1. Das Kindergeld, das im Moment monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind beträgt, soll in diesem Jahr um vier Euro aufgestockt werden und im nächsten um weitere zwei. Auch der Kinderfreibetrag soll erhöht werden. Dass sich der Gesetzgeber nicht zu blöd dabei vorkommt, den ungeheuer „üppigen“ Zuschlag auch noch in mehreren Stufen durchführen zu wollen!
Weil die Bundesregierung unlängst in ihrem Bericht über das steuerfrei zu stellende Existenzminimum festgestellt hat, dass die Anpassung verfassungsrechtlich zwingend geboten sei und sie nicht zu viel auf einmal, sprich: mehr als mindestens nötig bescheren will? Vom Freibetrag profitieren höher verdienende Eltern, und die müssen natürlich deutlich besser gestellt werden und bleiben. Deswegen wird der derzeitige jährliche Freibetrag zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder von derzeit 4.368 Euro im Jahr erst auf 4.512 und dann 4.608 Euro steigen.
Hinzu kommt jeweils noch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder von 2.640 Euro. Finanziell schlechter gestellten Eltern wird auch noch ihre soziale Kompetenz abgesprochen, indem sie im gleichen Atemzug zu „sozial Schwachen“ degradiert werden. Selbst von dieser minimalen, den Namen kaum verdienenden „Erhöhung“ bleiben paradoxerweise finanziell Schwächere, die Ärmsten der Armen, jene, die es eigentlich betrifft, also auch ALG-II-Beziehende, wie immer komplett ausgeschlossen.
2. Bundesagentur-Vorstandschef Frank-Jürgen Weise kritisiert, es gehöre zu den Schattenseiten des deutschen „Jobwunders“, dass zu wenig Langzeitarbeitslose einen Job gefunden hätten. Er bemängelt, dass wir mehr als 200.000 Menschen hätten, die seit zehn Jahren in Hartz IV seien und nie gearbeitet hätten. Er sei der Auffassung, hier könne ein subventionierter Arbeitsmarkt Sinn ergeben, weil es besser sei, diesen Menschen Arbeit zu geben, als sie auf Dauer in der Arbeitslosigkeit zu belassen. Dieses Vorhaben bezeichnet er als „sozialen Arbeitsmarkt“.
Ich glaube, das deutsche „Jobwunder“ kann eigentlich nur in dem Geheimnis bestehen, woher die ganzen Jobs gekommen sind, beziehungsweise wo sich diese bisher versteckt hielten. Nie waren so viele Menschen in „Arbeit“; schließlich wird alles als Job gezählt, was nur ein paar Stunden in der Woche ausmacht und wovon niemand leben kann. Ein subventionierter Arbeitsmarkt wird wie immer auf dem Rücken von in Dumpinglohn und Zeitarbeit genötigten Menschen ausgetragen werden und natürlich – was wohl sonst – dazu beitragen, dass noch mehr Menschen aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden. Darum und um nichts anderes geht es doch!
3. Immer mehr Frauen arbeiten immer weniger in Vollzeitjobs, die Zahl der vollzeitbeschäftigten zwischen 2001 und 2014 um knapp eine Million auf 7,5 Millionen zurück. Die immer öfter in Teilzeit arbeitenden Frauen waren dann auch noch oft im Niedriglohnsektor beschäftigt. 700.000 Frauen müssen ihr karges Einkommen mit Hartz IV aufstocken. Die Linkspartei warnt jetzt, dass diese Entwicklung Frauen trotz Job in die Armut treibt.
Obwohl die Zahl der erwerbstätigen Frauen seit 2001 um 1,7 Millionen anstieg und ihre Erwerbsquote von 63 auf 72,4 Prozent zunahm, fiel gleichzeitig die Vollzeitquote von 55 im Jahr 2001 auf 40 Prozent 2014 zurück. Nicht nur Linken-Fraktionsvize Sabine Zimmermann findet es nicht hinnehmbar, dass Frauen häufig in schlechter bezahlten Arbeitsverhältnissen landen: Sie sind eben nicht Arbeitnehmer zweiter Klasse!
Am Sonntag fand nun bei wunderschönem Frühlingssonnenschein der Internationale Frauentag statt. Wieso muss der eigentlich noch immer jedes Jahr dringend zur Erinnerung stattfinden, wenn doch schon 1949 ins Deutsche Grundgesetz geschrieben wurde, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien? Auch wenn in Deutschland Frauen Auto fahren dürfen, nicht genital verstümmelt werden und seit 1977 nicht mehr den Ehemann um Erlaubnis fragen müssen, ob sie erwerbstätig sein dürfen, hat sich die Gleichberechtigung noch lange nicht wirklich durchgesetzt. Leider sind (viele) Männer bis heute – auf dem Rücken der Frauen – „ein bisschen sehr viel gleicher“ geblieben.
Junge Frauen denken ja oft, sie seien gleichberechtigt, weil sie in einer gleichberechtigten Beziehung leben – bis zu dem Zeitpunkt, wenn ein Babylein nicht nur das Leben der jungen Eltern versüßt, sondern notgedrungen auch meist die alte Rollenverteilung einführt. Wir Frauen verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Darüber könnten wir fast noch lachen, wenn ich daran denke, dass Frauen ganze 60 Prozent weniger Rente als Männer bekommen und eine weibliche Altersarmut damit vorprogrammiert ist! Es ist nicht so, dass Politiker das nicht wüssten. Also muss ich davon ausgehen, dass sie es billigend in kauf nehmen.
Wenn als Grund für dieses Ungleichgewicht oft Verzicht auf Vollerwerb zugunsten von Erziehung oder Pflege genannt wird, dann kann mit unserem Rentensystem etwas von Grund auf nicht stimmen. Arbeit ist Arbeit, egal ob sie an Familienmitgliedern geleistet wird oder als Erwerbsarbeit im sozialen Bereich! Grundsätzlich scheint soziale Arbeit immer schlechter bezahlt zu werden als zum Beispiel technische.
Gerade in den westlichen Teilen Deutschlands gab es erheblich schlechtere Möglichkeiten für Mütter zur Kinderbetreuung als im Osten. Unsere Gesellschaft würde ohne die unentgeltliche Arbeit von Frauen, Müttern, Töchtern, Ehefrauen, Schwiegertöchtern, Omas und Schwestern gar nicht funktionieren. Ist das, was „nichts kostet“, auch nichts wert? Immer mehr begüterte Familien lassen sich eine Frau „aus dem Ostblock“ kommen, die bei dem älteren Familienmitglied einzieht und es versorgt, wenn Familienangehörige selbst erwerbstätig sind. Wehe, wer sich das nicht leisten kann!
Nicht nur Pflege und Betreuung von Familienmitgliedern und die ungleich schlechtere Bezahlung von Frauen schmälert die Rente erheblich, sondern auch die von der Bundesregierung beschlossene Minderung der Rente auf 42 Prozent des Nettoeinkommens ab 2030. Das betrifft alle, aber es werden die Dumpinglöhner – also vor allem Frauen – sein, die dann von dem Nichts, was sie verdienten, nur noch 43 Prozent bekommen, auch wegen ihrer Ausfallzeiten für den unbezahlten Familiendienst.
Solange Frauen als Prostituierte wie Waren gekauft werden können, mit „Flatrate-Sex“ besonders missbraucht, werden sie kaum die gleiche Wertschätzung wie Männer erfahren. Auch und gerade mit den neuen „Bordellgesetzen“ scheint Deutschland das Bordell Europas zu bleiben. Dabei sind wir doch alle Menschen! Ich erwarte, dass wir alle als solche behandelt werden und uns behandeln, egal welches Geschlecht wir haben, und natürlich für unsere Erwerbs- und Reproduktionsarbeit in der Familie ebenso bezahlt werden!
Erneut ist aus einem Leck in den AKW-Ruinen in Fukushima hochgradig strahlendes Wasser in den Pazifik gelangt. Der Austritt von radioaktiv belasteter Flüssigkeit in den Ozean oder in das Grundwasser findet ständig und unbemerkt statt. Die Folgen der Atomkatastrophe von Fukushima werden inzwischen dank einer koordinierten Medienzensur gegenüber der Weltöffentlichkeit weitgehend totgeschwiegen. Das steht im Kontrast zur tatsächlichen Lage.
Die Atomkatastrophe von Fukushima ist alles andere als „im Griff“. Zwar ist es inzwischen offenbar gelungen, mehr als 1.300 abgebrannte Brennstäbe aus einem Abklingbecken im Gebäude von Reaktorblock vier zu bergen. Das ändert aber nichts an den weitgehend unkontrollierten Kernschmelzen in den Reaktoren eins bis drei. Die Brennstäbe sind dort vermutlich zu Hunderten geschmolzen und haben sich mit dem Stahl und Beton der Reaktorschutzhülle zu einer hoch radioaktiven Masse verbunden.
Die Folge ist eine schleichende radioaktive Verseuchung von Mensch und Umwelt über Jahrhunderte hinweg. Selbst die internationale Atomenergie-Behörde IAEA rechnet mit Stilllegung und Rückbau der zerstörten Reaktoren erst in drei bis vier Jahrzehnten. Niemand weiß, wohin mit den strahlenden Atomruinen in Fukushima, wohin mit den Millionen Litern radioaktiv verstrahlten Wassers in den Auffangbehältern oder den Millionen Tonnen abgetragenen verseuchten Erdreichs und Laubs. Diese lagern in teils schon geschädigten Plastiksäcken immer noch auf Privat- und Gemeindegrundstücken.
Das Herunterspielen der tödlichen Gefahren der Atomkraft und ihrer Unbeherrschbarkeit hat System: Weder aus Macht- noch aus Profitgründen will das internationale Finanzkapital auf die Atomkraft verzichten. Die neue EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker hat die weitere Förderung der Atomenergie in ihr Programm geschrieben. Die Bundesregierung schreibt ihre Atomkooperation mit Brasilien ausdrücklich fort. China ist inzwischen Weltmarktführer beim Bau von Atomkraftwerken und investiert 345 Milliarden US-Dollar in rund 130 neue Anlagen bis 2040. Weltweit sind gegenwärtig 557 neue AKWs geplant!
Es ist Bestandteil des umweltpolitischen „Rollbacks“ der Regierungen und Konzerne, die Atomkraft als „Zukunftstechnologie“ anzupreisen, mit der auf den „Klimawandel“ reagiert werden könne. Tatsächlich sind es die gleichen Konzerne, die hauptverantwortlich für den Anstieg des Kohlendioxidgehalts in der Atmosphäre sind, gleichzeitig die Umstellung auf erneuerbare Energien unterlaufen und dann noch die Atomkraft als „Alternative“ verkaufen wollen. Lesenswert ist dazu auch das Kapitel „Die unverantwortliche Nutzung der Atomenergie“ in dem Buch „Katastrophenalarm! Was tun gegen die mutwillige Zerstörung der Einheit von Mensch und Natur?“.
In den USA sind Experimente mit einem als „schmelzsicher“ bezeichneten Reaktor geplant, der Schmelzsalz als Kühlmittel benutzt. Statt mit zweifelhaften und riskanten Methoden zu versuchen, die unbeherrschbare Energiegewinnung aus Atomkraft zu retten, gehört sie weltweit abgeschafft! Dazu muss der aktive Widerstand verstärkt und international koordiniert und als Teil des Kampfes gegen den beschleunigten Übergang in eine globale Umweltkatastrophe geführt werden. Die Einheit von Mensch und Natur ist in akuter Gefahr. Retten wir gemeinsam die Erde vor dem Kollaps!
Dafür setzt sich auch die neugegründete Umweltgewerkschaft ein. Sie ist nicht einfach nur eine weitere Umweltorganisation, sondern wirklich etwas Neues: Sie bietet allen, die die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen nicht länger hinnehmen wollen, die Chance, dies gemeinsam zu verhindern. Sie sucht die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und -initiativen und sieht sich nicht als Konkurrenz zu ihnen. Sie fördert den engen Schulterschluss von Arbeiter-, Frauen- und Umweltbewegung. Die Umweltgewerkschaft stellt sich am Freitag, 20. März 2015, um 18 Uhr im Bremer Überseemuseum vor. Es gibt einen Vortrag mit Diskussion, Kultur und ein kleines Buffet mit der Möglichkeit zum Kennenlernen, Austauschen und Mitgliedwerden.
1. Am Wochenende war der Weltfrauentag. Abgehakt? Nein! Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Lange her! Überholt? Nein! Der WDR hat zur Einstimmung auf diesen Tag den Film „Sternstunde ihres Lebens“ wiederholt. Er wird wie folgt beschrieben:
„Bonn 1948. Die Abgeordnete und Juristin Elisabeth Selbert kämpft unermüdlich für die Aufnahme des Satzes ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ in das Grundgesetz der zukünftigen Bundesrepublik Deutschland. Trotz der vielen Widerstände, die sie während der Sitzungen im Parlamentarischen Rat immer wieder zu spüren bekommt, gibt sie nicht auf und hält hartnäckig an ihrem Vorhaben fest. Nicht nur ihre Kolleginnen aus dem Parlament, selbst ihre Sekretärin Irma steht Elisabeth Selbert zunächst skeptisch gegenüber; sie versteht nicht, wie wichtig die Ziele sind, die Elisabeth Selbert durchzusetzen versucht.
Erst eine gescheiterte Affäre mit einem Abgeordneten und die Schicksale anderer Frauen öffnen der jungen Sekretärin die Augen. Langsam nähern sich die ungleichen Frauen an. Als sie schließlich gemeinsam eine landesweite Kampagne für den Gleichberechtigungssatz erfolgreich realisieren, ziehen sie endlich an einem Strang und mit ihnen Tausende Frauen, die ihren erbitterten Kampf um Gleichberechtigung unterstützen. Frau Selbert erlebt einen grandiosen Triumph, als ihr Antrag im neuen Grundgesetz unter Artikel 3, Absatz 2 aufgenommen wird. Sie legt damit den Grundstein für eine nunmehr 65-jährige politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung zum Thema Gleichberechtigung.“
Die erwähnten „Tausenden Frauen“ haben zum Stift gegriffen und per Post mitgeteilt: Wir wollen die Gleichberechtigung von Mann und Frau! Erst diese Flut von Briefen und Karten hat die Intrigen gegen die Gleichstellung von Mann und Frau verstummen lassen. Der Film zeigt auch auf, wie und wo Frauen benachteiligt wurden. Sehenswert! Die Verlesung des Grundgesetzes erfolgte am 23. Mai 1949, doch leider wurde erst am 1. Juli 1958 ein Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau verabschiedet, und sogar erst ab 1977 konnten die Frauen in Deutschland Arbeitsverträge ohne allein abschließen. Davor benötigten sie die Unterschrift ihres Ehemannes, damit der Arbeitsvertrag wirksam wurde.
Erstmals müssen nun circa 100 Unternehmen Frauen in den Aufsichtsrat lassen. Die vorherige Selbstverpflichtung der Unternehmen hatte wenig bewegt. Diese nunmehr gesetzliche Regelung ist ein Anfang, aber nur ein Feigenblatt: Wer es verschmäht, wird nicht vom Gesetzgeber bestraft. Dieser Part bleibt den Verbrauchern. Die anderen Unternehmen sollen wieder einmal sich selbst Ziele setzen und diese sowie die Information über die Zielerreichung veröffentlichen. Falls nicht, wird es der Verbraucher richten.
Die gleiche Bezahlung von Mann und Frau soll als nächstes durchgesetzt werden, sagt die SPD. Nur die gleiche Bezahlung von Mann und Frau steht doch seit 1949 im Grundgesetz. Es kann doch so losgehen: Wenn eine Frau herausbekommt oder auch nur begründet vermutet, dass sie für diese Arbeit weniger erhält als ihr männlicher Kollege, kann sie die Differenz vor dem Arbeitsgericht einklagen. Dazu ist kein weiteres Gesetz nötig. Die Arbeitgeber müssen die Eingruppierungen dem Betriebsrat bereits heute mitteilen, leider aber nicht die tatsächlichen Löhne und Gehälter.
Es gibt viel zu tun, doch warten auf dieses Gesetz über die gleiche Bezahlung muss frau nicht! Unternehmen sind gut beraten, darüber nachzudenken. Es gibt viele Frauen, die sagen: „Wir brauchen keine Quote, wir sind gut!“ Das stimmt sicherlich. Frauen können vieles besser! Aber gerade darum werden sie nicht in die Führungspositionen gelassen. Was nutzt es, gut zu sein, wenn die Arbeitsplätze an Männer vergeben werden? Die meisten Führungspositionen werden mit „Vitamin B“ besetzt.
In der Sauna schwitzen die Herren zusammen, und dabei wird der Kontakt eingesammelt, so hat es damals die finnische Regierung beschrieben. Sie drohte börsennotierten Unternehmen, die die Quote nicht erfüllen, mit der Zwangsauflösung. Der finnischen Regierung wurde geglaubt, die Wirtschaft verpflichtete sich und hielt diesen Kodex ein. Ein Gesetz war nicht mehr nötig. Trotzdem geht es auch in Finnland nicht ohne politischen Druck! Der „Tagesspiegel“ titelt: „Finnische Frauen brauchen keine Quote“.
Am Textende steht: „Auch in der Zukunft muss die Regierung ein starkes Interesse an Frauen in Spitzenpositionen zeigen, sodass der Kodex seinen Erfolg fortsetzt und auch in anderen Bereichen der Frauenanteil steigt.“ Für die Betriebs- und Personalräte wurde die Frauenquote erfolgreich eingeführt. Nicht einmal hier ging es ohne gesetzliche Verpflichtung. Das lag aber nicht an den Frauen. Auf der Ebene der Betriebs- und Personalräte kann erfolgreich für die Besserstellung der Frauen im täglichen Geschehen agiert werden.
2. Den Alleinerziehungszuschlag erhalten Alleinerziehende zusätzlich zum ALG-II-Regelsatz. Ausgerechnet diese Zulage sollte im Zuge der sogenannten Rechtsvereinfachung im SGB II gestrichen werden. „Die Linke“ hat dazu eine Anfrage gestellt und damit diese Plan ad absurdum geführt, siehe 491. Bremer Montagsdemonstration. Der Reichtums- und Armutsbericht zeigt inzwischen auf, dass über 50 Prozent der Alleinerziehenden in Armut leben, siehe Vorwoche. Das Kindergeld soll erhöht werden: in diesem Jahr um vier, nächstes Jahr um zwei Euro. Die Kinder der Erwerbslosen haben nichts von dieser Kindergelderhöhung: Das Kindergeld wird zu 100 Prozent angerechnet.
3. Griechenland will die Reichen zur Kasse bitten. Das ist ungewöhnlich in Europa. Die EU geht nach dem mit der vorherigen Regierung vereinbarten Terminplan vor. Eine Verschnaufpause, um die Steuern von den Reichen zu erheben? Die EU hat scheinbar kein Interesse. Es überwiegt die Macht des Kapitals, siehe 443. Bremer Montagsdemonstration. Das Magazin „Quer“ vom „Bayerischen Rundfunk“ hat die Auswirkungen der Sparvorgaben in Griechenland aufgedröselt. Die Sendung vom 5. März 2015 wird auch inhaltlich beschrieben. Der Beitrag über die Auswirkungen der Sparauflagen für Griechenland steht allerdings nicht in der Inhaltsbeschreibung. Im Video ist er ab Minute 31 zu sehen.
Die oft erwähnte nächste Zahlung wird die deutschen Banken erfreuen, weniger die Griechen. Dass die Vorgaben nicht den Grundsätzen der Volkswirtschaft entsprechen, hat die EU bereits in Spanien festgestellt. Reaktion? Nur vertuschen! Haben die Geldgeber keine vernünftige Lösung zugelassen? Dass über die Sparvorgaben letztlich die Wirtschaft die Vorherrschaft erlangt und der Staat handlungsunfähig wird, führt uns dieser Beitrag nochmals vor Augen und Ohren. Im Beitrag wird „Arte“ als Quelle genannt.
Dort habe ich die Aufzählung der Faktoren nicht gefunden, dafür eine Rezension über Harald Schumanns Film über die Folgen der Sparzwänge. „Die Troika: Macht ohne Kontrolle – Augenöffner auf Arte“. „Es geht auch keineswegs nur um die Rettung europäischer Banken, sondern es sind erhebliche private Bereicherungsinteressen im Spiel. Die Schiebereien im Zusammenhang mit Privatisierungen ehemaliger Staatsbetriebe erinnern fatal an ähnliche Phänomene bei der Abwicklung der ostdeutschen Unternehmen durch die Treuhand.“
Kurz vor dem Griechenland-Beitrag von „Quer“ erfahren wir nebenbei, dass es auch bei der Insolvenz darauf ankommt, wer der Zahlungsverpflichtete ist. Wenn die Bank Hypo Alpe Adria Insolvenz anmeldet, muss Kärnten ebenfalls Insolvenz anmelden. Die Bürger sind dann der Willkür der Geldgeber ausgeliefert, so wie jetzt die Griechen. Die Bank ist zahlungsunfähig, aber der Insolvenzantrag wird nicht gestellt. Insolvenzverschleppung durch das Unternehmen? Kein Interesse der Gläubiger? Beim Insolvenzantrag muss der Antragssteller die Verfahrenskosten vorstrecken.
4. Atomkraft? Nein, danke! In Fukushima wurden steigende Erkrankungen durch Krebs festgestellt, war im „Weser-Kurier“ zu lesen. Nach den Erfahrungen von Tschernobyl ist dies erst der Anfang, sagen die „Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges“: Die Auswirkungen insgesamt seien erst in zehn bis 20 Jahren absehbar. Trotzdem geht Japan weiterhin mit dem Gutachten der Uno unter dem Arm von der Beherrschbarkeit der Atomkraft aus: 100 Wissenschaftler waren früh vor Ort und haben Entwarnung gegeben. Lediglich am Schluss steht, dass naturgemäß die Schädigungen die Auswirkungen noch nicht festgestellt werden können. Dies muss später nachgeholt werden.
Inzwischen ist nachlesbar, dass Strahlenexperten weitergearbeitet haben: „Sechzig internationale Experten, die sich mit der Strahlenbelastung und ihren gesundheitlichen Folgen beschäftigen, treffen sich zu einer einwöchigen Konferenz in Wien. Dabei geht es auch um die Folgen der Nuklearkatastrophe in Japan im letzten März. ‚Wir bewerten die Strahlenbelastung der Bevölkerung und der Arbeiter sowie ihre Folgen für deren Gesundheit. So suchen wir nach fehlenden Puzzleteilen‘, sagte Wolfgang Weiss, Vorsitzender des ‚Wissenschaftlichen Ausschusses der Vereinten Nationen zur Untersuchung der Auswirkungen der atomaren Strahlung‘ (Unscear). Ein vorläufiger Bericht wird bei der jährlichen Unscear-Konferenz zwischen dem 21. und 25. Mai vorgestellt werden. Die Experten werden bis 2013 an dem Gutachten arbeiten.“
Japans Regierung lässt die Katastrophe durch den Betreiber abwickeln, der zu sparen versucht, wo es nur möglich ist. Die Tanks wurden zusammengesteckt, Verschraubungen waren teurer. Die Tanks sind undicht, das Wasser läuft in den Ozean. So wird Geld gespart und die Umwelt noch stärker geschädigt! Die Einsparung bleibt dem Betreiber erhalten. Für den Umweltschaden muss „nur“ mit Gesundheit bezahlt werden! Japans Regierung spart zulasten der Weltbevölkerung, denn die Auswirkungen sind weltweit messbar. Wer nachlesen will, wie willfährig Nachrichten sind: einfach „Japan Krebsgefahr“ in die Suchmaschine tippen. Die abwiegelnden Nachrichten von den Jahren 2013 und 2014 lauten: „Keine erhöhte Krebsgefahr“. Hofberichterstattung hieß das früher. Jeder Verfasser dieser Fehlmeldungen hätte sich einfach nur die Erkrankungen durch Tschernobyl ins Gedächtnis rufen müssen.
5. Die Deputation für Soziales in Bremen hat getagt. Auf der Tagesordnung stand die „Joboffensive“, in der Vorlage wurde die Auswertung 2013 bis 2014 festgehalten. Der gesamte Bericht liest sich wie „im Nebel mit Vollgas auf der Autobahn fahren“. Dies steht im krassen Widerspruch zu den Zusagen der Bundesagentur für Arbeit vor der Vertragsunterzeichnung im Jahr 2012: „Wir haben Erfahrung, insbesondere in Berlin, gesammelt. Wir werden statistisch begleiten, zeitnah auswerten und berichten.“ Das hat bisher nicht geklappt und schon wieder nicht!
Die Wirklichkeit klingt so: „Der Finanzausschuss nahm die Vorlage im September 2014 zur Kenntnis und bat das Sozial- und das Arbeitsressort nach Beendigung der Joboffensive (Ende 2014) spätestens bis Sommer 2015 einen gemeinsamen Bericht über die quantitativen und fiskalischen Effekte der Joboffensive vorzulegen... Den oben genannten Berichtsbitten kommen die beiden Ressorts hiermit nach. Die wesentlichen Zielsetzungen und Merkmale der Joboffensive Bremen werden nachfolgend nochmals dargelegt.“
Dies soll er sein, der genaue Bericht: „An diese zusätzlichen Integrationen war für die zweijährige Laufzeit der Joboffensive haushaltsmäßig die Erwartung geknüpft, dass weniger Ausgaben auf der Leistungsseite anfallen werden. Gemäß der damals zugrunde gelegten Modellrechnung sollten Ausgaben von bis zu 3,472 Millionen Euro für die kommunal finanzierten Kosten, insbesondere für Unterkunft und Heizung vermieden werden. Nach Abzug der zusätzlichen Kosten für den erhöhten kommunalen Finanzierungsaufwand für die Personal- und Verwaltungskosten der Joboffensive in Höhe von 0,882 Millionen Euro hätten im Saldo kommunale Ausgaben in Höhe von bis zu 2,59 Millionen Euro vermieden werden können.“
Finanziert wurde die Kostenbeteiligung der Freien Hansestadt durch den Einsatz von Haushaltsmitteln aus dem Haushaltstitel „Kosten der Unterkunft“ gemäß SGB II. Bremen hat dieses Geld nicht eingespart. Die Hansestadt hat die Richtwerte für die Mietobergrenzen gemäß SGB II zu niedrig angesetzt und lässt jetzt Kostensenkungsaufforderungen schreiben. Die Erwerbslosen sollen in eine günstigere Wohnung umziehen oder einfach weniger essen!
Teilweise waren die Empfänger dieser Briefe schon bei der letzten Aktion der Jobcenter dabei, die aufgrund der Proteste und der haltlosen Mietobergrenzen abgebrochen wurde. Wer damals dabei war, hat aus meiner Sicht heute Bestandsschutz, wenn er darauf vertraut hat, dass Bremen schlauer geworden ist und er so wohnen bleiben kann. Wer einen solchen Brief erhalten hat, sollte eine Beratungsstelle aufsuchen. „Die Linke“ hat eine Anfrage an den Senat gestellt. In der Antwort ist von 211 Briefen die Rede.
Auf den Fluren der Jobcenter ist anderes zu hören. Wer einen Eigenanteil zur Miete leistet, sollte dies ändern, auch wenn vor Genehmigung der Anmietung diese Eigenbeteiligung zugestanden wurde. Wenn es eine Notsituation war, ist diese Unterschrift hinfällig. Bremen hat bei den Mietobergrenzen getrickst. Überhaupt sind die Mietobergrenzen hinfällig, denn Bremen hat kein schlüssiges Konzept.
Nun zurück zur „Joboffensive“: „Ein Erfolg der Joboffensive konnte sich nach dieser Definition rechnerisch erst einstellen, wenn vorher mindestens das Basisziel, also die Zahl der Basisintegrationen, erreicht worden war. Diese Zieldefinition hat den Vorteil, dass rechnerisch klar zwischen Basiszielerreichung (ohne zusätzliche Ressourcen der Joboffensive) und zusätzlicher Zielerreichung (mit zusätzlichen Ressourcen der Joboffensive) unterschieden werden kann. Der Nachteil dieser Zieldefinition ist, dass sie den Erfolg der Joboffensive erst abbildet, wenn die Basisintegrationen erreicht werden. Werden die Ziele beispielsweise in Folge externer Faktoren – wie zum Beispiel einer schlechteren als der prognostizierten Arbeitsmarktentwicklung – nicht erreicht, bleibt dies unberücksichtigt.“
Dies entspricht keinesfalls den vorher angekündigten Auswertungen! Dabei sind alle Daten für eine genaue Auswertung vorhanden. Die Erwerbslosen haben eine Nummer, die in allen Datensätzen über sie enthalten ist. Auch die Teams sind nummeriert: Es ist klar, welche Teams zur „Joboffensive“ gehören. Es ist nachvollziehbar, welche Teams welche Erwerbslosen bearbeitet haben. Insofern ist es bereits mit einem einfachen Listengenerator möglich, diese Werte zu erhalten. Auch die Kosten der Unterkunft sind aus diesen Datensätzen zu gewinnen, selbst wohin Erwerbslose vermittelt wurden.
Dies gilt für jeden vermittelten Erwerbslosen, ob er noch im Leistungsbezug ist oder nicht, auch für jedes Team. Wer will denn da nicht? Eine Entscheidung wurde bereits vor jeglicher Auswertung getroffen: Die „Joboffensive“ läuft weiter! Warum? Sie hat 2013 das Ziel um 73,3 Prozent unterschritten, 2014 um über 50 Prozent, schöngerechnet auf circa 37 Prozent, mit viel Hoffnung, denn die Zahlen sind noch nicht belastbar. In Köpfen waren es im Jahr 2013 ganze 312 Menschen, 2014 gesichert 487 und mit viel Hoffnung 736 Menschen. Die Auswertung für 2014 liefert einen weiteren Beleg für die Willkürlichkeit dieser Daten.
Besondere Erfolge hatte das Jobcenter bei Leistungsbeziehenden mit Erwerbseinkommen, sogenannten „Ergänzer(innen)“, bisher kannte ich dafür den Begriff „Aufstocker(innen): „Hier zeigt sich, dass Ergänzer(innen) in den Joboffensive-Teams zwar unterdurchschnittlich vertreten sind, bei Zuordnung zur Joboffensive aber eine mehr als doppelt so hohe Integrationswahrscheinlichkeit wie im Durchschnitt besteht“ (Seite 10). Die „Joboffensive“ läuft 2015 mit 19 unbefristeten und zehn bis zum 31. Dezember befristeten neuen Stellen weiter (Seite 11); dazu kommen die 37 alten.
Nicht in dem Bericht stehen die Wechselwirkungen: Laut Fragestunde in der Bürgerschaft im Januar 2015 sind im Jobcenter aktuell 20,5 Vollzeitstellen unbesetzt. Auf Seite 12/13 steht die Begründung für die Fortführung der „Joboffensive“. Zielvorgaben stehen dort nicht, Hingegen wechselt die Auswertung: „Mit Ende der Joboffensive geht das Controlling im Rahmen des Controllingausschusses und der Steuerungsgruppe in das regelmäßige Controlling für und durch die Trägerversammlung über.“ Mein Wunsch wäre ein genaues Controlling. Dies ist unter Nutzung der Datenverarbeitung eigentlich nur eine Frage des Wollens!
Dass der Deputation für Soziales ein Teil der Unterlagen vorenthalten wurde, geht aus der nachstehenden Fußnote 8 hervor. Diese Angaben mögen zwar dem Senat vorgelegen haben, sie haben aber nicht die Deputation für Soziales erreicht: „Für die dem Senat mit der Vorlage zur Joboffensive im Oktober 2012 vorgelegte Amortisationsrechnung wurde ein Betrag von 124 Euro zugrunde gelegt, der jedoch mittlerweile durch die Bundesagentur für Arbeit auf Basis aktuellerer Daten über die (ersparten) Kosten integrierter und weiterhin im Leistungsbezug befindlicher Bedarfsgemeinschaften überprüft und auf 113,39 Euro aktualisiert wurde.“
Auf den folgenden Seiten wird die Zielverfehlung zum Erfolg schöngerechnet: „Je nach Modell liegen die rechnerischen Einsparungen für die Kommune zwischen 0,22 Millionen und 1,74 Millionen Euro.“ Es geht genauer, siehe vor!
6. In der Deputationssitzung für das Land Bremen wurde der Produktbereichscontrolling-Bericht 2014 für Soziales vorgelegt. Auf Seite 4 werden die Entwicklungen der Sozialleistungen beschrieben, „auch in den übrigen Leistungsbereichen/Produktgruppen wie der Eingliederungshilfe, Leistungen zur Existenzsicherung nach SGB II (im Wesentlichen die Kosten der Unterkunft) und SGB XII (Grundsicherung im Alter)... Den Ausgabensteigerungen bei Hilfeleistungen nach SGB II und SGB XII stehen jedoch aufgrund der Bundesbeteiligung Mehreinnahmen gegenüber (33,5 Prozent Bundesbeteiligung SGB II und 100-prozentige Kostenübernahme bei der Grundsicherung im Alter“. Die folgenden Zahlen sind verdichtet und lassen keine Einzelaussage zu.
Auf Seite 5 steht: „Der Verlustvortrag aus Vorjahren im Bereich der Sozialleistungen kann 2014 nicht reduziert werden. Für den Produktplan 41 wurde 2014 eine interne Haushaltssperre erlassen“. Auf Seite 18 und 19 steht der Haushalt für SGB XII und SGB II. Auf Seite 20 stehen Anmerkungen zu den Abweichungen und somit auch zur Joboffensive: „Beide Werte liegen dennoch deutlich über den Planwerten 2014. Ursache kann sein, dass die erwartete Loslösung von Personen aus dem Leistungsbezug SGB II (untere anderem durch die Joboffensive) bislang nicht in dem Umfang eingetreten ist wie angenommen. Die wirtschaftlichen Randbedingungen werden ebenso wie das Vermittlungsgeschehen im Jobcenter fortlaufend beobachtet.“ Wie wenig tragfähig diese Beobachtung ist, steht im Bericht über die Joboffensive (siehe Abschnitt 5).
Auch der Senat hat Datendefizite: Der Monat September fehlt, der Dezember ebenfalls. Es wurde hochgerechnet. Nachstehend die Anmerkungen zu den Kosten der Unterkunft. Hier steht nichts von einer Veränderung durch die Joboffensive: „Die durchschnittlichen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung sind ebenfalls schwankend und liegen im Ist Januar bis September 2014 je Leistungsempfänger(in) beziehungsweise Bedarfsgemeinschaft über dem Planwert 2014. Für die Entwicklung der Kosten der Unterkunft gibt es verschiedene Gründe, vor allem sind weiterhin die Entwicklungen der Ausgaben bei den Einzelpositionen (Erhöhungen der Nettokaltmieten, Betriebskosten, Heizkosten) zu nennen. Fluktuation im Bestand der Leistungsempfänger(innen) wie auch Umzüge führen regelmäßig zu Ausgabensteigerungen, was insbesondere den höheren Mieten bei Neuverträgen geschuldet ist.“
Auf Seite 61 stehen Zahlen und Anmerkungen zur Inanspruchnahme von Bildung und Teilhabe: „Per 31. Dezember 2014 erhielten in der Stadtgemeinde Bremen 17.118 Personen Leistungen für Bildung und Teilhabe, davon 14.514 Personen mit Anspruchsberechtigung nach dem SGB II, 1.998 Personen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz, 137 Personen mit Leistungen nach dem SGB XII und 469 Personen mit Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres lag die Inanspruchnahme bei gesamt 15.737 Personen.“ Die Zahlen zeigen erneut, wie verpönt die „Blauen Karten“ sind, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstration.
Es folgen Anmerkungen zum SGB XII und ab Seite 69 zum SGB II. Es wird unter anderem beschrieben, dass Aufstocker(innen) immer Leistungen zur KdU beziehen, weil erst mit den Bundesleistungen aufgerechnet wird: „Auch die Vermittlung in Arbeit führt nicht immer zur vollständigen Loslösung aus dem Bezug von SGB-II-Leistungen. Circa ein Drittel der erwerbsfähigen Bezieher(innen) hatte 2013 ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Da Einkommen zunächst auf die Bundesleistungen angerechnet wird und erst dann auf die kommunalen Leistungen, führt dieses vielfach dazu, dass die Leistungsempfänger(innen) die Kosten der Unterkunft und Heizung ganz oder anteilig vom kommunalen Träger erhalten. Verringert sich infolge von Unterbrechungen oder niedrigerem Einkommensniveau (aus Erwerbstätigkeit, aber auch als Anspruch nach SGB III) das anzurechnende Einkommen, desto wahrscheinlicher ist es, dass die zu gewährenden Kosten der Unterkunft im Zeitverlauf steigen.“
In den Erläuterungen steht nichts zur „Joboffensive“, auch nichts zur Auswirkung des Mindestlohns. Bremen geht somit wohl davon aus, dass der Mindestlohn nicht zur Verminderung der Kosten der Unterkunft reicht. Der nächste Absatz beschreibt wieder einen Datenmangel, insgesamt sehr aufschlussreich. Ab Seite 86 sind Maßnahmen und Verfahren zur Kostenbegrenzung und Kostensenkung beschrieben. Auf Seite 91 stehen Ausführungen zur Ausgliederung von Behinderten aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt. Dies war auch Thema der letzten Deputationssitzung. Auf Seite 99 steht doch noch etwas zur „Joboffensive“, dabei wird der dazu vorliegende Bericht nicht einbezogen. Er fehlt für den Verfasser. Die hier genannten Zahlen stimmen teilweise nicht mit dem Bericht über die „Joboffensive“ bis 2014 überein. Die Methode „Joboffensive“ soll auch über 2015 hinaus beibehalten werden.
7. Noch ein paar Bremer Kleinigkeiten. Die Bremer Straßenbahn AG sollte sich mit den Münchner Verkehrsbetrieben unterhalten. München soll seine Straßenbahnen überholt haben und weiterhin nutzen. Insgesamt fehlt mir in der Debatte über die Kosten der neuen Straßenbahnen die Veränderung der Leasingkosten für die jetzigen Exemplare. Die Stühle im Parlament sind noch die Erstausstattung. Die letzte Aufpolsterung hat 20 Jahre gehalten. Wieso jetzt diese Diskussion über eine Neuanschaffung? Die Besonderheit des Raumes bleibt am Besten mit den alten Stühlen, die neu auf gepolstert und bezogen werden, erhalten! – Noch Fragen? In Bremen gibt es ein gutes Netz von Beratungsstellen, und wir sind jeden Montag ab 17:30 Uhr in Bremens „guter Stube“. Wir haben ein offenes Mikrofon – für Lob und Tadel, nicht für Nazis und nicht für Rassisten. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!