1. Wer in unserem Lande das Wort „Reform“ aus Politikermunde vernimmt, der bekommt schon mal prophylaktisch Magengrummeln, weil ihm die Bauchschmerzen gewiss sein werden. So verhält es sich auch mit dem neuen Gesundheitsgesetz, mit dem unter anderem die Versorgung mit Ärzten auf dem Lande und die Terminvergabe bei Fachärzten für Kassenpatienten „verbessert“ werden soll. Jene, die von einer „Überversorgung mit Fachärzten“ in Großstädt(ch)en wie Bremen sprechen, sind entweder nicht ernsthaft krank oder genießen den Luxusstatus von Privatpatienten, die bei Terminen immer bevorzugt behandelt werden.
Sonst hätten sie auch schon des Öfteren mit den anderen 90 Prozent Kassenpatienten etliche Stunden in einem vollkommen überfüllten Wartezimmer gesessen, sich von bisher fremden Bakterienkulturen oder Virenstämmen kontaminieren lassen, nachdem sie wochenlang – zum Beispiel mit Schmerztabletten zugedröhnt – auf eben diesen einen kostbaren, aber selten zu ergatternden Termin hatten warten müssen. Oh nein, das sind beileibe keine Einzelfälle, sondern ist inzwischen nahezu die Regel, die eben so gar nicht auf eine Überversorgung von Ärzten schließen lässt!
Da wurde nach einem Jahr wahrlich mal wieder erneut die eine „tolle“ Idee aus dem Ärmel geschüttelt, dass in Zukunft sogenannte Servicestellen die Terminvergabe „erleichtern“ sollen und die Patienten binnen vier Wochen Fachärzten zuweisen müssen. Bei einem solchen Murks kann eigentlich nur eine große Unzufriedenheit der Patienten herauskommen, wenn sie eben nicht zu dem Arzt kommen, den sie sich gewünscht haben und zu dem sie Vertrauen aufbauen können. Schließlich handelt es sich bei Patienten noch immer um Menschen, deren individuelle „Chemie“ eben nicht zu jedem Mediziner passt, und nicht um ein Fahrrad, bei dem in einer x-beliebigen Werkstatt das Licht repariert werden soll!
Mindestens auf dem Papier haben wir noch immer die freie Arztwahl und leben auch nicht in Dänemark, wo meines Wissens den Patienten je nach Wohnort ein Arzt zugewiesen wird. Wie muss mit Zahlen jongliert werden, um solche Fantasieergebnisse zu erzielen? Wurde hier bei der Praxis der Arbeitsämter abgeguckt, einfach bestimmte Gruppen nicht mitzuzählen? Den Patienten kann dadurch geholfen werden, wenn endlich die Bevorzugung von zehn Prozent der Bevölkerung als Privatpatienten abgeschafft wird und alle in das Krankenkassensystem einzahlen müssen. Ebenso abenteuerlich ist die Krankenhausstrukturreform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, die das Kabinett jetzt auf den parlamentarischen Weg bringt und die angeblich „Qualität“ bringen soll.
Nicht nur die Presse schaut skeptisch, ob sich damit Probleme lösen lassen. Während „schlechte“ Krankenhäuser mit Abschlägen rechnen müssen, sollen sich „gute“ Kliniken über Zuschüsse freuen dürfen. Die Regierung gibt zwar zu, dass es bei der Qualität der stationären Behandlung hapert, doch soll dieser Missstand nicht allein den Ärzten, Klinikbetreibern und deren zu knapp bemessenem Pflegepersonal in die Schuhe geschoben werden: „Mehr Geld“ sei auch keine Lösung. Patienten werden wohl kaum von abgehobenen Überschriften wie „Abbau überflüssiger Betten, Belohnung für qualitativ gute Arbeit, weniger unnötige Operationen“ profitieren können, wenn Kliniken geschlossen werden und den Kranken immer weitere Wege zugemutet werden sollen.
Völlig realitätsfremd erscheint mir auch die Annahme, dass Patienten bereitwillig weitere Wege in Anspruch nähmen, wenn das Krankenhaus ihrer Wahl besonders spezialisiert ist, sie aber weder die Fahrt bezahlen können, noch Freunde in der Nähe haben, die sie besuchen, ihre Wäsche waschen sowie kleinere Dienste für sie übernehmen, und wenn sie sich mit der medizinischen Infrastruktur einer fremden Stadt überhaupt nicht auskennen. Für die steigende Anzahl an finanziell Armen, Alten und Alleinstehenden, aber auch für Alleinerziehende würde dies eine katastrophale Verschlechterung der medizinischen Versorgung bedeuten.
Wer die Qualität in den Krankenhäusern wirklich verbessern will, kommt gar nicht darum herum, die personelle Ausstattung in den Kliniken so zu verbessern und zu verändern, dass nicht mehr eine Pflegekraft für zehn Patienten auf der Station zuständig ist und Ärzten 36-Stunden-Schichten zugemutet werden! Es muss einfach auch mehr Geld in Krankenhäuser gesteckt werden, um damit gute Hygiene-Standards wie in Holland einzuführen, damit nicht mehr so viele Menschen an lebensgefährlichen Keimen sterben, die sie sich erst im Krankenhaus geholt haben. „Menschliche Wärme heilt allemal so wirkungsvoll wie moderne Apparate. Vielleicht sogar ein wenig besser“, schreibt die „Frankenpost“ aus Hof.
2. Knapp die Hälfte der Hartz-IV-Bezieher ist, so sehr sich auch bemühen, bereits seit mindestens vier Jahren auf diese staatliche Leistung angewiesen. Obwohl viele eine Ausbildung haben oder Qualifikationen besitzen, klappt es trotzdem nicht, einen Arbeitsplatz zu finden. Vor allem in den östlichen Bundesländern sei die Lage besorgniserregend, weil mit Ausnahme von Thüringen die Quote hier sogar bei über fünfzig Prozent liege. In westdeutschen Städten mit hoher Arbeitslosenquote, etwa im Ruhrgebiet, sieht die Situation ähnlich dramatisch wie in den ostdeutschen Bundesländern aus.
Entgegen dem angeblichen Trend, dass die Erwerbslosenzahlen sänken, zeichnet sich immer mehr ab, dass ein Großteil keine Arbeit finden kann, weil nun einmal nicht Arbeitsplätze für alle vorhanden sind. Allein schon wegen der Verdammnis, komplett auf diese meist nur demütigend gewährte Transferleistung angewiesen zu sein, müsste sie mindestens ohne Sanktionen ausgezahlt werden, bis es endlich ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle gibt! Sanktionen wirken zu hundert Prozent wie Folter, wenn das ohnehin viel zu knapp bemessene Existenzminimum auch noch unterschritten wird und Hunger, Energieabstellen sowie Obdachlosigkeit drohen.
Das Sozialgericht Gotha erklärte nun die Praxis, dass es Grundsicherung heute nur gegen Wohlverhalten gibt und ansonsten sanktioniert wird, sodass mit Hartz IV das Recht auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ abgeschafft wurde, für verfassungswidrig. Keine Frage, dass dies bei Teilen der Wirtschaft auf Unmut stößt und die abgedroschene Forderung erschallt, Sanktionen seien erforderlich, damit der Anreiz erhalten bleibe, eine Arbeit aufzunehmen. Selbst wenn diese gar nicht existiert? Wie das Strafsystem funktioniert, zeigt der Fall des Klägers, der ein Arbeitsangebot des Jobcenters Erfurt abgelehnte, das ihm daraufhin die Leistungen von Juli bis September 2014 um dreißig Prozent auf 275,70 Euro kürzte.
Als er sich im September nicht per Vermittlungsgutschein auf ein Praktikum bewarb, verpasste ihm das Amt eine zweite Sanktion und reduzierte die Zahlung um sechzig Prozent. Das bisherige Gesetz erlaubte, dass ihm von Oktober bis Dezember nur noch 156,40 Euro blieben, wobei es augenscheinlich um nackte Zahlen ohne das Gerüst der Bedingungen und Beweggründe ging. Rund eine Million solcher Strafen verhängen Jobcenter jährlich: Durchschnittlich sind 10.000 Menschen auf Null sanktioniert. Die Bundesregierung meint, der Staat müsse das Minimum nicht bedingungslos zahlen, obwohl es ein unverfügbares und unantastbares Grundrecht jedes Mittellosen sei, dass die eigene physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe gesichert werden. Außerdem ist ein Bedürftiger durch vermeintliches Fehlverhalten nicht weniger bedürftig!
1. Ein US-Gericht hat der NSA die Abhörmöglichkeiten gegen Amerikaner beschnitten. Der Senat will dies jetzt umsetzen. Klasse! Anlass sind die Enthüllungen von Edward Snowden. Der britische Geheimdienst darf eigentlich keine Landsleute abhören oder überwachen. Die Unterlagen Snowdens haben jedoch die Nichteinhaltung belegt. Die Einhaltung wird von Bürgern jetzt massiv eingefordert. Das Parlament hat Unterstützung zugesagt. Nachzulesen ist die Behauptung, die von Edward Snowden gestohlenen Geheimdienstdokumente könnten in falsche Hände geraten sein, und Agenten würden in Sicherheit gebracht – alles ohne Quellenangaben.
In unseren Nachrichten wurde sofort gegen die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes Position bezogen. Edward Snowden hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Das „Celler Loch“ lässt grüßen, Frau Merkel hat gelogen und lügen lassen, siehe 520. Bremer Montagsdemonstration. Das ZDF hat trefflich unter der Überschrift „Merkels Märchenstunde“ darüber berichtet, auch in den „Heute“-Nachrichten. Die Einschätzung von „Frontal 21“ ist lesenswert: Die neue Vorratsdatenspeicherung hat einen Untermieter!
„Frontal 21“ hat das Gesetz aufgedröselt: Es geht nicht nur um Vorratsdatenspeicherung. Enthalten ist auch die Bestrafung von Whistleblowern und denen, die die Informationen verbreiten. Geheimnisverrat in jeder Form soll demnach strafbar werden. „Frontal 21“ schreibt dazu: „Zudem stellt das neue Vorratsdatengesetz in einem Punkt sogar eine Verschlechterung gegenüber der alten Regelung dar: Künftig soll ‚Datenhehlerei‘ mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Betroffen sind davon Whistleblower und ihre Helfer, die unbefugt Daten stehlen und verbreiten. Edward Snowden und seine Freunde wären in Deutschland künftig Kriminelle.“
Nach diesem Gesetz könnten ein Snowden und alle Journalisten, die seine Informationen verbreiten, als Geheimnisverräter bestraft werden. „Frau Merkel hat gelogen“: Solche Überschriften sind dann nicht mehr möglich. Bereits die Weitergabe der Mails und Notizen aus dem Kanzleramt wäre Geheimnisverrat. Die Verbreitung der Aussage „Frau Merkel hat gelogen!“, gestützt auf die Infos aus dem Kanzleramt, würde den Staatsanwalt zum Eingreifen zwingen. Daher ist das gesamte Gesetz abzulehnen!
Das Sturmgewehr G36 ist nur eingeschränkt verwendungsfähig. Gewusst haben will dies der ehemalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière nicht. Im Juni 2013, noch zu seiner Amtszeit, hat „Frontal 21“ darüber berichtet. Das Freihandelsabkommen mit den USA fällt bei den Mitbürgern durch: In den USA hat Präsident Obama nicht die gewünschten Vollmachten erhalten. Wie kann Deutschland ein Freihandelsabkommen schlecht finden, als Exportweltmeister? Wieso sind Schiedsgerichte kein Problem? Deutschland hat die Schiedsgerichte erfunden! Die Zahlen sind plötzlich Nebensache, nachdem sie als einfach gegriffen entlarvt waren. Das geplante Freihandelsabkommen hat den Schwerpunkt nicht einmal im Handel.
2. Europa muss umdenken! Griechenland braucht Unterstützung. Da waren die Forderungen nach Reformen, nach weiteren Einschnitten für die Bürger nicht hilfreich. Nun beschweren sich die EU-Politiker über das Verhalten der Verhandlungsdelegation aus Griechenland. Zu Recht – aber das Verhalten der Troika in Griechenland wird dadurch nicht getoppt. Gab es Kritik an diesem Verhalten der EU Verhandlungsermächtigen? Bei „Jauch“ wurde der Kontrast sichtbar: Gut abgesicherte Gesprächspartner streiten um die Zukunft Griechenlands, um die Auswirkung der Lösungen. Beklemmend!
Die neue Regierung ist erst einige Monate im Amt. Die Misere hat sie geerbt. Ihr Fehler: Keine weiteren Einschnitte für die ärmsten Bürger, aus mit der Vorfahrt der Bankenrettung, hin zu einem vernünftigen Miteinander. Das braucht Zeit. Herr Schäuble hat verkündet, die EU werde die Besonderheiten für Lizenz- und Patentgebühren beseitigen – in einigen Jahren. Seine Begründung: Die Unternehmen müssen sich darauf einstellen. Griechenland muss und will die Reichen besteuern. Freiwillig wollen insbesondere die Reeder nicht zahlen. Sie wollen auswandern, wenn die Regierung den Versuch macht.
Hat schon irgendein Land gesagt: „Aber nicht zu uns!“? Klar ist, Griechenland braucht mehr Zeit. Die EU sollte dies gewähren. Die EU sollte die Zinsbelastungen für Griechenland auf den Zinssatz für die Bankenfinanzierung senken. Banken zahlen 0,05 Prozent bei der Europäischen Zentralbank. Die EU müsste eigentlich ein schlechtes Gewissen haben: Die Trickserei der damaligen Regierung Griechenlands wurde durchschaut und geduldet. Die Bank Goldmann Sachs hat dies durchgezogen, siehe 513. Bremer Montagsdemonstration. Es war Geld zu verdienen. Es herrschte Klarheit darüber, dass die Bürger die Zeche zahlen werden. Nun ist den Geldgebern die neue griechische Regierung dazwischengekommen.
Die Politiker können sich von den Lobbyisten der Finanzwelt lösen und eine vernünftige Lösung durchführen. Im Augenblick soll jedes Ungemach durch die Griechen verursacht worden sein. Niedrige Zinsen? Dabei wirft die EZB monatlich 60 Milliarden Euro auf den Markt. Die Griechen lassen ihre Renten vom deutschen Steuerzahler bezahlen? Die Bankenrettung haben die Steuerzahler der EU bezahlt, nur etwa ein Zehntel wurde für anderes verwendet. Auch in anderen Ländern werden die Sparbeschlüsse nicht mehr akzeptiert. Bereits Kleinigkeiten bringen das Fass zum Überlaufen. Sehenswert ist „Wer rettet wen? Die Krise als Geschäftsmodell“.
3. Bremen ringt noch immer um eine neue Regierung. Das Haushaltskorsett wird sichtbar. Selbst der Plan, 200 Lehrer einzustellen, steht inzwischen unter Finanzierungsvorbehalt, trotz der vielen Menschen ohne Schulabschluss! Es wurde oft versprochen, viel getrickst und nichts verbessert. Über die Lösung der anderen Problemfelder wurde noch nichts bekannt. Bremen kennt seit vielen Monaten die unhaltbaren Zustände in der Zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge in Habenhausen. Sie ist inzwischen umgezogen, doch das Gebäude in Habenhausen wird weiter belegt, überwiegend mit unbegleiteten Minderjährigen. Ihnen wurde nur teilweise ein Schulbesuch ermöglicht. Genauer als „Radio Bremen“ und mit Bildern unterlegt schildert es die Linksfraktion – einfach unglaublich!
Jetzt wird das Gebäude in Habenhausen geräumt; die Bettwanzen haben sich zu stark vermehrt. Die Unterbringung in Zelten soll nur vorübergehend erfolgen. Diese Unterversorgung, dieses Hängenlassen der Kinder und Jugendlichen ist auch der Haushaltslage geschuldet. Ist dies wirklich richtig und nötig? Worin besteht die Vorsorge für die Kommenden? In Italien warten allein 70.000 Überlebende auf die Möglichkeit einer Weiterreise. Die EU muss dies ermöglichen. In Italien wird es ohne Lösung zu Unruhen kommen. Italien braucht dieses Ventil!
Die Zuständigkeit für Kitas sollen vom Ressort Soziales zu Bildung verschoben werden. Diese Neuordnung ist aber noch umstritten. Die Verwaltung der Kitas hat durch die ungültigen Beitragstabellen für die Zuzahlung der Eltern zu den Kindergartengebühren viel zusätzliche Arbeit. Ende Mai ist die Senatorin noch von der Erstattung zum Ende des Kindergartenjahres ausgegangen. Im „Weser-Kurier“ kommen auch die Träger zu Wort. Sie sehen dies teilweise sehr kritisch. Warum werden nicht die fertigen Bescheide erlassen und die Rückzahlungen entsprechend vorgenommen? Warum sollen die 20.000 Bescheide plus x gesammelt rausgehen?
4. Die Menschen brauchen Wohnungen. In Bremen gibt es keine Wohnungen, die mit den geltenden Mietrichtwerten zu erreichen sind. Zum Anmieten müssen diese schließlich auch tatsächlich zu erreichen sein. Bremen versendet wieder Kostensenkungsaufforderungen und tut so, als ob entsprechende Wohnungen ausreichend zur Verfügung ständen. Wer einen solchen Brief erhält, sollte diesen nicht einfach zur Seite legen. Das Jobcenter vergisst ihn nicht. Wer einen solchen Brief bereits vor langer Zeit erhalten hat, wird festgestellt haben, dass die Kostensenkungs- und Umzugsaufforderungen einfach nicht weiter verfolgt wurden. Die Aktion war nicht gerichtsfest.
Wer bereits damals „dabei“ war und sich sicher wähnte, sollte gegen die erneute Kostensenkung Widerspruch einlegen und diese abgebrochene Aktion anführen. Gleichzeitig sollten aber auch die anderen Gründe für denn Verbleib in der jetzigen Wohnung geltend gemacht und sicherheitshalber die aufschiebende Wirkung für diesen Widerspruch beantragt werden.
Die zur Einkommensteuerbefreiung akzeptierten Gründe und der Handlungsrahmen stehen in der Anweisung für die Verwaltung ab Seite 26. Diese Verwaltungsanweisung hat keine Rechtskraft: Sie ist nur eine Anweisung an die Verwaltung, kein Richter ist daran gebunden! Inzwischen ist viel Wasser die Weser runtergeflossen, aber Bremen hat die Mietrichtwerte oder -obergrenzen noch immer nicht gerichtsfest ermittelt. Wie dies alles geht? Einfach herkommen – der Verein „so:leb“ ist auf der Bremer Montagsdemo zu erreichen – oder zu einer der Beratungsstellen gehen!
5. Wer Angehörige in häuslicher Umgebung pflegt, kann dies bei der Rente geltend machen. Die Rahmenbedingungen erfordern einen Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden pro Woche. Die Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ enthält die Details. „Kinder haften für ihre Eltern“, titelt der „Weser Kurier“ diesen Montag. Im Text steht die Entwarnung: Es gibt Freibeträge.
Regress des Sozialamtes ist nur möglich, wenn der hilfsbedürftige Mensch keinen Anspruch auf Grundsicherung hat. In diesem Artikel wird nicht darauf eingegangen. Bei der Grundsicherung sind Regressansprüche gegen die Kinder oder andere Unterhaltspflichtige nur zulässig, wenn dieser unterhaltspflichtige Mensch 100.000 Euro oder mehr pro Jahr verdient. Für den Regressanspruch hat Bremen eine Verwaltungsanweisung erstellt, siehe 370. Bremer Montagsdemonstration. Eltern, die selbst keinen Unterhalt für ihre unmündigen Kinder gezahlt haben, haben ihren Anspruch auf Unterhalt gegenüber diesem Kind verwirkt. So gibt es im Unterhaltsrecht noch viele Besonderheiten.
Aktuell hat sich der Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Väter erhöht. Eigentlich müsste das Sozialamt berichtigte Bescheide erlassen. Unterhaltspflichtige Väter, die keinen neuen Bescheid mit einem ab 1. Januar 2015 verminderten Zahlbetrag erhalten haben, sollten nachfragen, sich mit der Mutter und dem Amt in Verbindung setzen. Beratung und Unterstützung gibt es beim „Verband allein erziehender Mütter und Väter“.
Dies sind viele Informationen über Entscheidungen und Weichenstellungen, die sozial betrachtet anders sein müssten. Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon! Wir sind gespannt auf Ihre und eure Meinung und Erfahrung. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!