1. Das Urteil des bayerischen Landessozialgerichts vom 9. Januar 2015 (Aktenzeichen L7 AS 846/14 B ER) macht deutlich, dass Erwerbslose offenbar kein Grundrecht auf Existenzsicherung haben. Als der Kläger im Juli 2013 erstmals Hartz IV beantragen musste, befand das Jobcenter seine Wohnung mit 76 Quadratmetern Fläche und 650 Euro Miete für zu groß und zu teuer. In seiner bayrischen Heimatstadt werden Hartz-IV-Betroffenen maximal 404 Euro inklusive Heizkosten für 50 Quadratmeter zugestanden, obwohl kleine billige Wohnungen dort äußerst knapp sind. Das schien das Amt nicht berücksichtigen zu wollen, sondern kürzte die Zahlungen ab März 2014 dennoch stumpf um fast 250 Euro.
Als sich der Kläger kurz danach weigerte, seine Arbeitsfähigkeit beim amtsärztlichen Dienst prüfen zu lassen, versagte ihm die Behörde ab September 2014 sämtliche Leistungen. Was blieb dem Kläger da anderes übrig, als vor das Sozialgericht Landshut zu ziehen und dort eine Verpflichtung des Jobcenters zur Zahlungswiederaufnahme und weiteren Gewährung der vollen Mietkosten zu beantragen? Als das Gericht jedoch eine Eilentscheidung ablehnte, legte der Mann bei der nächsthöheren Instanz dagegen Beschwerde ein, beugte sich dem existenziellen Druck und ließ sich nun doch medizinisch begutachten.
Doch als das Jobcenter im Dezember zwar die gekürzten Leistungen nachzahlte, hatte der Mann nichts davon, da nun die Krankenkasse das vom Amt an sie nicht überwiesene Geld eintrieb und es so zu einer Zwangsvollstreckung kam, die in der Pfändung der erstatteten 3.200 Euro mündete – wohlgemerkt von seinem P-Konto. Der inzwischen Mittellose wollte die Summe vom Amt noch einmal gezahlt bekommen, weil er ja von irgendetwas leben müsse. Auch wenn das Landessozialgericht daran zweifelte, dass die Weigerung, sich ärztlich begutachten zu lassen, zur Leistungseinstellung führen darf, wies es die Beschwerde ab. Dies müsse die erste Instanz entscheiden.
Die örtlich festgelegte Mietobergrenze für Hartz-IV-Bezieher hält es für ausreichend hoch, gegen die Pfändung müsse der Kläger gesondert vorgehen. Außerdem habe das Jobcenter mit der Nachzahlung auch die Krankenkassenbeiträge begleichen müssen. Ganz toll, da wird in meinen Augen ein Kläger im laufenden Verfahren noch handlungsunfähiger gemacht, als er vorher schon war, und soll dann wohl als „nackter Mann“ noch tief in seine Taschen greifen, dort etwas zu essen sowie ein Dach über dem Kopf herbeizaubern und sich nebenher gegen alle diese Widerwärtigkeiten und Ungerechtigkeiten, die sich gegen ihn verschworen haben, zur Wehr setzen!
2. Nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist der Regelsatz für mindestens 4,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger und deren Kinder um bis zu 45 Euro zu niedrig berechnet. Weil unter anderem die verdeckte Armut nicht korrekt berechnet werde, stünden einem Leistungsbezieher statt aktuell 399 Euro eigentlich bis zu 444 Euro monatlich zu. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB, kommentierte die Ergebnisse der Untersuchung so, dass dies sofort geändert werden könne und müsse. Vom „Institut der deutschen Wirtschaft“ wurde dagegen vor einer solchen Korrektur „gewarnt“ und rumgeunkt, eine unmittelbare Anhebung um 45 Euro erhöhe schlagartig den Kreis der Anspruchsberechtigten und mindere den „Anreiz“ zur Arbeitsaufnahme.
Die Berechnung des Regelsatzes ist politisch umstritten, weil zwar die Hartz-IV-Bezieher beim Verbrauch der unteren 15 Prozent der alleinstehenden Bevölkerung herausgerechnet werden, nicht aber die „verdeckt Armen“, also Personen, die Hartz-IV-Leistungen aus Scham, Unwissenheit oder anderen Gründen gar nicht in Anspruch nähmen. Hartz-IV-Bezieher sollen sich nicht mit sich selber messen und tun es letztlich doch, besser: Es wird mit ihnen gemacht. Einmal ganz abgesehen von diesem niedlichen kleinen Zirkelschluss habe ich nicht vergessen, dass Peter Hartz bereits 2002, also vor Einführung der menschenverachtenden Hartz-Gesetze, eigentlich 511 Euro plus Kosten der Unterkunft als ALG II forderte. Leider wurde er nicht erhört!
Angesichts der explodierenden Lebenshaltungs- und Energiekosten können auch diese 511 Euro bis 2015 nur erheblich zu wenig geworden sein, müssten daher noch saftig erhöht werden! Daher klingt es in meinen Ohren wie ein trauriger, zynischer Scherz, der auch kein schlechter Witz, sondern wohl ernst gemeint ist, wenn der DGB allen Ernstes so eine herzallerliebste, geradezu niedliche Erhöhung des Regelsatzes um sagenhafte 45 Euro fordert. Ich möchte mal ins Bewusstsein zurückholen, dass lediglich schlappe 2,1 Prozent aller Erwerbslosen von September 2013 bis September 2014 eine Arbeit aufnehmen konnten. Wenn es also jetzt schon für 97,9 Prozent aller Hartz-IV-Beziehenden trotz der massiv runter „gerechneten“ Transferleistungen keine Arbeit gibt, wo sollte sich dann bitte bei einer Erhöhung der Bezüge noch ein „Anreiz“ verringern können?
3. Während mal wieder über eine Kindergelderhöhung diskutiert wird, weist die „Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg“ darauf hin, dass Kindergeld bei Bezug von Hartz IV, Sozialhilfe oder Sozialgeld als Einkommen zählt, das auf die Regelleistung angerechnet wird, wodurch ausgerechnet Familien im Sozialleistungsbezug nicht von einer Kindergelderhöhung profitieren, obwohl diese es am nötigsten hätten. Die Ärmsten sollen also ausgeschlossen bleiben, wenn das Kindergeld weiter auf Sozialleistungen angerechnet wird, womit letztlich nur ein Nullsummenspiel herauskommen kann.
Solange diese sozialpolitische Fehlregelung nicht korrigiert sei, kann weder das Kindergeld noch seine Erhöhung als Wohltat für die Familien verkauft werden! Ich finde, dass es auch überhaupt nicht ausreichen kann, wenn der Kindergeldzuschlag ausgebaut wird, weil diesen ja auch nur jene Eltern ergattern können, die zwar von ihrer Hände Arbeit sich selbst, nicht aber ihre Kinder versorgen können, ohne in den Abgrund von Hartz IV zu stürzen. Erwerbslose Eltern gehen dabei komplett leer aus.
1. Der Mindestlohn ist nur dann ein solcher, wenn die tatsächliche Arbeitszeit nachgewiesen werden muss. Bei geringfügiger Beschäftigung waren vor April 2003 neben dem Arbeitsverdienst auch die geleisteten Arbeitsstunden ausschlaggebend: Wer 15 Stunden oder mehr wöchentlich gearbeitet hat, verlor den Status der Geringfügigkeit! Eine Ausnahme war die kurzfristige Beschäftigung, einmal alle zwölf Monate und auch mit entsprechendem Arbeitsvertrag. Die Aufzeichnungen der Arbeitgeber wurden damals von der Betriebsprüfung der Rentenversicherung überprüft. Wenn Arbeitsaufzeichnungen fehlten oder eine höhere Arbeitszeit auswiesen, waren Nachforderungen für die Sozialversicherung und eventuell Lohnsteuern fällig, zu zahlen vom Arbeitgeber.
„Das Recht der geringfügigen Beschäftigungen wurde mit Hartz II mit Wirkung zum 1. April 2003 erneut geändert. Die Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 400 Euro angehoben, und die Begrenzung auf weniger als 15 Wochenstunden entfiel.“ Die Dokumentation der tatsächlichen Arbeitszeit ist also keine neue bürokratische Erfindung, sondern eine Notwendigkeit, um die Zahlung des Mindestlohns abzusichern. „Die Anstalt“ hat es ganz nebenbei auf den Punkt gebracht, sinngemäß: „Wenn ich als Arbeitgeber immer 8,50 Euro zahlen muss, will ich wenigstens festlegen, wie lange du dafür arbeiten musst!“ (Das Hauptthema war diesmal der Glauben, die Schuldzuweisung, die Gruppenhaftung.)
2. Das „Auslandsjournal“ im ZDF hat am 4. Februar 2015 unter anderem über die Atommüllentsorgung in Frankreich berichtet: „Wie mit Geld die Infrastruktur aufgefrischt wurde“. Der Widerstand gegen den Atommüll soll mit Geld erstickt werden. In dem Ort wurde ein Labor für die Prüfung der Atomlagerung eingerichtet – mit Besucherzentrum. Die Menschen wandern ab, die Verbliebenen sorgen sich. Das Endlager soll in 130 Meter Tiefe ausgebaut werden. 10.000 Kubikmeter Atommüll sollen dort gelagert werden. Weil die Bedingungen dort für den Atommüll sicher sind? Es ist der Ort mit dem geringsten Widerstand gegen das Endlager!
Der Beitrag zum Atommüll steht nicht in der Inhaltsbeschreibung des ZDF zu dieser Ausgabe des „Auslandsjournals“. Erinnert hat mich dieser Beitrag an die Umstände, wie Schacht Konrad für den Atommüll auserkoren wurde, begleitet durch Wohltaten in die Infrastruktur der Gemeinden. Es wurde auch immer mehr Atommüll zur Endlagerung im Schacht Konrad „gefunden“. Erinnert hat mich dieser Beitrag auch an den Spielfilm „Das gespaltene Dorf“. Das gespaltene Dorf hat sich gewehrt und wurde verschont. Die tatsächlichen Pläne Frankreichs werden am Filmende genannt. Die Risiken der Gesteinsveränderung durch den Atommüll werden gut herausgearbeitet.
Die Sendung „Monitor“ vom 5. April 2015 wurde wie folgt angekündigt: „Atomskandal – Wie die Politik den Atomkonzernen den Weg zu Millionenklagen geebnet hat. In seiner letzten Ausgabe hatte ‚Monitor‘ aufgedeckt, wie ein von RWE bestellter Brief des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier dazu beigetragen hat, dass die Atomkonzerne heute rund 900 Millionen Euro Schadenersatz von Bund und Ländern fordern – wegen der vorübergehenden Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke nach der Atomkatastrophe in Fukushima. Neue ‚Monitor‘-Recherchen belegen nun, wie tief neben der hessischen Landesregierung auch die damalige Bundesregierung in den Skandal verstrickt ist: Kritische Stimmen aus den eigenen Fachabteilungen wurden kaltgestellt; Warnungen vor den finanziellen Risiken ignoriert. Damit habe die Politik den Atomkonzernen den Weg zu millionenschweren Klagen erst ermöglicht, kritisiert die Opposition.“
Der Beitrag ist sehr eindrucksvoll. Es geht nahe, wie diese Politiker agieren. Damit hat „Monitor“ den Bericht über die Schadenersatzklagen der Atomindustrie fortgesetzt, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen. Der Gefälligkeitsbrief ist zentrales Argument für die Schadenersatzklage. Die beteiligten Politiker weichen aus und sagen nichts. Es geht um 882 Millionen Euro Schadenersatz. „Monitor“ hat festgestellt, dass die Bescheide inhaltlich nicht rechtsfest waren und dies von den hauseigenen Fachabteilungen der beteiligten Ministerien rechtzeitig moniert wurde. Die Meinungen der Abteilungen wurden ignoriert und ein vorher für die Interessen der Atomindustrie tätiger Mensch hat die nicht gerichtsfesten Bescheide durchgesetzt. Einfach ansehen, es lohnt sich!
3. „Monitor“ kam direkt nach einem Gespräch mit Wolfgang Schäuble. So wurde manches vom deutschen Finanzminister Gesagte gerade gerückt und ergänzt. Dieser „Monitor“-Beitrag vom 5. Februar 2015 wurde wie folgt angekündigt: „Undankbare Faulenzer? Die Debatte über Griechenland und die Fakten. Nach der Wahl in Griechenland geht ein Raunen durch Europa: Weil die neue Regierung sich gegen einen Teil der Sparauflagen stemmen will, werden Premierminister Tsipras und seine Regierung als politische Geisterfahrer bezeichnet, die Griechen als undankbar, das Land als unreformierbar. Zu viele Beamte, der Arbeitsmarkt verkrustet, kein Reformwille – so die Vorhaltungen aus der EU und auch aus Deutschland. Aber stimmt das alles? ‚Monitor‘ macht den Faktencheck.“
Dabei bleibt nicht viel von den Vorwürfen Schäubles übrig. Er hat nach dem Gespräch mit dem griechischen Finanzminister nicht gesagt, dass sein Haus die Griechen für die Fortschritte bei der Steuerverwaltung gelobt hat. Schäuble hat die „Troika“ als in den Verträgen verankert geschildert. Sicher hat er die Institutionen gemeint. Die Griechen wollen ihre Steuereinnahmen erhöhen. Erstmals sollen auch die Reichen zahlen. Die Griechen haben sich dazu Zeit erbeten, ist doch klar.
Auch Deutschland würde es sehr gut bekommen, wenn alle Gewinne tatsächlich versteuert werden. „In Deutschland erwirtschaftet, in Deutschland versteuert“, das ist ein Traum, der für Griechenland Wirklichkeit werden soll. Die EZB und die Ratingagenturen haben mit Nein geurteilt. Sie lehnen diese „Unverschämtheit“ ab. Circa 90 Prozent der Rettungsgelder sind umgehend an Banken außerhalb Griechenlands geflossen. Die Bankenrettung wird im Film „Wer rettet wen“ hinterfragt. Die EZB sollte sich diesen Film auch ansehen. Bitte auch meinen Beitrag zur 506. Bremer Montagsdemonstration lesen!
Eine Ergänzung von „Attac“: Am Donnerstag, dem 19. Februar 2015, läuft um 20 Uhr im „Kino 46“ der Film „Wer rettet wen? Die Krise als Geschäftsmodell“ von Leslie Franke und Herdolor Lorenz. Letzterer wird an diesem Abend anwesend sein und Fragen zum Film beantworten. Nach „Water makes Money“ und „Bahn unter dem Hammer“ werden auch in „Wer rettet wen?“ Experten und Betroffene gefragt. Bilder und Interviews aus Griechenland, Spanien, Irland, den USA, Deutschland und Island erhellen die Krisen, machen Ursachen und mögliche Alternativen deutlich. Weitere Vorführungen sind am 23., 24. und 25. Februar zur gleichen Zeit.
4. Der britische Geheimdienst wurde vom zuständigen Sondergericht in England erstmals verurteilt: Der GCHQ habe bis Dezember 2014 gegen die Artikel 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtscharta verstoßen. Die Zusammenarbeit mit der NSA sei zu ändern und einzuschränken und die Auswertung aufzugeben. Grundlage für dieses Urteil waren die Dokumente von Edward Snowden. Geklagt hatten unter anderem „Amnesty International“ und zwei britische Datenschutz-Organisationen. Glückwunsch! Die Unterlagen Snowdens hat der deutsche Bundesanwalt nicht als Beweis anerkannt, siehe 498. Bremer Montagsdemonstration: Es gebe keine Beweise, lautete seine Feststellung. Die Artikel 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtscharta gelten auch in Deutschland, Herr Bundesanwalt!
5. In „ZDF Zoom“ ging es am 4. Februar 2015 um den „Milliarden-Wahnsinn“: „Wie Fördergelder verschwendet werden. Der Neubau eines Fünf-Sterne-Wellnesshotels in Warnemünde war richtig teuer: knapp 100 Millionen Euro. Fast die Hälfte davon waren aber öffentliche Fördergelder. Zu Unrecht, sagt die Staatsanwaltschaft. Der Bauherr wurde festgenommen.146 Euro zahlt jeder Bundesbürger jährlich in die Haushaltskassen der EU. Ein Großteil des Geldes fließt zurück: als Subventionen. Eine milliardenschwere Umverteilung. Aber nicht immer geht es dabei mit rechten Dingen zu. ‚ZDF Zoom‘ fragt: Wie sinnvoll ist die europäische Subventionspolitik tatsächlich?“
Auch in Bremen werden Hotels mit 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. Diese Fördergelder der Freien Hansestadt sollten nur noch auf Darlehnsbasis gezahlt werden. Diese Umstellung lässt noch auf sich warten. Eine Überversorgung mit Hotelbetten wird dadurch vermieden, dass Hotels in Altersheime umgewandelt oder aktuell als Unterkünfte für Asylbewerber genutzt werden.
6. Volkswagen will die nächsten 10.000 frei werdenden Arbeitsplätze durch Blech ersetzen, Maschinen sollen die Arbeit übernehmen. Die Begleitmusik klingt wie üblich: Es werden schwere körperliche Arbeiten sein, es wird niemand entlassen. Aber die Arbeitsplätze sind weg, es gibt kein Nachrücken für die nächste Generation! Siemens baut den Konzern um: Weitere 7.800 Arbeitsplätze werden vernichtet, davon circa 3.300 in Deutschland. Es soll „sozialverträglich“ geschehen.
Der Begriff „Industrie 4.0“ bezeichnet die Vernetzung aller Beteiligten bis in die Fertigungsstufen hinein. „Industrie 4.0“ läuft Probe im Hafen von Hamburg. Bisherige Erkenntnis: Personal kann abgebaut werden. Circa 40 Prozent der jetzigen Mitarbeiter sind überzählig. Die Meldung mit dem erschrocken schauenden Gewerkschafter habe ich im Netz nicht wiedergefunden. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Der Personalabbau, verbunden mit der Umstellung auf Technikeinsatz, geht beschleunigt weiter.
Daimler Bremen will weitere Produktionsanteile auslagern und weitere Aufgaben abqualifizieren, also die Bezahlung verringern. Daimler Bremen hat keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeit für diese Sparbeschlüsse, aber es ist durchsetzbar und steigert die Dividende. Der angebliche Fachkräftemangel erstickt die Proteste. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Arbeit dominiert unser Leben. Nur Arbeit erlaubt die Verwirklichung von Träumen. Arbeit erlaubt den Leistungsnachweis, die Anerkennung.
Wir müssen dies ändern. Das Grundeinkommen ist überfällig, auch weil die Unterbeschäftigung erheblich ansteigt! Wobei das Grundeinkommen nicht einhergeht mit Arbeitsverweigerung. Es kann einfach etwas weniger Arbeit und mehr selbstbestimmte Tätigkeit sein. Verbunden mit massiver Arbeitverkürzung wird ein Schuh daraus! Nur dadurch ist Arbeit für jeden möglich! Wie schwer es ist, aus der Erwerbslosigkeit wieder in Arbeit zu kommen, hat Elisabeth auf der 506. Bremer Montagsdemonstration berichtet.
7. Sind Sanktionen bei einer so geringen Vermittlungsquote von 2,1 Prozent überhaupt zu rechtfertigen? Es gibt einfach nicht genügend bezahlte Arbeit! Letztlich hat auch die Umstellung aufs „Ehrenamt“ zielsicher bezahlte Arbeit vernichtet und damit die öffentliche Hand entlastet, wenn auch nur vordergründig. Zu den Sanktionen als solchen und den vorherigen Antworten des Senats und der Bundesregierung siehe 506. Bremer Montagsdemonstration.
Aktuell liegt die Antwort des Senats vor (Drucksache 18/1727). Die Fragen der Fraktion „Die Linke“ sind mit abgebildet. Ihre prompte Presseerklärung lautet: „‚In den zwölf Monaten von Juni 2013 bis Juli 2014 sind den Erwerbslosen im Land Bremen 2,3 Mio. Euro durch Sanktionen weggenommen worden‘, so Claudia Bernhard, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, zur Antwort des Senats auf die Große Anfrage ‚Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger(innen) im Land Bremen‘. ‚Jede(r) zehnte Arbeitslose im Land Bremen war in diesem Zeitraum von mindestens einer Sanktion betroffen.‘“
Dieses Geld fehlt somit auch dem Einzelhandel im Bundesland Bremen. Hinzu kommen die Umsatzverluste durch die zu wenig erstatteten Mietkosten, monatlich weitere circa 350.000 Euro. Das „Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe“ hat die Sanktionen etwas anders ausgewertet und die Steigerung betont. Die Zahlen zu den Sanktionen für 2012/2013 des BIAJ stehen für das Bundesgebiet, aber auch die Zahlen für Bremen sind ersichtlich.
Die leitenden Mitarbeiter der Jobcenter erhalten Prämien für die Zielerreichung: „Laut einer vertraulichen Anweisung des Bundesarbeitsministeriums (liegt der B.Z. vor) für das Jahr 2013 soll hierbei auch die Sanktionsquote berücksichtigt werden. Heißt: Je mehr Verstöße geahndet werden, desto geringer die Ausgaben für Hartz-IV-Empfänger – und damit gibt es statistisch weniger hilfebedürftige Menschen. Werden die Ziele zu mindestens 98 Prozent erreicht, bekommen die Chefs der Jobcenter am Ende des Jahres 2088,38 Euro Prämie, sind es mehr als 100 Prozent, sogar bis zu 4.000 Euro. Insgesamt kamen so in Berlin von 2007 bis 2011 mehr als 100.000 Euro zusammen. 2012 wurden die Ziele verfehlt.“
Siehe hierzu die 478. Bremer Montagsdemonstration. „Die Bundesregierung hat geantwortet: ‚Von der Bundesagentur für Arbeit werden keine Zielvorgaben für eine sogenannte Sanktionsquote gemacht. Sanktionen ergeben sich allein aus den rechtlichen Vorgaben nach § 31 ff. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), die von den Jobcentern und deren Mitarbeitern einzuhalten sind. ‘ Diese Antwort ist eine Lüge. In den Zielvereinbarungen wird festgelegt, wie viel Prozent der Leistungsansprüche nicht ausgezahlt werden.
Früher wurde die Quote von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Aktuell geben die Jobcenter Angebote ab, die Minderauszahlungen der Grundsicherungsansprüche enthalten. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass die Jobcenter die Sollzahlen (tatsächliche Ansprüche der Leistungsberechtigten) ermitteln und den Istzahlen (erfolgte Zahlungen) gegenüber stellen. Die zu erreichende Differenz steht in der Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit. Wieso kann überhaupt weniger als der Leistungsanspruch ausgezahlt werden? Durch die Sanktionen!“
Die Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag hat folgenden Antrag gestellt: „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“. Sie hat außerdem beantragt: „Hartz IV in die Tonne“, natürlich mit anderem Text: „Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV“. Die Debatten um die Anfragen und Anträge der Fraktionen stehen noch aus. In Berlin ist ein Termin zur Jahresmitte angepeilt. In Bremen geht es schneller. Ich komme darauf zurück.
Der Senat sollte seine Antwort noch mal lesen und die Widersprüche ausräumen. Weshalb werden Erwerbslose überhaupt unter das Existenzminimum gedrückt? Untersuchungen des wissenschaftlichen Instituts der Bundesagentur für Arbeit (IAB) haben ergeben: Es geht ohne Sanktionierung! Der Geldentzug hat viele negative Folgen für die Betroffenen. Die Verschuldungsquote der Erwerbslosen spricht Bände! Bitte dazu auch meinen Beitrag zur 506. Bremer Montagsdemonstration lesen.
8. Die Stühle im Plenarsaal der Bremischen Bürgerschaft (siehe Vorwoche) sollen nunmehr durch Dienstleister der Freien Hansestadt Bremen geprüft und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Der ins Auge gefasste teure Stuhl kann diesen Vergleich nicht gewinnen. Hoffentlich vergessen diese Fachleute nicht, die Auswirkungen auf den Fußbodenbelag zu berücksichtigen, und hoffentlich wird diese Entscheidung dem neuen Parlament übertragen.
Bremen hat sich erst jetzt entschieden, wie die Mittel aus dem BAföG-Topf für Bildung und Forschung aufzuteilen sind. „Bürgermeisterin Karoline Linnert freut sich: ‚Mit dem Geld sorgen wir unter anderem dafür, dass weniger Unterricht ausfällt, und verbessern die Bedingungen in den Inklusionsklassen. Senat und Bürgerschaft haben bereits bei den Haushaltsbeschlüssen einen Schwerpunkt bei der Bildung gesetzt. Mit der heutigen Entscheidung wird dieses Signal verstärkt: Bremen verbessert die Bildungschancen von Kindern und Studierenden!‘“
Doch weder die Kürzungen bei der Universität Bremen noch die Beseitigung des Unterrichtsausfalls oder die Stärkung der Inklusion sind damit überflüssig beziehungsweise erfolgreich beseitigt. Dies zeigt erneut, wie unterfinanziert auch die Bildung in Bremen ist. Richtige Abhilfe? Vernünftige Festigung der Zukunft durch Bildung? Fehlanzeige! Die GEW Bremen stellt dazu fest, „dass auch diese Mittel nur ein Bruchteil dessen sind, was für eine wirklich nachhaltige und qualitätssteigernde Bildung im Land Bremen nötig“ ist. „Hierüber wird es in der Auseinandersetzung über die Haushaltsaufstellungen ab 2016 sicher streitbare Diskussionen geben“, kündigt die GEW an.
Daimler Bremen hat in seinem Werk alle Produktionsschritte bebildert. Die Bilder sind ohne Text. Die Montagetätigkeit in dieser Mercedes- Fertigungsstrecke erfordert keinerlei Lese- oder Sprachkenntnisse mehr. Ist dies die Zukunft? – Noch Fragen? In Bremen gibt es ein gutes Netz von Beratungsstellen, und wir sind jeden Montag ab 17:30 Uhr in Bremens „guter Stube“. Wir haben ein offenes Mikrofon – für Lob und Tadel, nicht für Nazis und nicht für Rassisten. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!