1. Seit Jahresbeginn gelten für Hartz-IV-Bezieher neue Regeln, die nicht nur eine Fülle zusätzlicher Bürokratie bedeuten. Von nun an müssen finanziell vom Jobcenter abhängige Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sich selbst krankenversichern, egal ob sie noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Für Hartz-IV-Bezieher gilt der Vorrang der Familienversicherung bei den Krankenkassen nicht mehr, sodass jede(r) „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ ab 15 Jahren ein eigenständiges Mitglied bei der Kranken- und Pflegeversicherung zu werden hat. Angeblich wolle die Bundesagentur für Arbeit den „Prüfaufwand“ der Jobcenter verringern, obwohl sie den Mindestbeitrag übernimmt, was erstens weitaus höhere Kosten verursacht als bisher und dazu für Leistungsbezieher erhebliche Tücken in sich birgt.
Der Spitzenverband „Bund der Krankenkassen“ hofft nun auf Mehreinnahmen, weil ja viele Versicherte neu hinzukämen. Allerdings sei gleichzeitig der monatliche Pauschalbeitrag pro Kopf abgesenkt worden, „etwa von 120 bis 140 auf unter 100 Euro“. Die Verwaltungswirtin Claudia Mehlhorn gibt zu bedenken, dass ein Leistungsberechtigter, der Hartz IV auch tatsächlich bekommt, sich zwar keine Sorgen machen müsse. Alarmierend werde es aber, wenn etwa ein Jugendlicher zu 100 Prozent sanktioniert würde, was Unterfünfundzwanzigjährigen bereits seit 2007 schon beim zweiten „Fehlverhalten“ als drakonische Strafe drohen kann.
Hierbei rät Mehlhorn jedem Betroffenen, sofort zum Jobcenter zu gehen und mindestens einen Lebensmittelgutschein pro Monat zu beantragen, weil das Amt nur in diesem Fall die Zahlung der Beiträge wieder in Gang setze. Wenn die Essensmarken nicht beantragt werden beziehungsweise das Jobcenter sie ablehnt, melde das Amt Betroffene einfach bei der Kasse ab. Dann greife automatisch die 2013 eingeführte sogenannte obligatorische Anschlussversicherung. Was jetzt kommt, das finde ich ganz besonders perfide: Nach der Abmeldung schicken die Kassen einen Einkommensfragebogen, der zwingend ausgefüllt werden muss, auch wenn jemand nur vom Flaschensammeln „lebte“, weil nur so ein Anspruch auf Familienversicherung geprüft werde.
Wenn dieser Anspruch wie bei Alleinstehenden oder elternlosen Jugendlichen nicht bestehe, sollen die auf Null Sanktionierten den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte von rund 165 Euro selbst aufbringen. Das kann doch gar nicht funktionieren! Noch viel rigoroser werden von diesem unerbittlichen System jedoch jene getroffen, die nicht auf das Schreiben mit dem Fragebogen reagieren, weil sie es vielleicht durch Obdachlosigkeit gar nicht bekommen haben: Dann werden junge Menschen unter 25, von denen sowohl das Amt als auch die Kassen genau wissen, dass sie überhaupt kein Geld besitzen, dazu verdonnert, sich mit dem Höchstbetrag von 700 Euro einstufen zu lassen.
Wer erst mal in dieses Mahnverfahren hineingerutscht sei, komme dort so schnell nicht mehr heraus. Sozialrechtler Harald Thomé warnt vor weiteren Tücken: Wenn das Jobcenter einer Familie wegen Überzahlung für einen oder mehrere Monate die gesamte Leistung streicht, fordert die Krankenkasse für jeden Angehörigen einen Beitrag für diese Zeit. Für eine von Hartz IV entbehrungsreich vegetierende Familie mit zwei Kindern bedeutete dies viermal 165 gleich 660 Euro. Sollen hier nicht Hartz-IV-konforme Menschen, die sich noch gegen empfundenes Unrecht vonseiten der Arbeitsagentur wehren wollen, mit arglistiger Hinterhältigkeit gedemütigt und letztlich in die Knie gezwungen werden?
2. Bremens Frauenbeauftragte, Ulrike Hauffe, meldete sich zu den massiven Übergriffen auf Frauen in Köln zu Wort. Was sich an Silvester in Köln ereignete, habe sich auch in etwas schwächerem Maße in Hamburg, Düsseldorf und in Stuttgart ereignet. Sie sagte, dass in verschiedenen Städten Taten offenkundig geworden seien, die alle eine Sprache der Gewalt gegen Frauen sprächen. Hauffe kritisiert, dass wir vor allem über das Thema Flüchtlinge diskutierten und darüber, wie wir uns sichern könnten und dabei die Frauen, die eigentlich im Zentrum des Geschehens stünden, aus dem Blick verlören. Frauen seien ja nicht nur zu Silvester, sondern täglich Opfer sexualisierter Gewalt.
Auch wenn in Köln offensichtlich vor allem Männer mit Migrationshintergrund mobartig auftraten, so wissen wir noch nicht, ob die Täter alle Flüchtlinge waren. Doch wissen wir, dass Gewalt gegen Frauen von Männern aus allen Kulturen und allen Schichten ausgeht. Die Frauenbeauftragte findet es zynisch, jetzt so zu tun, als ob weiße Männer nicht an der Gewalt gegen Frauen beteiligt wären. Auch den Rat von Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker an die Frauen, sich die Männer auf eine Armlänge Abstand zu halten, hält sie jetzt für das falsche Signal, weil es den Eindruck entstehen lasse, dass die Frauen einen Anteil am Geschehen gehabt hätten oder eine Handlungsmöglichkeit. Die hatten sie eben nicht, sie konnten den Tätern nicht ausweichen.
Auch wenn jetzt viele Leute forderten, keine alleinstehenden Männer aus arabischen Ländern mehr einreisen zu lassen und minderjährige Flüchtlinge aus nordafrikanischen Ländern abzuschieben, die „Antanzdiebstähle“ begingen, sprächen die Zahlen der Polizei eine andere Sprache: Wir hätten durch die Aufnahme von Flüchtlingen nicht signifikant mehr Eigentumsdelikte. Bei den Übergriffen in Köln sei es um eine Erniedrigung von Frauen gegangen, um eine systematische Demütigung, so wie es in allen Kriegen zu Vergewaltigungen komme. Hauffe kritisiert, dass die öffentliche Debatte momentan den Anschein erwecke, als ob muslimische Männer und Flüchtlinge potenzielle Gewalttäter seien. Das seien sie nicht, wir dürften solch einen Generalverdacht nicht zulassen.
Natürlich gebe es kulturspezifische Unterschiede bei den Geschlechterrollen: Die Frauenrollen „dort“ seien eingrenzender als bei uns. Ganz sicher gebe es ein Islamverständnis, das sexistisches Denken stütze. In diesem Bereich ein Umdenken zu bewirken, sei eine Herausforderungen der Integration. Wir Frauen ließen uns hier in Deutschland auf keinen Fall eingrenzen, aber auch nicht für die antiislamistische Debatte benutzen, die jetzt tobe. Die Aussage etlicher Bremer, wir hätten uns diese Probleme mit den Flüchtlingen „importiert“, blende aus, dass Frauen überall, auch in Bremen, täglich Sexismus erlebten, unabhängig von Flüchtlingsströmen.
„K.-o.-Tropfen“ seien in Bremer Kneipen ein großes Thema: Mit diesen Drogen würden Vergewaltigungen unsichtbar gemacht. Dass auf dem Parkplatz hinter dem Weserstadion helle Flutlichtstrahler angebracht wurden, liege daran, dass Frauen dort oft Übergriffe erlebt hätten. Ulrike Hauffe sagt, wir sollten nicht tun, als ob das Problem neu sei, dass Männer Gewalt ausüben. Wir Frauen dürfen uns den Raum nicht nehmen lassen: Wir haben ein Recht darauf, auch im Weserstadion zu sein, ohne behelligt zu werden, wie Männer auch. Männer haben sich an das geltende Recht zu halten, ihre Herkunft ist dabei völlig egal. Übergriffe müssen schnell aufgeklärt und sehr deutlich bestraft werden.
Auch die „Tageszeitung“ schrieb am Wochenende zu diesem Thema: Am Anfang trauten sich nur wenige betroffene Frauen in Köln, eine Anzeige zu erstatten. Frauen seien es gewohnt, Übergriffe „wegzustecken“ oder sie zu vergessen, sobald sie sie überlebt hätten. Es gebe Scham, darüber zu sprechen, aber auch die Erfahrung, dass es in Deutschland meist nicht viel nütze, sexuelle Übergriffe anzuzeigen. Das schrittweise Öffentlichmachen der kriminellen Handlungen rund um Bahnhof und Dom helfe dabei, diese Schwelle zu überwinden. Dass anfangs nur wenige Frauen, die Anzeige erstatteten, von sexualisierter Gewalt berichteten, sondern vorwiegend von Diebstahl, zeige, wie groß die Scham und die vermutete Ignoranz der Verfolgungsbehörden seien.
Frauen müssten bis heute, wenn es um sexuelle Gewalt gehe, die Erfahrung machen, was sie zu sagen hätten, werde auf eine Weise gehört, die nicht ihrer Wahrnehmung entspräche. Die Tatnacht in Köln werde vorwiegend aus der Perspektive der Täter dargestellt und beurteilt. Sie zündeten Böller, warfen Raketen in die Menge, soffen, umzingelten Frauen, fassten sie an, beraubten und vergewaltigten sie. Mit den Tätern beschäftigte sich die Justiz. Die Position der Opfer bleibe ein blinder Fleck für sie, als ob nicht passierte, was nicht zu zeigen sei. Die Filme der Silvesternacht zeigten Männer, die Feuerwerkskörper als Waffen gegen Menschen benutzen.
Die Waffen, die sie gegen die Frauen benutzen, seien als solche nicht zu erkennen gewesen, nur die Männer selbst. Unsichtbare Gewaltexzesse haben etwas mit sexueller oder sexualisierter Gewalt zu tun. Die Würde der Frau würde bei uns nur mit dem Kopf benannt, nicht vom Gefühl, vom Herzen. Vergessen wir nicht, dass im Sexualstrafrecht ein Nein noch immer kein Nein ist! Schon im Zivilrecht brauchte es Jahrzehnte, die traditionelle und systematische Schlechterstellung von Frauen, ihre Unterordnung unter den Willen von Männern, ihrer Väter und Ehegatten, auf den Stand des Grundgesetz-Artikels 3 zu bringen, in dem es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Im Sexualstrafrecht ist die Arbeit auch mehr als 66 Jahre danach noch nicht gemacht, darin stecken weiterhin beträchtliche Reste alter Machtverhältnisse. Bevor ein Vergewaltiger als solcher verurteilt werden kann, muss er Gewalt gebraucht oder eine hilflose Lage ausgenutzt haben, und sein Opfer muss Widerstand geleistet haben. Dabei seien die meisten sexuellen Übergriffe und Vergewaltigungen nicht Taten von „Bahnhofshorden“, sondern würden von den eigenen Männern und Freunden begangen. Lange wurde das Recht des Mannes auf Sex, nicht aber jenes der Frau, ihn zu verweigern, als selbstverständlich angesehen und geschützt. Immerhin bis 1997 war Vergewaltigung definiert als erzwungener „außerehelicher Beischlaf“. Das eheliche Schlafzimmer wurde als rechtsfreier Raum verteidigt, unter dessen Bett der Staatsanwalt nichts zu suchen hätte.
Hartz-IV-Empfängern werden zu wenig Mietkosten erstattet. Insgesamt 620 Millionen Euro fehlen, hat die „Saarbrücker Zeitung“ am 7. Januar 2016 veröffentlicht. Das entspricht vier Prozent beziehungsweise 197 Euro im Jahr! Ein Grund mehr: Weg mit den Hartz-Gesetzen! Bezahlung von Arbeitslosengeld für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit! Erhöhung des Sozialgelds auf eine Höhe, die gesunde Ernährung, Wohnen und Teilhabe an kulturellem Leben zulässt – das sind derzeit mindestens 1.000 Euro pro Monat!
Nach den sexistischen Übergriffen in Köln in der Silvesternacht wird pauschal gegen Flüchtlinge gehetzt. Die Stimmung soll gekippt werden. Die ganze Geschichte wirft viele Fragen auf: Warum nahm die Kölner Polizei nicht die angebotene Unterstützung aus Duisburg an? Offensichtlich wurde ruhig zugesehen, hatten Leute dafür einen Auftrag? Das Ganze erinnert mich an den faschistischen Brandanschlag in Rostock-Lichtenhagen vor 20 Jahren. Auch damals sollten die Asylgesetze verschärft werden. Die Polizei ließ den braunen Mob tatenlos gewähren, stand dabei und sah zu. Später wurde das Asylrecht tatsächlich enorm verschärft, und die SPD, die das zunächst abgelehnt hatte, schwenkte ein mit der Begründung, die Bevölkerung wolle nicht noch mehr „ins Boot“. So wurden Opfer zu Tätern gemacht.
Heute schreit nicht nur die CSU nach einer de-facto-Abschaffung des Asylrechts. Seehofer will 200.000 Flüchtlinge als Obergrenze. Soll der 200.001. zurück ins Meer geworfen werden? Auch die CDU hat schon einen ganzen Katalog an Verschärfungen parat. Da kamen die Köln Ereignisse doch wie gerufen! Damals wie heute ist es eine Minderheit, die darauf hereinfällt. In Köln haben am Samstag Tausende gegen sexuelle Gewalt gegen Frauen und gegen Rassismus demonstriert. Es ist an Demagogie nicht zu überbieten, wenn ausgerechnet faschistische und andere ultrarechte Kräfte sich als „Beschützer der Frauen“ ausgeben, die es einen feuchten Dreck interessiert, wenn Frauen und Mädchen massenhaft im Meer ertrinken, Hungers sterben oder aufs Brutalste ausgebeutet werden. „Aber das sind ja keine deutschen Frauen...“
In Köln läuft überhaupt einiges seltsam: Die bereits zweimal gestellte Anfrage, ob der Attentäter gegen die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Reker ein V-Mann des „Verfassungsschutzes“ sei, wurde mit weder Ja noch Nein beantwortet. Wie wir wissen und sich im NSU-Prozess bestätigt hat, steckt der „Verfassungsschutz“ tief drin im braunen Sumpf. Es ist nicht das erste Mal, dass faschistische Taten gezielt gefördert oder sogar begangen wurden, um anschließend Gesetzesverschärfungen durchzuziehen. Diesen übelst undemokratischen „Schlapphüten“ ist so ziemlich alles zuzutrauen. Das machen sie nicht einfach so „aus sich heraus“, das ist ihr Auftrag als Teil dessen, wie das alleinherrschende Finanzkapital seine Macht auf Dauer sichern will. Sehr stabil ist das allerdings nicht. Und es ist das Unterholz, das den Wald erobert!
Die Regierung unterhält nach wie vor beste Beziehungen zu faschistischen Regimes. Anfang Februar fährt Außenminister Steinmeier zu einem Festival nach Saudi-Arabien, auf Einladung des Königs. Und das, nachdem dort 47 Menschen, vorwiegend aus der demokratischen Opposition, hingerichtet, geköpft worden sind! Letzte Woche noch gab es einen geheuchelten kurzen Aufschrei darüber, ob man nicht vielleicht doch weniger Waffen an das Mörderregime schicken sollte. Direkt danach lässt sich Steinmeier zur „Lustreise“ einladen. Falls er da den Hals noch nicht vollbekommen hat, hat er eine Woche später noch mal die Gelegenheit und kommt am 12. Februar 2016 als Ehrengast zum „Schaffermahl“ nach Bremen. Ich hoffe, der braune Kohl bleibt ihm im Hals stecken!
Vielleicht finden wir ja auch eine Möglichkeit, ihm einen würdigen Empfang zu bereiten, diesem Erzreaktionär, der die Verantwortung dafür trägt, dass Murat Kurnaz vier Jahre länger in der Hölle von Guantánamo sitzen musste, und der großen Anteil an der Ausarbeitung der Armutsgesetze, der Hartz-Gesetze hat. Seine Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Böhmer, sagte diese Woche zu den Hunderten durch Staatsterror ermordeten Kurden, „harte Reaktionen im Antiterrorkampf“ müsse man Erdogan zubilligen. Ein sauberes Außenministerium! Setzen wir diesen Reaktionären unsere internationale Solidarität entgegen, lassen uns nicht aufhetzen: hier Hartz-IV-Empfänger oder Arbeiter – dort Flüchtling!
Die Fluchtursachen zu beseitigen heißt, das reaktionäre imperialistische Weltsystem abzuschaffen, das mit Kriegen, Hunger, Überausbeutung und Zerstörung der natürlichen Umwelt die Menschen aus ihren Ländern zur Flucht zwingt. Am Sonntag war in Berlin die alljährliche Lenin-Liebknecht-Luxemburg-Demo: 14 000 Menschen demonstrierten, und mindestens dreimal so viel waren beim stillen Gedenken an den Gräbern der ermordeten Sozialistenführern Liebknecht und Luxemburg. Dabei war der Wunsch nach einer weltweit befreiten Gesellschaft und echtem Sozialismus unübersehbar, wo nicht mehr der Profit regiert, sondern die Mehrheit der Menschen produziert, was sie braucht, und zwar so, wie sie möchte, in Einklang mit der Natur. Dann haben Krieg, Hunger, Überausbeutung und Armut ein Ende!
Gerolf D. Brettschneider (parteilos): Lieber Wolfgang, nach etwas Vorgeschichte formulierst du in deinem neuen Beitrag eingangs salopp drei Forderungen: „Weg mit den Hartz-Gesetzen! Bezahlung von Arbeitslosengeld für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit! Erhöhung des Sozialgelds auf eine Höhe, die gesunde Ernährung, Wohnen und Teilhabe an kulturellem Leben zulässt – das sind derzeit mindestens 1.000 Euro pro Monat!“ Mir bleiben drei Fragen: Kann das so aufs Flugblatt und aufs Transparent? Welche Höhe sollten Mindestlohn und Arbeitslosengeld im Verhältnis zum Sozialgeld haben? Und kann die MLPD mal ihren Finanzierungsvorschlag einer Sozialsteuer auf Unternehmensgewinne vorrechnen?
Elisabeth Graf (parteilos): Nein. Ich finde, dass 1.000 Euro nicht ausreichen, um neben einer bezahlten Wohnung, Energie für Strom und Heizung, wirklich gesundem Essen (nicht nur Dosenfraß) auch kulturell am Leben teilhaben zu können! 1.200 Euro müssen her! Wir leben, vegetieren eigentlich in einem sehr reichen Land!
Hans-Dieter Wege (parteilos): Immer noch ein wenig mehr zu fordern, bringt aber niemanden wirklich weiter. Diesmal muss bei der Forderung der Partei, die sich „Die Linke“ nennt, bleiben, die mit 1.050 Euro in meinen Augen einen guten Anfang machen will. Allerdings bin ich dagegen, einen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern zu machen.
Mindestlohn, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten und Pensionen sollten immer auf das Grundeinkommen angerechnet werden, und zwar in prozentual gleicher Höhe. Dass die Unternehmensprofite mit herangezogen werden müssen, muss endlich allen Menschen klar werden. Gerolfs Vorschlag hinsichtlich der Berechnung einer Sozialsteuer durch die MLPD unterstütze ich. Vielleicht sollte es sich auch die Partei, die sich „Die Linke“ nennt, vornehmen?
Wolfgang Lange: Lieber Gerolf, ich verstehe nicht, was an meinem Beitrag „salopp“ ist. Das ist doch auch nichts Neues und entspricht dem, was ich schon auf der 418. Bremer Montagsdemonstration vertreten habe. Dass 1.000 Euro inzwischen vielleicht zu wenig sind, mag sein. Ich habe ja auch „mindestens 1.000 Euro“ geschrieben. Vorrang hat für mich nach wie vor, dass genügend voll bezahlte Arbeitsplätze geschaffen werden, keine Mini- oder Niedrigstlohnjobs. Das setzt die Verkürzung der Arbeitszeit voraus, zunächst auf 30 Stunden pro Woche, bei vollem Lohnausgleich natürlich, und begrenzt auch die Überausbeutung vieler Arbeiter. Außerdem muss die Erhöhung des Renteneintrittsalters rückgängig gemacht und im Gegenteil die Herabsetzung auf 60 Jahre für Männer und 55 Jahre für Frauen durchgesetzt werden.
Niemals abfinden werde ich mich mit der Behauptung, es gebe durch die Entwicklung der Industrie nicht mehr Arbeit für alle. Dieses Argument wird immer von den Befürwortern des „bedingungslosen Grundeinkommens“ ins Feld geführt. Eine Berechnung von Mindestlohn und Arbeitslosengeld im Verhältnis zum Sozialgeld besteht darin, dass 60 Prozent vom Durchschnittslohn als Existenzminimum angenommen werden, bei weniger spricht man laut Sozialcharta von Armut. Der Durchschnittslohn liegt in Deutschland derzeit bei circa 1.660 Euro netto, 60 Prozent davon ergibt 996 Euro. Das Arbeitslosengeld I beträgt für Ledige ebenfalls 60, für Verheiratete 67 Prozent, wenn ich dies alles richtig im Kopf habe.
Der Vorschlag der MLPD zur Finanzierung der Sozialversicherungsabgaben bezieht sich nicht auf die Profite, sondern auf die Umsätze. Circa sechs Prozent vom Umsatz würden alle Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) abdecken, und zwar jene der Arbeiter(innen) und der Unternehmer. Das würde eine Entlastung für personalintensive, aber umsatzschwache kleinere und mittlere Betriebe bringen und die großen Konzerne mehr belasten. Aber alle notwendigen Reformen ändern nichts daran, dass das kapitalistische Lohnsystem insgesamt abgeschafft werden muss, denn das Profitsystem ruiniert Mensch und Natur. Erst nach dessen Abschaffung und Aufbau des Sozialismus hört die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen auf und damit die Entfremdung der Arbeit.
Hans-Dieter Wege: Dem letzten Absatz von Wolfgang muss man wohl unbedingt zustimmen, aber woher nimmt er die Behauptung, dass eine 30-Stunden-Woche ausreichen wird, damit jeder Mensch mit einer gleichen Anzahl von Lohnarbeitsstunden belastet wird? Diese Zahl dürfte längst überholt sein, wenn man sich die derzeitige Verteilung der Lohnarbeit auf alle möglichen Erwerbsfähigen genau anschaut. Arbeit ist allerdings ist nicht nur die derzeitige Lohnarbeit. Es würde sonst noch genügend Arbeit geben, für die heute kein Unternehmen zu bezahlen bereit ist.
Was Wolfgang zur Rente schreibt, ist unbedingt zu unterstützen, denn es reicht nicht aus, wenn man wie die Partei, die sich „Die Linke“ nennt, den Slogan „Gegen die Rente mit 67“ propagiert. Hierzu muss eine deutliche Sprache genutzt werden. Ein Grundeinkommen mit der notwendigen Verteilung aller Arbeit und einem vernünftigen Mindestlohn muss innerhalb dieses Systems eine notwendige und richtige Anfangsforderung bleiben, weil sie auch ein schnelles Lösungsangebot für die Mehrheit der Menschen wäre. Ohne ein solches wird man kaum ausreichend Mitstreiter gewinnen können. Ein „Weg mit Hartz IV“ oder auch „Weg mit der Lohnarbeit“ allein wird die Menschen kaum überzeugen.
Hans-Dieter Binder („Die Linke“): Ich bin unverändert dafür, dass die Forderungen der Bremer Montagsdemo bei der Kundgebung auf dem Marktplatz abgestimmt werden. Die Aufarbeitung des Flugblattes liegt unverändert brach. Die Frage der Grundsicherung ist seit Jahren Thema. Ansonsten kann aus meiner Sicht erst einmal „Hartz IV weg“, dann geht es auf zu „neuen Ufern“, wenn die Überwindung in Sicht ist. Die Demontage der Menschen in den Ämtern nimmt zu. Dort sehe ich die Ansätze.
Arbeitsfelder ergeben sich auch aus aktuellen Entwicklungen, zum Beispiel Freihandelsabkommen, Atomkraft, Kohle, Umwelt, Überwachung. Persönlich erfahrbar sind die Themen Mietrichtwerte, Sanktionen, Kürzungen und Leistungsvorbehalte aus vielen möglichen Gründen. Vordringlich ist die mangelnde Wertschätzung, deshalb einfach Besucher begrüßen, zum Beispiel beim „Schaffermahl“ am 12. Februar 2016.
Das Arbeitslosengeld hat zwischenzeitlich unter den niedrigen Arbeitseinkommen gelitten. ALG I ist teilweise niedriger als ALG II, Aufstockung wird nötig. Über die Grundsicherung läuft in Finnland eine Probe: Alle anderen Sozialleistungen einschließlich des Behördenapparats entfallen. So ist die Finanzierung der erhöhten Grundsicherung gedeckt. Augenblicklich erleben wir erneut eine Verleumdungskampagne gegen die Erwerbslosen, eine Negierung der Armut.
1. Unter dem Schlagwort „Industrie 4.0“ erhält die Informatisierung der Fertigungstechnik und Logistik fast grenzenlosen Auftrieb. Der Rechner entwickelt sich von einem Kasten, der in einer Ecke steht, zum beweglichen Teilnehmer an seiner Umwelt. Natürlich wird es diese Kästen weiterhin geben, aber die neuste Version kommt ohne Tastatur und ohne Bildschirm daher. Dieser Computer lernt selbsttätig. Mit dem Titel „Arbeitspolitik für Weltveränderer“ der Zeitschrift „Luxemburg“ ist dies treffend umschrieben.
Kein Lebensbereich bleibt, wie er ist. Aufhalten lässt sich diese Entwicklung nicht. Wir sind zwar schon mittendrin: Veränderung und Automatisierung hat uns auch durch unser bisheriges Arbeitsleben begleitet. Doch erst jetzt entfallen die Begrenzung auf Arbeit und die Arbeit für Menschen. Über 50 Prozent aller Tätigkeiten fallen durch die Informationstechnik weg. Neue Arbeitsplätze werden entstehen? Sicher, aber nicht in dem Volumen!
„‚Arbeitnehmerkammer‘ diskutiert über Roboter am Krankenbett“ titelte der „Weser Kurier“. Die Dokumentation hat etwas über 20 Seiten. Die Veranstaltungsreihe der „Arbeitnehmerkammer“ ist sehr interessant. Josef Hilbert sagt, dass Operationsroboter in den vergangenen Jahren eine Riesenenttäuschung waren. Im Bremen werden Prostata-Operationen von solchen Robotern durchgeführt. Die Roboter haben sich weitergebildet? Jedenfalls ist kein Arzt mehr dabei.
Die ARD hat viele Folgen über die Veränderung gedreht. Zur Folge „Roboter verdrängen Menschen“ heißt es: „Auch frühere industrielle Revolutionen haben Menschen millionenfach ersetzt. Aber sie haben auch immer wieder neue Arbeitsplätze geschaffen. Doch heute könnten wir an einem Punkt sein, wo der Mensch in der Wertschöpfungskette der Wirtschaft mehr und mehr überflüssig wird.“ Auf den Bildern ist auch zu sehen, dass der Roboter keine Ähnlichkeit mehr mit der „Kiste“ hat.
Im Netz und auch auf unseren Seiten steht viel über diese Veränderungen. „Die Roboter“ kennen keine Grenzen. „Das Erste“ beschreibt ein Hotel mit Robotern. Auch der „Tatortreiniger“ hat die Entwicklung eingebaut, im Mittelpunkt steht Roboter „E.M.M.A 206“.
Roboter sind nicht mehr ortsgebunden. Sie können einkaufen, Menschen begleiten, Menschen suchen. Die Gesichtserkennungssoftware wurde inzwischen durch eine Bewegungserkennung und die Erkennung der Körperhaltung und Struktur des Menschen ergänzt. Roboter sind damit als Sicherheitspersonal einzusetzen. „Schweizer bringen Robotern Gefühle bei“, lautet eine Nachricht: „Sie werden nicht wirklich ein Bewusstsein haben. Aber sie werden merken, wenn jemand krank, traurig oder glücklich ist, und darauf reagieren, so Ijspeert“.
Beim Einkaufen in einem neueröffneten Lebensmittelladen leuchteten mir digitale Preisschilder an den Regalen entgegen. Die Zahlen- und Textdarstellung war gut lesbar. Der Personal- und Materialaufwand für Preisänderungen ist nun stark reduziert. Es gibt auch keine Differenzen mehr zwischen der Regalauszeichnung und dem Kassenpreis. Kurzfristige Preisänderungen sind problemlos möglich. Die Warendisposition per Informationstechnik ist dabei fast ein „Abfallprodukt“. Dieser Lebensmittelmarkt gehört zu einer Kette, durch Einbindung der Datenverarbeitung kann die Preisänderung ladenübergreifend erfolgen. Dabei können unterschiedliche Kalkulationsansätze für einzelne Artikel berücksichtigt werden.
Die Tankstellen handhaben es bereits so: In einer Zentrale werden die Preise für alle angeschlossenen Tankstellen eines Bezirks geändert. Die so gepflegten Preise sind jedoch nicht für alle Tankstellen gleich. Im System sind Rahmenbedingungen hinterlegt, die auch bei Änderungen unterschiedliche Preise ausweisen. Kein Tankwart muss mehr auf die Leiter steigen. Die Tankpeilung ist nur noch zur Dichtigkeitskontrolle nötig. Die Ladungsmengen auf den einzelnen Liefertouren werden automatisch ermittelt. Die Befüllung der Tankwagen erfolgt mit informationstechnischer Steuerung entsprechend dieser Vorgabe.
Die Informationstechnik ist nicht nur für Handel, Produktion, Vertrieb und Verwaltung eine totale Umwälzung: Der Krieg wird ebenfalls automatisiert. Es ist bald nur noch eine Preisfrage, ob ein Land seine Bürger kämpfen lässt oder Roboter in den Kampf schickt. Der Mord per Drohne ist ein Beispiel für diese negative Entwicklung. Per Drohne wird vollstreckt, ohne Urteil, sogar ohne Anhörung! Barack Obama hat sich so vom Hoffnungsträger zum Massenmörder gewandelt.
2. Die Vernichtung der Arbeitsmöglichkeiten für Menschen durch Informatisierung ist durch ein auskömmliches Grundeinkommen abzufedern. Arbeit der Menschen muss aber weiterhin möglich sein! Unsere jetzigen sozialen Sicherungssysteme sind dafür nicht ausreichend. Die Umwälzung der Maschinen hat begonnen, der Startschuss für die Grundsicherung und für die Anpassung der Rahmenbedingungen steht noch aus. Die Schweiz wird 2016 als erstes Land über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abstimmen.
Finnland wird dieses Jahr die Details eines Grundeinkommens erarbeiten. Bisher ist geplant, dieses Grundeinkommen sei nicht auskömmlich. Mit dieser Zahlung soll ein Niedriglohnsektor geschaffen werden, eine Grundsicherung analog dem SGB II bei uns. Die Zahlung in Finnland liegt weit unter den Hartz-IV-Leistungen aus Regelsatz plus Kosten der Unterkunft, allerdings gibt es in Finnland keine Leistungskürzung und Leistungsverweigerung. Finnland wird schon aufgrund der Auswirkungen der Informationstechnik-Revolution zu einer auskömmlichen Grundsicherung finden.
Mit Recht ruft das „Erwerbslosenforum“ zum Widerspruch gegen die Leistungsbescheide der Grundsicherung ab 1. Januar 2016 auf. Beteiligt euch! Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV“ hat diesen Rechtsbruch ebenfalls angeprangert. Der Antrag der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag Nummer 18/6589 wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales an den Bundestag weitergeleitet mit Beschlussempfehlung „Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und ‚Bündnis 90/Die Grünen‘ gegen die Stimmen der Fraktion ‚Die Linke‘“.
Der Regelsatz wurde nicht versehentlich kleingerechnet. Auch für 2015 wurde das Recht gebrochen: Die Rahmenbedingungen wurden geändert. Mit den unveränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wäre der Regelsatz 2015 auf über 450 Euro gestiegen. 2015 ist für Widersprüche noch zu erreichen! Wie sehr dieses Geld fehlt, ist nachzulesen in Elisabeths Beitrag zur 550. Bremer Montagsdemonstration „Sicherung des Existenzminimums ist Verfassungsauftrag, keine Frage fiskalpolitischer Opportunität“.
3. Der Bundesrat hat folgende Aussage getroffen: „Das Gesetz erhöht ab Januar 2016 das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen und passt den Mietzuschuss an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten in den vergangenen Jahren an. Letztmals erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2009. Durch die Novelle soll das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt auf durchschnittlich 186 Euro im Monat steigen. Insgesamt können mehr als 866.000 Haushalte von der Reform profitieren.“
Inzwischen wurden falsche Änderungen der Höchstbeträge in den einzelnen Mietstufen veröffentlicht. Diese Obergrenzen stimmen nicht mit § 12 Wohngeldgesetz in der neuesten Fassung aus dem Jahr 2015 überein. Der „Wohngeldrechner“ nennt Rahmenbedingungen für 2016, warnt jedoch vor dem Ergebnis: „Diese Wohngeldberechnung bietet keine Gewähr für die Korrektheit des berechneten Anspruchs.“ Die Seite des Bremer Bausenators hat noch den Stand von 2013, aber der Link zum Wohngeldgesetz ist aktuell.
Gemäß § 12 Wohngeldgesetz gelten ab 1. Januar 2016 für Einpersonenhaushalte in Bremen 434 Euro als Höchstbetrag für Miete und Belastung, in Bremerhaven 390 Euro. Die Wohngeldstelle in Bremen hat zugesagt, für eventuelle Erhöhungen die Bescheide automatisch auszufertigen. Wessen Wohngeldantrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde, sollte einen neuen Anlauf nehmen. Durch diese Wohngelderhöhung und höhere Einkommensbeträge sollen insbesondere ALG-II-Aufstocker(innen) zum Wohngeld wechseln. Also den Wohngeldrechner nutzen, bei Ablehnung aber genau hinschauen und bei positiver Auskunft erst nach der amtlichen Bestätigung der Wohngeldstelle das ALG II abbestellen!
4. Zu den Kölner Übergriffen hat Elisabeth die Bremer Frauenbeauftragte Haufe zitiert. Deren Kommentierung war aus meiner Sicht die treffendste. Die Polizeiführung hat scheinbar total versagt. Dies ist aber keine Entschuldigung. Hoffentlich hat die Kölner Polizei die Handy-Daten und -Nummern der Anwesenden gesichert! Die Auswertung ist eine Heidenarbeit, aber sicher lohnend. Die Polizei in Bremen sollte die Kommentierung von Frau Haufe lesen und den Angaben nachgehen. Bremen hat wie Köln scheinbar zu wenig Polizisten. Wer dies als vorgesetzte(r) und verantwortliche(r) Politiker(in) bezweifelt, sollte sich das Band mit den Notrufen anhören. Was macht ein Polizist, wenn er niemanden schicken kann?
In der Sendung „Hart aber fair“ der ARD am 11. Januar 2016 hat mir der eingespielte Kommentar eines Menschen gefallen, der seine Brüder im Glauben angesprochen hat. Ein langer Appell, aber treffend. Er wird bei den Zuschauermeinungen ab Minute 50 eingespielt. Er hat Recht: Wer sich so benimmt, muss gehen! Hoffentlich ist allen Menschen in Deutschland klar: Dies waren nicht „die Flüchtlinge“, es war und ist eine Minderheit. Es wäre unfair, alle „über einen Kamm zu scheren“. Ein Mensch in Uniform mit einer Bierflasche in der Hand wird auch nicht kommentiert mit: „Die Bundeswehr säuft“!
Die Gewährung von Asyl ist ein Grundrecht, ein Pfeiler unserer Kultur. Nunmehr wollen wir wieder die Dublin-II-Verordnung anwenden und in die zuerst betretenen EU-Länder abschieben, meist Griechenland. Dort sollen die Asylanträge gestellt werden. Auf der Seite des „Flüchtlingsrats“ ist nachlesbar: „Das BAMF kann ein Asylverfahren aber auch dann durchführen, wenn es eigentlich nicht zuständig ist (‚Selbsteintrittsrecht‘). Leider kann man das BAMF nur in Ausnahmefällen dazu verpflichten“.
Gerichte haben sich gegen die Anwendung der Dublin-Regelung auf Italien und Griechenland ausgesprochen, wenn die Flüchtlinge Verfahrensfehler oder Not befürchten müssen. Ein weiterer Grund ist aus meiner Sicht der Zeitfaktor. Nach Registrierung, Asylantrag und endlich Prüfung mit der Feststellung „Der Mensch ist ja durch Griechenland gelaufen“ glaube ich nicht, dass dies noch als Verschiebegrund nach Griechenland anerkannt wird.
Außerdem ist Griechenland nicht in der Lage, diese Menschen vernünftig unterzubringen und zu verpflegen und das Asylverfahren zeitnah durchführen. Das BAMF kann man zur Durchführung des Asylverfahrens, wenn es eigentlich nicht zuständig ist, nur in Ausnahmefällen verpflichten, „etwa wenn der Flüchtling gesundheitliche Gründe hat oder wenn das Bundesamt das Verfahren ohne ersichtlichen Grund unangemessen lange verzögert hat. Freiwillig macht das Bundesamt von dieser Möglichkeit nur außerordentlich selten Gebrauch.“ Weil diese Freiwilligkeit so selten ist, informiert bitte die Flüchtlinge!
„So würde Deutschland seine Grenze dichtmachen“, hat „Die Welt“ getitelt: „Was passiert, wenn die Zahl der Flüchtlinge hoch bleibt? Die Bundespolizei hat Pläne vorgestellt, wie Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden könnten. Auch von Wasserwerfern ist die Rede.“ Der Einsatzbefehl an die Bundespolizei datiert von September 2015. Die Not der Flucht nimmt niemand ohne Grund auf sich: „Wir fahren aufs Meer. Hier können wir eventuell ertrinken. Zu Hause werden wir wahrscheinlich erschossen.“ Fragt die Alten, wie sich Krieg und Flucht anhören und anfühlen!
Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!