1. Am 12. Juni 2010 wollen wir zur Demonstration „Wir zahlen nicht für eure Krise! Für eine solidarische Gesellschaft!“ nach Berlin. „Die Linke“ bestellt den Bus und verkauft die Fahrkarten. Jede(r) kann mitfahren. Es gibt abgestufte Fahrpreise. Warum sollten wir nach Berlin fahren? Wer hier liest, kennt sicher genug Gründe. Ansonsten weiterlesen, und es langt auch für zwei Berlinfahrten! Die Montagsdemonstrationsbewegung ergreift die Initiative für die 7. bundesweite Demonstration gegen die Regierung in Berlin am 16. Oktober 2010. Bitte auch diesen Termin vormerken!
2. Steht Frau Linnert unter Schock? Die Steuerschätzung für Bremen sieht ein weiteres Minus von 84 Millionen Euro für 2010 und 160 Millionen Euro für 2011 voraus, so der „Weser-Kurier“ vom 6. Mai 2010. Wie üblich wird bei den Ausgaben geschaut. Ich glaube, es wird Zeit für eine faire Steuerpolitik! Die Entlastung der Großverdiener muss in ein solides Steuersystem zurückgeführt werden. Wer über eine Million Euro Einnahmen pro Jahr hat, durfte bei den letzten Steueränderungen die stärksten Entlastungen erfahren. Umdenken ist angesagt!
Dazu hat die „Die Linke“ zwei Veranstaltungen angekündigt. Erstens für die Bundesebene: „Der Sozialstaat als Sozialfall“ am Dienstag, dem 25. Mai 2010, um 19 Uhr im Bremener „Martinsclub“, Buntentorsteinweg 24 bis 26, Vortrag und Diskussion mit Wolfgang Neskovic, MdB, Bundesrichter a. D. Zweitens für Bremen: „Wer spart, zahlt drauf“, Stadtteilveranstaltung zur Bremer Haushaltsnotlage, am Mittwoch, dem 26. Mai 2010, um 19 Uhr im „Links-Treff des Bremer Westens“, Gröpelinger Heerstraße 120. Von wegen „über Geld spricht man nicht“! „Die Linke“ möchte, dass wir miteinander reden: über Schulden, leere Kassen, Sozialabbau, steuerpolitische Maßnahmen, Armut und Reichtum in Bremen und die Zukunft unserer Stadtteile. Scheinbar ist dieser Staat nur sehr unwillig bereit, sich um die Einnahmeseite zu kümmern, siehe vorherige Bremer Montagsdemos!
3. Die Unterstützung Griechenlands wurde verabschiedet, einige Milliarden Euro teurer als geplant. Die Rettung des Euros wird noch bearbeitet, 750 Milliarden Euro sollen bereitstehen. Inzwischen fällt der Euro, die Spekulanten haben Erfolge. 750 Milliarden stehen gegen ein Spekulationsvolumen von circa zwei Billionen Euro. Da diese 750 Milliarden nicht so einfach nochmals zu erhöhen sind, muss oder darf die EZB Staatsanleihen kaufen. Solche der Griechen gelten als erstklassig und sind ohne Abschlag und Limit anzukaufen, so die Anweisung. Die kleinen Leute in Griechenland sollen zur Kasse gebeten werden. Die Kirche hat bereits abgewinkt: Sie will auf die Grundsteuerfreiheit nicht verzichten. Vorsichtshalber wurde der Immobilienbesitz niedrig bewertet. In Griechenland gibt es viele Kapellen. Wer eine auf seinem Grundstück hat, ist von der Grundsteuer befreit. Priester werden in Griechenland vom Staat bezahlt. Die Griechen sitzen in der gleichen Klemme wie wir Bremer, nur die Griechen erwischt es früher!
Die Banken machen (Schein-)Gewinne, und ihre Vorstände genehmigen sich nicht etwa die gleichen Boni und Prämien wie vor der Krise, sondern noch wesentlich höhere. Wenn die Banken ihre Bilanzen nach den Regeln vor der Krise aufstellen müssten, hätten sie satte Verluste! Nur weil die Wertberichtigungen unterbleiben können, gibt es überhaupt einen Gewinn und den (fiktiven) Anspruch auf Boni. Die Vorstände der Commerzbank wollen so zulangen: Die Gehälter sollen von 500.000 auf 750.000 Euro für die Vorstandsmitglieder erhöht und zusätzlich zwei Millionen Euro als Boni gezahlt werden („Weser-Kurier„ vom 17. Mai 2010). Die Bundesregierung will dies verhindern. Die Commerzbank wurde gerettet und hat sich noch nicht wieder freigekauft. Dies wusste doch der Vorstand! Warum solch ein Ansinnen? Der „Spiegel“ schreibt auch, wie schwer fällig die Bundesregierung auf diese Unverschämtheit reagiert. Zur maßlosen Gier und dem Leitspruch „Nach mir die Sintflut“ gehört auch die Missachtung von Gesetzen. Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat gegen acht Banken Untersuchungen eingeleitet. Es besteht Betrugsverdacht, so der „Weser-Kurier“ vom 14. Mai 2010. Beschuldigt wird auch die Deutsche Bank. Die Banken stehen im Verdacht, Rating-Agenturen durch falsche Informationen zu einer Besserbewertung ihrer Hypothekenabsicherung bewegt zu haben. Die US-Bundesbehörden ermitteln ebenfalls.
Das Volumen der Bankenrettung wird einem ins Bewusstsein zurückgeholt, wenn der „Weser-Kurier“ titelt: „Erste ‚Bad Bank‘ arbeitet: West-LB wirft Milliarden-Ballast ab“. Wie das fortgesetzt werden soll und wer den Ballast auffängt, wird nicht thematisiert. „Ein kleines Paket von 6,2 Milliarden Euro hatte die West-LB schon zum Jahreswechsel in die ‚Bad Bank‘ ausgelagert.“ Insgesamt 77 Milliarden Euro wurden ausgelagert, 23 Milliarden bereits 2008 in eine Zweckgesellschaft. Allein die West-LB hat für 100 Milliarden schlechte Wertpapiere zusammengetragen, die bis zum Knall überdurchschnittliche Renditen versprachen und zu einem erheblich höheren Bonus beitrugen. Haben die Vorstände einmal an die Rückzahlung dieser Sondervergütung gedacht? Die Landesbanken sind die Kapitalsammelstellen der Sparkassen, siehe vorherige Bremer Montagsdemos. Den Bankkunden wurden diese Papiere nicht wieder abgekauft. Die Kunden haben kein Falschgeldfach, die Banken erhalten für die Vermittlung von Verträgen Provision. Wenn diese dem Kunden nicht mitgeteilt wird, ist die Bank im Risiko. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Bank zu Schadenersatz verurteilt, weil die Provision nicht offengelegt wurde. Die „sichere Anlage“ stand kurz vor der Pleite. Diese Bankkunden erhielten ihr Geld insgesamt zurück!
4. Die Bundesagentur für Arbeit hat, so der „Weser-Kurier“ vom 17. Mai 2010, wegen „satter Gehälter“ Ärger mit dem Bundesrechnungshof. Dieser wirft ihr laut „Focus“ vor, hundertfach mit Luxusvergütung entlohnte Posten ohne Ausschreibung besetzt zu haben. Nach einem dem Magazin vorliegendem Gutachten des Bundesrechnungshofes schuf die Bundesagentur 2006 ohne Kenntnis und Zustimmung der Bundesregierung ein Vergütungssystem für außertariflich Beschäftigte. Das System sehe neben einen festen Monatsgehalt von 5.300 bis 7.200 Euro drei verschiedene monatliche Zulagen vor, die das Monatsgehalt auf bis zu 10.350 Euro anheben. Dazu kommen ein jährlich gestaffelter Bonus von bis zu 6.300 Euro sowie Geschäftswagen, Handys und zusätzlicher Urlaub. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, eine strafrechtliche Würdigung vorzunehmen. Die Bundesagentur für Arbeit findet, es sei alles in Ordnung. Wird daher bei den finanziell Abhängigen so zielgerichtet gespart? Restriktive Gewährungspraxis ist nichts anderes als die Vorenthaltung von Leistungen!
Wie aus einer in der letzten Woche veröffentlichten Studie des Nürnberger „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ hervorgeht, zwingt vor allem die komplette Streichung von Hartz IV die jungen Leute oft zur Verschuldung und fördert zudem die Kleinkriminalität. Einfach ungeheuerlich, was da zu lesen steht, doch Gegenwehr ist möglich! Wie dies geht? Wir gehen mit! Wer mutig ist und nicht allein zu dieser Behörde der besonderen Art geht, hat garantiert weniger Probleme! Der „Soziale Lebensbund“ lädt zum „Gesprächskreis Begleitung“am Dienstag, dem 1. Juni 2010, um 19 Uhr ins „Hibiduri“, Thedinghauser Straße 2. Jede(r) kann teilnehmen! Es geht um Begleitung zur Bagis, das nötige „Handwerkszeug“ wird vermittelt.
5. Am 30. April 2010 hat Bremen einen anderen IAB-Bericht vorgestellt. Drei Presserklärungen standen darüber im Netz, aber nicht der Bericht selbst. Inzwischen ist er nachlesbar, auch eine Kurzbeschreibung. Es geht um die Jahre 2001 bis 2007. Wie will Staatsrat Schuster daraus Honig saugen? Er hatte Folgendes festgestellt: „Im Wesentlichen bewegen wir uns auf der richtigen Schiene. Wir werden aber im Detail prüfen, ob wir Schwerpunkte der Qualifizierung für den Dienstleistungsbereich noch vertiefen können.“ Der erste Teil dieser Studie wurde vor einem Jahr fertig. Inzwischen wurde auch die Zusammenfassung beider Berichte erstellt. Bezahlt wird diese Arbeit von der Senatorin für Soziales. Wofür findet sie Verwendung? Die Verhältnisse haben sich rasant geändert. Die Zahl der Erwerbslosen ist in Bremen besonders hoch. Die Vergleiche mit den Umlandgemeinden stehen auch im normalen Arbeitsmarktbericht, weil dieser inzwischen nach der Metropolregion Oldenburg-Bremen ausgerichtet ist, zum Beispiel für April 2010 in den Tabellen 4a und 4b.
„Elena“, die neue Datenbank, erlaubt solche Auswertungen (fast) auf Knopfdruck! All dies war doch bei der Auftragserteilung bekannt, oder? Dass Bremen eine Hochburg der Leiharbeitsfirmen ist, ebenfalls. Für mich ist dieser Satz prägnant: Die viel gelobte Dynamik ist der Schnellzug zum verkehrten Arbeitsverhältnis! „Zu bedenken ist aber, dass eine hohe Dynamik nicht per se positiv wirken muss. Diese kann auch ein Indiz für instabile Beschäftigungsverhältnisse sein, was längerfristig nachteilig wirken könnte“ (Auswertung, Seite 4 mittig). Diese sicher sehr aufwendige Arbeit wurde von der rasanten Änderung durch die Hartz-Gesetze entwertet. Gezahlt wird, wie bereits erwähnt, aus Bremen mit Fördergeld der EU. Hoffentlich fällt Herrn Staatsrat Schuster jetzt auf, wie hilfreich ein Mindestlohn wäre – oder auch nur eine Aussetzung der Zumutbarkeitsregeln für Erwerbslose. Der Schnellzug zum prekären Arbeitsverhältnis geht auch mit Arbeitsplatzvernichtung einher, bei steigender Dynamik!
6. Die Schweinegrippe hat noch immer Nebenwirkungen, diesmal auf die Haushalte der Bundesländer. Im „Deutschlandfunk“ habe ich gehört, dass die zuständige Ministerin einen Vergleich mit dem Lieferanten geschlossen hat. Dadurch ist die Abrechnung mit den einzelnen Bundesländern jetzt möglich. Nachlesen konnte ich diesen Bericht nicht, weder im „Weser-Kurier“ noch im Netz. Dort steht aber einiges zur Vorgeschichte. Es geht um eine Bestellung ohne Ausschreibung über circa 350 Millionen Euro mit Abnahmegarantie. Österreich hat dies anders gelöst, und zwar garantiefrei! Ein Weiterverkauf hat bisher auch nicht geklappt. Nur fünf Prozent der Bevölkerung haben sich impfen lassen. Ich gehöre nicht dazu. Ich war zur Impfung entschlossen, bis ich hörte, dass Frau Merkel für das Führungspersonal einen anderen Impfstoff bestellt hat. Eine Impfung zweiter Klasse war mir einfach zu riskant!
7. Es gibt kein Mobilfunknetz in Kunduz, so der „Weser-Kurier“ vom 7. Mai 2010. Auf Wunsch der Taliban wird es nachts ausgeschaltet, wenn sich unsere Soldaten in die „Burg“ zurückziehen. Die Bevölkerung wird Nacht für Nacht den Taliban überlassen. Wie soll da der Rückhalt der Bevölkerung entstehen? Solange die Bundeswehr nur Aufbauhilfe geleistet hat, war dies kein Problem. Die Bevölkerung konnte ungestraft mit den deutschen Soldaten zusammenarbeiten. Mit der Luftaufklärung wurde die Bundeswehr teil der Kampfeinsätze. Jetzt wird die Zusammenarbeit bestraft. Die Schulen bleiben leer. „US-Armee tötet Taliban bei Kunduz“, meldet der „Weser-Kurier“ am 14. Mai 2010. Die Amerikaner operieren jetzt auch in Kunduz. Erfolgreiche Kampfeinsätze führten die Amerikaner handstreichartig ohne vorherige Information unserer Soldaten durch. Der Erfolg bestand in der Tötung von 35 Taliban-Kämpfern. Der Versuch, die Kämpfer gefangenzunehmen, wird scheinbar überhaupt nicht erwogen! Daher raus aus Afghanistan! Die Bundeswehr hat 400.000 Euro für die Entschädigung der Hinterbliebenen der Tanklaster-Bombadierung erhalten. Sie verhandelt darüber mit den Dorfältesten und Regierungsvertretern. Ist dies die zweite Entschädigungsleistung? Auch hier gibt es scheinbar ein Durcheinander. Vor einiger Zeit stand im „Weser-Kurier“, dass eine Nichtregierungsorganisation die Verhandlungen mit den Hinterbliebenen dieses überflüssigen Massakers aufgenommen hat und die Entschädigung auszahlt. Daher raus aus Afghanistan!
8. Der Vermögensfreibetrag für die Altersvorsorge von ALG-II-Antragstellern wurde zum 17. April 2010 von 250 auf 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr erhöht (Randziffern 12.17 und 12.17a ab Seite 11). Die vorzeitige Verwertung muss vertraglich ausgeschlossen sein. Wer bisher wegen zu hohen Vermögens eine Ablehnung erhalten beziehungsweise eine Vermögensanrechnung hinzunehmen hat, sollte einen neuen Anlauf machen. Wie dies geht? Wir gehen mit! Die Handlungsanweisung ist auch lesenswert hinsichtlich der weiteren Ausführungen zum Anrechnen des geschützten Vermögens bei Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren. Doch wer kann in diesem Alter noch in Rente gehen (Randziffer 12.19 und folgende ab Seite 12)? Wer einen Verwertungsausschluss bis zum 60. Lebensjahr vereinbart hat, sollte hier genau hinschauen und die Änderung überlegen. Wer jetzt einen Verwertungsausschluss vereinbart, sollte über das Endalter nachdenken, ob also 60 das Richtige ist. Wie dies geht? Wir gehen mit! Hier steckt noch viel Arbeit für die Sozialgerichte, siehe vorherige Bremer Montagsdemos.
Hinweisen möchte ich bei dieser Gelegenheit nochmals an die Rückforderungsmöglichkeiten der Argen gegen die Erben eines ALG-II-Abhängigen nach dessen Tod. Klärt daher eure Erben rechtzeitig auf! Die Rückforderung kann bis zu zehn Jahre Leistungsbezug umfassen, darf aber nicht höher sein als das Erbe. Es gibt auch hier Ausnahmeregelungen und Freibeträge. Die wichtigste Schlussfolgerung daraus lautet: Wer einen ALG-II-Hilfebedürftigen pflegt, sollte dies auch durch einen Antrag bei der Pflegeversicherung dokumentieren. Wie dies geht? Wir gehen mit! Ein wichtiger Faktor ist auch die Schwerbehinderung. Der Antrag kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Aber vorher die Angelegenheit mit dem Hausarzt besprechen und im Antrag auf diesen verweisen! Wie dies geht? Wir gehen mit! Bei der Grundsicherung ist die Rückforderung gegenüber den Erben ausgeschlossen. Hier gelten aber nur sehr geringe Vermögensfreibeträge. Beim Wechsel zur Sozialhilfe bestehen die gleichen Hürden. Insgesamt sind diese Regelungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vermögensbestimmungen wurden von der Arbeitslosenhilfe abgeschrieben und bereits vom Bundessozialgericht kassiert, denn es fehlen die Härtefallklauseln. Wer Vermögen angerechnet bekommt, kann sich wehren! Wie dies geht? Wir gehen mit!
9. Macht ruhig eurem Ärger Luft über die weiteren Pläne der Regierung rund um das ALG II, macht eure Betroffenheit deutlich! Jede(r) Abgeordnete hat ein Telefon und wenig Zeit. Die Reaktionen hören wir auch gerne hier auf der Bremer Montagsdemo. Das ALG II trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Inzwischen wurde es circa 40 Mal zum Teil umfassend geändert. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten! Wer sich in diesen Zeilen wiederfindet, ist herzlich zur Teilnahme eingeladen. Wir haben ein Offenes Mikrofon und genug Platz auf dem Marktplatz!
Noch auf ein Wort: Das „Projob-Projekt Allmende“ bittet um Möbelspenden und Gebrauchsgegenstände, um diese kostenlos an finanziell Abhängige abzugeben (Telefon 611 845, montags bis donnerstags von 8 bis 13 Uhr). Anders als zu Sozialamtszeiten müssen die Möbel nicht neuwertig sein, gut erhalten reicht. Die angebotenen Möbel werden besichtigt und dann kostenlos abgeholt. In der Werkstadt von „Allmende“ können auch Möbel repariert werden. Dies alles kann telefonisch geregelt werden. Mir steigen immer Tränen in die Augen, wenn ich die Sperrmüllhaufen sehe. Viele Möbel und Gebrauchsgegenstände waren bis zum Rauswurf gut erhalten! „Allmende“ nimmt auch Gebrauchsgegenstände, Spielzeug und vieles andere. Für Kleidung gibt es dort eine andere Möglichkeit zu erfragen. Wer Möbel et cetera braucht, nimmt seinen Leistungsbescheid mit und geht zur Holsteiner Straße 80. Er muss genau beschreiben, was er bekommen möchte: „Mal sehen, was ihr da habt“, geht nicht! Unter dierser Adresse kann auch angeliefert werden. In jedem Fall vorher anrufen und die Angelegenheit besprechen.
„Allmende“ ist ein Ein-Euro-Projekt und befindet sich damit auf dem falschen Weg. Mit Anstellungen als „Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante wären es reguläre Arbeitsverhältnisse mit nur geringem Mehraufwand. Diesen trägt nicht der Träger, nicht die Stadtgemeinde Bremen, sondern die Europäische Union. Es wäre gut angelegtes Geld! Warum ich trotzdem „Allmende“ empfehle? Erstens gibt es keinen Träger, der ein Gebrauchtmöbellager betreibt und mit AGHE-Mitarbeitern arbeitet. Zweitens haben Hilfebedürftige keinen Anspruch auf neue Möbel. Dies wird auch von den Sozialgerichten so gesehen. Drittens sind die Pauschalen für die Erstausstattung einer Wohnung so niedrig, dass dafür nicht einmal gebrauchte Möbel bezahlt werden können. Wer diese Erstausstattung braucht, hat meistens keine Nerven für die Durchsetzung höherer Leistungsbeträge. Mehrfach konnte ich mit dem Verweis auf „Allmende“ eine aktuelle Notlage beenden. Die Mitarbeiter haben sich gekümmert.
1. Nach dem jüngsten Urteil des Bremer Sozialgerichts haben Familien, die von Hartz-IV-Leistungen vegetieren, keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, Zuschüsse für den Nachhilfeunterricht ihrer Kinder zu erhalten. Dazu müssten schon besondere Härten vorliegen. Als ob der Bezug von ALG II nicht schon als eine außergewöhnliche Benachteiligung gewertet werden müsste! In dem Verfahren wollten die Eltern einer 17-jährigen Gymnasiastin einen Zuschuss für den Nachhilfeunterricht ihrer Tochter in Deutsch und Mathematik bekommen, was die zuständige Behörde jedoch ablehnte. Das Gericht gab dem Amt Recht und stützte sich dabei auf das Sozialgesetzbuch und das Bundesverfassungsgericht.
Demnach können Zuschüsse für Nachhilfe nur gewährt werden, wenn außergewöhnliche Umstände wie etwa besondere Lernschwierigkeiten, familiäre Probleme oder andere tiefgreifende Ereignisse vorlägen. Das sei in dem genannten Fall jedoch nicht so. Der hier geltend gemachte Nachhilfebedarf bei normaler Lern- und Rechenschwäche sei jedoch kein ungewöhnlicher „atypischer“ Bedarf, weil ein nicht unerheblicher Anteil der Gymnasiasten Nachhilfeunterricht benötigten. Dann sind also die Kinder von ALG-II-Beziehern zwar nicht prinzipiell von Nachhilfe ausgeschlossen, de facto aber schon, oder wie ist das Urteil zu verstehen? Ist Hilfe erst zu erwarten, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? So viel zu unserer Bildungspolitik. Wie klang doch die liebliche Litanei: Fördern, wenn es nichts kostet, und fordern, weil es nichts kostet! Es wird wieder einmal die soziale Herkunft über den erfolgreichen Abschluss eines Gymnasiums entscheiden.
2. Ebenso ausgrenzend entschied letzte Woche das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen, dass Hartz-IV-Bezieher keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PC hätten. Ein Computer gehöre nicht zur Erstausstattung einer Wohnung, deren Kosten übernommen würden. Geklagt hatte eine Frau aus Minden, um von der zuständigen Behörde die Kosten für die Anschaffung eines PC samt Zubehör sowie die Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang zu erreichen. Die Frau wollte keinen PC, um ihn sich anzugucken, sondern um daran das Erlernte aus dem Computerkurs zu üben und anzuwenden! Wo sollte eine Erwerbslose das denn ohne Zusatzkosten tun? Ohne Übung ist der ganze Kurs für die Katz, weil alles wieder vergessen wird. Auch nach Ansicht des Landessozialgerichts können Hartz IV-Bezieher nicht verlangen, in diesem Fall mit der Mehrheit der Haushalte gleichgestellt zu werden. Aber mit den Kenntnissen der anderen Bewerber auf dem Arbeitsmarkt mithalten, das sollen sie schon! Sind die Erwartungen an sie schon gleichgestellt? Es wurde behauptet, dass sich ein Haushalt problemlos ohne einen PC führen lasse und sich die Bezieher von Transferleistungen mit Informationen schließlich auch aus Fernsehen und Radio indoktrinieren, äh, versorgen könnten. Macht die Flimmerkiste fit für den Arbeitsmarkt? Ich wage das stark zu bezweifeln! Wie würde wohl entschieden, wenn eine Familie mit Kindern klagen würde, die ihre Hausaufgaben ohne das Internet kaum allein bewerkstelligen können? Armut per Gesetz wird immer erfolgreicher festzementiert!
3. Einem Angestellten, der seit einigen Jahren für ein mittelständisches Unternehmen in der Bekleidungsbranche als Einkäufer arbeitete, wurde fristlos gekündigt, weil er eine Essensmarke im Wert von 80 Cent „veruntreut“ haben soll. Während seiner Tätigkeit hantierte er regelmäßig mit Millionenbeträgen, die sich viel besser für krumme Geschäfte geeignet hätten als eine popelige Essensmarke! Der gute Mann ging 2009 mit seiner Freundin in die Betriebskantine. Jedem Mitarbeiter stehen im Monat 15 Marken im Wert von jeweils 80 Cent zur Verfügung. Weil ein guter Kollege scheinbar nicht alle seine Essensmarken benötigte, bekam der Angeklagte eine davon für seine Freundin. Damit verstieß er allerdings gegen eine Vorgabe des Arbeitgebers, wonach die Marken nur vom jeweiligen Mitarbeiter verwendet werden dürfen. Der große „Deal“ flog auf, der Einkäufer bekam die fristlose Kündigung, der nette Kollege eine Abmahnung. Gut, dass der 35-Jährige wusste, dass wer sich nicht wehrt, schon verloren hat, und gegen die fristlose Kündigung klagte! Das Gericht verkündete in seinem Urteil, dass der Firma durch das „falsche“ Verhalten des Mitarbeiters keinerlei Schaden entstanden sei, denn in der Kantine werden täglich mehrere hundert Essen zubereitet. Da nicht jeder Mitarbeiter jeden Tag Essen gehe, sei eine genaue Kalkulation der Portionen nie exakt möglich. Einige Essen landen so mit Sicherheit täglich im Abfall.
Für die Firma „Erima“ war dies dennoch ein Grund, auf der ausgesprochenen Kündigung zu beharren. Der Anwalt des Unternehmens verstieg sich sogar allen Ernstes zu der Behauptung, dass durch das Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters in Zukunft nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass dieser nicht auch Teile seines Millionenetats als Einkäufer veruntreuen würde. Obwohl die Firma überhaupt nicht geschädigt wurde und es um einen lachhaften Streitwert von sagenhaften 80 Cent ging, musste das Gericht in seinem Urteil erklären, dass der Kläger seinen Arbeitgeber nicht willentlich habe schädigen wollen. Außerdem dürfe nicht davon ausgehangen werden, dass damit ein mögliches Potenzial zur Veruntreuung im größeren Stil verbunden sei. Weil der „Täter“ zudem sein fehlerhaftes Verhalten eingeräumt habe, seien sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt. Unglaublich, wie hier Nebelwolken hochfliegen, wenn hier wahrhafte Mückenpupse von allen Seiten akribisch beleuchtet werden und sich jeder fragen muss, warum solche genauen Untersuchungen nicht auch völlig selbstverständlich bei den Bankstern auf die Tagesordnung gehören, und zwar bevor ihnen die Milliarden in den Allerwertesten geblasen werden!
4. Endlich kommt nun auch von Jobvermittlern harsche Kritik am Umgang der Argen mit jungen Erwachsenen unter 25 Jahren. Wie aus einer in der letzten Woche veröffentlichten Studie des Nürnberger „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ hervorgeht, zwinge vor allem die komplette Streichung von Hartz IV die jungen Leute oft zur Verschuldung und fördere zudem die Kleinkriminalität. Manche junge Arbeitslose tauchten nach der Streichung der Grundsicherung einfach ab und entzögen sich damit dem Einfluss ihres Vermittlers oder Fallmanagers. Bei wiederholter Ablehnung eines ausbeuterischen Ein-Euro-Jobs, eines tatsächlich oder auch nur vermeintlich berufsvorbereitenden Kurses oder einer Lehrstelle drohe den Jugendlichen gar die Streichung von Miet- und Heizkosten. Beim Verlust aller Leistungen hätten sie nur noch einen Mindestanspruch auf medizinische Leistungen. Die Integration in die Arbeitswelt werde damit zusätzlich erschwert.
So forsch wird hier herumgetönt, ohne dass jemand überprüft und erörtert, ob es in der sogenannten Arbeitswelt einen Ausbildungsplatz, der zu ihnen passt, oder einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz, von dessen Ausübung es sich von der Arge unbehelligt leben lässt, überhaupt gibt! So ein Resultat kann nur als wenig sinnvoll, sogar kontraproduktiv betrachtet werden, es sei denn, mit derartiger Brachialgewalt sollten lediglich mal wieder die Statistiken über Jugendarbeitslosigkeit ein bisschen aufgehübscht werden. Wenn trotz dieser barbarischen, in die Zukunftslosigkeit von Obdachlosigkeit und Kriminalität führenden Hammersanktionen, die bestimmt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, in den vergangenen Monaten von politischer Seite immer wieder Rufe nach härteren Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Bezieher erschallen, dann haben diese Aufwiegler entweder von Tuten und Blasen keine Ahnung, oder sie forcieren das totale Ausgrenzen von jungen Überflüssigen sogar bis in den Tod hinein! Das ist nicht hinnehmbar und widerspricht jeglichem Ethos und Mitgefühl! Ansonsten gehört der Paragraf 31 SGB II grundsätzlich schlicht abgeschafft, da jede Sanktion eine auf Dauer lebensbedrohliche Unterschreitung des Existenzminimums darstellt.
5. Endlich mal eine positive Regelung, und dies sogar von der Bundesregierung: Ab Juni 2010 werden bei der Neuregelung der Anrechnung des Einkommens von Schülern auf Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise SGB XII per Verordnung 1.200 Euro im Jahr anrechnungsfrei sein, wenn die Schüler allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen besuchen, sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten und wenn dieser Betrag in den Schulferien in einem Zeitraum von höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr erzielt wurde. Es hat sich also gelohnt, immer wieder zu bemängeln, dass die Kinder von ALG-II-Beziehern in meinen Augen praktisch einer Sippenhaft unterlagen, wenn das von ihnen in den Sommerferien verdiente Geld den Eltern von deren Sozialleistungen für die ganze Familie wieder abgezogen wurde und bei den Schülern der Lerneffekt hängen bleiben musste, dass es sich für sie leider absolut nicht lohnt zu arbeiten. Völlig schwachsinnig und überflüssig finde ich hingegen mal wieder die Altersbeschränkung, weil sie ältere Schüler davon ausschließt, sich in den Ferien etwas dazuzuverdienen!
6. Nicht zu glauben: Da wird mit viel Lobhudelei ein Sozialticket auf den Weg gebracht, und dann wollen es die armen Bremer, für die es gedacht ist, einfach nicht annehmen! Was ist denn da wohl schiefgelaufen, dass die Erwartungen nicht erfüllt wurden? Bislang nutzen nur bis zu 6.000 Hartz-IV-Bezieher pro Monat die Möglichkeit, mit einem vergünstigten Fahrschein Bus und Straßenbahn im Stadtgebiet zu fahren. Doch ist das Sozialticket wirklich günstiger? Wenn es für finanziell bedürftige ALG-II-Bezieher gedacht ist, in deren Regelsatz nur magere 15 Euro für Mobilität vorgesehen sind, es aber für Erwachsene 29,25 Euro kostet, für Jugendliche „nur“ 24,50 Euro und noch nicht mal auf Familienmitglieder übertragbar ist, dann war bei diesen Webfehlern doch von Anfang an ein gewaltiger Flop vorauszusehen! Welche alleinerziehende Mutter von zwei Kindern könnte es sich leisten, monatlich 78,25 Euro monatlich für Fahrkarten zu bezahlen? Da wäre es ja günstiger, eine normale Monatskarte für 47 Euro für alle zu kaufen! Pech nur, wenn alle immer zur gleichen Zeit aus dem Haus gehen müssen: zur Schule, zur Ausbildung und zum 400-Euro-Job.
Wenn ein Sozialticket sozial sein soll, dann darf es für Erwachsene nicht mehr als 15, für Kinder bis 13 Jahren nicht mehr als neun und für Jugendliche ab 14 Jahren nicht mehr als 10,50 Euro kosten, weil Kindern nur 60 und Jugendlichen nur 70 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene zugebilligt werden. Für so wenig Geld gibt es keine Monatskarte? Wenn Politiker sich nicht darum bemühen, die Wirklichkeit kennenzulernen, die sie selbst ihren Bürgern zumuten, dann können sie ihre Hausaufgaben nur vollkommen ungenügend auf dem Level eines Schildbürgerstreiches aus dem Wolkenkuckucksheim heraus machen! Sozial ist etwas anderes. Wirklich herzallerliebst, wenn der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Horst Frehe jetzt zu den geringen Nutzerzahlen sagt, „dass wir uns noch Verbesserungen vorstellen können, um das Stadtticket für mehr Menschen attraktiv zu machen“. Es reicht jedenfalls nicht aus, das Sozialticket euphemistisch zu einem Stadtticket zu adeln, um damit scheinbar die Betroffenen der Beschämung zu entledigen. Bezahlbarer wird es dadurch leider auch nicht. Wie sagte ein Mitstreiter so schön: „Was diejenigen, die über den Wolken schweben, so alles Sozialticket nennen – und sich dann auch noch wundern!“
7. Ein junger Detmolder liebt Überraschungen, aber mit dieser hatte er dann doch nicht gerechnet: Dem Hartz-IV-Bezieher wird allen Ernstes eine Kürzung der Bezüge angedroht, weil er Figuren aus Überraschungseiern sammelt. Das erste Schokoladenei bekam er geschenkt, als er fünf war und mit seiner Mutter von Jena nach Detmold zog. Inzwischen hat er eine Sammlung von etwa vierhundert Plastikfiguren im Wohnzimmer stehen, das er sich mit seiner erwerbsunfähigen Mutter teilt. Der 23-Jährige erzählt, dass dies das einzige Hobby von seiner Mutter und ihm sei und dass er von jedem Wochenendeinkauf zwei Überraschungseier mit nach Hause bringe. Weil der junge Detmolder und vier weitere Sammler ihre Ü-Ei-Figuren auf einer gemeinsamen Internetseite präsentieren, blieb diese Leidenschaft den Schnüffeleien der Behörde „Lippe Pro Arbeit“ nicht verborgen.
Es ist nicht zu fassen, aber nun gehen die Beamten (sind es denn welche?) davon aus, dass er teure Sammlerstücke besitze! In sechs Wochen haben Mitarbeiter des Amtes 188 Mal auf die Internetseite zugegriffen. Im April bekam der junge Sammler dann happige Post von seiner Behörde. Er solle den Wert der Sammlung angeben, dann würden seine Bezüge entsprechend gekürzt werden. Die Sprecherin von „Lippe pro Arbeit“ sagte aus, sie wisse, dass es Figuren aus Überraschungseiern gibt, für die Sammler mehrere hundert Euro bezahlten. Solche Figuren seien natürlich ein Vermögen, das angerechnet werden müsse. Ja, ist es denn zu glauben: Aus juristischer Sicht hat Sammlerwert immer eine ideelle Größe! Der Markt- oder Zeitwert dürfte gleich Null sein. Selbst wenn dem nicht so wäre: Der Detmolder bekam als Fünfjähriger seine erste Überraschungseifigur, und es existiert ein Freibetrag für Erspartes in Höhe von 150 Euro pro Lebensjahr, höchstens aber 9.750 Euro. Also dürfte ein 23-Jähriger Erspartes im Werte bis zu 3.450 Euro besitzen. Ob die Plastikfiguren wohl so viel wert sind? Solche Verfolgungsbetreuung par exellence ist für die Betroffenen bestimmt nicht witzig, obwohl es aus der Distanz fast wie Kabarett wirken kann.
Darf ein Verein von Hartz-IV-Betroffenen den Schriftwechsel mit einer Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur ins Internet stellen oder nicht? Darum ging es gestern vor dem Amtsgericht Potsdam. Als Mitglied des Vereins hatte sich Diana H. an dessen Vorsitzenden Jürgen W. gewandt. Die Schriftstücke, die eine juristische Auseinandersetzung mit der Sachbearbeiterin Claudia W. in ihrer süddeutschen Heimat belegen, stellte dieser vor etwa zwei Monaten auf die vereinseigene Homepage. Darunter war auch eine Strafanzeige gegen die fragliche Bearbeiterin, die auf „versuchten Mord“ lautete.
Die Angestellte der Arbeitsagentur hatte der Hartz-IV-Empfängerin nach deren Angaben den Regelsatz völlig gestrichen und begründete diesen Schritt damit, dass jene zu wenige Bewerbungen geschrieben hätte. „Mindestens vier“ waren ihr per Eingliederungsvertrag vorgeschrieben; neun hatte sie im fraglichen Monat verfasst. Doch auch Lebensmittelgutscheine erhielt sie wegen der Sanktion über drei Monate hinweg nicht. Bearbeiterin W. fühlte sich durch die eingestellte Strafanzeige öffentlich diffamiert und engagierte eine Rechtsanwältin. Wegen übler Nachrede, Beleidigung und Verleumdung zeigte die Angestellte die Hartz-IV-Empfängerin an. Gegen den Potsdamer Verein ging sie mit einer Unterlassungserklärung vor: Er solle sofort die Dokumente aus dem Internet entfernen und die Kosten für die Anwältin übernehmen, immerhin mehr als 650 Euro. Jürgen W. entfernte die Dokumente nicht, schwärzte aber den Namen der fraglichen Mitarbeiterin.
Den Vorschlag einer gütlichen Einigung, den die Richterin gestern zu Beginn des Verfahrens machte, nahm die Vertretung der Angestellten nicht an. Die Unkenntlichmachung des Namens reichte ihr nicht aus. Die Richterin sieht die Veröffentlichung im Wesentlichen jedoch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, vor allem, da sich die Leser durch die Dokumente beider Seiten selber ein Bild machen können: „Es ist keine plakative Darstellung. Es ist von Interesse, dass auf Missstände aufmerksam gemacht wird – gerade bei Hartz IV.“ Am 19. Mai verkündet sie ihre Entscheidung.
Ich freue mich sehr über moralische Unterstützung! Meinem Mitstreiter, dem Homepagebetreiber Jürgen Weber, geht es genauso. Man versucht uns mundtot zu machen. Es soll uns ein Maulkorb aufgesetzt werden, damit wir zu dem Justizunrecht schweigen. Es wird von der Gegenseite weiterhin gedroht. Die Gegenanwältin rief die Richterin und die Anwältin von Herrn Weber zum Zwecke der Beeinflussung an. Im Gerichtssaal forderte die Gegenseite in energischer, aufgebrachter Art und Weise ein Urteil, damit die Schriftstücke aus dem Internet verschwinden. Die Meinungsfreiheit will die Gegenseite Hartz-IV-Beziehern nicht zugestehen.
Nach der Gerichtsverhandlung hat es sich die Gegenseite überlegt. Nun will sie einen Vergleich. Ein Vergleich zeichnet sich dadurch aus, dass keine Sachverhaltsschilderung und keine rechtliche Würdigung in dem „Urteil“ steht. In einem Vergleich stehen nur die Sätze: „Die Parteien haben sich verglichen. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.“ Der Vorteil besteht für die Gegenseite darin, dass das Justizunrecht gänzlich totgeschwiegen wird und wir auf unseren Kosten sitzen bleiben, also den anteiligen Gerichtskosten und Herr Weber auf den Anwaltskosten. Um den Vergleich zu erreichen, hat die Gegenseite auf die Richterin und die Anwältin von Herrn Jürgen Weber eingewirkt. So sieht es in unserem liberalen, demokratischen Rechtsstaat aus!
Bei dieser finanziell Abhängigen handelt es sich um Diana H., die letztes Jahr auf der bundesweiten Delegiertenkonferenz der Montagsdemobewegung die Klage gegen den Hartz-IV-Regelsatz vor dem Bundesverfassungsgericht vorgestellt hat. Diana H. ist die treibende Kraft in dem Verfahren gewesen. Sie setzt sich sehr energisch für andere Menschen ein. Bekommt die Arge-Mitarbeiterin eine „Angriffsprämie“?
Seit letzter Woche jagt in der EU eine Krisensitzung die nächste. Mit einem gigantischen Finanzpaket in Höhe von 750 Milliarden Euro versucht die EU, dem drohenden Staatsbankrott einer Reihe von Mitgliedsländern entgegenzuwirken. Nach Griechenland sind Spanien, Portugal, Irland und Italien mittlerweile ebenfalls akut davon bedroht. Inzwischen handelt es sich um eine Krise der gesamten EU, und es besteht die erneute Gefahr eines Zusammenbruchs des gesamten Weltfinanzsystems. Auslöser der hektischen Schmiedung des 750-Milliarden-Euro-Pakets war das koordinierte Vorgehen von Investment- und Hedgefonds vor allem aus den USA, die auf den Staatsbankrott weiterer EU-Länder und auf Währungsschwankungen zwischen Dollar und Euro gewettet haben, um davon zu profitieren, wenn ganze Volkswirtschaften pleite gehen. Die Spekulation hat inzwischen eine dominierende Rolle in der Finanzwelt eingenommen, um Höchstprofite zu machen. Die Menschenverachtung des Kapitalismus steigt ins Unermessliche!
Die Methode ist einfach: Internationale Großbanken verschulden sich in Euro und tauschen dieses Geld in eine gegenüber dem Euro steigende Währung um, zum Beispiel den Schweizer Franken. Nach dem weiteren Verfall wird zurückgetauscht und die Kursdifferenz als Riesengewinn eingestrichen. Die Umsätze durch die Spekulation auf Währungsdifferenzen belaufen sich heute auf 3,2 Billionen US-Dollar am Tag! Das Krisenmanagement der Regierungen hat durch ihre billionenschweren „Rettungsschirme“ für Banken und Konzerne eine gigantische Staatsverschuldung hervorgebracht. Auch das ist eine sprudelnde Quelle für gigantische Gewinne. Allein 76 Milliarden. Euro an Zinsen wirft die öffentliche Hand in Deutschland in diesem Jahr den Banken in den Rachen. Mit dieser Summe könnten auf einen Schlag zwei Drittel der Schulden aller Kommunen beglichen oder fast zwei Millionen Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst finanziert werden!
Doch jetzt ist das Krisenmanagement selbst in die Krise geraten, und der Kollaps droht. Deshalb gehen die Herrschenden dazu über, die Bevölkerung offen anzugreifen. Der Chef des „Bundesverbands der deutschen Industrie“, Keitel, gab dazu am 18. Januar 2010 die Richtung vor: „Die Ära von ‚Retten macht Spaß‘ geht zu Ende. Wer die Krise staatlich alimentiert, verlängert sie nur. Wir wissen wohl, dass eine Vollbremsung allen Beteiligten mehr schadet als nützt. Deshalb plädiere ich für einen raschen, aber weichen Übergang. Machen wir uns nichts vor: Das wird schmerzliche Einschnitte bedeuten!“
Das gegenüber Griechenland diktierte drastische Programm zur Abwälzung der Krisenlasten ist die Speerspitze dieser Pläne. Dort soll exemplarisch durchgepeitscht werden, was auf die Bevölkerung in anderen Ländern noch zukommt. Doch immer weniger Menschen in ganz Europa sind bereit, die Rechnung des internationalen Finanzkapitals zu bezahlen, das mit seinen skrupellosen Spekulationen ganze Volkswirtschaften in den Ruin stürzt. „Völker Europas erhebt euch“ – das war am 4. Mai 2010 an der Athener Akropolis zu lesen. Der mutige Kampf in Griechenland fordert unsere volle Solidarität in ganz Europa! Wenn das griechische Volk mit seinem Widerstand erfolgreich ist, wäre das ein Signal für den Kampf in anderen europäischen Ländern. Hoch die internationale Solidarität!
Nicht die Griechen haben „über ihre Verhältnisse gelebt“, sondern die Monopole, die Banken und Spekulanten leben schon lange „über ihre Verhältnisse“. „Griechenlandhilfe“ ist nicht Hilfe fürs Volk, im Gegenteil, es ist abermalige „Bankenrettung“ für HRE, Commerzbank, West-LB – und immer mit dabei: Die Deutsche Bank! Am Wochenende waren Veranstaltungen mit Vertretern des griechischen Widerstands. Es gab Berichte von direkten demokratischen Aktionen der Massen, zum Beispiel regelmäßig während der Abendnachrichten eigene Lautsprecherdurchsagen in Wohngebieten, um Gegenöffentlichkeit zum Medienmonopol herzustellen. Eine Gruppe von 50 Lehrern besetze Fernsehsender während der Nachrichten und verlas eine Erklärung. Bei dem Vorfall mit drei Toten in einer Bankfiliale, in der während des Generalstreiks gearbeitet wurde, gibt es den Verdacht, dass die Schuldzuweisung an die Demonstranten inszeniert wurde, denn die Brandursache ist ungeklärt.
Wir müssen voneinander lernen, denn was heute in Griechenland los ist, geschieht morgen in Spanien und Portugal – und schließlich auch bei uns in Deutschland. IWF und EU haben die Souveränität Griechenlands aufgehoben: Laut Lissabonner Vertrag, auf den auch die Agenda 2010 und die Hartz-Gesetze zurückgehen, haben sich die 27 Mitgliedstaaten verpflichtet, militärisch gegen Widerstand vorzugehen und dazu die national Souveränität zu verletzen. EU-Kommissar Oettinger fordert, der Haushalt der Staaten müsse vorgelegt und „Daumenschrauben“ angelegt werden. Dann dürfen Regierungen noch frei entscheiden, ob sie lieber Steuern erhöhen oder Löhne kürzen! Koch, Mappus und andere fordern eine „härtere Gangart“ in Deutschland. Gemeint sind Steuererhöhungen und die Streichung staatlicher Ausgaben für Kinderbetreuung und Bildung.
Auf der ganzen Welt nehmen die Kämpfe gegen Ausbeutung und Unterdrückung zu. Es gibt Bürgerkrieg in Thailand, wobei die „Rothemden“ teilweise für muslimische Interessen und den früheren Präsidenten eintreten. Hintergrund ist auch hier jedoch der Kampf gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf das Volk. Es gibt keine sozialen Sicherungssysteme in Thailand. Deshalb geht der Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung hier ganz schnell in revolutionäre Gärung über! Erinnern wir uns an Argentiniens Staatsbankrott vor ein paar Jahren: Auf das IWF-Diktat folgte der Hungeraufstand „Argentinazo“. Nacheinander stürzten vier Präsidenten, es kam zu revolutionärer Gärung in ganz Lateinamerika – und die Schulden wurden gestrichen!
15.000 Menschen gingen in Madrid gegen ein Krisenprogramm der Regierung auf der Straße, das „drastische soziale Einschnitte“ vorsieht. In Berlin gibt es am Mittwoch dieser Woche eine Demonstration des Bündnisses „Wir zahlen nicht für eure Krise“. Im Aufruf heißt es: „Wir sind alle Griechen und Griechinnen! Das Gebot der Stunde ist europäische Solidarität! Nicht die als faul verleumdeten griechischen Arbeiterinnen und Arbeiter sind schuld an der Krise, sondern ein System, in dem nicht für die Bedürfnisse der Menschen, sondern für Profit produziert wird. Die Krise heißt Kapitalismus! Wir fordern: Die Banken und Konzerne müssen zahlen! Streichung der Schulden Griechenlands! Gegen das neoliberale Spardiktat! Stoppt die Kürzungen von Löhnen, Renten und Sozialkahlschlag! Stoppt die Hetze gegen die griechische Bevölkerung! Gemeinsamer Widerstand europaweit! Solidarität mit dem Kampf der Arbeiter(inne)n und Jugendlichen in Griechenland!“
In Hamburg findet am Samstag dieser Woche eine Diskussionsveranstaltung der MLPD mit ihrem Landesvorsitzenden Joachim Griesbaum unter dem Titel „Solidarität mit dem Kampf des griechischen Volkes“ statt. Beginn ist um 19 Uhr, und zwar in der Bartelstraße 21 im Schanzenviertel, in den Räumen der ATIF/AGIF (Toreinfahrt neben Reisebüro). Der Eintritt beträgt zwei, ermäßigt einen Euro. Aus Bremen fahren wir mit dem Zug dorthin, günstig per „Niedersachsenticket“. Treffpunkt ist um 17:15 Uhr am Bahnhofshaupteingang.
Kurz erwähnen muss ich noch die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko, denn Verursacher BP vertuscht und lügt! Aus dem Bohrloch strömt zwölfmal so viel Öl wie zugegeben, nämlich alle vier Tage so viel wie aus dem Wrack der „Exxon Valdez“ vor 21 Jahren: neun bis 13 Millionen Liter pro Tag! Demonstranten fordern, das BP-Vermögen zu beschlagnahmen und zur Rettung der Umwelt einzusetzen. Es darf keine weiteren Ölbohrungen geben, bevor das „Leck“ geschlossen ist! Die verantwortlichen Umweltverbrecher müssen streng bestraft werden! Rettet die Umwelt vor der Profitgier der Monopole!
Deserteursdenkmale stehen zumeist als Einzelexemplare, oftmals erst nach heftigen Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Ortsgewaltigen, in verschiedenen Städten dieser Republik. So zum Beispiel in München, wo die DFG-VK im Jahre 1987 das Denkmal „Den Deserteuren aller Kriege“ aufstellte. In Potsdam ziert seit 1989 das „Denkmal für den unbekannten Deserteur“ den „Platz der Einheit“. Am 1. September 1994 wurde in Braunschweig ebenfalls ein Deserteursdenkmal enthüllt, und seit 1998 gibt es ein Denkmal in Bernau bei Berlin, das an die pazifistische Haltung vieler Deserteure erinnert.
Bremen hat sein Denkmal „Dem unbekannten Deserteur“ seit 1986. In jenem Jahre wurde es von der Gruppe „Reservisten verweigern sich“ im Foyer des Gustav-Heinemann-Bürgerhauses aufgestellt. Kurz danach kam es in der Bürgerschaft zu heftigen Kontroversen mit der CDU, die das Denkmal wieder entfernt sehen wollte. Mit den Stimmen von SPD und Grünen wurde der Antrag jedoch abgelehnt. Es gab sogar eine handfeste Erpressung von höchster Stelle! So wusste der Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann zu berichten, dass der damalige Kriegsminister Manfred Wörner (CDU) vom seinerzeit amtierenden Bremer Bürgermeister Wedemeier die Entfernung mit den Worten verlangte: „Das Deserteursding muss weg, sonst bekommt Bremen keine Rüstungsaufträge mehr!“ Doch die Rüstungsbetriebe bestehen munter weiter, und das Vegesacker Denkmal eben auch!
Nun bekam es von einem zweiten Denkmal Besuch: Seit dem 17. Mai 2010 steht im Foyer auch das vom Aktionskünstler Joachim „Bommel“ Fischer geschaffene mobile Deserteursmahnmal, das bereits am Antikriegstag 2008 während zweier Kundgebungen mit Baumann auf dem Marktplatz und anschließend auf der Altmannshöhe gestanden hatte. Im Rahmen der Aufstellung gab es eine kleine Feierstunde mit anschließender Diskussion. Beide Denkmale stehen jetzt im Bürgerhaus für einige Zeit einträchtig nebeneinander!
Hierzu ein Termin: Am 31. Mai 2010 laden die DFG-VK Bremen und das Projekt „Internationale Friedensschule Bremen“ zu einem Gespräch zum Thema „Historische und aktuelle Motive zum Thema Desertion“ ein. Die Veranstaltung findet um 19:30 Uhr im Foyer des Gustav-Heinemann-Bürgerhauses Vegesack, Kirchheide 49, statt.
1.Die Freiheit der Menschen in Deutschland wird nicht am Hindukusch verteidigt. Ginge es wirklich um die Freiheit der Afghanen, dann sollte sich doch jeder der dort eingesetzten Soldaten mal die Frage stellen, wie es um die Freiheit der Menschen in Dafur (Sudan) gestellt ist oder in anderen Ländern, in denen es nicht um wirtschaftliche Interessen geht! Hier wird offensichtlich mit total verschiedenen Maßstäben gemessen, oder werden die Bundeswehrsoldaten für den Afghanistaneinsatz von allen Befürwortern dieses Einsatzes aus Parlament und Regierung doch nur missbraucht?
Bundeswehrsoldaten sind keine Fremdenlegionäre, aber jeder Soldat, der sich für diesen Einsatz verpflichtet, wird in meinen Augen zum Söldner. Auch wenn er vielleicht persönlich keinen Blutzoll hierfür zahlt, so muss doch jeder Soldat mit einer Traumatisierung rechnen. Mit Sicherheit wird diese aber nicht durch fehlende warme Duschen oder Luxusscheißhäuser in Form von Dixiklos verursacht! Propagandasoldaten, die so etwas zum Besten geben, werden ihren Kameraden mit Sicherheit keinen Gefallen tun, denn genau hierdurch tragen sie zur Stigmatisierung der Betroffenen bei. Jede Mutter, jeder Vater, jede Ehefrau und auch andere Verwandte sollten jungen Männern in Deutschland raten, sich nicht mehr bei der Bundeswehr auf Zeit zu verpflichten, um sie hierdurch vor einem Albtraum zu schützen, der vielleicht ein Leben lang nicht mehr endet. Meinem jüngsten Sohn habe ich diesen Rat auch bereits gegeben, und er hat es verstanden.
Es geht in Afghanistan um wirtschaftliche Interessen! Dafür lohnt sich weder eine Traumatisierung oder vielleicht auch noch der „Heldentod“. Der Afghanistaneinsatz ist der Alptraum! Nur der sofortige Abzug aller Soldaten kann daran etwas ändern. „Von deutschem Boden nie wieder Krieg“, diese Aussage muss ab sofort und in der Zukunft wirklich von allen Menschen in Deutschland unterstützt und endlich Wirklichkeit werden! Die Anzeige gegen Bundespräsident Horst Köhler kann deshalb jeder friedliebende Mensch in Deutschland eigentlich nur richtig heißen.
2. Unsere Petition bezüglich einer Winterbekleidungshilfe für Kinder wurde für erledigt erklärt, da sie „nicht abhilfefähig“ sei. Es erfolgte insbesondere der Hinweis, dass es sich um freiwillige Leistungen der Kommunen handele, da die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger auf Bundesebene festgesetzt werden, und dass die notwendigen Haushaltsmittel hierfür in der Stadtgemeinde Bremen nicht zur Verfügung stünden. Anscheinend ganz im Gegensatz zu Hilfen europäischer und deutscher Banken! Mir ist allerdings nicht bekannt, wie die Bremische Bürgerschaft hierzu im Bundesrat gestimmt hat.
Ob der Petitionsausschuss mit dieser Entscheidung der Bremer Landesverfassung gerecht wird, darüber sollte sich vielleicht jede Bürgerin und jeder Bürger der Hansestadt selbst ein Bild machen. Hätte man allen betroffenen Kindern in Deutschland die dringend notwendige Hilfe als Soforthilfe gezahlt, wären zum Beispiel für 2,7 Millionen Betroffene 810 Millionen Euro erforderlich gewesen. Das sind wirklich Peanuts im Vergleich zu den Summen, die einem jetzt von der Politik bezüglich der Hilfen für den Euro um die Ohren geschlagen werden!