644. Bremer Montagsdemo
am 11. 12. 2017  I◄◄  ►►I

 

Erneute Bedrohung
für unser Trinkwasser

Jobst RoseliusDas Bremer Trinkwasser kommt zu über 80 Prozent aus dem niedersächsischen Umland. Aus der historischen Harz-Wasserleitung von der Sösetalsperre kommt in Bremen nur noch ein Rinnsal an, so viel wird vorher schon abgezapft. Die Bremer Wasserquellen liegen unter anderem in der Syker Geest und im Raum Verden. Das Wasserschutzgebiet Panzenberg nördlich von Verden steuert über 13 Prozent des Wassers bei.

Am letzten Sonntag hatten die sechs Bürgerinitiativen aus dem „Roten X“ zwischen Thedinghausen, Langwedel und Walle bei Verden zu einem „Umweltspaziergang“ über den Panzenberg eingeladen. Um 10 Uhr trafen sich circa 200 Menschen an der Bohrlochstelle „Völkersen Z4“. Es waren Landkarten aufgehängt, und es wurde über die aktuell bekannt gewordenen Aktionspläne des Konzerns DEA berichtet. Auf einem einstündigen Weg ging es dann über einen Teil des Wasserschutzgebietes Panzenberg, auch an einem Trinkwasserbrunnen vorbei, an dem das Wasser aufgenommen wird.

In diesem Wasserschutzgebiet befindet sich eine alte Bohrstelle der DEA als „Insel“. Dieses Inselgrundstück gehört dem Konzern. Die Ländereien drum herum werden landwirtschaftlich genutzt, und die Bauern weigern sich mittlerweile, der DEA weitere Ländereien zur Verfügung zu stellen. Die DEA hat aber geologische Untersuchungen vorgenommen oder vornehmen lassen, die besagen, dass sich die Ausplünderung der Gasfelder in diesem Gebiet sehr lohnen würden. Dachalb will sie neu nach Gas bohren. Da sie keine neuen Ländereien bekommt, muss sie auf ihrem kleinen Grundstück nun eine neue Bohrung so weit niederbringen, dass sie ab einer bestimmten Tiefe, um 90 Grad verschwenkt, in welche Richtung auch immer, an ihre geplanten Gasfelder kommen kann.

Dieses Bohren in größerer Tiefe erfordert dann das Fracking. Dabei wird mit einem Giftgemisch das tiefer liegende und nicht leicht aufschließbare Gestein gelockert und das Gas zum Abbau frei gemacht. Bei dem ganzen Vorgang besteht äußerst große Gefahr für die Erdschichten: Welche Wege suchen sich Gas und Wasser, wie wird das hochgiftige Lagerstättenwasser geborgen, und wie wird es entsorgt? Hier setzen die Sorgen der Menschen an. Giftabfälle, die mit nur wenig Überdeckung ”verbuddelt“ werden, die Krebsfälle, die ”kleinen“ Erdbeben und Geländeabsenkungen, das und noch mehr beunruhigt die Menschen.

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber zwei unterschiedliche Behörden mit dem Management beauftragt, um die „Verantwortungen“ zu trennen und gleichzeitig die Zusammenhänge zu verschleiern: für die oberen Schichten die Wasserwirtschaftsämter, für „unten“ das Bergamt in Clausthal-Zellerfeld im Harz. Nach dem aktuellen „Fracking-Gesetz“, das den Öl- und Gaskonzernen nur wenige Steine in den Weg legt, muss nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung von der Genehmigungsbehörde beim Landkreis in Gang gesetzt werden. Für die Bürger ist das wichtig, aber auch kaum durchschaubar.

Der Betreiber wird mit allen möglichen Untersuchungsergebnissen kommen und Theorien aufstellen, um seine Ziele durchzusetzen. Die Bürger, an erster Stelle die Bürgerinitiativen gegen das Gasbohren, müssen höllisch aufpassen und alles mehrmals prüfen, um nicht übers Ohr gehauen zu werden. Das ist ein längeres Verfahren, bei dem die DEA immer wieder auf ihr ”Recht auf Betriebsgeheimnisse“ pochen wird, um bestimmte Fakten nicht offenzulegen. Zum kommenden Frühjahr hin wird von der DEA wohl eine neue Bohrerlaubnis beantragt und das Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt werden. Darauf machten die Sprecher der Bürgerinitiativen aufmerksam und baten die Teilnehmer des „Umweltspaziergangs“ um Unterstützung.

Schon 2014 und 2015 haben wir von der Bremer Montagsdemo und der „Umweltgewerkschaft“ am „Global Frackdown Day“ im November der Jahre auf die Gefährdung des Trinkwassers hingewiesen. Wir haben die Parteien in der Bürgerschaft angesprochen, aber von wenigen Ausnahmen keine Antwort bekommen. Das ignorieren die Herrschaften gerne! Wir wollen jetzt Verbindung zu den Bürgerinitiativen im ”Roten X“ halten, um sie, auch durch Informationen in Bremen und der Bremer Bevölkerung, zu unterstützen. Das wird eine wichtige praktische Aufgabe im nächsten Jahr sein. Wer sich mehr mit der „Wühlarbeit“ im Untergrund beschäftigen will, sei auf die interaktive Seite „(Un)konventionelle Gasförderung, Fracking und Probebohrungen“ hingewiesen.

Jobst Roselius („Umweltgewerkschaft“)
 
Wie in der Vergangenheit wollen wir uns nach der letzten Montagsdemo des Jahres, also am 18. Dezember 2017, zu einer Weihnachtsfeier im Jugendfreizeitheim Buntentor treffen (Geschwornenweg 11a, Haltestelle „Rotes-Kreuz-Krankenhaus“ der Linie 4). Es wäre schön, wenn jede(r) etwas dazu beiträgt! Glühwein und Würstchen sind schon „gesichert“ –
es fehlen noch Salate, Plätzchen, kalte Getränke und Kulturelles wie Lieder, Gedichte, Sketche. Vor allem aber wollen wir gemütlich beisammen sitzen und gute Gespräche führen. Die Feier beginnt gegen 19 Uhr.

 

Eure Sorgen und Nöte sind
schadenersatzpflichtig und in
Euro und Cent zu erstatten!

Hans-Dieter Binder1. Bitte noch einmal über die beantragten und erhaltenen Leistungen nachdenken! Bis zum Jahresende sollten Überprüfungsanträge für abgelehnte Anträge gestellt werden. Was wurde nicht bewilligt? Eventuell sieht das Sozialgericht diese Ansprüche inzwischen anders, vergleiche insbesondere die Seite zur 642. Bremer Montagsdemonstration.

Sozialrechtler Harald Thomé schreibt dazu in seinem Newsletter: „SGB-II-Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.“

Bitte auch die Möglichkeiten des Schadenersatzes berücksichtigen! Scha­den­er­satz im SGB II ist nicht neu. Neu ist, dass Ersatz für Schaden, den das Jobcenter verursacht hat, mithilfe des Sozialgerichts einklagbar ist. Aber erst den Antrag beim Jobcenter stellen. Den Anspruch auf Schadenersatz gab es schon immer, aber die Durchsetzung war risikoreich, weil die Klage nicht vor dem Sozialgericht erhoben werden konnte. Dieses Prozessrisiko haben die geschädigten Leistungsempfänger gescheut. Der Klageweg über die Sozialgerichte ist ohne dieses Kostenrisiko.

Damit sind Anträge auf Schadenersatz beziehungsweise auf Überprüfung und Schadenersatz ebenfalls bis zum 1. Januar 2016 rückwirkend möglich. Ab Januar 2018 sind diese Anträge nur noch rückwirkend zum 1. Januar 2017 möglich. Über Schadenersatz steht viel auf unseren Seiten. Es geht nicht nur um den Schaden in Euro und Cent für entstandene Mehrkosten, sondern auch um die Sorgen und Nöte, die vom Jobcenter verursacht wurden, zum Beispiel wenn die Miete vom Jobcenter nicht rechtzeitig oder nicht in der richtigen Höhe überwiesen wurde.

Für die Auswirkungen und negativen Folgen muss das Jobcenter entschädigen, allerdings erst auf Antrag. Die Höhe der Entschädigung für die Sorgen und Nöte (Schmerzensgeld) muss nicht beziffert werden. Im besten Fall macht das Jobcenter ein Angebot. Ansonsten die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen, auch wenn das Angebot des Jobcenters niedrig ausfällt. Schmerzensgeld wird nicht auf die Leistungsansprüche angerechnet und ist auch nicht einkommensteuerpflichtig.

 

2. „Bimbes – Die Schwarzen Kassen des Helmut Kohl“ heißt ein ARD-Film von Stephan Lamby und Egmont R. Koch. In der Ankündigung heißt es: „Vor zwei Jahren sorgte Wolfgang Schäuble mit einer Behauptung zu Helmut Kohls Spendenaffäre von 1999/2000 für Aufsehen: ‚Es gibt keine anonymen Spender. Es gab aus der Zeit von Flick Schwarze Kassen.‘ Eineinhalb Jahre recherchieren Stephan Lamby und Egmont R. Koch in Kooperation mit dem ‚Spiegel‘, was es mit dem Ehrenwort von Helmut Kohl auf sich hatte. Sie stießen auf entlarvende Dokumente und sprachen mit Zeitzeugen, auch nach Helmut Kohls Tod. Die Recherche führte bis in die 60er und 70er Jahre, als deutsche Konzerne ein illegales Spendensystem anlegten – ein System, von dem Helmut Kohl am meisten von allen Politikern profitierte.“

In diesem Film geht es um Steuerbetrug! Der Flick-Konzern hat aus Schwarzen Kassen geschmiert. Eine Aktion wurde beschrieben: Flick spendet einen Millionenbetrag und erhält die Zuwendungsbescheinigung über den gesamten Spendenbetrag. Der Spendenempfänger zahlt 80 Prozent des Spendengeldes an Flick zurück. So wurde zum Beispiel die Schwarze Kasse gefüllt. Weitere Tatbeschreibungen lassen viel kriminelle Energie erkennen. Nur eines fehlt: das Unrechtsbewusstsein. Jeder Politiker hätte die Schmiergelder in seiner Steuerklärung angeben müssen! Wer hat es gemacht? In diesem Film sind viele, teils noch heute aktive Politiker zu sehen, darunter Biedenkopf, Schäuble, Merkel. Frau Merkel hat Herrn Kohl an der Parteispitze abgelöst, aber die Schwarzen Kassen hat sie nicht geklärt, auch der Bundesfinanzminister nicht!

Wie in jedem Bericht oder Film bleibt etwas auf der Strecke. Mir fallen die Steuerprüfer ein, die eine Steuer-CD auswerten wollten, um Steuerverbrecher zu überführen: „Zu Beginn der Affäre wurde der Fall der ‚Stiftung Zaunkönig‘ publik, bei dem die CDU Hessen mit Hilfe ihres in die CDU-Spendenaffäre verwickelten Beraters Horst Weyrauch 20 Millionen D-Mark in Liechtenstein versteckt gehalten hatte. Beobachter vermuteten einen Zusammenhang zur Steuerfahnder-Affäre.“

Die Beamten, erfolgreiche Steuerfahnder, wurden an ihrer Arbeit gehindert. Zwangsweiser Ausschluss von der Tätigkeit war der Gipfel. Sie waren hartnäckig. Für den Gutachter hatte dies ein gerichtliches Nachspiel: Er wurde schuldig gesprochen und zu Schadenersatz verurteilt. Die ehemaligen Steuerprüfer wurden rehabilitiert, aber der Dienstherr, die Politik, hatte sie auch im Januar 2017 immer noch nicht in Amt und Würden zurückgeholt.

Die Steuer-CD wurde nicht ausgewertet. Die Politik hat dieses Ziel erreicht. Ungeklärt ist, was aus den Schwarzen Kassen geworden ist. Der Aktentaschen-Betrag war ja nur o hoch wie die Schadenersatzforderung des Bundestags. Wer hat das Geld eingesackt, und um welche Beträge handelt es sich? Warum haben diese Politiker und weitere Nutznießer nicht „reinen Tisch“ gemacht? Oder läuft das System – Steuerbetrug zur Gewinnung von Schmiergeld bei gleichzeitiger Steuervermeidung – noch heute? Warum greift die Steuerfahndung diesen Sachverhalt nicht auf? Sie arbeitet weisungsgebunden: Wenn der Politiker nicht einverstanden ist, wird die Prüfung verhindert.

 

3. In Sachen Kosten der Unterkunft hat Bremen der Deputation für Soziales den Entwurf einer neuen Verwaltungsanweisung vorgelegt. Über die Tagesordnung vom 30. November 2017 ist diese Vorlage aufrufbar. aufrufbar. Zur vorherigen Verwaltungsanweisung und zu den Kosten der Unterkunft in Bremen insgesamt sind meine Anmerkungen auf der Seite zur 642. Bremer Montagsdemonstration nachzulesen. Die geplanten Änderungen sind in der Vorlage kenntlich gemacht.

Die Mietrichtwerte wurden leider nicht erhöht. Die Änderungen betreffen überwiegend den Anspruch von Leistungsempfängern in einer Wohngemeinschaft. Unter Position 5 steht auch, wann die pauschale Mietteilung nicht anzuwenden ist. Außerdem gibt es Änderungen etwa für Rollstuhlbenutzer: Die Mietrichtwerte werden ausdrücklich aufgehoben, Doppelprüfungen und Gutachten sind verzichtbar. Die Änderungen sind auch ein Beispiel für die Wortwahl.

Es ist nicht nachlesbar, warum Mietangebote so oft als „nicht angemessen“ eingestuft werden und somit der Einzug in die angebotene Wohnung nicht bewilligt wird. Der konkrete Ablehnungsgrund in Euro und Cent wird nicht genannt. Ersichtlich wird aber, dass die Mietrichtwerte als starre Obergrenzen angewendet werden. Der Sozialbehörde ist dies bekannt. Diese Handhabung wird als unverständlich und falsch kommentiert. Angeboten werden Gespräche darüber mit dem Jobcenter.

Dieses Vorgehen ist unerklärlich. „Wahrscheinlich muss nachgeschult werden“, soweit sinngemäß der zuständige Mitarbeiter der Sozialbehörde beim „Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen“. Die neue Geschäftsführerin des Jobcenters sah einige Wochen später in der gleichen Runde die Mietrichtwerte als „richtig angewandt“: „Wir als Jobcenter halten uns an die Weisungen der Sozialsenatorin. Die Vorgaben sind eindeutig und von uns nicht änderbar.“ Bei diesen Gesprächen war Schadenersatz kein Thema.

Die Ablehnung eines Mietangebots als „unangemessen“ durch das Jobcenter kann oftmals nicht erfolgreich angefochten werden, weil die Wohnung inzwischen anderweitig vermietet wurde. Der Anspruch auf Schadenersatz bleibt erhalten. Daher beim Jobcenter den Antrag stellen und das Notwendige beantragen, um den Schaden kleinzuhalten, zum Beispiel die Zustimmung zur Einschaltung eines Maklers oder zum Verbleib in der bisherigen Wohnung bei voller Mieterstattung.

Die Hilfe des Sozialgerichts führt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kurzfristig zu einer Entscheidung. Festzustellen ist: Wenn das Jobcenter bei der bisherigen Praxis bleibt, wird dies teuer, denn auch die Sorgen und Nöte sind schadenersatzpflichtig und in Euro und Cent zu erstatten! Wer dies alles hinter sich hat, kann den Antrag auf Schmerzensgeld ebenfalls stellen, rückwirkend zumindest ab 1. Januar 2016, eventuell auch für die Zeit davor.

Anträge auf Überprüfung müssen hinreichend bestimmt sein und mindestens den Grund und Zeitraum beinhalten, was wie zu überprüfen ist. Anträge für 2016 müssen dem Jobcenter noch in diesem Jahr vorliegen: „Ich bitte um kurzfristige Eingangsbestätigung. Falls Sie weitere Angaben oder Unterlagen benötigen, erbitte ich Ihre Nachricht.“ Das Jobcenter hat eigentlich alles. Auch Gespräche werden per Aktennotiz festgehalten. Diese Notizen sind normalerweise nicht änderbar. Das Jobcenter hat nichts über die persönliche Gefühlslage, aber auch diese Beeinträchtigung ist grundsätzlich bekannt und nachvollziehbar!

Auch die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Maßnahmen zum Erhalt der Wohnung bereits vor der Klage des Vermieters getroffen werden müssen, wirkt: Wenn der Vermieter Kosten in Rechnung gestellt hat, die nicht angefallen wären, wenn das Jobcenter die Mietschulden zügig übernommen hätte, besteht Schadenersatzanspruch. Dies gilt auch für alle anderen Kosten in diesem Zusammenhang, etwa Anwaltskosten des Vermieters oder Gerichtskosten. Einklagbar ist dies rückwirkend mindestens bis zum 1. Januar 2016. Für eine Un­ter­bre­chung der Ener­gie­ver­sor­gung, die Mahnkosten, das Ab- und Wiederanstellen gilt sinngemäß das Gleiche: Auch hier führt eine zögerliche Bearbeitung durch das Jobcenter zum Schadenersatzanspruch, auf Euro und Cent sowie für die eventuellen Sorgen und Nöte.

Sie haben den Leistungsantrag bei der falschen Behörde gestellt, und das Jobcenter hat erst ab dem Antrag auf ALG II bewilligt? Die Überprüfung beantragen: Das Datum des Erstantrags gilt, auch wenn die falsche Leistung beantragt wurde. Sie sind Auszubildende(r) oder Student(in) und zahlen mehr für die Miete, als im Bafög enthalten ist? Sie können die Differenz zum Mietrichtwert erhalten: Einfach den Antrag stellen, auch rückwirkend. Studierende und Auszubildende sind zwar von ALG-II-Leistungen ausgeschlossen, aber die Erstattung von Kosten der Unterkunft gilt nicht als Leistung gemäß SGB II. Hier wird die Juristerei zur Verdrängungskunst. Stellen Sie den Antrag und lassen Sie sich nicht abwimmeln! Bitte außerdem bei Bafög die Berücksichtigung des Kindergeldes kritisch prüfen.

Wer geerbt hat oder aus anderen Gründen zu Geld gekommen ist und damit das Jobcenter erfreut hat, sollte sich die Unterlagen nochmals anschauen. Wenn die Anrechnung formlos einfach so ohne Bescheiderteilung erfolgt ist, kann die Überprüfung beantragt werden. Falls alles formlos war beziehungsweise ohne ausreichende Begründung erfolgte, könnte diese Handhabung aufzuheben sein. Eine Nachzahlung wäre in Sicht.

Noch einmal Harald Thomé: „Zum 1. Januar 2018 wird sich die Höhe des Kindergeldes von 192 auf 194 Euro bei den ersten zwei Kindern ändern, von 198 auf 200 Euro beim dritten und ab dem vierten Kind von 223 Euro auf 225 Euro. Ferner wurde bestimmt, dass für ab dem 1. Januar 2018 beantragtes Kindergeld nur noch für sechs Kalendermonate vor der Antragstellung gezahlt wird, vorher waren das vier Jahre, so § 66 Absatz 3 EStG (neu). Laut Begründung des Gesetzgebers soll damit ‚Missbrauch auch durch EU-Ausländer‘ verhindert werden.“ Wer immer noch auf die Geburtsurkunde wartet, sollte einfach Kindergeld beantragen: „Geburtsurkunde wird nachgereicht“.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Such­ma­schi­ne auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Letztmalig sind wir in diesem Jahr am Montag, dem 18. Dezember 2017, ab 17:30 Uhr auf dem Hanseatenhof erreichbar, anschließend ab 19 Uhr im Jugendfreizeitheim Buntentor zu einer gemütlichen kleinen Weihnachtsfeier mit guten Gesprächen. Im neuen Jahr geht es am 8. Januar 2018 wieder um 17:30 Uhr in Bremens „Guter Stube“ weiter, auf dem Marktplatz.

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
 
Das wird nix: Weil Merkel so sehr auf „Stabilität“ pocht, muss nach der „Jamaika“-Sondierung erst noch die Fortsetzung der Großen Koalition scheitern, bevor eine Minderheitsregierung möglich ist („Die Zeit“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz