478. Bremer Montagsdemo
am 07. 07. 2014  I◄◄  ►►I

 

Nur die Sanktionen haben durch die „Joboffensive“ zugenommen

Hans-Dieter Binder1. Wasser, Strom, Gas abstellen ist jeweils mit Zusatzkosten verbunden, das Anstellen ebenfalls. Die Firma SWB als Netzbetreiber verdient gut daran. Der Bremer Senat hat bisher auf mehrere Anfragen zu diesen Thema geantwortet, aber die SWB hat sich nicht erkennbar bewegt: Sie akzeptiert nur Ratenzahlung von mindestens 50 Euro, sie führt keine Gespräche mit säumigen Kunden, sie mahnt und stellt ab. Die SWB bietet Informationen zur Energieeinsparung, doch dadurch wird die akute unbezahlte Rechnung nicht aus der Welt geschafft. Die SWB beteuert, Wasser werde zuletzt abgestellt, meistens liegen bereits Stromschulden vor. Warum überhaupt Wasser abgestellt wird und wie hoch die Zahlungsrückstände für Wasser sind, dazu äußert sich die SWB nicht.

Bei Wasser hat die SWB ein Monopol. Ihre Mithilfe ist zum Schutz von nur indirekt säumigen Zahlern wie Mietern in Mehrfamilienhäusern zwingend notwendig. Die SWB kann schnell die Voraussetzung für eine Änderung der Vorauszahlungen direkt auf ihr Konto schaffen und weiterliefern, die Zähler ablesen, die Mieter als Neukunden einstufen und Abschläge in Höhe der bisher an den Vermieter gezahlten festsetzten oder einfach den Verbrauch einschätzen. Zwischendurch kann die SWB das Wasser wieder anstellen. Für die aufgelaufenen Schulden hat sie die Möglichkeit der Objektverwertung.

Eventuell ist die SWB bereit, wie bei der Gewoba auf Einzelabrechnung mit den Mietern umzustellen. Allerdings verliert sie damit die Zugriffsmöglichkeiten zur Objektverwertung. Der Senat hat leider auch nach den vielen Anfragen der Fraktionen und eigenen Antworten noch immer keine Lösung gefunden und umgesetzt. Wenn die SWB „mauert“ und der Senat dies nicht ändert, sollte er eigentlich die Grundleistungserbringer in Bremen zu entsprechender Hilfe angewiesen haben. Leider ist auch das nicht erfolgt. Die Anfrage kommt, die Antwort auch, einschließlich Versprechen, aber es bleibt beim Absperren!

Im Bericht über eine Aktion gegen das Wasserabstellen hat der „We­ser-Ku­rier“ auf eine CDU-Anfrage hingewiesen: „Vor wenigen Tagen hatte der Senat daraufhin erklärt, sofern die Sozialbehörden von drohenden oder bestehenden Ver­sor­gungs­sper­ren Kenntnis erhielten, würden sie Betroffene beraten und Empfänger von Transferleistungen unter anderem auf die kostenlose Rechtsberatung hinweisen. Beide Seiten, so der Senat, könnten zudem vereinbaren, dass die Behörden Abschlagszahlungen direkt an den Versorger leisten.“ Allein diese Antwort zeigt, dass hier scheinbar keine wirkliche Lösung angestrebt wird!

Abschlagszahlungen auf Wunsch durch den Leistungsträger direkt an den Versorger vorzunehmen, ist bereits seit vielen Jahren Praxis. Das Jobcenter bewilligt wie dessen Rechtsvorgänger ohne diese direkte Zahlung kein Darlehn. Die vom Senat erwähnte verbesserte Zusammenarbeit zwischen SWB und Sozialbehörden hat mich bisher nicht erreicht. Schön ist der Gedanke trotzdem, nur wie drückt sich dies aus? Der Verweis auf mögliche Rechtsberatung ist ebenfalls ein Nebenschauplatz.

Warum weist der Senat die Sozialbehörden nicht einfach an, wie folgt zu verfahren: Wenn ein Mensch eine unbezahlte Wasserrechnung vorlegt und erklärt, dass er diese Rechnung nicht regulieren kann, so ist der Leistungsträger verpflichtet, dies als Antrag anzunehmen und umgehend zu bearbeiten. Die Entscheidung ist schriftlich niederzulegen. Zur Einhaltung von kurzen Fristen trägt sicher auch das Vertrauen in die Angaben des Menschen bei. Auf die Vorlage von Belegen soll verzichtet werden!

Wenn der Senat oder das Jobcenter hier wieder auf den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern hinweisen, so ist dieser durch solch eine Vereinfachung nicht gefährdet! Das Finanzamt macht es vor: Für die Einkommensteuerklärungen müssen schon seit Langem kaum noch Belege eingereicht werden. Für Menschen mit wenig Geld ist es nicht immer möglich, die laufenden Kosten zu regulieren, selbst wenn aus externer Sicht nichts Besonderes passiert ist.

Ein Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2009 lässt erahnen, dass viel Geld für Verwaltung statt für die Beseitigung von Notlagen ausgegeben wurde. In diesem Rechtsstreit hat die Bagis (jetzt: Jobcenter) die ausstehenden Wasserkosten reguliert und wurde vom Gericht auch zur Regulierung der Stromschulden verurteilt. Über das Verhalten der SWB hat das Gericht (mittlerer Absatz auf Seite 5) sinngemäß angemerkt, es dränge sich der Eindruck auf, dass der örtliche Energielieferant so handelt, weil der Grundsicherungsträger einspringen muss. Falls dies dem Grundsicherungsträger nicht gefällt, kann er es über den Senat ändern, der im Aufsichtsrat des Energielieferanten vertreten ist!

Die Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II et cetera lässt den steinigen Weg für Anträge auf Übernahme von Wasserschulden erahnen. Insbesondere sollen Kosten für Wasser und Abwasser nur insofern übernommen werden, wie die Mietobergrenzen nicht überschritten wurden. Diese wurden neu festgesetzt, aber mit den alten Fehlern. Die Verwaltungsanweisung ist keine Rechtsgrundlage, sondern eben nur eine Anweisung an die Verwaltung. Das oben zitierte Gericht hat auch dies erwähnt.

Zusammenfassung: Wer absehen kann, dass er seine Wasserrechnung nicht fristgerecht bezahlen kann, sollte umgehend beim Jobcenter eine Kostenübernahme, hilfsweise als Darlehn, beantragen. Falls er nicht prompt eine Zusage erhält, umgehend eine Beratungsstelle aufsuchen. Dies steht etwas detaillierter steht im Flyer der Linkspartei, der letzte Woche vor den Jobcentern verteilt wurde.

Wer seine Kosten der Unterkunft nicht vollständig erstattet bekommt, sollte dies ändern. Wie alles geht? Wir gehen mit! Zu der Antwort des Senats zum Wasserabstellen siehe auch die 440. Bremer Montagsdemonstration. Letzten Donnerstag hat der Senat der Sozialdeputation einen Bericht über seine Bemühungen zur Vermeidung von Stromsperren vorgelegt. Das Thema muss jetzt gelöst werden! Bremen hat die höchste Armutsquote, die meisten ALG-II-Betroffenen und logischerweise die meisten Millionäre!

Die „Tageszeitung“ berichtet: „In Bremen-Nord möchte die SWB die Mieter (darunter auch viele Kinder) als Druckmittel gegen den Vermieter erhalten. Die SWB ist nicht zur Zusammenarbeit bereit. Die Mieter sollen 1.400 Euro monatlich an die SWB zahlen. Dies wären 250 Euro pro Familie. Nur nach diesem Zahlungseingang will die SWB das Wasser wieder anstellen“. 1.400 Euro Euro liegen mit Sicherheit weit über dem Abrechnungspreis für den tatsächlichen monatlichen Wasserverbrauch! Die unterbrochene Wasserversorgung der Mieter in Bremen-Nord ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, verursacht durch ein Monopolunternehmen!

Will der Senat dies hinnehmen? Will der Senat uns weismachen, er könne keinen Einfluss nehmen? Der Senat muss umgehend und notfalls per einstweiliger Verfügung die Wasserversorgung wieder herstellen! Die SWB erhält als Gegenleistung die künftigen Wasserlieferungen von den Mietern bezahlt. Falls die SWB das nicht will, muss der Senat zum Beispiel über einen Feuerwehr Hydranten das Trinkwasser hinter dem Absperrventil in die Hausversorgung einspeisen. Der ungehinderte Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht, ein Grundrecht nach internationalen Regeln und auch nach der Verfassung der Freien Hansestadt! Bremen hat allerdings auch falsch ermittelte Mietobergrenzen, Richtwerte genannt. Mehr dazu am nächsten Montag.

 

2. Sanktionen reduzieren die Regelleistung und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Zulässig sind demnach nur Sanktionen, die der Betroffene aus seinem Schonvermögen oder anderen Einnahmen bezahlen kann – doch wer, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen, hat das schon? Damit ist eigentlich alles klar. Die Bundesregierung will weiter Rechtsbruch verordnen. Herr Wiese von der Bundesagentur für Arbeit hält Sanktionen für unverzichtbar: „Wenn jemand nicht bereit ist, seinen Beitrag zu leisten, um aus Arbeitslosigkeit und Transferbezug herauszukommen, dann muss das sanktioniert werden können“.

Dies hat Herr Wiese am 27. Juni 2014 gesagt. Er hat damit seine Begründung verharmlost. Er redet nicht mehr von Gesetzesverstößen, die geahndet werden müssen. Gemeint hat er die Sanktionen. Auch die „Kölner Rundschau“ hat die begleitenden Worte geändert, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstration. Herr Wiese will die Wirklichkeit aber scheinbar nicht wahrhaben. Hat er die Anhörung zu den Sanktionen im Deutschen Bundestag verpasst oder glaubt er, es geht einfach weiter so?

Sanktionen werden benutzt, um Erwerbslose auszuhungern und sie gefügig zu machen. Erwerbslose, die in die Krankheit flüchten, sind für den Sachbearbeiter im Jobcenter genauso ein Erfolg wie die erfolgreiche Vermittlung in Arbeit. In Bremen läuft die „Joboffensive“ erfolglos, siehe 464. Montagsdemonstration. Die Freie Hansestadt hat dem Jobcenter die Umwandlung von 5,8 Millionen Euro Leistungsmittel für die Eingliederung in Arbeit genehmigt und sich mit 882.000 Euro an den Kosten beteiligt, siehe 415. Montagsdemonstration. Dieses Geld wurde dem Haushaltsposten für die Kosten der Unterkunft entnommen.

Über eine erhöhte Vermittlungsquote sollte dieses Geld durch weniger Erwerbslose eingespart werden. Doch die Vermittlungsquote konnte nicht gesteigert werden, die Einsparung wurde nicht realisiert! Die Mittel fehlen nunmehr im Haushalt. Die Bewilligung der Kosten der Unterkunft erfolgt sehr knauserig, auch unter Bruch des rechtlichen Rahmens, siehe Bremer Montagsdemonstrationen. Lediglich die Sanktionen haben durch die „Joboffensive“ zugenommen. Das Jobcenter hatte die Sanktionsquote mit drei Prozent angegeben und dann mit neuer Auswertung auf über neun Prozent erhöht. Dies ist erneut eine Bestätigung, dass die Zahlen des Jobcenters mit Vorsicht zu genießen sind.

Gerade Zahl und Höhe der Sanktionen sind einfach festzustellen, siehe 295. Bremer Montagsdemonstration, denn „Sanktionen werden in der Leistungsabteilung in einem Extradatensatz erfasst. Über diesen wird die Zahlungskürzung oder Nichtzahlung gesteuert. Die Kürzungsbeträge stehen dort und lassen sich somit ‚teambezogen‘ auswerten. Damit ist jederzeit eine Aussage zur Zielerreichung möglich. Ziel im Jahr 2009 war es, die Auszahlung der Regelleistung um 4,8 Prozent zu kürzen. Auch Sanktionen zu 100 Prozent sind hier hinterlegt, weil nach Ablauf der Sanktion die Zahlung wieder aufgenommen wird.“

Diese Extra-Datensätze gibt es seit Jahren, sie auszuwerten ist einfach. Umso unverständlicher, dass die Sanktionen mit drei Prozent beziffert wurden! Herr Schröder vom Bremer „Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe“ hatte mit Zahlen der Jobcenter die höhere Sanktionsquote bereits bewiesen.

Noch einmal zur Antwort der Bundesregierung vom 1. Februar 2013 zu den Sanktionen. Die Fraktion „Die Linke“ hatte in Punkt 3 gefragt: „Werden durch die Bundesagentur für Arbeit (wie durch diverse Betroffenenenvereinigungen aufgrund von Aussagen von Jobcentermitarbeitern seit Längerem gemutmaßt wird) den Jobcentern gegenüber in irgendeiner Art Vorgaben zur sogenannten Sank­ti­ons­quo­te gemacht, das heißt pauschale Richtwerte bezüglich einer Sanktionsprozentzahl vorgegeben?“

Die Bundesregierung hat geantwortet: „Von der Bundesagentur für Arbeit werden keine Zielvorgaben für eine sogenannte Sanktionsquote gemacht. Sanktionen ergeben sich allein aus den rechtlichen Vorgaben nach § 31 ff. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), die von den Jobcentern und deren Mitarbeitern einzuhalten sind.“ Diese Antwort ist eine Lüge. In den Zielvereinbarungen wird festgelegt, wie viel Prozent der Leistungsansprüche nicht ausgezahlt werden. Früher wurde die Quote von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Aktuell geben die Jobcenter Angebote ab, die Minderauszahlungen der Grundsicherungsansprüche enthalten.

Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass die Jobcenter die Sollzahlen (tatsächliche Ansprüche der Leistungsberechtigten) ermitteln und den Istzahlen (erfolgte Zahlungen) gegenüber stellen. Die zu erreichende Differenz steht in der Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit. Wieso kann überhaupt weniger als der Leistungsanspruch ausgezahlt werden? Durch die Sanktionen!

 

3. „Der Spiegel“ berichtet, dass Edward Snowden der „Washington Post“ einen riesigen Datensatz der Inlandsüberwachung zur Verfügung gestellt hat. Die Notwendigkeit, diese Praxis einzustellen, zeigt sich daran, wie tief die Einblicke in das Privatleben der Bürger sind. Die Anpassung der Bürger an diese Überwachungspraxis bedeutet das Ende der Demokratie! – Die Sendung „Panorama“ berichtet, dass die NSA gezielt alle Nutzer des Ver­schlüs­se­lungs­pro­gram­mes „Tor“ ausspioniert. Der Beweis wurde durch das Knacken des Quellcodes in der NSA-Spionagesoftware „XKeyscore“ ermöglicht.

Wie sehr die Bundesregierung per Gesetz Verfassungsbruch begeht, siehe auch vor­he­ri­ge Bremer Montagsdemonstration. Eine Stellungnahme der Bundeswehr zu der aufgedeckten Postvernichtung durch Mitarbeiter der Bundeswehr habe ich im Netz nicht gefunden. Die Bundeswehr hat Post kontrolliert, geöffnet, gelesen und vernichtet. Diese Post hat ihre Empfänger nicht erreicht! Erkenntnisse aus dieser damals laufenden Praxis gibt es scheinbar nicht. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu den per Geheimverträgen vereinbarten Ausspähmöglichkeiten gegen alle Deutschen habe ich im Netz nicht gefunden.

 

4. Die Rente mit 63 ist eine Mogelpackung: Nur zwei Jahrgänge können mit 63 und 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle anderen Arbeitnehmer gelten andere Rahmenbedingungen, aber Herrn Gabriel hat sicher das Wahlergebnis verbessert. Die Mütterente reduziert die Schlechterstellung der Mütter vor 1992, doch wieder werden Erziehungszeiten in Ost und West unterschiedlich bewertet. Die DRV soll ohne Antrag tätig werden, allerdings ist ein solcher nötig, wenn sie die Daten noch nicht hat. Unter dem Titel „Mütterente: Beschiss hoch drei“ zeigt das „Büro gegen Altersdiskriminierung“ die Schattenseiten nur teilweise auf: Der Schatten ist noch größer!

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente gelten nur für neue EU-Rentner. Verbessert wurden die Zurechnungszeit und die Negierung von Arbeitszeitverringerungen in engem Rahmen. Die Auswirkung all dieser Wohltaten, die alle richtig, aber viel zu gering sind, fehlt in den Veröffentlichungen: Alle künftigen Rentenerhöhungen und -neubewilligungen fallen niedriger aus! Der Nachhaltigkeitsfaktor führt dazu, siehe Bremer Montagsdemonstrationen. Die Finanzierung aus der Rentenkasse führt zur Belastung der Beitragszahler, die anderen Bundesbürger werden verschont.

Immerhin ist der Mindestlohn trotz geringer Höhe von 8,50 Euro eine starke Verbesserung. Der Flickenteppich wird durch laufende Tarifverhandlungen noch löchriger. Arbeitgeber, die Gewerkschaft am liebsten von hinten sehen wollen, verhandeln, ihr Ziel lautet, den Mindestlohn zu verzögern! Zeitungsausträger, junge Menschen und Langzeitarbeitslose sind bereits jetzt Benachteiligte der Neureglung. Insgesamt wird von Personalfachleuten ein starkes Ansteigen der Arbeitsgerichtsklagen erwartet. Die gesetzlichen Regelungen sind nicht genügend ausgearbeitet.

 

5. Europa ringt um Posten und Pöstchen, die Sacharbeit tritt zurück. Es gibt keine Klarheit über den Inhalt des Freihandelsabkommens mit Kanada. Wollen wir diese Verträge wirklich? Die Bundesländer haben Änderungen für das geplante Frei­han­dels­ab­kom­men mit den USA angemahnt und mehr Offenheit gefordert, sind aber nicht auf das Abkommen mit Kanada eingegangen.

Der Bundesrat hat jetzt leider das Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru durchgewunken. Dessen Auswirkungen auf die einfachen Leute in Kolumbien und Peru zeigen die „Kapitallustigkeit“ und sind übertragbar auf alle anderen Freihandelsabkommen. Will und wird der Bundestag angesichts dieser Beispiele das Freihandelsabkommen mit Kanada stoppen? Er sollte es tun. Was für die USA gewünscht wird, steht scheinbar nicht im Freihandelsabkommen mit Kanada.

 

6. Sigmar Gabriel treibt weiter die Strompreise in die Höhe. Die Befreiungen der Industrie von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen nicht verändert werden, sagt er. Sie wurde jüngst von der FDP total ausgeweitet, die Begrenzung auf wirkliche Stromfresser beseitigt. Soll das so bleiben? Der Windpark in der Nordsee steht weiter, die Kosten trägt nicht der Netzbetreiber, sondern der Endverbraucher. Es war logisch, zuerst die Stromleitung im Landesinnern zu bauen und zuletzt die Anbindung auf See. Andersherum wäre zumindest eine Teillieferung schneller möglich gewesen.

Die Preise an der Strombörse fallen, doch diese Preisvorteile erhält nicht der Endverbraucher. Die Sonnenenergie wird unrentabler. Die Kohlekraftwerke rauchen wie verrückt. Dörfer werden plattgemacht, die Umwelt wird vergiftet. Das Klimaziel beim Kohlendioxid ist so nicht einzuhalten. Die saubereren Gaskraftwerke stehen still, weil die Bundesregierung die Rahmenbedingungen schon länger falsch setzt: Wenn der Strom zu teuer wird, einfach die Steuern und Abgaben streichen! Die Teilfinanzierung des Bundeshaushalts muss beendet werden, damit die Energie für den Endverbraucher wieder bezahlbar wird! Und die Rahmenbedingungen sind umweltfreundlich zu gestalten! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)
 
Herr und Hund: „Es wäre unverantwortlich, würden die USA deutsche
Regierungsbeamte nicht abhören(„Spiegel-Online“)

 

Der neue „Mindestlohn“
ist völlig unzureichend!

Harald BraunDer Bundestag hat letzte Woche das von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eingebrachte Gesetz beschlossen, das einen Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015 vorsieht. Die Politiker der Großen Koalition hängen sich damit ein soziales Mäntelchen um: Es ist ein Hohn, wenn SPD-Chef Sigmar Gabriel die erbärmlichen 8,50 Euro zur Grenze erklärt, wo die „Würde der Arbeit“ anfängt! SPD- Fraktionschef Thomas Oppermann tönt sogar von einer „Sozialreform von historischem Ausmaß“.

Tatsächlich ist die Verabschiedung des Gesetzes eine Reaktion darauf, dass mehr als zehn Jahre lang Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, Sozialverbände, linke Parteien und die bundesweite Montagsdemonstrationsbewegung gegen den wachsenden Niedriglohnsektor und für eine gesetzliche Lohnuntergrenze gekämpft haben. Wir wollten einen Lohn, der den Mindestbedarf einer Familie entsprechend den bei uns üblichen Lebenshaltungskosten deckt!

Davon kann bei dem neuen Gesetz aber keine Rede sein. Die in einem halben Jahr geltende Lohnuntergrenze von 8,50 Euro sichert mit höchstens 1.400 Euro brutto selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung das aktuelle Existenzminimum einer Familie nicht ab. Fast ein Viertel aller Beschäftigten in Deutschland verdienen heute weniger als zehn Euro und sind damit von Armut bedroht. Der Bundeskongress der DGB-Jugend geht heute schon von 12,40 Euro aus, um Armut zu verhindern, der „Paritätische Wohlfahrtsverband“ fordert sogar 13 Euro.

Neben der völlig unzureichenden Höhe des Mindestlohns kritisieren wir: Langzeitarbeitslose bleiben im ersten halben Jahr einer Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Lehrlinge und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten grundsätzlich keinen Mindestlohn. Praktikanten sind für drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen – viel länger arbeiten sie auch kaum. Zeitungsverlage dürfen 2015 den Mindestlohn für ihre Zusteller um 25 und 2016 um 15 Prozent unterschreiten. Die Kosten für Wohnung und Verpflegung von Saisonarbeitern können verrechnet werden. Außerdem dürfen Saisonkräfte nun an 70 Tagen im Jahr beschäftigt werden, ohne sozialversichert zu werden.

Zudem soll der Mindestlohn nur alle zwei Jahre überprüft und eventuell den offiziellen Preissteigerungen angeglichen werden, das erste Mal 2017. Aber auch ein mickriger Mindestlohn macht aus dem herrschenden Kapitalismus kein gerechtes System, in dem die „Würde der Arbeit“ gewährleistet ist! Die kapitalistische Ausbeutung wird durch einen Mindestlohn nicht überwunden, weil insbesondere die Großunternehmen sich auch dann immer noch den allergrößten Teil der gesellschaftlich geschaffenen Werte aneignen. Ein Leben ohne Ausbeutung der Menschen und der Natur durch die Kapitalisten wird es erst im echten Sozialismus geben!

Harald Braun
 
50 Jahre Desinformation: Die mehligen Ratschläge der Deutschen Gesellschaft für Ernährung haben die Menschen fett und krank gemacht („Strunz“)
 
 

 

Beim Schulbus kürzen
für den Fußballzirkus?

Die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien halte ich für eine Katastrophe, nicht nur wegen der schwarz-rot-goldenen Deutschtümelei. Das wirklich Schlimme an der Großveranstaltung sind die extrem hohen Kosten für den Bau der Anlagen, die auf Kosten der Infrastruktur des Landes gehen. Für die Bewohner in den Favelas bedeutet das Vertreibung und Zwangsumsiedlung, für die Kinder das Ende des Schulbesuchs, weil der Staat aus Geldmangel die Zuschüsse für den Schulbus gekürzt hat.

Das alles nur für einen Fußballzirkus, der keine sechs Wochen dauert! Die Fifa ist gut beraten, wenn auch Sportsgeist beim Bau der Anlagen vorhanden wäre. Darunter verstehe ich, dass die Fifa darauf achtet, dass die Anlagen frei von Korruption sind und die Arbeiter angemessen bezahlt werden. Ich hoffe, dass bei der nächsten Weltmeisterschaft solche Länder ausgewählt werden!

Manfred Seitz („Die Linke“)
 
Stürmerstar Neymar mit Wirbelbruch vom Platz getragen: Wer
hat noch Spaß an der Fifa-Tretmeisterschaft? („Focus“)
 
Messerstecherei: Mann stirbt bei Leichenschau im Großkino („Radio Bremen“)
 

Am Mittwoch, dem 9. Juli 2014, ist die Bremer Montagsdemo zwischen 15 und 17 Uhr Thema der Sendung „Bessere Welt“ auf UKW 92,5 Mhz.
 
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz