1. Die Bundesregierung soll hinter verschlossenen Türen mal wieder an einer umfassenden Hartz-IV-Reform basteln, wobei das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Verwaltung „vereinfacht“ werden soll. Wir haben schon viele Reformpakete dieser Art kennen gelernt und wissen, dass der Begriff „Reform“ heutzutage gern als Synonym für Verschlechterung und Verschärfung der Lebensbedingungen benutzt wird. So verwundert es auch nicht, dass nach außen gedrungene Dokumente belegen, wie es sich für „erwerbsfähige“ Transferleistungsbezieher teils drastisch verschärfen wird. Offenbar müssen Kranke, Behinderte und Rentner, die eine (angebliche) Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen, mit ähnlichen Einschnitten rechnen.
Demnach sollen Behörden schneller Zahlungen einstellen oder kürzen können und „Vermögen“ und Einkünfte strenger anrechnen. Die „Angemessenheit“ für eine Unterkunft soll stärker reglementiert werden. Sozialrechtler Harald Thomé kritisiert, hier solle „das Hartz-IV-Sonderrecht auf das SGB XII übertragen werden“, und ruft zum Protest dagegen auf. Wenn die Wohnung zu teuer ist, dann wird auch Grundsicherungsbeziehern auferlegt, innerhalb von sechs Monaten umzuziehen. Anderenfalls müssen sie die Kosten, die jene für „angemessenen“ Wohnraum übersteigen, aus dem kargen Regelsatz dazuzahlen.
Nun will das Arbeitsministerium wie bei der Hartz-Reform die Vorgabe ausbauen, dass jeder Umzug von der Behörde explizit genehmigt werden muss. Weil das Amt die Genehmigung verweigern kann, müssen auf die angebliche Grundsicherung Angewiesenen wohl in Zukunft damit rechnen, in einer zwar billigen, aber leider mangelhaften Wohnung bleiben zu müssen. Mietkautionen sollen sie weiterhin nur auf Darlehensbasis bekommen und auch noch von dem Vielzuwenig in Raten abstottern.
Zudem sollen die Behörden berechtigt werden, schneller Leistungen einzustellen, wenn Betroffene beispielsweise innerhalb einer „angemessenen“ Frist verlangte Unterlagen nicht vollständig eingereicht haben – und das Ganze ohne Bescheid. Außerdem sollen Widersprüche und Klagen gegen Verwaltungsakte, wie bei Hartz IV von Anfang an praktiziert, keine aufschiebende Wirkung entfalten. „Menschen zweiter Klasse“ werden also weiterhin trotz unsicherer Rechtslage so lange sanktioniert, bis das Gericht entscheidet – was selbst bei Eilanträgen mehrere Monate dauern kann.
Einmalige Einkünfte wie Guthaben bei Gaslieferanten oder ein kostenfreies Mittagessen dürfen im Zuge des Zuflussprinzips als Sachleistungen im Folgemonat direkt abgezogen werden. Hartz-IV-Bezieher dürfen pro Lebensjahr „immerhin“ 150 Euro als „Vermögen“ besitzen und behalten, wenn sie das ALG II beantragen, was bei 45-jährigen Menschen 6.750 und bei 60-jährigen 9.000 Euro ausmacht. Wehe dem, der nicht mehr zu drei Stunden täglicher Arbeit in der Lage ist: Er muss vor dem Beantragen der sogenannten Grundsicherung jegliche Ansparbeträge über 1.600 Euro für den Lebensunterhalt ausgeben. Übersechzigjährigen werden 2.600 Euro gewährt.
Wenn sich erbarmungswürdig arme Rentner als Transferleistungsbezieher in dieser Notlage wiederfinden müssen und sich etwas zur kläglichen Rente dazu verdienen wollen, dann wird ihnen noch nicht einmal der Grundfreibetrag von 100 Euro wie bei Hartz IV gewährt. Klienten – um mich nicht zu der euphemisierenden Bezeichnung „Kunden“ verleiten zu lassen –, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, können von der Behörde regelmäßig zur Überprüfung ihrer Arbeitsfähigkeit bei einem amtsärztlichen Dienst verpflichtet und möglicherweise erneut in sinnentleerte Maßnahmen oder „zumutbare“ Arbeit gezwungen werden. Andernfalls droht die Knute, also die Kürzung der Bezüge. Bei wiederholten „Vergehen“ dürfen selbst Behinderte durch summierte Sanktionen auf Null sanktioniert werden. Mit der zunehmenden Armut im eigentlich reichen Deutschland muss einer ja angst und bange vor der Zukunft werden!
2. Wenn ich von Grundsicherung schreibe, setze ich den Begriff gern in Anführungszeichen oder füge „sogenannte“ dazu. Ja, ich kann mitreden, weil ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn am Ende des Geldes noch ganz viel Monat übrig ist, weil das Geld eben hinten und vorne nicht reicht, gar nicht reichen kann und durch die Transferleistungen ganz bestimmt kein Grundauskommen gesichert wird, nur das Überleben als Ausgeschlossene, schlecht Ernährte, medizinisch miserabel Versorgte, weil das Geld nun einmal nicht für Medikamente plus den Zuzahlungen zur Miete und fürs Essen reicht!
Weil der Regelsatz viel zu niedrig angesetzt ist, müssen immer mehr Erwerbslose bei den Jobcentern ein Darlehen für eine Waschmaschine, einen Kühlschrank, Kleidung oder andere wichtige Dinge beantragen. Aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der „Linken“-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann geht hervor, dass die Jobcenter pro Monat rund 18.700 Erwerbslosen einen Kredit zum Überleben geben, den diese dann mit monatlich zehn Prozent von der Hartz-IV-Regelleistung mühsam wieder abstottern müssen. Seit 2010 ist die Zahl um 21 Prozent angestiegen.
Dabei pflegen Jobcenter erst dann überhaupt die Gewährung eines Darlehens einzuräumen, wenn es dafür einen besonderen, sogenannten unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt und Betroffene eine Notsituation nachweisen können. Sabine Zimmermann stellt fest, dass die Menschen auf Darlehen zurückgreifen müssen, weil es ihnen unmöglich ist, aus der monatlichen Hartz-IV-Regelleistung Rücklagen bilden zu können, um lebensnotwendige Anschaffungen für den Alltag zu leisten. Sie forderte, dass die Regelleistung unverzüglich angehoben und an die Realität angepasst wird. Sie konstatiert, durch die steigende Gewährung der Darlehen erbringe das Hartz-IV-System selbst den Beweis dafür, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist.
3. Ein in Duisburg von Hartz IV in eheähnlicher Gemeinschaft vegetierendes Paar erbte 8.000 Euro, wovon teilweise Schulden abbezahlt wurden. Nun urteilte das Bundessozialgericht in Kassel, dass das Jobcenter das volle Erbe als Einkommen anrechnen dürfe, denn zugeflossene Einnahmen seien unabhängig von bestehenden Schulden voll auf das Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen (Aktenzeichen B14 AS 10/14 R).
Die Kläger meinten, die Behörde dürfe lediglich 5.000 Euro berücksichtigen, weil ihnen nur dieses Geld zur Verfügung stehe. Schließlich habe die Bank ohne ihr Zutun den Dispokredit automatisch ausgeglichen. Dennoch gab das Bundessozialgericht natürlich dem Jobcenter recht, da nur entscheidend sei, welche Einkünfte dem Paar zugeflossen sind und es sich nun mal um eine Gutschrift von 8.000 Euro gehandelt habe.
Etwa 4.000 Menschen waren auf der Bremer Maikundgebung. Bei mäßig-frischen Temperaturen um zehn Grad und bewölktem Himmel hörten sich Interessierte und Tourist(inn)en die Redebeiträge an. Vor allem waren viele Gewerkschaftsmitglieder dabei. Die Kundgebung stand unter dem Motto: „Die Arbeit der Zukunft gestalten wir!“ Die Hauptrede hielt die Bremer DGB-Kreisvorsitzende Annette Düring. Auch gewerkschaftlich organisierte Jugendvertreter(innen) kamen mit eigenen Beiträgen zu Wort.
Annette Düring kam gleich auf den gesetzlichen Mindestlohn zu sprechen. Dieser sei ein Erfolg für uns alle, den es zu verteidigen gelte, etwa gegen Forderungen, die Dokumentationspflicht zu ändern. Dies treffe ebenso gegen Missbrauch zu: Wir brauchten mehr Kontrolle, sagte sie, und darüber hinaus neue gesetzliche Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge. Stammarbeitsplätze dürften nicht in „billige Fremdfirmen“ ausgelagert werden. Allerdings kam von ihr kein einziges Wort zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Vieles kam leider tatsächlich nicht vor, was im Interesse der Arbeitnehmer(innen) unbedingt hätte gesagt werden müssen. Ein Stichwort ist Arbeitsverdichtung, denn es muss immer mehr Arbeit in immer kürzerer Zeit erledigt werden. Das ganze Elend der Hartz-Gesetze und das Gegeneinanderausspielen mit den abhängig Beschäftigten scheinen für sie nicht zu existieren. Überhaupt waren die Reden von Gewerkschaftsvertreter(innen) früher viel kämpferischer!
Mein Blick ging auch in die Runde: Es gab auf dem großen Versammlungsplatz zahlreiche Stände von Parteien, Einzelgewerkschaften und anderen Organisationen. Besonders erfreut war ich darüber, einige Leute von der Montagsdemo zu treffen. Das „Bremer Friedensforum“ war mit einem Infotisch dabei. Auch für das leibliche Wohl war mit Kaffee- und Bierständen gesorgt. Es konnten Bratwürste, Pommes oder kleine Pizzen genossen werden. Verhungern oder verdursten musste auf dem Platz jedenfalls niemand!
1. Eine Statistik soll verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen sein. Statistiken, die diesem Anspruch nicht gerecht werden, sind eine Verschwendung von Steuergeld! Aktuell veröffentlicht und vom „Weser-Kurier“ kommentiert wurden die Aufklärungszahlen der Polizei in Bremen. Im Artikel „Vorwurf: Polizei schönt Aufklärungszahlen“ heißt es: „Die Zahl der Einbrüche und Einbruchsversuche in Deutschland ist 2014 ein weiteres Mal gestiegen, auch in Bremen. Etwa 152.000 Fälle weist die Statistik aus, 3.057 davon für Bremen (2013: 2.577).
Die Aufklärungsquote dabei liegt deutschlandweit durchschnittlich bei 16 Prozent, in Bremen bei 6,9 Prozent... Die Bremer Polizei weist den Vorwurf, die Aufklärungsquote zu schönen, zurück. Man halte sich an die Richtlinien der Kriminalstatistik... Dass es auch anders geht, weiß die Polizei aus den Wintermonaten. Dann kümmern sich wegen der dunklen Jahreszeit Kriminal-, Schutz- und Einsatzpolizei gemeinsam um Einbrüche. ‚Wenn wir das mit voller Manpower machen, sind wir auch sofort erfolgreich‘, sagt Kopelke. ‚Nur geht so was eben nicht dauerhaft.‘“
Die Erklärungen zu der Statistik besagen: Wenn die Bremer Polizei entsprechend einsatzfähig wäre, wäre die Aufklärungsquote wesentlich höher! Die Folge wäre natürlich auch ein Rückgängig der Einbrüche und Einbruchsversuche, insbesondere weil der Anteil der Serientäter sehr hoch ist. Einsatzfähig ist weder das Polizeilabor noch der Außendienst. Dies ist der Justizbehörde bestens bekannt. Hat die Politik mit falschen Ergebnissen die gewünschten Argumente?
Die Bildungsbehörde wiederum erstellt eine Statistik über den Unterrichtsausfall. Warum diese Statistik falsche Werte liefert, ist auf der Seite zur vorherigen Bremer Montagsdemonstration nachzulesen. Diese Statistik soll „heile Welt“ widerspiegeln. Der Unterrichtsausfall ist aber leider noch wesentlich höher, als letzte Woche von mir beschrieben. Die Ziele des Lehrplans werden in den Schulen teilweise überhaupt nicht in den Stundenplan eingearbeitet, weil die entsprechenden Lehrer fehlen.
Die Neuzugänge in den Schulklassen und auch die Inklusion spiegeln sich in den Planzahlen des Unterrichtsbedarfs nicht wider. Dies ist der Bildungsbehörde bestens bekannt! Die GEW stellt klar, dass auch mit weiteren 100 Lehrern die Bildungsziele nicht zu erreichen sind. Die Gewerkschaft vergleicht Bremen mit Hamburg und Berlin. Die Unterschiede sind erschreckend – für Eltern in Bremen! Hat die Politik mit falschen Ergebnissen die gewünschten Argumente?
Nun zur Bundesagentur für Arbeit. Sie hat die Zahlen für April 2015 veröffentlicht, wie immer mit falscher Beschreibung für die Zahlen. Etwa mittig in ihrer Presseerklärung vom 30. April 2015 steht: „Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit. Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist von März auf April um 89.000 auf 2.843.000 gesunken.“ Diese Meldung ist falsch. Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist wesentlich höher. Dies ist der Bundesagentur für Arbeit bestens bekannt! In der Presseerklärung fehlt einfach der Hinweis, dass es sich um Werte gemäß den Rahmenbedingungen der Statistik handelt.
Wie wesentlich die Abweichungen sind, steht auf der Seite von Axel Troost: Tatsächlich sind über 3.6 Millionen Menschen erwerbslos und auch bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Hinzu kommen zum Beispiel „verloren gegangene“ Jugendliche, nachzulesen bei den vorherigen Bremer Montagsdemonstrationen zum Stichwort Jugendberufsagentur. Insgesamt ist festzustellen: Die genaue Zahl bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Erwerbslosen kennt auch Herr Weise nicht!
In der Presseerklärung der Bundesagentur für Arbeit steht auch: „Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind saisonbereinigt weiter gewachsen.“ Diese Wachstum ist Augenwischerei; nachzulesen bei der 517. Bremer Montagsdemonstration. Punkt 3 zeigt auf, dass die „Erfolge“ durch immer weniger reguläre Vollzeittätigkeiten erzielt werden! Weiterhin lobt die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit die „Arbeitskräftenachfrage“: „Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist weiter aufwärtsgerichtet. Im April waren 552.000 Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.“ Die „Arbeitskräftenachfrage“ wírd aus den verfügbaren Stellenangeboten generiert. Die Zahlen werden nicht berichtigt und so akzeptiert.
In der Erläuterung der Bundesagentur für Arbeit zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs steht zu den offenen Stellen auf Seite 11: „Zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen gibt es noch weitere Personen, die zum Teil sogar sofort eine Arbeitsstelle antreten können. Das sind zum Beispiel Personen, die sich nicht arbeitslos gemeldet haben oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen. Darüber hinaus könnten auch Personen in der Stillen Reserve im engeren Sinne, die sich vom Arbeitsmarkt entmutigt zurückgezogen haben oder sich in Warteschleifen des Bildungs- und Ausbildungssystems befinden, bei veränderten Bedingungen kurzfristig verfügbar sein.
Addiert man wie in Abbildung 5 zu den Arbeitslosen die Teilnehmer an entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, kommt man zur Unterbeschäftigung in der Definition der Statistik der Bundesagentur; dazu kann man dann noch die Stille Reserve im engeren Sinne zählen, um so das maximal im Inland verfügbare Arbeitskräftepotenzial abzuschätzen. Entsprechend verändert sich das Knappheitsmaß deutlich: Kommen 2013 auf eine vakante Stelle 4,2 Arbeitslose, steigt diese Zahl auf 5,5 wenn man die Unterbeschäftigung heranzieht, und auf 6,1 wenn man noch die Stille Reserve im engeren Sinne berücksichtigt.“
Nach dieser Erläuterung ist die tatsächliche Erwerbslosigkeit noch wesentlich größer als vorstehend geschätzt. Die Zahlen des „Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe“ belaufen sich auf 4,897 Millionen Arbeitsuchende, darunter 2,843 Millionen registrierte Arbeitslose, und insgesamt 5,152 Millionen Arbeitslosengeldempfänger(innen). Diese Zahlen decken sich mit einer Hochrechnung der Bundesagentur zum Fachkräftebedarf.
Das „Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe“ stellt fest: „Das Land Bremen ist im April 2015 das Bundesland mit der höchsten Arbeitslosenquote und das einzige Bundesland, in dem auch im April 2015 von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit mehr Arbeitslose registriert wurden als ein Jahr zuvor.“ Im April 2015 hatte Bremen demnach 37.872 Arbeitslose. Dies alles ist der Bundesagentur für Arbeit bestens bekannt! Auch die riesigen Löcher der Ausbildungsplatzgarantie (siehe Vorwoche). Hat die Politik mit falschen Ergebnissen die gewünschten Argumente?
2. Der Bundesnachrichtendienst beziehungsweise die politisch Verantwortlichen sind in Erklärungsnot: Haben sie gelogen, haben sie versagt? Die Bundeskanzlerin wird mindestens einem Minister ihr „vollstes Vertrauen“ aussprechen – oder sich selbst. Die Liste mit den Suchbegriffen dürfte nur noch historischen Wert haben. Die NSA hat aufgerüstet:Sie kann jetzt sämtliche weltweit abgefangenen Gespräche und E-Mails verarbeiten und zeitnah auswerten, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen. Abgefangen wird einfach alles, ohne jedwede Auswahl. Die Leitungen sind weltweit angezapft.
Die Kopiergeschwindigkeit entspricht den Übertragungsraten. Die entsprechenden Speichermedien stehen bereit. Die Liste ist trotzdem hochinteressant, weil daraus die damaligen Schwerpunkte ersichtlich sind. Zur Verflechtung, auch der personellen Verflechtung von NSA und BND, siehe 480. Bremer Montagsdemonstration. Leider werden auch die Gründung der „Organisation Gehlen“, der Vorgängerin des Bundesnachrichtendienstes, und die Übernahme von führenden Nazis in diese Organisation durch die Amerikaner und durch Adenauer noch heute eine Rolle spielen, siehe 439. und 444. Bremer Montagsdemonstration.
Auch diese Enthüllung haben wir Edward Snowden zu verdanken! Es wird Zeit, ihm in Deutschland Asyl zu bieten. Anschließend kann mit wirklicher Fachkompetenz diese unwahrscheinliche Hintergehung, dieser Vertrauensbruch der Beteiligten aufgeklärt werden! Die USA werden von der deutschen Bundeskanzlerin um Erlaubnis gefragt: „Darf ich die Liste veröffentlichen?“ Kein Novum: Jeder deutsche Kanzler der Nachkriegszeit hat in den USA einen zusätzlichen Amtseid abgelegt. Wie verständlich ist dieses Duckmäusertum nunmehr?
3. Wenn ich ein Objekt für 1.000 Euro monatlich anmiete, muss ich diese monatliche Miete zahlen. Wenn ich dieses Objekt für 30 Jahre anmiete, muss ich somit 360.000 Euro zahlen. Wenn ich dieses Objekt kaufe und den Kaufpreis mit einem Kredit finanziere, komme ich meistens günstiger davon. Als Unternehmer muss ich die Miete für die Restlaufzeit des Vertrags in der Bilanz ausweisen. Die Bilanzierungsvorschrift wurde eingeführt, damit Geldgeber die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens besser einschätzen können. Nun verhindert die Schuldenbremse der öffentlichen Hand den Kauf des Objekts und die Finanzierung per Kredit. Die Schuldenbremse wird gepriesen, die Investoren werden angelockt – zum Absahnen.
Bremen hat den Krankenhausneubau für Finanzinvestoren ausgeschrieben. Die Angebote waren nicht verlockend. Bremen hat selbst die Kredite aufgenommen und Geld gespart, bei allem sonstigen Ärger, siehe 168. Bremer Montagsdemonstration. Die Kostenexplosion bei Investitionen in „öffentlich-privater Partnerschaft“ ist durch viele Erfahrungen untermauert. Der NDR hat dies eine „Plünderung des Staates“ genannt, siehe 490. Bremer Montagsdemonstration. Dass „öffentlich-private Partnerschaft“ von einem Minister der Bundesregierung mit einer Investorenschutzklausel und der totalen Geheimhaltung akzeptiert wurde, ist einfach grausig, siehe 492. Bremer Montagsdemonstration!
Wie kommt nun der Bundeswirtschaftsminister zu einer so positiven Aussage über „öffentlich-private Partnerschaft“? Ganz einfach: Er hat Sachverständige bestellt. Die haben wunschgemäß geliefert, schließlich will auch die EU per „öffentlich-privater Partnerschaft“ viel Geld loswerden, siehe 506. Bremer Montagsdemonstration. Um so brutal gegen die Interessen der Steuerzahler zu handeln, bedarf es eines breiten Kreuzes!
Der Minister missachtet dabei auch die amtlichen Prüfergebnisse: „Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass sich der Ausbau verzögert, wenn er als ÖPP-Projekt realisiert wird... Von den für die Instandhaltung vorgesehenen 60 Millionen Euro könnten 25 Millionen Euro gespart werden, wenn die Bauabschnitte nacheinander in konventioneller Weise ausgebaut würden.“
Der „Spiegel“ meldet: „ÖPP-Projekte in Deutschland: Privat gebaute Autobahnen sind teurer“. Im Bericht wurden sechs Prüfungen des Bundesrechnungshofes mit circa 1.9 Milliarden Euro Mehrkosten durch „öffentlich-private Partnerschaft“ berücksichtigt.
In Bremen wurde die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung vom amtierenden Senat durchgesetzt. „Die Linke“ hat diesen Eintrag hinterfragt. Die Antwort des Senats bietet viel Lesestoff, doch die Vereinbarung ist wie zuvor beschrieben unsinnig. Die Schuldendenbremse und die damit erzwungenen ÖPP-Projekte werden zu einer weiter beschleunigten Vermögensumverteilung führen: Die Superreichen werden noch schneller noch reicher!
4. Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden durch die Erfindung eines „Handelsgerichtshofes“ nicht annehmbarer: Der Klagegrund, die Klagemöglichkeit muss ebenfalls geändert werden, ebenso alle anderen Fallstricke. Es fehlt den Befürwortern an Ehrlichkeit! Ein Vertrag erfordert Vertrauen. Solange die Überwachungsaffäre weder beendet noch geklärt wurde, ist keine Vertrauensbildung möglich!
Ich glaube, dass diese Freihandelsverträge die Gesellschaften in Europa gravierend verändern werden: Die Demokratie geht den Bach runter, unsere Beziehungen zu anderen Ländern werden belastet. Diese Länder haben Nachteile durch die Freihandelsverträge. Dies geht den Befürwortern zu weit? Macht es ganz einfach: Den Vertragstext auf den Tisch! Die Klauseln werden von Verbraucherverbänden und der breiten Öffentlichkeit geprüft und diskutiert. Wenn die Verträge dies überstanden haben, müssen die Parlamente die Schlussworte sprechen – mit der Möglichkeit von Änderungen und nicht nur Ja oder Nein wie jetzt geplant.
Dies alles aber erst, wenn unsere Privatsphäre von jedweder Überwachung verschont bleibt und die bisherigen Ausspähungen aufgeklärt sind. Die gewonnenen Daten sind selbstverständlich zu löschen! Die EU schließt mit vielen Staaten Afrikas Freihandelsabkommen ab, leider mit nachteiligen Bedingungen für die Afrikaner. Teilweise sollen die Staaten durch finanziellen Druck zur Unterschrift genötigt worden sein. Ein Unding! Und wir wundern uns über die Flüchtlingszahlen?
5. Die augenblickliche Einhaltung der Vorgaben des Stabilitätsrates durch Bremen ist den niedrigen Zinssätzen zu verdanken. Trotzdem werden in der Hansestadt gravierende Einschnitte etwa in die Bildung oder das Gesundheitswesen vorgenommen. Die finanziellen Vorgaben werden so erfüllt, die sozialen Vorgaben ignoriert. Die sozialen Schulden sind immens gewachsen. Geld kann nachgezahlt werden, aber die fehlende Krankenschwester, die fehlende Lehrerin ist nicht nachträglich ersetzbar.
Bremen hat im großen Umfang Arbeitsplätze geschaffen, auch auf Kredit, und damals von allen in der Hansestadt tätigen Arbeitnehmern die Lohnsteuern erhalten. Dann kam die Neuverhandlung: Die Lohnsteuern sollten an die Wohnorte der Arbeitnehmer gehen. Bremen hat dadurch erkennbar einen Nachteil. Gerhard Schröders „Kanzlerbrief“ soll angeblich einen Ausgleich für diesen Nachteil versprochen haben: „Die erhofften 500 Millionen Euro hatten die Politiker der Großen Koalition schon wie selbstverständlich in den Haushalt 2005 aufgenommen.“
Dieser Bürgermeister hat später behauptet, er habe bereits damals gewusst, dass dieser Brief nichts wert ist. Komisch, damals wollte er klagen! Finanzsenatorin Linnert hat aktuell nochmals betont, dass der Kanzlerbrief nicht den damals behaupteten Inhalt hatte. Die Bürger der Freien Hansestadt wurden somit für dumm verkauft! Nun stehen die Wahlen zur Bürgerschaft und zu den Beiräten vor der Tür. Entsprechende Informationen wurden an jeden Haushalt verschickt, die Wahlbenachrichtigungen an jeden Wahlberechtigten. Sonntag geht’s los!
Das Wahlrecht ist ein scharfes Schwert! Nichts wünschen sich viele Reiche sehnlicher als die Abschaffung des Wahlrechts für Arme. Letztens bezeichnete ein Mittelständler in einem Bericht des „Weser-Kuriers“ die Neugestaltung der Erbschaftsteuer als „Neiddebatte“. Dieses Wort hat mir schon lange gefehlt! Es war sofort in der Überschrift gelandet. Dabei wird der Mittelstand nicht von den Menschen mit wenig Geld geschädigt: Der Mittelstand muss sich gegen die Reichsten durchsetzen.
Die Konzentration entzieht dem Mittelstand die Daseinsberechtigung. Der Abstieg der Unternehmer in die Sozialsysteme ist leider kein Einzelfall. Bei der Erbschaftsteuer wurden Sonderregelungen für Unternehmen ausgenutzt. Die besonderen GmbHs konnten verboten werden, die Einlagen von nicht notwendigem Betriebsvermögen und damit die Erbschaftsteuerbefreiung für Gold und andere Vermögenswerte nicht. Daher erfolgt die sowieso überfällige Neuordnung.
Aber zurück zum Recht auf Stimmabgabe: Wer nicht wählt, verschafft den Nazis Vorteile. Wer wählt, kann seine Kandidat(inn)en wählen. In Bremen kann die Aufstellung der Parteien und die Zuordnung von Listenplätzen ausgehebelt werden: Wenn die Kandidatin auf dem letzten Listenplatz genug Personenstimmen erhält, so ist sie gewählt! Leider fehlt diese Erklärung in den Musterwahlunterlagen. Warum? Auch Politiker sind Menschen, ihr Beifall ist die Stimme des Wählers. Jede(r) Politiker(in) hat besondere Anliegen. Einige haben bereits zeigen können, wie ernst sie es damit nehmen.
Die Politik läuft auch, wenn nur einer zur Wahl geht. Natürlich bedauern immer alle Politiker in den Medien die geringe Wahlbeteiligung. Dann geht’s in den Alltag. Die eigene Klientel wird gepflegt, schließlich will der Abgeordnete wiedergewählt werden. Dem Nichtwähler wird zwischendurch gehuldigt. Er soll das Gefühl haben, dass er eine Glanztat vollbracht hat. Je mehr Nichtwähler, umso einfacher ist das eigene Geschäft für bestimmte Interessenvertreter aus bestimmten Wahlkreisen. Umso einfacher ist auch irgendwann die Abschaffung des allgemeinen Wahlrechts.
Die EU hat da bereits erste Schritte durchgeführt. In der Schattenregierungen der Metropolregion Oldenburg/Bremen sitzen Volksvertreter sowie ungewählte Vertreter des Kapitals. Diese Schattenregierung ist in Vereinsform gekleidet. So stellt sich die EU die Aufteilung Europas vor. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
Ich bin kein Engel,
Kein Superweib.
Ich bin ein Menschlein
Aus Seel und Leib.
Ich bin kein Robot,
Kein Superhirn.
Ich bin nur Mutter,
Die Bestes will,
Für meine Kinder,
Für dieses Land:
Hört auf zu streiten,
Benutzt Verstand!
Hört auf zu drücken
Auf armes Volk,
Zählt guten Willen,
Nicht nur Erfolg,
Hört auf mit Lügen
Weltweit und hier!
Dient nicht dem Monster
Aus Hass und Gier!
Hört auf mit Strafen
Auf ganzer Welt!
Das ist ein Monster,
Das einmal fällt!