550. Bremer Montagsdemo
am 21. 12. 2015  I◄◄  ►►I

 

Morgen, Kinder, wird’s nichts geben

1. Das bundesweite Erwerbslosenbündnis „Auf Recht bestehen“ kritisiert den Ge­setz­ent­wurf, mit dem das Hartz-IV-Gesetz angeblich vereinfacht werden soll, als Mogelpackung, weil der Entwurf eine Vielzahl „völlig inakzeptabler Verschlechterungen“ enthalte. Das Bündnis kritisiert, dass sich der Gesetzentwurf in weiten Teilen ausschließlich nach den Interessen der Jobcenter und des Bundesministeriums für Arbeit richte. Helga Röller von der „Bundesarbeitsgemeinschaft prekäre Lebenslagen“ erläutert, Hartz IV solle für die Jobcenter einfacher zu handhaben sein. Das geschehe jedoch zulasten der Leistungsberechtigten, deren Rechte eingeschränkt und deren individuelle Leistungsansprüche weiter beschnitten werden sollen.

So soll demnächst beispielsweise eine separate Einzelfallprüfung der Heizkosten nicht mehr verpflichtend sein. Stattdessen dürfen dann die Kommunen eine Obergrenze für die Warmmiete festlegen. Damit würden Hartz-IV-Beziehern keine hohen Heizkosten mehr erstattet werden, die besonderen Umständen wie etwa einer schlechten Wärmedämmung geschuldet sind. Der Bedarf von Kindern, die abwechselnd bei ihren getrennt lebenden Elternteilen wohnen, wird künftig noch weniger gedeckt sein als heute: Während Elternteile, bei denen sich das Kind über die Hälfte der Zeit aufhält, schlechter gestellt werden, sollen die Elternteile, bei denen ein Kind weniger als ein Drittel der Zeit verbringt, überhaupt gar keinen Teil vom Regelsatz mehr bekommen.

Da einige Absetz- und Freibeträge eingeschränkt oder ganz gestrichen werden sollen, würde vorhandenes Einkommen verschärft angerechnet und der Hartz-IV-Zahlbetrag sinken. Auch sollen Jobcenter künftig Kostenersatz für bezogene Leistungen fordern können, wenn Personen unterstellt wird, sie würden „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ nicht genug tun, um ihren Leistungsanspruch zu beenden oder zu verringern. Mit einer solchen von subjektiven Entscheidungskriterien abhängigen Strafregelung kann der Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen unterlaufen werden, da diese ständig unter dem Vorbehalt der Rückforderung stehen. Der Willkür werden Tür und Tor kilometerweit geöffnet!

Wenn den Fallmanagern so viel eigenmächtige Beliebigkeit und Macht bei dieser Art von sanktionierten Entscheidungen gegeben wird, sollen vermutlich die Möglichkeiten für einen klar formulierten Widerspruch gegen ein vages Anspruchs-Herumeiern verunmöglicht werden. Dabei durften die Fallmanager ja schon existenziell bedrohlich sanktionieren, wenn etwa Eingliederungsvereinbarungen nicht erfüllt wurden. Martin Künkler von der „Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen“ fordert, dass die Bundesregierung statt weiter zu kürzen und immer neue Strafen einzuführen, endlich ihre Hausaufgaben machen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen solle, die sich dann günstig auf die Leistungsansprüche auswirken würden.

Wie wäre es mal damit, die tatsächlichen Stromkosten in die Höhe des Regelsatzes mit einzuflechten, da die Energiekosten beständig in die Höhe galoppieren? Zudem müssten die besonders harten Sanktionen für Unterfünfundzwanzigjährige dringend entschärft werden, weil diese Gruppe bereits bei der ersten Pflichtverletzung die Regelleistungen komplett gestrichen bekommt. Da diese Sätze schon die absolute Untergrenze sind, von der sich angeblich das Existenzminimum bestreiten, sogar sichern lasse, ist es vollkommen unverhältnismäßig, dass Jobcenter weiterhin jegliche Leistungen zum Lebensunterhalt einstellen dürfen, wodurch viele Hilfebezieher erst recht aus der Bahn geworfen werden!

 

Elisabeth Graf2. Während beim Bäcker Brot und beim Gemüsehändler Gemüse gekauft werden kann, sind Arbeitsagenturen und Jobcenter an der direkten Vermittlung von Erwerbslosen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nur selten beteiligt. Im letzten Jahr wurde laut einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit lediglich jeder siebte Wechsel aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung von Behörden vermittelt. In allen übrigen Fällen führte entgegen den allgemeinen Vorurteilen eher die Eigeninitiative der Erwerbslosen zum Erfolg. Offenbar wollte ein Sprecher der der Bundesagentur für Arbeit dies nicht auf seiner Behörde sitzen lassen und verwies darauf, dass Vermittlungen nur einen Teil der Integrationsarbeit darstellen und in vielen Fällen auch eine Qualifizierungsmaßnahme zum Job- Erfolg beigetragen haben könnte.

Viele Erwerbslose mussten es leider schon am eigenen Leibe ertragen, dass die Agenturen oft nur Leiharbeitsstellen anbieten. Darum liegt der Anteil der Erwerbslosen, die in einen sozialversicherungspflichtigen Job vermittelt wurden und sich dann bei einer Leiharbeitsfirma wiederfanden, bei etwa 35 Prozent. Wer weiß, dass fast jeder zweite Job kein Normalarbeitsverhältnis ist, den lässt diese deutliche Auffälligkeit hellhörig werden. Karl Brenke vom „Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung“ kritisiert die Effizienz der behördlichen Arbeitsvermittlung und findet, dass die Arbeitslosen bei der Jobsuche am allerwenigsten die Bundesagentur brauchen. Arbeitslose kämen vor allem über persönliche Kontakte zu ihren neuen Arbeitgebern, gefolgt von Anzeigen in Zeitungen und im Internet. Die Vermittler der Arbeitsagenturen rangierten erst an dritter Stelle.

 

3. Obwohl es doch aus jeder noch so kleinen Ecke permanent erschallen muss, dass sich die Arbeitslosigkeit in Deutschland auf einem Rekordtief befinde, haben viele ältere Menschen davon selbst in Zeiten des vermeintlichen Aufschwungs nichts: Immer mehr ältere Menschen ohne Arbeit seien auf Hartz IV angewiesen. Aus der Beantwortung einer Anfrage der stellvertretenden „Linken“-Fraktionschefin Sabine Zimmermann an die Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass zwischen 2010 und 2014 die Zahl der 55-Jährigen und Älteren mit Hartz IV im Jahresdurchschnitt kontinuierlich um 24 Prozent auf 318.000 angestiegen sei. Im laufenden Jahr setze sich diese Entwicklung fort: Die Zahl der älteren arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher sei im Vergleich zum Vorjahr von rund 315.000 auf 321.000 emporgeschnellt.

Dabei seien in dieser Zahlenangabe nicht die rund 163.000 Hartz-IV-Bezieher über 58 Jahre mit enthalten, denen ein Jahr lang keine Arbeit angeboten wurde, weil diese wie alle Erkrankten und sich in einer Maßnahme Befindenden zwecks Euphemisierung der Arbeitslosenstatistik praktischerweise gar nicht erst mitgezählt werden. Mit Hilfe dieser Zahlenjongliererei sei die Anzahl der erwerbslosen Hartz-IV-Bezieher seit 2010 um gut neun Prozent auf rund 1,97 Millionen im vergangenen Jahr zurückgegangen. Leider habe bei den Arbeitgebern kein Umdenken stattgefunden, auch Älteren verstärkt eine Chance zu geben. Wie schon lange vorausgesagt, nimmt auf diese Weise auch die ausweglose Altersarmut immer weiter zu.

 

4. Die Wochen vor Weihnachten sind für Hartz-IV-Bezieher meist eine schwierige Zeit: Es fehlt Geld für Geschenke, und selbst ein Weihnachtsbaum bleibt unerschwinglich. Weil diese Kosten im Hartz- IV-Regelsatz nicht vorgesehen sind, wird besonders für Kinder die ohnehin ständig zu ertragende armutsbedingte Ausgrenzung ganz besonders schlimm. Wie sollen die Kinder von Hartz IV beziehenden Eltern denn auch verstehen, dass der liebe gute Weihnachtsmann, von dem alle reden, nicht auch zu ihnen kommt und dass sich von ihrem Wunschzettel wohl kaum etwas bis nichts erfüllen kann? Gerade in der Weihnachtszeit werden Kon­sum­wün­sche geweckt, die aber vom zu niedrigen Hartz-IV-Regelsatz nicht zu bezahlen sind.

Selbst eine Bastelaktion in der Schule, zu der alle etwas mitbringen sollen, kann die Haushaltskasse überfordern, sodass viele Kinder an diesem Tag lieber „krank“ zu Hause bleiben. Schließlich wird das schmale Portemonnaie ja schon durch Ausgaben für Winterbekleidung und -schuhe zusätzlich belastet, weswegen Geschenke nicht selten vom Munde abgespart werden müssten. Vor Einführung der menschenverachtenden Agenda 2010 gab es die Möglichkeit, zu besonderen Anlässen wie Weihnachten, dem muslimischen Opfer- und dem jüdischen Lich­ter­fest beantragen zu können.

Bis 2011 war eine Pauschale für den Weihnachtsbaum und den Adventskranz im Regelsatz enthalten, wurde dann jedoch zusammen mit dem Betrag für Schnittblumen gestrichen. Weihnachten wird so alljährlich für die Eltern von rund 1,5 Millionen Kindern, die auf Hartz IV angewiesen sind, eine große emotionale und finanzielle Belastung. Meiner Meinung nach gehört zu einem würdigen Leben in Deutschland, auch mal ein Fest mitfeiern zu können, um nicht beständig von der gesellschaftlichen Teilnahme ausgegrenzt zu werden! Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle ließe sich dieses Problem wunderbar lösen.

Die Weihnachtszeit ist auch ein Gradmesser dafür, wie aufmerksam Menschen sind: Wird nur für arme Kinder in fernen Ländern gesammelt, oder haben Gemeinden und Verbände auch ihre Umgebung im Blick? Wird überhaupt wahrgenommen, dass es jenseits von der in Deutschland angeblich nur „relativ“ existierenden Armut auch hierzulande echte Armut mit Hunger, kalten und dunklen Wohnungen mit abgestelltem Strom und Wasser gibt, ein Ausgeschlossensein eben, weil der Regelsatz überhaupt nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu decken? Wer Menschen, die mit Hartz IV vegetieren müssen, etwas schenken möchte, hat allerdings einiges zu beachten, damit es ihnen nicht angerechnet, das heißt vom knappen Geld wieder weggenommen wird: Geldüberweisungen sind nicht möglich, aber auch der Gegenwert größerer Sachgeschenke müsste ans Amt zurückgezahlt werden.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke

Morgen, Kinder, wird’s nichts geben!
Nur wer hat, kriegt noch geschenkt.
Mutter schenkte euch das Leben.
Das genügt, wenn man’s bedenkt.
Einmal kommt auch eure Zeit.
Morgen ist’s noch nicht so weit.

Doch ihr dürft nicht traurig werden,
Reiche haben Armut gern.
Gänsebraten macht Beschwerden,
Puppen sind nicht mehr modern.
Morgen kommt der Weihnachtsmann.
Allerdings nur nebenan.

Lauft ein bisschen durch die Straßen!
Dort gibt’s Weihnachtsfest genug.
Christentum, vom Turm geblasen,
macht die kleinsten Kinder klug.
Kopf gut schütteln vor Gebrauch!
Ohne Christbaum geht es auch.

Tannengrün mit Osrambirnen –
Lernt drauf pfeifen! Werdet stolz!
Reißt die Bretter von den Stirnen,
Denn im Ofen fehlt’s an Holz!
Stille Nacht und heil’ge Nacht –
Weint, wenn’s geht, nicht! Sondern lacht!

Morgen, Kinder, wird’s nichts geben!
Wer nichts kriegt, der kriegt Geduld!
Morgen, Kinder, lernt fürs Leben!
Gott ist nicht allein dran schuld.
Gottes Güte reicht so weit...
Ach, du liebe Weihnachtszeit!

Erich Kästner
 

 

 

Aufruf!

Hans-Dieter BinderÜberprüfungsanträge nach § 44 SGB X sind in diesem Jahr noch für die Zeit ab 1. Januar 2014 möglich! Schenkt euch selbst „Gegenwehr“ zu Weihnachten: Den Eigenanteil zu den Kosten der Unterkunft sparen, abgelehnte Anträge wieder aufleben lassen, Kürzungen durch Sanktionen zurückholen und alles, was euch verwehrt wurde! Zeigt, dass ihr lebt!

Weitere Informationen erhaltet ihr durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind am 4. Januar 2016 wieder da und gespannt auf eure Meinung und Erfahrung! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)
 
Am 21. Dezember 2015 findet auf dem Hanseatenhof unsere 550.
Montagsdemo
statt – und im Anschluss daran unsere Weihnachtsfeier
im Jugendfreizeitheim Buntentor, Geschwornenweg 11a.
Alle sind herzlich eingeladen!
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz