„Der Aufschwung kommt bei den Menschen an!“ Doch wann kommt er zu uns Rentnern, sag mir, wann? Wir haben vier Jahre lang keinen Inflationsausgleich bekommen, und bei den Armen und Rentnern wird wird noch viel mehr genommen!
Manager, Politiker kriegen den Hals nicht voll! Wer sagt mir, wo das Regieren noch hinführen soll? Während sich arme Menschen schön verschämt verstecken, tun sich die Bosse gierig die Taschen vollstecken!
„Bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt“, lautet, was aus fast jeder deutschen Firma schallt! Die reichen Wirtschaftsführer, die mit der Peitsche knallen, sie lassen sich keine Gehältergrenze gefallen!
Politik wird nicht nur von den Politikern gemacht, missratene Politik wird von den Wirtschaftsbossen erbracht! Welches Land kann auf Dauer solche „Bosse“ mitfinanzieren, doch für arbeitswillige Menschen bösartig zuknallen die Türen?
Wer hätt’ auch gedacht, dass seine Rente durch Ein-Euro-Jobs wird kleiner und dass unser Rentensystem sich fast befindet im Abfalleimer? Drum singen wir alle das Lied für den Aufschwung!
Merkel, liebe Merkel, was raschelt im Baum? Das sind die vielen Rentner, die siehst du wohl kaum! Du siehst nur die Reichen, viel Geld und viel Macht. Darum hast du an die Armen auch lang nicht gedacht!
Merkel, liebe Merkel, was raschelt im Busch? Das sind eure Diäten, schnell her, husch-husch-husch! Die Rentner geh’n leer aus, das ist so gewünscht. Der „Aufschwung“, der wird uns mit bunter Farbe getünscht!
Merkel, liebe Merkel, was raschelt im Haus? Das ist die Armenschwere, sie hält’s nicht mehr aus! Die Reichen sind reicher, die Armen sehr arm, darum schlägt jetzt die Schere für uns alle Alarm!
Bosse, liebe Bosse, was raschelt im Sack? Das sind die vielen Leute, das ist euer „Pack“! Viele kriegen gar nichts, und ihr kriegt so viel! Mit Peitsche und Zuckerbrot nur kommt ihr an das Ziel!
Hüseyin Yildirim vom Sportverein „TUS International“ und Sportübungsleiterin Iris Piechaczek-Moustafa, Kosmetikerin und Reikilehrerin, sind zwei von mehreren Mitgliedern der hiesigen Ortsgruppe des „Wohlfahrtsverbandes der Volkssolidarität“. Diesen möchten wir in Bremen bekanntmachen und etablieren. Die „Volkssolidarität“, einer der größten Wohlfahrtsverbände, wurde 1945 in Ostdeutschland gegründet und hat dort versucht, die größte Not nach dem Zweiten Weltkrieg zu lindern.
Gleichzeitig ist Iris Piechaczek-Moustafa neben Petra Klatte auch Mitbegründerin des Bündnisses „Bremer Bürger und Bürgerinnen gegen die Diskriminierung der Obdachlosen“. Dieses Bündnis setzt sich für alle Menschen ein, die sich auf den Straßen und öffentlichen Plätzen unserer Stadt aufhalten, auch für Bettler und Straßenmusikanten, die durch Platzverweise diskriminiert werden. Wir möchten eine Bewegung werden und uns als Vertreter aller Bremer Gruppen einmal im Monat treffen, um gemeinsame Aktionen und Demonstrationen zu diskutieren und zu planen.
Dabei soll ein gemeinsamer Austausch stattfinden, um auf die soziale Not und vielgestaltige Ungerechtigkeit in unserer Stadt hinzuweisen und ständig in der Öffentlichkeit präsent zu halten. Durch einen Runden Tisch möchten wir versuchen, dem derzeitigen Unrecht etwas Positives entgegenzusetzen und durch Bündelung der Kräfte der gegenwärtigen Bremer Politik, der Politik Bürgermeister Böhrnsens und seines Koalitionspartners, Grenzen aufzuzeigen, damit sie wie beim Fußballspiel die Rote Karte sieht!
Wir meinen: Nur mit einer starken basisdemokratischen Bewegung und mit einem Wohlfahrtsverband, der sich viel stärker für die Interessen seiner Mitglieder einsetzt, können alle Mitmachenden diesem Sozialkahlschlag entgegenwirken, der Zerstörung von Natur, Tier und Mensch, Körper und Geist! Wir möchten wieder Wärme in diese immer kälter werdende Stadt Bremen bringen, ihre Bürger vor dem Erfrieren bewahren, das Eis schmelzen lassen – durch Wärme, die sich in ihren Herzen entfacht, durch Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit Blick auf ökologische und lebenserhaltende Zusammenhänge.
Der gesamte Mensch als mitfühlendes, würdevolles und gerechtes Wesen muss beachtet werden! Daher möchten wir Interessengruppen aus Gewerkschaften, Menschenrechts-, Friedens-, Ökologie- oder Tierschutzbewegungen, spirituell ausgerichtete Menschen, Religionsgemeinschaften und viele andere mehr ansprechen, sich unserer Bewegung oder dem Wohlfahrtsverband anzuschließen. Unser Leitspruch dazu lautet: „Suche, was verbindet, und nicht, was trennt!“ Wir möchten in Bremen ein Zeichen setzen und Hoffnung, Vertrauen, Liebe und Frieden verbreiten!
Wenn Sie Lust haben beim Mitgestalten Ihrer eigenen Zukunft, und wenn Sie Bremen wieder als eine lebenswerte Stadt der Hoffnung, des Vertrauens, der Liebe und des Friedens – darin ist natürlich der soziale Friede mit eingeschlossen – sehen möchten, dann rufen Sie uns einfach an, denn dies ist Ihre Stadt und Ihre Zukunft! Fragen zum Wohlfahrtsverband und zur politischen Bewegung beantworten Ihnen gerne Petra Klatte (Telefon 0421/548 7951), Iris Piechaczek-Moustafa (0421/627 837) und Hüseyin Yildirim (0421/897 6365 oder 0174/768 359). Wir freuen uns sehr, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen!
Des Weiteren möchten wir auf eine spektakuläre „Gräfin-Emma-Aktion“ hinweisen, die vom Obdachlosenbündnis durchgeführt wird. Sie findet am Mittwoch, dem 19. Dezember 2007, um 12 Uhr im „Kapitel 8“ an der Domsheide statt. Wir freuen uns über rege Beteiligung! Ansonsten wünschen wir allen Bremerinnen und Bremern eine besinnliche Weihnacht, Gesundheit, Glück und Zuversicht und ein schönes Jahr 2008!
Am Freitag, dem 14. Dezember 2007, las ich im „VOX-Text“, dass in den Krankenhäusern immer mehr Personal eingespart wird. Nach einer Statistik der „Deutschen Krankenhausgesellschaft“ wurden in diesem Jahr 15.000 Stellen abgebaut, vor allem bei der Pflege. Eine hohe Behandlungsqualität ist dadurch akut gefährdet. Wehe dem, der krank wird und einem Krankenhausaufenthalt nicht entgehen kann!
Die Politiker – angeblich Volksvertreter – haben derweil ein ernstes Problem: Sie sind sehr beunruhigt, weil so viele Bundesbürger immer noch nicht genügend für ihre Rente vorsorgen. Da werden Menschen durch Hartz IV in Not und Elend getrieben, haben kaum Geld, ihre hungrigen Kinder satt zu bekommen – und im selben Atemzug wird gefordert, Vorsorgemaßnahmen für die Rente zu treffen. Welch ein Hohn!
Viele Hartz-IV-gepeinigte Menschen werden das Rentenalter gar nicht erleben, das wissen die Politiker sehr wohl. Auch die ständig steigende Suizidwelle, die derzeit jährlich 10.000 Menschenleben kostet, ist dem Bundestag bekannt, wird aber weiterhin der Bevölkerung verschwiegen. Auch dass jedes Jahr weit über 100 Kinder umgebracht werden, ist bundesweit bekannt! Mir schwant dabei nichts Gutes.
Das Sozialressort plante, unter anderem bei der Beratungsstelle „Nitribitt“ 400.000 Euro in zwei Schritten einzusparen. Jetzt ist dem nicht mehr so. In der Gruppe „Bürgerinnen und Bürger gegen Obdachlosigkeit“, in der ich Mitglied bin, engagieren wir uns für soziale Gerechtigkeit, Frieden und für Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht und betroffen sind. Es sind mehr Männer als Frauen obdachlos. Hier stellt sich die Frage: Prostituieren sich Frauen, um einen Unterschlupf zu erhalten, und sind mehr Frauen von Obdachlosigkeit betroffen, als wir ahnen? Heutzutage ist Prostitution legal, Frauen können sozial abgesichert sein. Tun sie „es“ trotzdem freiwillig? Frauen, die aus ökonomischer Not ihren Körper verkaufen, tun das nicht freiwillig, egal in welchem Erdteil sie leben!
In ihrer Bildchronik „Die verborgene Geschichte der Frauenarbeit“ schreibt Anke Wolf-Graaf unter anderem treffend: „Prostitution ist eindeutig ein Kennzeichen der patriarchalischen Gesellschaft. Frauen zu bezahlten Objekten der Befriedigung männlicher Sexualität zu machen, hat es bislang nur in von Männern beherrschten Zeitepochen gegeben. Prostitution als ‚ältestes Gewerbe der Welt‘ oder als ‚natürlichen Bestandteil‘ jeder möglichen und denkbaren Gesellschaftsform anzusehen, halte ich für vollkommen falsch. Dahinter mögen verborgene Wünsche von Männern stecken, und vor allem die Unterstellung, dass Frauen ‚von Natur aus‘ zur Prostitution neigen.“
Die Prostitution ist nicht mit der freien Liebe gleichzusetzen. Alexandra Kollontai sagt: „Die freie Liebe bedeutet erstens die volle Freiheit, zweitens die Gleichheit und Aufrichtigkeit kameradschaftlicher Solidarität. Geht eine Frau aus finanzieller Not der Prostitution nach, kann nicht von Freiwilligkeit, Kameradschaft und gegenseitiger Solidarität die Rede sein! Egal in welchem Land es Prostitution gibt, überall spiegeln sich die patriarchalischen Strukturen wider.“
Die Geschäftemacher mit der Zwangsprostitution verschleppen Frauen aus Osteuropa oder Asien gegen ihren Willen mit falschen Versprechungen nach Westeuropa. Umso wichtiger ist es, dass in Bremen die Einrichtungen für Prostituierte und für vergewaltigte Frauen erhalten bleiben. Gegen seinen Willen Geschlechtsverkehr zu haben, aus welchen Zwängen auch immer, ist wie Vergewaltigung! Den Frauen gehört geholfen, aus der Prostitution herauszukommen! Frauen, die sich aus Verzweiflung prostituieren, sollen nicht verachtet werden! Es steht ihnen zu, sozial abgesichert zu sein. Sie sollten die Möglichkeit haben, aus der Prostitution auszusteigen!
Prostitution ist ein Alarmzeichen dafür, dass die patriarchalischen Verhältnisse überhand nehmen, egal ob Frauen oder vereinzelt auch Männer diesem Gewerbe nachgehen. Es wird in vielen Medien als „gut“ oder „notwendig“ dargestellt. Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass die Würde des Menschen zutiefst verletzt wird, wenn Frauen und Männer der Prostitution nachgehen!
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Morgen, Kinder, wird’s nichts geben,
Morgen werden wir nur schau’n:
Welch ein Jubel, welch ein Leben,
Wird im Haus des Nachbarn sein!
Einmal werden wir noch wach,
Heißa, dann gibt’s wieder Krach!
Wie werden dann die Augen glänzen,
Blinzelnd aus dem Tränental,
Denn vor unsern grünen Kränzen
Wirken Gaben eher schal.
Wisst ihr noch, wie vor’ges Jahr,
Es am Heiligabend war?
Wisst ihr noch, das Räderpferdchen,
Von der kleinen Nachbarin,
Das in der Küche, an dem Herdchen,
Munter sich das Feuer fing?
Einmal wurden wir noch wach,
Dann lag all’s in Asche brach.
Welch ein kalter Tag voll Sorgen,
Ohne Chancen, wissen wir.
Unsere Gesetze sorgen
Viel zu lange schon dafür.
Oh gewiss, wer sich nicht wert,
Der macht irgendwas verkehrt!
1. Mal wieder sind Hartz-IV-Betroffene Ziel von Diskriminierung! Seit 2002 untersucht der Bielefelder Soziologe Wilhelm Heitmeyer Fremdenfeindlichkeit, Rassenhass und Diskriminierung in Deutschland. Im sechsten Band seiner Untersuchung „Deutsche Zustände“ stellt er fest, dass die Fremdenfeindlichkeit „signifikant“ gesunken ist – als Folge der gesunkenen Arbeitslosenzahlen. Wo er die tatsächlich erkenne will, ist mir jedoch ein Rätsel!
Wenn das eigene Leben und der Arbeitsplatz nicht bedroht erscheinen, ist die Ablehnung von Zuwanderern nicht mehr so groß. Die Abwertung von Langzeitarbeitslosen jedoch wächst. Diese und ALG-II-Empfänger werden zur „Zielscheibe öffentlicher Debatten“, warnt Heitmeyer. Obwohl Arbeit die Menschen toleranter mache, sei die Angst vor einem schnellen sozialen Abstieg durch die Hartz-IV-Gesetzgebung weitgehend stabil geblieben. Die sozialen Beziehungen geraten nach der Studie immer mehr unter Druck.
Fast die Hälfte der Befragten stimmt der Aussage zu, dass die meisten Langzeitarbeitslosen nicht wirklich daran interessiert seien, eine Arbeit zu finden. Etwa die gleiche Anzahl gab an, es gebe „Dinge, die wichtiger sind als Beziehungen zu anderen“. Etwa ein Drittel stimmt der Aussage zu, die Gesellschaft könne sich wenig nützliche Menschen und menschliche Fehler nicht mehr leisten. Rund 40 Prozent sind der Ansicht, es werde „zu viel Rücksicht auf Versager“ genommen. 25 Prozent finden, dass „moralisches Verhalten ein Luxus ist, den wir uns nicht mehr leisten können.“
Die Abwertung von Langzeitarbeitslosen geht weniger von Menschen in höheren als von Menschen in unteren sozialen Lagen aus. Das hat etwas mit dem Bestreben zu tun, sich abgrenzen zu wollen. Es gibt zwar weniger Angst vor prekären Verhältnissen und deswegen einen Rückgang von Fremdenfeindlichkeit, aber gleichzeitig hat sich die Qualität des Arbeitslebens verändert, der Druck auf den Einzelnen erhöht. Das sieht man an der wachsenden Zahl von Menschen, die zusätzlich zu ihrem Einkommen noch Hartz IV beantragen müssen.
Auch die sozialen Beziehungen werden unter den Gesichtspunkten von Nützlichkeit und Effizienz gesehen. Das ist ein Indiz für eine verstärkte Ökonomisierung des Sozialen. Der Übergang von der Marktwirtschaft zur Marktgesellschaft ist in vollem Gange. Die Abwertung von Gruppen führt in weiteren Schritten in die Diskriminierung hinein. Abwertungen haben immer den Aspekt einer Voraussetzung für die Absenkung auch von Gewaltschwellen. Wenn sich die Probleme auf einen Sündenbock abwälzen lassen, ist mit dem Rest der Gesellschaft doch alles in bester Ordnung!
2. Laut einer OECD-Studie geht es deutschen Langzeitarbeitslosen immer noch „deutlich besser“ als in vergleichbaren anderen Ländern. Mehr finanzielle Unterstützung erhielten nur noch Arbeitslose in Dänemark und Finnland. Demnach bekommt in Deutschland ein Alleinstehender, der zuletzt durchschnittlich verdient hat, nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit noch 36 Prozent seines letzten Nettoverdienstes als Transferzahlung. Das ist deutlich weniger als 2001: Damals wurden einem alleinstehenden Langzeitarbeitslosen mit ehemals Durchschnittsgehalt 54 Prozent seines letzten Nettoverdienstes ersetzt. Jedoch liegen auch nach der Reform die Transfers in dieser Konstellation über dem OECD-Schnitt von 32 Prozent. Die höchsten Transfers in der OECD erhält mit 59 Prozent des letzten Nettogehaltes ein Langzeitarbeitsloser in Dänemark.
Man geht also schon wie selbstverständlich davon aus, dass bereits nach kurzer Arbeitslosigkeit die Verdienstaussichten um ein Drittel zurückgeschraubt werden müssen, bei erneuter Arbeitslosigkeit dann wieder, und so weiter! Dass bei dieser Praxis der Durchschnittsverdienst aller gleich mitsinkt, wird ebenfalls nicht erwähnt. Außerdem sind 100 Euro nicht gleich 100 Euro, innerhalb der EU, denn dann müsste auch noch der Anteil an Steuern, Energiekosten und so weiter mit in die „Berechnung“! Ich halte die Behauptung, deutsche Arbeitslose bekämen überdurchschnittlich viel Geld, eher für einen Bestandteil der Hetzkampagne gegen uns mit dem Fazit: Uns geht’s noch viel zu gut! Deswegen müssten die Regelsätze weiter gesenkt werden, um entsprechende „Anreize“ zu offerieren, sprich: ökonomischen Druck zur Arbeitsaufnahme ausüben zu können!
3. Zwei Meldungen zu Hartz IV und dem Regelsatz hatten die Medien zwölf Tage vor Weihnachten zu bieten: Eine Untersuchung des DIW stellt fest, dass Hartz IV die Armut in Deutschland erheblich verschlimmert hat. Von Regierungsseite wurde dies immer bestritten – das die erste. Am Abend lehnt dann der Bundestag mit großer Mehrheit 40 Euro Weihnachtsbeihilfe für die Ärmsten im Land ab – das die zweite. Zwei Meldungen, ein Schlag: ins Gesicht der Betroffenen! Es ist schon unglaublich, was hier asozialpolitisch gerade abgeht: Seit über drei Jahren ist beim „Paritätischen Wohlfahrtsverband“ nachzulesen, dass und warum Hartz IV zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel ist – und außer Palaver passiert nichts!
Mit einem Achselzucken wird selbst so eine popelige Weihnachtsbeihilfe von 40 Euro für Hartz-IV-Bezieher abgelehnt, während man im gleichen Atemzug völlig ungeniert, innerhalb von nur einer Woche, den Beschluss fasst, die Diäten der Damen und Herren Politiker um 659 Euro ansteigen zu lassen! Diese mal eben beschlossene Diätenerhöhung übersteigt unanständigerweise sogar bereits den monatlichen Regelsatz eines alleinstehenden Hartz-IV-Empfängers! Es sind ja nicht nur die Diäten: Ein Großteil der Mitglieder des Bundestages haben noch zig Nebenjobs, für die sie ihre Einkünfte laut Gesetz offen legen sollen, es aber nicht tun!
4. Die toten Kinder von Darry und Plauen mobilisieren das Kontrollbedürfnis einer hilflosen Gesellschaft. Dass sich die Öffentlichkeit dennoch regelmäßig „schockiert“, „entsetzt“ und „fassungslos“ zeigt, wenn Kinder wie Kevin, Marvin, Tim oder Jessica verdursten, verhungern oder durch die Hand der Mutter erstickt werden, offenbart allerdings eine ganz andere, eine soziale Pathologie: Um die innere Befriedung der Gesellschaft und ihres Kerns, der Familien, steht es offenbar schlechter als angenommen, und im „Wahrnehmungsschock“ bündeln sich neben echter Betroffenheit auch viel Heuchelei und schlechtes Gewissen!
Wer im Rahmen von Hartz IV Kinder mit 2,57 Euro am Tag abspeist, wer die sozialen Dienste zugunsten des „schlanken Staats“ abspeckt, wer Schulen verludern lässt und Zukunftsfenster für Jugendliche schließt, legt zwar nicht gleich das Messer in die mütterliche Hand, aber er verdunkelt zusätzlich den Horizont für Familien, die – aus welchen Gründen auch immer – Probleme haben. Wenn etwas aus dem Ruder zu laufen droht, ist das Geschrei nach „engmaschiger Kontrolle“ groß. Wo sollte die fürsorgliche Aufmerksamkeit enden, und wo begänne dann die Schnüffelei? Vor allem ist es ja auch nicht so, dass die staatliche Versorgung oder schikanöse Verfolgungsbetreuung nichts mit einigen der traurigen Kinderschicksale zu tun hätte!
So erhebt momentan die Staatsanwaltschaft Bremen Anklage gegen Amtsvormund und Fallmanager von Kevin. In der über hundert Seiten langen Schrift wird beiden Männern „fahrlässige Tötung durch Unterlassen“ vorgeworfen. Nach Aussage des „Weser-Kuriers“ wird von Fachleuten ein juristisch schwieriger Prozess erwartet, da es sich nicht um die eigentlichen Täter handele: Wegen Totschlags wird der drogenabhängige Ziehvater von Kevin, Bernd K., zur Verantwortung gezogen. Dessen dauerhaftes Schweigen zum Vorwurf, den kleinen Kevin zu Tode misshandelt zu haben, trägt nicht gerade erhellend zur Klärung bei. Der verschleppte parlamentarische Untersuchungsausschuss hat die gleiche Wirkung.
Leider wird im „Weser-Kurier“ mit keiner Silbe die wahrscheinliche Mitverantwortung durch die Bremer Bagis an Kevins Tod erwähnt. Im Untersuchungsbericht „Kindeswohl“ steht auf Seite 161, „dass zeitweise versucht wurde, verzögerte Zahlungen als Druckmittel einzusetzen“. Damit ist eine lang geleugnete Praxis der Bagis aktenkundig geworden! Es handelt sich hierbei um eine grobe Rechtsverletzung. Um das offensichtliche Ziel, Bernd K. wegen wahrscheinlicher Arbeitsunfähigkeit aus dem ALG-II-Bezug zu drängen, hätte die Bagis keine verzögerten Zahlungen als Druckmittel einsetzen dürfen! Erst nachdem über die Arbeitsfähigkeit entschieden worden wäre und möglicherweise ein anderer Leistungsträger die Zahlungen an Bernd K. übernommen hätte, wäre die Bagis berechtigt gewesen, ihre Zahlungen einzustellen.
Als Todeszeitpunkt wird der Zeitraum März bis Mai 2006 ermutet. Das ist genau der Zeitraum, in dem Bernd K. mit der verzögerten Auszahlung des ALG II zu kämpfen hatte. Es bedarf nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, wie ein Drogenabhängiger, zu Gewaltausbrüchen Neigender, durch die Nichtauszahlung der ohnehin schmalen Bezüge erst recht gereizt wird und dies wahrscheinlich am hilflosen kleinen Kevin auslässt. Ungeklärt bleibt auch der befremdliche Umstand, warum ein kleines, entwicklungsverzögertes, misshandeltes Kind bei einem drogenabhängigen Mann bleiben muss, der nicht sein leiblicher Vater ist. Weil ein Heimplatz zu teuer ist? Hauptverantwortlicher bleibt der Täter, und dann kommt erst der Staat, aber die Frage sei erlaubt, was der Staat für Rahmenbedingungen schafft, die aus einem Ziehvater einen Mörder machen.
1. Heute in einer Woche ist Weihnachten. Es klingeln die Glöckchen, aber nicht für jeden. Viele Menschen, zahlreiche Familien können sich nichts oder nur wenig leisten. 83 Prozent der Befragten sagen laut „Forsa“-Umfrage, dass bei ihnen, ihren Nachbarn oder Bekannten nichts ankommt vom sogenannten Aufschwung. Bei den Leistungen für die Menschen wird laufend gestrichen: Jetzt hat der Bundestag ohne viel Aufhebens eine Verordnung durchgewinkt, wonach Hartz-IV-Betroffenen, wenn sie länger als drei Wochen krank sind, der Regelsatz um bis zu 35 Prozent gekürzt wird. Es gibt also Grund genug, noch intensiver gegen die Hartz-Gesetzgebung vorzugehen und jeden zum Aktivwerden aufzurufen!
Der Bahnvorstand hat versucht, die Lokführer von der GDL durch mühsamste Zugeständnisse mürbe zu machen. Dabei ist die Solidarität nach wie vor groß für eine kämpferische Richtung, für einen Streik im neuen Jahr. In Russland machen jetzt die Arbeiter des Ford-Werkes bei Sankt Petersburg vielen Kollegen auf der ganzen Welt vor, dass gekämpft werden muss: um höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Die Regierung versucht dort genauso wie andernorts die Streikposten mit Gerichtsbeschlüssen und Milizaktionen wegzubekommen. Aber die Kollegen setzen sich durch und den Streik fort. Weil aber die Streikkassen leer oder ganz klein sind, rufen der „Internationale Automobilarbeiterverband“ und andere Organisationen auf zu spenden. Ich möchte euch vorschlagen, dass auch wir, die Bremer Montagsdemo, uns daran beteiligen und 100 Euro auf ein Solidaritätskonto spenden! Gibt es jemanden, der dagegen ist? Einstimmig angenommen!
Der Kampf um Rechte und Freiheiten und den Erhalt unserer Lebensbedingungen wird internationaler. Bei der Welt-Klima-Konferenz auf Bali kommt nichts heraus. Die USA an der Spitze der Umweltverschmutzer wollen sich nicht verändern, auch wenn die eigene Bevölkerung dies immer intensiver fordert. Es entwickelt sich ein härter werdendes Ringen der Völker der Welt mit den Imperialisten. Jetzt hat auch die bolivianische Regierung unter Evo Morales Gesetze auf den Weg gebracht, die ähnlich wie in Venezuela die Rechte des Volkes stärken sollen. Die USA als Wirtschaftsmacht Nummer eins verlieren an Boden, das macht sie aggressiver und erhöht die Gefahr eines neuen Weltkrieges. Die Montagsdemobewegung ist Teil dieses weltweiten Kampfes um soziale und demokratische Rechte und für den Erhalt einer lebenswerten Welt!
Da heute die letzte Montagsdemo des Jahres 2007 stattfindet, möchte ich Sie, liebe Bremerinnen und Bremer, noch einmal aufrufen: Kommen Sie mit, wenn wir gleich zum Hanseatenhof demonstrieren, unterstützen Sie die Montagsdemo! Wir sind die einzige und regelmäßigste politische Veranstaltung in Bremen, die soziale Probleme und politische Machenschaften aufgreift, aufdeckt und anspricht! Am 7. Januar 2008 heißt es wieder: Um 17:30 Uhr ist 164. Bremer Montagsdemo auf dem Marktplatz. Bis dahin allen ein schönes Weihnachtsfest, ein bisschen Erholung und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wer jetzt noch mit uns feiern möchte, den laden wir ein zu unserem Jahresabschlussfest, das nach der Montagsdemo im „Naturfreundejugendhaus“ in der Buchtstraße stattfinden soll.
2. Am letzten Mittwoch fand der erste Prozess gegen zwei Teilnehmer der Montagsdemo Hannover statt. Im Februar dieses Jahres hatte die Landespolizei in Hannover bei einem geplanten Einsatz den Lautsprecherwagen der dortigen Montagsdemo konfisziert, weil nicht abgezählte 50 Teilnehmer da gewesen wären. Bei der Beschlagnahme sollen insgesamt vier Teilnehmer mit versuchter Körperverletzung Widerstand gegen die Vollzugsbeamten geleistet haben. Der Richter zeigte gleich, was Sache ist, und drohte an, bei Unmutskundgebungen den Saal räumen zu lassen.
Als Zeugen wurden dann lauter Polizeibeamte und ein „unbescholtener“ Bürger gehört, der nicht ernst genommen werden konnte, weil er alles verdreht verstanden hatte. Die Polizisten konnten die Tatverdächtigen im Gericht nicht wiedererkennen. Da aber nach der Festnahme genug Gelegenheit gewesen war, sich die Akte auf der Wache genau anzusehen, war an dem „Sachverhalt“ – die Backpfeife einer Frau für einen Polizisten und Schienbeintritte des anderen Beklagten – nicht zu rütteln.
Nachdem der Richter zwei Stunden Mittag gemacht hatte, folgten Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern. Der Staatanwalt verstieg sich dabei zu einer Schelte für den Anmelder der hannöverschen Montagsdemo, weil er die Situation noch angeheizt habe. Das war auch eine Schelte der Richterin gegenüber, die das Verfahren im Sommer eingestellt hatte. Mit spürbarer Genugtuung verkündete er, dass die Lautsprecheranlage inzwischen vernichtet worden sei. Dann kamen die Urteile.
Die relativ unbeteiligte Frau erhielt 300 Euro Geldstrafe, zu zahlen an „Amnesty International“, der Montagsaktivist 70 Tagessätze zu zehn Euro, weil er ja Hartz-IV-Betroffener sei. Als da ein höhnischer Lacher aufkam, wollte der Richter gleich ein Ordnungsgeld verhängen. Nach einer Entschuldigung ließ er davon ab. Zur Unterstützung der dortigen Montagsdemo fahren wir am Mittwoch noch einmal nach Hannover. Wer mitfahren kann, melde sich bitte bei mir. Wir nehmen wieder an einer Demo teil und wollen den zweiten Teil des Prozesses für die Öffentlichkeit verfolgen und unsere Solidarität zeigen!
1. Die 163. Montagsdemo ist unser Jahresausklang 2007. Der Bremer Weihnachsmarkt ist zu genießen: Er hat etwas Besonderes, eine schöne Stimmung zum Sichwohlfühlen! Außerdem ist er eine der wenigen Großveranstaltungen in Bremen ohne SWB-Sponsoring. Die privatisierte „Stadtwerke Bremen AG“ gibt jährlich eine Million Euro für Sponsoring aus! Sie kann sich das leisten. Ab und zu fragt sie die Politiker, wie es denn in Bremen aussähe ohne SWB-Sponsoring! Über 50 Prozent dieser Wohltätigkeiten verdient die SWB mit Energieabstellungen: Das Unternehmen sperrte allein in diesem Jahr bisher über 10.000 Mal die Versorgung. Kassiert werden fürs Ab- und Anstellen von Wasser, Strom oder Gas jeweils circa 90, für den Zähleraus- und -einbau 70 Euro. –
Keine Schonfrist gibt es für ein Klageverfahren gegen die Bagis. Die „Gewoba“ hat ein sehr gutes Ergebnis erzielt und jubelt: „Uns hat der Aufschwung erreicht!“ Tatsächlich hat die „Gewoba“ die Inflation gesteigert. Sie freut sich über den geringen Anteil an Hartz-IV-Betroffenen unter den Mietern: Dadurch ist das Mietausfallrisiko gering. Einige „Gewoba“-Mieter erhalten erhebliche Nebenkostenerstattungen. Wurde hier mit hohen Nebenkosten eine Blockade für ALG-II-Bezieher aufgebaut? –
Ursula von der Leyen sagt, das Elterngeld sei „in der Mitte“ angekommen. Na klar: Eltern mit gutem Einkommen erhalten bis zu 7.000 Euro mehr, Hartz-IV-Betroffene dagegen 3.600 Euro weniger, weil zwar weiterhin 300 Euro gezahlt werden, aber nur für zwölf statt bisher 24 Monate. 60 Millonen Euro hat die Ministerin für Berichte über das Elterngeld an die Medien gezahlt. Da blieb kein Platz für eine faire Betrachtung! Das Elterngeld wird akzeptiert, na klar, denn das Erziehungsgeld wurde abgeschafft. Das Elterngeldgesetz stimmt aber nicht mit dem Werbegetrommel überein: Es gibt nur 67 Prozent, auch wird eine Ersparnis für Werbungskosten abgezogen. –
IT-Fachleute sollen ins Land! Dabei wird arbeitsintensive Programmierarbeit längst nach Russland, Indien oder auch Tunesien vergeben. Nur der Kundenkontakt bleibt in Deutschland. Diese Aktion wäre eine Möglichkeit gewesen, im Ausland bewährte Mitarbeiter nach Deutschland zu holen, ohne gleich die Lohnstruktur zu zerstören. – Ruhelohn für Bremer Arbeiter gab es 2007 ohne Jahressonderzahlung, dabei erfolgte im Infoschreiben 2007 die Zusicherung, dass die Umstellung keine Kürzung nach sich ziehen werde. Es wurde Besitzstandswahrung zugesagt. Wer betroffen ist, kann somit die Jahressonderzahlung einfordern. Wie das geht? Wir gehen mit!
2. Die SachsenLB wurde verkauft. Sie besitzt eine Tochter, die 43 Milliarden Euro in Immobilien angelegt hat. Dem Kaufpreis von nur circa 300 Millionen steht als Mitgift oder Zugabe eine Bürgschaft über ein Drittel des sächsischen Haushaltsvolumens entgegen. Die Finanzaufsicht hat ein Ultimatum gesetzt; die SachsenLB wäre zwangsweise geschlossen wurden.
Die IKB, eine Tochter der KfW, hat für das Fehlverhalten der Vorstände eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Daher müssen diese keinen Schadenersatz zahlen. War diese Versicherung hoch genug? Wieso haben die Sachsen dann eine Ausfallbürgschaft nötig? Hat Herr Milbradt hier gespart? Ist diese Tochter gar nicht wahrgenommen worden? Noch vor wenigen Monaten hat der Ministerpräsident verkündet: „Das Risiko ist überschaubar, wir sind nicht betroffen.“ Dies ist mit dem Wissen um die hundertprozentige Tochter mit 43 Milliarden Immobilienbesitz undenkbar. Oder dummdreist?
Die Zentralbanken legen alle zusammen und versorgen die Banken mit Krediten und Bargeld, weil sich die Banken untereinander nicht mehr kreditwürdig sind. Dazu meinte ein Banker auf Nachfrage: „Natürlich wird die Presse angeworfen und Geld gedruckt, dazu sind Notenbanken ja da!“ Dreister geht’s nicht, habe ich gedacht. Als nächstes hat dieser Banker bedauert, dass es Kredite sind und keine Übernahmen der Ausfälle durch die Notenbanken. Damit gingen dann wieder die Verluste zulasten der Allgemeinheit.
In London sind noch Weihnachtsgeschenke zu haben. In den Jahren davor waren anspruchsvolle Präsente über eine Million Euro ab Anfang Dezember vergriffen. Dieses Jahr ist das anders: Die Immobilienbanker erhalten diesmal keine Prämien.
3. Bei jedem Einkauf gehen drei Mehrwertsteuer an die Konzerne. Dieser Vorgang wird ab 2008 Unternehmenssteuerreform genannt. Die kleinen Händler haben nichts davon. 60 Millionen Euro hat Bremen allein 2005 durch die Einführung von ALG II gespart, ein Betrag, der den Einzelhändlern in der Kasse fehlte und fehlt. Der Haushalt 2008 wird dies alles aushalten müssen und entsprechend notleidend sein. Auch diese Regierung hat die Unternehmenssteuern nicht im Griff!
Europa hatte am 13. Dezember 2007 einen schwarzen Tag: Privatisierung soll um jeden Preis erfolgen. Ohne die Zustimmung der Bürger geht es nicht, auch wenn die europäische Verfassung dies vorsieht. Bei einer Privatisierung ist der Misserfolg für den Verbraucher vorgegeben, siehe „Attac“-Material zur Privatisierung von Gemeineigentum. Insbesondere die Folie 5 mit dem Preisverlauf bei Strom- und Gaspreisen nicht nur in Bremen zeigt, wie sich diese Regel bestätigt. Für die Aktion gegen die Bahnprivatisierung erarbeitet, ist das Material genauso übertragbar auf die Krankenhausprivatisierung.
Bertelsmann ist hierbei ein treibender Faktor, aber auch dieser Konzern verliert an Glaubwürdigkeit. Die „Aktionsgruppe gegen Bertelsmann“ meldet, dass die Protestbewegung Fahrt aufnimmt: „Der Lack blättert bei der PR-polierten Arbeit der ‚Bertelsmann-Stiftung‘ ab. Studentenverbände und Universitäten verweigern das Hochschulranking. Die Gewerkschaft Verdi kündigt die Zusammenarbeit. Der Bundestag befasst sich mit einer Bertelsmann-Lobbyismus-Anfrage der Linkspartei. Die rot-grüne Basis zweifelt an Hartz IV, und der Hamburger SPD-Spitzenkandidat geht im derzeit laufenden Wahlkampf gerichtlich gegen Behauptungen aus der Linkspartei vor, er sei ein alter ‚Bertelsmann‘. Jetzt haben sogar ‚Tageszeitung‘ und ‚Zeit‘ über die Proteste berichtet.“ Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
4. Die 58er-Regelung für ALG I beziehungsweise ALG II sollte jeder Arbeitslose über 50 unterschreiben und gegen Empfangsbestätigung abgeben – einfach das Formular aus dem Internet ausdrucken und ab geht’s. Die Rahmenbedingungen und Auswirkungen sind bei der Arbeitsagentur zu finden. Mensch sollte die Formblätter auf ALG II umschreiben und sicherheitshalber beim Fallmanager abgeben, kann den Antrag dort notfalls aber auch formlos stellen. Wer noch ALG I bezieht, vermerke darauf, dass diese Erklärung auch für den ALG-II-Bezug gilt. Sie kann innerhalb von drei Monaten widerrufen werden. Die Politik muss nichts mehr veranlassen: Die 58er-Regelung läuft aus und damit auch der Schutz vor einem Verweis auf die Rente mit Abschlag. Sehr empfehlenswert ist hierzu eine Ausarbeitung der „Arbeitnehmerkammer“.
Für ALG II steht die Regelung in § 65 Absatz 4 SGB II: „Abweichend von § 2 haben auch erwerbsfähige Hilfebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, ihre Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer Arbeit zu beenden. Vom 1. Januar 2008 an gilt Satz 1 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der erwerbsfähige Hilfebedürftige vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat. § 428 des Dritten Buches gilt entsprechend.“ –
Die ALG-Verordnung wird neu gefasst! Für Krankenhausverpflegung soll gekürzt werden. Wer bereits Kürzungen verkraften musste, sollte jetzt die Nachzahlung einfordern. Selbständigen wird unterstellt, vom Ergebnis der letzten Monate seien Rücklagen vorhanden. Wie dies zu begründen ist, werden sicherlich die Richter herausfinden. Wessen Geschäft schlecht läuft, möge umgehend ALG II beantragen und auf die Leistung verzichten, wenn es anders kommt. Die Arge will bei den Betriebsausgaben mitbestimmen. Auch wie dies zu begründen ist, werden die Richter herausfinden. Nebenverdienste in unterschiedlicher Höhe sollen nach dem Durchschnitt per Festbetrag angerechnet werden. Dagegen lassen sich Argumente vorbringen und bei zu hoher Anrechnung Widerspruch und Klage einlegen. Einiges am Text hat sich noch geändert, lassen wir uns überraschen, auch durch das Bundessozialgericht! –
Die Broschüre „Zum Leben zu wenig“ des „Paritätischen Wohlfahrtsverbandes“ von 2004 zeigt, wie bei der Regelsatzfestlegung die damalige Gesundheitsreform „vergessen“ und dieser Mangel durch geänderte Ansätze geheilt wurde. Tabelle 5 auf Seite 31 (in der elektronischen Version Seite 40) zeigt die Schummelei am deutlichsten. Die Seite 22 bis 25 (beziehungsweise 30 bis 33) legen die Aufteilung vor der mordsmäßigen Erhöhung um zwei Euro dar. Arme Schulkinder erhalten null Euro für Bildung! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Unsere 163. Montagsdemo in Bremen am 17. Dezember 2007 um 17:30 Uhr fand besonders viel Aufmerksamkeit. Obwohl die „Weihnachtshektik“ die Menschen immer mehr in ihren Bann zieht, sprachen unsere Themen und Beiträge die Leute an. Nach kurzem Auftakt ging es von der Domsheide vor der „Glocke“ los über den Weihnachtsmarkt und die Obernstraße zum Hanseatenhof. Wir beschlossen, eine Spende an die russischen Ford-Kollegen zu überweisen, die bei Kälte und leerer Kasse ihren Streik durchführen.
Mit Sprechparolen auf der Demo konnten wir uns gegen das Getümmel gut durchsetzen. Auf dem Hanseatenhof war dann besonders viel los. Mitten im prallen Leben blieben viele Passanten länger stehen und lauschten den Beiträgen, etwa zur Situation der Frauen, zur Prostitution und anderen Themen. In mehreren Ringen standen die Zuhörer um uns herum. Bis an die 80 oder 90 Teilnehmer und Zuhörer mögen es gewesen sein. Die Themenvielfalt und unsere Aktivität beeindrucken viele und holen auch manchen wieder aus der Resignation.
Im Anschluss an unsere Demo haben wir wieder unsere Jahresabschlussfeier abgehalten. Mit Live-Musik von „Zartbitter“, einer befreundeten Songgruppe, und von einem Bremer Mitstreiter, mit Gedichten und witzigen Geschichten ließen wir bei Würstchen, herrlichen Salaten und Glühwein oder Punsch in einem schön dekorierten Raum mit über 50 Teilnehmern das Jahr ausklingen. Im gemeinsamen Kampf sind wir zu Freunden geworden! Das merkt man, und das zieht auch andere an. Die nächste Montagsdemo findet erst nach den Feiertagen im neuen Jahr statt, und zwar am Montag, dem 7. Januar 2008, wie gewohnt um 17:30 Uhr auf dem Marktplatz.
„Ich möchte, dass Herr Kleffel verurteilt wird!“ So tönte vorlaut Staatsanwalt Klages am 11. Juli 2007 in der ersten Verhandlung um das Mikrofonverbot gegen Kurt Kleffel. Die Vorsitzende Richterin Antje Busch rüffelte und belehrte unverzüglich den Herrn Staatsanwalt. Sie wies darauf hin, dass ein Staatsanwalt durchaus entsprechende Anträge stellen könne, jedoch sie als Richterin in diesem Prozess urteilen werde. Ihr Urteil: Einstellung des Verfahrens, da vom Staatsanwalt keine Rechtsgrundlage für eine Beschränkung des Mikrofon- beziehungsweise Lautsprechereinsatzes mit mindestens 50 Teilnehmern nachgewiesen wurde.
Der zweite Prozess im Zusammenhang mit dem Mikrofonverbot, ebenfalls angestrengt und eingeleitet von Herrn Staatsanwalt Klages, traf beim Vorsitzenden Richter Wöltje schon eher auf eine gleiche Gesinnungshaltung, nämlich die Montagsdemonstranten abzustrafen. Am 3. Dezember 2007 wurde der Pressefotograf F. gleich zu Prozessbeginn vom Amtsrichter Wöltje „in die Zange genommen“, durfte nur noch zwischen „wenig oder mehr“ an Strafe wählen. War die Verurteilung eine beschlossene Sache? Zeugen wurden nicht angehört. Der Delinquent nahm in dieser Situation den Deal „wenig statt mehr“ mit einer 400-Euro-Buße als Spende an „Amnesty International“ an.
Waren „Ruhe und Ordnung“ für Justitia wiederhergestellt? Das Mittagessen konnte rechtzeitig eingenommen werden, die womöglich entlastenden Zeugenaussagen wurden einfach nicht angehört. Am 11. Dezember 2007 ließ derselbe Vorsitzende Amtsrichter Wöltje schon nach Einlass in den Gerichtssaal keinen Zweifel daran, dass nur er das personifizierte Recht darstellt, und dass er im Gegensatz zur Verhandlungsführung von Richterin Busch keinen Kommentar von Zuhörern wünsche. Er drohte vorbeugend den Zuschauern der öffentlichen Sitzung Ordnungsstrafen an, versicherte auch, Zuhörer umgehend entfernen zu lassen.
Im Verlauf der Zeugenanhörungen, es waren alles „geladene Gäste“ der Anklage, stellte sich heraus, dass niemand der beteiligten Polizeibeamten den Angeklagten M. der ihm vorgeworfenen Straftat, dem Schlagen und Treten eines Beamten, einwandfrei zuordnen konnte. Der Beschuldigte wurde doch festgenommen und zur Wache verbracht, folglich ist er als Täter zu verurteilen! Eine Verurteilung aufgrund der Eintragung im polizeilichen Formblatt zur freiheitsentziehenden Maßnahme? So ganz sicher war sich der Vorsitzende nicht mehr: „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten?
Der Richter bat die beteiligten Juristen zu einer Unterredung ins Hinterzimmer. Heraus kamen sie mit einem Deal zur Einstellung des Verfahrens, der bei Annahme durch die Beschuldigten juristisch eine Anerkenntnis ihres „Verbrechens“ bedeutet. Die im Prozess Mitangeklagte, lediglich als Zaungast der Montagsdemo „mitgefangen“, gab entnervt auf: Sie entschloss sich zu dieser abverlangten Notlüge und Erniedrigung, indem sie mit einer Entschuldigung zugestand, in der Aufregung des Geschehens vom 5. Februar 2007 den Beamten „berührt/geschlagen“ zu haben.
300 Euro an AI, dazu Prozesskosten und Erniedrigung, das ist ein hoher Preis. Wird Falschaussage salonfähig? Der beschuldigte M. wurde, da er den „Deal“ nicht mitmachte, trotz fehlender Beweise seiner Täterschaft zu 70 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Er hat fristgerecht dem Urteil widersprochen, M. geht in die nächste Instanz, lässt sich kein Geständnis „abpressen“.
Sind es „fiese Tricks“ von Polizei und Justiz? Der Prozess zur Klage gegen die Auflage der Polizeidirektion, Lautsprecher erst ab einer Teilnehmerzahl über 50 zuzulassen, fand am 17.Dezember 2007 um 9 Uhr im Verwaltungsgericht Hannover statt. Der Vorsitzende Richter, Herr Reccius, belehrte die Anwesenden sogleich, dass nur über tatsächliche Geschehnisse, nur über die angefochtene Auflage und nur zu dem angemeldeten Standort Kröpcke Richtung Windmühlenstraße verhandelt werde und er sich einer grundsätzlichen Beurteilung der Auflage zu 50 Personen „entziehe“. Der Vertreter der beklagten Polizeidirektion Hannover, Herr Wangemann, freute sich darüber, dass gegen die „50er-Auflage“ am aktuellen Standort Georgstraße Ecke Schillerstraße beim Schillerdenkmal bisher keine Klage geführt wurde.
Dumm gelaufen? Somit war nur die Klage zum Versammlungsstandort Kröpcke abermals abgeschmettert. Mit der „Auflage Ü50“ wird in Hannover weiterhin trickreich das Versammlungsrecht mit strafrechtlichen Konsequenzen beschwert: Verstöße gegen Auflagen ziehen Straftatbestände nach sich. Da helfen in Hannover die in anderen Städten bereits juristisch erkämpften Regelungen zum Lautsprechereinsatz nicht weiter. Die Rechteabwägung – Nachrang des Emissionsgesetzes und Vorrang des Versammlungsrechtes gemäß Artikel 8 Grundgesetz – wird in Hannover „nach Gutsherrenart“ und bereits von der Polizeidirektion strafbewehrt gegen Demonstranten bestimmt.
Welche konkrete „Gefahr“ für Anwohner und Passanten von einem Lautsprecher ausgeht und worin der Unterschied der „Gefahrenabwehr“ wie der durchgeführten Beschlagnahme der Anlage bei einem Einsatz mit nur einem, mit 30 oder 50 und mehr Teilnehmern einer Demo besteht, wollte das Verwaltungsgericht nicht näher erklären. Am 19. Dezember 2007 betonte auch der Vorsitzende Amtsrichter Siegfried in der Strafsache gegen die Beschuldigten K. und B., dass er die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes 5. Februar 2007 gar nicht anzweifeln möchte.
Augen zu und durch? Die Verteidiger und auch die Beschuldigten wollten den Zusammenhang darstellen, den Durchgriff der Polizei bei dieser fragwürdigen Auflage einer Mindestteilnehmerzahl von 50, zumal bei der Befragung der als Zeugen geladenen Beamten auch recht merkwürdige Aussagen zur richtigen Zählung von Teilnehmern gemacht wurden: „Nur Menschengruppen, die sich auf der Demo unterhielten“, würde er als Teilnehmer erkennen. „Menschen, die mit dem Kopf schüttelten, seien als Gegner der Demo nicht mitzuzählen“. Die an der Versammlung interessierten Passanten, selbst wenn diese zum Zuhören verweilten, wurden nach dieser Logik also nicht mitgezählt.
Nach Vorstellung der scheinbar in Staatsbürgerkunde unzureichend ausgebildeten Beamten sind wohl nur ursprünglich Anwesende, nur die die Versammlung ausrichtenden Menschen zu zählen! Mit diesem Demokratieverständnis können zukünftige Demos von den Beteiligten demnächst wohl nur noch im Wohnzimmer stattfinden. Der Wert des Versammlungsrechtes besteht gerade in der Möglichkeit, sich in der Öffentlichkeit frei und lautstark äußern zu können, auf diese Art und Weise während einer Veranstaltung mehr Menschen anzusprechen und diese zu einer Teilnahme an der öffentlicher Diskussion mit Mikrofonverstärkung aufzufordern.
Das Mikrofonverbot behindert genau dieses Recht zur Meinungsfreiheit. „Auflagen und Einschränkungen bei der Genehmigung zu Versammlungen bedrohen die Versammlungsleitung, da die Missachtung strafrechtlich geahndet werden kann“,so auch Rechtsanwältin Donath aus Hamburg, die eine Klagevertretung zu behindernden Versammlungsauflagen zur Demo gegen das (private) „Panzerdivisonsbiwak“ in Hannover führte. Zu jeder Auflage müsse eine konkrete Beschreibung der damit zu erreichenden Gefahrenabwehr erfolgen. Alles andere sei bereits in Gesetzen geregelt und müsse nicht in neun- oder mehrseitigen Auflagen immer wieder neu festgeschrieben werden. Das führe nur zu einer Verunsicherung der Anmelder.
Zur politischen Meinungsbildung in der Öffentlichkeit werden derzeit in der Landeshauptstadt Hannover keine Lautsprecherverstärker zugelassen. „Wir wollen das nicht“, so der O-Ton des die Polizeidirektion vertretenden Justitiars Wangemann bei einem sogenannten Kooperationsgespräch am 25. Januar 2007 in der Polizeidirektion. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil (Az. 1 BvR 1090/06) am 30. April 2007 als Recht erkannt, dass freie Meinungsäußerung und das Recht der Versammlungsfreiheit auch mit Widerstand gegen Vollzugsbeamte verteidigt werden darf. Widerstand gegen Vollzugsbeamte ist zulässig, wenn Polizeihandlungen rechtswidrig sind.
Am Montag, dem 7. Januar 2008, wird im Amtsgericht Hannover um 9 Uhr in Saal 2292 (Altbau 2. Stock) der zweite Teilprozess gegen zwei der vier von der Polizei an der Flaniermeile um das Schillerdenkmal festgesetzten Personen fortgesetzt. Prozessbegleitung und Beobachtung sind dringend geboten. Bitte erscheint zahlreich zum Termin! Da Vorschüsse an die Verteidiger anfallen, wird um Spenden auf das Solikonto von Wiebke Koepsell bei der Postbank gebeten (Kontonummer 185.164.503, Bankleitzahl 37.010.050). Widerstand ist Pflicht!