1. Sicherlich ist es nicht nur für Inge Hannemann „völlig schnurz“, wenn Politikerinnen und Politiker, Aktive, von Erwerbslosigkeit Betroffene oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der gegenwärtigen Arbeitsmarktpolitik etwas auszusetzen haben, weil positive Veränderungen ohnehin nicht stattfänden. Selbst wenn Medien hin und wieder mal kritische Worte schrieben, blieben sie dem Duktus treu, dass „Reformen“ die Welt veränderten und alles gut werde. Obwohl die Arbeitslosigkeit doch sinke, blieben die Langzeitarbeitslosen abgehängt. Die vorgegaukelten „Lösungen“ schieben ganz einfach den Langzeitarbeitslosen mit ihrer „Unqualifiziertheit“ und „Faulheit“, dass sie nicht alles gäben, die Schuld für ihr Schicksal selbst in die Schuhe.
Nein, niemals nie und nimmer nicht muss die Situation auf dem Arbeitsmarkt mit seinem Mangel an Arbeitsplätzen beäugt werden, sondern bitte immer nur das subjektive, völlig unzureichende Zuwenig der Langzeiterwerbslosen! Ausgerechnet Spitzenverdiener fordern mit der Arroganz der Satten den Rückzug des Sozialstaates und die Anpassung an einen von der Wirtschaft diktierten Arbeitsmarkt. Bei einem Wirtschaftswachstum durch Zwangsrekrutierung von Erwerbslosen werden diese zur Beute für die Wirtschaft. Wenn die Wirtschaft wächst oder stagniert, sind die Schuldigen schnell gefunden: Weil Erwerbslose ja nichts zum Wachstum beitragen, müssten Verschärfungen entweder bei den Arbeitsbedingungen oder den kommenden Rechtsverschärfungen in Hartz IV her.
Wer das Arbeitslosengeld im Vergleich zum Arbeitslohn zu hoch findet, blende natürlich die Wirklichkeit der mageren gesunkenen Reallöhne aus und erlaube nur eine minimale Steigerung der „Stütze“. Mit einem viel zu geringen Mindestlohn, der dazu Langzeiterwerbslose oft noch ausschließt, lässt sich kein Blumentopf gewinnen, doch manchmal vielleicht wenigstens temporär ganz knapp der Restriktivität der Jobcenter entfliehen – sofern der karge Lohn nicht trotzdem noch aufgestockt werden muss.
Natürlich sind den Wirtschaftsbossen ihre eigenen Profite und Rendite wichtiger als das Auskommen ihrer Belegschaft. Nicht die Erwerbslosen sind schlechter geworden, sondern das Credo des Wirtschaftsdiktats und seine Folgen. Ich finde, wir sollten auch nicht vergessen, dass die Instrumente der Hartz-Gesetzgebung nur vordergründig angeblich zum Abbau der Erwerbslosigkeit verabschiedet wurden, sondern um in Wirklichkeit einen ganz massiven Abbau an Grund- und Arbeitnehmerrechten durch die Hintertür einzuführen und dazu die Löhne drastisch zu kürzen.
2. Laut Bundesagentur für Arbeit soll die Zahl der Dauerbeziehenden von Hartz-IV-Leistungen leicht gesunken sein. Ende 2015 vegetierten offiziell angeblich „nur“ 2,57 Millionen Menschen seit vier Jahren oder länger von Hartz IV, „satte“ 0,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Dabei habe es nur im Osten einen Rückgang um 3,4 Prozent gegeben, der darauf zurückgeführt wurde, dass viele Langzeitarbeitslose zuletzt in Rente „gegangen“ seien. Hierbei kommt der Arbeitslosenstatistik sicherlich mal wieder „zugute“, dass vorzeitig Rente beantragen muss, wer 63 ist und Hartz IV erhält, was meist mit einer erheblichen Kürzung der Rente verbunden ist.
Männer und Frauen werden vom Jobcenter mit Abschlägen von 0,3 Prozent für jeden Kalendermonat in die Frührente gezwungen, selbst wenn sie sich noch fit für einen Job fühlen. Bis zum Jahresende sind deutschlandweit noch 140.000 Hartz-IV-Beziehende von Zwangsverrentung bedroht. Auf diese Weise darf dann die Armut mit Hartz IV gegen Altersarmut eingetauscht werden – welch ein „Fortschritt“! Denn nun darf sich das Jobcenter lobpreisen, „schon wieder“ weniger Langzeiterwerbslose zu haben, weil wohl „in Arbeit vermittelt“ wurde.
Wer interessiert sich dann noch dafür, dass die Zahl der Langzeitbeziehenden dagegen um 1,7 Prozent in Hamburg und um 0,4 Prozent im Saarland leicht gestiegen sei – bis zur zwangsverordneten Frührente spätestens, denn der Anteil der Dauerbeziehenden ist in der Altersgruppe über 55 Jahren am größten. Wie die Bundesagentur hier mit Prozentzahlen wie mit Bällen jongliert, zeigt die Anmerkung der „Spiegel“- Redaktion, in einer früheren Version ihres Artikels sei der Rückgang der Zahl der Hartz-IV-Dauerbeziehenden sogar mit 7,9 Prozent beziffert worden. Auch hierfür hätten Statistiken der Bundesagentur die Grundlage geliefert. Inzwischen habe die Bundesagentur jedoch mitgeteilt, diese Statistiken seien nach einer Revision vom Vorjahr überholt und der Rückgang auf lediglich 0,8 Prozent zu beziffern.
3. In Hamburg werden von den „Jugendberufsagenturen“ immer mehr „Klienten“ unter 25 Jahren die Sozialleistungen als Sanktion gekürzt. Eine Kleine Anfrage der Linkspartei in der Bürgerschaft ergab, dass selbst von Minderjährigen Hartz-IV-Leistungen einbehalten werden, wenn sie einen aufgezwungenen Termin in den „Team-Arbeit-Jugendberufsagenturen“ zur „Berufsberatung“ verpassen. Dabei bestraften die Jobcenter im vergangenen Jahr durchschnittlich 3.574 Unterfünfundzwanzigjährige durch Leistungskürzungen im Umfang von mindestens einen Monat. Die Anzahl stieg in den ersten zwei Monaten des laufenden Jahres auf durchschnittlich 4.162 an. Wenn Eltern auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, fallen auch ihre Kinder ab 15 Jahren unter das Sozialgesetzbuch II, selbst wenn sie noch zur Schule gehen.
Inge Hannemann kritisiert, dass Minderjährige damit bereits ab dem 15. Lebensjahr als erwerbsfähig gelten und dem Hartz-IV-Regime unterliegen. Für den Senat gelten Minderjährige ab der Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres als „meldepflichtig“. Minderjährige im Schulabschlussjahr sowie Minderjährige, die nach mehrfacher Aufforderung keine Schulbescheinigung vorzeigten, würden vom „Team Arbeit“ vorgeladen. Legten Heranwachsende oder deren Eltern dann immer noch keine Schulbescheinigung vor, sei davon auszugehen, dass sie nicht mehr zur Schule gehen. Hannemann prangert an, dass der Senat sogar die komplette Streichung von Sozialleistungen für unproblematisch halte, was die Ignoranz der Regierenden und ihr „pädagogisches Fehlverhalten gegenüber Heranwachsenden“ belege.
Üblicherweise würden zunächst zehn Prozent der Leistungen gestrichen, sagt Hannemann. Wenn jedoch bereits beim ersten Verstoß ein ganzes Monatsgeld gestrichen werde, sei das für die Jugendlichen und ihre Familien existenzbedrohend. Die Hamburger „Linken“-Politikerin rügt, der Senat lasse völlig außer Acht, dass in diesen Fällen immer die ganze Familie betroffen sei, die dann irgendwie die ausfallenden Zahlungen kompensieren müsse. Sollten junge Menschen jedoch in einer Jugendhilfewohnung leben, seien sie durch die Sanktion sogar von Obdachlosigkeit bedroht. Sie könnten in die Kriminalität getrieben werden, wenn sie für ihren Lebensunterhalt durch Schnorren oder Dealen aufkommen müssten.
Selbstredend hält die „Team-Arbeit“-Sprecherin solche Szenarien für übertrieben, weil „alles gesetzlich geregelt“ sei und in der alltäglichen Praxis gar nicht so eine Rolle wie in der gesellschaftlichen Diskussion spiele. Sanktionen könnten meist „mit einem Telefonanruf aus der Welt geschaffen“ werden. Da ich persönlich schon oft die unnachgiebige Härte der Jobcenter kennengelernt habe, kann ich mir solch einen leichten Umgang überhaupt nicht vorstellen. Ich halte es mit Frau Hannemann, für die Minderjährige grundsätzlich nicht in Jobcenter gehören und die Sanktionen komplett abzuschaffen sind: „Wir brauchen endlich eine repressionsfreie Grundsicherung für alle Erwachsenen und Kinder, um der Armut vorzubeugen und soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen!“
4. Grundsätzlich sollte einmal öffentlich geklärt werden, ob Kinder aus Familien, in denen die Eltern Hartz IV beziehen, keine weiterführenden Schulen besuchen dürfen. Warum sonst werden immer wieder Schüler(innen) vom Jobcenter vorgeladen, die gerade 15 Jahre alt geworden sind, und aufgefordert, sich eine Arbeitsstelle beziehungsweise Berufsausbildungsstätte zu suchen, obwohl sie weiterhin die Schule besuchen wollen? Soll Kindern aus diesen Familien das Abitur verwehrt werden? Es darf doch wohl nicht sein, dass Schüler(innen), die das 15. Lebensjahr vollendet haben, sanktioniert werden sollen, nur weil sie weiterhin das Gymnasium besuchen wollen!
Nichtsdestotrotz werden derzeit Tausenden von Kindern Vorladungen geschickt, in denen sogenannte Rechtsfolgebelehrungen enthalten sind. In diesen werden sie zur Stellensuche aufgefordert, zu einem „Gespräch“ vorgeladen und andernfalls mit Leistungskürzung bestraft. Die Mutter einer 15-Jährigen erzählt, ihre Tochter wolle weiterhin das Gymnasium besuchen, das Jobcenter aber die Schulbescheinigung nicht akzeptieren: Die Tochter hätte sich auf Stellensuche zu begeben. Die Familie müsse schließlich zusätzlich von Hartz-IV-Leistungen vegetieren, weil der karge Lohn einfach nicht zum Lebensunterhalt ausreiche.
Für die Jobcenter gälten Kinder aus sogenannten Bedarfsgemeinschaften ab dem 15. Lebensjahr als voll erwerbsfähig und würden dann „in Betreuung“ aufgenommen. Diese laufe „nach Schema F“ ab. Es passe vielen Sachbearbeitern einfach nicht ins Konzept, wenn Kinder weiterhin zur Schule gehen wollen, um später zu studieren. Sie drohen stattdessen mit Sanktionen und verlangen, mit den Kindern Stellengesuche und vermittlungsrelevante Daten zu besprechen. Andernfalls würden die Leistungen ganz oder teilweise eingestellt. Die Mutter der 15-Jährigen berichtet, ihre Tochter sei nur in Begleitung ins Jobcenter gegangen. Dort musste sie ihre guten Noten vorweisen, eine einfache Schulbescheinigung reichte nicht aus.
Obwohl die Familie das nicht möchte, will die Behörde „zeitnah“ wieder eine Vorladung rausschicken. Die Behörde bleibt hart und will bei Nichterscheinen der Tochter sanktionieren. Laut Auskunft des Bundesbeauftragten für Datenschutz reicht es vollkommen aus, der Behörde eine Schulbescheinigung zu schicken. Wenn das Jobcenter dennoch eine Sanktion verhänge, will die betroffene Familie klagen. Die Eltern möchten ihre Tochter vor diesem Druck schützen, damit sie in Ruhe lernen könne, ohne Angst haben zu müssen. Richtig so!
1. Es eilt! Wer aktuell einen Eigenanteil zu den Kosten der Unterkunft trägt, sollte umgehend die volle Übernahme der Miete beantragen und für die Vergangenheit einen Antrag auf Überprüfung stellen. Mit dem Überprüfungsantrag ist noch der Januar 2015 zu erreichen. Näheres dazu ist nachzulesen auf unserer Homepage, insbesondere auf der Seite zur 560. Bremer Montagsdemonstration. Mit den Unterlagen zu einer Beratungsstelle gehen, um gleich die zu erwartenden Änderungen zu berücksichtigen. Genauso ist bei jeder andere Minderleistung zu verfahren. Es eilt! Warum?
Am 1. August 2016 tritt die Rechtsverschärfung für ALG-II-Betroffene in Kraft, verkauft als „Rechtsvereinfachungsgesetz“. Eine Lüge bereits in der Überschrift! Eine Änderungsmöglichkeit besteht bei den Rahmenbedingungen zu den Kosten der Unterkunft. So ist die Gesamtangemessenheitsgrenze jetzt auch für die Bruttowarmmiete möglich, also mit Einschluss der Heizkosten. Diese Änderung muss sich erst in der Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft niederschlagen. Nachstehend Informationen aus einer Rundmail von Sozialrechtsexperte Harald Thomé:
„Der Bundesrat hat am 8. Juli“ – Deutschland beweinte gerade das Scheitern im Halbfinale gegen Frankreich am Vorabend – „dem Rechtsverschärfungsgesetz (9. SGB-II-Änderungsgesetz) ohne Einforderung von Änderungen zugestimmt. Das Gesetz wird somit zum 1. August 2016 wirksam. Mit dieser 75. Änderung des SGB II wird die Stellschraube zur Verschärfung und weiteren Etablierung von Sonderrecht gegen SGB-II-Beziehende und -Berechtigte deutlich weitergedreht. Besonders hervorzuheben bei den Rechtsverschärfungen ist die Verkürzung des Rechtsanspruchs auf Vorschuss, die Ausweitung des Kostenersatzes als faktische Einführung einer zweiten Sanktionsebene, die Gesamtangemessenheitsgrenze bei den Kosten der Unterkunft, die Rückforderung von Leistungen bei nicht beigebrachten Unterlagen, die Verkürzung des Überprüfungsantrages bei zu Unrecht erhobenen Beiträgen von 30 auf vier Jahre und vieles mehr.
Dazu kommen die vollständige Ignoranz der Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes und die Ignoranz bei dringend notwendigen Änderungen bei den Sanktionen. Positiv ist die deutliche Förderung der Ausbildung: Bisher gab es fast nur das Reindrücken in den Niedriglohnbereich, nun soll es eine Zahlung von SGB-II-Leistungen bis zum Ende des Monats geben, in dem über den BAföG/BAB/ABG-Antrag entschieden wurde, sowie eine deutliche Ausweitung der Härtefallregelung in § 27 Absatz 4 SGB II. Somit wird es jetzt doch einer Reihe von SGB-II-Beziehenden ermöglicht, eine Ausbildung zu beginnen oder abzuschließen.“
2. Arbeitnehmende kennen die Änderung für 2016 schon: Sie zahlen den höheren Zusatzbeitrag für ihre Krankenkasse bereits seit Januar. Die Folge ist weniger Geld in der Haushaltskasse. Rentner(innen) tragen diese Mehrbelastung seit März. Nun soll die lange angekündigte Rentenerhöhung am Monatsende endlich in die Haushaltskasse purzeln und die gestiegenen Zusatzbeiträge vergessen machen, aber das klappt nicht, denn auch die Rentenerhöhung wird – wie jede Lohnerhöhung – durch den Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung angeknabbert. So gesehen sind Lohn- und Rentenerhöhungen nur ein Feigenblatt zur die Schonung der Arbeitgeber. Sozialversicherungsbeiträge müssen wieder solidarisch gestemmt werden, basta!
Im Gesundheitsfonds haben sich über zehn Milliarden Euro angesammelt. Es sind erzwungene Beitragsüberschüsse. Der Begriff Gesundheitsfonds sagt eventuell nicht jedem etwas. Vor Schaffung dieser Superbehörde behielt jede Krankenkasse ihre Beitragseinnahmen; um Strukturunterschiede zu berücksichtigen, gab es einen Risikoausgleich. Heute werden alle Krankenkassenbeiträge in den Gesundheitsfonds eingezahlt, die Krankenkassen erhalten einen Pauschalbetrag, der aber so niedrig ist, dass sich zwangsläufig Überschüsse ansammeln. Die Krankenkassen haben beantragt, diesen Bodensatz im Gesundheitsfonds zur Reduzierung der Zusatzbeiträge zu nutzen. Das wurde abgelehnt, daher steigen sie weiter.
Die Bundesregierung wird von diesem Bodensatz die Mehrausgaben der Krankenkassen für die Neubürger bezahlen. Bisher sind für 2017 circa 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Zuwanderung muss aber aus Steuergeldern finanziert werden, nicht auf dem Rücken der Beitragszahler! Bei dieser Gelegenheit sollte auch gleich die Finanzierung der Krankenkasse für die Erwerbslosen geändert werden. Für jede(n) ALG-II-Betroffene(n) zahlt der Bund monatlich 90 Euro als Krankenkassenbeitrag. Das ist nicht kostendeckend! Auch hier erfolgt eine Quersubvention zulasten der Beitragszahler.
3. Die Rentenzahlung wurde vor einiger Zeit umgestellt von Zahlung am Monatsanfang im Voraus auf nachträgliche Zahlung am Monatsende. Neurentner(innen) haben damit ein Problem: Die Rentenerhöhung wird bei der Grundsicherung bereits am Monatsanfang abgezogen, die erhöhte Rente erhalten sie aber erstmals am letzten Tag des Monats. Die Zahlungslücke ist unzumutbar, weil hier Geld abgezogen wird, das überhaupt erst am Monatsende zur Verfügung steht. Das trifft Rentner(innen), die mit ihrer Rente die Aufwendungen für die Grundsicherung reduzieren; nachzulesen im „Weser-Report“ vom 17. Juli 2016. Eine vom Recht gedeckte Zumutung und ein Grund mehr, über einen Freibetrag für alle Einkommen bei der Grundsicherung nachzudenken! Beim ALG II gibt es einen pauschalen Versicherungsfreibetrag von 30 Euro, allerdings mit vielen Besonderheiten. Noch ein Verlust an Mitmenschlichkeit per Gesetz!
4. Am 7. Juli 2016 wurde der Entwurf zum Integrationsgesetz vom Bundestag beschlossen. Einen Tag später hat der Bundesrat das Gesetz durchgewunken. Harald Thomé zitiert dazu in seiner Rundmail eine kurze Stellungnahme von Claudius Voigt: „Was die Bundesregierung als ‚Integrationsgesetz‘ bezeichnet, hat mit Integration ungefähr so viel zu tun wie die Agenda 2010 mit dem Ausbau des Sozialstaats. Auch sonst sind viele Parallelen zu sehen. Das Gesetz verfolgt konsequent die Paradigmen von Selektion, Disziplinierung, Sanktionierung und Verwertung. Aus selbstbestimmten Menschen wird eine zu verwaltende und zu disziplinierende Masse. Individuen werden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schon grammatikalisch objektiviert: Ihnen werden Dinge ‚zugewiesen‘ (Arbeitsgelegenheiten oder Wohnsitze), ihnen werden Verpflichtungen auferlegt (etwa am nicht vorhandenen Integrationskurs teilnehmen zu müssen oder seinen Wohnsitz irgendwo nicht nehmen zu dürfen), ihnen werden Dinge verboten.
Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!