1. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer, der selbst ein Schiffsbauunternehmen in Bremerhaven leitet, spricht über Flüchtlinge am Arbeitsmarkt und ein mögliches Wirtschaftswunder und glaubt, dass Integration nur über den Arbeitsmarkt gelingen könne. Sich in gesellschaftliches, soziales Leben zu integrieren, daran teilzuhaben, setze voraus, das eigene Leben selbstverantwortlich gestalten zu können, also durch Arbeit und Einkommen, nicht durch Mildtätigkeit des Staates. Diese Aussage entnehme ich, dass sich der 63-Jährige ganz neoliberal für einen Wechsel vom Welfare- zum Workfare-Staat stark macht.
Er spricht davon, dass wir in 15 Jahren gut sechs Millionen Menschen weniger im erwerbsfähigen Alter haben werden. Wenn wir auf dem derzeitigen volkswirtschaftlichen Leistungsniveau bleiben wollten, müsse diese Lücke geschlossen werden. Leider könne diese Kluft nicht allein durch eine gesteigerte Beschäftigung von Frauen und weniger Jugendliche, die ohne Ausbildung ins Erwachsenenleben starten, geschlossen werden, sondern nur durch Zuwanderung. 50 Prozent der zu uns kommenden Flüchtlinge seien mit unter 25 Jahren in einem Alter, in dem es möglich sei, sie in die Ausbildungssysteme zu integrieren. Die Jüngeren zwischen 15 und 20 Jahren seien sehr motiviert und engagiert, wollten Deutsch lernen, eine Ausbildung machen oder ihre Schulausbildung beenden.
Bei der jüngsten „Armutskonferenz“ in Bremen wurde kritisiert, dass nur jeder vierte Betrieb im Stadtstaat überhaupt ausbildet, die große Mehrheit also nicht, was die Frage nach der Glaubhaftigkeit der Integrationsversprechen der Wirtschaft aufwerfe, wenn es schon bei der Ausbildung der Jugendlichen vor Ort haperte. Erstaunlicherweise funktioniere die Berufsausbildung aus Sicht des Arbeitgeberpräsidenten hingegen gut. Seiner Meinung nach bilde nämlich nicht jedes Unternehmen aus, weil es zu klein sei. Leider endet die Online-Ausgabe dieses Interviews viel früher als die papierne vom 3. März 2016.
Dass Herr Kramer natürlich auch kein Freund des Mindestlohns ist, kommt beim Gespräch über ältere Arbeitnehmer zutage. Bei der Frage, wie denn die Perspektive für ältere Flüchtlinge aussehe, fordert er, diese Klientel dürfe generell als Zeitarbeitnehmende tätig werden. Er behauptet, Zeitarbeit sei den Arbeitsagenturen darin voraus, Arbeitsplatzsuchende und Arbeitskraftsuchende über größere Distanzen und Regionen hinweg zusammenzubringen. Deshalb sei Leiharbeit für Flüchtlinge ein wichtiges Instrument, viel schneller einen Arbeitsplatz zu finden.
Wenn ich den Vorschlag lese, ältere Flüchtlinge generell als Leiharbeiter einzusetzen, wird mir richtig schlecht. Ich kann mir schon ausmalen, dass und wie diese Forderung überhaupt in Zukunft ganz herzallerliebst für alle älteren Arbeitnehmer(innen) auf dem Arbeitsmarkt angewandt werden soll, und welch unglaublicher politischer Sprengstoff darin steckt, wenn sie derart zu Ende gedacht wird. Andererseits möchte der Arbeitgeberpräsident Flüchtlinge keinesfalls vom Mindestlohn ausnehmen und sie dadurch praktisch billiger machen als deutsche Arbeitnehmende, weil die deutsche Bevölkerung nicht gegen die ausländische ausgespielt werden dürfe.
Er begrüßt es hingegen, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten unterhalb des Mindestlohnes einstellen zu dürfen, was seiner Meinung nach noch zu wenig von den Arbeitgebern genutzt werde. Die Betroffenen dürfen offenbar sehr gern gegen andere, (noch) nicht erwerbslose Arbeitnehmer(innen) in Konkurrenz gesetzt werden. Kramer setzt aber noch einen drauf und möchte diese Ausgrenzung von einem ohnehin viel zu niedrigen Mindestlohn am besten noch auf ein Jahr verlängern, weil den Firmen damit mehr Zeit gegeben würde, Langzeitarbeitslose zu günstigeren Konditionen ins Unternehmen einzubinden.
Was ist das denn für ein schlechter Scherz, als ob er den Drehtüreffekt nicht sehen will, durch den natürlich logischerweise gar kein Langzeitarbeitsloser über ein halbes Jahr hinaus fest und mit dem Mindestlohn eingestellt würde! Den Flüchtlingen will er aber die gleiche „Gerechtigkeit“ angedeihen lassen, denn sie wären wegen ihrer Deutschkurse ja ebenfalls länger als ein Jahr arbeitslos und dürften dann auch ebenso lange unter dem unglaublich kargen deutschen Mindestlohn eingestellt werden, am liebsten über ein Jahr lang. Ich freue mich darüber, dass die Flüchtlinge aufgenommen werden, wünsche ihnen bessere Lebensbedingungen und Hilfen zur Bewältigung ihrer Traumata. Doch wird in diesem Interview meine Befürchtung bestärkt, dass die Ankunft der Flüchtlinge dazu missbraucht wird, unseren Sozialstaat immer weiter abzubauen.
2. Zum Jahresbeginn 2016 hoben die meisten EU-Länder ihren Mindestlohn im Schnitt um fast fünf Prozent an. Deutschland erhöhte den erst vor gut einem Jahr eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde dagegen nicht und liegt damit nun hinter allen westeuropäischen Staaten, in denen durchweg mehr als neun Euro Stundenlohn vorgesehen sind. In Luxemburg werden sogar 11,12 Euro gezahlt. Im Nachbarland Frankreich liegt die Untergrenze bei 9,67 Euro, in den Niederlanden bei 9,36 Euro, in Irland bei 9,15 und in Belgien bei 9,10 Euro. In Großbritannien müssen umgerechnet mindestens 9,23 Euro gezahlt werden. Von den WSI-Tarifexperten wurde der deutsche Mindestlohn als zu niedrig kritisiert.
3. Auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion antwortete die Bundesregierung, die Zahl der Leiharbeitsfirmen in der Bundesrepublik sei auf mehr als 50.000 angestiegen. Ich finde: Jede Leiharbeiterfirma ist eine zu viel! Im vergangenen Jahr zählte die Bundesagentur für Arbeit 50.293 Leiharbeitsbetriebe, 2013 seien es noch 46.755 gewesen. Die Anzahl der dort Beschäftigten sei von 867.535 auf 961.162 geklettert. Damit nähert sich die Zahl der Leiharbeitenden erschreckenderweise schon der Millionenschwelle. Es gibt immer mehr Betriebe, die anderen Firmen Arbeitnehmer(innen) überließen, doch die Gesetzespläne zur Verbesserung der Lage der Betroffenen liegen sinnigerweise weiter auf Eis.
Viele Leiharbeitende sind auch nur kurz beschäftigt. Im ersten Halbjahr 2015 seien 584.700 entsprechende Beschäftigungsverhältnisse beendet worden. Etwa 29 Prozent davon hätten weniger als einen Monat gedauert, lediglich 22 Prozent mindestens ein Jahr. Zuletzt hat Arbeitsministerin Andrea Nahles „witzigerweise“ einen Reformvorschlag präsentiert, damit Firmen Leiharbeit und Werkverträge nicht „missbrauchen“. Kann es denn andere als so genutzte Leiharbeit geben? Die CSU empörte sich, Nahles sei über das vereinbarte Ziel hinausgeschossen, dazu allen Ernstes zulasten der Wirtschaft. Praktischerweise lägen der Bundesregierung keine Informationen über Lohnunterschiede zwischen Leiharbeitenden und Stammbelegschaften vor.
4. Der Bundestagsabgeordnete Matthias Birkwald („Die Linke“) bezeichnete das Zugeständnis von CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder an die SPD im lange währenden Streit um Mindestrenten für Geringverdienende als „schlechten Witz“. Kauder und seine CDU/CSU wollten nun doch über eine sogenannte Lebensleistungsrente diskutieren. Allerdings sollten Altersbezüge nur dann aufgestockt werden, wenn 40 Beitragsjahre nachgewiesen, dabei aber weniger als 30 Entgeltpunkte gesammelt werden konnten. Im Westen erhielten Rentner(innen) danach 877 Euro brutto (Rentenwert 29,21 Euro) und 781,66 Euro netto. Im Osten kämen Betroffene mit 812 Euro brutto (Rentenwert 27,05 Euro) und 724,30 Euro netto noch schlechter weg.
Wohlfahrtsverbände und Linkspartei beklagen schon seit Jahren Rentenkürzungen und wachsende Altersarmut. Deren Entwicklung beschleunigt hat 2012 die damalige CDU/CSU-FDP-Koalition mit der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Die Große Koalition habe deshalb auf Drängen der SPD 2013 eine „solidarische Lebensleistungsrente“ im Koalitionsvertrag vereinbart, allerdings habe sich die 2014 eingeführte „Rente mit 63“ als Mogelpackung entpuppt, weil es erstens nur die wenigsten schafften, bis zum 63. Geburtstag, 45 Jahre durchgehend einzuzahlen und zweitens auch hier das Einstiegsalter schrittweise angehoben werde.
Nun springen Sigmar Gabriel und Andrea Nahles Hand in Hand auf das sinkende Rentenschiffchen und geben vor, mit einem „Sozialpaket“ und einer „Mindestrente“ für bedürftige Deutsche die „Spaltung der Gesellschaft verhindern“ zu wollen, wobei sie in meinen Augen nur weiter „Schiffe versenken“ spielen. Schon heute können mittellose Rentner ihr Altersgeld auf die armselige Grundsicherung aufstocken, von der es sich nur vegetieren lässt. Birkwald spricht von einer „Almosenrente weit unter der Armutsschwelle“ von derzeit 987 Euro. Weil bereits heute ein Stundenlohn von 11,50 Euro nötig sei, um nach 45 Arbeitsjahren nicht zum Sozialamt gehen zu müssen, fordert er eine umgehende Anhebung des Mindestlohnes. Der Politiker verlangte, das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anzuheben, damit im Alter niemand von weniger als 1.050 Euro leben müsse.
5. Auch in diesem Jahr mahnt der Frauentag am 8. März 2016, was immer noch alles zu tun ist. Ich finde es ganz erbärmlich, dass Frauen am Arbeitsmarkt weiterhin benachteiligt werden. Aktuelle Erhebungen belegen, dass Deutschland, was den Lohnabstand zwischen Männern und Frauen angeht, unter den 28 Ländern der Europäischen Union den drittletzten Platz belegt. Frauen verdienen pro Stunde über 21 Prozent weniger als Männer. Nach der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Partei „Die Linke“ liegt dies vor allem daran, dass sie in den unteren Einkommensgruppen und in Branchen arbeiten, die für hohe Belastung und niedrige Entlohnung berüchtigt sind, zum Beispiel Gesundheitswesen, Einzelhandel, Erziehungs- und Sozialwesen.
Außerdem seien Schwangerschaft, Geburt und Kindererziehung weiterhin Hauptgründe für die geringen Aufstiegs- und Verdienstchancen von Frauen. Logischerweise ergibt sich aus ihrem niedrigen Einkommen ein hohes Armutsrisiko im Alter. Weil die Erziehungsleistung von (größtenteils) Frauen noch immer nicht angemessen finanziell gewürdigt wird, bedeuten Kinder eben nicht nur eine persönliche Bereicherung, sondern auch sowohl ein unmittelbares Armutsrisiko als auch eines im Ruhestand.
Es ist gut, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und eigenes Geld verdienen können, weil dies Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe eröffnet. Doch von einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, wie sie das Grundgesetz fordert, sind wir ansonsten auch künftig noch immer meilenweit entfernt. Die Bundesregierung hat gerade im Pflegebereich, im Gesundheitswesen und in der Bildung Möglichkeiten, die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten zu verbessern, indem sie endlich die chronische Unterfinanzierung dieser gesellschaftlich wichtigen Bereiche beendet.
Am Dienstag dieser Woche war Frauentag. Wieder ist ein Jahr vergangen ohne wesentliche Verbesserungen für die Frauen. Die Bremer „Schaffer“ haben scheinbar noch immer Berührungsängste, die „Eiswette“ lässt Frauen gar nicht teilhaben. Was für verpasste Möglichkeiten! Frauen sind nun mal sehr gut – wenn mann sie lässt!
Am Donnerstag, dem 10. März 2016, tagen die Deputationen für Soziales, diesmal im „Martinsclub“ in Bremen-Nord, Martinsheide 8. Um 15 Uhr beginnt die staatliche, im Anschluss ab circa 15:45 Uhr die städtische Deputationssitzung. Davor und zwischendurch wird es vor dem Gebäude etwas voller, zur Einstimmung auf die Kosten der Unterkunft und andere Dinge, die auf der Tagesordnung stehen. Dieses Datum ist auch Aktionstag unter dem Motto „Auf Recht bestehen“. Thema ist das Sonderrecht in den Jobcentern.
Bei der 554. Bremer Montagsdemonstration habe ich Anregungen zur Verbesserung der Haushaltslage gemacht und Details in den Beiträgen danach ergänzt. Es geht um viel Geld. Auf dem Deckblatt der „Sozialpolitischen Chronik“ von Jochen Steffen. steht der Spruch: „Über das Brot, das in der Küche fehlt, wird nicht in der Küche entschieden!“ Treffender lässt sich die Aufforderung „Runter vom Sofa, wehr dich!“ wohl nicht formulieren.
Die neueste Statistik über die Kosten der Unterkunft für ALG-II-Bedarfsgemeinschaften (früher: Familien) bezieht sich auf den Oktober 2015. Wie diese Statistiken generiert werden, steht auf der Seite zur 501. Bremer Montagsdemonstration. Die Antwort des Senats nennt Zahlen für den Oktober 2014. Die Unterdeckung beträgt demnach circa 330.000, im gleichen Monat des Folgejahres circa 300.000 Euro. Der weitere Leistungsverzicht ist bei der 558. Bremer Montagsdemonstration nachlesbar. Diese Unterdeckung zeigt, wie sehr die Mietrichtwerte daneben liegen und wie wenig von dem Ermessensspielraum der Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft genutzt wird.
Ich habe wieder alte Weisheiten gehört: „Die Mietrichtwerte dieser Verwaltungsanweisung sind bindend, darüber hinaus geht nichts!“ Dem stimme ich nur zu, wenn die Erde eine Scheibe ist, denn die Verwaltungsanweisung hat keine Gesetzeskraft. Sie ist eben nur eine Anweisung an die Verwaltung! Dies wurde bereits vor Jahren vom Verwaltungsgericht Bremen klargestellt, allerdings etwas verwirrend formuliert.
Der Antrag der Fraktion „Die Linke“ wird auf der Deputationsitzung am Donnerstag behandelt. Der Senat schlägt der Deputation die Ablehnung dieses Antrags vor. Dies ist aufrufbar über die Tagesordnung der städtischen Deputation. Die Annahme dieses Antrags würde den Jobcentern und dem Sozialgericht viel Arbeit ersparen. Die Ablehnung bedeutet, dass jede(r) Betroffene Widerspruch einlegen und notfalls Klage führen muss, siehe der 558. Bremer Montagsdemonstration. Solche Klagen könnten erfolgreich sein.
Zum einen wurden die Mietrichtwerte nach Erhebungen schon im Jahr 2010, Ergänzungen 2013 und Indexfortschreibung festgesetzt. Wie wenig gerichtsfest diese Mietrichtwerte sind, ist in der Deputationsvorlage 134/13 vom 16. Oktober 2013 nachzulesen. Zum anderen sind nicht nur die Zahlen angreifbar. Der Wohnungsmarktsituation in Bremen ist bereits seit Längerem zusammengebrochen. Wie eng sich die Situation darstellt, steht in der Begründung zur Einführung der Mietpreisbremse in Bremen. Drittens zeigt die Begründung für die Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2016, dass nachgeholt wird, was in den Vorjahren versäumt wurde. Nicht erst seit diesem Stichtag sind die Mietrichtwerte der Kosten der Unterkunft in Bremen zu niedrig. Falls notwendig, wird das Sozialgericht die Details prüfen, im Eilverfahren wie beim Beschluss anlässlich der Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2009 überschlägig, im normalen Klageverfahren ausführlich.
So lautet nun der Vorschlag des Senats zur Ablehnung: „Nach ständiger Rechtsprechung der Sozialgerichte kommt eine Übernahme der Mieten in Höhe der Wohngeldwerte lediglich dann in Betracht, wenn lokale Erkenntnismöglichkeiten vollständig ausfallen. Im Falle eines solchen Erkenntnisausfalls zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen. Diese werden wiederum durch die Tabellenwerte zu § 12 WoGG im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze gedeckelt (ständige Rechtsprechung, vergleiche zuletzt Bundessozialgerichtsurteil vom 11. Dezember 2012, Aktenzeichen B4 AS 44/12 R, Randnummer 19). Da die Stadtgemeinde Bremen über ein solches schlüssiges Konzept verfügt, stellt sich die aktuelle Situation auch anders dar als noch bis 2014. Eine generelle Übernahme der Unterkunftskosten in Höhe der Tabellenwerte des Wohngeldgesetzes ist danach nicht möglich.“
Den Ausführungen kann ich zustimmen, nur hat Bremen kein schlüssiges Konzept, dass einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. In diesem Fall ist der § 12 WoGG heranzuziehen. Für die Zeit vor dem 1. Januar 2016 wurde bereits ein Sicherungszuschlag auf diese Tabellenwerte vorgenommen, der nun sicherlich geprüft und wahrscheinlich erhöht wird.
Im erwähnten Bundessozialgerichtsurteil lautet Randnummer 19 wie folgt: „Kommt das Landessozialgericht im wiedereröffneten Berufungsverfahren erneut zu dem Ergebnis, dass ein schlüssiges Konzept für den festgelegten Vergleichsraum nicht erarbeitet werden kann, sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen. Diese werden dann für den hier streitigen Zeitraum wiederum durch die Tabellenwerte zu § 8 WoGG im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze gedeckelt. Wegen der nur abstrakten, vom Einzelfall und den konkreten Umständen im Vergleichsraum losgelösten Begrenzung ist zur Bestimmung der angemessenen Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei § 8 WoGG auf den jeweiligen Höchstbetrag der Tabelle, also die rechte Spalte, zurückzugreifen und ein ‚Sicherheitszuschlag‘ einzubeziehen.“
In der Randziffer 19 steht somit nicht, wie ein „schlüssiges Konzept“ aussieht, sondern was passiert, wenn kein solches vorliegt, also „Bremer Verhältnisse“ herrschen. Das „schlüssige Konzept“ muss zu erreichbarem, anmietbarem Wohnraum führen. Auch diese Feststellung zeigt, wie dringend die Anpassung der Mietrichtwerte ist. Macht euch ran! Denkt an das fehlende Brot in der Küche! Hartz IV und Erwerbslosigkeit ist in vielen Köpfen verständlicherweise weit weg. Derzeit droht das Aus für die Coca-Cola-Standorte in Bremen und Oldenburg, obwohl der Laden läuft und die Zielvorgaben erreicht werden. Die Betriebsverbundenheit ist gewachsen, doch in einigen Monaten droht Hartz IV.
Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
Noch eine Anmerkung: Bei der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Kosten der Unterkunft sind die Zahlen der Tabelle 2 höher als in der vom Senat herangezogenen Tabelle 4 (siehe vor). Gemäß Tabelle 2 beträgt die Unterdeckung circa 330.000 Euro! Aufgrund der vielen fragenden Gesichter: Die Erklärung des Unterschieds der „tatsächlichen Kosten“ zu den „anerkannten Kosten“ steht auf Seite 8, vorletzter Absatz: „Aus verschiedenen Gründen (Wohnfläche zu groß, Wohnung zu teuer) kann der SGB-II-Träger die volle Kostenübernahme ablehnen, wenn zum Beispiel die Kosten nicht angemessen sind. Der als angemessen erachtete Anteil wird als anerkannte Kosten bezeichnet.“.