434. Bremer Montagsdemo
am 05. 08. 2013  I◄◄  ►►I

 

Mehr Vorladungen schaffen mehr Sanktionsmöglichkeiten, aber
keine Arbeitsplätze

Elisabeth Graf1. Ein jetzt in Kraft tretendes „Kontakt­dichte­kon­zept“ sorgt dafür, dass in Hamburg Hartz-IV-Bezieher in Zukunft häufiger bei ihren Sachbearbeitern erscheinen müssen als zuvor. Bisher mussten Arbeitslose in Hamburg unterschiedlich oft zum Gespräch antreten, wurden Menschen, deren Chancen auf dem Arbeitsmark als gering eingestuft werden, seltener vorgeladen als andere.

Doch nun sollen alle Arbeitslosen, die älter sind als 25 Jahre, unabhängig von der individuellen Lebenssituation alle drei Monate zum Beratungsgespräch geladen werden. Optimierungsergebnis hin oder her: Mehr Vorladungen können zwar nicht gerade automatisch mehr Arbeitsangebote schaffen, wohl aber mehr Druck und Kontrolle und natürlich auch mehr Möglichkeiten, dass Termine vergessen werden und eine Sanktion ausgesprochen werden kann.

Muss ich noch erwähnen, dass die Jobcenter-Sprecherin den Vorwurf, dass es sich hierbei um eine Sanktionserhöhung handelt, als nicht zutreffend zurückweist? Könnte durch den gestiegenen Druck einer erhöhten Kontaktdichte vielleicht gar eine Verjüngungskur in die Wege geleitet werden, die Erwerbslose jenseits des Verfallsdatums von 35 Jahren mit einem Jungbrunnen beglückt? Oder kann eine alleinerziehende „Kundin“ des Jobcenters mit jungen Kindern plötzlich einen neuen Lebenspartner und außerdem noch ausreichende Kinderbetreuung allein dadurch finden, indem sie mit oder ohne Kinder häufiger beim Jobcenter auf der Matte stehen muss?

 

2. Obwohl Heike S. eine Banklehre, gute Arbeitszeugnisse und jahrzehntelange Erfahrung in Büro und Buchhaltung vorweisen kann, findet sie keine feste Stelle mehr. Die 51-Jährige nimmt im strukturschwachen Worms notgedrungen jede Arbeit an, die sie überhaupt noch finden kann. Zurzeit arbeitet sie 15 Stunden pro Monat bei der Gemeindeverwaltung und vier Stunden die Woche an der Kasse eines Großhandels. Neuerdings verdient sie sich noch ein paar Euro als Stadtführerin dazu.

Der gebürtige Duisburger Aydin E., dessen Alter nicht genannt wird, arbeitet seit 20 Jahren als Hochzeitsplaner. Er muss das Essen kalkulieren, ohne genau zu wissen, wie viele Gäste kommen werden, und findet, es sei „Stress pur“, für den schönsten Tag im Leben eines Paares verantwortlich zu sein. Allerdings bedarf es schon eines ziemlichen Kraftaufwandes, um die Strapazen seines eigenen Arbeitstages zu meistern. Bevor Aydin E. sich dem Hochzeitsgeschäft widmet, hat er bereits acht Stunden Frühschicht bei Thyssen hinter sich und tauscht dann die Sicherheitsschuhe mit dem Anzug. Wenn er nachts um ein Uhr das Licht im Festsaal ausschaltet, weiß er, dass fünf Stunden später seine nächste Frühschicht beginnt.

In Deutschland gibt es zweieinhalb Millionen Multijobber wie Heike S. und Aydin E. Laut Bundesanstalt für Arbeit sind es noch viel mehr, denn die Statistik erfasst praktischerweise nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die gleichzeitig noch einen Minijob ausüben. Nach Angaben des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ arbeiten aktuell 7,4 Millionen Menschen zu Stundenlöhnen von teilweise unter sieben Euro in Minijobs, wodurch immer mehr Menschen gezwungen sind, ihre Einkommen mit Hartz IV oder einem 450-Euro-Minijob aufzustocken.

Während die Bundesregierung diese skandalösen Zustände erstaunlicherweise voller Stolz zum „deutschen Jobwunder“ euphemisiert, beklagen Gewerkschafter Lohndumping und die Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse. Ein großes „Lob“ an die Hartz-Gesetze, die endlich die menschenverachtenden antisozialen, unsolidarisch ungerechten Lebensbedingungen aus Amerika ganz und gar zu uns herüberschwappen lassen: den Zweitjob als Normalfall, durch Entmachtung der Gewerkschaften kaum brauchbare Tarifverträge, das Abschmelzen des Sozialstaates bei gleichzeitigem Abhängigmachen von staatlichen Almosen oder das Abkoppeln der Reallöhne von der Preissteigerung!

 

3. Während ein kleiner Teil Deutschlands dank der neoliberalen Politik auf Rosen gebettet immer reicher wird, verlieren andererseits immer mehr Menschen ihr eigenes Dach über dem Kopf. Nach einer Schätzung der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ ist ihre Zahl in den Jahren 2010 bis 2012 drastisch um 15 Prozent gestiegen. Unter den 284.000 wohnungslosen Menschen des Vorjahres waren 32.000 Kinder und minderjährige Jugendliche, rund 24.000 Bundesbürger lebten auf der Straße. Konservativ geschätzt könnte die Zahl der Wohnungslosen bis zum Jahr 2016 auf 380.000 anwachsen. Das wahre Ausmaß dürfte noch weitaus größer sein.

Ein Grund für den massenhaften Anstieg von Obdachlosigkeit sind die extrem gestiegenen Mietpreise vor allem in Ballungsgebieten; gleichzeitig verarmten die unteren sozialen Schichten. Ein anderer Grund sind die harschen, erbarmungslosen Sanktionen der Jobcenter, die gerade den Unterfünfundzwanzigjährigen oft vorschnell jegliche finanzielle Unterstützung für kleinste Ordnungswidrigkeiten streichen, was bestimmt nicht nur von der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ für verfassungswidrig gehalten wird. Wie kann ein „Existenzminimum“, das ohnehin nicht zum Leben reicht, noch gekürzt, gar ganz gestrichen werden?

Derweil sind in Deutschland die staatlichen und privaten Sozialleistungen im Jahr 2012 um 35 Milliarden Euro auf das Rekordniveau von 782,4 Milliarden Euro angewachsen. Als Grund dafür nennt der Sozialbericht 2013 den Gesundheitsbereich und geht auch künftig von steigenden Sozialausgaben aus. Auch wenn ab diesem Jahr die super unsoziale Praxisgebühr abgeschafft wurde, ist nach der Wahl mit weiterer Umverteilung durch „mehr Eigenverantwortung“ zu rechnen, allerdings von unten nach oben und ohne finanzielle Möglichkeiten dazu.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 
Bleierne Jahre: Nicht wählen ändert auch nichts („Spiegel-Online“)
 
Trotz Zumutungen und Sanktionen: Die Verweildauer in Hartz IV ist
deutlich länger als bei den Vorgängersystemen („Handelsblatt“)

 

Der Klimaschutz der Autoindustrie

Helmut MinkusAn den vergangenen Montagen habe ich darüber berichtet, wie in der Europäischen Union Klima- und Energiepolitik gemacht wird. Ich habe Ihnen gesagt, wie Sie sich auf einfache Weise selbst daran beteiligen können. Wir wissen jetzt auch, was wir von dem Slogan „Klimaschutz durch Förderung von Atomkraftwerken“ halten können. Wir wissen von der traurigen Tatsache, dass sich die Politiker in vielen Ländern – nicht nur der EU – die Klimapolitik der Zukunft nach dem Motto „Klimaschutz durch Bau neuer Atomkraftwerke“ vorstellen. Das ist alles auf unserer Homepage nachzulesen.

Heute will ich Ihnen sagen, wie der langfristige Klimaschutz der Autoindustrie geplant ist. Es ist ein Täuschungsmanöver von globalem Ausmaß, bei dem nur die Größten der Branche ihre Gewinne maximieren. Die Autoindustrie verursacht einen erheblichen Anteil unnötiger Kohlendioxid-Emissionen – auch deshalb, weil es ihre Kunden bisher nicht geschafft haben, massiv genug effizientere PKW zu fordern. Unsere „autopotente“ Gesellschaft lässt sich lieber weiterhin durch werbepsychologische Tricks zu Kaufentscheidungen hinters Licht führen, statt sich von rationalen Kriterien leiten zu lassen.

Als Lösung der Zukunft werden überall „Kohlendioxid-neutrale“ Elektroautos produziert und propagiert, so auch von der EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan „Saubere Energie für den Verkehr“. Ein dummer Spruch lautet: „Ein Elektroauto gibt beim Fahren kein Kohlendioxid ab“, so zu lesen in Broschüren von Peugeot und EWE. Das ist zwar nicht falsch, doch das Kohlendioxid aus dem Strom des Autos fällt beim „Tanken“ beziehungsweise Aufladen an. Das Stromgemisch aller deutschen Kraftwerke, das aus den Steckdosen kommt, wird heutzutage mit 0,7 Kilogramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde veranschlagt, auch „Kohlendioxid-Äquivalent“ genannt.

Fragen Sie mal einen Autohändler, ob er diesen Wert kennt beziehungsweise was er bedeutet. Wir brauchen diesen Wert, um damit auszurechnen, wie sauber Elektroautos wirklich sind. Es gibt auch noch zwei weitere wichtige Zahlen, die im Katalog der Autohersteller nicht immer leicht zu finden sind, die aber der Autohändler unbedingt wissen muss, nämlich wie viele Kilowattstunden die Batterie speichern kann (was einer Tankfüllung entspricht) und wie weit damit gefahren werden kann. Dazu ein Beispiel:

Laut Angaben eines bekannten Herstellers kann die Batterie seines Kleinwagens mit 16 Kilowattstunden aufgeladen werden. Das entspricht 11,2 Kilogramm Kohlendioxid-Abgabe, wenn die Batterie wieder leer gefahren ist: 0,7 Kilogramm mal 16 Kilowattstunden. Die Reichweite beträgt 150 km. Damit kann ich ausrechnen, dass für die Fahrt mit diesem E-Mobil 75 Gramm pro Kilometer Kohlendioxid veranschlagt werden müssen: 11,2 Kilogramm durch 150 Kilometer. Das entspricht einem 3,1-Liter-Auto und ist technisch nichts Besonderes. Einen „Lupo“ mit diesem Verbrauch gab es schon.

Beispiel 2 für ein etwas sportlicheres Elektroauto mit einer Batterieladung von 70 Kilowattstunde und 350 Kilometern Reichweite: 0,7 Kilogramm pro Kilowattstunde mal 70 Kilowattstunden sind 49 Kilogramm Kohlendioxid für 350 Kilometer. Das ergibt 140 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer, was einem 5,8-Liter-Auto entspricht. Diese einfachen Rechnungen zeigen, dass ein Elektroauto mit Klimaschutz nichts zu tun hat und schon gar nicht Kohlendioxid-neutral ist.

Wer sein Elektroauto an einer Haushaltssteckdose auflädt, was für „normal“ gehalten wird, ist auf die Verschweigungstaktik und falsche Werbungen von gesetzlich legalisierter Volksverdummung hereingefallen. Die könnten wir auch Wirtschaft oder EU-Politik nennen. Daran verdienen wie üblich nur Groß- und Atomstromer und ihre Förderer. Wie das wenigstens teilweise vermeidbar ist und was wir alle zu einer wirksameren Klimaschutz- und Energiepolitik beitragen können, folgt in meinem nächsten Beitrag.

Helmut Minkus (parteilos)

 

Die arktische Zeitbombe tickt

Harald BraunDrei Forscher machten kürzlich im Fachmagazin „Nature“ bekannt, dass die Freisetzung des bisher eingefrorenen Methans durch das Schmelzen des Packeises in der Arktis unabsehbare Folgen für die Menschheit hätte. Sie bestätigen eine Berechnung aus dem Jahr 2008 von Forschern aus Russland, wonach dort bis 2020 bis zu 50 Milliarden Tonnen Methan in die Atmosphäre entweichen werden. Verheerende Überschwemmungen, Dürren und Unwetter würden dann die Erde überziehen. „Dann schmilzt auch die Zeitspanne, bis die globale Temperaturerwärmung die zwei Grad überschreitet, auf 15 bis 35 Jahre zusammen“, erklärte der Forscher Chris Hope.

Methan ist ein äußerst aggressives Treibhausgas, das in der Arktis bisher als Methanhydrat in Wasser eingefroren ist. Die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die natürlichen Lebensgrundlagen werden katastrophal sein. Volkswirtschaftlich würde nach Meinung der Forscher allein durch das freiwerdende Methan der Arktis ein Schaden von 45.000 Milliarden Euro entstehen. Das entspricht etwa den gesamten weltweit produzierten Werten eines Jahres. Würde der sonstige Kohlendioxid-Ausstoß in dem Maße weiter steigen wie bisher, käme es den Forschern zufolge sogar zu unvorstellbaren 175 Billionen Euro Schaden.

„Das ist eine unsichtbare Zeitbombe“, erklärte Wissenschaftlerin Gail Whiteman. Dabei ist diese Berechnung noch „sehr optimistisch“, denn in die Berechnung geht weder das Auftauen der Permafrostböden in Russland und Kanada noch in der Antarktis ein, wodurch auch jetzt schon Unmengen an Methan entweichen. Die Forscher können auch gar nicht die Wechselwirkungen mit anderen Faktoren des Übergangs in die Umweltkatastrophe in ihre Rechnung mit einbeziehen. Im schlimmsten Fall kann sich die Erderwärmung komplett verselbständigen.

Das Abtauen der Arktis verspricht kurzfristig hohe Profite. Schon läuft das Geschacher um die Ausbeutungsrechte auf Hochtouren. Große Energiekonzerne träumen von einer „einfacheren“ Förderung von Gas- und Erdölvorkommen. „Das Schmelzen des Eises verursacht einen Ansturm auf genau die fossilen Brennstoffe, die das Schmelzen überhaupt erst angetrieben haben“, stellte der Chef der UN- Umweltorganisation Achim Steiner fest. Was für eine bizarre Situation: Die Erderwärmung bedroht die Arktis – aber statt alles für ihren Schutz zu tun, interessieren sich Anrainerstaaten und internationale Konzerne nur für die ökonomische Ausbeutung des ewigen Eises.

So wird die Zerstörung der Arktis noch genutzt, um die Erderwärmung weiter anzuheizen. In der heute vorherrschenden Art und Weise zu produzieren und zu konsumieren steht der kurzfristige Profit einer kleinen Schicht des internationalen Finanzkapitals im Vordergrund. Dies ist unvereinbar mit dem Erhalt der Lebensgrundlagen der Menschheit. Deshalb brauchen wir eine internationale Widerstandsfront zur Rettung der Umwelt vor der Profitwirtschaft.

Das wird dauerhaft erst im echten Sozialismus möglich sein! Dafür steht die MLPD – dafür kandidiert sie radikal links zur Bundestagswahl. Wer konsequent für den Schutz der natürlichen Umwelt eintreten will, sollte in der Wählerinitiative der MLPD mitmachen. Das nächste Treffen in Bremen ist am Freitag, dem 16. August 2013 um 17:30 Uhr im Café „Gem’s mug“, Langemarckstraße 82.

Harald Braun

 

Bremen will keinen Mietspiegel – ein schlechter Scherz des Senats

Hans-Dieter Binder1. Bradley Manning wurde nicht mit der Todesstrafe belegt. Die Zahl der Jahre hinter Gittern wird noch verhandelt. Manning war geständig. Er wurde trotzdem gefoltert, war nackt in einer Einzelzelle, wurde mit dem Kopf unter Wasser gedrückt. All dies ist in den USA per Gesetz keine Folter und ausdrücklich erlaubt. Warum ein geständiger Soldat trotzdem entwürdigt wird, erschließt sich wohl nur den Peinigern und dem Präsidenten – er muss entsprechend wegschauen. Durch die Veröffentlichung dieser Behandlung ist auch klar, was die Zusage der USA wert ist, sie würden Edward Snowden nicht foltern! Snowden hat für ein Jahr politisches Asyl in Russland erhalten. Er hat die Option auf Verlängerung. Er darf in dieser Zeit nichts mehr enthüllen, die Journalisten werden dies aber weiterhin ans Tageslicht bringen.

Vorletzte Woche habe ich auf den ARD-Bericht über das Töten per Drohne hingewiesen. So gewinnen die USA Tag für Tag neue Erzfeinde! Die USA wollen nunmehr den Drohnenkrieg in Pakistan beenden, verraten aber kein Datum! Muss Pakistan besänftigt werden, das den alternativen Landweg nach Afghanistan bietet, oder will US-Präsident Barack Obama endlich den Zulauf für die Taliban stoppen?

Beim Drohneneinsatz und bei der Drohnenherstellung mischt die NSA ebenfalls mit. Frau Merkel hat vor der Abreise aus Berlin über die Bespitzelung erklärt, in Deutschland seien deutsche Gesetze zu beachten. Das klang kraftvoll. Jetzt scheint es so, als ob die Bespitzelung in Deutschland vom Gesetzgeber genehmigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Damit war die Bespitzelung per Extra-Gesetz erlaubt! Das will Frau Merkel nicht gewusst haben? Bei der Veröffentlichung wurden Umfang und Rahmenbedingungen nicht ausformuliert.

Die jetzt aufgehobenen Vereinbarungen aus den Sechzigerjahren zeigen, wie weit diese Entmündigung zurückgeht. Noch immer fehlt der Mut, den Schlussstrich zu ziehen! Schluss damit – und anschließend Offenlegung der Fakten! Und endlich einen Schlussstrich unter den Zweiten Weltkrieg! Wenn wir Freunde sind, warum haben wir noch immer keinen Friedensvertrag? Jeden Tag erfährt die unglaubliche Handlungsweise der USA Weiterungen. So haben die USA betont, Politiker würden nicht abgehört, und es werde keine Industriespionage betrieben. Doch der britische Geheimdienst arbeitet mit der NSA eng zusammen, zum Wohle der Wirtschaft.

Nun ist ein neuer Name aufgetaucht: XKeyscore. Die Spionagesoftware bietet die Möglichkeit, weltweit in Echtzeit alles auf dem Bildschirm zu sehen, nach Wunschkriterien selektiert. Wie soll den bei dieser Überwachung noch ein Schutz der Politiker oder der Wirtschaft möglich sein? Doch warum sollte Verwertungsbeschränkung für den Präsidenten erstrebenswert sein? Alles und jede(r) kann überwacht werden! Die Bundesanwaltschaft will die Übereinstimmung zwischen Genehmigung und Geschehen prüfen, somit untersuchen, ob Spionage vorliegt.

Aktuell haben die USA Terrorwarnungen ausgegeben und Botschaften geschlossen. Auch andere Länder haben ihre Botschaften geschlossen. Die Entwicklung erinnert mich an das „Celler Loch“. Die Ausspähmöglichkeiten bergen die Gefahr, einfach durch das Raster auffällig zu werden und in die Mühlen zu geraten. Till Mette hat dies skizziert. Ein Mensch erhält Besuch von der Staatsmacht: „Kommen Sie bitte mit!“ – „Wieso? Ich habe doch gar nichts getan.“ – „Ja, aber in zwei Jahren werden Sie etwas tun.“ Die Datenauswertung der USA erfolgt auch im Hinblick auf künftige Täter. Diese werden dann vorsorglich „enger“ beäugt und besucht, einfach so! Genutzt werden alle Informationsquellen. Ein Opfer des deutschen Verfassungsschutzes ist Rechtsanwalt Rolf Gössner. Murat Kunatz ist Opfer der US-Überwachung und auch der deutschen Behörden, siehe Bremer Montagsdemo.

Die Möglichkeiten der Information steigen. In Bremen gibt es Wohnungen mit Funk-Wasseruhren. Auch die Heizkostenverteiler melden sich per Funk und geben den Verbrauch nach Vorgaben des Eigentümers an. Als Stromzähler werden nur noch elektronische Geräte eingebaut. Sie sind ständig mit dem Internet verbunden und zeichnen den Verbrauch aktuell auf, der somit im zeitlichen Verlauf nachvollziehbar ist. Natürlich können diese Daten auch zu Überwachungszwecken genutzt werden.

Bekleidungsfirmen und einige Lebensmittelhersteller wollen GPS-Sender einarbeiten. Damit wären das Produkt und der Mensch verfolgbar. Bei manchen Autotypen sind diese Chips bereits serienmäßig eingebaut. Das ist alles zum Vorteil des Menschen gedacht und zweckmäßig, doch die Überwachungsmöglichkeiten müssen verhindert werden, oder das Produkt muss ohne Funkchip auskommen. Was kann ich selbst machen? Richtig wählen und zwischendurch bereits dem Abgeordneten die eigene Meinung kundtun. Die Vorratsdatenspeicherung soll auch in Deutschland eingeführt werden, nach der Bundestagswahl – falls sich eine Mehrheit dafür findet!

Wir hören täglich auch über die Wegbereiter der Datenschnüffelei. Einige Telefonfirmen haben Daten aufbereitet und weitergeleitet. Ich habe vor Jahren eine größere Telefonanlage geplant und einbauen lassen. Die Anlage musste so programmiert werden, dass extern auf jeden Apparat zugegriffen werden kann, ohne dass der Betreiber der Anlage dies bemerkt. In der Zentrale leuchtet für diese Leitungsnutzung keine Kontrolllampe. Es ertönt auch kein Besetztzeichen, wenn diese Leitung von anderen genutzt wird. Die so angezapfte Nebenstelle kann auch räumlich überwacht werden. Das Auflegen des Hörers wird insofern ignoriert, die Funktion Raumüberwachung kann jederzeit aktiviert werden.. Es kann gehört werden, was in dem Raum vorgeht und gesprochen wird. Es ertönt kein Rufzeichen. Ist jede Telefonanlage so programmiert? Wer den Zugangskode kennt, kann sich einschleichen und abkupfern. Die Kodewörter sind vom Hersteller vorgegeben – es soll nicht sehr viele verschiedene geben. Muss dieses Scheunentor gemäß Bundesfernmeldegesetz eingebaut werden? So jedenfalls lautete die damalige Begründung des Lieferanten.

 

2. Das Jobcenter Hamburg soll die Kontaktdichte erhöhen: Die Erwerbslosen sollen öfter vorgeladen werden. Eine Personalaufstockung soll dafür nicht erfolgen. Die Erwerbslosen erhalten mit jeder Einladung auch die Androhung von Sank­tionen. Die verantwortlichen Politiker wollen es wissen, dabei kennen sie bestimmt das Vorgehen gegen die Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann, die sich darüber beschwert, dass sie keine Arbeit vermitteln kann, aber Sanktionen verhängen soll. Für die Jugendlichen Erwerbslosen sind besonders schwere Sanktionen vorgesehen.

Den verantwortlichen Politikern ist die Sachlage bekannt. Trotzdem wird die erhöhte Kontaktdichte die Zahl der zu verhängenden Sanktionen erhöhen. Soll ein weiterer Fakt gegen die Rückkehr von Inge Hannemann an ihren Arbeitsplatz geschaffen werden? Sanktionen verstoßen gegen das Grundgesetz! Wenn das Arbeitsgericht dies akzeptiert, sollte es die Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen. Die Opfer der Sanktionen und Schikanen gibt es auch in Bremen. „Bevor du vor die Tür trittst, guck nach oben!“ Ein unsinniger Satz? Für Hochhausbewohner in Bremen nicht: Immer wieder beenden Menschen ihr Leben durch einen Sprung vom Hochhaus. Es steht nicht in den Nachrichten.

In den Quartieren macht mensch alles, um dies zu vertuschen. Diese Selbstmörder werden als Nestbeschmutzer angesehen. Darüber wird nicht geredet! Eine falsche Reaktion. Die Fakten gehören auf den Tisch! Die Mitarbeiter des Jobcenters wissen, dass besonders verzweifelte Kunden plötzlich nicht wieder kommen. Die Statistik sagt dazu: „Sie konnten ihre Hilfebedürftigkeit erfolgreich beenden“. Auf der Akte der Bagis – des jetzigen Jobcenters – von Kevins Ziehvater stand sinngemäß: „Hurra, den sind wir los“.

 

3. Bremen will keinen Mietspiegel, und es will die Mietobergrenzen der „Verwaltungsanweisung Wohnen“ nicht erhöhen. Die SPD möchte die Kosten für den Mietspiegel einsparen, mehrere Hunderttausend Euro. Er würde Rechtssicherheit hinsichtlich einer angemessenen Miete bringen. Ohne Mietspiegel sollte Bremen die tatsächlichen Mietaufwendungen als angemessen einstufen und diese erstatten. Das Landessozialgericht hat bisher einen Sicherungszuschlag von zehn Prozent für angemessen erklärt.

Bremen muss Beweise vorlegen, wenn eine Wohnung als unangemessen teuer eingestuft und eine geringere Miete erstattet wird. Falls eine Klage auf Übernahme der vollen Kosten der Unterkunft beim Gericht landet, kann dieses den Mietspiegel anfertigen lassen, um seine Entscheidung aufgrund von Tatsachen zu treffen. Auch in diesem Fall wird Bremen mit den Kosten für die Erstattung des Mietspiegels belastet. Insgesamt ist die Sache ein schlechter Scherz des Senats zulasten aller Bremer(innen) mit wenig Einkommen, siehe auch vorherige Bremer Montagsdemos. Die Quittung? Bereits bei der Bundestagswahl einfach wegkreuzen!

Es ist insgesamt ein Sprung rückwärts. Im Jahr 2005 sollten 245 Euro für eine 50-Quadratmeter-Wohnung angemessen sein. Zwei Gutachten von „Gewos“ sollten dies untermauern, waren aber nicht gerichtsfest, die 245 Euro also nicht angemessen. Trotzdem hat Bremen viel Geld gespart, weil viele Erwerbslose den Weg vors Gericht nicht gehen wollten. Wer bei den Kosten der Unterkunft einen Teil aus dem Regelsatz bezahlt, kann einfach die Übernehme der tatsächlichen Aufwendungen beim (No-)Job-Center beantragen und bei einer Ablehnung Klage erheben. Wie dies geht? Einfach herkommen!

Damals haben wir dieses Thema in die Deputationssitzungen eingebracht, einfach durch unser Erscheinen. Will der Bremer Senat dies wieder aufleben lassen? Jetzt liegt ein Gutachten von „Analyse & Konzepte“, ebenfalls in Hamburg ansässig, vor, pardon: in der Schublade bei der Senatorin für Soziales. „Analyse & Konzepte“ ist bundesweit tätig. Die Gutachten hatten erhebliche Schwächen und waren nicht gerichtsfest. Das Gutachten für Bremen wird seit mehr als zwölf Monaten ergänzt und umgestrickt. Ich bin auf die Präsentation gespannt, denn auch die besten Gutachter können die Wirklichkeit nicht verändern.

Die Auswirkungen werden täglich erlitten. Darum: Erhöhung der Mietobergrenzen! Gerne dürfen sie variabel sein, aber es darf keine Ablehnung des Jobcenters mehr geben, wenn das Jobcenter die Unangemessenheit der Miete nicht beweisen kann. Wer umziehen möchte, sollte zu Beginn die Übernahme der Kosten der Wohnungssuche beim Jobcenter beantragen und die Suche per Notiz festhalten. Die Protokolle allein werden die Aussichtslosigkeit für Erwerbslose dokumentieren.

 

4. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen der Kostenentscheidung im Verfahren 1 C 9.10 mit Beschluss vom 28. Oktober 2011 ausgeführt, dass „die Frage, ob das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse in § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Auf­ent­halts­gesetz mit Artikel 7 Absatz 2 der Familien­zu­sam­men­füh­rungs­richt­linie 2003/86/EG vereinbar ist“. Ein guter Schritt! Deutschland ist auf Einwanderer angewiesen, führt sich aber auf wie ein fremdenfeindliches Land. Die Alternative, dass der hier lebende Familienangehörige Deutschland verlässt, ist daher nicht erstrebenswert. Behördenmitarbeiter, geht bitte gut mit den Neubürgern um!

Der Ausgrenzung von EU-Bürgern in Deutschland entgegen wirkt das Urteil der 21. Kammer des Sozialgerichtes Bremen vom 27. März 2013 (Aktenzeichen S21 AS 1135/12). Es besagt: „1. Der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB II verstößt gegen Artikel 4 der EG-Ver­ord­nung 883/2004 und ist daher europarechtswidrig. 2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind keine Sozialhilfeleistungen im Sinne von Artikel 24 Absatz 2 der EG-Richt­line 2004/38.“

Die EU-Agentur „Frontex“ zeigt den Grenzern in Griechenland, wie eine Zuwanderung verhindert wird: Einfach sterben lassen, sterben für Europa! Schlauchboote kaputt stechen und einfach wieder wegfahren, im Auftrag der EU! Nein, nicht in meinem Auftrag! Der Zerstörung von Schlauchbooten gehört in Italien nun der Vergangenheit an. Die Zöllner fahren vom nächstgelegenen Hafen herbei, um die Flüchtlinge zu retten, entgegen ihrer Dienstanweisung, zum Wohle der Menschenrechte. Es geht also auch anders. Trotzdem ist das Verhalten von „Frontex“ unentschuldbar. Europa und insbesondere Deutschland lebt vom Export, doch die Vernichtung an den Außengrenzen der EU ist unfassbar. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)

 

Mangelernährung zur Stärkung des Bundesfreiwilligendienst-Gesetzes?

Hier die Antwort des jungen Freiwilligen, über den ich in den letzten Wochen berichtet habe, auf die Stellungnahme des Jobcenters an das Sozialgericht:

„Sehr geehrte Damen und Herren, das Jobcenter stellt richtigerweise fest, dass ich mit meinen Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft lebe, doch mit meinem Dienstantritt am 1. August 2013 darf mich das Jobcenter nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zuordnen, da meine persönlichen Bedarfe und die meiner Mutter nicht die Gleichen sind. Die Gründe ergeben sich aus meinem jetzigen Dienstverhältnis. Kein Mensch kann behaupten, dass für einen erwerbstätigen Menschen drei Mahlzeiten am Tag ausreichend sind, wenn zum Beispiel die Wochenarbeitszeit durchaus bei 56 Stunden liegen kann, wie es bereits derzeit bei mir der Fall ist.

Mit finanziellen Mitteln für eine Mangelernährung, wie es Erwerbslosen vom Gesetzgeber zugemutet wird, werde ich die körperlichen Belastungen, die durch den Ehrendienst auftreten, wohl nicht lange aushalten können. Während der Dienstzeit werde ich auch nicht die Gelegenheit haben, mich beispielsweise zum Teil bei der örtlichen ‚Tafel‘ zu versorgen. Insoweit verweise ich noch einmal auf die Zahlung des angemessenen Verpflegungsgeldes durch den Träger des Dienstes, der in meinen Augen auch den unzureichenden Regelsatz im SGB II, zumindest für Erwerbstätige, widerspiegelt.

Auch wenn sich das Jobcenter jetzt in wiederholter Weise auf das Zuflussprinzip beruft, konnte ich doch am 1. August 2013 weder über mein Kindergeld frei verfügen, noch über meinen Lohn für August vom Pressevertrieb, weil diese beiden Zahlungen erst später im Monat erfolgen, wobei ich mir das Kindergeld auf die Kosten der Unterkunft meiner Eltern anrechnen lassen muss, welches hierfür aber noch nicht einmal ausreicht. Der Schülerjob beim Pressevertrieb würde übrigens zum 28. Juli 2013 von mir gekündigt. Dies wurde vom Vertrieb bestätigt und dem Jobcenter mitgeteilt.

Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass nach Auskunft meiner Eltern, das Jobcenter selbst Monat für Monat gegen das Zuflussprinzip verstößt. So werden die ergänzenden Sozialleistungen seit Jahren nicht zum 1. des Monates gezahlt, sondern immer spätestens am letzten Tag des Vormonates. Bei mir will man jetzt Geld anrechnen, das mir nicht zur Verfügung steht, und mich sogar noch dazu verführen, in die Schuldenfalle zu tappen, um sich anscheinend einer verfassungsgemäßen Zahlung des Existenzminimums zu entziehen.

Meiner Berechnung nach muss mir das Jobcenter mit Beginn meines Dienstverhältnisses zum 1. August 2013 des ergänzenden Regelsatz eines Alleinlebenden bewilligen, der in meinen Augen wie folgt gezahlt werden muss: 238 Euro Bedarf ohne Ernährung vom Regelsatz eines Alleinstehenden als eigene Bedarfsgemeinschaft zuzüglich 194,55 Euro Bedarf für Kosten der Unterkunft einschließlich Heizkosten abzüglich 184 Euro Kindergeldeinkommen, zusammen 248, 55 Euro ergänzende monatliche Zahlung durch das Jobcenter. Genau diesen Betrag und die sofortige Nachzahlung beantrage ich hiermit und danach laufend ab dem 1. September 2013 bis zum Ende meines Dienstjahres!

Zusätzlich beantrage ich, das Jobcenter zu verpflichten, mir das vom Träger des Ehrendienstes berechnete zweckgerichtete Verpflegungsgeld für den Monat August als außerordentlichen Bedarf anzuerkennen. Alle mein bisheriges Vorbringen und meine Anträge halte ich insgesamt aufrecht und bitte nun um eine schnellstmögliche Entscheidung! Sollte meine Mutter als Antragstellerin für den jetzigen Bewilligungszeitraum des Jobcenters meiner Klage beitreten müssen, um die Rechtsform zu wahren, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Auch gegen den neuen Bewilligungsbescheid vom 24. Juli 2013 wurde mit Hinweis auf diese Klage Widerspruch beim Jobcenter eingereicht und auch bestätigt. Mit freundlichen Grüßen.“

Zwischenzeitlich erhielt ich eine (Nicht-)Reaktion der SPD: „Vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 6. August 2013 erreicht hat. Der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist es als politische Partei nach dem Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung nicht möglich, zu Verfahren vor Behörden oder Gerichten und diesbezüglichen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen Stellung zu nehmen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus, J. W., SPD-Parteivorstand Direktkommunikation“.

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner unsozialer Politik) –
siehe auch „Scharf links

 

Die Verslumung ganzer Stadtviertel

1. Die neoliberale Politik der Merkel-Regierung hat wieder Opfer gefunden. Diesmal sind es zwei Baumarktketten, mit allen unangenehmen Folgen für die Mitarbeiter. Die Insolvenz dieser Firmen ist nur ein weiteres Glied in der Kette von kleinen Katastrophen, die von uns im Alltag kaum noch wahrgenommen werden. Traurig daran ist, dass wir nicht merken, wie die neoliberale Politik der schwarz-gelben Regierung das Land wirtschaftlich in eine Ruinenlandschaft verwandelt.

Dabei sind die Folgen schon überall zu sehen: Es gibt lange Einkaufswege durch in Konkurs gegangene oder weggezogene Supermärkte und andere Geschäfte; verrottende Schulgebäude; Arbeitnehmer, die nicht mehr von ihrem Verdienst leben können; Verlust an demokratischen Grundrechten (Hartz-IV-Sanktionen, Blockupy, Polizeigewalt). Es gibt Filz und Korruption; wichtige Entscheidungen werden nicht mehr auf normalen Weg, sondern „unter der Hand“ oder über „Beziehungen“ getroffen.

Wenn die Entwicklung so weitergeht, werden unsere Städte zu trostlosen Ruinenlandschaften. Die Lebensqualität wird durch Verslumung ganzer Stadtviertel wie Walle oder Gröpelingen abnehmen. Selbst wenn die Bremer Landesregierung durch Sanierung versucht, die Quartiere zu verschönern, so ist das nur Kosmetik: Am Elend der Menschen, die in diesen Stadtvierteln leben, ändert das wenig. Das Ende der neoliberalen Entwicklung ist der Kooperatismus, bei dem der demokratische Staat aufhört zu funktionieren. Der Staat und die demokratisch gewählte Regierung sind nur noch Anhängsel der Wirtschaft, des Finanzkapitals.

Es gibt in einem solchem System weder Grund- noch Menschenrechte. Die einzige Lösung ist ein bedingungsloses Grundeinkommen, das jedem die Möglichkeit gibt, ein halbwegs menschenwürdiges Leben zu führen. Dazu gehört die Freiheit, sich seinen Arbeitsplatz selbst zu wählen, wie in Grundgesetzartikel 12 verlangt, und sich gemäß BGB seinen Vertrag selbst aushandeln. Aus Sicht der kleinen Unternehmer sichert ein bedingungsloses Grundeinkommen die Nachfrage und damit ihre Existenz. Es schafft Arbeitsplätze und den Bürgern eine sichere Versorgung. Der „Initiativkreis Grundeinkommen“ trifft sich für konkrete weitere Planungen am Freitag, dem 9. August 2013 um 16:30 Uhr im „Forum Kirche“, Hollerallee 75.

 

2. Am 3. August hat sich die Koordinierungsgruppe der bundesweiten Montagsdemo getroffen, um die zentrale Herbstdemonstration gegen die Regierung am 19. Oktober 2013 in Berlin vorzubereiten. Es werden 20.000 Flyer bestellt. In der Kasse befinden sich 6.850 Euro. Es wird nur einen großen Lautsprecher-LKW geben statt eines kleinen und eines großen. Gesucht wird ein LKW-Fahrer mit Demo-Erfahrung. Der Fahrer sollte einen Tag früher in Berlin sein, damit er den Lkw um 16 Uhr entgegennehmen kann.

Als Redner sind Inge Hannemann und Ralph Boes im Gespräch. Leider können wir keine Spesen und Fahrtkosten zahlen. Gesucht werden Spendensammler, Ordner, Moderatoren für den Lautsprecherwagen, Transparentträger sowie Helfer für den Auf- und Abbau, die einen Tag früher anreisen. Bei Interesse bitte Kontakt zur Berliner Montagsdemo aufnehmen. Redebeiträge bitte zwei Wochen vorher anmelden. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Manfred Seitz („Die Linke“)
 
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz