, obwohl in Bremen die Sozialdemokraten und Grünen regieren. Die kleinen Leute werden als „kriminell“ eingestuft, wenn sie ohne Ticket mit der Straßenbahn fahren, aber jemand wie Fußballmanager Uli Hoeneß, der mehr als 20 Millionen Euro vor dem Staat versteckt hat, ist wieder auf freiem Fuß und hat auch während seiner kurzen Haft keinen richtigen Freiheitsentzug bekommen. Ist das nicht Zweiklassenjustiz? Das ist doch klar, denn wer regiert in diesem Land: nicht Christliche, nicht Grüne, nicht Sozialdemokraten, aber jene Menschen, die viel Geld haben.
1. Die Personalräte der Jobcenter haben mit ihrer „Information zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung“ verdeutlicht, dass es sich nicht um eine solche handelt. Bereits aus diesen Details geht hervor, dass erneut vieles unstimmig und ungenau geplant ist. Zum Beispiel Seite 2 Mitte: „Es wird zu einer leichten Entlastung führen, dass Umzugsgenehmigungen künftig nur noch durch das aufnehmende Jobcenter und ohne Beteiligung des abgebenden Jobcenters erfolgen.“ Meine Anmerkung: Die Gründe für den Umzug muss das abgebende Jobcenter klären, weil die Wohnung noch nicht gefunden wurde. Aufwendungen für die Wohnungssuche ebenfalls. Weiteres unter Punkt 2.3.2.
Seite 2 unten: „Es stellt sich jedoch die Frage, warum nicht die jeweiligen Fachgesetze (SGB III und BAföG) in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungshöhe geändert werden. Warum werden nicht die jeweiligen Fachbehörden mit der Leistungserbringung betraut, und wie kann es sein, dass Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und Leistungen nach dem BAföG teilweise das Existenzminimum gemäß SGB II nicht erreichen?“ Meine Anmerkung: Da wiehert der Amtsschimmel. Die Personalräte haben eine berechtigte Frage gestellt und den Finger in die Wunde gelegt. Wenn bereits jetzt ersichtlich ist, dass Ausbildung unter bestimmten „Sternzeichen“ nicht unterstützt wird, sollte diese Anregung der Personalräte umgesetzt werden!
Seite 3: „Besonders interessant ist die Angabe zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von rund 39 Millionen Euro jährlich. Zum einen entspricht dies nämlich nur circa 0,86 Prozent allein des Bundesanteils der Verwaltungskosten der 408 Jobcenter (die zweite Tranche der für die Flüchtlinge noch zurückgehaltenen Haushaltsmittel ist dabei nicht einmal eingerechnet). Zum anderen entfallen in der Berechnung dieser 39 Millionen Euro jährlich rund 38 Millionen auf die Verlängerung des Regelbewilligungsabschnittes auf zwölf Monate. Dieser Effekt kann sich jedoch gar nicht einstellen, da zumindest in den 303 gemeinsamen Einrichtungen bereits seit 18. August 2014 in der Regel für zwölf Monate bewilligt wird.
Nach all dem müssen die Jobcenterpersonalräte konstatieren, dass es sich beim „Entwurf zu einem Neunten Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung“ um keine Reform handelt, noch nicht einmal um ein Reförmchen und in der Summe auch nicht um Rechtsvereinfachungen. Wir haben es hier mit einem Nachbesserungsgesetz zu tun, nicht weniger aber auch nicht mehr. Dieser Gesetzesentwurf ist in keiner Weise geeignet, Personalressourcen freizusetzen, die dann in die aktive Arbeitsvermittlung umgeschichtet werden könnten. Auch die eingangs erwähnte häufige Belastung der Belegschaften über das gesundheitlich zuträgliche Maß hinaus wird durch diesen Gesetzesentwurf nicht beendet.
Der Gesetzesentwurf und insbesondere die Art und Weise, wie er von den politischen Entscheidungsträgern kommuniziert wird, ist für die Belegschaften der gemeinsamen Einrichtungen daher nicht nur enttäuschend, er ist ärgerlich und selbst eine weitere Belastung.“ Meine Anmerkung: Diese klare Aussage, zeigt die willkürlichen Argumente der Politik und den Gegensatz zu den Tatsachen. Es lohnt sich, auch den Rest zu lesen, gedanklich aber zu berücksichtigen, dass es sich um die Meinung der Personalräte handelt. Im Vordergrund steht der Arbeitsaufwand für die Durchführung.
„2.4.4. Änderung auf Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft – § 34b SGBII (Nr. 69)“: Damit können auch Kinder für die Rückzahlung der überzahlten Leistungen haftbar gemacht werden, Vollzug nach Volljährigkeit! Ein weiterer Skandal. Die Sanktionen werden nicht abgeschafft. Die schärferen Sanktionen für junge Erwachsene unter 25 Jahren sollen entfallen, gemäß „2.5.2. Einheitlicher Minderungsbetrag für jede Pflichtverletzung – § 31a SGB II (Nr.110)“. Egal, wie hoch die Kürzung ist: Jede Sanktion „untertunnelt“ das Existenzminimum! Auch bei dieser Neugestaltung behalten die Vorlagenbeschlüsse beim Bundesverfassungsgericht ihre Wirkung.
„2.5.4. Keine Minderung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung – § 31a SGB II (Nr.113/118)“. Gemeint ist die Minderung durch diese Sanktionen. Hier hat die öffentliche Meinung „mitgewirkt“. Untergegangen beziehungsweise nur kurz angemerkt ist die Bestrafung für „sozialwidriges Verhalten“. Dies wurde neu erdacht und kann bei böswilliger Auslegung als Dauerkürzung ausgestaltet werden! Ein Unding. Wer kann sich nur so etwas ausdenken? Die Ermittlungen eines „sozialwidrigen Verhaltens“ können auch zusätzlich zu einer Sanktion erfolgen. Insbesondere die akzeptierte Sanktion soll als Grundlage für weitere Kürzungen ausreichen. Daher die Sanktion nicht einfach hinnehmen!
Äußerungen des Arbeitgebers können mithilfe des Arbeitsgerichts geklärt werden. Für eine Kündigung ist die Drei-Wochen-Frist unbedingt einzuhalten. Alle anderen Klagen sind nicht an diese kurze Frist gebunden. Dies ist wichtig, weil das Jobcenter viel Zeit hat, um dies durchzusetzen. Sanktionskürzungen können nur durch die sofortige Hilfe des Sozialgerichts im Eilverfahren erreicht werden. Vorher den Widerspruch beim Jobcenter abgeben. Die Klage kann mithilfe der Rechtsantragsstelle am Sozialgericht eingereicht werden. Bitte bedenken, dass die Entscheidung ohne Verhandlung und ohne weitere Rückfrage erfolgen kann!
„Nimmt das Sozialgericht mich ernst?“ Ja. Es gibt wohl keinen Sozialrichter mehr, der die Behandlung im Jobcenter richtig findet. Sozialrichter nehmen Rücksicht auf „Neulinge“ und helfen ihnen. Vor einiger Zeit war ich bei einer Erörterung im Sozialgericht anwesend. Es ging um die Rückforderung von überzahlten Beträgen. Das Jobcenter hatte Fehler fast aller Art in den Bescheiden. Die Vertreterin des Jobcenters ist dem dringenden Anraten des Richters auf Klagerückname gefolgt. „Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern“. Diese Worte von Renate Holst, Direktorin des Sozialgerichts in Bremen, anlässlich ihrer Verabschiedung in den Ruhestand, sind auch meine Meinung.
Die Frage lautete: „Was sagen Sie zu der kühnen These, dass Leistungsempfänger, die nicht selbstbewusst für ihre Rechte eintreten, vermutlich eher Nachteile in Kauf nehmen müssen?“ – Antwort von Frau Holst: „Das kann man so nicht generalisieren. Aber ich denke schon, dass es wichtig ist, sich zu kümmern, seine Rechte aktiv einzufordern und notfalls eben auch vor Gericht zu ziehen, wenn man der Meinung ist, dass einem Leistungen vorenthalten werden.“
Zurück zum Jobcenter. Die Stellungnahme der Personalräte geht von der Vorlage aus. Einige Positionen fehlen, eventuell wurden diese fallen gelassen. Beim Wunschkonzert „Was soll geändert werden?“ konnten die Personalräte sich nicht durchsetzen. So müssen die Mitarbeiter weiterhin Briefmarken und Druckseiten zählen, um die Bewerbungskostenabrechnung zu prüfen. Darüber vergehen bei jeder Vorlage gut zwei Drittel der Gesprächszeit mit dem Erwerbslosen. Druckerpatronen werden anerkannt, wenn der Kaufpreis anteilig, entsprechend den gedruckten Seiten der Bewerbungen, geltend gemacht wird.
Sehr umständlich! Bei der Einkommensteuererklärung ist dies einfacher. Nach diesem Urteil sind 8,50 Euro für eine Bewerbung mit Mappe angemessen. Ansonsten steht der Pauschalbetrag in den Lohnsteuerrichtlinien und wird jedes Jahr fortgeschrieben. Durch einen Anruf beim Finanzamt ist dies leicht zu ermitteln. Diese Umstellung auf ausreichende Pauschalen würde die Jobcenter fühlbar entlasten.
2. „Kontraste“ hat herausgefunden, „wie Dobrindt, Schäuble und Gabriel den deutschen Versicherungen ein Milliardengeschäft verschaffen“, siehe 558. Bremer Montagsdemonstration. Nun gab es eine „Abfuhr für Dobrindt“, wie der „Weser-Kurier“ schrieb. Obwohl alle Länderverkehrsminister die Neugründung einer „zentralen Bundesgesellschaft für Investitionen in die Autobahnen“ abgelehnt haben, warb Alexander Dobrindt erneut für dieses Milliardengeschäft zugunsten der Versicherungen. Einfach unverständlich!
Diese Schulden über die neue Rechtsform würden nicht die angebliche „Schwarze Null“ tangieren. Unten ist einiges über den „Tragfähigkeitsbericht“ zu lesen, sicher ein Abwehrargument für die berechtigten Forderungen nach mehr Geld für Schulen, Kindergärten und alle anderen Nebenkosten der Neubürger. Integration geht nur mit entsprechender finanzieller Beweglichkeit. Die „Schwarze Null“ ist leider schon längst eine „Blutige Null“! Angela Merkel hat nun gesagt, dass sie an ihrem Kurs festhält. Irgendwie komisch – wenn es nicht so menschenverachtend wäre! Spätestens mit dem „Asylpaket II“ wurde die „Willkommenskultur“ zur Verhinderung von Asyl. Schade! Die negativen Auswirkungen gehen aus der Ablehnung von „Pro Asyl“ hervor.
Zurück zur „Blutigen Null“. „Einsam an der Spitze“, titelte der „Weser-Kurier“: „Mit einem Rekordüberschuss von rund 19,4 Milliarden Euro sind der deutsche Staat, Länder, Gemeinden und Sozialkassen auch in Europa einsame Spitze.“ Gemeint sind die Zahlen für 2015. Die Unterlassungen, die sozialen Schulden wurden nicht berücksichtigt!
In der Sendung „Die Anstalt“ wurden mögliche Vorteile dieser Zuwanderung genannt, die Sinnlosigkeit und die Wirksamkeit von Grenzen, die Verteidigung von Besitzstand, außerdem weitere Lücken im Strafrecht bei sexueller Belästigung der Frau. Sehr sehenswert! Während ich dies sage, läuft auf der Balkanroute eine menschliche Tragödie! Die EU schaut untätig zu. Untätig? Nein. Die „sicheren Herkunftsländer“ werden vermehrt. Der Wille ist das Motiv. Gewollte Ignoranz führt das Zepter.
Den „Tragfähigkeitsbericht“, das Rechnen für den Bundesfinanzminister habe ich inzwischen gelesen. Die Erschütterung der Gesellschaft durch die Informatisierung unter dem Stichwort „Industrie 4.0“ ist in diesem Bericht Nebensache. Wachstum ja – aber die negativen Auswirkungen durch den Wegfall von über 50 Prozent der Arbeitsplätze werden nicht abgebildet.
Seite 2, laufende Nummer 1.2: „Die öffentlichen Haushalte sind einem permanenten Anpassungsdruck an sich wandelnde Rahmenbedingungen unterworfen. Besondere Herausforderungen erwachsen unabweisbar aus der derzeitigen Flüchtlingsmigration. Aber auch andere Entwicklungen wie die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft (Stichwort Industrie 4.0) haben erhebliche Implikationen für das Wachstumspotenzial und damit mittelbar für die fiskalische Tragfähigkeit in Deutschland.“
Seite 26: „Chancen für künftige Treiber des Wachstums der (Arbeits-)Produktivität werden aktuell mit Stichworten wie der ‚Digitalisierung‘ oder der Herausbildung einer ‚Industrie 4.0‘ charakterisiert.“ Seite 45: „Dazu werden Forschungsthemen bearbeitet, die von besonderer Relevanz für Gesellschaft und Wachstum sind, zum Beispiel Industrie 4.0.“
Aktuell aus der Zukunft: Der Einkaufswagen folgt seinem Benutzer, dem Kunden. Genauso sollen Roboter Menschen zum Arzt oder anderen Terminen begleiten. Roboter können Stadtführungen machen oder Gelände überwachen. Diese Roboter werden etwas anders aussehen, aber viel Vorlaufzeit für die Umsetzung ist nicht mehr nötig.
Zurück nach Bremen: Die Hansestadt spart weiterhin, zum Beispiel bei der Pflege der Kinderspielplätze. Nun sind dort vielfach die Spielgeräte nicht mehr sicher. Trotzdem war im „Weser-Report“ zu lesen: „Kein Geld für Bremer Spielplätze“ Der Streichelzoo im „Wilden Westen“ wird eventuell aufgelöst. Über Jahre hinweg wurde kein Geld für die Sanierung ausgegeben. Nun ist keine weitere Verzögerung mehr möglich. Der „Wilde Westen“ wird um seinen Zoo kämpfen.
„Bremen hat das höchste Armutsrisiko“, meldet der „Weser-Kurier“, gemeint ist die größte Armut in Deutschland. Der Reichtumsbericht des „Paritätischen Wohlfahrtsverbands“ beschreibt die Einkommenssituation der Menschen. Für sie kommt in Bremen hinzu, dass ihr Umfeld ersichtlich „zerbröselt.“ Es fehlt der Freien Hansestadt an Geld. Gespart wird seit Jahren. Die beiden Kürzungen gegen Kinder stehen nicht allein. Es gibt zu wenig Geld für die Jugendfreizeitheime, die Jugendarbeit insgesamt wird gekürzt und gedeckelt. Auch in der Schule ist der Mangel allgegenwärtig!
Die Wohngeldstelle in Bremen hat jetzt die geänderten Rahmenbedingungen für das Wohngeld im Netz. Unter „§ 12 Wohngeldgesetz“ stehen die neuen Höchstbeträge für Miete und Belastung. Bremen hat die Mietstufe IV, Bremerhaven Mietstufe III. Es gibt auf dieser Seite aber keinen Hinweis auf die Wohngelderhöhung ab 1. Januar 2016. Ersichtlich ist, dass Personal fehlt: Zurzeit nicht besetzt ist die stellvertretende Abschnittsleitung für das Referat Wohngeld.
Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
Das „Umweltinstitut München“ hat die 14 beliebtesten Biermarken Deutschlands auf Spuren von Glyphosat untersucht und ist bei jedem Produkt fündig geworden. Dieses Pflanzengift, das von Monsanto, Bayer und anderen Chemiemonopolen hergestellt wird, ist das seit Jahrzehnten weltweit am meisten eingesetzte „Unkrautvernichtungsmittel“. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Verschiedene Studien kritischer Wissenschaftler weisen nach, dass Glyphosat auch erbgutschädigend wirkt. Zudem wird durch Glyphosat die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren vermindert. Erst vor einigen Jahren wurde nachgewiesen, dass auch Bienenvölker durch die mit Pflanzengiften kontaminierten Pollen gefährdet sind.
Die gemessenen Werte lagen im Extremfall fast 300-fach über dem gesetzlichen Grenzwert für Trinkwasser von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Trotz dieser Gesundheitsgefährdung stimmten am 25. Februar 446 Abgeordnete des Deutschen Bundestags dagegen, das Herbizid Glyphosat zu verbieten. Die EU-Kommission will es Anfang März für weitere 15 Jahre zulassen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung erweist sich als getreuer Dienstleister der Konzerne, wenn es die weitere Zulassung von Glyphosat befürwortet. In der „Pflanzenschutzmittelkommission“ dieses Instituts sitzen Mitarbeiter von Bayer und BASF. Die „Süddeutsche Zeitung“ deckte auf, dass sich dieses dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zugeordnete Institut dabei vorwiegend auf manipulierte Untersuchungen der Hersteller beruft.
Monsanto und die anderen Hersteller von glyphosathaltigen Produkten machen mit diesen Produkten riesige Milliardenprofite. Kritische Forscher wurden vielfach diskreditiert oder auf andere Weise mundtot gemacht. Wenn jetzt behauptet wird, seit dem Einsatz von Glyphosat als „Unkrautvernichtungsmittel“ sei noch niemand zu Schaden gekommen, so ist das reine Augenwischerei. Die Zunahme von Krebs, Allergien und anderen Krankheiten kann auf die Zunahme solcher Gifte in der Nahrungskette zurückgeführt werden. In der Argumentation der Behörden wird die Gefahr der Umweltgifte systematisch heruntergespielt. In diesem Fall wird jede Gefahr ausgeschlossen, schließlich müsse man täglich 1.000 Liter Bier trinken, um Schaden zu erleiden.
Matthias Liess vom Leipziger „Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung“ verstieg sich zu der Aussage: „Glyphosat wirkt im Wesentlichen als Pflanzenvernichtungsmittel, und wir sind ja keine Pflanzen“ – was für eine zynische Verarschung! Glyphosat kann man nicht für sich allein betrachten, denn in der Natur stehen die Organismen und Ökosysteme in enger Wechselbeziehung zueinander und können nur so funktionieren. Die vielfältige Umweltvergiftung von Flora, Fauna, Wasser und Luft wirkt zusammen und potenziert sich. Mit der Befürwortung der Pestizide verfolgen die Behörden auch das Ziel, das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU nicht scheitern zu lassen, denn der Einsatz von Pflanzengiften ist ein lukrativer Bestandteil des Abkommens.
Die weltweiten Proteste gegen TTIP sind deshalb eine richtige Antwort. Notwendig ist aktiver Widerstand gegen die massenhafte Vergiftung von Nahrungsmitteln und Menschen. Wir brauchen viel strengere Kontrollen aller Lebensmittel und die Pflicht zur Kennzeichnung ihrer Herkunft, Inhaltsstoffe und Produktionsbedingungen. Wir brauchen einen verstärkten Schutz vor der Vergiftung des Trinkwassers, gesunde Nahrung und eine Landwirtschaft mit umweltschonenden Anbaumethoden und einer artgerechten Tierhaltung. Unterstützt das Veto gegen die Glyphosat-Wiederzulassung: Absender eintragen, unterschreiben und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schicken! Die nächste Großdemonstration gegen TTIP ist am 23. April 2016 in Hannover anlässlich des Besuchs von US-Präsident Obama.