1. Letzte Woche vertagte der Petitionsausschuss des Bundestages die Entscheidung über Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher. Die Hartz-IV-Kritikerin und suspendierte Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann plädierte für die Abschaffung der Sanktionen im Sozialrecht. Die 45-Jährige erklärte, sie habe die Petition aus persönlichen Beweggründen gestartet, nachdem sie in den acht Jahren ihrer Arbeit so viele leidvolle Geschichten erfuhr. Der Staat treibe Menschen in existenzielle Not bis hin zur Obdachlosigkeit, was als „Erziehung“ keinerlei positiven Effekt habe und die Menschen in die Enge und in völlige soziale Isolation treibe statt in Arbeit. In einer reichen und angeblich demokratischen Gesellschaft dürfe dies nicht passieren.
Hannemann wurde von der Vorsitzenden der Linkspartei, Katja Kipping, unterstützt, die das komplette Einstellen der Leistung nach dreimaligem Versäumnis als Skandal bezeichnete. Ebenso sprach sich die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke gegen die von ihrer Partei einst befürworteten Maßnahmen aus und forderte, den für die Teilhabe notwendigen Grundbedarf künftig nicht mehr anzutasten. Sogar der SPD-Abgeordnete Markus Paschke räumte ein, dass die Jobcenter das „Fördern“ in den letzten Jahren stark vernachlässigt hätten und stattdessen das Fordern die Oberhand gewann.
Nach Meinung der SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller können Erwerbslose jedoch nur durch Strafen zur Mitwirkung veranlasst werden. Aus Sicht der Parlamentarischen Staatssekretärin verstoßen die Sanktionsregelungen weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch die freie Wahl des Berufs sei ebenso wie der Gleichheitsgrundsatz gewahrt. Ja, wenn dies sogar das Bundesverfassungsgericht bestätige, kann daran selbstverständlich nicht der mindeste Zweifel nagen!
Natürlich sei auch die Gewährung von Sachleistungen völlig okay. Wer könnte darin schon eine Diskriminierung erkennen, wenn sanktionierte Erwerbslose im Supermarkt ihrer Nachbarschaft öffentlich einen Bezugsschein vorlegen müssten? Hauptsache, dem immer unterstellten Leistungsmissbrauch könne vorgebeugt werden! Für den früheren Bundestagsabgeordneten und Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic, sind Sanktionen bei Hartz IV allerdings ganz eindeutig verfassungswidrig, weil sie darauf abzielten, das Existenzminimum zu unterschreiten, um Druck aufzubauen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
2. Der ehemalige Hartz-IV-Bezieher Carsten Schöneweiß wehrte sich vor dem Sozialgericht Kassel erfolgreich gegen die Kürzung seines Hartz-IV-Satzes. Die Behörde hatte dem 37-Jährigen in den Jahren 2010 und 2011 für sieben Monate seine Transferleistungen in Höhe von 524 Euro gestrichen, weil er nicht die geforderten zehn Bewerbungen pro Monat vorgelegt hatte. Dies wurde jetzt vom Sozialgericht Kassel für unzulässig erklärt, weil in den sogenannten Eingliederungsvereinbarungen der Hinweis auf die Übernahme der Bewerbungskosten durch das Jobcenter gefehlt habe. Wegen des Fehlens dieser Klausel seien sowohl die gesamte Vereinbarung als auch die darin festgehaltenen Sanktionen bei Verstößen unzulässig.
Carsten Schöneweiß, der inzwischen als Be- und Entlader bei einer Spedition arbeitet, hatte sich nach eigener Aussage seinerzeit nicht ausreichend beworben, weil ihm schlicht das Geld dafür gefehlt habe. Er habe mit Essensgutscheinen und dem Geld seiner Freundin irgendwie auskommen und auch bei mehreren Bekannten Schulden machen müssen. Selbst als er das Jobcenter darauf hinwies, dass er sich zehn Bewerbungen nicht leisten könne, habe die Behörde auf diese Einwände nicht reagiert. Das Fehlen der Klausel hält Anwalt Hoppe jedoch nicht für ein Versehen, sondern meint, dass das Jobcenter absichtlich nicht auf die Kostenübernahme hinweise, um Geld zu sparen. Auch sei es nicht mit dem Sozialstaatsprinzip vereinbar, jemandem über mehrere Monate hinweg das ALG II zu 100 Prozent zu kürzen.
Weil das Jobcenter die Klausel nach wie vor für verzichtbar hält, legte es vor dem Landessozialgericht Berufung ein. Drücken wir Schöneweiß die Daumen, dass er auch dort Recht bekommt und ihm das einbehaltene Geld nachträglich ausgezahlt wird! Diese Einzelfallentscheidung könnte auch Klagen anderer Hartz-IV-Bezieher nach sich ziehen.
3. Arbeitsministerin Nahles kündigte in der letzten Woche die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro ab 2015 an, mit nur wenigen Ausnahmen für junge Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose. Damit letztere „keine Nachteile“ haben, sollen sie ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen werden, wenn sie einen neuen Job angenommen haben. Arbeitgeber sollen zum Ausgleich Lohnkostenzuschüsse erhalten. Gabriel lobhuldigte, es sei ein gemeinsamer Erfolg der SPD, der Gewerkschaften und auch der Union, dass der Mindestlohn bald im Gesetzblatt stehe.
Ich empfinde es als Frechheit, Erwerbslosen im ersten halben Jahr den ohnehin lächerlichen Mindestlohn verwehren zu wollen und stattdessen Arbeitgebern zum Ausgleich Lohnkostenzuschüsse zu zahlen! Habe ich richtig verstanden: Langzeitarbeitslose bekommen keinen Mindestlohn, und als „Ausgleich“ dafür, dass der Arbeitgeber ihnen weniger bezahlt, bekommt er auch noch Zuschüsse vom Staat? Wofür eigentlich? Dass sie einen ehemaligen Langzeiterwerbslosen einstellen – und natürlich nach sechs Monaten wieder entlassen, um keinen Mindestlohn zahlen zu müssen?
Frei nach dem Motto: Sechs Monate Probezeit für 3,80 Euro Bruttolohn, dann kann der „Ausgenutzte“ gehen, der nächste wartet schon? Doppelbonus für den Arbeitgeber, „damit“ Langzeitarbeitslose keine Nachteile hätten? Ausgerechnet diejenigen, die so dringend einen anständigen Mindestlohn bräuchten, bekommen nun noch nicht mal den Abklatsch davon? Die Spezialdemokraten wollen uns mal wieder für blöd verkaufen!
„Skandal-Demo“ schreibt die „Bild“-Zeitung, „CDU-Fraktionschef fordert Konsequenzen“. Ich wiederhole mich nicht gern, aber noch mal für Herrn Röwekamp: Wir leben in einer Demokratie, und zur Demokratie gehört das Recht, seine Meinung in Wort, Bild und Ton zu verbreiten. Die Ausstellung eines umgestalteten Arbeitsagentur-Logos war geschmacklos und übertrieben, fällt aber unter die Meinungsfreiheit. Es ist nun mal Aufgabe der Kunst, zu provozieren und Grenzen zu verletzen. Wer sich über Nazi-Vergleiche aufregt, aber mit totalitären, besser: faschistischen Methoden Demonstrationen verbieten lassen will, zeigt nur sein erbärmliches Demokratieverständnis! Er zeigt uns, dass er nicht in der Lage ist, Meinungen und Darstellungen zu akzeptieren, die außerhalb seines politischen Horizontes liegen. Ein Armutszeugnis für einen demokratisch gewählten Politiker!
Wenn der Hausmeister sich aufführt wie der Hauswart jener Jahre, dann wehret den Anfängen.
Wenn uns der Maulkorb verpasst werden soll, dann wehret den Anfängen.
Wenn wir durch Medienmanipulation gleichgeschaltet werden sollen, dann wehret den Anfängen.
Wenn wir überwacht werden sollen, ohne auch nur einen einzigen privaten Schritt mehr gehen zu können, dann wehret den Anfängen.
Wenn wir ausspioniert werden, dann wehret den Anfängen.
Wenn von Medien und Politik über eine religiöse Minderheit der Generalterrorverdacht verhängt wird, dann wehret den Anfängen.
Wenn unsere Rechte eingeschränkt werden, dann wehret den Anfängen.
Wenn korrupte Richter Unrecht sprechen, dann wehret den Anfängen.
Wenn staatliche Organe den Tod von Arbeitslosen, Flüchtlingen, Asylsuchenden, Tatverdächtigen billigend in Kauf nehmen, dann wehret den Anfängen.
Wenn sie eure Söhne und Töchter in ferne Kriege schicken, dann wehret den Anfängen.
Wenn sie durch Armut und Ausgrenzung den Nährboden bereiten für totalitäre Marschierer, dann wehret den Anfängen.
Wehret den Anfängen, hat man uns seit unserer Schulzeit gebetsmühlenartig eingebläut.
Wehret den Anfängen!
Zum Schluss noch an die „Bild“-Zeitung: Bei uns gibt es nichts, was für ein Blatt Ihres Formates berichtenswert wäre. Bei uns sind keine Titten zu sehen. Dieter Bohlen kommt auch nicht vorbei. Wenn Sie über Ärsche berichten wollen, gehen Sie in die Bürgerschaft.
Es ist nicht selbstverständlich, dass wir hier an solch einem historisch wichtigen Ort öffentlich unsere Meinung sagen dürfen. Diese Freiheit musste seit vielen 100 Jahren immer wieder neu erkämpft werden, und es gilt, sie weiterhin aufrecht zu erhalten. Ich finde es daher wichtig für uns alle, mehr über die Bedeutung der Freiheitsstatue Bremer Roland zu wissen.
Auf seinem Schild steht geschrieben, beginnend in der linken Ecke: „Vryheit do ik yu openbar, de karl und menich vorst vor war desser stede ghegheven hat, des danked gode is my radt.“ Wörtlich ins heutige Deutsch übersetzt: „Freiheit tu ich euch offenbaren, die Karl und mancher Fürst fürwahr dieser Stadt gegeben hat, dafür danket Gott, ist mein Rat.“
Dieser fünfeinhalb Meter hohe steinerne Roland wurde 1404 aufgestellt als Nachfolger seines Vorfahren aus Holz. Er gilt als Ausdruck des Selbstbewusstseins der Bremer Bürger gegenüber der Kirche. Deshalb richtet sich sein Blick in Richtung des Bremer Dome. Das bedeutet, dass er die Machenschaften der Kirchenmänner im Auge behalten und die Bürger vor allzu großer Einflussnahme und Volksverdummung durch den Klerus schützen soll.
Seine zweite wichtige Aufgabe war es, die Bürger vor Gaunereien der Marktleute zu bewahren. Damit sie keine zu kleinen Längen bei Stoffen oder Seilen verkauften, konnte der Kunde zwischen den spitzen Knien des Rolands selbst nachmessen. Der Abstand ist eine Bremer Elle, was etwa 55 Zentimetern entspricht. Deshalb steht der Roland auf dem Bremer Marktplatz.
Genau dort findet seit dem 16. August 2004 auch die Bremer Montagsdemonstration statt. Sie macht im Grunde das gleiche, was vom Roland symbolisch erwartet wurde. Sie kann zwar die Bürger nicht direkt schützen – dazu muss schon jeder selbst seinen Beitrag leisten –, doch mit ihren Demos und Redebeiträgen versucht sie genau wie der Roland, die Bürger vor all zu viel Volksverdummung und Betrug moderner Art zu bewahren.
Zu bewahren vor überzogener Konsumpropaganda; vor menschenverachtenden Geschäftemachern; vor Waffen-, Drogen- und Menschenhändlern; vor legalen Atomstromern und Chemiekonzernen, die Landwirtschaft ersetzen wollen; vor lügenden Politikern; vor Spekulanten, die unsere Arbeitskraft verzocken; vor sinnlosen Massenmedien; vor Gewaltanwendung und anderem. Diese Informations- und Protestaktionen sind einigen Bremer Politikern ein Dorn im Auge, und sie versuchen Anlässe zu finden, die Montagsdemo zu verbieten.
Das wird niemand so einfach schaffen, denn es wäre ein wirklich massiver Angriff auf unsere Redefreiheit und die Demokratie. Weder ein Bürgerschaftspräsident Weber noch ein CDU-Fraktionschef Röwekamp noch ein „Linker“ Spehr noch ein SPD-Innensenator Mäurer sollte das wagen. Das wäre genauso tragisch und sinnlos wie den Bremer Roland abzubrechen, weil er so stark ist. Lasst uns gemeinsam stark bleiben!
1. Ich habe letzte Woche etwas erfahren, das es nach Auskunft des Jobcenters überhaupt nicht gibt: Ein Mensch wurde mit 100 Prozent Kürzung der Regelleistung sanktioniert, bereits ab Ende 2013. Ähnliches hat die Befragung vor den Jobcentern zur Vorbereitung einer Veranstaltung der „Linken“ zu Wasser- und Stromsperren in der Bremischen Bürgerschaft ergeben, wie demnächst im Internet zu sehen. Dem „Weser-Kurier“ hat das Jobcenter gesagt, dass nie eine 100-Prozent-Sanktion verhängt werde. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Auch die Sperrung der Energie erfolgt nach den Erfahrungen der Betroffenen „reibungsloser“ als vom Senat dargestellt. Dass andere Energieversorger den Kontakt mit säumigen Kunden suchen und eine gemeinsame Regelung finden, ist in Bremen Wunschdenken. Wer seine Energierechnung nicht fristgerecht bezahlen kann, sollte sich sofort um eine Lösung kümmern und nicht auf eine Mahnung oder sogar die Androhung der Energieunterbrechung warten. Wie dies geht? Nachlesen auf unserer Homepage oder einfach zur Bremer Montagsdemonstration kommen! Wir gehen mit.
Die Bundesregierung plant, die Mietpreisbremse endlich auf den Weg zu bringen. Die Miete bei Neuvermietung soll aber nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt werden, sondern zehn Prozent darüber steigen. egal wie hoch die bisherige Miete war. Es gibt keine prozentuale Deckelung der Mietsteigerung, bezogen auf die bisherige Miete. Die SPD-Fraktion in Bremen will die Mietpreisbremse schnell umsetzen. Sie hat vor einiger Zeit beschlossen, für Bremen keinen Mietpreisspiegel zu erstellen. Wie soll jetzt die ortsübliche Miete ermittelt werden? Nur mit einem qualifizierten Mietspiegel ist die ortsübliche Vergleichsmiete gerichtsfest zu ermitteln. Bremen ist die letzte Stadt dieser Größe, die nicht darüber verfügt, siehe vorherige Bremer Montagsdemos. Was sagt dazu die SPD-Fraktion gemäß Artikel im „Weser-Kurier“? Nichts.
2. Steuerbetrug kann mensch auch Steuerflucht nennen. Bei Anne Will war dies am 19. März 2014 Thema, es ging um „härtere Gesetze gegen Steuerhinterzieher“ Wolfgang Kubicki (FDP) berät diese Klientel als Rechtsanwalt. Er hatte viele Argumente gegen eine schärfere Bestrafung: Schon bei der Umsatzsteuer führe jedes Versehen zur Bestrafung. Herr Kubicki hat nicht gesagt, dass die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen eben nur vorläufig sind – die Umsatzsteuerjahresanmeldung muss stimmen. Außerdem ist wohl nicht anzunehmen, dass aus Versehen Millionenbeträge im Ausland landen und Millionengewinne nicht versteuert werden. Ein sehenswerter Beitrag. Aus meiner Sicht dürften strafbefreiende Selbstanzeigen nur noch zulässig sein, wenn auch die Kapitalbildung erklärt wird und dafür Steuern fällig werden, ohne jedwede Verjährung!
Herr Schäuble (CDU) hat in einer anderen Runde festgestellt, dass er keine Verlängerung der Verjährung anstrebe, denn „irgendwann müssen die Akten geschlossen werden“. Nein, die müssen erst einmal eröffnet werden! Die Frage, welcher Partei Steuerhinterzieher zuzurechnen sind, ist klar zu beantworten: CDU/CSU oder FDP, denn entsprechend verhalten sich diese Parteien! Immerhin sind inzwischen die Verhandlungen über die automatische Information über Kapitalerträge erfolgreich.
Es wird immer enger für Steuerbetrüger. Ab 2015 tauschen die Mitgliedsstaaten automatisch Steuerdaten ihrer Bürger untereinander aus, selbst Luxemburg und Österreich leisten künftig Amtshilfe. Die USA nehmen für Steuerbetrug die Banken in die Pflicht: Die müssen dort die hinterzogenen Steuern plus Strafe zahlen, wenn sie sich nicht von der Steuerehrlichkeit ihres Kunden überzeugt haben. Wenn eine Bank die Zahlung verweigert, verliert sie die Lizenz für Amerika, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will die Schwarze Null, also keine Neuverschuldung des Bundes im, eigentlich: ab dem Jahr 2015. Die Schwarze Null kostet Geld! Sie wird in der „Heute-Show“ vom 21. März 2014 gut dargestellt. Beispielsweise wird die Kalte Progression nicht abgeschafft, die 56 Milliarden hat Schäuble fest eingeplant. Eine Beseitigung dieser Ungerechtigkeit träfe kleine und mittlere Einkommen, aber die wählen sowieso kaum CDU/CSU. Die Kindergelderhöhung wird auf die Zeit nach 2017 verschoben, auch entgegen dem Koalitionsvertrag. Die Krankenkassen erhalten sechs Milliarden Euro weniger Bundeszuschuss. Die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente mit 63 sollen aus Beitragsmitteln finanziert werden.
Diese Schwarze Null verschärft die soziale Spaltung in diesem Land, denn die Reichen werden geschont! Eine gezielte Steuererhöhung für die Reichen würde auch Mittel für Bildung, Kommunen und Infrastruktur erbringen. Kostet uns diese Schwarze Null den künftigen Wohlstand? Die Rentenerhöhungen ab 2015 werden um 0,8 Prozent gekürzt. Dies ist eine Auswirkung der Mütterrente auf den Nachhaltigkeitsfaktor. Selbst wenn der Bund die Kosten für die Mütterrente übernimmt, bleibt die Kürzung der künftigen Rentenerhöhungen. Die Änderung ist möglich und dringend geboten: Wir müssen uns einfach eine andere Regierung wählen!
3. Die Bundesregierung hat es geschafft, dass Braunkohlekraftwerke an- und Gaskraftwerke abgeschaltet werden. Eine Folge verfehlter Energiepolitik! Deutschland wird so das Kohlendioxidziel nicht erreichen. Bayern blockiert den Ausbau der Starkstrom-Überlandleitungen, sie werden aus bayerischer Sicht nicht gebraucht. Bayern soll aber Atomkraftwerke stilllegen. Ohne den Strom aus den neuen Transferleitungen wird dies unmöglich. Insofern ist die Blockade der Leitungen Gold in den Kassen der Atomindustrie. Atomkraft, nein danke!
EU-Energiekommissar Oettinger fordert eine neue Chance für Fracking, sagt aber nichts zu den verwendeten Chemikalien. Diese Giftstoffe sind nicht beherrschbar. Die USA betreiben Fracking trotzdem. Wir konnten brennende Wasserhähne und vergiftete Brunnen sehen, die Not der Menschen erahnen. In Niedersachsen haben die verwendeten Kunststoffleitungen teilweise nicht dichtgehalten, die Erde hat gebebt. Da haben auch die strengen Auflagen nicht geholfen. Die Bundesumweltministerin hat sich klar gegen Fracking ausgesprochen. Oettinger hat bereits bei den Energiesparlampen die Gesundheit der Verbraucher gefährdet.
Herr Gabriel tut sich scheinbar schwer damit, einige Unternehmen von der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Befreiung auszunehmen. Die FDP hat es vor ihren Abgang so geändert, dass alle Betriebe des produzierenden Gewerbes diese Befreiung beanspruchen können. Geändert wurde das entsprechende Merkblatt im Mai 2013. Zuvor konnten nur energieintensive Produktionsbetriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen, solch einen Antrag stellen Jede Befreiung von der Umlage belastet die anderen Stromkunden. Herr Gabriel, machen Sie die Änderung der FDP rückgängig, stoppen Sie diese Subventionsexplosion! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!