1. Der frühere Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hält die Rente mit 67 angesichts des „demografischen Wandels“ für nicht ausreichend und plädiert dafür, die gesetzliche Lebensarbeitszeitbegrenzung abschaffen. Clement verlangt, dass „fitte Senioren“ viel länger arbeiten sollen als bisher vorgesehen und findet, wer wolle und es könne, solle bis zum 75. oder 80. Lebensjahr arbeiten – so wie er es schließlich auch selbst machen würde. Warum auch nicht, da es gut bezahlte Arbeitsplätze im Überfluss gibt! Wenn alle so „schwer“ arbeiten würden wie ein Minister am Schreibtisch oder hinter dem Chauffeur in der Limousine, dann könnten wir uns wirklich mal ein Beispiel nehmen und nicht wie so manch ein sich „bloß“ körperlich betätigender Bauarbeiter schon vor dem Erreichen des jetzigen Renteneintrittsalters von nur 65 Jahren in Frühverrentung gehen.
So lassen sich auch ganz wunderbar Rentengelder einsparen, denn mit Verlaub: Wer erreicht heutzutage noch ein stolzes Alter von 80 Jahren? Das wäre geradezu genial: eine noch größere Renteneinsparung als bisher! Wenn die für viele sehr karge Rente erst mit 80 Jahren gezahlt wird, müssen sie noch mehr Abschläge in Kauf nehmen, sofern sie früher aufhören wollen beziehungsweise müssen. Sollte es sich bei den viel gepriesenen „fitten“ Deutschen etwa nur um Manager handeln, die für sich arbeiten lassen? Oder müssen die Alten in Deutschland einfach nur fitter werden, sich länger auf den Beinen halten, mit den Händen in Papierkörben nach Pfandflaschen und angebissenen Brötchen suchen, damit sie sich die Rente als ihren Lebensabend leisten können?
2. Ich weiß nicht, ob es am Sommerloch liegt oder warum das schwarz-gelbe Gruselkabinett schon wieder die Prozesskostenhilfe derart einschränken will, dass finanziell Arme faktisch nicht mehr klagen können. Wenn die Hartz-Gesetze vor zehn Jahren absichtlich mit so heißer Nadel gestrickt wurden, dass sie schwammig und uneindeutig klingen, dann darf sich niemand darüber wundern, wenn sich Zehntausende ALG-II-Bezieher ihr Recht einklagen. Die Hartz-Gesetze kommen bei den Betroffenen bei Weitem nicht so gut an wie die Abenteuer von „Sponge Bob“ bei vielen Kindern – nicht nur bei denen, deren Eltern erwerbslos sind.
Dabei sind die Ärmsten der Armen natürlich auf Prozesskostenhilfe angewiesen, um sich eine Rechtsvertretung leisten zu können. Die neoliberale Bundesregierung will das Prozesskostenhilfe- und Beratungsrecht nun zuungunsten der Schwächsten ändern, angeblich um den „Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen“ zu verhindern. So sollen die Freibeträge für Geringverdiener gesenkt, die Ratenzahlungszeiträume verlängert werden, bei kleinen Streitwerten künftig keine Prozesskostenhilfe mehr möglich sein. Mit der Arroganz der Satten lässt sich natürlich nicht vorstellen, was für ein tiefes Loch auch ein kleiner Streitwert in das ohnehin ewig klamme Portemonnaie eines ALG-II-Beziehers reißen kann.
Ganz plutokratisch soll es in Deutschland nur noch demjenigen möglich sein können, sich für sein Recht einzusetzen, der es sich leisten kann. Diese Änderung ist doch nur eine weitere Schikane, weil schon jetzt ein Richter darüber entscheiden muss, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, bevor Prozesskostenhilfe gewährt wird. Anstatt Geringverdienern die Möglichkeit zu nehmen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, sollte vielmehr die Frage gestellt werden, ob nicht mal wieder an den Symptomen einer völlig verfehlten Pseudo-Sozialpolitik herumexperimentiert wird. Der Erfolg vieler Klagen zeigt, dass schlichte „dringende Korrekturen“ beim Hartz-IV-Gesetz verfehlt sind, da es schleunigst abgeschafft werden muss! Bisher gelang es noch keiner Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass sich die verantwortlichen Behörden umfassend an die geltenden Gesetze halten.
3. Aus einer dem „Hamburger Abendblatt“ vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei geht hervor, dass etwa jeder fünfte Leiharbeiter in Deutschland nach Ministeriumsangaben 25 Jahre alt oder jünger ist. Das ergibt Sinn, damit junge Menschen sich von Anfang an bereitwillig verbiegen, weiter ausnutzen lassen und von vornherein lernen, wo der Hammer hängt. Da viel zu viele von Tarifverträgen oder Arbeitschutzgesetzen überhaupt keine Ahnung haben, lassen sie sich willig und fleißig schröpfen, um „Berufserfahrung“ zu sammeln und hoffentlich auf diese Weise einmal unbefristet zur Stammbelegschaft dazugeholt zu werden. Daher dürfen Unterfünfundzwanzigjährige von einer privaten Zukunft mit Familiengründung sowie dem Bau eines Hauses nur in den schillerndsten Farben leichtlebiger Seifenblasen träumen. Sie werden nicht nur „Berufserfahrung“ am eigenen Leib spüren, sondern auch reicher an Lebenserfahrung werden und hoffentlich anfangen, sich zu wehren und Hilfe zu holen, also nicht nur erstarren, sondern sich nicht mehr nur alles gefallen lassen – aus dem begründeten Horror heraus, in die Klauen von Hartz IV mit seiner Verfolgungsbetreuung zu geraten.
4. Unser aller Arbeitsministerin – lovely Zensursula von der Leyen – fordert allen Ernstes, Eltern von Schulschwänzern notfalls mit Bußgeldern zu belegen, um die Kinder vor einer späteren Arbeitslosigkeit zu bewahren. Schulschwänzen sei „der Anfang von Langzeitarbeitslosigkeit“. 50 Prozent der Langzeitarbeitslosen hätten keinen Schul- oder Berufsabschluss, deshalb sei es „entscheidend, den Anfängen zu wehren“. Nach Meinung der Ministerin könnten auch Bußgelder verhängt werden, wenn Eltern gegen das Schulgesetz verstießen. Dieses Prinzip wirke bei Eltern kleiner Kinder und sei richtig, denn „Geldentzug tut weh“. Allerdings dürfe Eltern von Schulschwänzern in solchen Fällen nicht die Hartz-IV-Regelleistung gekürzt werden, weil wegen Arbeitslosigkeit gewährtes Geld nicht genommen werden könne, um Eltern eine Lektion in Kindererziehung zu erteilen.
Beim Chef der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt fanden ihre Worte Anklang. Er meint, dass den betroffenen Eltern die Buße „direkt vom Kindergeld abgezogen“ werden könne. Wahrscheinlich weiß er – wie die meisten – gar nicht, dass den Eltern, die ALG II beziehen, das Kindergeld bereits per se abgezogen wird. Er bläst jedoch ins gleiche Horn wie die Ministerin und sagt, Jugendkriminalität fange immer mit Schulschwänzen an. Deshalb sei es gut, die Eltern mit einem Bußgeld zu belegen, das dann gleich vom Kindergeld abgezogen werden könne. Dazu müssten es die Eltern erst einmal haben! Kai Gehring, Bundestagsabgeordneter der Grünen, hält es für sinnvoller, die Ursachen des Schulschwänzens zu bekämpfen als Eltern zu bestrafen, weil nicht populistische Bestrafungsrhetorik weiterhelfe, sondern die Verbesserung der Teilhabechancen aller Kinder.
Wohl wahr, schließlich schwänzen Kinder nicht einfach „aus schier’ Schandudel“ die Schule, sondern haben vielfältige Gründe dafür, beispielsweise Mobbing oder Versagensängste. Hier kann kaum weitere Ausgrenzung in Form von Strafe sinnvoll sein, sondern Verständnis und Hilfe sind oberstes Gebot. Außerdem dient diese Posse der Arbeitsministerin mal wieder ganz herzallerliebst zur Hetze gegen Erwerbslose, die offensichtlich nicht bloß heute als Erwachsene zu faul, zu unfähig, zu bildungsfern, zu versoffen, zu verraucht und zu bequem sind, um einen der „vielen tollen Jobs“ anzunehmen, sondern sich schon selbst als Kinder in ihre aussichtslose Situation hineinmanövriert haben, indem sie ihre steile Abwärtskarriere als Erwerbslose und Kriminelle mit Schuleschwänzen begannen. Hätten bloß damals schon – vor Jahrzehnten – die verantwortlichen Bildungsminister so weitblickend und konsequent gehandelt, dann gäbe es heute praktisch fast gar keine Erwerbslosen mehr zu beklagen, die ihren gesellschaftlichen Status durch erneutes Schuleschwänzen ihrer unbelehrbaren Sprösslinge von Generation zu Generation weiter vererben!
1. Es häufen sich die (Un-)Taten. Friedhelm Grützner hat eine Glosse geschrieben und beginnt mit einer Anekdote: „Als ich im Jahre 2003 etwas mit dem Arbeitsamt zu klären hatte, rief ich dort an und bat die freundliche Dame in der Telefonvermittlung in sachlich-geschäftsmäßigem Ton, ich würde ganz gerne eine Person sprechen, welche für das Selbstmordförderungsprogramm für Langzeitarbeitslose zuständig sei, worauf die Telefonistin ebenso sachlich-geschäftsmäßig antwortete: ‚Einen Augenblick, ich verbinde‘. Und ich hatte dann tatsächlich jemanden aus der damals im Aufbau befindlichen Bagis am Apparat... Die Titulierung der Hartz-IV-Gesetzgebung als ‚Selbstmordförderungsprogramm für Langzeitarbeitslose‘ trifft wohl nicht ganz die Intentionen ihrer Initiatoren (ausgenommen vielleicht Wolfgang Clement, der bekanntlich Menschen mit Parasiten verglich). Ihnen ging es um Druck auf die Gewerkschaften.“
Dann das Phänomen Familiendrama. Warum tun Eltern so etwas? „Medien seien deshalb in einem ethischen Dilemma. Sie müssen berichten, regen damit aber womöglich Taten an... Dass es gerade im August zu einer Häufung von Familiendramen kam, ist aus Pfeiffers Sicht kein Zufall: ‚Im Sommer hocken die Familien wegen der Schulferien dichter aufeinander als im Rest des Jahres. Die Kinder quengeln, es ist heiß. Und wenn man dann kein Geld hat, kann man ihnen auch nichts zur Zerstreuung bieten, und die Konflikte kulminieren.‘ Zu Weihnachten gebe es oft ähnliche Probleme.“
Das Dilemma der Berichterstattung über Selbstmorde ist in Bremen gelöst: Es gibt diese Berichterstattung nicht. In Bremen bringen sich Menschen durch einen Sprung vom Hochhaus um! Auch wenn sie überleben – es steht nicht in der Zeitung. Auch erfahrene Sozialmitarbeiterinnen finden dies richtig, weil jeder Sprung in den Tod den „Ruf des Stadtteils“ schädigt: „Die Selbstmörder stammen nicht aus unserem Quartier und daher ist es richtig darüber nicht zu berichten“.
Das „Dichteraufeinander“ wird auch in Bremen gelebt: Die Mietobergrenzen für Sozialleistungsempfänger zwingen zur Anmietung der kleineren Wohnung. Ein Verzicht auf Quadratmeter fällt leichter als ein Verzicht auf Geld. Hartz IV ist inzwischen dass Sofortprogramm bei Eintritt der Erwerbslosigkeit. Nur knapp 30 Prozent aller Erwerbslosen haben Anspruch auf ALG I, in Bremen nicht einmal 18 Prozent! Hartz IV ab dem ersten Tag der Erwerbslosigkeit überwiegt inzwischen.
Selbstmord – auch erweiterter – ist die Flucht vor sich selbst. Alle Situationen dieses Lebens lassen sich klären, und bei aller sozialen Kälte gibt es Chancen. Nutze sie für dich! Es wird Zeit, den Einfluss von Erwerbslosigkeit allgemein und Hartz IV insbesondere auf das seelische Gleichgewicht zu durchleuchten und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dies fängt mit der Behandlung im Amt an und geht weiter den Folgen der materiellen „Dürre“ und den anderen Katastrophen.
Tote sind so leise, sie können sich nicht mehr wehren. Tote werden in der Arbeitsmarktstatistik als „Abgänge in Nichterwerbstätigkeit“ aufgelistet. Der Tod wird dabei nicht erwähnt. Ich kenne einen Überlebenden. Dieser Mensch hat Glück gehabt. Der versuchte Selbstmord hat keine Schäden hinterlassen. Inzwischen geht es ihm wieder gut. Der Mensch ist froh darüber, dass er lebt.
2. Gerhard Schroeder hat als Kanzler auch das „Recht“ auf einen Krippenplatz für Kinder unter drei Jahren eingeführt – passend zur Agenda 2010 und zur Lissabonner Strategie, siehe vorherige Bremer Montagsdemo. Finanzielle Mittel wurden dafür aber nicht bewilligt. Die Gemeinden sollten die Kosten aus den Erträgen der Arbeitsmarktreform regulieren. Diese fallen laufend an und sind längst anderweitig eingeplant.
Im „Weser-Kurier“ stand: „Kleinkinder brauchen präsente Eltern“. Facharzt Carsten Edert hat dazu Stellung genommen: „In den ersten drei Jahren sind die Eltern die besten Betreuungspersonen. Stellen Sie sich vor, Sie geraten in eine fremde Galaxie, in der Sie nur ein Wesen kennen. Und dieses Wesen lässt Sie plötzlich unter diesen Fremden allein, die Sie nicht begreifen... Am besten wäre es, wenn Eltern in der frühen Elternschaft mehr Zeit für ihre Kinder zugestanden würde. Ich habe das Gefühl, es gibt aktuell einen riesigen Ökonomisierungsdruck, der vor allem Frauen trifft. Gut ausgebildete Frauen sollen schnell dem Arbeitsmarkt wieder zugeführt werden. Studien in Israel haben ergeben, dass es weder Müttern noch Kindern gut ging, wenn die Kinder früh woanders betreut wurden, dass mehr psychische Störungen auftreten, je früher Kinder von ihren Eltern getrennt aufwachsen.“
Meine Meinung dazu: Jedes Elternteil sollte sich fragen, ob es auf die Erlebnisse mit dem eigenen Kind verzichten will. Ich habe als Großvater dass Glück, dass ich mit meinen Enkelkindern um die Häuser toben darf. Es sind sehr glückliche Momente. Lasst euch bitte nicht zwingen, das Kind in die Krippe zu geben. Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz beinhaltet nicht die Verpflichtung, diesen Platz in Anspruch zu nehmen. Wer Kinder unter drei Jahren erzieht, muss dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen! Es besteht trotzdem Anspruch auf ALG II.
Das (No-)Job-Center Bremen schreibt dazu, „dass Frauen häufiger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, da sie Kinder unter drei Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreuen“ (Seite 11, „Geschlecht“). Es gilt aber auch für Väter, die eine Kindererziehung übernehmen. Wer dies tut, können die Eltern allein entscheiden. Dies garantiert unser Grundgesetz. Es kann nicht der erwerbslose Partner vom Amt dazu verpflichtet werden. Die Partner können frei wählen! Wie dies geht? Wir gehen mit!
3. Die Deutsche Bank hat den Gemeinden empfohlen, sich Kredite direkt vom Kapitalmarkt zu holen, ohne Einschaltung einer Bank. Die Deutsche Bank hat kaum Gemeinden als Kunden. Warum hat die Deutsche Bank dieses Thema gewählt? Solch eine Empfehlung schwächt die Wettbewerber, insbesondere Sparkassen. Soll diese Empfehlung auch vorbeugen? Warum nehmen die Geschäftsbanken für einen Kontokorrentkredit noch weit über zehn Prozent Zinsen? Die Refinanzierung bei der EZB kostet nicht einmal ein Prozent! Dieses Monopol der Banken wird überspannt.
Die Banken leisten noch immer keinen Beitrag zur Stabilisierung, nicht einmal zur Ehrlichkeit des Umgangs miteinander. Griechenland 25 Prozent Zinsen in Rechnung zu stellen, aber die Refinanzierung für unter ein Prozent vornehmen, das hieß früher Wucher. Heute gilt das als „Sicherung der Banken“, deren Vorstände sich weiterhin überhöhte Gehälter und Prämien zahlen. Die Commerzbank ist ein Beispiel dafür – allerdings ist die Reaktion der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverständlich (279. Bremer Montagsdemo, Abschnitt 3). Wenn es der öffentlichen Hand möglich wird, Kredite ohne Zwischenhändler bei den Landeszentralbanken aufzunehmen, wäre das eine sehr effektive Entlastung der Haushalte. Diese Lösung ist mehr als überfällig! Die Deutsche Bank ist Ratgeber für das Kanzleramt. Gab es da eine entsprechende Frage?
4. Die Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ in Bremen ist ein Trauerspiel, und damit bin ich wieder bei Schulsenatorin Jürgens-Pieper. Die Senatorin für Soziales et cetera, Anja Stahmann, hat für die Sportvereine eine tragbare Lösung gefunden, insbesondere durch die laufenden Zahlungen des (No-)Job-Centers. Die Verwaltungsanweisung für die Umsetzung von „Bildung und Teilhabe“ delegiert bestimmte Entscheidungen unter anderem an die Senatorin für Bildung, zum Beispiel die Lernförderung und die Schülerbeförderung. Leider steht dazu nicht näheres im Netz. Die Verwaltungsanweisung nennt keine Höchstgrenzen oder Pauschbeträge.
Gut ist die Regelung für die Ansparung der monatlichen Zehn-Euro-Ansprüche zur „Teilhabe“ im Abschnitt Antragsverfahren: „Möglich ist dabei auch eine Beantragung ‚dem Grunde nach‘ zusammen mit dem Antrag auf SGB-II-Leistungen zunächst ohne Feststellung des konkreten Bedarfs, und zwar in Bezug auf alle Leistungen für ‚Bildung und Teilhabe‘. Bei späterer Konkretisierung des Anspruchs kann die Leistung rückwirkend ab Antrag erbracht werden.“ Vermerke auf dem ALG-II-Antrag vermeiden den Verlust von Ansprüchen durch Fristversäumnis in jeder Leistungsmöglichkeit, denn „für jede(n) Leistungsberechtigte(n) ist ein gesonderter Antrag zu stellen“. Mit dem Antrag für die Bedarfsgemeinschaft einfach für jedes Kind einen Extravermerk machen.
Demnächst sollen die Anträge sogar die Möglichkeit haben, die Anträge auf „Bildung und Teilhabe“ per Kreuz zu erweitern – schon jetzt! Bei der Senatorin für Bildung frage ich nach. Einen Hinweis auf „Bildung und Teilhabe“ in der Aufforderung, den Verlängerungsantrag für ALG II zu stellen, gibt es noch immer nicht. Die Zahlungen für „Bildung und Teilhabe“ werden nach den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, also die Erstattung der Miete errechnet. Ein Nachweis über zweckentsprechende Verwendung muss auch für 2012 nicht erbracht werden. Erst für 2013 muss mit dem Bund abgerechnet werden. 2013 wird nur erstattet, was Bremen tatsächlich ausgezahlt hat. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!