427. Bremer Montagsdemo
am 17. 06. 2013  I◄◄  ►►I

 

Jobcenter streicht Diabeteskrankem gericht­lich zugesprochene Leistung

Elisabeth Graf1. Nach Angaben aus dem Sozialressort ist die Zahl der Räumungsklagen in Bremen innerhalb von drei Jahren um fast 50 Prozent angestiegen. Der Bedarf an kleinen, bezahlbaren Wohnungen ist hoch. Bremen will nun endlich mit einem Wohnungsbauförderprogramm gegensteuern und gezielt Wohnraum an Menschen vergeben, die – wie zum Beispiel Obdachlose – besondere Probleme auf dem Wohnungsmarkt haben.

Vor etwa einem Monat erklärte auch das „Deutsche Studentenwerk“, es erwarte für das kommende Wintersemester einen bundesweiten Engpass an bezahlbarem Wohnraum für Studierende. Für Bremen fehlten rund 19 Millionen Euro, um genügend Unterkünfte für die Studenten zu schaffen. Durch den Wegfall des Zivil- und des Kriegsdienstes gab es noch nie so viele Studienanfänger wie jetzt. Studienplätze müssen mit dem dazu gehörenden Wohnraum für die Studenten geschaffen werden!

Nach einer Studie aus dem letzten Herbst ist die Versorgung Bremens mit Sozialwohnungen insgesamt katastrophal. Demnach hätten 80.370 Haushalte zwar einen Anspruch auf eine Sozialwohnung, doch stünde nur für zehn Prozent von ihnen eine zur Verfügung! Bremen liegt damit weit unter dem Bundesdurchschnitt. Dass in den vergangenen Jahren in Bremen viele Sozialwohnungen vom Markt verschwanden, trifft besonders Geringverdiener, Hartz-IV-Bezieher, Alleinerziehende, Studenten und Rentner. Für Haushalte mit geringem Budget bezahlbare Wohnungen zu schaffen, ist eine der drängendsten sozialen Herausforderungen.

Doch verschwanden diese Wohnungen nicht einfach schlagartig vom Erdboden, denn es war lange vorhersehbar, dass und auch wann zum Beispiel Verträge für günstige „B-Schein-Wohnungen“ auslaufen würden. Weil die Mieten derzeit geradezu explodieren, wir aber keinen vernünftigen Mindestlohn haben und die Regelsätze fürs ALG II viel zu niedrig sind, war es nur eine Frage der Zeit, dass sich die Zahl der Räumungsklagen bundesweit und natürlich besonders im armen Bundesland Bremen drastisch erhöhen würde!

 

2. Die Altersarmut, die wir angeblich in Zukunft gar nicht haben werden, ist leider jetzt schon da: Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung erhielten vergangenes Jahr 48,21 Prozent der Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner weniger als die Summe, die Senioren im Schnitt als (Pseudo-)Grundsicherung im Alter inklusive Miete und Heizung zusteht. Weil die gesetzliche Rente für viele Ruheständler kaum das Nötigste zum Leben sichert, sind viele darauf angewiesen, auch im Ruhestand noch Geld zu verdienen.

So kann es niemanden verwundern, dass die Bundesagentur für Arbeit im Herbst 2012 mehr als 812.000 Minijobber zählte, die älter als 65 Jahre waren – mehr als 128.000 von ihnen sogar älter als 74. Wenn Ende 2003 lediglich 595.433 Senioren einen Minijob hatten, so bedeutet das nach Adam Riese eine Zunahme um 36,4 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der älteren Menschen nicht aus Langeweile oder Spaß am Arbeiten nach Erreichen des Rentenalters weiter arbeitet, sondern weil es einfach hinten und vorne nicht reicht!

Schuld an der erschreckenden Situation sind Niedriglöhne, Zeitverträge sowie Arbeitslosigkeit. Bei den Frauen drücken außerdem familienbedingte Unterbrechungen der Berufstätigkeit die Altersbezüge. Wer 45 Jahre arbeiten und im Ruhestand eine Rente über Hartz-IV-Niveau erreichen will, muss monatlich mindestens 1.697 Euro verdienen – bloß schafft das inzwischen kaum noch jemand. Weil die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 um rund 20 Punkte auf 43 Prozent abgesenkt werden sollen, wird sich die Altersarmut noch deutlich verschärfen!

Reinhold Schramm beschreibt bei „Scharf links“, dass selbst bei 15 Euro Stundenlohn und einem monatlichen Durchschnittslohn von 2.500 Euro brutto nach 35 Vollzeitarbeitsjahren die gesetzliche Altersrente auf dem menschenunwürdig geringen Niveau der gesetzlichen Grundsicherung liegt – in der deutschen Reichtumsgesellschaft und sozial-ökonomischen Ungleichheitsgesellschaft. Wenn es nicht so traurig, geradezu zynisch wäre, dann müsste über die geringe „Forderung“ von nur 8,50 Euro brutto pro Stunde, wogegen viele wettern, eigentlich nur noch gelacht werden!

 

3. Manchmal ist es nicht zu fassen, wie brutal und menschenverachtend bis lebensbedrohend einige Mob-, Flop- und (No-)Job-Center mit den ihnen ausgelieferten „Kunden“ umgehen. So geschehen in Ennepe-Ruhr-Kreis, wo sich das besagte Center selbst nach einem Gerichtsbeschluss im Eilverfahren nicht an Recht und Gesetz gebunden sah, denn es verweigerte – wie bereits sechs Monate zuvor – einem an Diabetes Erkrankten weiterhin die ihm von der 33. Kammer des Sozialgerichts Dortmund zugesprochene Leistung. Der Betroffene forderte schriftlich vom Amtsleiter, die Anordnung des Sozialgerichts zu befolgen – andernfalls werde er bald Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen.

Die Transferleistung war bis 31. Dezember 2012 bewilligt, der Weiterbewilligungsantrag für die nächsten sechs Monate auch fristgerecht gestellt. Doch dann ereilte den „Kunden“ kurzfristig per Adventspost vom Jobcenter ein „Versagungsbescheid“, der ihm ab 1. Dezember 2012 die Leistungen vollständig streicht: Weil er angeblich mit eine Frau zusammenlebe, die über Einkommen verfügt, bestünden nun Zweifel an seiner Hilfsbedürftigkeit. Ob dieser anonyme Hinweis nun wahr ist oder nicht, sei dahingestellt, doch ist eine unterstellte Bedarfsgemeinschaft einer der häufigsten Vorwände, um Leistungen zu streichen. Zwar lässt sich der Betroffene auf die Verfolgungsbetreuung ein und weist zweifelsfrei nach, dass diese Frau weder im selben Haus und schon gar nicht in seiner Wohnung lebt, auch dass er keine Vollmacht für ihr Bankkonto hat, doch reicht alles nicht.

Nun wird ihm eine weitere Schutzbehauptung zur Last gelegt, dass er nämlich eine Notfall-Kontovollmacht für seine 75-jährige, krebskranke Mutter besitze, obwohl er nur während mehrerer Krankenhausaufenthalte und häuslicher Rekonvaleszenz ihre Kontoangelegenheiten erledigen konnte. Unglaublicherweise meinte auch das im März dieses Jahres eingeschaltete Sozialgericht Dortmund, der Kläger lebe vom Geld seiner Mutter und habe deshalb kein Recht auf Hartz IV-Leistungen. Der Kläger wurde mehr als zwei Stunden wie ein Straftäter verhört. Wegen des Online-Bankings für seine Mutter wurde ihm eine persönliche Nutzung des Kontos unterstellt.

Wie schon oft gehört, hatte das Jobcenter dem Gericht eine derart un­voll­stän­di­ge Akte vorgelegt, sodass unklar bleiben wird, ob es sich hier um eine Täuschung des Gerichts handelte oder bloß dem Chaos in der Hartz-IV-Behörde geschuldet war. Es scheint so zu sein, dass mit allen juristischen Finessen gegen den Kläger gearbeitet wird. So kam die Vorsitzende Richterin in einem Zwischenbericht zu der Überzeugung, dass im Eilverfahren – welches nur in Ausnahmefällen rückwirkende Leistungen zuerkennen könne – keine Entscheidung im Sinne der Nachforderung des Klägers ergehen könne, weil es für den Zeitpunkt der Klageerhebung überhaupt keinen Weiterbewilligungsantrag gebe.

Hierzu konnte der Kläger glücklicherweise den Gegenbeweis antreten. Beim Gerichtstermin hatte er nur noch für eine Woche Diabetes-Medikamente, aber zweieinhalb Wochen später verweigert das Jobcenter immer noch die gerichtlich angeordnete Zahlungsverpflichtung. Es bleibt die Frage bestehen, ob der Jobcenter-Chef dem Steuerzahler auch noch Kosten für den Gerichtsvollzieher aus der Tasche ziehen wird.

 

4. Unter den Hochwasseropfern sind viele Hartz-IV-Bezieher, die vor dem Nichts stehen, aber mit der Annahme von Spenden und staatlicher Nothilfe riskieren, dass diese mit dem Regelsatz verrechnet werden. Wie so oft bei Hartz IV ist die Gesetzeslage widersprüchlich, und die Betroffenen warten bisher vergeblich auf eine verbindliche Anweisung der Bundesagentur für Arbeit. Zwar haben Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Städtetag und Landkreistag gemeinsam erklärt, dass Soforthilfen nicht anzurechnen seien, doch gelte das nicht für eine Erstausstattung. Während im Westen maximal 2.000 Euro gezahlt werden, geben einige Kommunen im Osten der Republik gerade mal 800 Euro.

Klar ist nur, dass mit solchen Beträgen niemand eine Wohnung neu mit Möbeln und Haushaltsgeräten ausstatten kann. Sozialwissenschaftler Harald Thomé fordert deshalb, dass Hilfsgelder oder Spenden komplett anrechnungsfrei sein sollten und Hartz-IV-Leistungen für Erstausstattung gewährt werden. Auch wenn die Bundesagentur in einer Presseerklärung erklärt, die Hochwasserhilfen seien nicht anzurechnen, ist das noch keine Garantie. Wie so oft gibt es keine Rechtssicherheit, weder für die Geschädigten noch für die Mitarbeiter in den Jobcentern.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke

 

Polizeieinsatz gegen „Blockupy“ jenseits jeder Rechtstaatlichkeit

Der Einsatz der Polizei bei der Demonstration des Krisenbündnisses „Blockupy“ am 1. Juni 2013 in Frankfurt war jenseits jeder Rechtstaatlichkeit. Die Polizei hatte ohne Rechtsgrundlage den Zug gestoppt – mit der Begründung, die Demonstranten hätten sich „passiv bewaffnet“. Die Veranstalter wurden von der Polizei erpresst, sie sollte die Demonstration abbrechen oder eine andere Route wählen, die die Polizei bestimmt. Unter „passiver Bewaffnung“ verstand die Polizei den Gebrauch von Regenschirmen, Sonnenbrillen und Fahnenstangen.

Glücklicherweise ging die Demonstrationsleitung nicht darauf ein: Sie bestand auf der Versammlungsfreiheit und der vom Oberverwaltungsgericht vorgegebenen Demonstrationsroute. Das Einkesseln eines Teils des Demonstrationszuges war eine grausame Aktion, die nicht der Verhältnismäßigkeit der Mittel entspricht. Die Eingekesselten waren keine Gewalttäter und nicht vermummt. Es waren Hausfrauen, Jugendliche und Kinder. Von ihnen ging keine Gefahr aus.

Das stundenlange Einkesseln und der rücksichtslose Einsatz von Pfefferspray führte bei vielen Demonstranten zu Augenreizungen mit kurzfristiger Blindheit und Kreislaufzusammenbrüchen. Ein Lautsprecherwagen wurde zum Lazarett umfunktioniert. Etwa zwei bis drei Demonstranten pro Minute mussten von den Demo-Sanitätern behandelt werden. Es war ein grauenhafter Anblick, ein Ausdruck sinnloser Gewalt, der eines Rechtsstaates nicht würdig ist.

Dieser Tag hat uns allen gezeigt, wo die wirklichen Feinde des Rechtstaates zu suchen sind: bei einer reaktionären Polizeiführung, die nur die Interessen des Kapital vertritt, und bei einem „Verfassungsschutz“, der zulässt, das seine V-Leute Naziorganisationen finanzieren. Ich hoffe, dass der Einsatz für den Innenminister des Landes Hessen berufliche Folgen hat und dass der Einsatzleiter der Polizeiaktion zur Rechenschaft gezogen wird!

Manfred Seitz („Die Linke“)
Trink mehr Buttermilch, Tayyip: Solche Triefaugen kriegt
man gemeinhin bloß vom Alkohol („Focus“)
 
Bremen knöllchenfrei: Weil sie keine tarifliche Lohnerhöhung bekommen, sorgen Polizisten nicht mehr für Einnahmen aus Strafmandaten („Bild“-Zeitung)
 
Radfahrer zu Freiwild erklärt: Was keinen Helm aufhat,
darf umgenietet werden („Stern“)

 

Sex-Werbung auf der Homepage
der Bremer Montagsdemo?

Harald Braun: Ich bin sehr verwundert, dass auf unserer Homepage für einen Film geworben wird: „Fuck for Forest“. „Sex haben und damit die Welt retten“? Ich bin nicht prüde, aber das ist nicht meine Vorstellung von Veränderung der Welt. So etwas hat nichts mit unseren Anliegen zu tun und nichts auf unserer Homepage zu suchen.

Gerolf D. Brettschneider (parteilos): Ich finde dein Wort von der „Sex-Wer­bung auf unserer Homepage“ doch etwas reflexhaft und – Jahrzehnte nach den Nackedei-Bildern aus der „Kommune I“ – auch prüde und unpolitisch. Aktuell sind noch die barbusigen Aktivistinnen der „Femen“-Proteste im Gespräch. Die Verbindung von Nacktheit, sogar Sexualität, und Politik ist nicht neu. Es gibt Gründe, sie zu kritisieren, aber der Hinweis auf Aktionsformen jenseits der Montagsdemo ist erlaubt.

Harald BraunHarald Braun: Meine Kritik an der Filmwerbung für „Fuck for Forest“ auf unserer Homepage hat überhaupt nichts mit Prüderie zu tun. Der Film vermittelt die Botschaft, dass der Regenwald mit Sex zu retten sei. Damit reiht er sich ein in den gut bezahlten Kreis der „Klimaskeptiker“, die permanent die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch die Profitwirtschaft verharmlosen und von den Hauptverursachern ablenken. Warum willst du mit der Werbung für diesen Film die Gefahr einer globalen Umweltkatastrophe herunterspielen?

Die Zerstörung des Regenwalds beschleunigt sich massiv. Zurzeit wird jährlich eine Fläche vernichtet, die dreimal so groß ist wie Österreich. Dadurch kann der Regenwald seine regulierende Funktion für das Weltklima immer weniger wahrnehmen. Und das in einer Situation, wo der Kohlendioxid-Ausstoß im Mai 2013 die „magische Grenze“ von 400 ppm übersprungen hat. Die Erde sei mit diesem dramatischen Anstieg der Treibhausgase „in eine neue Gefahrenzone eingetreten“, erklärte die Leiterin des UN-Klimasekretariats. Das ist die Folge der Verbrennung fossiler Energieträger.

Trotzdem wollen die Monopole weltweit 1.200 Kohlekraftwerke bauen, weil Kohle wieder billiger ist als Öl und damit maximale Profite gemacht werden können. Der Treibhauseffekt führt zu einer Häufung von extremen Wetterlagen, wie wir es gerade in der zweiten „Jahrhundertflut“ innerhalb von elf Jahren erlebt haben. Die Umweltzerstörung entfaltet eine verheerende Eigendynamik, und der lebensnotwendige Stoffwechsel von Mensch und Natur wird ernsthaft bedroht. Heute erleben wir die Wirkung der Treibhausgase, die vor 30 Jahren in die Luft geblasen wurden!

Dieser Entwicklung „mit Sex entgegenzuwirken“ ist absurd – und die Botschaft ist gefährlich. Sie entspricht nicht dem Anliegen der Montagsdemo! Und darauf sollte sich die Homepage konzentrieren. Jede Woche streiten wir in unterschiedlichen Redebeiträgen am Offenen Mikrofon auch für die Rettung der Umwelt. Wir wissen, dass die sofortige Stilllegung aller AKWs weltweit, das Verbot von Fracking, der Stopp von Großprojekten wie „Stuttgart 21“, die Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien und viele andere Dinge nur durch eine starke, länderübergreifende Widerstandsfront erkämpft werden kann. Deshalb ist die Diskussion über eine neue Qualität der Umweltbewegung und über gesellschaftliche Alternativen so wichtig.

Frank Kleinschmidt (parteilos): Ich glaube, dass es hier ein Missverständnis gibt. Bei dem eingebundenen „Youtube“-Clip auf der Seite zur 426. Montagsdemo handelt es sich um den Trailer einer Dokumentation über „Fuck for Forest“. Der Film ist nicht von „FFF“. Um die Doku über „FFF“ kritisieren zu können, empfiehlt es sich, den Film erst gesehen zu haben. Das soll natürlich niemanden daran hindern, „FFF“ zu kritisieren, wie es der Film über „FFF“ auch tun soll. Die Protestform, derer sich „FFF“ angenommen hat, scheint zwar lukrativ zu sein, ist aber dennoch durchaus Geschmackssache. Das sollten wir auf dem Marktplatz nicht machen: „Pimpern gegen Hartz“ oder „Anti-Agenda-Vögeln“. Dafür wäre ich auch zu prüde.

E-Mail-Diskussion von Unterstützern der Bremer Montagsdemo
 

 

 
Flut, Hitze, Obama: Piesepampel darf endlich
am Brandenburger Tor reden („Junge Welt“)
 
Von wegen „Geld für Griechenland“: Drei Viertel der Rettungsmilliarden
bekommen Banken und Reiche („Bild“-Zeitung)
 
Mit einer Frist von drei Jahren, vier Monaten und drei Wochen: Verfassungsgericht hat Bundesregierung beauftragt, noch vor der Wahl einen wissenschaftlich fundierten Bericht zur Regelsatzberechnung vorzulegen („Gegen Hartz“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz