1. Aus den Unterlagen von Edward Snowden geht hervor, dass Vodafone sich eine Firma gekauft hat – und nun Folgendes nicht wissen will: „Wie die Spione dabei mit britischen Telekommunikationsunternehmen konkret zusammengearbeitet haben sollen, das ergibt sich aus bislang unveröffentlichten Dokumenten aus dem Snowden-Archiv, die NDR, WDR und ‚Süddeutsche Zeitung‘ einsehen konnten. Darin zeigt sich: Zu einer Firma scheinen die Bande des Government Communications Headquarters offenbar besonders eng gewesen zu sein: Cable & Wireless, ein Unterseekabel-Betreiber, der 2012 von Vodafone übernommen worden ist... Auch die Firma British Telecom wird in den Dokumenten genannt, unter ihrem Decknamen ‚Remedy‘, oder der Kabelbetreiber Level 3, getarnt als ‚Little‘. Insgesamt sind es sieben Unternehmen. Aber nach den Unterlagen sei wohl keines so aktiv gewesen wie die heutige Vodafone-Tochter.“
Keiner der Abgehörten hat einen Beweis dafür, dass er abgehört wurde. Dies zeigt, wie fadenscheinig die Bundesanwaltschaft argumentiert. Scheinbar werden die Dokumente Edward Snowdens von der Bundesanwaltschaft nicht gelesen. ZDF wird auch nicht geschaut (siehe 474. Bremer Montagsdemonstration)? Vor dem Geheimdienstausschuss der Bundestages hat ein BND-Spitzenbeamter ausgesagt, aus den in Frankfurt gewonnen Daten würden die Daten deutscher Staatsbürger entfernt und nur die Daten ausländischer Staatsbürger an den US-Geheimdienst weitergeleitet – mit Fehlerquoten von fünf Prozent.
Allerdings sind nach der geltenden Rechtslage alle über den Knotenpunkt Frankfurt laufenden Daten die Daten von Ausländern – per Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es wird weiter gelogen, so wie Edward Snowden es von den Chefs der amerikanischen Geheimdienste hören musste! Wann packt der erste BND-Mitarbeiter aus? Deutschland macht so etwas nicht? Bewiesen wurde, dass die „alte“ Bundesrepublik alle Briefe als Zollgut deklariert hat. Damit konnte der Zoll jeden Brief lesen. Die Bundeswehr hat inzwischen zugegeben, dass Briefe unterschlagen und vernichtet wurden, siehe 477. Bremer Montagsdemonstration. Nicht zu vergessen das „Celler Loch“, zielgerichtet gesprengt, um Gesetze durchzuboxen!
2. „Die Anstalt“ hat am 18. November 2014 mit Treffsicherheit und viel Humor die Lage der Flüchtlinge, die Festung Europa und die europäischen „Mauertoten“ thematisiert. Zwei Grenzschützer tauschen sich aus, ein DDR-Grenzer und ein „Frontex“-Grenzer: Damals durfte keiner raus – heute darf keiner rein. Damals waren 800 Mauertote zu beklagen. Die Schützen wurden verfolgt, die Politiker der DDR angeklagt. Und heute? Touristen auf einem Schiff ergründen, ob der Professor im Wasser ein Armbändchen trägt. Er hat keins. Er wird nicht gerettet.
Zum Schluss wollen Seehofer und Merkel ins Paradies. Es wird verhandelt. Der Antrag wird abgelehnt: Es sind nur Wirtschaftsflüchtlinge! Mit solchen Details wird es auf den Punkt gebracht, auch in den anderen Beiträgen. Jeder ist sehenswert. Eines wird nochmals klar: Europa versündigt sich an diesen Menschen! Ich schäme mich für diese Politiker! Die Marine Italiens hat am Wochenende Menschen von einem total überfüllten Boot gerettet. Sie hat einen Notruf aufgefangen und ist sofort losgefahren. Ein großartiges Verhalten!
„Phönix“ hat am 23. November 2014 in der Sendung „Tod vor Lampedusa“ mit Überlebenden gesprochen, ihre Heimat besucht, mit den Menschen dort gesprochen, die Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit nachempfunden und ist den Fluchtweg nachgefahren. Die Flucht dauerte über zwei Jahre. Es ist ein detaillierter Bericht mit vielen Fakten und Faktoren – kaum auszuhalten. Dieser Bericht wird am Mittwoch, dem 26. November 2014, um 2.15 Uhr wiederholt. Der Untertitel „Europas Sündenfall“ ist treffend. Leider sündigt Europa weiterhin!
Eine Stadt am Harz möchte nun mehr Flüchtlinge aufnehmen: „In Goslar leben 4.000 Menschen weniger als noch vor zehn Jahren. Das mache die Stadt als Wirtschaftsstandort unattraktiv. ‚Das einfachste Wachstumsprogramm für Goslar heißt Zuwanderung‘, erklärte Bürgermeister Junk. Viele Flüchtlinge seien jung und gut ausgebildet und würden auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt. Der CDU-Politiker schlug vor, den Schlüssel für die Zuweisung von Flüchtlingen entsprechend zu ändern: ‚Was spräche beispielsweise dagegen, wenn wir in Goslar für Göttingen und Braunschweig die Flüchtlinge mit unterbringen?‘ Davon würden die Zuwanderer profitieren, aber auch die Stadt. In Goslar und im Oberharz stünden genügend Wohnungen, kleine Hotels und Pensionen leer. Das sei besser als die Unterbringung in Massenunterkünften.“
Eine klasse Idee, nachahmenswert! Im Fernsehen wurden auch zwei Gemeinden in den neuen Bundesländern gezeigt. Dort sind die Flüchtlinge willkommen und werden umsorgt. Die Bürger kümmern sich um ihre neuen Nachbarn. Auch in diesen Gemeinden sind die Einwohnerzahlen rapide gesunken. Die Flüchtlinge sind daher eine Chance! Diese Bürger haben es verstanden.
3. Der Atommüll hat sich „vermehrt“ – nein, die Behörden haben zuvor einfach einen Teil des Mülls als „Wertstoff“ deklariert. Es geht um „100.000 Kubikmeter aus der Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau, die bisher als wiederverwertbar und damit nicht als Atommüll deklariert wurden“. Die Anzahl der undichten Fässer hat sich sprunghaft erhöht. Die immer größer werdende Zahl der beschädigten oder verrottenden Atomfässer stellt auch die Frage nach der Verantwortlichkeit. „Ausgestrahlt“ will es wissen! Bisher ist die Zahl variabel. Vattenfall hat noch immer nicht alle Fässer kontrolliert. Es wird gemauert! Nur langsam werden die Fässer erstmals kontrolliert, auch ein Thema in der „Heute-Show“: „Giftmüllfässer leben länger“.
Sigmar Gabriel will von den Energiekonzernen eine Kohlendioxidverminderung. Die CDU warnt, die Konzerne könnten Schadenersatz fordern und einklagen. Eigentlich kann dies nur Vattenfall, weil der Konzern von Schweden aus investiert hat. Diese Investition ist durch eine Investorenschutzklausel geschützt. Eine solche Klausel soll im Freihandelsabkommen mit Kanada stehen und für das entsprechende Abkommen mit den USA vorgesehen sein. Damit sind diese Freihandelsabkommen untragbar für die Menschen, aber sehr gut für die wenigen Großkonzerne, siehe 495. Bremer Montagsdemonstration.
4. Die „Heute-Show“ hat diesmal die Riester-Rente entzaubert. „Neues aus Rentenhausen“ ist ein einfallsreicher Titel. Die Bundesregierung hat in ihrem Rentenbericht die Fehlentwicklung zugegeben. Folgen? Keine. Doch, die Interessenten für einen Riestervertrag werden es sich überlegen! Die Versicherten haben es nun bestätigt: Die Riester-Rente deckt nicht die durch die Kürzung der gesetzlichen Rente geschaffene Unterversorgung.
Die „Heute-Show“ zeigt auch die Drückerkolonne und die Gewinner der Riester-Rente. Herr Schröder hat von Herrn Maschmeyer zwei Millionen Euro für seine Buchrechte erhalten. Herr Maschmeyer ist ein Profiteur der Riester-Verträge, Herr Riester selbst ebenfalls. Die Versicherungsnehmer als Verlierer haben Mühe, zumindest die eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, dem wird die Riester-Rente zu 100 Prozent von der Grundsicherung abgezogen!
Die Rentenkürzung war bereits am 11. März 2014 Thema in der „Anstalt“, siehe 464. Bremer Montagsdemonstration, Punkt 8. Diese Sendung ist eine gute Ergänzung zur „Heute-Show“, denn das Thema wurde unterschiedlich angegangen. Die Informationen ergänzen sich. Die heutigen Neurenten sind bereits 25 Prozent niedriger als vor der Reform. Und es geht weiter abwärts bei den Neurentnern, siehe 452. Bremer Montagsdemonstration.
5. Sozialrechtsexperte Harald Thomé hat es öffentlich gemacht: Behinderte haben Anspruch auf den vollen Regelsatz, wenn sie zumindest ansatzweise einen eigenen Haushalt führen, auch innerhalb einer anderen Bedarfsgemeinschaft. So hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Behinderten erhalten somit aktuell und auf Antrag auch rückwirkend einen höheren Regelsatz, siehe 481. Bremer Montagsdemonstration.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte dieses Urteil allerdings nicht umsetzen: Es gebe „keinen Anlass, bestehende Bewilligungsbescheide anzupassen und die Regelbedarfsstufe 3 zu berücksichtigen“. Aufgrund dieser absolut nicht akzeptablen Direktive verweist Thomé darauf, dass bis Jahresende ein Überprüfungsantrag eingelegt werden muss, um die Ansprüche aus dem Jahr 2013 zu sichern. Behinderte sollten diese Möglichkeit ergreifen!
6. Die Jobcenter erhalten erneut ein neues Programm namens Allegro aus der Steinzeit: Alle Daten müssen per Hand übertragen werden! „Allegro“ wurde schon einmal aussortiert, oder wird der Name nur erneut verwendet? Elisabeth hat bereits auf der 287. Bremer Montagsdemonstration darüber gesprochen. Nun knirscht es im Getriebe: „Die Mitarbeitervertretung des Jobcenters Bochum soll ihre Verschwiegenheitspflicht gebrochen haben. Das jedenfalls behauptet die Geschäftsleitung und reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Die Gewerkschaft Verdi spricht dagegen von dem Versuch, ‚berechtigte Forderungen zu tabuisieren‚.
Ausgangspunkt des Streits ist die Mehrarbeit durch die Einführung der neuen Software ‚Allegro‘. Der Personalrat vertritt die Auffassung, die Umstellung erfordere vor allem wegen der händischen Eingabe aller Daten aus dem alten in das neue Programm deutlich mehr Personal als dies die Geschäftsführung für nötig hält. Die Jobcenter-Mitarbeiter sagen, durch die Umstellung kommen sie nicht mehr zur Bewältigung des Tagesgeschäftes.“
Harald Thomé kommentiert: „Die Bochumer Auseinandersetzung ist zu begrüßen. Die Jobcenter-Mitarbeiter lassen sich nicht mehr alles gefallen, was von oben angeordnet wird, und sie fordern das, was im Gesetz steht: ‚Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass 1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, 2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen‘, so § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB I. Daher sollten sie unsere Unterstützung erfahren! Andere Jobcenter-Mitarbeiter sollten ähnlich aktiv werden.“
In der Vergangenheit war jeder Programmwechsel in dieser Behörde mit erheblichen Fehlern behaftet. „Allegro“ erstellt verändert aussehende Bescheide, insofern wird die Umstellung offensichtlich.
7. Der Jahreswechsel naht. Mit einem bis zum 31. Dezember 2014 gestellten Überprüfungsantrag können alle Leistungen ab 1. Januar 2013 hinterfragt werden. Wie dies geht, steht auch in den Beiträgen der Vorjahre – oder einfach vorbeikommen! Allerdings machen wir am 15. Dezember die letzte Bremer Montagsdemonstration 2014. Weiter geht es dann am 5. Januar 2015 in Bremens „guter Stube“, auf dem Marktplatz.
Wer eine Riester-Rente hat, sollte den Antrag auf die Zulagen nicht vergessen und kontrollieren, ob die bereits bewilligten Zulagen nicht aufgehoben wurden, siehe 452. Bremer Montagsdemonstration. Wer seine Kosten der Unterkunft inklusive Heizung nicht voll erstattet bekommt, sollte den Antrag auf Überprüfung ab dem Zeitpunkt der Kürzung stellen. Allerdings ist nur der Leistungszeitraum ab 1. Januar 2013 erreichbar, denn es laufen noch Klagen gegen die Höhe der Kosten der Unterkunft. Außerdem hat Bremen die „Mietrichtwerte“ falsch ermittelt, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen – oder einfach herkommen!
Wer als junger Erwachsener nur einen gekürzten Regelsatz erhält, weil er bei seinen Eltern wohnt, siehe 484. Bremer Montagsdemonstration. Wer Arbeitslohn verspätet erhalten und dadurch einen Monatsfreibetrag „eingebüßt“ hat, kann dies per Überprüfungsantrag aufrollen, auch für das Jahr 2013. Wer mit eine Leistungskürzung oder -verweigerung nicht einverstanden ist, aber sich aktuell nicht wehren konnte, kann dies bis zum 1. Januar 2013 nachholen.
Wer einen Kredit bei einer Bank aufgenommen hat, musste oftmals Bearbeitungsgebühren zahlen. Diese Beträge können zehn Jahre rückwirkend zurückgefordert werden, allerdings verjähren alle bis 2011 gezahlten Bearbeitungsgebühren am 31. Dezember 2014. Bis zu diesem Tag muss die Verjährung unterbrochen sein.
8. Noch nie wurden in Bremen so viele Sanktionen verhängt, siehe 478. und auch 496. Bremer Montagsdemonstration. Jede nach dem 1. Januar 2013 verhängte Sanktion kann noch per Überprüfungsantrag aufgerollt werden. Noch nie waren die Sanktionen so wichtig für die persönliche Leistungsbilanz der Fallmanager. Beweispflichtig ist das Jobcenter. Wer eine Einladung nicht erhalten hat und daher den versäumten Termin nicht einmal kennt, kann den Nichterhalt der Einladung nicht beweisen. Das muss er auch nicht: Das Jobcenter muss den Zugang der Einladung beweisen. Wer bisher einen wichtigen Grund für seine Verhinderung nicht angeführt hat, kann dies nachholen.
Die Ablehnung eines Arbeitsverhältnisses soll ein weiterer Grund für Sanktionen sein. Das Jobcenter hinterfragt beim Arbeitgeber, ob sich der betroffene Mensch um die angebotene Stelle beworben hat, und falls ja, warum es nicht zum Arbeitsvertrag gekommen ist. Diese Fragen könnte das Jobcenter auch mit dem Erwerbslosen klären. Stattdessen wird beim Anbieter des Stellenangebots nachgefragt. Wenn das Jobcenter nunmehr behauptet, Sie hätten die Arbeit abgelehnt, obwohl es gar nicht so war, ist Gegenwehr möglich. Fragen Sie den Fallmanager nach seiner Aktennotiz über das Gespräch mit dem Anbieter des Stellenangebots, und fragen Sie beim Anbieter nach.
Oftmals sind es Missverständnisse. Manchmal kann sich der Mitarbeiter des Arbeitgebers an kein Gespräch mit dem Jobcenter erinnern. Falls der Arbeitgeber eine falsche Meinung zu oder Erinnerung an Ihre Vorstellung hat, so ist dies auch rückwirkend mithilfe des Arbeitsgerichts zu klären. Allerdings sollte vorher versucht werden, den Sachverhalt aufzuklären. Bei der Aufregung den Überprüfungsantrag und bei „frischen“ Vorfällen den Widerspruch nicht vergessen! Falls Sie nicht mehr wissen, wie und ob Sie sich in der Anhörung geäußert haben, beantragen Sie Akteneinsicht zum nachlesen. Trotzdem die Fristen nicht verpassen!
9. Die SWB und andere Energielieferanten haben Preiserhöhungen für Gaskunden eventuell nicht richtig begründet. Die Mehrkosten können vom Kunden zurückgefordert werden. Die „Verbraucherzentrale Bremen“ hat die fraglichen Klauseln und Anbieter ins Netz gestellt und entsprechende Schreiben vorbereitet. Zu den Klauseln der SWB steht dort: „Die verwendete Preisanpassungsklausel der SWB in ihren Sonderverträgen (SWB Erdgas plus, SWB 24 Erdgas, SWB Erdgas pro Natur) entspricht nicht der vom BGH und EuGH verworfenen Klausel, dadurch ist ihre Geltung nicht per se unwirksam. Es ist aber außerordentlich zweifelhaft, ob sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.
Geld aus möglicherweise unberechtigten Gaspreiserhöhungen gibt es nicht automatisch zurück, sondern jeder einzelne Kunde muss das Geld von seinem Versorger zurückfordern. Dazu muss er – so verlangt es der BGH in seinem Urteil – seiner Jahresrechnung innerhalb von drei Jahren widersprechen. Um mögliche Ansprüche zu sichern, können Sondervertragskunden der Preisanpassungsklausel ihres Versorgers widersprechen.“ Die Verbraucherzentrale berät die Gaskunden, strebt aber kein Musterverfahren an.
Die SWB reagiert: „Sondervertragskunden der SWB, die den aktuellen, von der ‚Verbraucherzentrale Bremen‘ vorbereiteten Widerspruch bei der SWB einreichen, erhalten von der SWB die Kündigung ihres Gasvertrages“. Die „Verbraucherzentrale“ verweist auf die Reaktionsmöglichkeiten den Anbieterwechsel. Diese Kündigung der SWB beeinträchtigt aber nicht ihre Verpflichtung, zum Grundversorgungstarif zu liefern, falls ein Anbieterwechsel nicht klappt.
Die „Verbraucherzentrale“ weist als Kommentar zum Verhalten der SWB darauf hin, „dass ein Energieversorger Sondervertragskunden kündigen kann. Ein Urteil über einen Anbieter, der Kunden kündigt, die ihr gutes Recht gegen ungerechtfertigte Preiserhöhung vorzugehen, wahrnehmen, möge jeder selber fällen.“ Es geht um die Lieferungen und Preiserhöhungen ab 2003. also auf zur Verbraucherzentrale und die Verjährung per 31. Dezember 2014 klären! Einer Jahresrechnung muss innerhalb von drei Jahren widersprochen werden, um die Preiserhöhungen abzuwenden. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
1. Dadurch, dass an den 14 Ausgabestellen jede Woche etwa 1.800 Einzelpersonen oder Familien Lebensmittel erhalten, die von Supermärkten, Großhändlern oder Bäckereien „gespendet“ werden, hat die Essener „Tafel“ längst das Format eines mittelständischen Unternehmens bekommen. Wer allerdings dreimal unentschuldigt bei der Lebensmittelausgabe der „Tafel“ fehlt, verliert seine Berechtigungskarte für ein Jahr. Der „Tafel“-Verein begründet seine Strenge mit dem großen Andrang: Deswegen müssten regelmäßig neue „Bewerber“ aus Platzmangel abgewiesen werden.
Der arbeitslose Günther Schmittmann (Name geändert) meldete sich im Frühjahr notgedrungen aus Geldmangel bei der Essener „Tafel“ an und bekam mit seiner Kundenkarte den Samstag als festen Lebensmittel-Abholtermin zugewiesen. Als Schmittmann im Sommer seine Frau nach Serbien begleitete, fehlte er zweimal ohne Abmeldung, konnte sich von dort aus auch nicht telefonisch erklären. Als er am dritten Samstag wieder bei der „Tafel“ erschien, ging er leer aus, weil seine Karte inzwischen gesperrt worden war. Er wurde zwar auf einen Ersatztermin verwiesen, erhielt dort aber statt der unterstützenden Lebensmittel die Sperre für ein Jahr.
Der Vorsitzende der „Tafel“ erwartet von den „Kunden“ eine Abmeldung im Voraus, wenn jemand verreisen möchte, und findet es „ziemlich unfair“, wenn ein Kartennutzer einfach nicht erscheine: „Wenn einer nicht mal absagt, braucht er uns offenbar nicht.“ Ich persönlich fühle mich an das gespreizte Gebaren einer gekränkten Diva erinnert, deren Liebesgaben nicht gebührend gewürdigt werden, Andere „Tafeln“ wären eher froh darüber, wenn der große Andrang der durch die „Grundversorgung“ des ALG II eben nicht Grundversorgten einmal etwas weniger würde.
Bei einer Sanktion vonseiten der Jobcenter kann wenigstens noch geklagt werden – aber bei der Verweigerung durch eine „Tafel“-Ausgabestelle? So ist das eben, wenn die Ansprüche auf Sozialleistungen ausgehöhlt werden und der Staat sich aus der Verantwortung zieht: Die Armen werden immer mehr entrechtet, sie sollen auf das Gutdünken und die Wohltaten ihrer Mitmenschen bei der Almosenversorgung angewiesen sein.
Nicht nur auf den Ämtern, sondern offenbar auch bei den „Tafeln“ kann die Armut mit demütigender Behandlung immer mehr ausgeweitet, moralisiert und individualisiert werden, wenn nun auch die „Tafeln“ entscheiden dürfen, wen sie aufnehmen und wen nicht, und welcher von den „guten, schuldlosen“ Arbeitslosen auch ein „braver unterstützungswürdiger Armer“ ist. Wer gezwungen ist, die Abfälle der Wohlstandsgesellschaft zu (fr)essen, hat sich dafür gefälligst auch noch disziplinieren zu lassen! Und bitte vergesst nicht: Je weniger zur „Tafel“ gehen, um dort die edlen Spenden der Supermarktketten in Empfang zu nehmen, desto mehr Müllgebühren werden dafür anfallen, die die achtbaren, selbstlos spendenden Mäzene nun unvorhergesehenerweise doch selbst tragen müssten.
2. Gelinde und euphemisierend ausgedrückt ist „die Betreuungssituation von Hartz-IV-Beziehern in den Jobcentern alles andere als gut“. Die Online-Ausgabe der „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, dass ein Drittel der Jobcenter nicht den gesetzlich vorgegeben Personalschlüssel für die Betreuung von Hartz-IV-Beziehern über 25 Jahre erfülle. Die Situation bei jüngeren Leistungsberechtigten sei sogar noch dramatischer. Eine gute Betreuungsqualität soll dadurch gewährleistet werden, dass ein Vermittler maximal 150 über-25-jährige Hartz-IV-Bezieher beziehungsweise 75 jüngere Leistungsbezieher betreuet.
Das „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ und die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der „Linken“, Sabine Zimmermann, kommen zu dem Schluss, dass hier auf Kosten der Erwerbslosen und Beschäftigten an der falschen Stelle gespart wird. Notwendig seien „mehr Vermittler, die ausreichend Zeit haben, die Erwerbslosen bei der Arbeitssuche zu unterstützen“. Das herzallerliebste Rechenexempel vergisst leider, dass auch in der Weihnachtsbäckerei trotz aller Betüdelung, Verfolgungsbetreuung und noch so vieler Vorladungen leider noch immer niemand eingestellt wurde, der die adventlichen Arbeitsplätzchen backt, die hier verteilt werden sollen.
Auch der „Faktor Mensch“ bleibt bedauerlicherweise gänzlich unerwähnt. Mir wird häufiger mal von Erwerbslosen berichtet, wie entwürdigend, herablassend, die eigenen Pläne behindernd und gerne sanktionieren wollend vonseiten so vieler Fallmanager mit ihnen umgegangen wird. Dann gibt es natürlich noch die Quote zu bedenken, wonach das entsprechende Team im Jobcenter „gut“ da steht, das möglichst wenig Geld (im Sinne der Betroffenen) ausgibt.
3. Laut einer DGB-Studie gibt es große Einkommensunterschiede bei jungen Arbeitnehmern. Mehr als jeder dritte Arbeitnehmer unter 35 Jahren kommt nicht über einen Monatslohn von 1.500 Euro brutto hinaus. Bei 14 Prozent sind es sogar nur bis zu 800 Euro brutto. 37 Prozent verdienen zwischen 1.500 und 2.500 Euro brutto, 28 Prozent mehr. Die Job-Zufriedenheit und Zukunftssicherheit bei vielen jungen Beschäftigten dürfte also nicht gerade rosig aussehen.
Junge Frauen nennen – wie üblich – oft noch schlechtere Bedingungen als Männer, da sie deutlich häufiger befristet, in Teilzeit oder in Minijobs arbeiteten als diese. Natürlich entspricht das kaum den Wünschen der Betroffenen, denn beide Geschlechter brauchen gute Arbeitsbedingungen. Nötig seien Schritte der Politik etwa gegen befristete Arbeitsverträge in Fällen, in denen Gründe für die Befristung wie Elternzeit oder Krankheitsvertretung fehlen.
Dieser Dienstag ist internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen. Für den Ausbau der Frauenrechte! Solidarität mit Kobanê und dem Zukunftsprojekt Rojava! Weltweit erleidet mehr als jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens Prügel, Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen oder andere Gewalttaten. Wir wollen eine ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern und -beratungsstellen, ein sexuelles Selbstbestimmungsrecht, ein Bleiberecht für Opfer von Zwangsprostitution, Überwindung von „Ehrenmorden“ und Femizid, Gerechtigkeit und Hilfe für Vergewaltigte, ein Ende des Sexismus, Rassismus, der Kriege und Ausbeutung der Arbeitskraft. Wir stehen an der Seite des kurdischen Widerstands gegen den faschistischen und frauenfeindlichen Terror des „Islamischen Staates“ zur Verteidigung von Kobanê und Rojava. Wir werden uns niemals mit Unterdrückung und Ausbeutung abfinden und kämpfen für Emanzipation, Demokratie und Freiheit!
Die „Stadtfrauenkonferenzen“ haben sich gebildet, um die „1. Weltfrauenkonferenz der Basisfrauen“ in Venezuela bekannt zu machen und zu unterstützen. Die „2. Weltfrauenkonferenz“ wird 2016 in Nepal stattfinden. In der „Bremer Stadtfrauenkonferenz“ sind unterschiedliche Frauen und Männer, Gruppen und Organisationen beteiligt. Zurzeit sind das: „Frauenorganisation 8. März“ (Iran-Afghanistan), Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, „Kurdische Fraueninitiative in Bremen“, „Frauenverband Courage“ und Einzelpersonen. Das nächste Treffen ist am 1. Dezember 2014 um 16 Uhr bei „Birati“ in der Friedrich-Ebert-Straße 20. Alle sind herzlich eingeladen (Kontakt: sfk_bremen(at)hotmail.de). Am Dienstag, dem 25. November 2014, gibt es ab 17 Uhr eine Kundgebung in der Sögestraße bei den „Schweinen“ mit Kultur und Beiträgen am Offenem Mikrofon.