433. Bremer Montagsdemo
am 29. 07. 2013  I◄◄  ►►I

 

Die Welt braucht weder Kohle­kraftwerke noch Atomkraftwerke

Helmut MinkusMöchten Sie lieber in einer Klimakatastrophe umkommen oder sich eher ein Atomkraftwerk um die Ohren fliegen lassen? Vielleicht denken Sie jetzt: Was ist das denn für eine dämliche, absurde, komische Frage? Politiker in Brüssel oder den EU-Mitgliedsstaaten würden die Frage nie so stellen, doch sie präsentieren uns ihre Lösungen genau in der Art, wie ich diese Frage gestellt habe. Es wird jedoch von uns Bürgern verlangt, sie zu beantworten. Wir dürfen ja in unserer Demokratie wählen, was sie vorschlagen.

Sie diskutieren die Themen Klimaschutz und Stromversorgung nach dem Motto: Klimaschutz durch Förderung von Atomkraftwerken. Das wäre eine Lösung beziehungsweise eine mögliche Antwort auf die Frage. Damit kann man sich als Klimaschutzexperte bei der EU in Brüssel bewerben. Klimaschutz durch den Bau neuer Atomkraftwerke: Damit kann man sich als Politiker bei der Atomlobby eine goldene Nase verdienen. Aber uns wird versucht, das als gute Lösung anzubieten.

Einen weiteren Grund, warum das so ist, werde ich Ihnen kurz vorrechnen. Bei der Stromerzeugung durch ein Atomkraftwerk werden 40 Gramm Kohlendioxid-Emission pro Kilowattstunde veranschlagt. Bei Solarstrom sind es 90, bei Wasser 40, bei Wind 23 Gramm. Bei der Stromerzeugung durch ein Braunkohlekraftwerk sind es hingegen 1.140 Gramm. Nicht nur ein Atomstromer, sondern jedes Milchmädchen kann jetzt ausrechnen: Das ist eine Vermeidung von 1.100 Gramm Kohlendioxid bei jeder Kilowattstunde Strom, die Sie in Ihrem Haushalt verbrauchen.

Jetzt schauen Sie mal auf Ihrer Stromrechnung nach, wie viele Kilowattstunden Strom Sie im letzten Jahr verbraucht haben. Dann können Sie selbst ausrechnen, wie viele Tonnen Kohlendioxid Sie vermieden hätten, wenn es statt „reinem“ Braunkohlestrom nur Atomstrom gäbe. Zum Beispiel sind es 2,2 Tonnen bei 2.000 Kilowattstunden mal 1,1 Kilogramm pro Kilowattstunde. Bei einer solchen Erkenntnis müsste man doch tatsächlich zum Klimaschützer werden und sich für Atomstrom entscheiden!

Damit nicht der Eindruck entsteht, ich werbe für Atomkraft, möchte ich hier deutlich sagen: Ich verfluche sie und will hier nur die Tricks und Lügen ihre Befürworter verdeutlichen. Wenn zum Beispiel ein Politiker, ein Autohändler oder ein Stromanbieter versucht, Sie von seinem Programm oder Produkt zu überzeugen, stecken meistens aktuelle persönliche Interessen dahinter, seien es Karrierevorteile, Popularitätsgewinn, Macht- oder Geldgier.

Auch wenn es oft sinnlose Produkte sind, die man nicht gebrauchen kann oder schon besitzt, werden sie vermarktet. Das gilt für einen Zweitwagen genauso wie für ein Kohle- oder Atomkraftwerk. Wenn Ihnen also jemand erzählt, ein Kohlekraftwerk sei besser als ein Atomkraftwerk oder umgekehrt, ist das Volksverdummung. Beide sind nicht miteinander vergleichbar, außer dass sie unter nicht akzeptablen Bedingungen etwas Strom liefern. Fazit: Beide sind nicht zu gebrauchen!

Bei obiger Rechnung wurden andere Vergleichskriterien unterschlagen, und es wird mit dem entstandenen Eindruck weiter für Atomkraft geworben. Es wird auch eine dritte mögliche Lösung der obigen Frage unterschlagen beziehungsweise gar nicht erst diskutiert. Es entsteht hier der Eindruck, man könne sich nur zwischen Atom- oder Kohlekraftwerken entscheiden, ohne dass die Lichter ausgehen. Das ist eine weitere große Lüge.

Wie „Greenpeace“ in seiner Studie „Der Plan“ nachweist, ist es technisch möglich, die Atomkraft bis 2015 und die Kohlekraft bis 2030 ganz zu ersetzen, wenn der Bürger- und der politische Wille in ausreichendem Maße vorhanden wären. „Greenpeace“ ist nicht von Lobbyisten und Wirtschaftskriminellen abhängig und kann deshalb unbeeinflusst auch alternative Lösungen aufzeigen. Hier gibt es keine Skrupellosigkeit, keine Macht- und Geldinteressen, aus denen leicht unsinnige Vorschlägen resultieren. Entscheiden wir uns hier für eine sichere, effiziente, nachhaltige Lösung und präsentieren sie dem Rest der Welt!

Helmut Minkus (parteilos)
 

 

Der Staat muss das Heraufschießen der Wuchermieten begrenzen

1. Die hohen Mieten lassen das Armutsrisiko in vielen deutschen Städten steigen: Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung haben viele einkommensschwache Familien nach Abzug der Miete weniger Geld als Haushalte, die von staatlichen Transferleitungen leben. In Jena habe eine Familie mit zwei Kindern nach Abzug der Wohnkosten monatlich 666 Euro zur Verfügung, liege damit also 43 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz für eine vergleichbare Familie. Dieser Satz betrage bundesweit 1.169 Euro.

Elisabeth GrafAn Orten, wo der Wohnungsmarkt weniger angespannt sei, hätten Familien mehr als den Hartz-IV-Satz zur Verfügung. So seien es in Heilbronn mit 1.941 Euro zum Beispiel 66 Prozent mehr. Familien, die maximal 30 Prozent ihres ohnehin schon geringen Verdienstes für eine Wohnung ausgeben müssen, haben es laut der Bertelsmann- Studie in vielen teuren Städten wie München und Frankfurt am Main, aber auch in Jena, Freiburg oder Offenbach besonders schwer: Für sie komme nur jedes hundertste Angebot infrage. Sollen wir daraus jetzt etwa schließen, dass die ALG-II-Sätze zu hoch seien und gekürzt statt erhöht werden müssten?

Im Gedächtnis haften bleibt natürlich völlig unbeabsichtigt und ganz zufällig das Bild von der armen Familie ohne Hartz IV und der im Verhältnis dazu „reichen“ Hartz-IV-Familie, für die die Mietkosten angeblich kein Problem darstellen. Leider werden in der Bertelsmann-Studie die amtlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit über die Wohn- und Kostensituation in Abhängigkeit vom Typ der Bedarfsgemeinschaft und die dort ausgewiesenen durchschnittlichen tatsächlichen (und anerkannten) Kosten der Unterkunft und Heizung des Bedarfsgemeinschafts­typs „Paar mit zwei Kindern“ konsequent ignoriert.

Das Jenaer Jobcenter ermittelte im Dezember 2011 für 166 Be­darfs­ge­mein­schaf­ten dieses Typs durchschnittliche tatsächliche Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 551,29 Euro. Die von der Bertelsmann-Studie „ermittelten“ Kosten für diesen Personenkreis liegen mit 700 Euro also um 148,71 Euro oder 27 Prozent über den durchschnittlichen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung!

Diesen hinkenden Vergleichen, die wir seit Jahren kennen, scheint auch der ewig gleiche Rechentrick zugrunde zu liegen, dass in dieser einen Familie mit zwei Kindern wahrscheinlich nur das Einkommen des Vaters mitgezählt wird, weil die Mutter keiner Erwerbsarbeit nachgeht und Wohn- und Kindergeld oder gegebenenfalls Elterngeld nie berücksichtigt und einberechnet werden. Gingen beide Eltern einer Erwerbsarbeit nach, besäßen sie wesentlich mehr, selbst wenn die Mutter nur einen 400-Euro-Job hätte.

Auch dürfen wir nicht vergessen, dass ein nicht unmaßgebliches Hauptproblem bestehen bleibt, weil die Mieten viel zu hoch sind und der Staat sich vor seiner Verantwortung drückt, schleunigst das unbegrenzte Heraufschießen der Wuchermieten in astronomische Höhe als Fass ohne Boden zu begrenzen und gefälligst für einen sozialen Wohnungsmarkt zu sorgen. Unsere Politiker auf der schwarz-gelben Regierungsbank dürfen doch nicht nur ihre wohlhabende Klientel vertreten!

 

2. Aus einer Studie des Forschungsinstituts IAB geht hervor, dass knapp ein Viertel aller Beschäftigten in Deutschland für einen Niedriglohn von weniger als 9,54 Euro brutto in der Stunde arbeiten muss. Damit liegt Deutschland beim Anteil der Geringverdiener weit vorne, direkt hinter Litauen auf dem zweiten Platz. Das zur Bundesagentur für Arbeit gehörende Institut weist süffisant darauf hin, Niedriglohnbeschäftigung müsse nicht unbedingt mit Einkommensarmut einhergehen, weil die Armutsgefährdung nicht nur vom individuellen Bruttolohn, sondern auch von anderen Einkünften, also von der Wirkung des Steuer- und Transfersystems und vom „Haushaltskontext“ abhänge.

Klar, wer Transferleistungen bezieht, ist ja bloß „armutsgefährdet“ und nicht etwa arm! Mehr als 80 Prozent der Geringverdiener in Deutschland zählen nicht zu den Geringqualifizierten, sondern haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit wird die Behauptung, Geringverdiener hätten meist keine Ausbildung und seien somit selbst schuld an ihrer Situation, ad absurdum geführt. Länderübergreifend finden sich vor allem Frauen, Jüngere, Geringqualifizierte, Ausländer, befristet Beschäftigte und Arbeitnehmer in Kleinbetrieben unter den Geringverdienern. In Deutschland sind gerade die Niedriglohnquoten von Frauen und Teilzeitbeschäftigten besonders hoch. Hier stieg die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten bereits seit den neunziger Jahren ebenso deutlich an wie ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung.

Der Arbeitsmarktforscher Thomas Rhein schreibt, einerseits könne die zunehmende Verbreitung von Niedriglöhnen die „Chancen“ für Erwerbslose vergrößern, wieder in Arbeit zu kommen; andererseits sei sie aber als Teil eines breiteren gesellschaftlichen – und sozialpolitisch problematischen – Trends zur Polarisierung der Erwerbseinkommen zu sehen. Von der Lohndrückerei und „Geiz-ist-geil“-Mentalität haben Erwerbslose überhaupt nichts, denn „Arbeit, Arbeit über alles“ kann kaum als das Nonplusultra per se bezeichnet werden, weil wir nicht leben, um zu arbeiten, sondern arbeiten, um zu leben, und uns von der Arbeit Annehmlichkeiten schaffen wollen.

Im Februar 1999 erklärte der damalige Bundeskanzler und Sozialdemokrat Gerhard Schröder kurz nach seinem Amtsantritt: „Wir müssen einen Nied­rig­lohn­sek­tor schaffen, der die Menschen, die jetzt Transfereinkommen beziehen, wieder in Arbeit und Brot bringt“, und leitete in Deutschland den Aufbau eines der größten Niedriglohnsektoren Europas auf dem Rücken der Dumpinglöhner und Erwerbslosen ein. Nun stellte selbst das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, dem eine „ideologische Linkslastigkeit“ kaum nachgesagt werden kann, fest, dass ein großer Niedriglohnsektor für eine hohe Beschäftigungsquote absolut nicht nötig ist.

Im Gegenteil: Länder wie Dänemark oder Schweden haben eine hohe Beschäftigungsquote und gleichzeitig relativ wenige Geringverdiener. Also kann jedes Land selbst entscheiden, mit welcher Strategie es Jobs schafft und wer dabei protegiert werden soll. Für eine hohe Beschäftigungsquote ist ein Niedriglohnsektor absolut nicht nötig, für eine unverschämt einseitige Profitmaximierung hingegen schon. Wenn Schröder sich geirrt hat, ist es mehr als unfair, dass andere dies für ihn ausbaden müssen! Politik kann dafür sorgen, dass die Lohnkluft wieder geringer wird. Wir alle wissen, dass ein einheitlicher Mindestlohn ohne Jobverluste machbar ist!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 

 

Schwabenstreich geht neue Wege

Sybill DeBuerWir geben bekannt, dass wir am 29. Juli 2013 die Bürgerinitiative „Stuttgart gegen das Erdgasfracking in Oberschwaben und rund um den Bodensee“ ins Leben gerufen haben. Für Bremen wird eine entsprechende Initiative im August/September 2013 gegründet.

Ziel der Stuttgarter Bürgerinitiative ist der konstruktive und zielgerichtete Widerstand gegen die Erteilung von Erkundungskonzessionen und einhergehende Konzessionen für das Fracking von Schiefergas.

Ziele der Bremer Bürgerinitiative werden sein: Aufklärung der Bremer Bevölkerung über die Risiken von Erdgasfracking, Verhinderung weiteren Frackings bei der konventionellen Erdgasförderung, Zusammenarbeit mit den Bürgerinitiativen rund um Bremen.

Die diesbezügliche Petition bitten wir zu unterzeichnen und weiterzuleiten. Sie lautet: „Wir sind dagegen, dass das Trinkwasser von Millionen Menschen durch die toxischen Chemikalien, die beim Fracking verwendet werden, verseucht und ungenießbar wird“.

Sybill DeBuer (Freie Bürger Deutschland)

 

Der „gestärkte freiwillige Ehrendienst“ und die Lebenswirklichkeit

Hier der Versuch eines jungen Freiwilligen, die Beachtung des „Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes“ durch die Jobcenter zu erreichen. Er hat am 24. Juli 2013 beim Sozialgericht Antrag auf ein Eilverfahren mit einstweiliger Anordnung gegen das Jobcenter bezüglich seiner Existenzsicherung ab dem 1. August gestellt und eine Bescheinigung des Diakonischen Werkes vom 10. Juli beigefügt. Der Wortlaut:

„Sehr geehrte Damen und Herren, nach Auskunft der zuständigen Mitarbeiter und ausweislich des im Betreff aufgeführten Bescheides beabsichtigt das Jobcenter, mir nicht meinen Regelsatz zum 1. August 2013 in der notwendigen Höhe zu zahlen, und beruft sich dabei auf das Zufluss-Prinzip, welches gegebenenfalls eintritt. Zur Anrechnung und Berücksichtigung von Leistungen beziehungsweise Freibeträgen ist der Bescheid fehlerhaft und rechtswidrig. Auch der Eintritt meiner eigenen Sozialversicherungspflicht mit Krankenversicherung wurde falsch angegeben. Insoweit bitte ich um Beiziehung des Bescheides vom 17. Juli 2013 und um die Beiziehung der Akten. In meinen Augen werde ich aber auch weiterhin benachteiligt. Ich möchte Ihnen in folgenden Punkten zur Kenntnis bringen, was ich für rechts- und sogar grundgesetzwidrig erachte:

  1. Man will mir seitens des Jobcenters nicht den Regelsatz als eigene Bedarfsgemeinschaft bewilligen, obwohl ich hinsichtlich der Verpflegung und aller übrigen Kosten einen ganz anderen Bedarf habe als meine Eltern. Dies ergibt sich aus der Tätigkeit des Freiwilligendienstes und hat zum Beispiel mit den Kosten für Unterkunft und Heizung überhaupt nichts zu tun. Insoweit beantrage ich das Jobcenter zu verpflichten, meine eigene Bedarfsgemeinschaft anzuerkennen, da ich beispielsweise kaum an der häuslichen Verpflegung teilhaben werde.
  2. Weiterhin will das Jobcenter sogar das zweckgebundene Verpflegungsgeld, welches nach der anliegenden Bescheinigung 211,55 Euro beträgt, zumindest wohl in Höhe des den Anteil aus dem Regelsatz übersteigenden Betrags auf meine Leistungen anrechnen. Dies dürfte der Lebenswirklichkeit widersprechen sowie den Berechnungen des Trägers des Freiwilligendienstes, aber auch meinen Grundrechten im Vergleich mit anderen Freiwilligen, die nicht auf ergänzendes Hartz IV angewiesen sind. Weiterhin müsste ich meinen 40-stündigen Dienst dann – als Fast-zwei-Meter-Mann mit einem Gewicht von über 100 Kilogramm – wohl mit einer Mangelernährung überstehen, von der Ignoranz des Jobcenters hinsichtlich höherer Kosten bei einer Kantinenverpflegung ganz abgesehen.
  3. Auch hier beantrage ich die volle Anerkennung der Zahlung des Verpflegungsgeldes unter Herausrechnung meines Bedarfes für Verpflegung gemäß dem SGB II. Dieser Betrag dürfte ungefähr 90 Euro betragen, davon ausgehend, dass circa 120 Euro aus dem vom Jobcenter ausgewiesenem Regelsatz für Ernährung – beispielsweise ohne Tätigkeiten – vorgesehen sind.
  4. Abschließend beantrage ich, das Jobcenter zu verpflichten, mir meinen rechtmäßigen Regelsatz zum 1. August 2013 auszuzahlen und nicht, wie vom Jobcenter vorgeschlagen, über ein Darlehen zu finanzieren. Ich lehne es auch aufgrund meiner Erziehung entschieden ab, Schulden zu machen, um einen Freiwilligendienst anzutreten, der logischerweise vom Staat und seinen Behörden gefördert werden soll, aber in der vorgeschlagenen Ausführung dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ widerspricht, statt ihm gerecht zu werden, zumal es in den Folgemonaten der Kürzung meines Regelsatzes gleichkommt.
  5. Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass das Jobcenter auch den Mietvertrag meiner Eltern durch die Nichtzahlung zum Ersten des Monats August gefährdet, da sie die volle Miete pünktlich bezahlen müssen, ich selbst aber gar keinen Vertrag mit dem Vermieter habe. Selbstverständlich bin ich damit einverstanden, dass die Zahlungen des Trägers des Freiwilligen Sozialen Jahres ab dem 1. September, der Lebenswirklichkeit entsprechend, in rechtmäßiger Weise angerechnet werden.

Ohne Geld für Essen und für Fahrtkosten werde ich meinen Dienst im Freiwilligen Sozialen Jahr nicht antreten können. Dadurch begründet sich auch die Notwendigkeit eines Eilverfahrens mit einer einstweiligen Anordnung. Ich bitte das Gericht daher um schnellstmögliche Überprüfung und Entscheidung sowie gegebenenfalls um die Zulassung einer Sprungrevision zum Bundessozialgericht bei einer eventuellen Ablehnung meines Antrages. Ich bitte Sie, mir den Eingang meiner Eilklage zu bestätigen! Mit freundlichen Grüßen.“

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner unsozialer Politik) –
siehe auch „Scharf links

 
Ein Jahr Villenarrest: Oberstes Gericht bestätigt Urteil gegen
Berlusconi wegen Steuerbetrugs („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz