1. „Süßer die Glocken nie klingen“ oder „flotter die Scheren nie klappern“: Das Solinger Jobcenter bietet an diesem Montag einen neuen Haarschnitt zum Nulltarif an. Nach dem Motto „Schick zu Weihnachten“ können die wieder einmal zu „Kunden“ und „Kundinnen“ geadelten erwerbslosen Klient(inn)en sich schon zum fünften Mal umsonst die Haare schneiden lassen. Zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr stehen mehrere Solinger Friseurinnen und Friseure aus dem Vorstand der Innung für diese Dienstleistung bereit. Die Haare sollten zuvor gewaschen und nicht gegelt sein.
Die Mitarbeiter des Jobcenters sorgen mit dem Spendieren von Kaffee und Gebäck für vorweihnachtliche Atmosphäre. Herzallerliebst rührig mutet das Vorhaben an, auch Menschen mit schmalem Geldbeutel gut frisiert in die Weihnachtstage gehen lassen zu wollen, obwohl sie doch vom Konsumfest mangels monetärer Masse ausgeschlossen sind! Gleichzeitig kommt es einem Eingeständnis gleich, dass der Regelsatz dermaßen knapp bemessen ist, dass er keinen normalen Friseurbesuch ermöglicht.
Oder soll die Friseuraktion als vertrauensbildende Maßnahme missbraucht werden? Eigentlich sollte es Erwerbslosen genauso wie anderen Menschen möglich sein, zu einem Friseur ihrer Wahl zu gehen, nicht nur einmal im Jahr kurz vor Weihnachten im Jobcenter. Ebenso müssten sie über ein Budget verfügen, das einen Einkauf in einem normalen Supermarkt ermöglicht und nicht nur das Schlangestehen vor der Suppenküche, äh: Ausgabestelle der „Tafel“, um die Abfälle der Wohlfahrtsgesellschaft zu konsumieren.
2. Es steht zu befürchten, dass im Januar 2015 mehrere Tausend Bedarfsgemeinschaften Opfer einer erneuten Zahlungspanne werden, weil die Jobcenter im August 2014 die neue Software „Allegro“ zur Berechnung von Arbeitslosengeld II eingeführt haben und die Leistungsanträge seitdem über dieses neue Programm abgewickelt werden. Dazu muss anhand des Antrages jeder Kundendatensatz komplett neu angelegt werden, was gerade bei Weiterbewilligungsanträgen einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand darstellt.
Weil kein zusätzliches Personal eingestellt wurde, lässt sich leicht ausrechnen und gut vorhersehen, wie sich in vielen Jobcentern die Bearbeitungsdauer mindestens verdoppelt. Durch die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel kommt erschwerend hinzu, dass auch das Personal der Jobcenter im Dezember nur einen halben Monat lang arbeiten wird, wodurch ein weiterer Rückstau bei der Antragsbearbeitung entsteht.
Wer am 30. Dezember 2014 kein ALG für Januar 2015 erhalten hat, sollte umgehend am 2. Januar 2015 im Jobcenter vorstellig werden und die Barauszahlung eines Vorschusses in Höhe der zu erwartenden Regelleistung fordern. Niemand sollte sich dann von unwahren Behauptungen abwimmeln lassen, dass Barauszahlungen oder Vorschüsse nicht möglich oder zulässig seien! Wenn das zuständige Jobcenter dennoch wider besseres Wissen einen Vorschuss verweigern sollte, lässt sich sofort beim Sozialgericht mittels einstweiliger Anordnung eine vorläufige Zahlung des ALG II durch das Jobcenter herbeiführen.
3. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschied im Dezember 2014 (Aktenzeichen 2A 281/13), dass Eltern, die für den Unterricht ihrer Kinder einen Taschenrechner über die Schule mitbestellen und bezahlen, keinen Anspruch auf die Erstattung des Betrags durch den öffentlichen Schulträger haben. Hintergrund des Verfahrens war ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz. Dort hatte ein Vater auf Anraten der Schule für seine Tochter einen Taschenrechner für einen Betrag in Höhe von 89 Euro gekauft hatte. Dabei übernahm die Schule die Bestellung der Taschenrechner für alle Kinder, und die Eltern zahlten das Geld bar an die Schule.
Weil der Vater der Ansicht war, dass solche Anschaffungen unter die Lernmittelfreiheit fielen, wollte er sich seine Auslagen vom Schulträger erstatten lassen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz urteilte im Sinne des Vaters, doch das Sächsische Oberverwaltungsgericht kam zu einem entgegengesetzten Bescheid. In meinen Augen geht es hier um bloße Korinthenkackerei, wenn einerseits weder die Voraussetzungen für eine Geschäftsbesorgung ohne Auftrag noch für einen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch erfüllt seien, aber vieles dafür spreche, dass ein im Unterricht benötigter Taschenrechner unter die garantierte Lernmittelfreiheit falle.
Dessen Anschaffung können die Eltern vom Schulträger gerichtlich einfordern, ohne dabei jedoch im Nachhinein einen Anspruch auf Erstattung zu haben. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Kinder von erwerbslosen Eltern, die ausgegrenzt werden, um ihnen hinterher „Bildungsferne“ zu attestieren, obwohl sie es ohne die erforderlichen Lernmittel deutlich schwerer haben müssen, das Klassenziel zu erreichen.
4. Seit Jahren dominiert das Thema „Kalte Progression“ die steuerpolitische Debatte in Deutschland. Nun kommt eine Analyse des Bundesfinanzministeriums zu dem Ergebnis, dass diese Steuermehrbelastung derzeit gar nicht existiere, weil eine Lohnerhöhung durch die Kombination aus ansteigendem Steuertarif und Inflationsrate real zunichte gemacht wird.
Gewollt ist, dass prozentual mehr Steuern zahlt, wer viel verdient, als jemand, der wenig verdient. Dieser Kern des deutschen Steuersystems wird jedoch zum Problem, wenn eine Einkommenssteigerung nur die Inflation ausgleicht: Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer durch die Kalte Progression zusätzlich belastet werden, müsste die Steuertabelle regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Das deutsche Steuersystem schröpft die Mittelschicht und lässt Superreiche und Geringverdiener vom Haken.
Nun sei der von der CDU gefundene Kompromiss kaum mehr als ein Lippenbekenntnis, weil der Plan an so viele Bedingungen geknüpft ist, dass es ein Leichtes sein dürfte, ihn zu erfüllen, ohne dass sich etwas ändert, denn die unabdingbare Voraussetzung ist und bleibt in meinen Augen schwachsinnigerweise die „schwarze Null“. Ukraine-Krieg, Euro-Krise, IS-Terror sind nur drei Vorwände, die die Kanzlerin problemlos anführen könnte, um den Plan in den nächsten drei Jahren in aller Stille zu beerdigen. Zudem soll es keine Steuererhöhungen an anderer Stelle geben, um die Verluste für den Staat auszugleichen. Die Kalte Progression ist eine heimliche Steuererhöhung, die kein Parlament beschließen, keine Kanzlerin je rechtfertigen muss, die aber dem Staat jedes Jahr automatisch mehr Geld in die Kasse spült.
Genau deswegen werden wohl kein Parlament und keine Kanzlerin sie je abschaffen. Der „Weser-Kurier“ brachte am vergangenen Sonntag mit einer Karikatur auf Seite 2 vielleicht „die Lösung“: Da sitzen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Wolfgang Schäuble und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel an einem Tisch. Schäuble hält ein Papier mit Paragraphen in die Höhe, zeigt auf eine Stelle und sagt: „Ein genialer Streich gegen die Kalte Progression: Verbot von Gehaltserhöhungen.“ Also weg mit einem Mindestlohn, und sei er noch so niedrig!
1. Hinter der Überschrift „Bremer Jobcenter erkennt je Quartal eine Million Euro Miete nicht an“ stand für eine Woche ein dickes Fragezeichen, doch inzwischen habe ich die Gewissheit: Monat für Monat werden circa 350.000 Euro der tatsächlichen Kosten der Unterkunft, also der Miete, nicht anerkannt und somit nicht erstattet! Das ist nachzulesen für den Monat Juni 2014 in der Statistik der Arbeitsagentur. In Tabelle 1 ist die Kürzung der Kosten der Unterkunft ersichtlich: Zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten liegen rund 350.000 Euro Minderleistung. Am Ende der Tabelle stehen unter „Einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung“ die Einmalzahlungen, zum Beispiel Nachzahlungen und Nebenkostenabrechnungen. (Für die anderen Monate des Jahres 2014 kann einfach im Link die Monatszahl geändert werden, die darin zweimal vorkommt).
Die Kosten der Unterkunft Miete sind auch in einer weiteren Statistik der Bundesagentur für Arbeit enthalten. Wer die Statistik für Bremen generieren will, muss „Bremen“ in der Übersicht anklicken. Die nächste Auswahl ist „Bremen, Stadt“ oder „Bremerhaven, Stadt“. Der Monat kann einzeln ausgewählt werden, Statistiken sind für jeden Monat verfügbar.
Die SGB-II-Statistik „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ist über den Menüpunkt „Statistik nach Themen“ anwählbar. Eine Suche nach dem Themen-Listeneintrag „Bedarfe, Leistungen, Einkommen“ führt zu einer Generatorseite, auf der links die verschiedenen Statistiken benannt sind. Unter „Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)“ steht als erster Eintrag „Überblick“. Angezeigt wird rechts eine Auswahl der dazu möglichen Auswertungen. Die Suche nach „Kreisreport“ bietet eine Auswahlmöglichkeit für die Städte Bremen und Bremerhaven. Angeboten wird die entsprechende Statistik als „Excel“-Datei.
Die gewählte Statistik muss runtergeladen werden, Makros und Verknüpfungen müssen erlaubt werden – eigentlich ein Unding, weil dadurch die Datensicherheit des Rechners gefährdet wird! Aus den Tabellen 2.2 und 2.5 sind die Wohnkosten ersichtlich. Damit ergibt sich die Bestätigung der Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft. Aus Tabelle 3.2 sind die Leistungen und das verfügbare Einkommen ersichtlich. Die Gesamtbeträge sind durch Multiplikation zu ermitteln.
Die nächste Statistik unter „Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)“ heißt „Bedarfe, Leistungen, Einkommen“. Rechts steht jetzt eine Auswahl der dazu möglichen Auswertungen, als oberstes für „Deutschland mit Ländern und Kreisen“. Der Monat kann einzeln ausgewählt werden, aber nur im Quartalsabstand. Eine Suche liefert auch nur eine Statistik für Deutschland, ebenfalls als „Excel“-Datei (im Archiv).
Aus der „Übersicht Bedarfe, Einkommen, Leistungen, Sanktionen und Haushalt, Budget für Deutschland“ sind darin auch die Zahlen für Bremen ersichtlich. Diese Zahlen bestätigen die Kürzung von rund 350.000 Euro monatlich bei den Kosten der Unterkunft in Bremen-Stadt. Aus der Tabelle 1 dieser Statistik sind die Kürzungen für Sanktionen sowie die tatsächlichen Zahlungen ersichtlich, aus der Tabelle 5 die Kürzungen für Kindergeld, Unterhalt und Erwerbseinkommen. Die Tabellen sind erschlagend und trotzdem sehr interessant.
Allein in Bremen-Stadt werden monatlich rund 4,71 Millionen Euro Kindergeld, rund 1,21 Millionen Unterhaltszahlungen und rund 0,15 Millionen Euro für Sanktionen beim ALG II angerechnet, also gekürzt, sowie rund 0,35 Millionen Euro laufende Miete und Heizung nicht erstattet. Das Kindergeld wird zu 100 Prozent, das heißt ohne Freibetrag angerechnet. Beim Unterhalt bleiben 30 Euro anrechnungsfrei. Bei der Tabelle „Sanktionen“ ist ersichtlich, dass Meldeversäumnisse der überwiegende Sanktionsgrund sind: 539 Sanktionen von insgesamt 732 Sanktionen beruhen auf Meldeversäumnissen. Die Sanktionen werden auch in einer Extrastatistik ausgewiesen. Wir kommen darauf zurück!
Es gibt auch bremische Statistiken zu diesen Themen. Die Kosten der Unterkunft (Produktbereich 41.05) stehen im Controllingbericht ab Seite 19 und im Bericht Sozialleistungen ab Seite 45. Bremen hat die Haushaltsrisiken und ihre Deckung beziffert, nachzulesen im Lösungskonzept zur Finanzierung der Risiken und den Auswirkungen auf den Bereich „Jugend und Soziales“.
Noch einmal zu den Anträgen auf Überprüfung. Der Eigenanteil an der Miete, den Kosten der Unterkunft, ist ein dringender Grund für einen Überprüfungsantrag: „Ich beantrage die Überprüfung aller Bescheide ab dem Leistungszeitraum 1. Oktober 2013, weil die Kosten der Unterkunft nicht voll erstattet werden“ oder ähnlich. Falls das Jobcenter nachfragt, bitte diese Nachfragen ernst nehmen und nachweisbar beantworten. Wie dies alles geht? Nachlesen auf der Homepage der Bremer Montagsdemonstration oder einfach herkommen! Auch alle anderen Kürzungen und Ablehnungsbescheide sind so ab 1. Januar 2013 rückholbar. Bei der Regelsatzhöhe ist jede Leistungskürzung untragbar!
2. Für Millionen Menschen in Deutschland sind die hohen Strompreise eine enorme Belastung. Fast sieben Millionen Haushalten wurde 2013 die Sperrung ihrer Stromversorgung angedroht. Tatsächlich wurden letztes Jahr über 344.000 Stromsperren durchgeführt, ein trauriger neuer Rekordwert. Selbst EU-Vorgaben gegen Energiearmut setzt die Bundesregierung seit Jahren nicht um. „Die Linke“ fordert ein Verbot von Stromsperren. Dies ist sozial geboten und zentral für die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende. „Die Linke“ hat am 3. Dezember 2014 einen entsprechenden Antrag im Bundestag gestellt (Drucksache Nummer 18/3408).
Sozialrechtler Harald Thomé stellt per Sonderrundbrief eine neue „Kampagne zu den überfälligen Änderungen im Bereich der Haushaltsenergie“ vor: „In dieser Kampagne fordert ‚Tacheles‘ die Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen und stattdessen die Einführung einer bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale neben der Regelleistung. Weiterhin fordern wir die Einführung einer vierwöchigen ‚Reaktionsfrist‘ nach der ersten Mahnung des Energieversorgers, die Einführung einer gesetzlichen Mitteilungspflicht der Energieversorger, ebenso Einrichtung von Energiesicherungsstellen und einen Rechtsanspruch auf Energieschuldenübernahme.
Sieben Millionen Mahnverfahren wegen säumiger Forderungen für Haushaltsenergie, 344.798 Versorgungsunterbrechungen, davon fast 200.000 bei Hartz-IV-Empfängern, und Hunderttausende durch Jobcenter- Darlehn vollkommen verschuldete Haushalte sind handfeste Zahlen, die die stille Katastrophe der Energiearmut aufzeigen. Dem muss entgegengetreten werden! Daher bringen wir jetzt, kurz bevor der Referentenentwurf zum ‚Rechtsverschärfungsgesetz‘ vorgestellt wird, unsere Forderung in Position. Diese lebt davon dass sie aufgegriffen wird, von den Betroffenen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, den Aktiven und sozialpolitisch Verantwortlichen der Parteien. Dafür besteht jetzt ein Zeitfenster von zwei, drei Monaten. Mehr als hilfreich wäre es, wenn die Forderung durch konkrete Proteste auf der Straße aufgegriffen wird.“
Über Energieunterbrechung, Ablauf und Rahmenbedingungen und die Vorteile des Lieferanten steht einiges auf der Homepage der Bremer Montagsdemonstration. Die vorstehenden Aktionen finden meine volle Unterstützung!
3. „Es gibt keinen Platz für Ausländerfeindlichkeit“, sagte Frau Merkel. Wieso waren dann auf den Wahlplakaten von CDU und CSU ausländerfeindliche Texte? Warum wird die Rettungsaktion im Mittelmeer eingestellt? Wie viele Menschen müssen sterben, um diese Unvernunft zu beseitigen? Wieso ist es „christlich“, die Menschen an den Grenzen Europas abzuschießen, sie ertrinken oder auch „nur“ einsperren zu lassen? Wie will Europa dies der Welt erklären? Alles im Namen des „Volkes von Europa“ mit seinen vielen „Stämmen“? Nicht in meinem Namen!
Ohne Zuwanderung wäre unsere Rentenversicherung gefährdet. In Deutschland werden einfach zu wenige Kinder geboren. Die hier lebenden Kinder und auch Jugendlichen werden unzureichend unterstützt. Es findet eine Selektion nach Herkunft statt. Für die Rentenversicherung ist es nötig, dass ein auskömmliches Beitragsvolumen erreicht wird. Die Lohnabwärtsspirale ist da nicht förderlich! Die Schrumpfung der Arbeitsplätze kann durch eine bessere Entlohnung ausgeglichen werden. Wenn die Arbeitnehmer ihren Anteil an der Wertschöpfung wieder steigern könnten, wäre alles „gelutscht“.
Ansonsten bleibt nur die Einreihung der Sozialversicherungsbeiträge in das Steuersystem, was die jetzigen Verhältnisse besser berücksichtigen würde. Die Große Koalition rührt scheinbar keinen Finger zur Lösung dieser Rahmenbedingungen und damit für die Sicherung der Zukunft aller Bürgerinnen und Bürger. Was gemeint ist? Einfach die vorherigen Beiträge zur Bremer Montagsdemonstration lesen! Wie wenig sich die Bundesregierung um das Wohl der Bürger schert, steht bei der 498. Bremer Montagsdemonstration, Abschnitt 5: Ein Urteil des Bundessozialgerichts zugunsten von Behinderten soll nicht umgesetzt werden! Behinderte werden so auf Weisung der Bundesregierung betrogen. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihr Auftreten und Ihre Art und Weise, ein elitäres, moralinsaures und unerträglich arrogantes Meinungsmonopol vertreten zu müssen, steht in deutlichem Widerspruch zu den Ideen des Humanismus und – vielleicht – denen der Sozialdemokratie, die es immer noch gibt. Ist dies nur ein Therapieplatz für behandlungsbedürftige Profilneurotiker? Außer austauschbaren Ideologismen verursachen Sie nichts erkennbar Konstruktives. Ich möchte mich nicht über Ihre Ideale erheben, die zum großen Teil auch meine Ideale sind. Ich bin aktiver Betriebsrat (seit zwölf Jahren). Gruß!