460. Bremer Montagsdemo
am 17. 02. 2014  I◄◄  ►►I

 

Mit Hartz IV die Kosten der Arbeitslosigkeit in zehn Jahren halbiert

Elisabeth Graf1. Schön, wenn auch Hamburgs Sozialverbandschef Klaus Wicher nun erkennt, dass Instrumente wie Ein-Euro-Jobs oder Vermittlungszuschüsse nahezu wirkungslos sind. Woher will Herr Wicher aber wissen, dass viele der Langzeitarbeitslosen ohne Schulabschluss und älter als 50 Jahre seien und rund 70 Prozent keine Berufsausbildung hätten? Denn für diese Klientel fordert er einen neuen „sozialen Arbeitsmarkt“, der Langzeitarbeitslose endlich auch mal erfolgreich integrieren solle.

Dazu müssten in einem ersten Schritt sowohl in Betrieben als auch im öffentlichen Dienst und in gemeinnützigen Einrichtungen Tausend speziell auf diesen Personenkreis zugeschnittene Stellen geschaffen werden. Die Erwerbslosen würden zusätzlich intensiv vorbereitet und anschließend von externen Fachleuten begleitet. Allerdings müsse unter anderem der Paragraf 16 des Sozialgesetzbuches II geändert werden, weil es beispielsweise illusorisch sei, Langzeitarbeitslose in nur zwei Jahren integrieren zu können. Auch sei die Vorgabe eine Fiktion, dass alle direkt in einen Betrieb auf den ersten Arbeitsmarkt kommen müssen.

Ah, von dorther weht der Wind! Hier wird uns wieder einmal alter Wein in neuen Schläuchen vorgesetzt. Auf den einzelnen abgestimmte Maßnahme wird es also genannt, wenn erneut Arbeitnehmerrechte abgebaut und Bereicherungsmöglichkeiten für Maßnahmeträger erhöht werden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, welche tatsächlichen Chancen und welch ein Lohn, der den Namen auch verdient, sich für Langzeitarbeitlose so entwickeln können sollten.

Vor ein paar Tagen blies in Bremen „Vadib“-Geschäftsführer Uwe Mühlmeyer ins gleiche Horn. Ich empfinde seine Äußerung, sinnvolle Beschäftigung habe etwas mit Menschenwürde zu tun und helfe nachweislich gegen depressive Erkrankungen, einfach nur als zynisch, wenn es offenbar ausschließlich darum geht, alle Menschen irgendwie in Arbeit zu bringen, und nicht darum, dass sie durch ein anständiges Gehalt unabhängig von Transferleistungen wieder an der Gesellschaft teilhaben können!

Bereits vor einem Jahr haben SPD und Grüne ein neues Beschäftigungsmodell für Langzeitarbeitslose vorgeschlagen, in dem wichtige Fragen wie Lohnhöhe und Freiwilligkeit nicht geregelt sind. Dabei orientierten sie sich offensichtlich an einem im Herbst 2012 vom „Paritätischen Wohlfahrtsverband“ und dem FDP-Abgeordneten Pascal Kober vorgeschlagenen Beschäftigungsmodell für Langzeitarbeitslose, einem „echten sozialen Arbeitsmarkt“.

Wenn ganz freiwillig, existenzsichernd bezahlt und möglichst langfristig Langzeitarbeitslosen am ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung verschafft werde, entstehe laut Professor Stefan Sell eine „multiple Win-win-Situation“, bei der für die Betroffenen ein normales, nicht stigmatisierendes Beschäftigungsverhältnis herausspringe. Hingegen sollten für die Vermittlung in Jobs die Kriterien der Zusätzlichkeit zum ersten Arbeitsmarkt und der Gemeinnützigkeit wegfallen, die als Voraussetzungen die bisherige Förderpolitik von ABM bis zu Ein-Euro-Jobs und Bürgerarbeit geprägt haben, aber in der Praxis nur schwer einzuhalten waren.

Für Behörden, Gutachter, Verbände und Arbeitgeber mag das eine „Win-Win-Situation“ ergeben, kaum jedoch für den Erwerbslosen, der davon mehr profitieren sollte, als nur keine sinnlosen Bewerbungen mehr schreiben und entwürdigende Vorladungen befolgen zu müssen. Ich finde nicht, dass „zusätzliche“ Stellen auf den ersten Arbeitsmarkt notwendig sind, sondern vielmehr die Wiederbeschaffung der ursprünglichen Stellen erforderlich ist, deren Bezahlung noch nicht runtergedrückt wurde! Sonst gibt es wieder nur alten Wein in neuen Schläuchen, in Prinzip dieselben rechtlosen Ein-Euro-Jobs, nur ohne Einschränkung der Ausnutzbarkeit der Probanden und der Tätigkeiten, außerdem quasi unbefristet und in aller Hoffnungslosigkeit zu ertragen.

 

2. Weniger durch einen vermeintlichen Aufschwung als vielmehr durch die entrechtenden Hartz-Gesetze kann es sich der Staat leisten, für Arbeitslose nur noch halb so viel wie vor zehn Jahren auszugeben. Die Verarmungsmaschinerie ist voll in Gang gesetzt worden. Aber es geht den Menschen nicht besser, wenn sie durch einen Minijob zwar aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden sind, sich durch Aufstocken aber immer noch der Verfolgungsbetreuung durch die Jobcenter ausliefern müssen.

Die Armutsquote ist in Bremen nicht nur so hoch wie in keinem anderen Bundesland, sondern die Anzahl armer und armutsgefährdeter Bremer ist nach dem Armutsbericht 2013 des „Paritätischen Wohlfahrtsverbandes“ sogar noch weiter gestiegen. Seit fünf Jahren unterstützt das Projekt „Ein Zuhause für Kinder“ der Evangelischen Sankt-Matthäus-Gemeinde Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien mit Freizeitangeboten, kostenloser Hausaufgabenbetreuung, Zuschüssen fürs Schulessen oder verschiedenen Beratungsangeboten für Eltern.

Bernd Siggelkow, Gründer des christlichen Kinderprojekts „Arche“ in Berlin, besuchte die Bremer Einrichtung anlässlich der Feier zum fünfjährigen Bestehen und betonte die Wichtigkeit gezielter Armutsbekämpfung. Siggelkow erklärte, dass viele „durchs Raster“ fielen, solange die Bildung der Kinder vom Portemonnaie der Eltern abhänge. Auch René Böhme, Sozialwissenschaftler der Universität Bremen, sieht die Armutsbekämpfung als langfristige Aufgabe. Ziel müsse sein, Kinder in ihrer Schulzeit so gut zu fördern, dass sie später studieren oder eine Berufsausbildung antreten könnten.

Nach Ansicht von Siggelkow werden neben ehrenamtlichen Unterstützern und Spendern auch Politiker gebraucht, die das Problem mit offenen Augen angehen, um die Gesamtsituation in Bremen und in ganz Deutschland langfristig zu verbessern. Aber die Hartz-Gesetze sind explizit geschaffen worden, um eine Verarmung und Entrechtung in der Bevölkerung durchzusetzen und um die Gewinne der Unternehmer noch weiter zu steigern!

Es war doch das erklärte Ziel des Altbundeskanzlers Schröder, den Niedriglohnsektor auszuweiten. Der Versuch, Kinderarmut von Elternarmut zu trennen, ist zum Scheitern verurteilt, weil zu jedem armen Kind arme Eltern gehören. Die Idee, in betroffenen Familien nur die Kinder zu fördern, rührt aus Misstrauen gegenüber den Eltern her, weil der Staat den finanziell armen Eltern pauschal unterstellt, nicht verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgehen zu können. Es ist falsch, Kinderarmut zu bekämpfen, indem man arme Eltern benachteiligt!

Übrigens hat ein Siebenjähriger aus Zeitz in Sachsen-Anhalt zur Überraschung seiner Pflegeeltern eine Mahnung vom Jobcenter bekommen: Er soll eine Rechnung in Höhe von 1.218,77 Euro nicht beglichen haben. Der offene Betrag ging auf das Jahr 2007 zurück, als der Junge gerade erst geboren war und noch bei seiner leiblichen Mutter lebte. Jobcenter-Chef Berndt Lampe zufolge handelt es sich um eine „technische Panne“.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke

 

Kämpfende Hartz-IV-Empfänger müssen gewinnen!

1. „An das Landessozialgericht! Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ab­leh­nen­den Beschluss des Sozialgerichtes lege ich hiermit Beschwerde ein, da in meinen Augen dem Recht nicht rechtsgemäß entsprochen wurde und meine verfassungsmäßigen Rechte beschnitten werden da die Verfassungsmäßigkeit in Teilen in meinen Augen missachtet wird.

Bereits auf der Seite 2 kann ich als Betroffener dem Gericht nicht ganz folgen, wenn der beschlussfassende Richter vom Sozialgericht jetzt behauptet, ich hätte vor dem Sozialgericht einer anderen Stadt Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt. Diese Angabe ist offensichtlich falsch. Diesbezüglich muss ich meine Vermutung offenlegen, dass hier ein Beschluss erteilt wurde, zudem vielleicht die Gründe eines anderen Antragstellers mit herangezogen wurden.

Auch die Zurückweisung meines Widerspruches mit der Begründung, ich sei im Rechtssinne nicht erwerbstätig, ist offensichtlich falsch. Der Beweis steht im Artikel „Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr verbessern Anspruch auf Arbeitslosengeld“ auf der Internetseite „Bundes-Freiwilligendienst“. Nach dem angeführten Text kommt es zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung, da ich als einkommensteuerpflichtiger freiwillig Dienender im Sozialen Jahr eindeutig einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nachgehe, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Hier beträgt das soziokulturelle Existenzminimum 391 Euro im Monat und nicht die vom Jobcenter errechneten 304 Euro. Auch muss man hierfür den Umkehrschluss anwenden, was in meinen Augen bedeutet, wenn ich nach meinem Freiwilligen Jahr einen Anspruch auf 58 Prozent Arbeitslosengeld I habe, so muss man davon ausgehend auch ein fiktiv angenommenes Gehalt von 100 Prozent als Lohn für das Freiwillige Soziale Jahr ansetzen, der sich aus der Tätigkeit in der Pflege ergibt.

Dies würde gleichzeitig bedeuten, dass ich eigentlich auch gar nicht auf das SGB II angewiesen bin, sondern dass über dieses Gesetz nur in ergänzender Art und Weise ein fiktives Gehalt aufgefüllt wird. Schon deshalb kann ich nicht der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter angerechnet werden, da ich ja mit eigenem Gehalt jederzeit zu Hause ausziehen könnte.

Zumindest darf das Jobcenter nicht hier heraus eine Schlechterstellung gegenüber anderen Freiwilligen oder Erwerbstätigen vornehmen. Auch wird von mir bestritten, dass es sich bei Arbeitnehmern in der Pflege um Personen der Einkommensgruppe handelt, aus der die Regierung die Bedarfe der Menschen mit niedrigen Einkommen ermittelt. Hier handelt es sich eindeutig um einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß des Deutschen Grundgesetzes.

Dass meine Gesundheit und gegebenenfalls auch die der Patienten der Herzklinik, in der ich meinen Dienst verrichte, gefährdet wird, ergibt sich aus der völlig unzureichenden Anerkennung des Jobcenter für eine gesunde und ausreichende Ernährung, wie sie zum Beispiel vom Träger des Sozialen Dienstes richtig errechnet wurde. Dass durch unzureichende gesunde Ernährung das Immunsystem eines Menschen geschwächt wird, dürfte dem Landessozialgericht bekannt sein. Aus diesen Gründen verzichte ich, hierzu einen Beweis zu erbringen.

Hier sehe ich ebenfalls einen Verstoß hinsichtlich meiner körperlichen Unversehrtheit aus dem Grundgesetz. Alle meine weiteren Gründe für die volle Zahlung des Verpflegungsgeldes und der Zuerkennung einer eigenen Bedarfsgemeinschaft, die ich bereits in meinem Widerspruch an das Jobcenter und in meinem Antrag an das Sozialgericht geltend gemacht habe, halte ich aufrecht und beantrage auch weiterhin die rechts- und verfassungsgemäße Zahlung sowie die Nachzahlung.

Vorsichtshalber teile ich dem Landessozialgericht noch mit, dass ich vor der Beschlussfassung nicht vom Sozialgericht und dem entscheidenden Richter darüber informiert wurde, dass er ohne mündliche Erörterung entscheiden wolle. Ich bitte nun das Landessozialgericht, endlich schnell in dieser Sache zu entscheiden oder meinen Antrag auf einstweilige Anordnung für den Fall, dass es ihm nicht stattgeben kann, direkt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen.“ (Der Kläger)

 

Hans-Dieter Wege2. Heute bekam ich in obiger Sache des jungen Mannes, der seinen Freiwilligen Dienst im Sozialen Jahr ableistet und sich hierzu in einer 40- bis 56-Stunden-Woche in Wechselschicht mit einer zugestandenen Mangelernährung zwischen 100 und 120 Euro im Monat über Wasser halten soll, Post vom Bundesminister für Justiz. Zumindest handelte es sich um einen wirklich sehr freundlich gehaltenen Brief, und da das Ministerium in der Sache nicht zuständig ist, wurde mein Schreiben an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales weitergeleitet.

Ich persönlich hoffe, dass die Arbeitministerin eine Anweisung oder Anordnung erlassen wird, die die zweckgerichteten Zahlungen für Verpflegung für Menschen im Freiwilligen Sozialen Dienst künftig gänzlich freistellt, sodass diese Zahlungen nicht mehr auf die Hartz- Regelsätze angerechnet werden dürfen, um teilweise irgendwelche anderen Bedarfe abzudecken, die nicht für die Ernährung bestimmt sind. Nur so kann man in meinen Augen zumindest in diesen Fällen dem Grundgesetz entsprechen.

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner unsozialer Politik)

 

Der Steuerbetrug hat eine Größe
erreicht, die unsere demokratische Grundordnung gefährdet

1. Steuerhinterziehung wird immer mehr zum Steuerbetrug, doch die Verschärfung des Begriffs ist nur ein kleiner Schritt. Günther Jauch hatte den amtierenden Finanzminister Schäuble und Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen zu Gast. Sie hatte gegen Klaus Zumwinkel ermittelt. Herr Schäuble sagte, er erhalte keine Information über Steuersünder, auch nicht über prominente: „Das machen die zuständigen Beamten gut, ich habe auch kein Interesse an diesen Informationen“ (25. Minute).

Hans-Dieter BinderFrau Lichtinghagen hat andere Erfahrungen gemacht. Sie schilderte, dass sie als Staatsanwältin die Vorgesetzten einschließlich der Landesminister frühzeitig im Detail informieren musste. Dies ist per Dienstanweisung vorgeschrieben. Die Folge war, dass ihr Telefon nicht mehr stillstand. Unter diesem Gesichtspunkt ist vieles erneut zu bewerten. Die unbehandelte Selbstanzeige von Flick wurde eventuell weisungsgebunden „überlagert“ und im Finanzamt nicht bearbeitet. Ob Kaltstellung von Steuerfahndern oder Nichtnutzung von Ergebnissen der Zollkontrolle an der Schweizer Grenze: Alles wird auf politische Weisung gemacht oder unterlassen.

Der Steuerbetrug hat eine Größe erreicht, die unsere demokratische Grundordnung gefährdet. „Arte“ hat 2013 einen umfassenden und erschreckenden Beitrag dazu gebracht: „Zeitbombe Steuerflucht“. Geändert hat sich seither eigentlich nichts, bloß gute Worte von der SPD hat es gegeben. Herr Schäuble sieht die Entstehung der Schwarzgeldkonten trotzdem in der Vergangenheit, begründet dies aber nicht und sieht keinen Handlungsbedarf, auch nicht bei der Verjährung.

Akten müssten auch einmal geschlossen werden, sagte er zur Begründung. Das ist aus meiner Sicht falsch: Akten müssen erst einmal eröffnet werden! Auch aus den aktuellen Steuerbetrugsfällen ist ersichtlich, dass eine Aufhebung der Verjährung sehr ratsam ist: Weitere Milliardeneinnahmen werden jetzt vermieden. Herr Schäuble hält alle legalen Steuervermeidungsmaßnahmen für zulässig, siehe 440. Bremer Montagsdemonstration.

Im ARD-Beitrag „Steuerfrei – wie Konzerne Europas Kassen plündern“ gesteht er den Unternehmen zu, alle legalen Möglichkeiten der Steuerminderung zu nutzen. Dieser Bericht geht von einem Steuerausfall durch Steuerbetrug und -vermeidung von 1.000 Milliarden Euro jährlich in Europa aus. Er ist ein weiteres Argument gegen die Schuldenbremse und für die Wahl starker Persönlichkeiten ins neue EU-Parlament.

 

2. Peer Steinbrück hat im Wahlkampf angekündigt, Steuervermeidung zu verhindern: Es dürfe nicht alles gemacht werden, was erlaubt ist. Dann ist er „normal“ im Bundestag gelandet, und die anderen haben die Wahlkampfanliegen scheinbar beiseitegelegt. Die Schuldenbremse ermöglicht eine weitere Schwächung der öffentlichen Hand: Ihr ist spätestens 2020 die weitere Verschuldung untersagt. Die Beauftragung privater Investoren etwa zum Bau einer Strafanstalt und die Ausfertigung entsprechender Mietverträge sind bereits heute ein teurer Weg aus der Neuverschuldung.

Unternehmen haben vor Jahren den gleichen Weg zur Vermeidung von Überschuldung eingeschlagen. Der Gesetzgeber hat die Unternehmen gezwungen, entsprechende Miet- und Leasingverträge in der Bilanz auszuweisen. Damit ist ihnen dieser Ausweg versperrt. Diese Regelung muss auch für die öffentliche Hand eingeführt werden, um deren weitere Ausplünderung einzuschränken! Über den Umfang dieser Entwicklung hat der NDR unter dem Titel „Der geplünderte Staat“ berichtet.

In diesem Beitrag erfahren wir viel über Herrn Steinbrück und seine Unterstützung für „öffentlich-private Partnerschaften“, bei denen der Staat, wie der NDR zur Einleitung schreibt, „private Unternehmen mit Arbeiten beauftragt. Kritiker und Experten beklagen immer wieder, dass die staatlichen Stellen mit solchen Projekten Milliardenausgaben verschleiern und so die beschlossene Schuldenbremse umgehen. Parlamentarier sind empört, dass sie wegen der Geheimhaltung dieser Verträge keinerlei Kontrollmöglichkeiten haben.“

Sorgsamer Umgang mit Steuergeld sieht anders aus, Herr Steinbrück! Dieser Beitrag ist ein weiteres Argument gegen die Schuldenbremse. Steinbrück wurde auch in der Reportage „Steuerfrei – wie Konzerne Europas Kassen plündern“ zu seiner Steuersenkung befragt.

 

3. Im Vergleich wird deutlich, wie gering das Einkommen vieler Menschen ist. Der Nebenjob, meist eine geringfügige Beschäftigung, ist daher stark gefragt. Beim Mindestlohn sollen nun erneut Hintertüren geöffnet werden, diesmal für Zeitungsausträger. Bisher wird nach Stücklohn gezahlt. Dieser berücksichtigt die besonderen Rahmenbedingungen, aber 8,50 Euro werden dabei scheinbar nicht erreicht.

Nun soll bei Zeitungsträgern der Mindestlohn nicht gelten, weil es den Zeitungsunternehmen schlecht gehe und die Austräger von ihrem Lohn nicht leben müssten. Dieser sei nur ein Zubrot. Außerdem arbeiteten die Zeitungsträger sehr unterschiedlich: Die eine beeile sich, der andere lasse es „langsam angehen“. Daher sei die Umrechnung auf einen Stundenlohn nicht möglich.

Eine Umrechnung von Arbeitsschritten auf den Stundenlohn ist keine neue Erfindung. Insbesondere für Heimarbeiter(innen) ist die Umrechnung von Stückentgelten in Stundenlöhne gut geregelt. Außerdem gab es vor dem Stücklohn auch für Zeitungsausträger einen Zeitlohn! Ausnahmen für Rentner(innen) und Student(inn)en wurden bereits mehrfach abgelehnt. Falls für sie der Mindestlohn nicht gelten soll, werden für alle Tätigkeiten möglichst Menschen ohne Anspruch auf Mindestlohn eingestellt!

Die Arbeit als Nebentätigkeit darf keine geringere Entlohnung begründen! Das ist ein Grund mehr, den Mindestlohn für alle, die davon leben müssen, auf ein vernünftiges Maß aufzustocken. Wie ist es eigentlich dazu gekommen, dass geringfügig Beschäftigte so geringen Lohn erhalten? Die zeitliche Begrenzung der Arbeitszeit für geringfügig Beschäftigte wurde aufgehoben. In der Folge wurden die Arbeitszeiten ohne Entgelterhöhung immer mehr ausgedehnt. Die Anwendung des Mindestlohns berichtigt diese Entwicklung!

 

4. Der Bundesrechnungshof hat die Jobcenter geprüft. Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, merkt zum Prüfbericht an, „dass es eine Vielzahl weiterer behördeninterner Gründe gibt, warum die Widersprüche und Klagen explodieren. Die Hartz-IV-Gesetzgebung und -Handhabung etabliert systematisches Sonderrecht, eine Unzahl von Abweichungsregelungen vom SGB I und X, Unerreichbarkeit der Jobcenter und systematischen Verlust von eingereichten Unterlagen. Wenn das aufhört und korrigiert würde, wäre es tatsächlich möglich, einen ganzen Teil der Widersprüche und Klagen zu senken. Solange Hartz IV aber als Entrechtungssystem weiter aufrecht erhalten wird und die Jobcenter tatsächlich Sonderrechtszonen oder Gefahrenzonen für Erwerbslose werden, solange wird sich die Zahl der Rechtsbehelfe nicht reduzieren.“

Der Bundesrechnungshofs hat nur die Umsetzung des Beratungsauftrags nach § 14 SGB I, insbesondere zur Vermeidung und einvernehmlichen Erledigung von Rechtsbehelfen, geprüft. Die vorsätzliche Falschbescheidung ist in einer Prüfung nur schwer nachzuweisen. Ungereimtheiten sind sicher festzustellen, zum Beispiel ein „Weiter so“ trotz eingelegter Rechtsmittel des Leistungsberechtigten, trotz gegenläufiger Gerichtsentscheidungen. Die quotierte Ablehnung von Widersprüchen per Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter wurde nicht berücksichtigt, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)

 

Gasfracking ist umweltpolitischer Brennpunkt in unserer Region

Weltweit entwickelt sich der Widerstand gegen Fracking: In den USA und in Kanada gibt es bereits Hunderte von Anti-Fracking-Initiativen. In Argentinien musste 2013 ein Gericht ein Fracking-Projekt aufgrund des Widerstands verbieten. In Litauen und Rumänien musste Chevron aufgrund der Proteste seine Fracking-Projekte vorerst stoppen. Die Bauern von Zurawlow, einem kleinen Dorf im Osten Polens, konnten durch monatelange Blockaden mit Strohballen und Treckern Probebohrungen verhindern.

Inzwischen gibt es eine internationale Vernetzung und einen gemeinsamen globalen Anti-Frack­ing-Tag am 19.Okober jedes Jahres. In Deutschland haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Bürgerinitiativen gebildet. Norddeutschland ist ein Zentrum des Gasfracking und des Protestes dagegen: In Niedersachsen wurde bei der Gasförderung bisher 324 Mal die Fracking-Methode eingesetzt (Stand 20. Dezember 2013).

Harald BraunDie EU und die neue Bundesregierung setzen auf fossile Verbrennung und wollen die erneuerbaren Energien ausbremsen. Im Interesse der Energiekonzerne soll Fracking im großen Stil ausgebaut werden. Der Landkreis Verden scheint für die Gasausbeutung besonders profitabel zu sein. RWE-DEA fördert bereits Erdgas in Völkersen. Dort sind im November 2011 nachweislich Benzol und Quecksilber ins Erdreich gelangt.

Seit 2012 plant RWE-DEA auch ein Fracking-Projekt mitten im Wasserschutzgebiet Panzenberg. Von dort kommen 24 Prozent des Trinkwassers für Bremen. Bisher ist das Trinkwasser in Bremen sauber – aber wie lange noch? Die Bürgerinitiative In Völkersen und der Verdener Trinkwasserverband fordern, dass dieses Fracking nicht genehmigt wird. Bis heute ist aber nicht bekannt, ob für das Trinkwasserschutzgebiet eine Genehmigung vorliegt.

Zuständig für Genehmigungen ist nicht das Umweltamt, sondern das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Dieses Landesamt verweigert Informationen und fühlt sich nicht dem Umweltschutz verpflichtet. Nach dem Bundesbergrecht geht es in erster Linie um die Entscheidung, ob Gefahren für das Gestein entstehen können – für das Grund- und Trinkwasser und für die Folgen für Mensch und Natur interessiert sich das Bergrecht nicht. Was für ein Widersinn!

Nun wurde bekannt, dass der RWE-DEA bereits seit zwei Jahren die Genehmigung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie vorliegt, ein neues Erdgasförderfeld zu erkunden, das die Stadt Achim sowie Teile der Gemeinde Thedinghausen umfasst. Der Bürgermeister der Stadt Achim, Uwe Kellner, deckt auf, dass die Kommunen nicht über diese Genehmigung informiert wurden: „Wir hatten bisher keine Ahnung davon“ („Weser-Kurier“ vom 10. Februar 2014).

Der Kampf gegen die Durchsetzung des Erdgasfracking ist für Bremen und Niedersachsen ein besonderer umweltpolitischer Brennpunkt. Der Kreis der Menschen, die sich dagegen zur Wehr setzen, wächst. Inzwischen hat sich auch der Verband der Bierbrauer eingereiht, der völlig zu Recht um die Qualität des Bieres und die drohende Gesundheitsbelastung fürchtet. Dennoch ist der Widerstand noch zu schwach, zu vereinzelt und nicht auf die Profitwirtschaft als Hauptursache ausgerichtet.

In Bremen ist bisher kaum bekannt, welche Gefahr der Trinkwasserversorgung droht. Deshalb werden sich die Initiatoren für den Aufbau einer Um­welt­ge­werk­schaft im Kampf für ein Verbot von Fracking besonders engagieren. Wer sich informieren möchte, warum Gasfracking eine giftige Zeitbombe ist und was wir gemeinsam dagegen tun können, ist herzlich eingeladen, am Samstag, dem 22. Februar 2014, zum nächsten Treffen zu kommen, von 16 bis 18 Uhr im Raum von „Greenpeace“ in der Pappelstraße 35.

Harald Braun
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz