Kosten der Unterkunft gemäß SGB II sind Miete, Heiz- sowie Nebenkosten, Kosten der Wohnungssuche, Mietdeponat, Makler-, Umzugs- und Renovierungskosten. Die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft liegt bereits seit 2005 in der alleinigen Verantwortung der Freien Hansestadt für die Bürgerinnen und Bürger in Bremen. Doch Bremen drückt sich: Die Vorgaben des Bundessozialgerichts sind klar, aber Bremen setzt diese Vorgaben nicht um.
Im Gegenteil, es zeichnet sich eine weitere Mittelverschwendung ab: „Außerdem will die Behörde ein Wohnungsmarktgutachten vorbereiten. Es soll helfen festzulegen, wie hoch der Mietzuschuss für Menschen sein darf, die Arbeitslosengeld II beziehen.“ So stand es im „Weser-Kurier“ vom 6. November 2009. Erneut wird ein bestelltes (oder gestelltes?) Gutachten zu den Mieten der Betroffenen erwogen. Doch nur mit einem Gutachten sind die Anforderungen der Einzelfallprüfung gemäß Bundessozialgericht nicht zu erfüllen. Hinzu kommt, dass die bisherigen Gutachten nur Berichte waren!
Bremen verweigerte und verweigert immer noch vielen Betroffenen die volle Erstattung der Kosten der Unterkunft. Es geht nach wie vor nicht um einen Mietzuschuss wie beim Wohngeld, sondern um den Ersatz der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft. Wer als Betroffene(r) einen Eigenanteil zu Miete und Heizkosten zahlt(e), sollte umgehend den vollen Betrag einfordern, auch vier Jahre rückwirkend. Wie dies geht? Wir gehen mit! Aktuell mit Widerspruch gegen einen noch nicht rechtsgültigen Bescheid und ansonsten mit dem Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X.
Wer einen Antrag nach § 44 SGB X stellt, folgt einer Empfehlung von Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter! Eigentlich müsste die Bagis diese Bescheide ohne Antrag berichtigen, weil sie wissentlich falsch erstellt wurden, oder? Die Mietobergrenzen wurden ohne gerichtsfeste Grundlage willkürlich festgelegt!
2. Die Bremer Arge, die Bagis, wird abgewickelt. Im Wesentlichen macht dann die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsvermittlung und zahlt die Regelleistung, die Freie Hansestadt Bremen trägt die Kosten der Unterkunft und die sozialen Hilfen. Damit wird auch klar, wer die Betroffenen schikaniert! Es kann nicht mehr in einer Sitzung der Sozialdeputation gesagt werden: „Wir wissen nicht, wie die Bagis damit umgeht!“ Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter ist zwar bereits jetzt gegenüber der Bagis zur Dienstaufsicht verpflichtet – doch mit welchem Ergebnis? Unwissenheit ist wohltuend, aber 2011 vorbei! Vorbei ist auch die Arbeitslosigkeit zweiter Klasse!
Wir in Bremen werden diesen Senat daran messen, wie Kundenfreundlich die Änderung vollzogen wird. Die Verantwortung kann dann nicht mehr verschleiert werden. Umso größer werden die „Schleiertänze“ vor der Umstrukturierung werden! Es gibt genug Möglichkeiten zur besseren und effektiveren Arbeit dieser Behörde(n). Dazu gehören Bescheide über zwölf Monate, Umsetzen der Urteile, gegebenenfalls unter Vorbehalt für laufende Verfahren (wie beim Steuerbescheid).
3. Die FDP fordert erneut mehr Strafen bei Hartz IV, so der „Weser-Kurier“ vom 8. November 2009. Gemeint sind Leistungskürzungen um zehn, 30 oder sogar bis 100 Prozent. Bei Jugendlichen wird stärker sanktioniert. Bei ihnen bedeutet 100 Prozent Leistungskürzung auch kein Geld für die Wohnung! Eine Sanktion ist bei einer Verfehlung möglich. Die Zahl der Verfehlungen kann jederzeit durch eine höhere Auflagendichte erhöht werden. Die Einsparungen durch Sanktionen sind bereits im Haushalt eingeplant. Insofern ist die einzusparende Summe vorgegeben. Zu den Einsparungen gehört auch die Leistungsverweigerung.
Nur Sanktionen wegen der Ablehnung eines Jobs sind selten, denn es gibt diese Jobs nicht. Sanktionen wegen Nichtwahrnehmung eines Termins sind fragwürdig, wenn es nur um ein Routinegespräch geht. Sanktionen werden oftmals nach fragwürdigen Kriterien verhängt. Sie sind ungerechtfertigt und angreifbar. Jede Sanktion ist eine Strafe, die in dieser Härte selten von einem Gericht verhängt wird. Jede Sanktion bedeutet die Senkung des ohnehin zu niedrigen Regelsatzes. Diese Sanktionen können mit einem Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X bis zu vier Jahre rückwirkend aufgerollt werden.
Die Sanktionierten werden selten darüber aufgeklärt, dass sie Lebensmittelgutscheine erhalten können. Zusätzlich wird auch mit diesen Gutscheinen noch schikaniert, weil nur ein Gutschein über den vollen Betrag ausgestellt wird. Bei den Gutscheinen wird kein Wechselgeld herausgegeben. Ein Gutschein bedeutet einmal einkaufen und alles transportieren und lagern können. Die Behörde ist zu einer angemessenen Stückelung dieser Gutscheine verpflichtet. zum Beispiel zu zehn Euro.
In dem Artikel steht, dass Sanktionen mit besonderen Unterstützungsmaßnahmen einhergehen. Außer der Gutscheinausgabe steigt der Druck, eine Ein-Euro-Tätigkeit zu akzeptieren. Dies ist oftmals die einzige Möglichkeit, nicht zu hungern. Als Nebeneffekt gelten diese Betroffenen nicht mehr als arbeitsuchend. Die Sanktion hat gewirkt, oder? Sanktioniert wurden auch gesamte Bedarfsgemeinschaften, früher Familie genannt. Dies haben bereits Gerichte für unzulässig erklärt, aber es passiert trotzdem! Daher ist jede Sanktion einen Besuch in einer Beratungsstelle wert, bereits bei der Anhörung!
Die Aussage, dass Sanktionen die Arbeitsaufnahme fördern, ist schon hinsichtlich des vorherigen Beispiels sehr fragwürdig. Ausgewiesen in der aktuellen Arbeitsmarktstatistik ist die Beendigung der Arbeitslosigkeit (Seite 4): „Zu- und Abgänge von Arbeitslosen. Insgesamt beendeten im Land Bremen im Oktober 7.598 Personen ihre Arbeitslosigkeit, 11,2 Prozent beziehungsweise 961 weniger als im Vormonat und 1,9 Prozent beziehungsweise 139 mehr als im Vorjahr. 2.407 Arbeitslose wurden in Erwerbstätigkeit integriert. Das waren 7,5 Prozent beziehungsweise 195 weniger als im Vormonat und 10,1 Prozent beziehungsweise 271 weniger als im Vorjahr. Hier zeigt sich, dass die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes im Vergleich zu 2008 abgenommen hat.“
Von 7.598 Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit beendeten, haben nur 2.407 Menschen eine Arbeit gefunden! Über den Verbleib der Mehrheit sagt diese Statistik nichts aus. Ein Jugendlicher unter 25 Jahren, der mit einer hundertprozentigen Kürzung sanktioniert wurde, ist nicht mehr arbeitslos nach den Regeln dieser Statistik. Er hat seine Arbeitslosigkeit beendet, genauer: Seine Arbeitslosigkeit wurde beendet! Der Betroffene wurde entlassen in die Obdachlosigkeit! Arbeit aufgenommen? Nein, aus der Statistik geflogen! Ist dies die gewünschte Perspektive? Sicher nicht. Aber es ist die Gegenwart!
4. Herr Alt, Vorstand bei der Bundesagentur für Arbeit, ist gegen die Erhöhung des Schonvermögens, weil damit Missbrauch betrieben werden könne: Ältere Menschen könnten vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden und Sozialleistungen beanspruchen. Herr Alt müsste eigentlich wissen, dass die 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr bis zur Rente festgenagelt sein müssen! Verfügbar sein dürfen nur 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr plus einmalig 750 Euro. Insofern ist die von ihm beschriebene Entwicklung nicht zu befürchten.
Herr Alt sagt, nur 11.000 Anträge seien bisher wegen zu hohen Schonvermögens abgelehnt worden. Scheinbar stimmt auch diese Statistik nicht! Die Kinderbetreuung soll seit Jahren den Arbeitszeiten angepasst werden. Warum zulasten der Arbeitslosen zweiter Klasse? Es gibt auch im Hause der Bundesagentur andere Sparmöglichkeiten, etwa bei Bewerbungspflicht, Laufzeit der Bescheide, Anwendung der Gerichtsentscheidungen, Vorbehaltvermerke zur Vermeidung von Widersprüchen et cetera. Doch vergleichen wir die Bestimmungen zum Schonvermögen der Arbeitslosen zweiter Klasse mit anderen Unterhaltsregeln.
Im „Weser-Kurier“ vom 9. November 2009 heißt es „Die Kinder stehen in der Pflicht“. In diesem Artikel geht es um die Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern. Die Eltern leben in einem Altersheim und können mit ihrer Rente und der Leistung der Pflegeversicherung die Kosten nicht decken. Das Sozialamt springt ein und versucht, dieses Geld von den Kindern beizutreiben. Eine vergleichbare Situation: Wenn die Kinder nicht zahlen, muss der Steuerzahler zahlen. Beim Unterhalt nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch gibt es viele Ausnahmen. Ich beschränke mich hier auf Vermögen, das vorhanden sein darf, bevor die Unterhaltsverpflichtung greift.
Im „Weser-Kurier“ war folgendes Beispiel zu lesen: „Wer ein Bruttoeinkommen von 4.000 Euro monatlich hat und als Unterhaltspflichtiger 45 Jahre alt ist, kann ein Vermögen von 116.000 Euro besitzen, denn fünf Prozent des jährlichen Bruttoarbeitsverdienstes des bisherigen Berufslebens mit vier Prozent fiktiver Verzinsung sind als Vermögen geschützt. Wer ALG II beantragt und 45 Jahre alt ist, darf 41.250 Euro Vermögen besitzen, davon 7.500 Euro verfügbares Vermögen (45 mal 150 plus einmal 750 Euro) und 33.750 Euro in besonderen Verträgen, die bis zum Rentenbeginn festgeschrieben sind. In beiden Beispielen zählt selbstgenutztes Wohneigentum nicht zum Vermögen.
Beim Arbeitslosen zweiter Klasse wird unterstellt, dass die neue Regierung den Betrag tatsächlich von 250 Euro auf 750 Euro erhöht und tatsächlich in allen Fällen auf die Verwertung selbstgenutzten Wohneigentums verzichtet. Beim unterhaltsverpflichteten Normalbürger werden Schulden oder Verbindlichkeiten vom Vermögen abgesetzt, beim Arbeitslosen zweiter Klasse nicht. Beim Normalbürger darf die Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen nicht zu einer unzumutbaren Absenkung des Lebensstandards führen, zum Beispiel sind alle bereits eingegangene Verpflichtungen aus Betreuungsverträgen für die Kinder absetzbar, egal ob es um Tennis, Reiten oder Nachhilfe geht. Einsetzen muss er nur 50 Prozent der zumutbaren Summe.
Ganz anders beim Arbeitslosen zweiter Klasse. Er erhält höchstens zwölf Monate 160 Euro und dann noch einmal genauso lange 80 Euro Armutsgewöhnungszuschlag. Für jedes Kind gibt es 80 beziehungsweise 40 Euro. Er muss somit alle Verträge möglichst bald aufkündigen beziehungsweise ruhend stellen. Er verliert bei einer Lebensversicherung erhebliche Substanz. Er erhält für sein noch nicht schuldenfreies selbstgenutztes Wohneigentum kein Geld für die Tilgungsleistung. Er muss mit seiner Bank entsprechende Vereinbarungen treffen, um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Die dadurch höhren Zinszahlungen hat die Arge zu erstatten.
Die Regelungen zur Vermögensanrechnung bei den Arbeitslosen zweiter Klasse wurden von den Bestimmungen zur Vermögensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe abgeschrieben. Diese wurden vom Bundessozialgericht als ungültig verworfen. Die Verfahren laufen noch! Den Gesetzgeber kümmert es nicht. Aber jeder Arbeitslose zweiter Klasse sollte gegen die Verwertung seines Vermögens mit Widerspruch und notfalls Klage vorgehen. Wie dies geht? Wir gehen mit! Zur Abwendung der vorstehenden Widrigkeiten kann der 45-Jährige Arbeitslose zweiter Klasse nur das Schonvermögen von 7.500 Euro einsetzen, soweit er es überhaupt hat. Um Lebensversicherungen als Altersvorsorge anerkannt zu bekommen und damit den höheren Freibetrag zu nutzen, muss vor dem Antrag auf ALG II die Auszahlung und Beleihung vor dem Renteneintritt ausgeschlossen werden. Diese Beträge liegen auf Eis!
Ganz anders als beim unterhaltsverpflichteten Normalbürger. Er kann sein Vermögen ohne solche Vorschriften anlegen, wie er will. Selbst wenn dieser Betrag auf dem normalen Girokonto liegt, ist er vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher. Für die Arbeitslosen zweiter Klasse, die wegen einer Vermögensverwertung nur darlehnsweise oder kein ALG II erhalten, werden von den Argen oftmals auch keine Leistungen zur Arbeitsvermittlung gezahlt, es ruhen alle Fördermöglichkeiten zur Arbeitsaufnahme, und es werden keine sozialen Hilfen gewährt. Auch hier hilft Widerspruch und notfalls Klage.
5. In den vorstehenden Beiträgen habe ich viel über das Fehlverhalten der Argen angemerkt. Daher kümmert euch, macht es wie die reichen Leute: Legt jeden Bescheid mit neuem Inhalt einer Beratungsstelle vor! Geht nicht allein zum Jobcenter, seid mutig und nehmt eine Begleitung mit! Allein dadurch werden viele Konflikte vermieden. Berücksichtigt, dass ein Drittel der Mitarbeiter(innen) nur befristete Verträge haben, dass es immer noch keine einheitliche Personalvertretung in dieser Behörde gibt, dass die Teams strikt erfolgsorientiert geführt werden, dass jede(r) Mitarbeiter(in) einer laufenden EDV-gestützten Überwachungsmöglichkeit unterworfen ist und weisungsgebunden handeln muss!
Geht daher unvoreingenommen an die Sache – mit Begleitung! Wer dies beherzigt und alle Unterlagen nur gegen Empfangsbestätigung bei der Arge abgibt, hat in jedem Fall weniger Stress. Wenn trotzdem etwas schiefgeht, Widerspruch und notfalls Klage einlegen – in aller „Freundschaft“! Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Wir kommen auch in eure Gruppe, um den Ablauf einer Begleitung zum Amt zu besprechen: Wie bereite ich dies vor? Worauf muss ich als Begleitung achten? Worauf muss ich als Betroffener achten? Vereinbaren können wir dies alles auf der Bremer Montagsdemo, jede Woche um 17:30 in Bremens „guter Stube“
6. Im Hafen wird kein Geld mehr verdient? Die Mitarbeiter des „Gesamthafenbetriebsvereins“ wehren sich gegen Lohnkürzungen. Die Beschäftigen der „Bremer Lagerhaus GmbH“ sollen ebenfalls auf Lohn verzichten! Gleichzeitig kündigt die BLG dem GHB die „Freundschaft“. Ob der Vorstand der BLG auch eine Kürzung der Vergütung zu erwarten hat, oder reichen die Grausamkeiten gegenüber den Mitarbeitern zum Prämienerhalt? Der Vorstandsvorsitzende der BLG hat im Jahr 2008 knapp über eine Million Euro erhalten, so der „Weser-Kurier“ vom 7. November 2009. Ich bin auf die Zahlen für 2009 gespannt! Eine Verdienstminderung durch Kurzarbeit muss er nicht befürchten. Freiwillig darf er auf Einkommen verzichten! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Endlich hat es auch das sogenannte Verteidigungsministerium gemerkt: Die Bundeswehr ist in Afghanistan im Krieg! Was Franz-Josef Jung partout nicht zugeben wollte, räumt jetzt wenigstens sein Nachfolger ein. In diesem Punkt ist er mal ehrlich. Der 9. November ist in vielerlei Hinsicht ein historischer Tag, denn vom Zeitpunkt des „Mauerfalls“ an fielen auch sämtliche Schamgrenzen, die unser Land noch vom unverhohlen kriegerischen Großmachtstreben trennten.
Im Krieg geschehen bekanntlich furchtbare Verbrechen, die oftmals nie geahndet werden. Ich bleibe dabei, wie auch immer die Juristen dies drehen und wenden mögen: Die Bombardierung der Tanklastzüge bei Kundus war ein Kriegsverbrechen! Aber zu Guttenberg stellt sich voll dahinter. „Angemessen“ findet der schneidige Bundeswehrzögling das Vorgehen, bei dem selbst nach Nato-Angaben über 142 Menschen umgebracht wurden. Sogar das Kriegsbündnis ist der Meinung, dass Oberst Klein eigenmächtig gehandelt hatte. Es sieht allerdings ganz so aus, als ob sein Verbrechen niemals geahndet werden wird. Bedauerlicher Kollateralschaden eben!
Eine Militärgerichtsbarkeit gibt es (noch) nicht, und Zivilgerichte werden sich dort mit allen erdenklichen Spitzfindigkeiten herausmogeln. Dennoch und jetzt erst recht gilt unsere Forderung: Kriegsverbrecher gehören bestraft! Es wird allerhöchste Zeit, dass die Bundeswehr aus Afghanistan verschwindet! Deshalb hat das „Friedensforum“ den Aufruf Bremer Bürgerinnen und Bürger „Bundeswehr raus aus Afghanistan“ beschlossen, der hier auch unterzeichnet werden kann.
Er hat folgenden Wortlaut: „Seit acht Jahren, länger als der Zweite Weltkrieg gedauert hat, führen westliche Staaten Krieg in Afghanistan, darunter auch Deutschland. Der Krieg hat in keiner Weise zum Frieden geführt, im Gegenteil: Die Kampfhandlungen haben in den letzten Jahren zugenommen und sich auf Pakistan ausgedehnt. Die Folgen des Krieges sind Zehntausende Tote und Verletzte, mehr und mehr auch unter der Zivilbevölkerung. Millionen Menschen leiden an Hunger und Unterernährung. Unter dem Militäreinsatz greifen Drogenproduktion, Korruption, Rechtlosigkeit und Willkür immer mehr um sich. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung will den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Das Parlament hat diesen Mehrheitswillen immer wieder missachtet. Berliner Regierungskreise ziehen jetzt sogar in Betracht, die nächstfällige Verlängerung des Mandats im Dezember 2009 mit einem Beschluss zur Aufstockung der deutschen Truppen von 4.500 auf 7.000 Soldaten zu verbinden. Machen Sie zusammen mit uns Druck auf die Regierung. Fordern Sie mit uns: Bundeswehr schnellstmöglich raus aus Afghanistan!“
1. Endlich wird öffentlich, was die leidtragenden Hartz-IV-Bezieher seit Jahren am eigenen Leibe spüren müssen: dass sogenannte Bewerbungstrainings den Erwerbslosen in der Regel nichts bringen. Dies brachte nun eine Studie des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ in Nürnberg an den Tag. IAB-Experte Joachim Wolff sagte, dass solche Trainings keinen vorteilhaften Effekt auf die spätere Beschäftigungsquote hätten. Das Institut untersuchte, ob Bezieher vom ALG II nach einem Bewerbungstraining eher einen regulären Job fänden als solche, die diese„Fördermaßnahme“ nicht über sich ergehen lassen mussten. Irgendwie geht es nicht in die Köpfe, dass es keine Vollbeschäftigung mehr geben wird, solange die Arbeitszeit nicht bei vollem Lohnausgleich radikal verkürzt wird! Durch Bewerbungstraining entstehen auch keine neuen Arbeitsplätze, doch lassen sich durch diese meist sinnlosen Kurse die Arbeitslosenstatistiken aufhübschen, weil die Kursteilnehmer darin nicht mehr auftauchen. Aber gewisse Trägergesellschaften verdienen sich damit eine goldene Nase!
2. Bei der Berufsberatung Jugendlicher der Agentur für Arbeit in Rheine wird bereits unterschieden, ob die Kinder aus „normalen“ oder aus Hartz-IV-Familien stammen. Die Jugendlichen müssen im Anmeldebogen zur Berufsberatungs-Sprechstunde in den persönlichen Daten neben ihrem Grad einer eventuellen Schwerbehinderung angeben, ob ihre Eltern ALG II beziehen oder nicht. Erst im Anschluss daran wird nach Schulabschlüssen und schulischen Daten gefragt. Für die Berufsberater scheint es von immenser Bedeutung zu sein, ob die Jugendlichen aus einem Haushalt kommen, wo die Eltern Transferleistungen beziehen. In Berlin sollen Schüler einer Hauptschule im Unterricht Anträge auf das ALG II ausgefüllt haben müssen. Ob das nun einer Vorbereitung auf ihren weiteren Lebensweg gleichkommen sollte? Erfindet die Bundesagentur für Arbeit den neuen Berufszweig„Arbeitslosengeld-II-Bezieher“, der dann in den entsprechenden„bildungsfernen Schichten“ generationsübergreifend quasi vererbt wird, wie früher die Berufe der Landwirte, Bergarbeiter, Stahlkocher oder der privilegierten Pharmareferenten oder Zahnärzte?
Dass selbst die Diskriminierung der Kinder von Hartz-IV-Eltern so dreist und ungeniert vorgeführt wird, macht überaus deutlich, wie tief die von Politikern und Medien inszenierte Stigmatisierung bereits im Bewusstsein der Bevölkerung verankert ist. Was soll also ein Berufsberater mit dieser Art von Information anfangen können? Soll es ihm beim Sortieren helfen, nach dem Motto: die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen? Da könnten die immer rarer werdenden Ausbildungsplätze doch gleich auf die Kinder aus „normalen“ Familien begrenzt werden, und die aus Hartz-IV-Familien müssen dann halt mit ausbeuterischen, den Jugendlichen außer Frust nichts bringenden Ein-Euro-Jobs und MAE-Maßnahmen vorlieb nehmen. Auf Nachfrage erklärte die Bundesagentur für Arbeit, dass der beigefügte Vordruck nicht den zentralen Vorlagen der Bundesagentur für Arbeit entspreche. Es sei für die berufliche Beratung und Orientierung vollkommen unerheblich, ob der Jugendliche selbst oder seine Eltern ALG II bezögen. Mich persönlich überzeugen Fakten und nicht gegenteilige Beteuerungen!
3. Angesichts der von Schwarz-Gelb geplanten Verkürzung des Wehr- und des Zivildienstes von neun auf sechs Monate bereitet sich der „Paritätische Wohlfahrtverband“ auf den Ausstieg aus dem Zivildienst vor. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, sagte, eine Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate hieße den Anfang vom Ende des Zivildienstes überhaupt einzuläuten, weil sich dann Zivildienstleistende nicht mehr vernünftig einsetzen ließen. Von den 500.000 Menschen, die unter dem Dach des Wohlfahrtsverbandes arbeiten, sind 15.000 Zivildienstleistende. Weil die Ausbildung auf den Fahrzeugen der Rettungsdienste drei Monate dauere, brächten die insgesamt sechs Monate Zivildienst dann nichts mehr. Bei der Pflege, der Arbeit mit Behinderten oder in Kindergärten sei es den Betreuten nicht zuzumuten, alle halbe Jahr die Bezugsperson zu wechseln.
Schneider sieht allerdings die Möglichkeit, den Verlust durch Freiwillige zu kompensieren, wenn die Politik mitspielte und mehr Geld bereitstellte. 2009 standen den 85.000 Zivildienstleistenden etwa 35.000 junge Menschen gegenüber, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren. Komisch, dass hier niemand auf die Idee kommt, dass die anstehende Pflegearbeit von normal bezahltem und dafür ausgebildetem, fest angestelltem Personal verrichtet werden muss! Bei Handwerksarbeiten wird doch auch nicht erwartet, dass anstehende Arbeiten von „Freiwilligen“ ausgeführt werden! Ich befürchte eine massive Ausweitung der Sklavenarbeit in Form von Ein-Euro-Jobs bei dieser sozialen Arbeit, wie sie in der Regel schnell und unbürokratisch von der Arbeitsagentur genehmigt und sogar massiv vorangetrieben wird, zum Leidwesen der ausgebeuteten Ein-Euro-Jobber und der zu Pflegenden. Warum soll eigentlich immer der Staat den Lohn bezahlen und immer weniger der Arbeitgeber, der doch auch den dicken Reibach damit macht? Weil beide unter einer Decke stecken?
4. Leider sind immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen auf die kostenlosen Lebensmittel bei den „Tafeln“ angewiesen. Zu den Bittstellern müssen sich zunehmend Menschen gesellen, die selbst erwerbstätig sind. Edeltraut Graeßner, Vorsitzende des „Landesverbands der Tafeln in Niedersachsen und Bremen“, sagte, der Ursprungsgedanke der „Tafeln“, Obdachlose zu versorgen, habe sich damit stark gewandelt. Das findet sie berechtigterweise total beängstigend. Ihrer Schätzung zufolge suchen in Niedersachsen etwa 100.000 Kunden eine der 95 Tafeln regelmäßig auf. Natürlich sind die Gründe dafür in immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen, Niedriglöhnen, Kurzarbeit, befristeten Verträgen und einem fehlenden Mindestlohn zu suchen, wodurch die prekären finanziellen Situationen entstehen!
Ich finde es überaus beschämend, dass die „Tafeln“ in diesem reichen Land bundesweit rund eine Million Menschen in rund 858 Hilfseinrichtungen mit Lebensmitteln versorgen. Es sollte vorrangige Aufgabe jedes Staates sein, sich um das Wohlergehen seiner Bürger und nicht bloß um das seiner Banker und Manager zu kümmern! Es muss die Aufgabe der Politik sein, dafür zu sorgen, dass jeder Mensch in Würde leben kann, ohne die abgelaufenen Lebensmittel wie Müll aus den Supermärkten (fr-)essen zu müssen, die diesen so kostenlos entsorgen können und sich dafür noch das Mäntelchen des „Gutmenschen“ umhängen dürfen. Darum muss eine Grundversorgung entwickelt werden, die ohne Verfolgungsbetreuung ausgegeben wird und es müssen endlich vernünftige Mindestlöhne geschaffen werden. Der Staat darf sich nicht länger aus seiner Verantwortung stehlen und muss die staatliche Verarmungspolitik stoppen. Leider ist eine solche Forderung mit einem schwarz-gelben Gruselkabinett nur sehr schwer umzusetzen!
5. Alltägliche Menschen in außergewöhnlichen Situationen zu beobachten, scheint einen gewissen Reiz auszuüben. So werden von fast allen Sendern mit großem Erfolg Doku-Seifenopern ausgestrahlt. Bloß wird es immer schwieriger, Menschen zu finden, die sich im Fernsehen zur Schau stellen wollen. Als neuester Trend zeichnen sich die„fiktiven Dokumentationen“ ab. Diese sogenannten Scripted Realities ähneln den Doku-Seifenopern, obwohl die Personen in Wirklichkeit gecastete Darsteller sind. Dabei werden Konflikte und Dialoge durch ein Drehbuch vorgegeben. Den Zuschauern müssen offenbar immer krassere Geschichten aufgetischt werden, wo Menschen fremdgehen, sich Eifersuchtsdramen liefern, unglaublich dick sind oder sonst wie auffallen.
Imke Arntjen von „030-Casting“ hat in ihrer Datenbank fast alles, was der Markt verlangt. Wenn von einer Produktionsfirma eine Hartz-IV-Familie gesucht sucht, durchforstet sie gezielt ihre vielen Kontakte. Die Zuschauer lassen fühlen und wollen sehen, wie sich andere scheinbar schämen? Jetzt erklärt sich mir auch, wie es sein kann, dass sich in bestimmten Sendungen, wo zur Treibjagd auf angebliche Hartz-IV-Betrüger und Sozialschmarotzer geblasen wird, einige Menschen hinstellen und mit Namen öffentlich sagen, sie würden schwarz arbeiten. Ich hatte mich immer gefragt, wie blöde oder leichtsinnig mensch sein kann! Aber so? Wenn fiktive Dokumentationen im TV wirkliche Fälle ersetzen, kann ich eigentlich gleich ausschalten. Ich weiß schon, warum ich bestimmte Sender nie angucke!
6. In Bergen griff letzten Freitag ein Mann einen Mitarbeiter der dortigen Arge mit einem Messer an. Der 45-jährige Angestellte der Agentur für Arbeit erlitt eine Stichverletzung am Unterarm und musste ambulant behandelt werden. Nach polizeilichen Ermittlungen war der Täter vermutlich ein „Kunde“ der Arge und hatte wahrscheinlich einen Termin bei dem Mitarbeiter. Was hätte er dort sonst wollen können? Der Täter flüchtete und wurde später von der Polizei verhaftet und als psychisch krank in eine Klinik eingewiesen. Die Gewerkschaft Verdi warnte vor einer Kriminalisierung von Leistungsempfängern und sprach sich für verbesserte Sicherheitsmaßnahmen aus. Gewalt ist natürlich der falsche Weg, um sich zur Wehr zu setzen! Aber ich kann verstehen, dass die psychischen Erkrankungen, das „Ausrasten“ von Menschen zunimmt, die permanent um ihre Wohnung, ihre Miete, ihr Geld zum Vegetieren kämpfen müssen. Das wird vielen mittels Verfolgungsbetreuung ständig streitig gemacht, weil sie sich weigern, einen Sklavenjob anzutreten, eine schweinische „Eingliederungsvereinbarung“ zu unterschreiben oder weil der Sachbearbeiter zustehende Rechte oder Gelder aberkennt, die Miete nicht überweist, das Geld nicht aufs Konto kommt, die Bezüge um 100 Prozent gekürzt werden oder welche Schikane sich hier noch anhäuft und dann zum „Durchknallen“ führen kann! Leute geht nicht allein zur Arge! Schreibt Widersprüche, geht zum Sozialgericht, holt euch dort euer Recht!
7. Nach den Vorstellungen des „Bundesverbands Mittelständische Wirtschaft“ sollen sich Arbeitnehmer wegen der Wirtschaftskrise verstärkt Arbeitsplätze teilen. Der Verbandschef Mario Ohoven sagte der Gazette mit den vier Großbuchstaben, dass bei Personalabbau zwei halbe Stellen besser als eine ganze seien. Da könnten sich Beschäftigte mit ähnlichen Tätigkeiten den Arbeitsplatz teilen. Arbeitgeber sollten sich öfter zusammenschließen, um Mitarbeiter gemeinsam in mehreren Betrieben zu beschäftigen. Der Bremer Professor Rudolf Hickel kritisierte den Vorschlag: Er halte ihn nicht für ein probates Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Für mich handelt es sich hierbei um eine absolute Schnapsidee, weil dann noch mehr Menschen mit halber Stelle ihr halbiertes Gehalt mit ALG II aufstocken müssen und dabei noch am Gängelband der Verfolgungsbetreuung hängen würden! Ein echter Fortschritt also!
8. Die „Kölner Erwerbslosen in Aktion“ setzten mal wieder eine kreative Idee um, als sie bei einer ungewöhnlichen Werbe-Aktion für den „Kölner Erwerbslosen-Anzeiger“ fast die ganze Auflage beschlagnahmten, um diese innerhalb der Kölner Argen konzertiert zu verteilen. Es war ein Gemisch aus „Zahltag“-Aktion und „Antrittsbesuch“ bei den Mitarbeitern einer neu verpflichteten Security-Firma, als die Mitarbeiter und Besucher zweier Arge-Standorte ein (Frei-)Exemplar überbracht bekamen. Eine etwa 20-köpfige Meute flitzte durch die Etagen, verbreitete eine gewisse Unruhe und diverse Flyer. Sie öffneten die Türen und sagten ihren Standardspruch auf:„Juten Tach, ich bring Ihnen Ihr Abo! Und denken Sie bitte an die Monatsbeiträge!“ Dabei stießen sie teils auf Interesse, teils auf Ratlosigkeit oder auf amüsante Gereiztheit. Irritation gab es auch bei der Security, deren Mitarbeiter harsch die Aktion unterbinden wollten.„Haltet euch da raus!“, rief man ihnen zu, wobei man sich auf eine offenbar erfolgversprechende Strategie im Umgang mit Ordnungshütern bezog, die am Samstag zuvor bei Auseinandersetzungen in Duisburg funktioniert hatte. Diese Art von Aktivität, um die Arge-Mitarbeiter aufzuklären, gefällt mir sehr!
1. (Refrain:) Doof geborn ist keiner, doof wird man gemacht!
Und wer behauptet: „Doof bleibt doof!“, der hat nicht nachgedacht.
Doof geborn ist keiner, doof wird man gemacht!
Und wer behauptet: „Doof bleibt doof!“, vor dem nehmt euch in Acht!
Erika ist mies und fad, doch Papi ist Regierungsrat,
Drum macht sie ganz bestimmt das Abitur.
Paule ist gescheit und schlau, doch sein Vater ist beim Bau,
Drum geht er bis zur neunten Klasse nur. (Refrain)
Einigen hilft alle Welt, doch den meisten fehlt das Geld,
Sie müssen dauernd kämpfen für ihr Recht.
Darum Kinder aufgepasst, dass ihr euch nichts gefallen lasst,
Denn keiner ist von ganz alleine blöd! (Refrain)
2. Mit Sicherheit ist es richtig, die Petition nach Streichung des Sanktionsparagraphen 31 SGB II zu unterstützen. Aber auch diese bringt den nötigen Widerstand gegen Hartz IV nicht auf den Punkt, denn was ist mit all den Menschen, die überhaupt nicht sanktioniert werden, aber aufgrund viel zu niedriger Regelsätze vielleicht ab dem 20. eines Monates trotzdem Kohldampf schieben? Was ist mit den Frauen, die tagsüber mehrere Kinder versorgen müssen und spät abends in einem Supermarkt beispielsweise putzen gehen?
Gute Bildung für alle? Mit knurrendem Magen lernt es sich besser? Kinder werden nicht sanktioniert, aber aufgrund der fehlenden Geldmittel oftmals nicht satt und mit vernünftigen warmen Klamotten versorgt. Auch von Bildungsgutscheinen wird man nicht satter! Schüler(innen) weiterführender Schulen wird ab der elften Klasse oftmals kein kostenloses Schulticket für die Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr bewilligt, aber sanktioniert werden auch diese nicht.
Der Hartz IV-Empfänger, der den ganzen Tag einer Erwerbsarbeit nachgeht, wird ebenfalls nicht sanktioniert. Vergisst er aber seine Brotzeit mitzunehmen, muss er quasi den ganzen Tag Kohldampf schieben, da für die außerhäusliche Verpflegung kein oder nur sehr wenig Geld vorgesehen ist. Den angeführten Personenkreisen würde die Aufhebung der Sanktionen kaum weiterhelfen. Ihre Lebensbedingungen würden sich hierdurch überhaupt nicht verbessern.
Deshalb müssen so schnell wie möglich das linke bedingungslose Grundeinkommen, der Mindestlohn und eine radikale Erwerbsarbeitszeitverkürzung her. Mindestens 1.000 Euro für jeden in Deutschland lebenden Menschen, egal wie alt! Seit Jahren werden in Deutschland ungefähr 46 Milliarden Erwerbsarbeitsstunden im Jahr geleistet. Demgegenüber stehen 44 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter. Verrichtete jeder von ihnen die gleiche Zeit an Erwerbsarbeitsstunden, so wären dies nur vier Stunden am Tag.
Man könnte jeden Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, für jede geleistete Erwerbsarbeitsstunde beispielsweise zehn Euro für die in Anspruch genommene Arbeitskraft an den Staat zu zahlen, zuzüglich zur Entlohnung der Arbeitnehmer. So nähme der Staat 460 Milliarden Euro zusätzlich an Steuern ein. Hiervon sowie von den Löhnen, Gehältern, Dienstbezügen und natürlich auch von den Profiten der Unternehmer ließe sich dann ein gleiches bedingungsloses Grundeinkommen für alle in Deutschland lebenden Menschen finanzieren, vom Säugling bis zum Greis, welches allen Menschen ein menschenwürdiges und schönes Leben ermöglichen würde!
So funktionierte ein bedingungsloses Grundeinkommen zugleich als Familienlastenausgleich. Jeder junge Mensch in Deutschland hätte optimale Chancengerechtigkeit für Schule und Studium. Vielen Frauen, die heute vom guten Willen der Partner abhängig sind und oft nur auf Basis der sogenannten 400-Euro-Jobs arbeiten können, brächte dies eine wesentlich bessere finanzielle Unabhängigkeit. Studienabgänger und spätere Intellektuelle oder Akademiker könnten nicht mehr allein aufgrund ihres Studium höhere Löhne beanspruchen, da sie in diesem Fall keine Kredite hierfür zurückzahlen müssten. Auch sie würden nur an Lebensqualität gewinnen. Stress und Hetze gehörten für viele Menschen der Vergangenheit an. Mit sozialistischem Gruß.
3. Geehrte Frau Bundeskanzlerin! Was ist, wenn zwei das (fast) Gleiche tun? Es gibt viele Mütter in Deutschland mit unterschiedlich vielen Kindern. Manche Mütter möchten nur im Haushalt tätig sein und sich selbst um die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder kümmern. Andere Frauen und Mütter möchten Familie und Beruf vereinbaren. Diese Frauen sind, wenn sie Kinder haben, oftmals aufgrund des Fehlens einer flächendeckenden Versorgung mit Kindergärten, Babykrippen und Horten auf Tagesmütter angewiesen. Wenn diese mehrere Kinder betreuen, geschieht das meistens innerhalb einer Fünftagewoche mit bis zu täglich acht Stunden. Solche Tagesmütter haben also einen geregelten Arbeitstag, eine geregelte Freizeit, und sie beziehen eine Entlohnung, indem sie für Kinderbetreuung bezahlt werden. Entsprechend ist auch ihre gesellschaftliche Anerkennung.
Bei Müttern mit mehreren Kindern, die lieber „nur Hausfrau und Mutter“ sein wollen, sieht das ganz anders aus. Diese Frauen werden nicht für ihre Tätigkeiten bezahlt, obwohl sie oft zwölf Stunden am Tag und mehr beschäftigt sind, meistens auch sieben Tage in der Woche. Freizeit, Urlaub oder persönliche Selbstbeschäftigung fallen weitgehend flach, und gesellschaftliche Anerkennung ist oftmals überhaupt nicht gegeben. Häufig werden diese Frauen sogar noch diskriminiert und in den Schmutz gezogen.
Daher meine Fragen an Sie, Frau Bundeskanzlerin, die ich Sie bitte, allen Hausfrauen und Müttern und natürlich auch mir zu beantworten: Was wollen Sie unternehmen, damit alle Hausfrauen und Mütter in Deutschland mindestens die gleiche gesellschaftliche Anerkennung erlangen wie zum Beispiel Tagesmütter? Muss nicht ein Erziehungsgehalt für alle Lebensgemeinschaften mit Kindern in Deutschland eingeführt werden, um die Ungleichheit zu beseitigen? Mit freundlichen Grüßen.
4. In Sachen Winterbekleidungshilfe für Kinder hat sich Heike Heibusch von der Fraktion der Linkspartei gemeldet und angefragt, was von ihnen erwartet werde an parlamentarischen Aktivitäten beziehungsweise Unterstützung. Dann vermeldete Leo Stefan Schmitt von der Linksfraktion, dies sei Thema der Frühbesprechung und eine entsprechende Anfrage in Vorbereitung. Es wurde darum gebeten, den Antrag der Montagsdemo zu faxen. Offenbar will die Linksfraktion unseren Antrag inhaltlich übernehmen und in die Bürgerschaft einbringen. Ich finde das in Ordnung von der Bremer „Linken“!
5. Geehrte Frau Kanzlerin! Mehr als zwei Drittel der deutschen Bevölkerung sind gegen den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Diese zwei Drittel der Menschen kommen aus allen Bevölkerungsschichten. Somit dürften auch zwei Drittel aller Intellektuellen und Akademiker gegen diesen Einsatz sein. Nun berufen sich allerdings die Abgeordneten des deutschen Bundestages oftmals auf ihr Gewissen und teilen den Menschen oder auch ihren Wählern mit, dass sie es als Gewissensentscheidung ansehen, wenn sie beispielsweise für einen Kriegseinsatz stimmen. Eigentlich müssten jetzt alle Bürger dieses Staates, die gegen einen solchen Kriegseinsatz sind, ein schlechtes Gewissen bekommen, wenn die große Mehrheit im Parlament das anders sieht.
Deshalb jetzt meine Fragen an Sie, Frau Kanzlerin: Darf Deutschland aufgrund der Verträge mit den Siegermächten, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschlossen wurden, überhaupt an einem Kriegseinsatz teilnehmen? Ist der Afghanistan-Einsatz ein Kriegseinsatz, immerhin wurde er vom derzeitigen Verteidigungsminister als solcher bezeichnet? Müssen Sie nicht spätestens jetzt, da zu Gutenberg dies klarstellte, den sofortigen Rückzug anordnen? Ich bitte Sie, mir diese Fragen ganz eindeutig zu beantworten! Mit freundlichen Grüßen von einem ehemaligen Portepee-Unteroffizier der deutschen Bundesmarine.
Der 9. November ist ein ganz besonderer Tag. Im Rathaus versammeln sich abends viele Jugendliche, um der faschistischen Reichspogromnacht am 9. November 1938 zu gedenken. Das ist gut so, denn diese Erinnerung muss wachgehalten werden, und der Kampf gegen die faschistische Gefahr ist nach wie vor sehr wichtig. Aber nicht nur dieses Ereignis hat heute seinen Jahrestag.
Am 9. November 1918 wurde der Kaiser gestürzt und fand die erste sozialistische Revolution in Deutschland statt. Am 9. November 1989, heute vor 20 Jahren, fiel schließlich die Berliner Mauer. Was da zusammenbrach, war aber nicht der Sozialismus: Von den Volksmassen weggefegt wurde das bürokratisch-kapitalistische, zutiefst volksfeindliche Honecker-Regime, das sich nur mittels einer gewaltig aufgeblähten Stasi so lange hat halten können und das sich völlig zu Unrecht sozialistisch nannte. Heute wird in der Presse so getan, als ob dies das Werk von Kohl, Bush und Gorbatschow gewesen sei.
Es war aber das Volk, das die Geschichte schrieb. Deshalb muss die Lehre daraus für uns auch heute sein: Ein Volk kann eine Regierung zum Rücktritt zwingen! Deswegen steht unsere Montagsdemo-Bewegung gegen Hartz IV auch ganz bewusst in Tradition der Montagsdemo-Bewegung der DDR und verwendet den Satz: „Das Volk sind wir!“ Seit letztem Montag gibt es eine weitere Montagsdemo in Deutschland: 100 Milchbauern im Schwarzwald-Baar-Kreis gingen letzten Montag auf die Straße für faire Bezahlung ihrer Arbeit – und ab sofort jeden Montag! Herzlichen Glückwunsch und willkommen im Club!
Seit letzter Woche wird auch bei Opel wieder gekämpft. Der Kurs der Betriebsratsspitze, mit Verzicht auf Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der Vermeidung von Kämpfen hat jämmerlich Schiffbruch erlitten. Als Dank kündigte General Motors eine „harte Sanierung“ mit Massenentlassungen an. Ob bei Opel, Quelle oder den Hafenarbeitern: Lohnverzicht hat noch nie einen Arbeitsplatz gerettet, wohl aber der Kampf! Da können und werden die Kollegen der betroffenen Branchen und Betrieben von den Montagsdemos lernen und sich mit ihnen verbinden. Dann kann etwas Großes daraus werden!