1. In der Begründung für die Änderung des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2016 steht, wie sehr die Mieten gestiegen sind. Anmerkungen dazu und Auszüge daraus stehen insbesondere auf der 549. Seite der Bremer Montagsdemonstration. Der Wohnungsmarkt in Bremen hat sich für die Mieter und Wohnungssuchenden ebenfalls negativ entwickelt. Die Beschreibung steht in der Vorlage der Baudeputation für die Sitzung des Senats am 17. November 2015: „Erlass einer Mietenbegrenzungsverordnung nach § 556d Absatz 2 BGB“. Nachstehend einige Auszüge:
In Bremen [ist] eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gilt dann als besonders gefährdet, wenn es am Wohnungsmarkt eine Mangelsituation gibt. Für die Annahme einer solchen Situation ist es nicht erforderlich, dass davon alle Haushalte betroffen sind. Sie ist bereits dann gegeben, wenn der Marktzugang nicht nur für vereinzelte Bevölkerungsgruppen, sondern für bestimmte, nach allgemeinen Merkmalen abgrenzbare Mietergruppen verengt ist. Diese Gefährdungslage liegt aus folgenden Gründen vor:
In der Stadtgemeinde Bremen stellt sich die Sachlage wie folgt dar: Die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass der zusätzliche Wohnungsbedarf in der Stadtgemeinde Bremen kurzfristig durch eine ausreichende Neubautätigkeit ausgeglichen werden kann. Das Kriterium Nummer 3 in § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB ist damit erfüllt. Daraus ergibt sich, dass es in der Stadtgemeinde Bremen bei großer Nachfrage nur einen geringen Leerstand gibt, sodass auch das Kriterium Nummer 4 in § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB erfüllt ist.
- Die Bestands- und Neuvermietungsmieten sind seit 2006 und besonders seit 2010 stark angestiegen. Das betrifft besonders das für die Versorgung von Haushalten mit geringeren Einkommen wichtige untere bis mittlere Marktsegment.
- Es gibt weiterhin eine hohe Nachfrage von Transferleistungsempfänger(inne)n nach bezahlbarem Wohnraum. Demgegenüber geht der Bestand an Sozialwohnungen auch unter Berücksichtigung umfangreicher neuer Förderprogramme wegen des Auslaufens einer hohen Zahl an Bindungen aus den 90er Jahren deutlich zurück. Ein Ankauf von Belegbindungen zur Begründung neuer sozial gebundener Wohnungen über die Neubauförderung hinaus ist keine Alternative und führt lediglich zu Mitnahmeeffekten. Es entsteht keine neue geförderte Wohnung.
- Der Senat und die Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen erkennen aufgrund der Wohnungsbaukonzeption 2010, der Erkenntnisse aus dem „Gewos“-Gutachten 2015 und den Einschätzungen aus dem „Bündnis für Wohnen“ und aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen einen fortbestehenden Bedarf an Wohnungen, die für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bezahlbar sind.
Was dann als Abhilfemaßnahmen des Senats genannt wird, hat kurzfristig keine Auswirkung:
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat daher Maßnahmen getroffen, um im Hinblick auf die Gefährdungslage am Wohnungsmarkt Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus wird der Senat einen „Stadtentwicklungsplan Wohnen“ aufstellen, der die Wohnungsbaukonzeption von 2009 im Sinne der Zielsetzung des Senats, Bremen als wachsende Stadt zu positionieren, fortschreiben wird und diese um wesentliche Kernaussagen zur Entwicklung des Wohnens erweitern wird. Dabei wird die Zielsetzung auch volumenmäßig und vor dem Hintergrund der wachsenden Flüchtlingszahl neu überprüft werden.
Gewohnt und gesucht wird heute! Die Notlage wird noch Jahre bestehen bleiben. Am 5. Februar 2017 berichtete der „Weser-Report“ unter dem Titel „Kleine Wohnungen heiß begehrt“, auf das Angebot einer Einzimmerwohnung für 400 Euro Warmmieter hätten sich in nur 48 Stunden 215 Menschen beworben. Weiter heißt es in der Sitzungsvorlage:
Im Rahmen der Verbändeanhörung sind im Wesentlichen folgende Argumente vorgebracht worden:
- Allen Stellungnahmen ist gemeinsam, dass es für die Verbesserung der Wohnraumversorgung zu bezahlbaren Wohnkosten nötig ist, ausreichend zusätzlichen – auch geförderten – Wohnraum zu schaffen. Diese Einschätzung teilt der Senat. Die nötigen Maßnahmen werden Teil des „Stadtentwicklungsplans Wohnen“ sein.
- Es wird die Auffassung vertreten, dass die Mietenbegrenzungsverordnung keine nennenswerte Auswirkung haben werde, weil es in der Stadt Bremen keinen Mietspiegel gebe. Mieter und Vermieter könnten daher nicht rechtssicher nachweisen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete sei.
Diese Auffassung teilt der Senat nicht. Er vertritt die Auffassung, dass ein Mietspiegel nicht die einzige Möglichkeit ist, einen Nachweis über die ortsübliche Vergleichsmiete zu führen. Gemäß § 558a Absatz 2 BGB kann die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten oder die Nennung von Mieten für drei vergleichbare Wohnungen nachgewiesen werden.- Von der Vermieterseite wird die Auffassung vertreten, dass die Mietenbegrenzungsverordnung investitionshemmend wirke und demzufolge eine Verringerung der Bautätigkeit und deshalb tendenziell auch eine Erhöhung des Mietniveaus eintrete.
Diese Einschätzung teilt der Senat nicht. Insbesondere aufgrund der unter Punkt 3 beschriebenen Abhilfemaßnahmen geht der Senat davon aus, dass sich die Bautätigkeit in Fortsetzung der Entwicklung der letzten Jahre weiter erhöhen wird und sich das Mietniveau nicht in dem befürchteten Ausmaß erhöhen wird.- „Haus & Grund“ kritisiert, dass es keine Differenzierung nach Stadteilen gibt. Diese Auffassung teilt der Senat nicht. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen auf Seite 10 der Begründung zur Verordnung verwiesen. Eine entsprechende Auffassung vertreten auch der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und der Bundeshauptstadt Berlin.
„Haus & Grund“ hält § 556d Absatz 2 BGB und damit auch die Mietenbegrenzungsverordnung für verfassungswidrig. Diese Auffassung teilt der Senat im Einvernehmen mit dem Bundesgesetzgeber nicht.
Diese Begründung zeigt: Die Mietpreisbremse greift nicht. Welcher Mieter kann sich einen Rechtsstreit mit Gutachterbestellung leisten? Bremen muss diese Unterstützung für Mieter leisten oder zugeben: Dies ist wirkungslos! Festgelegt wird, dass diese Verordnung am 1. Dezember 2015 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft tritt. Weiter erstellt Bremen einen „Armuts- und Reichtumsbericht“, dabei wird Reichtum nicht thematisiert. Dieser Bericht wird fortgeschrieben. Bei der Senatorin für Soziales ist der Werdegang zu erfahren.
Auf Seite 147 ist unter dem Titel „Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte“ die Abschmelzung von Sozialwohnungen nachzulesen. Die so gelobten neuen Sozialwohnungen sind gemäß aktueller Verwaltungsanweisung nur mit Sondererlaubnis durch Leistungsempfänger anmietbar. Zur „Verwaltungsanweisung Wohnen“ bitte die 601. Seite der Bremer Montagsdemonstration nachlesen. Die Regelung zur Anmietung von Sozialwohnungen steht im „Armuts- und Reichtumsbericht“ auf Seite 15:
Auch für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus können grundsätzlich nur angemessene Unterkunftskosten im dargestellten Rahmen anerkannt werden. Es besteht kein genereller Anspruch auf Anerkennung der tatsächlichen Mieten in Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus, wenn diese den Richtwert überschreiten. Um jedoch den Zugang zu den Neubauten des sozialen Wohnungsbaus nicht zu verschließen, können daher in Ausnahmefällen auch die die Richtwerte übersteigenden Unterkunftskosten als angemessen anerkannt werden. Bei der Ausübung des Ermessens sind in diesem Fall insbesondere die Dringlichkeit der Anmietung, das aktuelle Angebot auf dem Wohnungsmarkt, die Verkehrsanbindung sowie die örtlichen Einschränkungen von schulpflichtigen Kindern oder vergleichbare Tatbestände angemessen zu berücksichtigen.
Zusammengefasst heißt das, im Normalfall klappt die Anmietung gar nicht, sondern nur im Falle besonderer Umstände und auf besonderen Antrag mit entsprechender Bearbeitungszeit. Aktuell sind die geplanten oder im Bau befindlichen Sozialwohnungen für Alleinstehende nur etwas über 30 Quadratmeter groß. So wird durch Raumverzicht die Miete genehmigungsfähig. Ab Seite 150 geht es um „Entwicklung und Höhe der Mieten, Mietbelastung“. Da Bremen keinen Mietspiegel hat, kann aus den sonstigen Quellen alles Mögliche gelesen werden. So ist auch der folgende Absatz zu werten:
Recherchen haben ergeben, dass sich die Mieten in der zweiten Hälfte des letzten Jahrzehnts deutlich erhöht haben, nachdem die Mieten zuvor über einen längeren Zeitraum stagnierten beziehungsweise sogar gesunken waren. Aufgrund steigender Mieten bei der Neuvermietung von Wohnraum und steigender Baukosten und Kaufpreise für Wohnraum ist zu erwarten, dass sich diese Dynamik in den nächsten Jahren noch fortsetzen wird. Die aktuell zu beobachtenden höheren Baufertigstellungszahlen und die neu aufgelegten Wohnraumförderprogramme werden voraussichtlich erst zeitversetzt ihre Wirkung entfalten.
Die zweite Hälfte des letzten Jahrzehnts sind die Jahre 2005 bis 2009, die Jahre mit „stagnierender Miete“ somit jene vor 2005. Das Arbeitslosengeld II trat am 1. Januar 2005 in Kraft, wurde in Bremen aber versuchsweise bereits 2004 umgesetzt – sehr zum Nachteil der betroffenen Sozialleistungsbezieher, denn schon damals waren die Mietobergrenzen nicht ausreichend. In den folgenden Jahren sind sie nur schleppend der Wirklichkeit gefolgt. Mittels Gutachten wurde versucht, die Mieten kleinzurechnen. Zwei „Gewos“-Berichte wurden mit Hilfe des Sozialgerichts richtiggestellt. 2009 wurde auch das Wohngeldgesetz geändert, allerdings ungenügend, wie der Begründung zur Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2016 zu entnehmen ist.
„Analyse und Konzepte“ hat die Basis für die aktuelle Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft geliefert, ein Fundament, das bereits 2010 nicht tragfähig war. Im Entwurf zum „Armuts- und Reichtumsbericht 2009“ steht die Entwicklung des Wohnungsangebots und der Mietpreise der Jahre 2005 bis 2007. Auch die Verschiebung aller Leistungsberechtigten zum Arbeitslosengeld II und zurück in die Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung ist (ohne diesen Hintergrund) nachzulesen.
Zurück zu den Wurzeln der zu geringen Mietobergrenzen: Den Fachleuten, Gutachtern und Verfassern der Grundlagenpapiere für die Festschreibung der Mietobergrenzen möchte ich die Fachkompetenz nicht absprechen. Es ist alles eine Frage des Auftrags und der Auslegung. Bei „Gewos“ wurden die Fachleute herangezogen, um Zahlen zu begründen. Es wurden aber die Fakten nicht genannt. Auch bei „Analyse und Konzepte“ fehlen Fakten. Zurzeit sitzen andere Gutachter über den Zahlen. Wir werden sehen, inwieweit die Wirklichkeit getroffen wird.
Das Ergebnis soll den Sozialdeputierten am 23. Februar 2017 ab 15 Uhr vorgestellt werden. Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung und alle Vorlagen werden einige Tage vor dem Termin ins Netz gestellt. Dort ist dann auch nachlesbar, ob die Tagesordnung geändert wurde. Für die leidenden Leistungsberechtigten ändern sich die Rahmenbedingungen schon dadurch, dass die Begründung der Gutachter leicht und verständlich nachprüfbar sein muss.
Es muss aber niemand auf dieses Gutachten warten. Wer heute einen Eigenanteil zu den Kosten der Unterkunft trägt, kann dies ändern und einfach deren volle Erstattung beantragen. Die Fraktion „Die Linke“ hat zu dieser Differenz eine Große Anfrage an den Senat gestellt: „Abzüge bei den Kosten der Unterkunft“. Auch auf diese Antwort muss niemand warten, die Einzelheiten sind auf unseren Seiten nachlesbar. Also ran, denn Brot wird jeden Tag gebraucht!
2. Auf die Anfrage „Versorgung wohnungsloser Menschen“ hat der Senat im Januar 2017 geantwortet. „Die Notunterkünfte sind voll besetzt“, titelte der „Weser-Kurier“ am 13. Januar. Anlass für diesen Artikel war die vorstehende Antwort des Senats, treffend kommentiert von Katrin Aldenhoff. Zum Thema Schlichtwohnungen steht im „Zweiten Armuts- und Reichtumbericht“ auf Seite 129 Folgendes über den Rückgang der Zahl der einfachen Wohnungen sowie den Abbau des Bestands an Wohnungen, in denen Menschen nach Obdachlosen-Polizei-Recht untergebracht werden:
Schlichtwohnungen ohne Heizung oder Bad, die es in Bremen im Jahr 1993 noch zu etwa einem Prozent gab (etwa 3.000 Wohnungen), werden statistisch nicht mehr erfasst, da der Anteil aufgrund von Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen weiter rückläufig ist. Wohnungen dieser Art gelten heute als „Schlichtwohnungen“. In Westdeutschland handelt es sich um circa fünf Prozent. Der Bremer Anteil liegt also noch niedriger. Einige dieser Wohnungen waren dem Amt für Soziale Dienste von den Eigentümern zur Nutzung gemäß Obdachlosenpolizeirecht angeboten worden. Zum Teil handelte es sich um kleine zusammenhängende Quartiere, zum Beispiel in Walle und Hemelingen).
Das Amt für Soziale Dienste hat die Zahl der ordnungsrechtlich genutzten Wohnungen in den vergangenen zehn Jahren jedoch stark reduziert. Behördliche Einweisungen erfolgen nur noch ausnahmsweise. Die ehemaligen Schlichtquartiere wurden abgerissen oder stehen aufgrund ihres weiteren Verfalls nicht mehr zur Belegung zur Verfügung. Für einen kleinen Teil Wohnungsloser ist durch den Wegfall dieser Schlichtwohnungen ein Unterbringungsproblem entstanden. Die Betreffenden sind nicht in der Lage, in normalen Geschosswohnungen zu leben, wohl aber in baulichen und sozialen Nischen.
Hier besteht ein strukturelles Problem. Die „Aufwertung“ der Quartiere, der Ersatzneubau und die Veränderung der Sozialstruktur haben diese Bedarfsgruppe verdrängt, und es wird für die Zukunft darauf ankommen, Alternativen für sie zu finden. Hierfür sind verschiedene Aspekte umzusetzen: preiswerten Wohnraum möglichst in einem grünen Umfeld verfügbar zu machen (Hundehaltung), mit hoher Integrationsbereitschaft des sozialen Umfelds bei gleichzeitiger Sicherung von akzeptablen Qualitätsstandards. Gegebenenfalls sind hierfür kreative Anwendungen bestehender Nutzungsregelungen erforderlich (Mischgebiete, Leerstände in ehemals gewerblichen Bereichen, Genehmigungen in Randgebieten für Bauwagen oder Ähnliches).
Diese Feststellungen sind nicht neu. Bereits im „Armuts- und Reichtumsbericht 2009“ stand Entsprechendes, ebenfalls ab Seite 129. Und was ist passiert? Die Schlichtquartiere wurden verkauft und sind überwiegend vom Abriss bedroht. Auf der Sitzung der Baudeputation am 19. Januar 2017 wurde unter Tagungsordnungspunkt 4 über die Möglichkeiten gesprochen: „Schlichtbauten abreißen, Neubau als Chance verstehen und Obdachlosigkeit bekämpfen, Schlichtwohnungen erhalten“.
Eine aussagefähige Unterlage ist nicht zu finden. Die Vorlage, die bei der Einladung und in der Sitzung vorlag, ist hier nicht archiviert, nur die Beschlussfassung. Die Sitzung insgesamt habe ich als streng suggestiv geführt wahrgenommen. Die Firma Vonovia scheint zu regieren. Dazu muss mensch wissen, dass die Vonovia einen erheblichen Wohnungsbestand in Bremen besitzt und dass Bremen dringend Wohnungen braucht.
Für die Bewohner wurde einem Mieter das Wort erteilt. Er wohnt mit seiner Familie dort. Seit über 40 Jahren ist die Familie in dritter Generation dort ansässig. Vonovia hat auch ihm eine Ersatzwohnung angeboten, jedoch viel zu teuer. Diese Wohnung kann er sich von seinem Erwerbseinkommen nicht leisten. Überzeugend hat er die gute Nachbarschaft dargestellt. In dem Artikel „Der Abriss rückt näher“ hat der „Weser-Kurier“ erneut über den Kampf der Bewohner berichtet:
Den Erhalt der Schlichtbausiedlungen fordert auch Joachim Barloschky vom Aktionsbündnis „Menschenrecht auf Wohnen“: „Eine Sanierung ist mit einfachen Mitteln möglich. Bremen braucht dringend bezahlbaren Wohnraum“, sagt er. Gemeinsam mit dem Diakonischen Werk will das Aktionsbündnis Druck auf die Stadt ausüben, etwas für den Erhalt der Quartiere zu unternehmen. In Bremen gebe es rund 600 Obdachlose, ihnen könnte ein Teil der leerstehenden Wohnungen angeboten werden, schlägt Landesdiakoniepastor Manfred Meyer vor.
In der Deputationssitzung wurden die Sanierungskosten und der notwendige Instandsetzungsaufwand weder erläutert noch beziffert. Sie waren kein Thema. Die Bewohner hatten bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass sie sich durch Teilabrisse und Entfernen von Grün verunsichert und beeinträchtigt fühlen und dass dafür keine Genehmigung erteilt wurde. Die Antwort eine Behördenvertreters, als Fachmann vorgestellt, lautete, für so kleine Gebäude brauche man keine Abrissgenehmigung. Ich habe die Wortwahl nachgelesen.
Eine Abrissgenehmigung kann in einer Baugenehmigung enthalten sein. Für die geschilderten „Kleinigkeiten“ muss eine Beseitigungsanzeige oder Ähnliches gestellt werden und der Behörde spätestens einen Monat vorher vorliegen. Wenn diese Informationen an die Bewohner oder deren Vertreter weitergegeben werden, können sie rechtzeitig darauf reagieren. Darüber wurde nicht geredet. Es sei nicht erforderlich, war die einfache Antwort. Dabei lag die Kernaussage klar auf „die haben abgerissen, die haben beseitigt“.
Das Ringen um die Schlichtwohnungen geht jetzt in die Bürgerschaft. Wenn diese Menschen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, kommen zusätzliche Kosten auf Bremen zu. Die höheren Mieten werden höhere Sozialleistungen verursachen. In der Vorlage für die Baudeputation steht, dass dies bisher nicht beziffert wurde. Über den Kampf um diesen Wohnraum stehen weitere Artikel im Netz. Auch zur Bürgerschaftssitzung sind die Bürger als Zuhörer und Beobachter zugelassen. Den Bewohnern nützt jede Unterstützung! Wenn tatsächlich abgerissen wird, ist dies der Öffentlichkeit sicherlich schlecht vermittelbar. Bereits im „Armuts- und Reichtumsbericht 2009“ wurde auf Seite 11 festgestellt, dass ein Nachfrageüberhang besteht:
Eine ausreichende Wohnungsversorgung bemisst sich an einem ausgewogenen Verhältnis des Wohnungsangebots zu den nachfragenden Haushalten. Im Zeitraum von 2000 bis 2007 ging die Anzahl der Haushalte im Bundesland Bremen um 3.000 auf 354.000 zurück. Während die Stadt Bremen um 3.000 Haushalte und damit 1,1 Prozent wuchs, verlor Bremerhaven im gleichen Zeitraum 6.000 und damit 9,1 Prozent seiner Haushalte. Für Bremerhaven ergab sich dadurch ein Überhang von 5.700 Wohnungen. Insgesamt bestehen in einigen Teilen des Bremer Wohnungsmarktes jedoch auch Nachfrageüberhänge. So existieren Bedarfe an bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit niedrigen Einkommen sowie an hochwertigem Wohnraum in bevorzugten Lagen.
Aktuell wurde eine neue Personengruppe von jeglichem Leistungsbezug ausgeschlossen. Davon ist in der Antwort des Senats zur Wohnungslosigkeit nichts zu lesen, nur zu erahnen. Dies gilt auch für die anderen Probleme, die im Arbeitskreis „Menschenrecht auf Wohnen“ angesprochen werden. Der Senat hat das Glück, dass dies nur eine Kleine Anfrage ist und somit keine Diskussion in der Bürgerschaft stattfindet. Sozialrechtler Harald Thomé zitiert in einer Rundmail aus der Erklärung der „Neuen Richtervereinigung“ zum Unionsbürgerausschlussgesetz:
Die Abschaffung von Sozialleistungen an besonders schwache Mitmenschen untergräbt die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung. Schwerer Schaden droht dem Arbeits- und Sozialrecht. Die Regelung schafft eine Gruppe moderner Sklaven, die alle Arbeitsbedingungen und jedes Lohnniveau akzeptieren müssen, um hier zu überleben. Dies erhöht den Druck auf diejenigen, die zurzeit regulären Beschäftigungen im untersten Qualifikations- und Einkommensbereich nachgehen.
Die Regelung legt Axt an das Fundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung. Nach dem einleuchtenden Verständnis des Bundesverfassungsgerichts wurzeln existenzsichernde Leistungen unmittelbar in der Menschenwürde. Bisher galt, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft dasselbe Recht auf ein Leben in Würde in sich trägt. Die Neuregelung ersetzt dieses tragende Prinzip durch sozialrechtliche Apartheid. Die Folgen für die deutsche Gesellschaft sind unabsehbar.
Diese Feststellung kann ich nur unterstreichen. Die Auswirkungen sind in den Notunterkünften und bei den „Tagelöhnern“ erfahrbar. Nun noch einmal zurück zu den Mieten: Selbst die neue Wohngeldtabelle taugt nur bedingt als Obergrenze für die Mieten, die aus der Übersicht der Linksfraktion ersichtlich sind. Dennoch hoffe ich, dass es nun einen Durchbruch bei den Mieten gibt: Sozialsenatorin Stahmann hat sich bewegt. Die Details liegen noch nicht alle auf dem Tisch, aber in ihrer Pressemitteilung stehen die erwogenen Werte. Die erste Reaktion nach dem Motto „Ist doch alles nicht so schlimm“gibt es auch schon. Am 14. Februar 2017 schrieb der „Weser-Kurier“: „Sozialhilfeempfänger in Bremen – Mehr Chancen bei der Wohnungssuche“. Ich hoffe, das Jobcenter arbeitet schnell und gründlich!
Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
Der sogenannte Atomausstieg ist beschlossen und Atompolitik kein Thema mehr? Dennoch fahren täglich Atomtransporte quer durch die Welt, um die Atomindustrie mit neuem Brennstoff zu versorgen. Uran wird abgebaut, umgewandelt, angereichert, in Brennelemente gepresst, zu Atomkraftwerken transportiert. Diese Transporte sind Lebensader und zugleich Achillesferse der Atomindustrie, denn ohne Atomtransporte könnten Atomkraftwerke nicht laufen.
Weil wir einen weltweiten, sofortigen Atomausstieg wollen, rufen wir zu Streckenaktionstagen am 18. und 19. Februar 2017 auf. Wir werden einer Atomtransportstrecke mit Regionalzügen folgen und die Reisenden auf Versorgungstransporte und Anlagen der Atomindustrie, die trotz „Atomausstieg“ unbefristet weiter laufen, aufmerksam machen. Wir werden in Kiel starten und bis nach Trier weiterfahren. Die Reise führt über Hamburg, Bremen, Osnabrück, Münster, Hagen, Köln, Bonn, Koblenz und Trier.
Konkret geht es bei unserem jetzigen Protestaufruf um Transporte von Uranerzkonzentrat, auch bekannt als „Yellowcake“. Diese Transporte werden regelmäßig im Hamburger Hafen verladen und fahren dann per Zug weiter quer durch Deutschland und Frankreich nach Narbonne, inklusive radioaktiver Strahlung und entsprechender Gefährdung. Das Uranerzkonzentrat kommt auf Schiffen aus Namibia über den Atlantik oder aus Usbekistan, Kasachstan oder Russland über den Nord-Ostsee-Kanal nach Hamburg. Das Uranerzkonzentrat ist der Stoff, der beim Auswaschen von uranhaltigem Gestein in den Abbaugebieten produziert wird.
Der Abbau von Uran geht einher mit großen Umweltzerstörungen, meist verbunden mit Menschenrechtsverletzungen. Die gigantischen Mengen an radioaktivem Abraum, die beim Tagebau entstehen, lagern beispielsweise in Namibia unter freiem Himmel. Der Staub weht weg und sorgt für radioaktive Verseuchung und entsprechende Gesundheitsschäden rund um die Abbaugebiete. Die beim Auswaschen des Urans benötigten Wassermengen fehlen an anderer Stelle als Trinkwasser. In anderen Ländern wie Kasachstan wird zur Uranförderung eine Fracking-Methode verwendet, bei der das Uran, in Schwefelsäure gelöst, aus den Gesteinsschichten herausgepresst wird.
Umweltzerstörungen überall auf der Welt dienen also dazu, dass reiche Länder sich auf Kosten der anderen mit Energie versorgen. Die „Umweltgewerkschaft“ beteiligt sich an den Protestaktionen! Wir treffen uns am 18. Februar um 10 Uhr am „Infopoint“ im Hauptbahnhof Bremen. Zugankunft ist um 10:24 Uhr auf Gleis 8. Wir fordern die sofortige, weltweite Stilllegung aller Atomanlagen auf Kosten der Betreiber!
Liebe Freunde und Freundinnen der Platanen am Deich, unter der Nummer S19/202 steht sie jetzt endlich auf der Internetseite der Bremischen Bürgerschaft: unsere Petition an die gewählten Volksvertreter. Jetzt gilt es bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 23. März möglichst viele Menschen zu überzeugen, dass sie diese Petition mitzeichnen. Wir wissen natürlich nicht, was sie bewirken wird und ob der grüne Umweltsenator überhaupt auf Argumente der Bremerinnen und Bremer eingeht. Eine große Anzahl von Mitzeichner(inne)n kann aber die Abgeordneten, insbesondere jene der Grünen, vielleicht dazu bringen, die Abholzplanungen ihres Senators kritisch zu hinterfragen.
Über die Podiumsdiskussion mit Vertretern des Senators für Umweltschutz und der Bürgerinitiative „Platanen am Deich“ am 7. Februar 2017 wurde in „Buten un binnen“ nur sehr verkürzt und verzerrt berichtet, im „Weser-Kurier“ gar nicht. Deshalb möchte ich meine Erkenntnisse aus dieser Diskussion gern weitergeben.
Zur Einleitung der Veranstaltung zeigte Herr Koldehofe vom Senator für Bau dramatische Bilder von Deichbrüchen an der Elbe (Sturmflut 1962) und vom Rhein bei Düsseldorf (Rhein-Hochwasser 1982). Was haben diese Bilder mit der Situation an der Stadtstrecke Weserdeich zu tun? Unser Deich mit den Platanen haben sowohl die Sturmflut von 1962 wie auch mehrere Orkane gut überstanden.
Dann beschwor Her Koldehofe den Klimawandel als „Super-GAU“ und malte ein Katastrophenszenario aus: Komme es gleichzeitig zu einer Sturmflut von See und einem Flusshochwasser von der Weser her, könnten sintflutartige Regenfälle bei einem Orkan von bisher nicht bekannten Ausmaßen möglicherweise den Deich gefährden. Das Wort „möglicherweise“ fällt oft in seiner Beschwörung.
Der Schaden, der durch das Abholzen der Platanen entsteht – Wegfall der Sauerstoffproduktion und der Feinstaubbindung, Reduzierung des Kohlendioxids und des Lärms, außerdem Schatten geben und Wind verteilen, also Dinge, die für die Gesundheit des Stadtmenschen ungeheuer wichtig sind –, entsteht jedoch nicht „möglicherweise“, sondern ganz konkret. Diese großen Bäume sind „Bündnispartner“ angesichts der prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels und sollen trotzdem gefällt werden!
Nun sollen ja Bäume nachgepflanzt werden. Auf der Sitzung der Baudeputation erklärte Herr Knode, Planer der Baubehörde, dass es Neupflanzung im Verhältnis ein zu vier geben müsse (so der „Weser-Kurier“ am 20. Januar 2017 auf Seite 13), also für die 133 Platanen 532 neue Bäume gepflanzt und großgezogen werden müssen. Nach Recherchen der Bürgerinitiative ist diese Anzahl noch viel zu gering berechnet.
Nachforschungen der Bürgerinitiative ergaben, dass die Behauptung, eine Spundwand dürfe auf keinen Fall zwei bis drei Meter ins Wasser gesetzt werden, weil dadurch stärkere Strömung und mehr Hochwasser erzeugt würden, nicht durch ein Gutachten über Strömungs- und Hochwasserverhalten belegt ist. Herr Koldehofe bezieht sich auf ein Gutachten aus den achtziger Jahren, das für einen anderen Weserabschnitt gilt. Der Baumgutachter Herr Block-Daniel und die Leiterin der „Umweltbetriebe Bremen“, Frau Bryson, erklärten, dass Hochwasserschutz mit Erhalt der Platanen durchaus möglich ist.
Es wurde jetzt endlich öffentlich bestätigt, was die Bürgerinitiative durch eigene Recherchen schnell herausgefunden hatte: Erstens ist ein Befall mit dem Massaria-Pilz keine „unheilbare Baumkrankheit“ und führt nicht zum Absterben. Zweitens sind die Platanen nicht „zu alt“; sie zu erhalten, wäre nachhaltig sinnvoll. Diese Feststellungen sind unter Baumexperten nicht strittig. Der Senator für Umwelt hat wissentlich die besorgten Bürgerinnen und Bürger, die Öffentlichkeit und selbst die Abgeordneten mit den Behauptungen „zu krank“ und „zu alt“ unter Vorspiegelung von Expertenwissen getäuscht. Das ist ein Skandal!
Laut Baumgutachter Block-Daniel müssten 50 Prozent der Baumkronen gekappt werden, damit Baufahrzeuge überhaupt arbeiten können. Dadurch und infolge der durch die Bauarbeiten verursachten Beschädigung des Wurzelwerkes würden die Bäume zu „Baumkrüppeln“ gemacht und seien deshalb nicht erhaltenswert. Der Baumgutachter sagte am Ende der Sendung „Buten un binnen“ am 8. Februar, es habe ursprünglich eine Planung mit Platanen gegeben, und er sei für deren Erhalt gewesen. Durch die Änderung der Bauplanungen kam er zur Erkenntnis, dass die Platanen dies längerfristig nicht überleben würden. Wenn man also die Platanen erhalten will, muss man die jetzige Planung stoppen und mit Platanen anders planen oder wenigstens Vorgaben machen, um mit kleinen Baufahrzeugen und sensiblem Umgang mit den Bäumen zu arbeiten.
Ungeachtet dessen wird das Siegermodell des Wettbewerbs „Neugestaltung der Stadtstrecke“, für das 110.000 Euro Steuergelder ausgegeben werden, am 28. Februar 2017 um 19 Uhr im „Speicher XI – Energieleitzentrale Überseestadt“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Für diesen Wettbewerb waren keine Modelle mit Platanen zugelassen worden. Diese Tatsache allein und die Irreführung der Öffentlichkeit mit den Behauptungen, Bäume gehörten nicht auf einen Deich, sie seien „zu krank“ und „zu alt“, zeigen, dass der grüne Umweltsenator Lohse von vornherein das Abholzen der Platanen geplant hat und dies weiterhin vertritt.
Im Rahmen unserer Aktion „133 Bäume –133 Werke“, bei der Bremer Künstler, Kreative und Aktive ihre Werke und Talente stiften, um Spenden für den Erhalt der Platanen am Deich zu gewinnen, bietet Dagmar aus unserer Bürgerinitiative einen Volkstanznachmittag für jedermann unter dem Titel „Leichte Tänze mit Schwung“ an, und zwar am 19. Februar 2017 von 16 bis 18 Uhr in der Neustädter Zionsgemeinde.
Frank-Walter Steinmeier ist zum Bundespräsidenten gewählt worden. Ich gratuliere nicht! Er ist maßgeblicher Konstrukteur der Agenda 2010, der Hartz-Gesetze, der Verarmungspolitik, der grenzenlosen Ausdehnung von Leiharbeit und zudem verantwortlich für die fünf Jahre, die der Bremer Murat Kurnaz in der Hölle von Guantánamo verbringen musste. Mit Martin Schulz als Kanzlerkandidat wird nun ein weiterer Hauptverantwortlicher für die Armutsgesetze und den sozialen Kahlschlag gefeiert. Hauptgrund für das Hochjubeln ist, dass die Leute die Schnauze voll haben von Merkel und Seehofer.
Der Rechtsruck der Regierung geht weiter: Am 10. Februar 2017 wurde ein 16-Punkte-Plan von Bund und Ländern unter Führung der Bundesregierung verabschiedet, um massenhaft Flüchtlinge abzuschieben. Manche Bundesländer wie Bremen weigern sich aus gutem Grund, nach Afghanistan abzuschieben, denn die Sicherheitslage dort ist katastrophal. Es gibt täglich Tote und Verletzte! Afghanistan ist alles andere als ein „sicheres Herkunftsland“, wie die Bundesregierung zynisch behauptet.
CSU-Rechtsaußen Gerda Hasselfeldt fordert Sanktionen für Bundesländer, die Menschen mit „geringer Bleibeperspektive“ nicht abschieben. Ist diese „geringe Bleibeperspektive“ denn gottgegeben? Sie entsteht doch gerade durch die immer weiter ausgehöhlten Asylrechte: Aus einem Grundrecht wurde eine selten gewährte Gnade. „Ausreisezentren“ werden gebaut, früher hieß das noch Abschiebehaft, und nichts anderes als ein Gefängnis ist das auch. Die Wortwahl erinnert mich an den zynischen Sprachgebrauch der Nazis, wenn sie über den Toren der Konzentrationslager Sprüche aufhängten wie „Arbeit macht frei“ oder „Jedem das Seine“.
Auffanglager in Libyen sollen entstehen, um die Menschen schon in Afrika einzusperren. Die Regierung setzt angeblich vor allem auf „Freiwilligkeit“ der Rückkehr von Geflüchteten. 65 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht. Erwartet die Regierung, dass sie alle jetzt umkehren? Warum mussten sie denn ihre Heimat verlassen? Der krisenhafte Imperialismus raubt den Menschen die Lebensgrundlagen, und wenn das so weitergeht, werden noch viel mehr Menschen die verzweifelte Flucht als letzten Ausweg sehen.
Immer mehr Menschen gehen auch in Deutschland gegen Abschiebung und faschistische Politik auf der Straße. Am Samstag demonstrierten Zehntausend in Münster gegen die AFD. In Nordrhein-Westfalen wurden kurz nach Merkels letzter Türkeireise 13 Kurden verhaftet, weil sie „dem Gedankengut der PKK nahe stehen“. Es braucht offensichtlich gar keine Tatsachenbeweise mehr, eine vermutete Gesinnung reicht aus: die vermutete Sympathie mit einer Befreiungsbewegung! Die Türkei fordert die Daten der Aufklärungsflüge über Syrien, aber nicht zum Kampf gegen den „Islamischen Staat“, sondern gegen die Kurden. Deshalb fordern wir: Keine Zusammenarbeit mit der Türkei, keine Waffen an die Türkei, Abzug der deutschen Soldaten und Asylrecht auf antifaschistischer Grundlage!
Daimler-Vorstandsvorsitzender Dieter Zetsche meint, es sei nicht seine Aufgabe, Arbeitsplätze zu erhalten, und plant massenhafte Entlassungen durch Umstellung auf Elektroantriebe, die nur ein Zehntel so viele Teile benötigen wie ein Verbrennungsmotor, vor allem jedoch durch massive Fremdvergabe. Die Arbeiter sollen so die Zeche bezahlen für die von Volkswagen hervorgerufene schwere Krise, die lange noch nicht beendet ist und an deren Ende nicht nur die Zerschlagung des VW-Konzerns, sondern auch eine schwere offene politische Krise in Deutschland stehen kann.
Ex-VW-Aufsichtsratsvorsitzender Ferdinand Piëch legte offen, dass Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn, Anteilseigner Wolfgang Porsche, Betriebsratsvorsitzender Bernd Osterloh, Ministerpräsident Stephan Weil, Ex-IG-Metall-Chef Berthold Huber und Umweltminister Alexander Dobrindt schon viel früher über den Abgasbetrug bei Volkswagen Bescheid wussten und ihn bewusst vertuschten. Wir fordern Knast statt Boni für die Umweltverbrecher und kämpfen um jeden Arbeitsplatz und für die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich!
In Frankreich gab es drei schwere Störfälle in Kernkraftwerken, zwei Brände in Cattenom und eine: schwere Explosion in Flamanville. Wir fordern: Atomkraftwerke abschalten, sofort und weltweit, für alle Zeit! Mein Vorschlag für künftige Themenschwerpunkte lautet: am 13. März Erinnerung an die Katastrophe in Fukushima vor sechs Jahren, am 6. März Wahl der Moderatoren sowie der Delegierten und Kandidaten für die Bundesversammlung der Montagsdemobewegung. Wir sollten auch über das bedingungslose Grundeinkommen diskutieren. Ex-HWWI-Chef Thomas Straubhaar hat diese Woche im „Weser-Kurier“ dafür plädiert.