1. Das Jahresende naht und damit ein wichtiger Termin! Das (No-)Job-Center macht sehr viele Fehler. Das Rad lässt sich mit einem Antrag auf Überprüfung zurückdrehen. Wie dies geht? Wir gehen mit! Anmerkungen hierzu stehen auf der Seite zur 354. Bremer Montagsdemo. Bitte entsprechend auch zu den Anmerkungen von 2010 zurückblättern. Ansonsten wird das „P-Konto“ am 1. Januar 2012 zwingend notwendig, wenn eine Pfändung oder Aufrechnung droht, siehe 352. Bremer Montagsdemo. Die Sozialsenatorin hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben und darin ebenfalls die Notwendigkeit des „P-Kontos“ für von Pfändung Bedrohte herausgestellt. Der zutreffende Titel lautet: „Ab Januar 2012 können auch Sozialleistungen leichter gepfändet werden“.
Die Banken sind zur Umstellung verpflichtet, doch in allen Veröffentlichungen steht kein Hinweis, dass die Banken sich weigern. Wer sein Girokonto im Minus hat, zum Beispiel durch unerlaubte Überziehung, hört eventuell von seiner Bank: „Wir stellen erst um, wenn der Minusbetrag ausgeglichen ist“. Wer von seiner Bank eine solche Antwort erhält, sollte trotzdem sein Girokonto nicht kündigen, sondern den Antrag schriftlich stellen und mit der schriftlichen Ablehnung zur Rechtsberatung des Amtsgerichts gehen. Wie dies geht? Wir gehen mit!
Wer ein „P-Konto“ einrichtet, muss auch darauf achten, dass die Bank den richtigen Betrag für den Pfändungsschutz akzeptiert. Die richtigen Beträge stehen in der aktuellen Pressemitteilung. Die Bank kennt ja die persönlichen Verhältnisse und sollte diese Freibeträge so akzeptieren. Falls nicht, sind die Beträge mit einer Bescheinigung der Sozialleistungsträger nachzuweisen, also bei SGB II vom (No-)Job-Center oder bei Kindergeld von der Kindergeldkasse. Es kostet viel Zeit und Mühe. Schneller geht es sicher bei einer Schuldnerberatung, zum Beispiel durch die „Solidarische Hilfe“. Aber alle Bescheide und die Ausweise mitnehmen, vorher telefonisch nachfragen und auch die Kosten erfragen. Mit alledem bitte sofort beginnen, denn die Zeit eilt!
Wer von Pfändungen oder Aufrechnung bedroht ist, kann, wenn das Girokonto nicht auf ein „P-Konto“ umgestellt wurde oder der Pfändungsschutz nicht ausreicht, die Auszahlung per Scheck und die Direktzahlung des (No-)Job-Centers für Miete und Energie veranlassen. Den Scheck des (No-)Job-Centers in diesem Fall bei der Postbank einlösen, nicht über das eigene Girokonto. Wer sein Girokonto bei der Postbank hat, sollte sich vorher nach anderen Einlösungsmöglichkeiten erkundigen. Die Bearbeitung braucht Zeit, die Barauszahlung kostet Gebühren. Der „normale“ Zahlungstermin für den Zahlungsauftrag des (No-)Job-Centers ist der 20. des Monats, im Dezember eventuell sogar einige Tage früher.
Das „P-Konto“ mit dem normalen Pfändungsschutz reicht möglicherweise bereits für Neu-Antragsteller nicht aus. Die erste Zahlung erfolgt im Laufe des Monats, eventuell noch mit einer Nachzahlung für den Vormonat. Wer eine solche Wartezeit nicht überbrücken kann macht dies bereits bei der Antragsstellung klar und beantragt einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht, wenn die Zahlung nicht prompt erfolgt. Bereits durch eine Nachzahlung ist der Pfändungsfreibetrag eventuell überschritten. Falls im Vormonat kein Zahlungseingang beziehungsweise ein geringerer Zahlungseingang erfolgte, wird dieser Freibetrag nur auf den Folgemonat übertragen. Wenn der Pfändungsfreibetrag nicht ausreicht, sollte die Auszahlung per Scheck beantragt werden, was extra kostet, daher eventuell durch Abzweigung für Miete oder Energie den Zahlbetrag senken.
Es ist zu bedenken, dass die Sozialleistung, wenn die regelmäßige Zahlung einsetzt, zum Monatsende überwiesen wird, somit auch im gleichen Monat wie die Erstzahlung. Die Zahlungseingänge werden zusammengerechnet. Der den Freibetrag für den laufenden Monat (plus Rest-Freibetrag aus dem Vormonat) übersteigende Zahlungseingang kann gepfändet oder aufgerechnet werden. Es ist daher den von Gläubigern Gejagten zu empfehlen, die Auszahlung per Scheck zu beantragen und erst, wenn der Zahlbetrag durch den Pfändungsschutz auf dem „P-Konto“ sicher gedeckt ist, die Überweisung auf das „P-Konto“. Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Ähnliche Überlegungen bitte im Sozialgerichtsverfahren nicht vergessen, also Barauszahlung beim Gericht festsetzen lassen, wenn der Pfändungsfreibetrag aus dem „P-Konto“ nicht ausreicht!
Die Bank hat drei Tage Zeit für die Prüfung der Pfändbarkeit des Zahlungseingangs. Wenn die Sozialleistung weiterhin am letzten Tag des Monats eingeht, muss die Bank eine Verfügung erst nach drei Tagen akzeptieren. Dann steht die Regelleistung nicht am Monatsanfang zur Verfügung. Unklar ist auch, wie ein Transferempfänger Rücklagen sicher ansparen kann. Dies muss für ein „P-Konto“ noch „erforscht“ werden. Den Bankern sei gesagt: Hier kann durch ein großzügiges Verhalten dem allgemeinen Misstrauen gegen die Banken praktisch entgegengewirkt werden. Gerne veröffentlichen wir positive Signale hinsichtlich der Umstellung und der Gebühren!
2. Das (No-)Job-Center will bei einem Erstantrag und Fortsetzungsanträgen Kontoauszüge sehen und eventuell als Fotokopie zur Akte nehmen. Um die privaten Daten zu schützen, wurde geschwärzt. Über die Schwärzungen wurde gestritten. Dies ist Vergangenheit: Schwärzen hilft nicht mehr! Das (No-)Job-Center kann jedes Konto bei einer Bank in Deutschland einsehen. Die Einwilligung des Besitzers wird vorher nicht eingeholt, die kontoführende Bank nicht informiert. Die Bank merkt es auch gar nicht. Der Kontoinhaber wird nur bei einer Nachfrage zu einem Buchungsvorgang hellhörig. Auch mitbenutzte Konten werden nicht verschont! Eine Kontrolle über diese Zugriffe? Eine Absicherung der Konten von Bürgern, die keine Leistung beantragt haben? Fehlanzeige!
Das (No-)Job-Center hat hierdurch mehr Möglichkeiten als das Finanzamt! Diese Zugriffsmöglichkeit des (No-)Job-Center verstößt gegen das Grundgesetz! Auskünfte sind von den Leistungsberechtigten anzufordern und nicht von Dritten! Die Möglichkeit, einfach in die Datenbestände eindringen, ist ein Unding. Selbst die Steuerprüfung des Finanzamtes fordert den Steuerpflichtigen zur Vorlage der entsprechenden Unterlagen auf. Der Steuerprüfer im Betrieb befragt vor Ort nur den Steuerpflichtigen oder die von ihm ausdrücklich benannten Personen. Nur von diesen Personen lässt er sich die zu prüfenden Belege vorlegen, nur diese darf er bei Unklarheiten befragen. Dies entspricht der Abgabenordnung!
Diese widmet sich besonders dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit und der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung. Geregelt werden hier die Mitwirkungspflichten (Auskunftspflicht, Pflicht zur Vorlage von Urkunden) der Beteiligten, aber auch die Voraussetzungen, unter denen Personen zur Auskunftsverweigerung berechtigt sind. Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Ansonsten beherrscht der Euro die Nachrichten, besser gesagt: die Unfähigkeit der Politiker zur Steuerung der Finanzen. Dazu werde ich nächsten Montag etwas anmerken. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
1. „Erwerbslose Leute, kommt und lasst euch sagen: Ihr dürft mehr Geld nach Hause tragen!“ So schallt es aus dem Blätterwald, als ob für ALG-II-Bezieher mehr zu holen sei, es also „schon wieder“ eine „Erhöhung“ ihrer Bezüge gäbe. Nein, im kommenden Jahr soll die Verdienstgrenze für Minijobs auf 450 Euro angehoben werden. Die Hartz-IV-Bezieher können dann sage und schreibe 170 Euro, also zehn Euro mehr von ihrem Zusatzverdienst behalten. Dies ergibt sich automatisch aus dem Sozialgesetzbuch, weil von den ersten 100 Euro 100 Prozent behalten werden dürfen, aber vom Rest 80 Prozent auf das ALG II angerechnet werden. Davon „profitieren“ angeblich 700.000 Menschen. Doch wer genauer hinschaut, wird bemerken, dass die Erhöhung der Verdienstgrenze für die meisten kaum Vorteile und für einige sogar Nachteile bringt.
Die Anhebung der Minijob-Grenze geschieht keineswegs zum Wohle der Allgemeinheit, sondern für eine weitere Ausweitung des Niedriglohnsektors. Zahlreiche Betroffene können durch ihre geleistete Arbeit nicht mehr behalten, sondern im Endeffekt sogar weniger. Das gilt für jene, die bereits jetzt sozialversicherungspflichtig 450 Euro brutto verdienen und dadurch wieder zu Minijobbern würden, für die dann keine vollen Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden und die Krankenversicherung gänzlich entfällt. Falls die Pauschalgrenze für abzugsfähige arbeitsabhängige Kosten ebenfalls auf 450 Euro erhöht wird, könnte, wer bislang zwischen 400 und 450 Euro verdient hat, vielleicht keine Fahrtkosten mehr geltend machen. Unabhängige Arbeitsmarktexperten fordern schon lange die Abschaffung der vermaledeiten Minijobs, da durch die massenhafte Subventionierung von nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen die Anzahl der regulären Arbeitsplätze reduziert wird.
2. Nicht zu fassen: Sieben Jahre nach Beginn der menschenverachtenden Hartz-Gesetze prüft das Arbeitsministerium schon Jobcenter wegen des Missbrauchs von Ein-Euro-Jobs! Eigentlich sollen Hartz-IV-Bezieher nur Aufgaben übernehmen, die sonst niemand macht, weil sie zusätzlich und gemeinnützig sein müssen. Doch zeigt sich, dass diese Jobs oftmals reguläre Arbeitsplätze verdrängen, denn es geht darum, Parks zu säubern, Erzieherinnen in Kindergärten zu unterstützen oder im Altenheim zu helfen. Knapp 158.000 Hartz-IV-Bezieher durchleiden als Ein-Euro-Sklavenarbeiter eine Beschäftigung, mit der sie durchschnittlich 1,50 Euro die Stunde verdienen. Nicht zu vergessen ist die Trägergesellschaft, für die sie unentgeltlich arbeiten, sodass sie konkurrenzlos günstig als Billig-Schreiner, -Gärtner, -Küchenhelfer und sogar -Lehrer dienen.
Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass diese Trägergesellschaften pro Nase und Monat 500 bis über 1.000 Euro bekommen und sich unter dem Dach der Arbeitsmarktpolitik eine regelrechte Armutswirtschaft gründen konnte: Unternehmen, die Geschäfte mit der Arbeitslosigkeit machen, schossen wie Pilze aus dem Boden, Endlich wird zugegeben, was Erwerbslosenverbände und die Montagsdemos seit sieben Jahren anprangern. Der Bundesrechnungshof rügte schon lange, dass Jobcenter den Hartz-IV-Beziehern „meist wahllos Arbeitsgelegenheiten“ zuwiesen, sodass Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Firmen „ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentliche geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren“ können.
Anstatt die Ein-Euro-Jobs ersatzlos zu streichen, weil sie Gift für den Arbeitsmarkt sind, und sie durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu ersetzen, die den Menschen nicht länger alle jahrzehntelang erkämpften Arbeitnehmerrechte vorenthalten, hat die Bundesagentur für Arbeit keine bessere Idee, als die Forderung zu erheben, die Kriterien „Zusätzlichkeit“ und „öffentliches Interesse“ abzuschaffen. Deutlicher können sie gar nicht zeigen, welch eine Show sie hier abziehen, wenn so getan wird, als ob ein Missbrauch geprüft würde! Schließlich war der Missbrauch von vornherein durch die Workfare-Empfehlungen der „Bertelsmann-Stiftung“ beabsichtigt, die in die Lissabon-Strategie mit aufgenommen wurden.
Die Hartz-Gesetze dienen der Entrechtung der Arbeitnehmer, indem immer mehr reguläre Arbeitsplätze mit regulären Arbeitnehmerrechten vernichtet werden. Schließlich müssen die in den Schlund von Hartz IV Gestürzten fast jede noch so schlecht bezahlte Arbeit annehmen, denn es wird ihnen bei Verweigerung das angebliche Existenzminimum entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einfach teilweise oder ganz gestrichen. Entsprechend fallen die Renten immer geringer aus und werden die Grundrechte immer weiter ausgehöhlt.
3. Der gesundheits- oder besser krankheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, sagte, die Patienten müssten sich auf eine Änderung der Praxisgebühr einstellen. Was „Reform“ heute heißt, wissen wir zur Genüge: dass es vielen noch viel schlechter gehen soll und wird! Spahn behauptete, die vorgesehene „Steuerungsfunktion“ reiche offenkundig nicht aus, ein „Nachdenken“ darüber zu bewirken, ob der Arztbesuch wirklich notwendig sei. Seiner Meinung nach gingen die Deutschen mit 18 Malen im Jahr „sehr viel zum Arzt“. Spahn will wohl durchsetzen, dass sich noch mehr finanziell Schwache durch die Strafgebühr keine oder nur völlig unzureichende medizinische Versorgung mehr leisten können! Außerdem müssen in Deutschland immer mehr Arbeitnehmer unnötigerweise bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vom Arzt vorweisen. Mit weniger Misstrauen gegenüber den Arbeitnehmern ließe sich viel Geld einsparen, das so unsinnig für die Kontrolle ausgegeben wird. Menschen, die immer älter werden, erkranken zwangsläufig auch häufiger und müssen dementsprechend öfter den Arzt konsultieren. Wer sitzt denn gerne freiwillig über Stunden in einem überfüllten Wartezimmer?
4. Ein „Überraschungsei“-Sammler aus Detmold sorgte im Mai 2010 für ein großes mediales Interesse, als er seine Figurensammlung im Wert von 27 Euro verkaufen sollte, um weiter ALG II vom Jobcenter Lippe zu erhalten. Der 23-Jährige, der leichtsinnigerweise einem „Bedarfsermittlungsdienst“ die Tür aufgemacht hatte, erhielt Post, worin ihm vorgeworfen wurde, einen Verkauf und Ankauf auf seiner privaten Homepage zu betreiben. Das Amt griff laut Aussage des Webanbieters sage und schreibe 180 Mal in sechs Wochen auf die Homepage zu, schrieb den Sammler erneut an und unterstellte ihm, zwar keinen Verkauf zu tätigen, wohl aber „professionell“ Informationen zu „Überraschungseiern“ zu sammeln. Na und? Ist das vielleicht verboten?
Mich würde interessieren, wie viel Geld da sowohl für unsinnige und unverhältnismäßige Überwachung als auch für den Gerichtsweg durch die Instanzen vergeudet wurde. Statt sich darüber zu freuen, wie bescheiden ein gesellschaftlich ausgegrenzter ALG-II-Bezieher seinen Alltag mit dem Sammeln von „Überraschungsei“-Figuren gestaltet, wird auch noch der Versuch unternommen, ihm dieses Hobby zu nehmen, damit er mit dem Gegenwert seiner Sammlung in Höhe von 27 Euro seinen Lebensunterhalt bestreitet. Einmal ganz davon abgesehen, dass der Vermögensfreibetrag nicht annähernd erreicht wurde, scheinen gewisse Menschen ALG-II-Beziehern nicht das Schwarze unter dem Fingernagel zu gönnen, sofern dies irgendwie mit persönlichem Vergnügen zu tun haben könnte. Wer sich wehrt, kann verlieren – aber wer sich nicht wehrt, der hat schon verloren!
Murks bleibt Murks, da hilft auch keine manipulierte Volksabstimmung, bei der Ja sagen muss, wer Nein meint. Wir werden es erleben, dass der ach so grüne Ministerpräsident Kretschmann, der seine Willfährigkeit gegenüber Bahn, Baukonzernen und Autolobby nun für demokratisch legitimiert hält, genausowenig vor dem Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern gegen friedliche Demonstranten zuschreckt wie sein Amtsvorgänger, selbst wenn seine Partei in der Wählergunst anschließend in Richtung FDP abstürzt.
Der Widerstand kommt jetzt in die zweite Runde. Uns geht die Luft nicht aus, Herr Grube! Schon am Tag nach dem Urnengang gab es wieder eine Baustellenblockade: Etwa 140 Protestierer versammelten sich am Montagmorgen ab 6 Uhr am Eingang zum „Grundwassermanagement“. Am Offenen Megafon sprachen sie über ihren klaren Willen zum weiteren Widerstand, denn die Landesregierung weigert sich, die Frage der Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung prüfen zu lassen; sie hat die Kosten von „Stuttgart 21“ klein- und den Nutzen großgerechet und alle Risiken verschwiegen, etwa die Vergiftung der Mineralwasserquellen. Wir fordern die Regierung des Landes Baden-Württemberg dazu auf, die entstehenden Mehrkosten für „Stuttgart 21“ nicht zu übernehmen! –
Vor Weihnachten möchte ich auf unseren „Plüschjuchti“ hinweisen. Er ist sicherlich eine hübsche kleine Zugabe auf dem Gabentisch für unsere Jüngsten. Im Schlossgarten ist der seltene Juchtenkäfer durch den Bahnhofsbau gefährdet. So können wir spielend auf das Wahnsinnsprojekt aufmerksam machen und unterstützen den Widerstand in Stuttgart. Der „Plüschjuchti“ ist für zehn Euro plus Spende zuzüglich Porto über mich zu beziehen (Moselstraße 91, 28199 Bremen, Telefon 0176-5334 5420).
Für den Frühstückstisch empfehle ich die „Bremer Widerstandsmarmelade“, die es in den Sorten Erdbeer, Rharbarber, Erdbeer-Rharbarber, Sauerkirsch, Sauerkirsch-Ingwer, Himbeer-Vanille, Aprikose-Galiamelone, Aprikose-Galiamelone-Chili und Bremer Apfelmus gibt. Die Marmeladen sind für eine Spende von 2,50 Euro, gegebenenfalls zuzüglich Porto, erhältlich. Mit dem Erwerb unterstützt ihr den Widerstand in Stuttgart und in Bremen! Konsequent und zielstrebig oben bleiben!