1. § 6 SGB II Absatz 3 lautet: „Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.“ Ein Mitstreiter befürchtet „Chaos auf Leitungsebene“, wenn die grüne Sozialsenatorin den für das mischverwaltete Jobcenter bisher zuständigen Fachbereich Arbeit an den SPD-Kollegen für Wirtschaft und Justiz abtreten muss, also eine Behörde kontrollieren soll, ohne Leute dafür und Informationen darüber zu haben. Diese Befürchtungen sind noch untertrieben.
Die Mittel für die Arbeitsmarktförderung wurden für 2011 vorgezogen; ob für 2012 Mittel zur Verfügung stehen, ist ungeklärt. Dieses Problem ist nun mit dem Gesamtbereich Arbeit an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen übergegangen, aber dort bisher nur in der Überschrift angekommen, noch nicht im Ressort. Die neue Sozialsenatorin sagt daher, der Bereich Arbeit werde vom Senator für Wirtschaft verantwortet. Dies hat aber keine Automatik hinsichtlich der Dienstaufsicht über das (No-)Job-Center! Das Jobcenter ist Rechtsnachfolger der Bagis; den entsprechenden Vertrag hat Frau Rosenkötter unterschrieben.
Da soll doch Frau Stahmann behaupten, sie habe dies nicht zu verantworten! Ihre Verantwortung steht unter „Soziales Bremen“: „Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales als oberste Landesbehörde ist verantwortlich für die Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften nach SGB II im Land Bremen. Gleichzeitig ist er als kommunaler Träger zuständig für die fachliche Steuerung der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (Bagis).“ Ob nun allerdings die Durchführung der Dienstaufsicht auch zur Verbesserung der Bescheide führt? Da werden wir beim neuen Staatsrat Frehe nachbohren. Es gibt viel zu tun! Auch die Innenrevision des Jobcenters ist der Senatorin für Soziales unterstellt.
2. Zum Bildungs- und Teilhabepaket war am 10. Juli 2011 im „Weser-Kurier“ zu lesen, es würden bis zu 330.000 Euro zusätzlich bereitgestellt, damit auch die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen, die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, die entsprechenden Angebote nutzen können. Der Zugang hierzu war aber nicht strittig. Bereits im Merkblatt vom 31. März 2011 wird auf diese Antragsberechtigung hingewiesen, ebenso in der Presseerklärung der Senatorin für Soziales vom 23. Juni 2011. Weiß die neue Sozialsenatorin nicht, was die alte getan hat, oder wurde nur ein „Aufhänger“ für den vergessenen Etatposten gesucht?
Hoch anzurechnen ist dem Ehepaar Rieger-Scholz der Einsatz für die Flüchlinge! Es wird leider nicht erwähnt, wer dem Ehepaar im Juni die falsche Auskunft gegeben hat. Aktuell ist das Merkblatt überarbeitet worden. Es fehlen aber immer noch Details, und der Versuch, Obergrenzen zu schaffen und Beschränkungen aufzubauen, besteht leider fort. Viel Arbeit für die Gerichte! Eine einfache Regel: Für Bildung werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet, für Teilhabe pauschal zehn Euro monatlich, aber alles nur nach Antragsstellung.
Die größte Entgleisung ist die blaue Karte, die den anspruchberechtigten Kindern und Jugendlichen ausgehändigt wird. Nur damit erhalten die Kinder die Vergünstigungen. Durch die blaue Farbe Karte ist der Sozialleistungsbezug auch auf große Entfernung zu erkennen! Wenn schon, warum dann nicht in weiß, und warum nicht kleiner? Die Berechtigungskarte an sich ist schon ein Verstoß gegen die Wahrung des Sozialdatengeheimnisses! Die Farbe Blau muss umgehend verschwinden, und das Ganze muss geschrumpft werden! Die im „Weser-Kurier“ erwähnte Bewilligung ist eine große Ausnahme. Wer bereits Geld ausgibt, sollte dringend nachfragen und notfalls mit Hilfe des Gerichts per einstweiligem Rechtsschutzverfahren die Ausgaben einfordern! Wenn der Termin zur Klassenfahrt nur noch einen Monat entfernt ist, nachfragen und umgehend zum Gericht gehen!
Die Anträge auf Bildung und Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre konnten rückwirkend ab 1. Januar 2011 gestellt werden. Die Antragsbearbeitung erschöpft sich überwiegend in der Eingangsbestätigung. Wieso versteckt sich Bremen noch immer hinter angeblich fehlenden Details? Ganz einfach: Die Hansestadt hat scheinbar kein Interesse an der Auszahlung dieser Gelder! Sie erhält die zusätzlichen Millionen zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets nämlich ohne dass sie einen entsprechenden Verwendungsnachweis vorlegen muss, also wohl auch ohne dass Bremen diese Beträge tatsächlich auszahlt.
Dies ergibt sich aus der Pressemitteilung vom 5. April 2011: „Die Senatorinnen Rosenkötter und Jürgens-Pieper betonten, dass es einen Teil der Leistungen schon bisher gegeben hat, wie zum Beispiel die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Hier habe sich allerdings der Empfängerkreis vergrößert. Andere Leistungen wiederum habe die Stadt bereits vorher selbst finanziert, wie zum Beispiel das kostenlose Mittagessen in Kindertagesstätten und Ganztagsgrundschulen. Hier übernehme jetzt der Bund die Finanzierung. Beide Senatorinnen rechnen mit Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket in Bremen von bis zu rund 19,3 und in Bremerhaven von bis zu 5,4 Millionen Euro (beide Angaben ohne Schulsozialarbeit und Verwaltungskosten). Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Kosten der Unterkunft werden insgesamt für die Stadtgemeinde Bremen 19,9 und für die Stadtgemeinde Bremerhaven 4,9 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2013 erfolgt eine Neuberechnung.“
Die Zahlung der Bundesbeteiligung ist pauschal. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, also der Miete für Erwerbslose mit SGB-II-Leistungsberechtigung. Die tatsächlichen Ausgaben für das Bildung- und Teilhabepaket muss Bremen somit nicht nachweisen! Jeder Antrag, der nicht gestellt oder abgelehnt wird, jede Leistungskürzung füllt Bremen die Kasse. Ist dies auch der Grund für die so auffällige Berechtigungskarte? Bremen möchte aber noch zusätzlich verdienen, denn bisher war das Mittagessen an den Ganztagsschulen kostenlos.
Im Merkblatt steht dazu unter Position e: „Es wird davon ausgegangen, dass das kostenlose Mittagessen in Grundschulen fortgesetzt wird, während ab Klasse 5 die berechtigten Schülerinnen und Schüler einen Euro Eigenanteil zahlen.„ Das hört sich harmlos an, auch steht hier, es ist nicht entschieden, soll aber alle Leistungsberechtigten betreffen. Einen Euro pro Mittagessen zu bezahlen, ist schon für Kinder von SGB-II-Berechtigten nur sehr schwer zu tragen, aber für Kinder von Asylbewerbern unmöglich. Dies darf so nicht umgesetzt werden, diese Eigenbeteiligung muss weg! Noch alles klar? Wie dies geht? Wir gehen mit! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
3. Inzwischen ist das Jahr 2011 älter als sechs Monate, somit ist mehr als ein Bewilligungszeitraum vergangen. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 werden die Kosten für Warmwasseraufbereitung als Kosten der Unterkunft akzeptiert. Die Kosten hierfür wurden bisher zum Beispiel bei der Heizkostenabrechnung entsprechend gekürzt; das ist damit hinfällig. Wer einen elektrischen Durchlauferhitzer benutzt, soll acht Euro als pauschale Kostenübernahme dafür erhalten. Die Übernahme der Warmasseraufbereitung bedarf keines gesonderten Antrags, denn die Kosten der Warmwasseraufbereitung sind Bestandteil der Kosten der Unterkunft geworden. Anpassung und Nachzahlung sollte bei der jeweiligen Neubewilligung erfolgen. Diese Anweisung der Bundesagentur wurde bei einigen Bescheiden aber nicht berücksichtigt.
Bitte schaut euch den entsprechenden Verlängerungsbescheid an: Die Zahlung muss sich entsprechend erhöht haben. Dabei wird dieser Mehrbedarf „aus systemtechnischen Gründen“ im Berechnungsbogen „als Mehrbedarf Ernährung ausgewiesen“. Die pauschalen acht Euro sind nach meiner Erfahrung für die Warmwasseraufbereitung mit elektrischem Durchlauferhitzer nicht kostendeckend. Wer den Stromverbrauch überprüft und höhere Kosten errechnet, kann diese geltend machen. Freiwillig zahlt das (No-)Job-Center rückwirkend ab 1. Januar 2011. Aber die Rechtsprechung war nicht einheitlich, daher ist gegebenenfalls per Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X die Nachzahlung zu beantragen. Sie soll nach SGB II zwar nur ab 1. Januar 2010 erfolgen, ist jedoch wegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB ab 1. Januar 2008 zu erreichen. Da soll doch das (No-)Job-Center sagen, das Bürgerliche Gesetzbuch sei auf Sozialleistungsbezieher nicht anwendbar! Die Sprengkraft wäre gewaltig, das Echo sicherlich größer als bei den bisherigen Rechtsaufweichungen. Das (No-)Job-Center ist bereits per Nachfrage auf die drei Jahre eingegangen.
In der Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft wird diese Änderung nicht berücksichtigt; dort steht noch die alte Rechtslage. Zum Beispiel heißt es auf Seite 41: „Die Haushaltsenergie umfasst neben den Kosten für Haushaltsstrom auch die Kosten für Kochenergie und für die Warmwasseraufbereitung. Eine zusätzliche Übernahme von Kosten für diese Haushaltsenergie im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II ist nicht möglich.“ Wie geht Bremen mit den anderen Haushalten mit Leistungsbezug um? Für Sozialhilfeempfänger hat Bremen bisher die Bestimmungen des SGB II hinsichtlich der Kosten der Unterkunft umgesetzt. Wird auch die zusätzliche Kostenübernahme für die Warmwasseraufbereitung entsprechend umgesetzt?
Bremen muss sparen – aber bitte nicht durch Betrug an den Leistungsberechtigten! Bei dieser Gelegenheit habe ich gesehen, dass die Heizkosten noch immer durch den Heizkostenspiegel für Bremen gedeckelt werden. Dies ist nicht gerichtsfest: Dieser Spiegel ist nicht zur Prüfung der Heizkosten im Einzelfall geeignet. Nachzulesen ist das auf der 294. Bremer Montagsdemo unter Punkt 3 meines Beitrags. Dort stehen unter 4 auch meine Wünsche für eine bessere, effektivere Verwaltung. Gemeint ist die Bagis, jetzt (No-)Job-Center. Noch alles klar? Wie dies geht? Wir gehen mit! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
4. Bedenklich im Zusammenhang mit den Atomkraftwerken sind die Besitzverhältnisse beim TÜV. Der TÜV war für mich immer ein Garant für Unbestechlichkeit, treffende Beurteilung sowie für kompetentes und umfassendes Fachwissen. Im Netz sind die Verflechtungen mit der Atomlobby ersichtlich. Falls es noch nicht zu spät ist: Der TÜV muss entkernt werden! Alternativ ist eine staatliche Stelle mit der Prüfung der Atomanlagen zu beauftragen! Es eilt! Dies ist ein weiterer Grund, die Stilllegung aller Atomanlagen sofort durchzuführen!
5. Deutsche Panzer sollen nach Saudi-Arabien! Vor einiger Zeit wollte diese Monarchie circa 30 Schützenpanzer in Deutschland kaufen. Das war den Saudis 200 Millionen Euro Schmiergeld wert. Auch die CDU hat davon Geld abbekommen. Damals war die Exportgenehmigung auch an der ablehnenden Haltung Israels gescheitert, diesmal soll Zustimmung erfolgt sein. Israel soll 200 Kampfpanzer für Saudi-Arabien nicht als Bedrohung einstufen? Deutschland betrachtet Saudi-Arabien als „Garanten für den Frieden“ im Nahen Osten? Hat dieser „Friedensgarant“ nicht gerade im Nachbarstaat Bahrein den „Frühling“ niedergeschossen?
Mit Schüssen auf friedliche Demonstranten hat es auch in Libyen begonnen. Dieses Vorgehen wird in Libyen mit Luftangriffen der Nato auf die Regierungstruppen quittiert, mit Luftangriffen auf die auch von Deutschland gelieferten Tieflader zum Panzertransport. Warum die Panzerlieferung an Saudi-Arabien? Will es den Frühling in allen Nachbarstaaten „überrollen“? Warum ist Israel einverstanden? Was steht hinter dem Vertragsabschluss? Wofür braucht Saudi-Arabien diese 200 „Leopard“-Kampfpanzer?
Die Bundesregierung könnte diesen Spekulationen ein Ende bereiten, aber sie schweigt. Es wird die Arroganz der Macht spürbar! Ist die Wahrheit so unangenehm, so bedrückend? Wollen wir diese Lieferung? Wollen wir den „Frühling“ im Nahen Osten gefährden? Nein! Um dies in Zahlen umzusetzen, unterzeichnet bitte die Online-Petition! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
1. Als am vergangenen Sonntag die Region Fukushima erneut von einem schweren Erdbeben mit der Stärke 7,3 erschüttert wurde, habe es angeblich keine Schäden gegeben, und niemand sei verletzt worden. Die Behörden gaben vorsorglich eine Tsunami-Warnung heraus, die sie später wieder aufhoben. Der nordöstliche Landesteil war auch am 11. März betroffen, als ein Beben der Stärke 9 und eine rund 14 Meter hohe Tsunami-Welle verheerende Schäden anrichteten, wodurch mehr als 23.000 Menschen starben. Beben und Tsunami lösten am AKW Fukushima zudem die größte Nuklearkatastrophe seit Tschernobyl vor 25 Jahren aus. Nach Angaben des Kraftwerksbetreibers Tepco seien durch das neue Beben im havarierten Atomkraftwerk keine neuen Probleme entstanden. Das fehlte noch – schließlich haben sie ja genügend alte! Tepco geht davon aus, dass die Aufräumarbeiten in Fukushima noch Jahrzehnte dauern. Erst 2021 könne mit der Entnahme der in drei Reaktoren geschmolzenen Brennstäbe begonnen werden. Es zeigt sich doch immer wieder neu, dass Atomenergie nicht beherrschbar und darum unverantwortbar ist!
Das begreifen inzwischen auch immer mehr Japaner. Die Greenpeace-Aktivistin Takada kritisiert ihre Regierung hart und findet den deutschen Atomausstieg sehr ermutigend. Die Menschen in Japan hätten sich inzwischen keineswegs an die nukleare Dauerkatastrophe gewöhnt, auch wenn die Regierung alles zu verharmlosen suchte und sich sogar zu der Behauptung hinreißen ließ, die Radioaktivität sei nicht mehr schädlich. Auch weil für die Menschen schwer herauszufinden ist, was wirklich stimmt, sind besonders die Eltern mit kleinen Kindern und Schwangere immer noch schockiert und verunsichert. Die Regierung halte zwar keine Informationen zurück, doch sammle sie zu wenig und kläre nicht vernünftig auf. So werden von lokalen Behörden in einer Großstadt wie Tokio mit 13 Millionen Einwohnern vielleicht an 20 Punkten stichprobenartige Messungen vorgenommen, und dann wird vorschnell behauptet, es bestehe keine Gefahr mehr. Da mit dem Meerwasser ebenso verfahren werde, habe Greenpeace eigene Messungen vorgenommen und zu hohe radioaktive Belastungen festgestellt.
Weitaus schlimmer sei es aber in Fukushima, wo Menschen an manchen Stellen eine höhere Strahlendosis abbekämen als heute in der Sperrzone um Tschernobyl. Regierung und Atomindustrie gelten als eng verbandelt. Weil immer noch Radioaktivität aus den drei beschädigten Reaktoren austritt, müssten wenigstens Schwangere und Kleinkinder sofort aus diesen Gebieten evakuiert werden. Inzwischen prangerten einige Medien diese Praxis an. Es lässt sich gut vorstellen, was dabei herauskommen wird, wenn die Regierung ihre neuen Energiepläne auch weiterhin hinter verschlossenen Türen berät und das Wirtschaftsministerium die Fäden mit den gleichen Leuten zieht wie schon vor der Katastrophe von Fukushima. Nach jüngsten Umfragen wollen 70 Prozent der Bevölkerung aus der Kernkraft aussteigen. Aber die Regierung sagt Nein, und die alte Lobby redet den Menschen immer wieder ein, dass es ohne Atomkraft nicht gehe. Dabei haben Wissenschaftler festgestellt, dass es in Japan möglich ist, bis kurz nach 2020 auszusteigen und auf erneuerbare Energien umzusatteln. Huch, habe ich jetzt ein Déjà-vu-Erlebnis?
2. Die Vereinten Nationen haben die deutsche Sozialpolitik kritisiert, wobei besonders die Diskriminierung von Migranten und ein fehlendes Armutsbekämpfungsprogramm bemängelt wurden. Auch bei den Kindern wurde auf Missstände hingewiesen. Der zuständige Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zeigte sich tief besorgt, dass viele seiner früheren Empfehlungen nicht umgesetzt wurden. Weil jeder vierte Schüler ohne Frühstück zur Schule ginge, forderten die UN, konkrete Maßnahmen einzuleiten, damit besonders Kinder aus armen Familien richtige Mahlzeiten erhielten, ohne dass sie stigmatisiert werden. Dabei werden auch die vielen Ungerechtigkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt und im Gesundheits- und Sozialwesen bemängelt. So müssen Migranten große Hindernisse überwinden, um ihre Rechte auf Bildung und Beschäftigung durchsetzen zu können. Es wird auch angeprangert, dass Asylsuchenden sogar ausreichende Sozialleistungen versagt werden, obwohl sie eigentlich gleichberechtigt zu behandeln sind.
Martin Behrsing, Sprecher des „Erwerbslosenforums Deutschland“, rügte, die Bundesregierung gaukle den Menschen seit Jahren eine soziale Gerechtigkeit vor, die in Wahrheit eine dramatische Verarmung und Diskriminierung von Menschen sei. Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der Grünen, erklärte, dass es in Deutschland keine Integrationsmisere gebe, sondern vielmehr eine Bildungs- und Chancengleichheitsmisere. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des „Paritätischen Wohlfahrtsverbands“, findet diese harsche Kritik der UN nicht nur gerechtfertigt, sondern auch, dass sie auch genau zum richtigen Zeitpunkt komme. In Deutschland wüchsen Armut und Reichtum seit Jahren, schreite die Spaltung dieser Gesellschaft immer weiter voran.
Wer sich mit Hartz IV auskenne, wisse, dass bei diesen Sätzen am Ende des Geldes immer noch ganz viel Monat übrig bleibe, bei 364 Euro für einen Erwachsenen oder 218 Euro für ein Kind. Was da vom Vermittlungsausschuss beschlossen wurde, sei ein Affront gegen diese finanziell armen Menschen. Diese Politik verursacht nicht nur in Deutschland, sondern weltweit gravierende soziale Probleme, denn auf Kosten von Arbeitnehmer(inne)n, Arbeitslosen und Rentner(inne)n wird eine Wettbewerbsfähigkeit aufgebaut, die andere Länder erheblich unter Druck setzt, ebenfalls ihre Löhne und Sozialstandards abzubauen. Von dieser Politik profitieren Banken und Exportunternehmer. Ansonsten kennt sie nur Verlierer.
Nur die Bundesregierung fühlt sich ungerecht behandelt und macht auf beleidigte Leberwurst, wenn andere beim Blick auf ihre geschönten Berichte und Fantasieberechnungen nicht auch selbstverständlich die rosarote Brille auf die Nase setzen und die asozialen Zustände im eigentlich reichen Deutschland in Ordnung finden. Für sie sei diese Kritik allen Ernstes in weiten Teilen nicht nachvollziehbar und auch nicht durch wissenschaftliche Fakten belegt. In welchem Märchenbuch soll denn stehen, dass Deutschland in den vergangenen Jahren auch im Sozialbereich eine positive Entwicklung genommen habe, die weltweit hoch anerkannt sei? Wobei denn bloß? Wer braucht pseudowissenschaftliche Belege, wenn doch nur genau hingeguckt und ausnahmsweise mal ohne Beschönigung berechnet werden muss?
Diese schallende Ohrfeige von UN und Sozialverbänden für das schwarz-gelbe Gruselkabinett wegen seiner asozialen Politik klingt wie wunderschöne Musik in meinen Ohren. Solche Geigen und Engelszungen der Wahrheit künden endlich von der verlogenen Rechtsbrechung und -verdrehung, der Verweigerung des im Grundgesetz festgetackerten Sozialstaates und reden Tacheles! Ich wünsche mir, dass sich diese Musik in den Ohren der verantwortlichen Politiker zu einem ausgewachsenen und unüberhörbaren Tinnitus mit grässlichem, nicht zu ertragenen Quietschen und Pfeifen mausert, bis ein Richtungswechsel eingeschlagen wird, der die Kritikpunkte der UN umsetzt. Sehr gut gefällt mir der Vorschlag von Klaus Ernst, dem Vorsitzenden der „Linken“, einen Armuts-TÜV für Sozialsysteme einzuführen, damit dann auch drinnen enthalten ist, was außen drauf steht. Einige Politiker müssen offenbar mal daran erinnert werden, dass sie die Vertreter für das Volk sein sollen und nicht seine Zertreter!
3. In der Raffinerie von Conoco-Phillips in Wilhelmshaven sind scheinbar Festangestellte durch Leiharbeiter in wichtigen Bereichen ersetzt worden. Dabei hatte der US-Konzern Conoco-Phillips vielen der 400 Raffinerie-Beschäftigten gekündigt, weil der Komplex angeblich zukünftig nur noch als Tanklager mit rund 50 Mitarbeitern betrieben werden soll. Es wäre natürlich besonders bitter, aber auch nicht wirklich überraschend, wenn die Leiharbeiter genau auf diesen Plätzen arbeiten würden, für weitaus weniger Gehalt – und mit null Rechten, versteht sich. Diese Vorgehensweise ist leider nicht neu, aber deswegen dennoch immer wieder neu anzuprangern! Zu diesem Missstand soll es ohne Zustimmung des Betriebsrates gekommen sein, der nun aber juristische Schritte einleiten will. In meinen Augen ist es wirklich überfällig, dass diese bescheidene Leiharbeit endlich wieder verboten wird!
4. Die Bundesregierung will mit dem „Bildungspaket“ angeblich den Kindern von Hartz-IV-Beziehern eine Chance auf Sport, Schulessen oder Lernförderung geben, alles zusammen für nur 8,33 Euro monatlich. Abgesehen von dem Fantasiepreis, der dafür nur zu zahlen sei, handelt es sich schon rechnerisch um eine Mogelpackung der Gutmenschentum heuchelnden Bundesregierung. Die Umsetzung des bescheidenen „Bildungspaketes“ soll sechs Milliarden Euro kosten, die „natürlich“ an anderer Stelle bei den Hartz-IV-Beziehern eingespart werden „müssen“. Allein 136 Millionen kostet die eigentlich völlig überflüssige Bürokratie, für eine Summe, die besser gleich den finanziell armen Eltern für ihre Kinder in die Hände gegeben worden wäre. Stattdessen werden 1,3 Milliarden Euro beim Elterngeld eingespart, das Hartz IV beziehenden Eltern ersatzlos weggenommen wurde. Weiterhin kürzt lovely Zensursula von der Leyen gnadenlos 1,8 Milliarden bei den Rentenzuschüssen, genauer: Sie streicht auch hier zu 100 Prozent!
Weitere vier Milliarden Euro kürzt sie bei der Arbeitsförderung, sodass sie insgesamt 7,1 Milliarden bei den Hartz-IV-Beziehern eingespart hat, um sechs Milliarden für das „Bildungspaket“ zur Verfügung zu stellen. In dieser Kalkulation sind bis 2013 auch die fünf beziehungsweise acht Euro enthalten, die jeder Hartz-IV-Bezieher seit 1. Januar mehr bekommt. Das sogenannte „Bildungspaket“ ist also in Wirklichkeit eine Sparmaßnahme auf dem Rücken der Erwerbslosen. Die Anträge auf ein solch bescheidenes „Paket“ sind überaus unklar und oft irritierend. Im Antrag wird zum Beispiel neben den üblichen Daten nach der „Kundennummer“ des Kindes beim potenziell zukünftigen Verein gefragt, dem das Kind noch nicht beigetreten ist, solange die Behörde kein grünes Licht dafür gegeben hat, dass sie den Vereinsbeitrag auch übernehmen wird. Wir kennen die Fallstricke dieser Behörde nur zu gut, um zu wissen, dass es da oft undurchschaubare und nicht nachvollziehbare Ausschlusskriterien gibt. Daher geht kein Elternteil das Risiko ein, auf den Kosten für den Verein sitzen zu bleiben.
5. Etwa die Hälfte aller Hartz-IV-Haushalte in Deutschland verzichtet darauf, sich von den Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro monatlich befreien zu lassen. Dies bescherte den öffentlich-rechtlichen Sendern hochgerechnet Mehreinnahmen von knapp 400 Millionen Euro im Jahr. Es müssen sogar noch weit mehr als nur 3,5 Millionen Haushalte sein, weil es ja noch viel mehr kranke, „zu alte“, in Umschulung befindliche, in Ein-Euro-Sklavenarbeit gezwungene, aufstockende Hartz-IV-Bezieher gibt, die einfach immer vorsätzlich und betrügerisch aus der Statistik herausgerechnet werden, indem niemand sie mitzählt! Da bleibt natürlich die Frage im Raum stehen, warum im Zeitalter der globalen Vernetzung und Kontrolle per Kontoabfrage nicht automatisch geregelt werden kann, dass finanziell Schwache keine GEZ-Gebühr zahlen müssen. Dadurch ließe sich auch der Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren. Aber nein, dann hätte die GEZ ja weniger Geld zur Verfügung! Ich möchte auch gar nicht wissen, wie viele Menschen keine GEZ-Befreiung bekommen, da sie in Ein-Euro-Jobs oder für 400 Euro arbeiten müssen und somit GEZ-pflichtig sind.
Der „Tageszeitung“ sagt Anja Stahmann: „Ich kann nicht alle Wünsche erfüllen“. Solch eine eine Allerweltsaussage ist unbefriedigend für alle diejenigen, denen das Armutsproblem in der Stadt eine Herzensangelegenheit ist! Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Interviewer Eiken Bruhn die neue Sozialsenatorin auch gezielt danach gefragt hätte, wie sie sich den Umgang mit den nunmehr 14,2 Prozent Hartz-IV-Betroffenen („Statista“, Juni 2011) und den anderweitig prekär Beschäftigten vorstellt. Wünschenswert wäre auch gewesen, von der Senatorin zu erfahren, ob sie etwas gegen die zunehmenden Schikanen und den für die Betroffenen existenzbedrohenden Sanktionsterror der früheren Bagis zu unternehmen gedenkt. Hierzu ist von ihr nichts zu hören, und damit bleiben für mich ihre Ausführungen zum Thema Armut im Unverbindlichen und Ungefähren.
Wir nehmen hier auf dem Bremer Marktplatz bei der Montagsdemo eine unserer Möglichkeiten wahr, Demokratie zu praktizieren und in der Politik mitzubestimmen. Unser Thema heute ist Energiepolitik. Da gefällt uns einiges nicht. Wir wollen so schnell wie möglich den Atomausstieg, konkreter: Atomkraftwerke abschalten, Atomdreck weg, E-on off! Außer unsere Meinung öffentlich zu bekunden, haben wir auch eine praktische Möglichkeit, die deutsche Energiewirtschaft effizienter zu machen.
Dazu muss jede(r) wissen, wie der eigene Stromhaushalt funktioniert, und herausfinden, wie viele Kilowattstunden Strom er oder sie pro Jahr „verbraucht“. Das steht auf der Stromrechnung, auch die Nummer, die mit jener des Zählers übereinstimmen muss. Bei falschem Anschluss wird etwas ganz anderes gemessen und auf Ihrer Rechnung angezeigt. Hängen womöglich noch andere Verbraucher am Zähler, die mit dem eigenen Verbrauch nichts zu tun haben, zum Beispiel die Treppenhausbeleuchtung oder das Licht im Fahrradschuppen, das jede Nacht brennt? So etwas ist in großen Wohneinheiten oder Altbauwohnungen durchaus möglich. Beim Abstellen aller eigenen Verbraucher darf sich das kleine Zählerrad nicht mehr drehen. Es muss auf der Stelle stehen bleiben, auch wenn Sie einige Tage weg sind!
Lernen Sie alle Verbraucher und Geräte kennen, die Ihren Zähler antreiben, und prüfen Sie deren Effizienz. Unsinnige Sparsamkeit wäre es, tagelang lieber zu stinken als zu duschen, weil der Durchlauferhitzer zu viel Strom braucht. Ineffizient ist es aber, eine 20 Jahre alte Gefriertruhe zu betreiben, in der sich nur eine Pizza und eine halbes Hähnchen befinden, oder einen 300-Liter-Boiler das ganze Jahr elektrisch auf 80 Grad zu beheizen, nur um sich dreimal am Tag die Hände zu waschen. Schmeißen Sie raus, was Sie nicht tatsächlich brauchen, entfernen Sie sinnlose oder fremde Verbraucher aus Ihrem Stromkreis! Außerdem können Sie den Stromlieferanten wechseln. Für mich gibt es nur „Grün“ (Greenpeace Energy) oder „Blau“ (EWS Schönau), dann schaltet sich „Gelb“ fast von selbst ab!
Die oft gehörte Aufforderung zum Stromsparen und zu effizientem Verbrauch ist richtig, macht aber tendenziell den Falschen ein schlechtes Gewissen, solange unerwähnt bleibt, dass die Privathaushalte nur für gut ein Viertel des Stromverbrauchs verantwortlich sind, die Industrie hingegen für fast die Hälfte, Handel und Gewerbe für ein weiteres Siebtel und öffentliche Einrichtungen für ein Zwölftel; der Rest entfällt auf Verkehr und Landwirtschaft. Um von acht verbleibenden Atomkraftwerken nur eines abschalten zu können, müsste der private Verbrauch halbiert werden. Deshalb bringen uns Sparappelle dem Atomausstieg nicht näher.
Bleibt die Frage: Wie viele Stunden muss ich kalt duschen, um acht Euro einzusparen? Berechenbar ist das mit der Formel „Kosten gleich Leistung mal Zeit mal Tarif“. Mein Durchlauferhitzer vom Typ „Stiebel Eltron DHB 18“ leistet unter Volllast 18 Kilowatt. Der Basistarif der SWB beträgt brutto 23,13 Cent pro Kilowattstunde. Die Duschzeit berechnet sich (gemäß „Kosten durch Leistung durch Tarif“) zu acht Euro durch 18 Kilowatt durch 0,2313 Euro pro Kilowattstunde gleich 115 Minuten – pro Monat, also knapp vier Minuten pro Tag. Genosse Hugo Chávez im hitzigen Venezuela duscht nur drei Minuten täglich „und stinke auch nicht“. Hartz-IV-Bezieher im miefigen Deutschland können sich dampfstrahlen lassen! Die Acht-Euro-Warmwasserpauschale ist eine erneute Punktlandung der Regelsatz-Rechenkünstler in den Ministerstuben. Leider ist realistische Verbrauchsabschätzung in fast allen anderen Punkten des täglichen Bedarfs weitaus schwieriger.
Die Umweltbewegung hat der Merkel-Regierung und den großen Energiekonzernen eine deftige Niederlage zugefügt. Dass nun acht AKWs stillgelegt werden, ist ein riesiger Erfolg aller, die in den letzten Monaten auf die Straße gegangen sind. Darauf können wir stolz sein! Das gibt eine Menge Energie und Mut zum Weiterzumachen, und es zeigt allen unzufriedenen Menschen, die bisher nur die Faust in der Tasche ballen, dass der gemeinsame Widerstand viel verändern kann. Konzerne und Regierung können eben nicht machen, was sie wollen, wenn die Bevölkerung sich einig ist und kämpft!
Das Gesetz zum „Atomausstieg“ ist ein Etappensieg – aber auch ein fauler Kompromiss, denn die gefährlichen AKWs sollen bis 2022 weiterlaufen. Die beschlossenen Gesetze sind im Interesse des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung nicht akzeptabel! Erstens laufen die Atomkraftwerke noch zehn Jahre weiter. Es besteht also zehn weitere Jahre lang das Risiko eines Super-GAUs. Es gibt weitere Strahlenbelastung und weiteren Atommüll, der nicht sicher gelagert werden kann. Die Beschlüsse des Bundestages sind eine erneute Unterordnung unter die Energiekonzerne. So sollen erneuerbare Energien nur in Großprojekten wie Offshore- Windparks gefördert werden. Dazu müssen teure Stromfernleitungssysteme gebaut werden, die den Energiekonzernen wieder Monopolprofite zusichern.
Die Nutzung der Sonnenenergie wird hingegen regelrecht behindert, indem bei größeren Einspeisemengen die Erzeugerpreise gesetzlich sinken. Stattdessen sollen klimaschädliche Kohlekraftwerke ausgebaut werden. Von einer Energiewende der Bundesregierung kann keine Rede sein! Entsprechend kritisiert Uwe Hicksch von den „Naturfreunden Deutschlands“: „Wir werden nicht hinnehmen, dass wir noch bis zum Jahr 2022 mit der Gefahr eines Super-GAUs in Deutschland leben sollen. Die Anti-Atom- Bewegung wird jetzt einen Kampf um die Abschaltung jedes einzelnen Reaktors führen, bis der letzte vom Netz geht!“
Namhafte Umweltverbände wenden sich gegen das Verhalten der Grünen in Bundestag und Bundesrat. „Die Zustimmung der Grünen zum Atomgesetz der Bundesregierung ist fatal“, sagte Dirk Seifert, Energiereferent bei „Robin Wood“: „Obwohl in jedem Atomkraftwerk ein Super-GAU möglich ist, stimmen die Grünen dem weiteren Betrieb von neun Atomkraftwerken zu.“ Ähnlich äußerten sich die „Naturfreunde Deutschlands“, der BUND, die „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges“, „Greenpeace“ und der „Naturschutzbund Deutschland“.
Um die Zustimmung des Parteitags zu erhalten, hat die Führung der Grünen ihre machtpolitischen Ziele mit Betrug durchgedrückt. Der Beschluss des Parteitags am 25. Juni 2011 lautete: „Wir wissen, der Atomausstieg ist bis 2017 seriös umsetzbar. Wir werden daher die Bundestagswahl 2013 zu einer Abstimmung über eine beschleunigte Energiewende machen. Im Falle einer grünen Regierungsbeteiligung werden wir die Rahmenbedingungen so ändern, dass das letzte AKW noch deutlich vor 2022 abgeschaltet wird.“ Fünf Tage später wurde dieser Beschluss einfach außer Kraft gesetzt. Am 30. Juni erklärte die Vize-Chefin der Bundestagsfraktion, Bärbel Höhn, in der „Rheinischen Post“: „Wenn wir 2013 mitregieren sollten, werden die Grünen an dem Zeitraum festhalten, dass bis 2022 der letzte Meiler abgeschaltet werden soll. Das heißt, wir werden den vorzeitigen Ausstieg 2017 auch nicht mehr als Zielsetzung im nächsten Wahlkampf haben.“
Damit haben die Grünen zum zweiten Mal nach 2001 das Vertrauen der Umweltbewegung missbraucht. Sie werden die entsprechende Quittung dafür erhalten! Für uns kann das nur heißen, weiter auf die eigene Kraft zu vertrauen, die entstandenen Bündnisse zu festigen, sich noch enger zusammenzuschließen und einen internationalen Widerstand zur Rettung der Umwelt vor der Profitgier aufzubauen. Ich möchte euch heute schon auf einen bedeutenden Erfahrungsaustausch aufmerksam machen, und zwar den „Umweltratschlag“ am 8. und 9. Oktober 2011 in Gelsenkirchen. Bisher gibt es bereits Kontakte zu Umweltaktivist(inn)en aus Europa, Südamerika und den USA, um das gemeinsame Handeln international zu fördern.
Außerdem möchte ich vorschlagen, den Erfolg und die Hartnäckigkeit gegen die unsoziale Politik, gegen die Atompolitik und gegen „Stuttgart 21“ bei einem gemeinsamen Fest des Widerstands zu feiern. Was haltet ihr davon? Zur Vorbereitung treffen wir uns am nächsten Montag, dem 18. Juli 2011, nach dem „Schwabenstreich“ gegen 19:30 Uhr im „Seemannsheim“ (Jippen 1).