508. Bremer Montagsdemo
am 16. 02. 2015  I◄◄  ►►I

 

Das Bremer Jobcenter hat die Zahl der Sanktionen verdoppelt

1. Nach Schätzungen des „Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung“ (DIW) verfügen die reichsten Deutschen über wesentlich mehr Besitz als bisher angenommen. Demnach hält das reichste Prozent der Bevölkerung rund ein Drittel des gesamten Privatvermögens. Das übertrifft die Berechnungen aus dem jährlich aktualisierten „Sozio-oekonomischen Pa­nel“, in dem mehrere Tausend Haushalte Angaben zur Art ihrer Einkünfte machen. Demnach sollen die Superreichen „nur“ auf rund ein Fünftel des gesamten Privatvermögens in Deutschland gekommen sein. Wieso ist hier lediglich von Schätzungen die Rede, bei denen dann doch irgendwie herauskommt, dass das reichste Tausendstel der deutschen Haushalte rund dreimal so viel besitzt wie bisher vermutet?

Die DIW-Forscher räumen ein, dass die Datenlage „sehr schwierig“ sei, denn anders als in Ländern, in denen eine Vermögenssteuer gezahlt werden muss, lässt sich das Privatvermögen der superreichen Deutschen aus offiziellen Daten nirgends ablesen. In Deutschland wird von offizieller Seite offenbar bereitwillig hingenommen, dass die Auskunftsbereitschaft mit der Höhe des Vermögens sinkt. Welche Verdienste haben die Superreichen eigentlich geleistet, dass ihnen nicht nur derartige Summen, sondern auch noch die Privilegien des Schweigens über ihr Vermögen und des Nichtleistens einer noch so kleinen Vermögenssteuer zugestanden wird? Ist die Geburt mit dem goldenen Löffel im Munde schon Eigenleistung genug? Wieso dürfen einige wenige so viel Vermögen anhäufen, obwohl um sie herum die Armut und die Not immens wachsen?

Vermutlich säuseln nicht wenige: „Eure Armut kotzt mich an!“ Wie bigott ist es eigentlich, direkt neben den unermesslich Reichen die Ärmsten der Armen nach irgendeinem vermeintlich nicht angegebenen Cent zu durchleuchten, ja, zu mikroskopieren? ALG-II-Bezieher müssen ständig der Behörde Kopien ihrer Kontoauszüge vorlegen und sich wie unmündige Kinder behandeln lassen, die erstens nicht mit Geld umgehen könnten, sonst kämen sie mit dem Viel-zu-wenig schließlich gut über die Runden, und zweitens sowieso keine Gelegenheit ausließen, den Staat zu hintergehen. Wer lebt hier eigentlich dermaßen asozial wie die Made im Speck und bereichert sich auf Kosten der Allgemeinheit? Die Erwerbslosen sind es jedenfalls nicht!

 

Elisabeth Graf2. Das Sozialgericht Mainz gab der Klage eines Mannes statt, der bei seinem Jobcenter bisher vergeblich einen Antrag auf Sonderleistung für die Fahrtkosten nach Frankfurt in Höhe von jeweils 9,35 Euro gestellt hatte. Der zum Zeitpunkt der Klageerhebung in der Nähe von Mainz lebende Kläger war in seinem Heimatland verfolgt und gefoltert worden und leidet seitdem an einer schweren Traumastörung. Deswegen befand er sich in regelmäßiger fachärztlicher Behandlung in Frankfurt, wohin er mittels öffentlicher Verkehrsmittel gelangte.

Das beklagte Jobcenter lehnte die Finanzierung dieser Sonderleistung für die Fahrkosten mit der Begründung ab, die Voraussetzungen für die Gewährung eines sogenannten Mehrbedarfs lägen in diesem Fall nicht vor. Damit bewies das Jobcenter viel Empathie für die psychische Verfassung des Mannes und zeigte eine profunde Sachkenntnis über die realen Möglichkeiten, eine Traumatherapie machen zu können! Das Sozialgericht hingegen stellte klar, dass Fahrtkosten nach den Regelungen des SGB II zwar grundsätzlich in der Regelleistung als Bedarf enthalten sind, jedoch nur in durchschnittlicher Höhe.

Mittlerweile erkenne das Gesetz an, dass es außergewöhnliche Lebenssituationen gebe, in denen nicht nur einmalig, sondern laufend besondere Bedarfe entstünden, die durch ein Ansparen nicht mehr aufgefangen werden könnten. Dann müsse das Jobcenter die zusätzlichen Leistungen bezahlen. Das Gericht berücksichtigte auch, dass der Kläger aus medizinischen Gründen weiter regelmäßig seine Fachärzte in Frankfurt aufsuchen musste, da es ihm aufgrund seiner Krankheit sehr schwer falle, Vertrauen zu neuen Ärzten aufzubauen (Sozialgericht Mainz, Aktenzeichen S15 AS 1324/10).

 

3. Obwohl das wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit erst im letzten Jahr feststellte, dass sogenannte Ein-Euro-Jobs nicht zum Reintegrieren auf den ersten Arbeitsmarkt geeignet sind und sogar reguläre Jobs verdrängen, wollen die Jobcenter in Hannover nun noch mehr solcher Arbeitsgelegenheiten durchpressen und Betroffene ihrer Rechte berauben: Blieb es bisher sanktionsfrei, wenn der Träger beim Vorstellungsgespräch feststellte, dass der Bewerber nicht geeignet sei, wollen die Ämter nun auch das sanktionieren. Ab April 2015 sollen sogenannte Integrationsfachkräfte in den Jobcentern entscheiden, welche Ein-Euro-Jobs ALG-II-Leistungsberechtigte aufnehmen sollen. Diese Entscheidungen sollen verpflichtend sein. Die Träger und auch die Betroffenen können dann nicht mitentscheiden oder die Entscheidung ablehnen.

Wer zu solch einem Vorstellungsgespräch hingeht und dabei feststellt, dass diese Arbeitsgelegenheit nichts für ihn ist, würde mit Leistungskürzungen bestraft. Auch wenn ein Träger feststellt, dass der „Bewerber“ ungeeignet ist, würde der Leistungsberechtigte mit Sanktionen belegt. Das ist absolut rechtswidrig! Das Jobcenter mag ja so viel wollen, wie es will, doch es muss sich immer noch an geltende Gesetze gegenüber Arbeitslosen halten. Die Jobcenter können sich nur dann anmaßen, derartig „vogelfrei“ mit Erwerbslosen umzuspringen, wenn sich diese das bieten lassen. Hoffentlich setzen sich derart Behandelte, zu Unrecht Sanktionierte massenhaft mit den Mitteln des Rechtsstaates zur Wehr!

 

4. Beim Bremer Jobcenter werden die „Daumenschrauben“ schmerzhaft angezogen. Auf eine Anfrage der Linkspartei gab der Senat bekannt, dass sich die Zahl der Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher(innen) in den vergangenen Jahren annähernd verdoppelt hat. Kaum verändert habe sich hingegen die Zahl der Menschen, die Hartz IV beziehen, aus Sicht des Jobcenters jedoch vermittelbar seien. Claudia Bernhardt, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kritisiert, dass allein zwischen Juli 2013 und Juni 2014 mehr als zwei Millionen Euro einbehalten wurden, was eine Menge Geld sei – zumal im vergangenen Jahr auch noch mindestens 4,5 Millionen Euro „Eingliederungshilfe“ ungenutzt an den Bund zurück gezahlt werden mussten.

Der Senat wolle dem Jobcenter bei Sanktionen nicht reinreden. Wieso eigentlich nicht? Ich finde es ebenso wie Frau Bernhard ausgesprochen skandalös, wenn es dem Senat egal ist, dass Jugendliche „unter den Prügel des Erscheinens“ gezwungen würden. Die meisten Sanktionen würden wegen sogenannter Meldeversäumnisse verhängt, was allerdings keine direkten Rückschlüsse auf das Verhalten der Leistungsbezieher(innen) zulasse, denn zurückmelden könne sich nur, wer überhaupt erst gefragt werde. Dieser Versuch mit der erhöhten Kontaktdichte scheint nur dem Zweck vermehrter Sanktionierungsmöglichkeiten, also finanziellen Einsparmöglichkeiten der Jobcenter zu dienen, da kaum zu erwarten ist, dass dadurch tatsächlich mehr Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden könnten.

Es scheint so zu sein, dass steigende Nachfrage an billigen Arbeitskräften den Druck auf die Arbeitsvermittlung erhöht. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Erwerbslose während der ersten sechs Monate keinen Anspruch auf den ohnehin so kärglichen Mindestlohn von nur 8,50 Euro brutto haben! Die Linksfraktion erklärte, dass das Jobcenter diesen Stress auf die Leistungsbezieher(innen) abwälzt. Während immer mehr sanktioniert werde, sei das Amt seinerseits für die „Kundschaft“ mit langen Wartezeiten auf Termine und ohne Möglichkeit, mit den Sachbearbeitern in Kontakt zu treten, schwer zu erreichen. Ich finde es ganz toll, dass die Linksfraktion beantragt hat, die Jobcenter dazu zu verpflichten, die direkten Durchwahlen herauszugeben!

Schließlich urteilte das Bundesverwaltungsgericht bereits 2007, dass Bedienstete einer Behörde keinen Anspruch hätten, „vom Publikumsverkehr und von der Möglichkeit, postalisch oder elektronisch von außen mit ihnen Kontakt aufzunehmen, abgeschirmt zu werden“! Die Sprecherin des Jobcenters, Katrin Demedts, erklärte, es habe „praktische Gründe“, die Durchwahlen zu verheimlichen, weil es die Beratungsgespräche störe, wenn ständig jemand anrufe. Ich finde die praktischen Gründe, dass Erwerbslose zwingend ihre Sachbearbeiter anrufen können müssen, bevor diese ihnen existenziell bedrohliche Sanktionen aufdrücken, aber viel wichtiger! Ob die Dame sich das wohl vorstellen kann beziehungsweise will?

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke

 

Betonköpfe im Ukraine-Krieg

Wie oft ist schon berichtet worden über den Ukraine-Krieg, aber nichts Genaues, bis auf kurze Schnappschüsse von den Leidenden. Sie sind die ganz große Mehrheit, wo sich die wenigen einfach drüberstellen, die alles haben, den Profit und die Gewinngesetze. Die EU soll sozialer sein und Russland weniger Steuern abgeben, und jeder behauptet: Nur wir sind die Richtigen und Gerechten, bald wie in den großen Religionen mit ihrer Heuchelei! Tränen der Mehrheit werden dort vergossen, wo immer sie gelebt haben, und die Moral der Politik kommt wieder nicht. Die alte Nachkriegsverpflichtung beteuert: Nie wieder Krieg auf europäischem Boden! Das wird alles von den Predigern gebrochen: Gleichgültigkeit gegen die Mehrheit, die schon immer Frieden will.

Schaut man sich die Politiker bei den Verhandlungen an, kommt mir wieder die Einfachheit der Vergangenheit bei den pazifistischen Protesten der Sechziger- und Siebzigerjahre in den Sinn, die jetzt leider völlig fehlen. Diese Politiker-Gesichter von Putin, Merkel, Steinmeier und anderen zeigen ein Lachen und Grinsen, eine Freundlichkeit, aber im Hinterkopf ist nur das Mehrhaben. Mein Befund ist Schizophrenie. Die Natur ist es, sagen zu können mit dem Gefühl, was man denkt, und nicht gespalten mit Mimik und Gestik die Massen zu beruhigen, während dahinter die Lüge steht; denn wir sehen, dass wieder weitergeschossen wird und Blut und Tränen der Massen im ukrainischen Kriegsgebiet fließen. Zu Sowjetzeiten nannte man die Führung „Betonköpfe“. Hier ist es nicht anders. Das wurde damals mit musikalischen Spott gekrönt: „Eiszeit, minus 90 Grad, das Telefon steht schon seit Jahren still“.

Günni, der „Mann mit dem großen Hut“
 

 
„Wir diskutieren nur über Düngemittel aus eurer Asche“: Deutschland pocht auf „Vertragseinhaltung“, verweigert aber die Rückzahlung eines zwangsweise von Griechenland den Nazis gewährten Elf-Milliarden-Kredits („Spiegel-Online“)

 

Freie Meinung durch Satire

Helmut MinkusEs ist Karneval, meine Damen und Herren, da trauen sich viel mehr Menschen als sonst auf die Straße, um öffentlich herumzubrüllen, zum Beispiel „Helau!“, „Alaaf!“ und anderes krauses Zeug. Das kann nicht jede(r). Viele versuchen ihre Meinungen zu äußern, lustig, schmutzig, blöd, sinnlos oder satirisch. Das darf jeder „frei“ entscheiden. Was ist Satire? Im Wörterbuch wird sie beschrieben als „Kunstgattung, die durch Übertreibung, Ironie und beißenden Spott an Personen oder Ereignissen Kritik übt“.

Davon haben wir in der letzten Zeit in einem anderen Zusammenhang gehört. Was Satire sein und verursachen kann, haben wohl sehr viele Menschen in den vergangenen Wochen auf tragische Weise gelernt. Selbst die Kölner Karnevalisten nehmen das ernst und wollen ihren „Char­lie-Heb­do“-Wa­gen nicht starten. Dafür werden sie ihrerseits mit einer Satire kritisiert: Auf einem Umzugswagen steht ein Narr, der sich vor Angst in die Hose macht. Darunter steht „Je suis Charlie“. Im Text dazu wird „erklärt“: „Die haben Angst“, „der Terror hat gewonnen gegen die freie Meinung“.

Das ist dummes Zeug und vordergründige Panikmache. Mir fällt jedoch auf, das zurzeit von allen Medien, auf jedes Thema oder jede Einzelperson eine solch krasse „Kunstgattung“ angewendet wird, um vielen Leuten möglichst bequem etwas begreiflich zu machen. Wer setzt sich damit wirklich auseinander? Die meisten Menschen können das wohl als eine Form der freien Meinungsäußerung verstehen und sich kaputtlachen. Doch als am Sonntag in Braunschweig der Karnevalsumzug von der Polizei wegen einer akuten Terrorwarnung abgesagt wurde, ist nicht nur vielen Narren das Lachen vergangen.

Ich nehme nicht einmal pro Jahr an einem Karnevalsumzug teil, um meine Meinung zu sagen. Ich nutze die Freiheit sie jede Woche auf der Bremer Montagsdemonstration sagen zu dürfen. Doch würde ich nicht auf die Straße gehen und mir ein Schild umhängen mit der Aufschrift „Je suis Charlie“, um mich mit den Machern eines Satiremagazins zu solidarisieren. Ich bin Helmut und versuche, selbst zu denken. Dabei leuchtet mir nicht ein, warum sich jemand in seiner Überzeugung um den Kampf für freie Meinungsäußerung freiwillig tödlicher Ge­fahr aussetzt.

Ich bin mir fast sicher: Einige Karikaturen weniger, und die Künstler könnten noch leben und eventuell eine andere Art von Aufklärungsarbeit leisten. Es ist traurig, zu sehen, wie sich einige Idealisten im Bemühen um etwas Aufklärung kaputt machen lassen, während andere Schmierblattverlage mit viel höheren Auflagen weiterhin sinnloses Zeug produzieren, das von interessierten Bürgern gekauft und wahrscheinlich sogar gelesen wird. Einen solchen Verlag mit einer täglichen Auflage von circa zwei Millionen Exemplaren gibt es auch in Deutschland.

Er hat bisher noch keine Märtyrer, die sich für ihr modernes, legalisiertes Verdummungssystem geopfert haben, einer vermeintlichen totalen Pressefreiheit. Doch es hat gewirkt. Auflage und Gewinn sind zwar sprunghaft gestiegen, aber diese Opfer war es sicher nicht wert. Heiligt wirklich der Zweck jedes Mittel? Ist Satire tatsächlich ein Beweis der freien Meinungsäußerung oder gar ein Mittel gegen Hass und Wahnsinn? Darf Satire alles? Ich bezweifle, dass es bei jedem so ankommt wie beabsichtigt, ohne Nebenwirkungen.

Es wird kurz darüber gelacht, und alles ist vergessen. Das ertragen vielleicht Karnevalisten oder Politiker, die es gewohnt sind, veralbert zu werden; doch bleibt es nicht immer nur beim Veralbern, wie zum Beispiel die geschmacklose Schäub­le-Sa­ti­re eines griechischen Druckwerkes beweist. Eine andere Gruppe von Menschen lässt sich von Irrlehrern, Sympathisanten und Waffensponsoren so verhetzen, dass sie ernst nimmt, was in ihrem „Heiligen Buch“ steht. Sie glauben wohl tatsächlich, andere Menschen umbringen zu dürfen, nur weil auch dort ein Schmierfink Unsinn hineingeschrieben hat.

Ich frage mich: Welche Interessen oder (Wirtschafts-)Mächte stecken heute wirklich hinter solchen Verblendungsaktionen durch falsche Religionsbücher und blöde Zeitungen? Und welchen Anteil haben wir daran? Beide Gruppen glauben, eine große Freiheit zu besitzen, in der sie leben und sich frei entfalten können. Die einen glauben, dies durch Mord und Totschlag zu erreichen, basierend auf einem einzigen „Gesetzbuch“, das außerdem gefälscht wurde. Dazu Hassprediger, die Irrlehren im Sinne ihrer Sponsoren verbreiten.

Die „Freiheit“ anderer Menschen ist geregelt durch so viele unverständliche Gesetzbücher, dass „moderne Schriftgelehrte“ wie Juristen und Anwälte benötigt werden, den Inhalt zu erklären. Doch wer keinen Anwalt hat, den schützt auch seine Unwissenheit nicht vor Strafe. Ich finde beide Systeme unmenschlich. Im Hintergrund sitzen die Verursacher und werden immer reicher und skrupelloser.

Helmut Minkus (parteilos)
 

 

 

Der Bürgerkrieg der politischen Klasse gegen die arm Gemachten

1. Ein Film „zum Anfassen“ über die Finanzkrise: „Wer retten wen? Seit fünf Jahren werden Banken und Länder gerettet. Politiker jonglieren mit immer neuen milliardenschweren Rettungsschirmen, während in Europa Menschen für Hungerlöhne arbeiten. Nie ging es um die Rettung der Griechen, nie um die der Spanier oder Portugiesen.“ Vorstellungen im „City 46“, Birkenstraße 1, sind am Donnerstag, dem 19. Februar 2015, um 20 Uhr (mit Regisseur Herdolor Lorenz als Gast, bereits ausverkauft) sowie am Montag, Dienstag und Mittwoch (23. bis 25. Februar) zur gleichen Zeit.

Griechenland will die Reichen besteuern und für Arme Überlebensmöglichkeiten einrichten, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen. Dies ist ungewöhnlich. Es könnte Nachahmer finden. Was hilft? Griechenland wird verspottet: „Die Steuerverwaltung in Griechenland ist nicht auf der Höhe der Zeit!“, „Griechen zahlen nur Steuern, wenn sie Lust haben“. Das Bundesamt für Finanzen hat Griechenland kürzlich für die Fortschritte in den Finanzämtern gelobt, und wir – also die deutschen Finanzämter und die zuständigen Politiker – haben auch einiges „verbockt“.

Herr Flick hat sich selbst angezeigt und bezahlt, aber die Selbstanzeige wurde nicht bearbeitet und der gezahlte Betrag plus Zinsen an Flick zurückgezahlt. Die Grenzbeamten fanden am Grenzübergang zur Schweiz Kontoauszüge, die umfangreiche Transfers und Guthaben auswiesen. Das Bundesfinanzministerium hat angeordnet, dass diese Unterlagen nicht zur Steuererhebung herangezogen werden dürfen. Die Zöllner dürfen seither keine Kontoauszüge mehr beschlagnahmen und auch nicht einsehen. Herrn Zumwinkel wurde Steuerhinterziehung nachgewiesen, doch teilweise wurden die Vorwürfe als verjährt eingestuft.

Hans-Dieter BinderFahnder in Frankfurt sollten die Steu­er-CD nicht weiter auswerten. Sie haben nicht gehört. Steuerfahnder waren sehr nah dran an Konten der CDU – mit Schwarzgeld? Sie wurden von ihren Aufgaben entbunden und per Gutachten als „dienstunfähig“ eingestuft. Sie haben sich erfolgreich dagegen gewehrt. Die Steuer-CD haben sie aber nicht weiter auswerten können. Es hat auch kein anderer erledigt. Es wurden keine weiteren Unregelmäßigkeiten festgestellt. Das „Umsatzsteuerkarussell“, also der Steuerbetrug mit der Mehrwertsteuer, wurde nur möglich, weil Deutschlang in der EU eine Sonderregelung für die Mehrwertsteuer durchgesetzt hat.

Die Finanzämter haben die Politik über Jahre erfolglos um Änderung der Rechtsgrundlagen gebeten! Die Steuererhebung in Deutschland wird nicht mit den nötigen Mitteln durchgeführt, so die Meinung eines Mitglieds des Bundesrechnungshofs. Die Schlupflöcher in Luxemburg und die niedrigen Steuern in Holland sind ganz legal. Laut unserem Bundesfinanzminister ist es vollkommen in Ordnung, wenn Steuerpflichtige dies nutzen! Die Möglichkeiten und die Meinung des Verantwortlichen stehen rund um die Filmbeiträge zur Steuervermeidung und der Macht des Geldes. Die Plünderung des Staates zeigt es einfach anders. Dies alles steht auf unseren Seiten. Es ist aber nicht vollständig.

Steuerprüfer sind in Bremen noch immer Mangelware. Finanzsenatorin Ka­ro­li­ne Lin­nert hat die Ausbildung zum Steuerprüfer wieder eingeführt. Vorgänger Hartmut Perschau hatte die Ausbildung zum Steuerprüfer eingestellt. Die gut bezahlten Planstellen wurden anderweitig besetzt. Nun sind in Bremen noch immer nur circa 50 Prozent der Planstellen für die Betriebsprüfung besetzt. Warum? Die Kosten für einen Betriebsprüfer müssen überwiegend von Bremen bezahlt werden, die Mehrerträge an Steuern gehen in den Länderfinanzausgleich.

„Stellen wir doch einen Steuerprüfer ein, oder bekommen die Kindergärtnerinnen Stühle für Erwachsene?“ Diese Abwägung wird für Bremen immer zwingender, dank der Schuldenbremse! Die Fraktion „Die Linke“ in der Bürgerschaft hat dazu eine Anfrage gestellt: „Was genau hat die Bürgerschaft mit der Aufnahme der ‚Schuldenbremse‘ in die Landesverfassung eigentlich beschlossen?“ Lesenswert!

Folgender Einleitungstext ist schon älter: „Der Bundesfinanzhof trifft keine klare Entscheidung, was die Versteuerung des dubiosen Dividendenstrippings angeht, die Finanzverwaltung feiert einen Etappensieg.“ Über Jahre akzeptiert die Finanzverwaltung, dass für einmal gezahlte Steuern mehrmals Erstattungsanträge gestellt werden. Über Jahre haben die Finanzämter diesen Erstattungsanträge stattgegeben und ausgezahlt. Nunmehr müssen die Richter entscheiden. In den Finanzämtern hat der normale Menschenverstand gesiegt. Eigentlich logisch!

Nur die Geldjongleure wollen dies nicht akzeptieren. Zu einfach war der Goldesel zu melken. Mit Einschränkungen, die umgangen wurden, läuft dieser „legale Betrug“ seit über zehn Jahren! „Der deutsche Fiskus erstattete in der Folge zahlreichen Investoren Kapitalertragsteuern in Milliardenhöhe, die vorher niemals gezahlt worden waren.“ Noch nie waren ins Deutschland die Selbstanzeigen von Steuerbetrügern so umfangreich und so ertragreich wie 2014. Komisch, warum wurde all dies von der Steuerprüfung nicht bemerkt? Siehe vor!

Es wurde auch auf die Erhebung von Steuern verzichtet. Bei der Zerschlagung der „Deutschland AG“ wären die aufgedeckten stillen Reserven steuerpflichtig gewesen. Per Gesetz hat die damalige Regierung diese bei der Entflechtung entstehenden Gewinne steuerfrei gestellt. Die Banken haben die Sektkorken knallen lassen. Die Reduzierung der Körperschaftsteuer mit der Möglichkeit, die Steuerklärungen der letzten zehn Jahre anzupassen, hat die Kassen endgültig geleert.

Die Erstattungen der Körperschaftsteuern an die Unternehmen übertrafen die Erträge daraus. Die Körperschaftsteuer wurde vom Einnahmeposten zur Kostenbelastung. Die Haushaltskassen waren jetzt entsprechend leer, und Hartz IV konnte durchgesetzt werden. Nun eine Scherzfrage: Wie viel Einkommensteuer zahlt der Geschäftsführer eines Hedgefonds, der in Deutschland wohnt? Geschäftsführer von Geiern wurden in Deutschland von jedweder Einkommensteuer befreit.

 

2. Die Bremische Bürgerschaft wird über die Sanktionen debattieren, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstration. Punkt 10 der Terminübersicht lautet: „Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen, Große Anfrage der Fraktion ‚Die Linke‘ vom 18. November 2014, Drucksache 18/1634, dazu Mitteilung des Senats vom 3. Februar 2015“.

Warum werden Erwerbslose bestraft? Weil die Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit eine entsprechende Zielvereinbarung abgeschlossen haben. Vereinbart wird unter anderem die Unterschreitung der gesetzlichen Regelleistung um beispielsweise sieben Prozent. Diese geringere Auszahlung ist nur durch Sanktionen und Leistungsverweigerung zu erfüllen. Die Fallmanager müssen jede Sanktion in Extra-Datensätzen erfassen. Somit ist jederzeit die Quote feststellbar und steuerbar. Die Vorgaben an die Mitarbeiter des Jobcenters können laufend angepasst werden.

Wie werden Erwerbslose bestraft? Der Mitarbeiter des Jobcenters stellt eine Abweichung oder Nichtbeachtung fest. Er befragt den Erwerbslosen, meist per Fragebogen, wertet diesen aus und verhängt eventuell eine Sanktion per Änderungsbescheid. Die Sanktion wird sofort fällig. Die nächste Zahlung ist entsprechend gekürzt. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Weshalb sind Jobcentermitarbeiter bereit, den Erwerbslosen das Existenzminimum zu kürzen? Jeder neue Mitarbeiter erhält nur einen befristeten Arbeitsvertrag, meist für sechs Monate. Wer nicht „mitspielt“, muss wieder gehen. Die Mitarbeiter sind in Teams organisiert. Wer nicht „mitspielt“, gefährdet die gemeinsame Zielerreichung. Entsprechend ist die Gruppendynamik. Die Zielerfüllung wird laufend fortgeschrieben und innerhalb der Behörde veröffentlicht.

Bevor ich einige Sanktionsgründe anführe, hier die Möglichkeit der Gegenwehr: Gegen jeden Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Auch die Eingliederungsvereinbarung ist per Widerspruch angreifbar. Die aufschiebende Wirkung kann im Widerspruch beantragt werden. Vorsorglich sollte mensch bereits mit dem Anhörungsbogen eine Beratungsstelle aufsuchen.

Falls das Jobcenter trotz Widerspruch auf den Vollzug der Sanktionen besteht und die Zahlung vermindert erfolgt, kann die Hilfe des Gerichts notwendig sein. Einfach mit den Unterlagen zur Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts Bremen gehen und die Aussetzung der Sanktionen beantragen. So, jetzt können Sie die nachfolgenden Ausführungen besser „verdauen“! Und noch eins: Es gibt auch Mitarbeiter(innen) im Jobcenter, die vernünftige Arbeit leisten, und einige Sozialgerichte haben die nachstehenden Praktiken bereits „kassiert“.

Die meisten Fallstricke werden in den Eingliederungsvereinbarungen formuliert. Die „Vereinbarungen“ sind oftmals sehr einseitig. Text und Inhalt nehmen selten auf die Wünsche der Erwerbslosen Rücksicht. Die Unterschrift ist freiwillig. Der Jobcentermitarbeiter kann jedoch die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt erlassen. Dann ist sie verpflichtend. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Steht in der Eingliederungsvereinbarung: „Der Nachweis über die Bewerbungen ist am ersten Arbeitstag des Folgemonats an der Information im Jobcenter abzugeben“, dann wurde die Abgabe am zweiten Arbeitstag bereits als Meldeversäumnis oder Verstoß gegen die Auflagen in der Eingliederungsvereinbarung gewertet. Der Fallmanager kann dies sofort rügen und per Fragebogen die Sanktion vorbereiten. Der Fallmanager kann aber auch abwarten, dem Erwerbslosen erst nach drei Monaten Fragebögen schicken und somit drei Sanktionen (für jeden Monat eine) verhängen. Der Erwerbslose verliert dann aus heiterem Himmel seinen gesamten Regelleistungsanspruch.

Die Eingliederungsvereinbarung muss wortwörtlich genommen werden. Oftmals erfährt der Erwerbslose erst durch eine Sanktion, wie eng die Texte auszulegen sind. 99 Prozent aller Briefe vom Jobcenter enthalten auch eine Rechtsbelehrung, weil jeder Brief eine Anordnung enthält, die zu befolgen ist: „Sie haben bis zum ... vorzulegen. Andernfalls kann Ihnen die Leistung wegen fehlender Mitwirkung entzogen werden.“ Gebraucht werden viele Unterlagen, bei jeder Mieterhöhung etwa der Fragebogen zur Wohnung. Immer die gleichen Fragen, immer „auszufüllen vom Vermieter“. Dass der Erwerbslose den Fragebogen auch allein ausfüllen kann, ist nur kleingedruckt angegeben. Jeder Arbeitsvertrag ist vorzulegen. Warum reicht die Lohnabrechnung nicht? Weil das Jobcenter es so will.

Der Vermieter schickt eine Nebenkostenabrechnung. Sie beantragen die Erstattung. Das Jobcenter lehnt ab und setzt gleichzeitig eine sehr kurze Frist zum Ausgleich der Forderung des Vermieters durch Sie. Wie soll das gehen? Das Jobcenter kennt Ihre Mittelosigkeit. Es wird kein Darlehn angeboten. Sie können es einfordern, um die Wohnung zu behalten. Wichtig ist, dass Sie das Darlehn hilfsweise beantrage, damit Ihr eigentlicher Anspruch auf Kostenübernahme nicht untergeht.

Sie versuchen auf eigenen Füßen zu stehen. Sie haben eine Selbständigkeit begonnen, mit Unterstützung des Jobcenters. Sie erhalten unter Umständen Auflagen. Jede Betriebsausgabe über 50 Euro müssen Sie vorher begründet beantragen, und Sie dürfen das Geld erst nach der schriftlichen Genehmigung ausgeben. Bitte sacken lassen und im laufenden Geschäftsbetrieb vorstellen: Sie können etwas verkaufen oder leisten, müssen dafür aber einkaufen. Bis Sie die schriftliche Genehmigung haben, ist der Kunde abgesprungen. Falls Sie nicht abwarten, ist eine Sanktion fällig.

Zu Sanktionen stehen viele Gegebenheiten auf unseren Seiten. Zusammenfassend: Der Mitarbeiter des Jobcenters kann jede Nachfrage bei Ihnen mit Termin versehen. Jede noch so kleine Verspätung kann sanktioniert werden. Sie sind verpflichtet, jede Änderung umgehend dem Jobcenter mitzuteilen. Vergessen? Verspätet? Das ist eine Sanktionsmöglichkeit.

Das Jobcenter stellt bei einer Arbeitsaufnahme oftmals die Zahlung sofort ein. ALG II wird im Voraus bezahlt, Arbeitslohn im Nachhinein. Sie ahnen es? Der Mensch hat Arbeit, aber kein Geld. Das Scheitern ist vorprogrammiert. Da hilft nur die Hilfe des Gerichts. Früher konnte der Fallmanager eine Arbeitsaufnahme mit bis zu zwei Regelleistungen unterstützen. Er hat gefragt, ob Extra-Aufwendungen anfallen. Er hat die Arbeitskleidung et cetera übernommen. Heute ist dafür eine Bestätigung des Arbeitgebers notwendig. Dieser muss bestätigen, dass er dem Neuen keine Arbeitskleidung bezahlt, bei manchen Sachbearbeitern noch detailliert mit der Aufzählung der einzelnen Kleidungsstücke. Die Möglichkeit zur Kostenübernahme bei einer Arbeitsaufnahme gibt es, nur angeboten wird sie nicht.

Nun zur Arbeitsverweigerung. Die Vermittlung der Jobcenter erfolgt überwiegend an Leihfirmen. Deren Tarifverträge sehen für Neue einen geringeren Stundenlohn vor. In Bewerbungsgesprächen ist davon selten die Rede. In den Arbeitsverträgen wird oftmals eine Vollzeittätigkeit mit 30 Stunden pro Woche definiert. Beides zusammen führt zur weiteren Abhängigkeit vom Jobcenter. Oftmals ist auch die erste Lohnabrechnung ein Schock: 45 Stunden jede Woche gearbeitet und nur 30 Stunden je Woche bezahlt? Wie geht das? Im Vertrag ist die Gleitzeit „versteckt“. Bezahlt wird die Regelarbeitszeit, die zusätzlich geleisteten Stunden kommen auf das Gleitzeitkonto. Zwei Faktoren, die, wenn sie nicht vorher erläutert werden, einen jungen Erwachsenen aus der Bahn werfen. Vom Jobcenter gibt es die Sanktion dazu.

Sie haben eine Teilzeittätigkeit und müssen aufstocken? Sie erhalten von Ihrem Ansprechpartner Einladungen zu Zeiten, an denen Sie arbeiten. Sie versuchen, dies zu ändern. Der Jobcentermitarbeiter verändert sein Verhalten nicht. Sie vergrellen Ihren Chef, oder Sie werden sanktioniert! Auch wegen dieser leicht zu ändernden Macke müssen Sie die Hilfe des Gerichts erbitten, um ihr zu entgehen.

Nicht nur Sie, sondern alle Angehörigen werden vom Jobcenter einbezogen. Zum Beispiel müssen Kinder ab 16 Jahren ihre Zeugnisse vorlegen. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, auch jedes Kind, muss im Jobcenter erscheinen, um Urlaub zu beantragen. All dies ist nur teilweise Gegenstand der Debatte. Ich habe so auch die Umgebung der Sanktionen beschrieben. Im Buch „Wir sind empört“ hat Rechtsanwalt Fabian Rust die Tätigkeit des Jobcenters unter dem Titel „Wie man aus Tätern Opfer macht – Repressionsapparat Hartz IV“ geschildert.

Wer meine Meinung lesen will, kann dies auch im vorstehenden Buch, darin meinen Beitrag „Die Angst vor dem Klappern des Briefkastens“ oder hier die Seiten der Bremer Montagsdemonstration lesen und das Video „Erfahrungen in Bremen“ anschauen. Selbst die Aufforderung, nach dem Tod des Ehemanns eine Vermögensaufstellung einzureichen, war terminiert und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Der Jesuitenpater Friedhelm Hengsbach hat seine Vorträge über Hartz IV so betitelt: „Ein Bürgerkrieg der politischen Klasse gegen die arm Gemachten“.

Es geht ohne Sanktionen. Das wurde versuchsweise und erfolgreich durchgeführt. Das IAB hat es dokumentiert. Die jetzige Behandlung schafft viele Aggressionen und bindet so Energie. Die Sanktionen wurden von Inge Hannemann bis vor den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gebracht. Sie gehören abgeschafft. Kein anderes „Vergehen“ in Deutschland wird dermaßen geahndet! Noch Fragen? In Bremen gibt es ein gutes Netz von Beratungsstellen, und wir sind jeden Montag ab 17:30 Uhr in Bremens „guter Stube“. Wir haben ein offenes Mikrofon – für Lob und Tadel, nicht für Nazis und nicht für Rassisten. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)
 

 
Erfolg für „Die Linke“, Debakel für die CDU: Aber nur noch jede(r)
zweite Hamburger(in) geht zur Wahl („Spiegel-Online“)
 
Giannis? Gianis? Jannis? Janis? Yannis?: Die „Qualitätspresse“ zeigt nicht einmal so viel Respekt vor dem griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis, dass sie seinen Namen richtig schreibt („Die Welt“)

 

Glückwunsch, befreites Kobane!

Schaffen wir zwei, drei, viele Rojavas! Kobanê ist frei! Es lebe Rojava! Kommt zur Demonstration am Samstag, dem 21. Februar 2015, um 13 Uhr am Leibnizplatz! Am 26. Januar 2015 wurden die Banden des „Islamischen Staates“ aus der Stadt Kobanê in der nord-syrischen autonomen kurdischen Region Rojava vertrieben!

Seit September 2014 hatte der IS Kobanê angegriffen und für Wochen zu großen Teilen eingenommen. Die kurdischen Kampfeinheiten YPG und YPJ sowie PKK haben mit Unterstützung Kobanê vom IS-Terror befreit. Die kurdischen Kämpfer(innen) haben unseren größten Respekt. Als einzige stellen sie sich dem mörderischen IS entgegen, der alle abschlachtet, die sich ihm nicht unterwerfen. In Kobanê haben sie dem IS seine erste große Niederlage beigebracht.

Kobanê liegt in der Mitte der kurdischen Region Rojava in Nordsyrien an der Grenze zur Türkei. In Rojava hat die Bevölkerung 2011 ein selbstverwaltetes Gesellschaftsmodell auf der Grundlage von Freiheit und Gleichberechtigung ins Leben gerufen. Basisdemokratische Strukturen und gewählte Räte bestimmen die Politik. Verschiedene Religionen, Ethnien und Minderheiten leben gleichberechtigt miteinander.

Im Zentrum von Rojava steht die basisdemokratische Selbstverwaltung, das heißt, die Menschen haben sich von unten organisiert. Jede Straße verfügt über eine eigene Versammlung, wo die Nachbarn zusammenkommen und darüber diskutieren, wie sie ihr Zusammenleben gestalten wollen. Aus jeder Versammlung gibt es eine verantwortliche Person, die die Entscheidungen in die Versammlungen der nächsthöheren Ebene trägt – im Stadtteil, in der Stadt und so weiter. So wurde innerhalb kurzer Zeit eine ganze Region politisiert. Die Menschen denken mit, treffen Entscheidungen und handeln sie solidarisch miteinander aus.

Besonders emanzipatorisch und fortschrittlich sind für uns die Frauenrechte und die Flüchtlingspolitik. Das Projekt Rojava ist eine große Hoffnung, nicht nur für die Menschen der Region, sondern für alle, die ein basisorientiertes Gesellschaftsmodell dem hiesigen „Normalzustand“ mit Rassismus, Sexismus und kapitalistischer Verwertungslogik vorziehen. Wir wollen auch hier eine andere Politik, die sich nicht an der Marktlogik orientiert, sondern an den Bedürfnissen der Menschen!

Rojava braucht unsere Solidarität! Der Sieg von Kobanê ist ein Sieg der Menschlichkeit. Es ist ein Sieg aller Kräfte, die für eine gemeinsame und demokratische Zukunft in Rojava und im ganzen Nahen Osten eintreten. Doch der IS mordet weiter und bedroht auch Rojava in Syrien und das jesidische Sindschar im Irak. Hunderttausende Menschen sind auf der Flucht. Tausende Frauen und Mädchen sind noch immer versklavt. Der IS beansprucht mit seiner Ideologie ein Großkalifat, das die Gebiete der Staaten Syrien, Irak, Libanon und Israel umfassen soll.

Die Befreiung von Kobanê war nur die erste Etappe. Jetzt geht es darum, die ganze Region von den Banden des IS zu befreien. Kobanê ist zu einem großen Teil zerstört. Es braucht Hilfe für die Flüchtlinge und den Wiederaufbau der Stadt. Wir fordern mit den Menschen von Rojava: Die Anerkennung von Rojava als demokratisches Gesellschaftsmodell! Die Türkei muss die Unterstützung für den IS beenden! Die Errichtung eines Hilfskorridors für Rojava – für humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau der Infrastruktur! Das PKK-Verbot in Deutschland muss aufgehoben werden! Kobanê ist befreit! Der IS ist besiegbar! DieSolidarität mit Rojava muss weitergehen!

Kurdistan-Solidaritätskomitee Bremen

 

Niemand sucht aus

Man sucht sich das Land
Seiner Geburt nicht aus,
Und liebt doch das Land,
Wo man geboren wurde.

Man sucht sich die Zeit nicht aus,
In der man die Welt betritt, aber muss
Spuren in seiner Zeit hinterlassen.

Seiner Verantwortung
Kann sich niemand entziehen.
Niemand kann seine Augen
Verschließen, nicht seine Ohren,
Stumm werden und sich die
Hände abschneiden.

Es ist die Pflicht von allen
Zu lieben, ein Leben zu leben,
Ein Ziel zu erreichen.

Wir suchen den Zeitpunkt nicht aus,
Zu dem wir die Welt betreten,
Aber gestalten können wir diese Welt,
Worin das Samenkorn wächst,
Das wir in uns tragen.

Gioconda Belli, Freiheitskämpferin aus Nicaragua

Wir trauern um unsere nach schwerer Krankheit verstorbenen Mitstreitenden Rolf Gerdes und Ümit Feilke. Beide Trauerfeiern finden um 12:30 Uhr in der Kapelle des Huckelrieder Friedhofs statt, für Rolf am Donnerstag, für Ümit am Freitag dieser Woche. Zum gemeinsamen Gang zur Trauerfeier treffen wir uns um 12 Uhr an der Haltestelle Huckelriede der Linien 4 und 26.

Den Friedhof an der Habenhauser Landstraße 70 erreicht ihr mit der Bahn Linie 4 (Arsten) bis Haltestelle Huckelriede; dort entweder zu Fuß (zehn Minuten) oder mit dem Bus Line 51 (Kattenturm), zum Beispiel Abfahrt Hauptbahnhof 11:48 Uhr, Ankunft Haltestelle Huckelrieder Friedhof 12:09 Uhr.

Initiative Bremer Montagsdemo
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz