Jede(r) dritte Jugendliche in Bremen findet keinen Ausbildungsplatz. Die Zahl der Plätze ist rückläufig: Inzwischen gibt es nur noch 7.150 Ausbildungsmöglichkeiten im Land Bremen. „Drei Viertel der Betriebe bilden nicht aus“, sagt DGB-Sprecherin Daniela Teppich. In Konzernen wie Airbus und Daimler liegt die Ausbildungsquote gerade mal bei drei Prozent der Gesamtbelegschaft. Die Aktionäre und Manager haben nur den schnellen, maximalen Profit im Auge – alles andere interessiert sie nicht in ihrem Konkurrenzkampf um die Weltmarktführerschaft. Auszubildende verursachen erst mal Kosten, die am liebsten andere Konzerne oder die Gesellschaft tragen sollen. Es sind dieselben Leute, die gebetsmühlenartig den „Fachkräftemangel“ bejammern, aber nichts tun, um ihn zu beseitigen.
In Kleinbetrieben sind Jugendliche – wenn sie überhaupt ausgebildet werden – meist billige Arbeitskräfte, die von ihrem Lohn kein selbständiges Leben führen können. Viele Jugendlichen leben notgedrungen noch bei ihren Eltern – und wenn die Eltern Hartz IV bekommen, wird die Ausbildungsvergütung ihrer Kinder vom Jobcenter direkt wieder eingefordert. So bleibt den Jugendlichen nur die niedrige Grundsicherung. Sie sind sogar gezwungen, bis zum Alter von 25 Jahren bei ihren Eltern zu wohnen. So schreibt es die sogenannte Stallpflicht des Jobcenters vor. Was für eine soziale Ausgrenzung!
Selbstbestimmtes Wohnen ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Persönlichkeit von jungen Menschen und für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Armutsbericht des Bremer Senats stellt nüchtern fest, dass 7.000 junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren derzeit keinen Berufsabschluss haben und 12.000 Jugendliche mit Hartz IV ins Berufsleben starten. Für jede(n) Zehnte(n) beginnen die ersten Schritte in die Arbeitswelt mit der bitteren Erfahrung der Arbeitslosigkeit. Von den arbeitslos gemeldeten Jugendlichen haben fast 80 Prozent keine abgeschlossene Ausbildung.
Natürlich brauchen jetzt auch zahlreiche Flüchtlinge einen Arbeits- und Ausbildungsplatz. Nach offiziellen Schätzungen leben aktuell allein in der Stadt Bremen circa 3.200 unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren. Außerdem ist die Hälfte der insgesamt rund 10.700 allein im Jahr 2015 nach Bremen Geflüchteten jünger als 25 Jahre. Sie sind hoch motiviert, wollen sofort Deutsch lernen, und sie möchten arbeiten, um ihren Lebensunterhalt selbst verdienen zu können.
Die wachsende Jugendarmut in einem der reichsten Länder der Welt ist ein Skandal. Gleichzeitig werden die Reichen immer reicher: Inzwischen besitzen zehn Prozent aller Deutschen 62 Prozent des Volksvermögens – Tendenz steigend. Gleichzeitig besitzt die Hälfte der Bevölkerung weniger als ein Prozent des Nettovermögens (gegenüber 2,6 Prozent im Jahr 2003). Weltweit ist es noch krasser: In der jüngsten „Oxfam“- Studie wird aufgedeckt, dass 62 Superreiche so viel besitzen wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung.
Dieses kapitalistische System kann uns keine Zukunft bieten! Erst wenn es beseitigt ist und der echte Sozialismus aufgebaut wird, werden Arbeitslosigkeit, Armut, Ausbeutung, Unterdrückung und Zerstörung der Umwelt beseitigt sein. Gleichzeitig müssen wir die Rechte und Möglichkeiten der Jugendlichen heute schon verbessern durch den gemeinsamen Kampf um Ausbildungs- und Arbeitsplätze: Für die Verpflichtung der Großbetriebe zu einer Ausbildungsquote von zehn Prozent der Beschäftigten! Unbefristete Übernahme aller Lehrlinge entsprechend der Ausbildung! Für die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich! Für die Schaffung von Millionen neuer Arbeitsplätze im Umweltschutz!
Hinweisen möchte ich noch auf ein Benefiz-Konzert für die Weltfrauenkonferenz in Nepal. „Frauen der Welt erklimmen die höchsten Berge“ – unter diesem Motto treffen sich Basisfrauen aus über 60 Ländern, selbständig organisiert und finanziert, vom 13. bis zum 18. März 2016 in Kathmandu/Nepal. Hier in Bremen stimmen deutsche, osteuropäische, französische und kurdische Künstler(innen) mit einer Vielfalt an Musik auf dieses Ereignis ein. Sie werden ohne Gage auftreten, der Erlös dieses Abends kommt vollständig der Finanzierung der Weltfrauenkonferenz zugute. Die „Stadtfrauenkonferenz Bremen“ hat die Patenschaft für Agnes Khoo aus Ghana übernommen. Deshalb unterstützt das Konzert am Freitag, dem 19. Februar 2016, ihre Fahrt von Ghana nach Nepal. Wir freuen uns über viele Besucher(innen) und Spenden. Beginn ist um 20 Uhr im „Bürgerhaus Weserterrassen“. Erbeten wird ein Solidaritätsbeitrag von fünf Euro und gerne mehr.
1. Allerorten berichten Hartz-IV-Bezieher, dass ihre Unterlagen auf wundersame Weise verschwinden und angeblich postalisch nicht im Jobcenter angekommen sein sollen. Deswegen weisen Erwerbslosengruppen schon seit Jahren immer wieder darauf hin, wie immens wichtig es ist, alle eingereichten Unterlagen vorher zu fotokopieren und diese am besten nur per Bestätigung mit Datumsstempel und Namenskürzel am Kundenschalter des Jobcenters abzugeben. Nur dann kann später nachgewiesen werden, dass es vonseiten des Hartz-IV-Beziehenden zu keinerlei Verzögerungen bei der Einreichung kam. Die Betroffenen fragen sich allerdings immer wieder, was es mit den seltsamerweise so gehäuft verschwundenen Briefen an das Jobcenter auf sich hat.
So manche(r) vermutet, dass „hinter der Sache System steckt“. Ein Zeuge berichtet, er habe während seiner „Hartz-IV-Zeit“ abends einen Bildungsgang zum Betriebswirt angefangen und dort zwei beim Jobcenter befristet beschäftigte junge Frauen kennengelernt. Diese erzählten ihm, dass sich bei den dortigen Mitarbeiter(inne)n die zu erledigenden Fälle stapelten, weil sie erst bei Vollständigkeit bearbeitet würden. So könne es schon mal vorkommen, dass Unterlagen „verschwunden werden“. Üblicherweise würden die zu beackernden Fälle auf diese Weise immer weniger. Solange auf den Unterlagen nicht vermerkt war, dass der Empfang bestätigt wurde, sei die Gefahr groß, dass diese Unterlagen bei Bedarf verschwinden.
Auch aus anderen Städten berichten Jobcenter-Mitarbeiter(innen) hinter vorgehaltener Hand, dass die Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle zu Überlastungssituationen führen könne. Wenn der Stapel der Anträge nicht mehr abzutragen sei, lasse sich mit dem Trick der „verschwundenen Unterlagen“ ein wenig mehr Zeit verschaffen. Das Nachsehen hätten dann die Antragsteller(innen), die dann noch länger warten müssten und teilweise in arge Bedrängnis kämen. Ich persönlich neige noch zu der Annahme, dass außerdem auch aus Einspargründen absichtlich Unterlagen „verschwinden“, damit zum Beispiel mangelnde Mitarbeit unterstellt und sanktioniert werden kann oder Fristen für Überprüfungsanträge dummerweise einfach abgelaufen sind.
2. Eine aktuelle Studie zeigt, was aktive Erwerbslose schon seit ewigen Zeiten bemängeln, dass es nämlich nicht bloß den Betroffenen selbst schadet, jede Billigarbeit für jedes noch so kleine Geld anzunehmen, sondern allen. Da sind der Abwärtsspirale keine Grenzen gesetzt. Obwohl sich das Warten eigentlich sehr lohnen würde, drohen die Jobcenter in diesem Fall mit Sanktionen. Jobs unterhalb der eigenen Qualifikation erleichtern Arbeitslosen zwar den Zugang zum Arbeitsmarkt, erweisen sich dann allerdings regelmäßig als berufliche Sackgasse. Heutzutage ist es leider keine Seltenheit, wenn sich Beschäftigte unter ihrem Niveau verdingen müssen, wenn Historiker(innen) Taxi fahren, zugewanderte Ärzt(inn)e(n) in Minijobs, Facharbeiter(innen) in Hilfstätigkeiten malochen.
Es kann sich jede(r) sicherlich gut vorstellen, wie unzufrieden mit ihrer beruflichen Tätigkeit und zur Weiterbildung weniger motiviert die Betroffenen mit den Dumpinglöhnen sind. Laut der Studie der „Hans-Böckler-Stiftung“ sei jedoch noch ungeklärt, wie sich die Situation für Arbeitslose darstelle, ob ein unterwertiger Arbeitsplatz in jedem Fall besser sei als gar keiner, oder ob es sich lohnen könne, auf ein passendes Angebot zu warten. Die Antwort der Soziologen fällt zweischneidig aus, weil sich zwar die langfristigen Beschäftigungschancen erhöhten, wenn Arbeitslose einen Job unter ihrer Qualifikation akzeptieren, sich andererseits aber die Aussichten auf eine angemessene Stelle verschlechterten. Das oft gebetsmühlenartig vorgetragene „Hauptsache in Arbeit“ stimmt so leider überhaupt nicht!
3. Armutsforscher Christoph Butterwegge befürchtet, dass die Flüchtlingskrise die Armut in Deutschland zu verstärken droht, vor allem dann, wenn der Sozialstaat weiter abgebaut werde. Butterwegge fordert eine Umverteilung von Oben nach Unten, zum Beispiel durch Wiedereinführung der Vermögensteuer. Die Gesellschaft sei bereits tief gespalten gewesen, bevor die Flüchtlinge kamen, weil auf der einen Seite vermehrter Reichtum in den Händen weniger liege, auf der anderen jedoch Millionen Menschen verschuldet seien. Wenn der Sozialstaat weiter abgebaut werde, bestehe die Gefahr einer ethnischen Unterschichtung unserer Gesellschaft, einer Gettoisierung der Flüchtlinge.
Die Integration der Flüchtlinge bedeute eine große Herausforderung, die viel Geld kostet. Der gesellschaftliche Reichtum reiche bei Weitem aus, mehr Geld für Soziales auszugeben, auch um Zuwanderer gut aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren. Weil viele Kommunen derart überschuldet seien, können sie nicht allein genug für eine Integration tun. Um Abhilfe zu leisten, brauchen wir keinen Flüchtlingssoli, der von allen Steuerzahler(inne)n getragen würde, sondern beispielsweise die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die „starke Schultern“ mehr belastet. So könnte der Staat in die Lage versetzt werden, nicht nur Flüchtlingen, sondern auch Einheimischen zu helfen, denen es schlecht geht.
Der Armutsforscher argwöhnt, dass sich angesichts der massiven Zuwanderung neben der bestehenden relativen Armut nun auch eine „absolute“ Armut verfestigt. Außerdem müsse der Armutsbegriff neu geklärt werden, weil auch Menschen, die von Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes leben müssen, arm seien. Diese sind noch niedriger als Arbeitslosengeld II. Jetzt müsste er noch anführen, dass ALG II keinesfalls als Grundsicherung ausreicht und daher auch alle ALG-II-Bezieher(innen) arm sind und keineswegs nur „von Armut bedroht“!
4. Wenn es nach der CDU und den Arbeitgebern ginge, sollten Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge wie Langzeitarbeitslose behandelt werden und in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn haben. SPD-Parteivize Ralf Stegner lehnte Ausnahmen vom Mindestlohn als „untauglich“ ab und warnte vor „Verteilungskämpfen“. Generalsekretärin Katarina Barley sagte, Flüchtlinge würden damit gegen andere Arbeitnehmer ausgespielt und zu Lohndrückern gemacht. Auch Markus Rinderspacher, Fraktionsvorsitzender der SPD im Bayerischen Landtag, sprach sich gegen Ausnahmen beim Mindestlohn aus: Er lehne einen Zweiklassen-Arbeitsmarkt ab und wolle keine Spaltung, denn die Würde der Arbeit kenne weder Hautfarbe noch Religion. Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, meint, diese Maßnahmen hätten schon bei Langzeitarbeitslosen nicht gegriffen.
Dass die Arbeitgeber den Vorstoß der CDU begrüßen, Flüchtlinge sechs Monate lang vom Mindestlohn auszunehmen, versteht sich von selbst. Doch scheinen sie auch damit den Hals nicht voll zu kriegen und formulieren eine – wie ich finde: freche – Forderung in eine scheinbar nette „Begünstigung“ um: „Allen Menschen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, muss der Weg in Beschäftigung erleichtert werden. Ihnen sollte zwölf Monate lang eine von den strikten Bedingungen des Mindestlohngesetzes befreite Beschäftigung ermöglicht werden“. Sie werden von einem angemessenen Lohn „befreit“, den in Wirklichkeit noch nicht einmal der deutsche Mindestlohn erfüllt! Die CDU will einen noch weitergreifenden Maßnahmenkatalog für Flüchtlinge forcieren, wie eine verlängerte Schulpflicht und höhere Hürden für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Als Langzeiterwerbslose für sechs Monate vom kargen Mindestlohn ausgeschlossen wurden, vermisste ich den Aufschrei der Gewerkschaften sehr. Aber dann dachte ich daran, wie sie die Hartz-Gesetze abnickt haben und wie sie sich für ALG-II-Betroffene einsetzen – oder eben auch nicht. Nun haben wir einen Drehtüreffekt für Langzeitarbeitslose, denn es glaubt ja wohl niemand an das Märchen, sie müssten erst wieder mit sehr viel Zeitaufwand an Arbeit „gewöhnt“ werden, um bei Erfolg nach sechs Monaten die popeligen 8,50 Euro Mindestlohn zu bekommen. Nein, natürlich werden sie dann gegen neue, weiterhin billige langzeiterwerbslose Arbeitskräfte ausgewechselt!
1. Die Rechtsverschärfung im Arbeitslosengeld II soll ab 1. August 2016 in Kraft treten. Bis dahin kann sich noch viel ändern, wenn wir klar machen: So nicht! In der ersten Vorlage zur Rechtsverschärfung war noch die Streichung des Alleinerziehungszuschlages vorgesehen. Die Fraktion der Partei „Die Linke“ hat dies thematisiert, und diese Streichung wurde gestrichen (siehe 544. Bremer Montagsdemonstration). Aktuell wurde die erneute Schlechterstellung von Kindern in zwei Bedarfsgemeinschaften gestrichen. Vorher hatten viele Menschen klargestellt: Dies geht überhaupt nicht (siehe 556. Montagsdemo)!
Wie schlecht die bisherigen Regelungen zum Umgangsrecht im SGB II sind, lässt sich aus einem Beitrag von „Tacheles Sozialhilfe“ erahnen. Nicht zu vergessen ist: Ein Kind braucht Platz, es muss spielen und schlafen. Über den aktuellen Stand hat Sozialrechtler Harald Thomé in seinem Newsletter informiert:
„Der Kollege Bernd Eckhardt hat in seinem neuen ‚Sozialrecht-Justament 1/2016‘ nochmals eine genauere Analyse und Bewertung der geplanten SGB-II-Änderungen durchgeführt. Ich möchte auf dieses lesenswerte Dokument sowie Auszüge aus einer Stellungnahme von mir verweisen. Präsentieren möchten wir auch das wohlgeschliffene und konsensuale ‚Tacheles‘-Forderungspapier. Damit wollen wir weitere notwendige Änderungen im SGB II und längerfristige Ziele formulieren und in die Diskussion bringen. Dieses Papier sollte für die Verhandlungen im Bundesrat bei der Zustimmung zum SGB-II-Änderungsgesetz genutzt werden.“
Am Anfang dieser 14 Seiten steht auch der Terminkalender für die Rechtsverschärfung. Es ist ein Papier mit vielen guten Forderungen, auch zur Unterfinanzierung der Energiekosten und zur Vermeidung von Versorgungssperren.
2. Die Sanktionen sind bereits heute unerträglich. Nur durch Steigerung der Sanktionsquote konnten die Mitarbeiter(innen) des Jobcenters die Kosten der Personalaufstockung wieder einfahren. „Joboffensive“ heißt ein Leistungspaket der Bundesagentur für Arbeit. Gemeinden werden überredet, diese Leistungen einzukaufen und sich an den Kosten zu beteiligen. In Bremen wurden Haushaltsmittel für die Kosten der Unterkunft an das Jobcenter zur Deckung der Personalkosten gezahlt. In der Erfolgskontrolle wurde klar: Die mitgekauften Statistik- und Auswertungsprogramme waren untauglich. Eine laufende Auswertung oder überhaupt eine Auswertung war nur schwer möglich. War das ein Versehen oder Absicht?
Für den Einzelhandel in Bremen brachten die beiden Entscheidungen einen doppelten Umsatzverlust, weil sie sich negativ auf die Kaufkraft der Leistungszieher auswirken. Über die Unterdeckung der Kosten der Unterkunft hat die Deputation für Soziales noch nicht beraten (vergleiche die Ankündigung in der Vorwoche). Das soll bei der nächsten Sitzung geschehen.
Anfänglich gab es die Hoffnung, dass Sanktionen gestrichen werden, doch nun werden sie durch weitere Verschärfungen noch unerträglicher, denn es bleibt nicht bei der Dauer von drei Monaten. Hierzu bitte den Beitrag von Elisabeth von letzter Woche lesen! Vier Jahre oder so lange, wie das Jobcenter will und beweisen kann, wird die laufende Regelleistung um bis zu 30 Prozent gekürzt, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht angenommen wurde. Die erfolgte Sanktion soll als „Beweis“ ausreichen, um diese gravierenden Kürzungen durchzuführen.
Damit ist dringend zu empfehlen, mit jeder Sanktionsandrohung zu einer Beratungsstelle zu gehen oder bei uns vorbeizukommen, vor der Rückgabe des Fragebogens. Das Gleiche gilt, wenn die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dem jetzt Erwerbslosen angelastet wird. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte bereits vor der tatsächlichen Beendigung die Benennung des Kündigungsgrundes einfordern. Falls auch nur ein Restverdacht bleibt, muss dieser ausgeräumt werden, notfalls mithilfe des Arbeitsgerichts.
Trotzdem ist einer vom Jobcenter verhängten Sanktion zu widersprechen und notfalls die Hilfe des Sozialgerichts per Eilverfahren beantragen. Dieser Antrag ist nötig, um die sofortige Kürzung zu vermeiden. Dieser Schritt ist auch für alle anderen Sanktionen zu empfehlen. Wer hat schon 30 Prozent der Regelleistung übrig? Allein durch die Kürzung der Regelleistung ist jede Sanktion rechtswidrig – allerdings nur für jene, die sich wehren. Wer jetzt über die Höhe des Regelsatzes und die anderen Einschränkungen nachdenkt, sollte sich die Seite zur 554. Bremer Montagsdemonstration ansehen und selbst handeln, nicht auf andere warten! Wie dies geht? Wir gehen mit!
„Kinder von Erwerbslosen haben es gut!“, hörte ich am Montag auf dem kalten Marktplatz. Ich habe nachgefragt: „Wieso?“ – „Na, mit dem Regelsatz und dem Kindergeld ist es doch ein gutes Auskommen, da kriegen auch die Eltern noch etwas ab!“ Die beiden Menschen haben dies nicht gehässig, eher beiläufig gesagt. Ich sagte: „Schön wär’s! Das Kindergeld wird auf den Regelsatz angerechnet, also zu 100 Prozent davon abgezogen.“ Die beiden waren verdutzt: „Das steht aber nicht in der Zeitung!“ Jedenfalls selten.
Was ist das Motiv dieser unmöglichen Verschärfung? „Es gibt genug Arbeitsplätze, und keiner geht hin?“ Warum nur glaubt die Bundesregierung an dieses Märchen? In der Abrechnung zur „Joboffensive“ ist der Arbeitsmarkt in Bremen treffend beschrieben: Er schrumpft!
3. In der ARD-Sendung „Milliarden für Millionäre“ geht es um viel Geld - und den Unwillen der Regierung, diese Leckagen zu stopfen (vergleiche 520. Bremer Montagsdemonstration). In der Ankündigung heißt es: „Hat der Staat jahrelang unser Steuergeld an Millionäre ausgezahlt? Im Oktober 2014 ließ die Kölner Staatsanwaltschaft Dutzende Büros und Wohnungen im In- und Ausland durchsuchen. Damit holte sie zum bislang größten Schlag gegen mehr als 30 Banker, Wirtschaftsgrößen, Fondsbetreiber, Anwälte und Finanzberater wegen dubioser Aktiendeals zulasten des Fiskus aus. Diese ermöglichten es Anlegern, sich Ertragssteuern erstatten zu lassen, die zuvor gar nicht abgeführt worden waren. Möglich war das aufgrund einer Gesetzeslücke, die dem Staat zehn Jahr lang bekannt war und trotzdem nicht geschlossen wurde.“
Zur anschließenden Sendung „Wie solidarisch ist Deutschland?“ heißt es aufschlussreich: „Reiche werden reicher, Arme bleiben arm, während die ‚Mitte‘ gegen den Abstieg kämpft. Ein verblüffender Befund, glaubt man dem ‚Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung‘: Die Unternehmen boomen, doch die Löhne stagnieren, gleichzeitig wächst die Ungleichheit bei den Vermögen. Die Kluft zwischen denen, die sehr viel haben und jenen, die mit wenig oder sehr wenig auskommen müssen, ist heute besonders groß. Deutschland nimmt bei der Vermögensungleichheit in der Eurozone inzwischen einen enttäuschenden Spitzenplatz ein.“
Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!