386. Bremer Montagsdemo
am 06. 08. 2012  I◄◄  ►►I

 

„Fehlt euch der Ein-Euro-Job,
macht bloß das
Bierfläschchen plopp!“

Elisabeth Graf 1. Die Skepsis vieler Abgeordneter und Bürger gegenüber dem Euro-Rettungsschirm ESM ist nicht neu und offenbar auch belegbar berechtigt. Einem aktuellen Gutachten zufolge könnte Deutschland sehr wohl auch ohne Zustimmung des Parlaments zu immensen Zahlungen verpflichtet werden, weil die Kontrollrechte des Bundestags beim „Eu­ro­pä­i­schen Sta­bi­li­täts­me­cha­nis­mus“ wohl doch nicht so „umfassend“ sind, wie von der Bundesregierung angegeben. Der ESM kann von Deutschland weitere Milliarden abrufen, ohne dass dagegen eine Vetomöglichkeit von deutscher Seite bestünde. So kann guten Gewissens behauptet werden, dass der erweckte Anschein, Geld könne nur mit Zustimmung des Bundestags fließen, bloß eine Lüge ist!

Richtig schlimm und bedrohlich, dazu absolut grundgesetz- und sozialstaatswidrig ist natürlich die unverhohlene Konsequenz, dass aus den Milliardenpflichten Sozialkürzungen in Deutschland erfolgen werden, um das vermaledeite Schuldendiktat einhalten zu können. Dieser Tatbestand ändert natürlich überhaupt nichts daran, dass den Angestellten des ESM nach Entwürfen der Durchführungsbestimmungen hohe Gehälter in Aussicht gestellt werden. So soll sich der Geschäftsführende Direktor für ein Grundgehalt von 324.000 Euro im Jahr bitte keine grauen Haare wachsen lassen, gar an sein Gewissen appellieren, auch wenn er dafür offiziell mehr bekommt als die Bundeskanzlerin.

In der Regierungszeit von Willy Brandt entstand der „Radikalenerlass“, der politisch unliebsamen (weil „linken“) Bürgern, die angeblich „nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ standen, die Arbeit als Lehrer im Staatsdienst verweigerte. Ist es heute hingegen als en vogue zu bezeichnen, wenn Regierungspolitiker nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, sondern dieses noch ändern wollen, um den Sozialstaat für den ESM zu opfern? Natürlich steht es jeder Demokratie gut an, das Füttern der Bankster dem von finanziell armen Bürgern vorzuziehen!

 

2. Von der Bundesagentur für Arbeit her plätschert es, dass im Juli die Arbeitsmarktzahlen leicht gestiegen sind, was „für die Sommermonate normal“ sei. Heinrich Alt, im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung zuständig, sieht als „Optimist“, dass sich zwar der „Aufwärtstrend verlangsamt“, es aber dennoch nach oben gehe. Interviewerin Flora Wisdorff unterstellt mit einer Suggestivfrage nach den Hartz-IV-Beziehern, diese seien „zumeist langzeiterwerbslos und schlecht qualifiziert“, was im Sinne von Heinrich Alt zu sein scheint: Ja, ein paar Erwerbslose würden sich in Ausbildung und Beschäftigung geben, und es sei eben die Frage, wie viele dazu kämen. Obwohl angeblich jeder eine Chance auf existenzsicherndes Einkommen erhalten sollte, wird der Niedriglohnsektor nicht wirklich in Frage gestellt, sondern nur als zweischneidiges Schwert betrachtet, das wir eben bräuchten, um Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu „integrieren“.

Der Niedriglohnsektor sei zwar mit dem Makel behaftet, dass Arbeitsverträge zulasten des Steuerzahlers abgeschlossen werden, aber alles ist gut, denn die Bundesagentur für Arbeit arbeitet Hand in Hand mit den Zeitarbeitsfirmen, um Langzeitarbeitslose zu vermitteln. Dem einen oder anderen könne es sogar gelingen, auf diesem Weg einen festen Job zu finden. Weil die Herausforderungen anstiegen, würden die Ein-Euro-Jobs, auch wenn sie eigentlich keine Lösung gebracht hätten, in vielen Fällen als Übergang gebraucht, denn bekäme jemand nach einer Entziehungskur nicht sofort Arbeit angeboten, liege die Rückfallquote bei hundert Prozent. Völlig klar: Ein-Euro-Jobs verhindern den „Rückfall in die Sucht“!

Logisch: Fehlt dem trocknen Elo der Ein-Euro-Job, dann macht bald auch wieder das Bierfläschchen plopp! Eine echte Unverschämtheit, die davon auszugehen scheint, dass Menschen langzeiterwerbslos würden, weil sie es vorzögen, einer Sucht nachgehen, wobei diese nach einer Entziehungskur ganz simpel mit dem Angebot eines Ein- Euro-Jobs dauerhaft zu heilen sei. Klar, Arbeit als Allheilmittel für Langzeiterwerbslose, die ohnehin wahrscheinlich alle alkoholabhängig sind! Können diese öden, aussichtslosen Maßnahmen, die doch nur dazu dienen, den Trägergesellschaften die Taschen zu füllen, nicht eher suchtfördernd wirken? Eine bodenlose Frechheit, wie hier wieder scheinbar wohlwollend und objektiv über Erwerbslose gehetzt wird!

 

3. Bezugnehmend auf die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV hat das Sozialgericht Mainz ein interessantes Urteil gefällt. Nach Auffassung der Richter sei der sogenannte Angemessenheitsbegriff zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum „schlüssigen Konzept“ nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 vereinbar. Das Sozialgericht kommt in seiner Urteilsbegründung (Aktenzeichen S17 AS 1452/09) zu dem Ergebnis, dass Kosten der Unterkunft bei Hartz IV, „die nicht evident unangemessen hoch sind, stets als angemessen anzusehen“ seien.

Damit prüft das Gericht in einer wegweisenden Entscheidung, ob § 22 Absatz 1 SGB II – hier die Begrenzung der Leistungen für die Unterkunft auf das „angemessene“ Maß – den Anforderungen genügt, die das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Hartz-IV-Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) formuliert hat. Das Sozialgericht Mainz öffnet hier ein großes Fass und wirft die spannende und überaus berechtigte Frage auf, ob die Angemessenheitsregelungen zu den Kosten der Unterkunft nicht ganz klar verfassungswidrig sind.

 

4. Laut dem Vorwurf von Johannes Gay („Hartz-IV-Initiative“) werden im Gladbecker Jobcenter an der Wilhelmstraße den Antragstellern von Hartz IV und Sozialhilfe immer wieder die Bestätigungsstempel verweigert. Ein paar Tage später wird dann behauptet, dass kein Antrag auf Hartz IV oder Sozialhilfe eingegangen sei. Aufgrund solcher Vorkommnisse kam es deswegen bereits vor mehreren Wochen zu einem Treffen im Rathaus, wo vereinbart wurde, dass die Abgabe von Dokumenten, Änderungsmitteilungen oder Anträgen auf Verlangen im Rathaus bestätigt wird.

Eigentlich sei der Versicherungsträger laut Gesetzestext verpflichtet, die Vorsprache auf Verlangen schriftlich zu bestätigen, was aber uneigentlich auch an anderen Mob-, Flop- und (No-)Job-Centern nicht gewährt wird. Es gefällt mir gut, dass Antragstellern, denen an der Wilhelmstraße der Bestätigungs- oder Ein­gangs­stempel verweigert wurde, in den Sprechstunden der „Hartz-IV-Ini­tia­tive“ Norm-Vordrucke angeboten werden, mit denen eine Vollmacht zur Einreichung einer Klage gegen die Verantwortlichen im Jobcenter erteilt werden kann. Es kann nicht angehen, dass hier geltendes Recht einfach ausgehebelt wird, um Geld einzusparen, das den Antragstellern zusteht!

 

5. In Deutschland vermag niemand zu sagen, wie reich die Reichen hier wirklich sind. Die Bundesbank kann zwar ausrechnen, dass das Privatvermögen der Deutschen mehr als acht Billionen Euro beträgt, aber wo beziehungsweise bei wem die zu finden sind, wird in Deutschland wie ein Staatsgeheimnis geschützt. Da es keine Vermögensteuer gibt, kann es auch keine Vollerhebung geben. Obwohl die reichsten Haushalte weder erfasst noch befragt werden, „muss“ sich mit punktuellen Haushaltsbefragungen beholfen werden, von denen dann niemand wissen kann, ob sie repräsentativ sind. Weil Reiche lügen, werden sie halt nicht befragt und sogar in Ruhe gelassen!

Was soll’s, wenn dann ein paar Billionen aus der Statistik verschwinden? Vielleicht verfügen die reichsten zehn Prozent der Deutschen über zwei Drittel des Volksvermögens, wahrscheinlich über noch viel mehr. Die Vermögenden dürfen sich mühelos arm rechnen, um damit jede zusätzliche Belastung abwehren. So wurde der Spitzensteuersatz von 53 auf 42 Prozent gesenkt. Das milliardenschwere Familienunternehmen kann faktisch steuerfrei vererbt werden. Die richtig Reichen werden bei ihren Kapitalerträgen mit schlappen 25 Prozent belastet, während viele Arbeitnehmer deutlich höhere Sätze zahlen müssen. Wir sollten nicht vergessen, wem wir diese Ungerechtigkeiten zu verdanken haben. Wer hat uns verraten? Die Spezialdemokraten!

 

6. Heute jährt sich zum 67. Mal der unverantwortliche, menschenverachtende Atombombenabwurf auf Hiroshima im Jahr 1945. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Bombe in einem Umkreis von 500 Metern um das Explosionszentrum 90 Prozent und im weiteren Umkreis bis zu einem Kilometer immer noch 59 Prozent der Menschen tötete. Bis heute sterben ehemalige Einwohner Hiroshimas an den vielfältigen Krebserkrankungen und Veränderungen der DNS als Langzeitfolge der hochgiftigen Strahlung. Ich glaube nicht, dass es „nur“ 240.000 Menschen gewesen sein sollen. Leider ist die nukleare Bedrohung durch die weltweite Existenz von Atomwaffen und durch die Zunahme von Staaten, die über Atomwaffen verfügen oder dies anstreben, nach wie vor aktuell und in höchstem Maße bedrohlich. Setzen wir uns für eine sofortige, weltweite Abschaffung aller Atomkraftwerke und Atomwaffen ein!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 
Gegen jede Art von unsozialer Politik: Seit acht Jahren
gibt es allerorts Montagsdemonstrationen („DAPD“)

 

Alles zerstört, aber nichts gebaut

Gernot-Peter Schulz Ich möchte von meiner ersten Fahrt nach dem unsäglichen Baummassaker im Stuttgarter Mittleren Schlossgarten berichten. Stand der Dinge, die sich seit dem 15. Februar 2012 ergeben haben, ist: Es wurde alles zerstört, aber nichts gebaut. Nachdem beim Abriss des Südflügels Teile der Abstützung des Daches des Kopfbahnhofes zerstört wurden, halten provisorische Stahlstützen die Konstruktion.

Im Mittleren Schlossgarten wurden nicht nur die Bäume gefällt, sondern im gleichen Rutsch auch Tiere, die in verschiedenen Bäumen überwintert haben, mit diesen zusammen geschreddert. Dies war nicht nur ein gravierender Eingriff in die Pflanzenwelt, sondern auch in die Fauna des Schlossgartens. Betroffen waren neben Juchtenkäfern auch Fledermäuse und Siebenschläfer.

Gebaut werden darf nichts, weil die neuen, höheren Mengen an Grundwasser, die laut der Bahn abgepumpt werden müssen, noch nicht planfestgestellt und genehmigt sind. Daher zieht sich der Bau der Grube für den Grube’schen Kellerschieflagenbahnhof bis mindestens 2014 hin. Aus Solidarität zu den Stuttgarter Gegnern dieses Betrugs- und Immobilienobjektes habe ich eine bremische Widerstandspflastanie „symbolisch“ im Mittleren Schlossgarten gepflanzt. Sie entstammt eigener Aufzucht von Kastanien des Baumes, der seit dem 13. März 2011 in Bremen steht.

Viele haben gedacht, nach des Betrugsvolksentscheid vom 27. November 2011 und dem Baummassaker vom 15. Februar 2012 sei der Widerstand zusammengebrochen. Dem ist nicht so. Es gibt wöchentliche Sitzblockaden vor der Baustelle für das Technikgebäude am Nordflügel und neue Klagen von Bürgern aus verschiedenen Stuttgarter Stadtteilen, die durch Grundwassermanagement und Tunnelbohrungen betroffen sind und eine Gefahr für ihre Wohnungen und Häuser sehen. Am 30. Juli wohnte ich der Verhandlung gegen eine „Robin-Wood“-Akti­vistin bei.

Der Verlauf des Prozesses hat gezeigt, dass die Verfahren mitunter auf solch tönernen Füßen stehen, dass sie normalerweise mit Freispruch enden müssten. Der Bremer Schwabenstreich wird in den nächsten Wochen regelmäßig über Bürgerinitiativen in Deutschland, Österreich und Italien, die gegen Projekte wie „Stuttgart 21“ kämpfen, welche von mafiösen und wirtschaftskriminellen Strukturen sowie korrupten Politikern durchgeboxt werden und von Polizei und Justiz Schützenhilfe bekommen, berichten und am 12. September 2012 seinen zweijährigen Geburtstag feiern.

Gernot-Peter Schulz („Freie Bürger Deutschland“)

 

Wie der „Weser-Kurier“ unliebsames Personal loswerden will

Hans-Dieter Binder Der Bremer „Weser-Kurier“ empfiehlt sich als „Täglich-glücklich“-Blatt. Dass dies eine kundenorientierte Werbung ist, können die Beschäftigten aus eigener Erfahrung berichten. Nachstehend eine Information des Betriebsrates der ausgegliederten Anzeigenabteilung des „Weser-Kuriers“, jetzt MVB:

„Liebe Kolleg(inn)en, sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie zur Information einen ‚Tageszeitung‘-Artikel vom 29. März 2012. Zurzeit arbeiten noch 28 verbliebene Mitarbeiter(innen) in der Ex-Anzeigenabteilung (jetzt MVB GmbH) des ‚Weser-Kurier‘. Rund 20 von ihnen haben Klage auf Betriebsübergang beim Arbeitsgericht Bremen zur Nachfolge- und Konkurrenzfirma Stark Kundenservice Center Achim GmbH (SKC) eingereicht. Nachdem der MVB die Vermarktungsaufgaben durch den ‚Weser-Kurier‘ entzogen wurden, hat die MVB keine umsatzbringenden Aufgaben mehr. Die Existenz der Arbeitsplätze ist somit massiv gefährdet. Ohne Zweifel handelt es sich um einen abgesprochenen Plan des Anwaltes der SKC, Herrn Prof. Dr. Weberling, der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender des ‚Weser-Kurier‘ ist. Ziel hierbei ist, die MVB auszuhungern und in die Insolvenz zu treiben, um ältere und tarifvertraglich Beschäftigte sowie Betriebsräte möglichst billig loszuwerden.

Bitte helfen Sie uns mit einem Protest, den Sie wie folgt oder ähnlich an den Arbeitgeber (Mail: ulrich.hackmack(at)weser-kurier.de) und in Kopie an den Betriebsrat (Mail: betriebsrat-mvb(at)gmx.de, Telefon 0421-3636 4510, donnerstags ab 9 Uhr) formulieren: ‚Wir protestieren gegen die Umgehensweise mit den Mitarbeiter(inne)n der MVB. Wir fordern Sie auf, zu einem menschenwürdigen Verhalten zurückzukehren und Ihren sozialen Verpflichtungen nachzukommen. Wir fordern Sie auf, die Mitarbeiter der MVB in eine Anzeigenabteilung des „Weser-Kurier“ zurückzuführen. Wir fordern Sie auf, Arbeitnehmerrechte zu achten.‘

Wenn Sie uns weiterhin unterstützen wollen, leiten Sie bitte unsere E-Mail an weitere Institutionen, Freunde, Verbände et cetera. weiter. Vielen Dank und kollegiale Grüße. Uwe Baier, Anke Nürnberg-Schmiedeken, Ulrich Steinkamp, Ina Mamrowsky, Markus Schill, Angelika Bruns, Ute Geßelmann. Betriebsrat MVB Medien Vermarktung Bremen GmbH, Zimmer 145, Martinistraße 43, 28195 Bremen.“

Die Kolleg(inn)en des „Weser-Kurier“ dürfen über diese Ungeheuerlichkeiten nicht berichten! Die Situation wird in der „Tageszeitung“ treffend dargestellt: „Den Mitarbeiter(inne)n der MVB ist klar: Sie können kündigen und sich bei der neuen Firma bewerben oder auf dem alten Schiff untergehen. Alle lukrativen Akquise-Bereiche sind der MVB weggenommen worden. Die neue SKC arbeitet weitgehend in derselben Organisationsstruktur, mit demselben Geschäftsführer, aber ohne den lästigen Betriebsrat und die erstrittenen tariflichen Positionen.“ Mir fehlen für diesen Umgang mit den Mitarbeiter(inne)n die Worte! „Täglich glücklich“ macht mich der „Weser-Kurier“ nicht mehr! So weit zu diesem durch die Hartz-Gesetze ermöglichten Missgriff des Unternehmers.

 

2. Nehmen wir uns des Dauerthemas Miete an. Die Obergrenzen in Bremen wurden nicht der tatsächlichen Entwicklung angepasst! Die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte sind folglich zu niedrig. Die Geschäftspolitik des (No-)Job-Centers hat den Ruf der ALG-II-Leistungsberechtigten ruiniert. Aufgrund der starken Nachfrage auf diesem Segment des Wohnungsmarktes haben ALG-II-Berechtigte schlechte Karten. Wenn die Wünsche des (No-)Job-Centers erfüllt werden, ist der Leistungsbezug für jeden Vermieter sofort sichtbar. Wer sonst benötigt ein schriftliches Mietangebot?

Wer in Bremen einen Eigenanteil seiner Miete oder Heizung aus dem Regelsatz bezahlt, sollte dies schnellstens überprüfen. Bremen hat beim Schummeln übertrieben und ist bereit, rückwirkend ab 2005 die Kostenübernahme für die Kosten der Unterkunft nachzuzahlen. Bremen hat mit einer wesentlich höheren Inanspruchnahme gerechnet. Dies ergibt sich aus der Umwidmung aus dem Haushaltstitel KdU! Also macht euch ran! Wie dies alles geht? Wir gehen mit!

Die gesamte Angemessenheitsgrenze für die Miete wurde vom Sozialgericht Mainz in Frage gestellt. Harald Thomé hat dazu geschrieben, das Gericht vertrete „die Auffassung, dass der Angemessenheitsbegriff zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und die Rechtsprechung des BSG zum ‚schlüssigen Konzept‘ nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 vereinbar ist und kommt zu dem Ergebnis, dass Kosten der Unterkunft, die nicht evident unangemessen hoch sind, stets als angemessen anzusehen“ seien. Mit dieser Entscheidung vom 8. Juni 2012 (Aktenzeichen S17 AS 1452/09) mache das Sozialgericht Mainz „ein Fass auf“.

Dieser Lösungsansatz würde für viele die Wohnungssuche vereinfachen, doch darauf warten geht nicht! Wir werden auch in Bremen wieder vermehrt um die Mietobergrenzen ringen. Der Wohnraum ist knapp und das Abschieben auf die Verliererschiene für Leistungsberechtigte untragbar. Bereits 2009 hat das Sozialgericht Bremen entschieden, eine Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft gemäß § 22 Absatz 2 SGB II sei nicht Voraussetzung für eine spätere Übernahme der Kosten. Inzwischen sind die Beträge gemäß § 12 Wohngeldgesetz um einen Sicherungszuschlag von zehn Prozent zu erhöhen, gemäß der Entscheidungen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.

Damit sind alle anderen Bestimmungen in der „Verwaltungsanweisung Woh­nen“, die an die vorherige Zustimmung zur Anmietung geknüpft sind, ungültig! Wie angespannt der Wohnungsmarkt in Bremen ist, ergibt sich auch daher, dass das „Gutachten“ von „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg gar nicht erst herangezogen wurde. Bremen hat es aber bezahlt, oder? Wie dies alles geht? Wir gehen mit!

 

3. Es ist höchst blamabel oder gar eine Geringschätzung der Asyl­be­wer­ber(in­nen), dass selbst heute noch falsche Bescheide und damit auch zu geringe Zahlungen rausgehen! Erst im September soll die Nachzahlung erfolgen, auch für diesen Monat. Es geht anders, auch mit EDV: „Zu Fuß“ sollte zumindest ein angemessener Abschlag sofort ausgezahlt werden! Wissen die Verantwortlichen nicht, was eine Zahlung von über 100 Euro für die Asylbewerber(innen) bedeutet? Diese sollten schnellstens eine Beratungsstelle aufzusuchen und gegen noch offene Bescheide Widerspruch einzulegen.

Das Versprechen „wir werden ohne Antrag nachzahlen“ ist sicherlich glaubhaft, allerdings hat das „Amt für Soziale Dienste“ in der Vergangenheit bestimmte Zahlungen einfach „vergessen“. Der Staatsrat hat auch nicht gesagt, ab wann die Nachzahlung erfolge. Daher gilt: „Bei Ablehnung des Widerspruchs sind Klagen und eventuell Eilantrag beim Sozialgericht zu prüfen“. Es gibt hierzu Musterwiderspruch, Urteil, Ländererlasse und Kommentare. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)
 
Hofberichterstattung: Oppositionelle und linke Positionen
werden in den Medien unterdrückt („Neues Deutschland“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz