374. Bremer Montagsdemo
am 07. 05. 2012  I◄◄  ►►I

 

Gegen das Kaputtsparen
unserer Zukunft!

Hans-Dieter Binder1. Die Abstimmung im Deutschen Bundestag hat gezeigt, dass die derzeitigen Mehrheiten eine Beendigung der Sanktionen nicht zulassen. Schaut euch mal die Parteien und die Namen der Abgeordneten an, mit begleitenden Worten gut dargestellt vom „Netzwerk Grundeinkommen“! Der Vorlagebeschluss für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist dagegen zu begrüßen, denn das Sozialgericht Berlin sieht in den Leistungssätzen einen Verstoß gegen das Grundgesetz, und zwar bereits in den nicht durch Sanktion geminderten Regelleistungen. Die Wahlen können die Grundlage zur Verhinderung erneuter Tricks zur Umsetzung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts sein. Seht euch einfach mal die Anträge und das Abstimmungsverhalten der Parteien an!

 

2. Die Eingliederungsvereinbarung soll den Weg zurück in Arbeit aufzeigen. Die letzten Änderungen hierzu stehen unter der vorigen Bremer Montagsdemo. Auch das (No-)Job-Center hatte richtige Ansätze, davon hat es sich jedoch meilenweit entfernt. Wie geht der Erwerbslose damit um? Wer sich und seine Pläne nicht in der vom (No-)Job-Center vorgelegten Eingliederungsvereinbarung wiederfindet, sollte seine Anregungen und Wünsche hierfür dem (No-)Job-Center (nachweislich) vorlegen. Praktisch ist die Aussage: „Ich nehme die Eingliederungsvereinbarung mit und melde mich wieder“.

Des Fallmanagers Aufforderung „Unterschreiben Sie jetzt sofort!“ muss nicht befolgt werden. Jedes vorgelegte Papier kann mitgenommen werden. Eine sofortige Unterschrift zu verlangen, ist sittenwidrig! Wer sich hat einschüchtern lassen, kann die Unterschrift widerrufen, mit entsprechenden Änderungswünschen, also die Wünsche und Anregungen formulieren und als gewünschte Ergänzung im (No-)Job-Center gegen Stempel abgeben oder dem Fallmanager gegen Stempel beziehungsweise mit Zeugen übergeben.

Wenn der Fallmanager nicht darauf eingeht, kann gegen die als Verwaltungsakt erlassene „Eingliederungsvereinbarung“ Widerspruch eingelegt und mit diesem die aufschiebende Wirkung beantragt werden. Bei eiligen Anliegen kann sofort die Hilfe des Gerichts in Anspruch genommen werden, um beispielsweise den Einstieg in eine Weiterbildung noch termingemäß zu erreichen oder eine Zwangsmaßnahme wie den Ein-Euro-Job abzuwehren. Da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, muss bis zur Entscheidung darüber die „Eingliederungsvereinbarung“ befolgt werden. In diesem Beispiel muss die Entscheidung des (No-)Job-Centers über den Widerspruch nicht abgewartet werden.

Die Negativentwicklung der „Eingliederungsvereinbarungen“ geht weiter. Neu ist die Terminierung des Nachweises über die unternommenen Bewerbungsbemühungen: „Legen Sie mir an jedem ersten Werktag des Monats Ihre Bewerbungsliste vor!“ Es reicht somit nicht, sich zu bewerben. Der Nachweis muss auch wie vorgeschrieben geführt werden. Wer die Liste per Post schickt oder später hingeht, hat bereits gegen die „Eingliederungsvereinbarung“ verstoßen. Allein dieser „Verstoß“ wird zur Sanktionierung genutzt! Ob diese Sanktion angemessen ist, werden die Gerichte beurteilen.

Bisher stand in den „Eingliederungsvereinbarungen“ zum Beispiel: „Es sind X Bewerbungen pro Monat vorzunehmen“. Die Gerichte haben diese Verpflichtung nicht auf den Monat bezogen, sondern auf die gesamte Laufzeit der „Vereinbarung“. Dadurch konnten Bewerbungen vorgezogen oder auch nachgeholt werden. Ob die Richter nun diese Einengung akzeptieren? Es ausprobieren ist allerdings nicht ratsam! Wenn der Fallmanager die neue Zeitspanne ausnutzt, kann er jetzt dreimal den gleichen Fehler sanktionieren, ohne dass der Leistungsberechtigte sein Verhalten ändern kann: „Sie erhalten ab nächstem Monat keine Leistungen mehr und als Unterfünfundzwanzigjähriger auch keine Miete mehr erstattet!“ Ein Unding!

Das Überzeugen der Gerichte ist jetzt die greifbare Möglichkeit. Oftmals sehen Richter die Unterschriftverweigerung bei der „Eingliederungsvereinbarung“ als Weigerung an, sich um Arbeit zu bemühen an. Dies kann durch die Anregungen und Änderungswünsche widerlegt werden. Gerade diese Wünsche dokumentieren die aktive Mithilfe und auch die Ignoranz des Fallmanagers. Die Hilfe des Gerichts kann sofort nach Widerspruch gegen die Zahlungseinstellung erbeten werden. Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist schnell: Sie erhalten kurzfristig die Entscheidung oder Unterstützung. In Bremen nimmt die Rechtsantragsstelle Ihr Anliegen entgegen. Entschieden wird ohne mündliche Verhandlung, siehe vorherige Bremer Montagsdemos. Wir kommen darauf zurück! Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Eine gute Arbeitsvermittlung kommt ohne Sanktionen aus!

 

3. Die Zeitschrift „Test“ hat über Mieterhöhungen berichtet. Entsprechende Verlangen des Vermieters können trotz Einhaltung der formalen gesetzlichen Rahmenbedingungen unzulässig sein. Das Urteil des BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 346/10) besagt, dass ohne Mietspiegel die teuersten und die günstigsten Mieten nicht zu berücksichtigen sind. Vorbei ist damit der Verweis des Vermieters auf drei eigene überteuerte Wohnungen! Dem Mieter bleibt das Prozessrisiko. Da hilft eine Rechtsschutzversicherung beziehungsweise bei Menschen mit wenig Geld die Prozesskostenhilfe.

 

4. Der dritte Bericht zum „Bildungspaket“ wurde der Deputation für Soziales im Februar vorgelegt. Gemäß diesem Bericht werden Leistungen auch gezahlt, wenn „zum Beispiel der Antrag aus Zeitgründen nicht rechtzeitig gestellt oder beschieden werden konnte; Ausflüge kurzfristig angesetzt wurden; Anbieter nur Geldleistungen akzeptieren; die Verwaltung den Antrag ursprünglich zu Unrecht abgelehnt oder noch nicht bearbeitet hatte; die Eltern diesen Betrag verauslagt haben“. Dies ist zu begrüßen, doch wer wurde darüber informiert? In die Hinweise rund um das „Bildungs- und Teilhabepaket“ wurden diese Möglichkeiten nicht aufgenommen. Es fehlt darüber hinaus in den Informationen der Hinweis, dass auch nicht registrierte Anbieter Leistungen gemäß „Bildungs- und Teilhabepaket“ erbringen können. Die Leistungsberechtigten sind nicht an die aufgelisteten Anbieter gebunden. Dies gilt nicht nur für Kulturveranstaltungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe!

Gemäß diesem Bericht kann (weiterhin) formlos mit dem Globalantrag die „Baue Karte“ beantragt oder verlängert werden. Die Einarbeitung in das Antragsformular soll noch bis September 2012 dauern: „An den Zentren für unterstützende Pädagogik sind zurzeit bereits 35 Schulsozialarbeiter(innen) in Kooperation mit freien Trägern eingestellt worden. Die weiteren Stellen sind im Besetzungsverfahren.“ Somit waren 50 Stellenangebote für Schulsozialarbeiter im Angebot, doch ein Fallmanager im (No-)Job-Center wusste nichts davon. Sein Kunde hat nachgefragt, weil er von der Möglichkeit gehört hat und die entsprechende Ausbildung und Erfahrung besitzt. Sein Fallmanager hat nochmals nachgeforscht, konnte aber dem Erwerbslosen kein entsprechendes Stellenangebot unterbreiten! Wie ist dies möglich?

 

5. „Die Linke“ hat gesagt, was sie vom Haushalt Bremens hält. Wer sich davon betroffen fühlt, kann gegen den Landeshaushalt demonstrieren und wird auf ein breites Bündnis aus Initiativen, Vereinen und Parteien treffen hat Gelegenheit, am 9. Mai 2012 ab 14 Uhr vor der Bremischen Bürgerschaft gegen weiteren Sozialabbau zu protestieren. Das Motto der Kundgebung lautet: Gegen das Kaputtsparen unserer Zukunft! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)
 
Trotz 50 Bonussitzen: Griechische Sparkoalition abgewählt („Stern“)
 
Merkel isoliert: Französischer Sparpräsident abgewählt („Rote Fahne News“)
 
Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein abgewählt: Aber nicht die FDP,
sondern die Linkspartei fliegt aus dem Landtag („Junge Welt“)

 

Erziehung muss noch
spottbilliger werden!

Elisabeth Graf1. Nun berichtet sogar das ZDF über die um sich greifende Altersarmut und zeigt einen verarmten 75-jährigen Rentner, der 25 Jahre lang als Pförtner gejobbt hat und sich bis heute etwas dazuverdienen muss, damit er über die Runden kommt. Bevor er jetzt noch eine Stelle findet, muss er einen Kurs besuchen, der etwa 400 Euro kostet. Da beißt sich die Katze natürlich in den Schwanz, denn einer, der zu wenig Geld zum Leben hat, darf doch wohl nicht erst ein paar Hundert Euro aufbringen müssen, bevor er das in seinem betagten Alter überhaupt noch tun kann!

Leider wird nicht gesagt, wofür dieses Geld wirklich bezahlt werden muss, ob sich da noch jemand an der Armut anderer bereichert. Der beschriebene Rentner gibt jedoch nicht auf, sondern sammelt so lange Flaschen aus Papierkörben, bis er das Geld zusammenhat. Es ist überaus beschämend für dieses reiche Land, dass der toughe Greis für sich keine andere Lösung gesehen hat. Jetzt soll niemand daherkommen und mir erzählen wollen, er hätte doch nur zum Sozialamt gehen müssen, um dort eine Grundsicherung zu bekommen. Aber sicher doch: Es ist eine Transferleistung, die ihren Namen nicht einhält, die zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel ist!

 

2. Weil in Deutschland die Erzieher(innen) fehlen, schlagen die Grünen vor, mehr Arbeitslose für diesen Beruf auszubilden und umzuschulen. Auf eine Anfrage der Grünen teilte das Bundesarbeitsministerium mit, dass von 2008 bis 2011 bundesweit 2.056 Personen eine entsprechend geförderte Weiterbildung begonnen hätten, die laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 954 Personen erfolgreich abschlossen. Im Ländervergleich zeigten sich dabei zum Teil große Unterschiede: Während in Hessen zwischen 2008 und 2011 genau 510 Arbeitslose eine Umschulung begonnen hätten, seien es in Niedersachsen nur 44 gewesen.

Da in Westdeutschland demnächst circa 20.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen werden, droht der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Unterdreijährige nicht nur wegen der unzureichenden Investitionen in den Kita-Ausbau, sondern auch aufgrund des Mangels an Erzieherinnen und Erziehern endgültig zu scheitern. Oder könnten für eine Umschulung auch Lehrer in Frage kommen? Laut Bundesagentur hätten im März gut 4.000 arbeitslose Lehrer mit einer Ausbildung für eine Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen 767 offene Stellen gegenüber gestanden.

Familienministerin Kristina Schröder deutete an, dass die Länder weitere Unterstützung des Bundes bekommen könnten, wenn sie mit dem Ausbau von Kitas nicht wie geplant vorankämen, zum Beispiel Zinszahlungen für Kommunen übernehmen. Außerdem könnten über die Arbeitsagentur Lohnkostenzuschüsse für die Anstellung von Tagesmüttern gezahlt werden. Daher weht der Wind: Erziehung muss noch spottbilliger werden als durch die ohnehin schlecht bezahlten Erzieherinnen! Die GEW verlangt wenigstens noch, dass genau geprüft werden müsse, ob Arbeitslose einen Bezug zu dem Job hätten; sie dürften nicht dazu gedrängt werden. Letztendlich sei der Erziehermangel aber nur durch höhere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen zu beheben.

 

3. Die Bundesregierung sei schlecht über die Situation von armutsgefährdeten Jugendlichen informiert: Sie könne weder zu den Wohnorten der jungen Leute noch zu deren sozialen Merkmalen wie Migrationshintergrund oder Schulabschluss Daten vorlegen. Trotz der spärlichen Antworten lasse sich jedoch klar erkennen, dass das Armutsrisiko bei Menschen in der Altersgruppe von 16 bis 24 Jahren deutlich über dem deutschen Bevölkerungsdurchschnitt von 15 Prozent liege. Dabei waren junge Frauen in den vergangenen Jahren zu knapp 23 Prozent von Armut bedroht, für junge Männer betrage das Risiko 18 Prozent. Meiner Meinung nach ist „von Armut bedroht“ hier immer mit tatsächlicher Armut gleichzusetzen, da der Regelsatz leider nicht mit einer tatsächlichen Grundsicherung identisch ist!

Eigentlich müsste die Bundesregierung mehr wissen, aber uneigentlich gehöre herauszufinden, ob etwa Studierende oder Auszubildende von einem Abrutschen unter die Armutsgrenze bedroht sind, nicht zum „Standardrepertoire“. Ein Sprecher von lovely Arbeitsministerin Zensursula von der Leyen bezweifelt jedoch, dass der nächste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mehr Erkenntnisse über die Situation liefern wird. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! Was niemand sieht, gibt es wohl auch gar nicht? Offenbar wird hier die bewährte Methode benutzt, nämlich arme Menschen, welche die auf rosa Hochglanz euphemisierte, äh: polierte Statistik versauen, wie gehabt nicht mitzuzählen, gar näher zu beleuchten! Ich befürchte allerdings, dass das schwarz-gelbe Gruselkabinett nur nach außen hin über keinerlei Kenntnis verfügt, in Wirklichkeit aber sehr genau weiß, was eigentlich los ist – und es ihr schlicht egal ist.

 

4. Bundesagentur-Chef Frank-Jürgen Weise forderte die Deutschen auf, einfache Tätigkeiten stärker „wertzuschätzen“. Geringfügig Beschäftigten riet er, sich fortzubilden und „pünktlich und fleißig zu sein“. Von Respekt für einfache Arbeit wird keiner satt, kann niemand anständig leben! Ein Mindestlohn in respektabler Höhe muss her: zwölf Euro die Stunde! Weise halte auch nichts davon, „einen Buchhalter für 14 Tage aufs Spargelfeld zu zwingen“, weil dieser nach zwei, drei Tagen vom Arzt die Bescheinigung erhalte, dass er nicht arbeitsfähig sei. Zudem sei eine solche Arbeit für viele Menschen, zum Beispiel Büroangestellte, keine Empfehlung.

Jedoch lehnte Weise eine Rücknahme der unter Bundeskanzler Gerhard Schröder beschlossenen Arbeitsmarktreformen ab: „Die gelungenen Reformen aus den vergangenen Jahren sollten angepasst und verbessert, aber nicht zurückgedreht werden“. Die Reformen hätten „eindeutig Nutzen“ gebracht, was sich nicht nur an der gesunkenen Zahl der Arbeitslosen ablesen lasse. Ich glaube gern, dass heute Politiker und Arbeitsmarktexperten aus ganz Europa nach Deutschland kommen und anerkennend fragen: „Wie habt ihr das gemacht?“ Mit Dumpinglöhnen und Entrechtung der Arbeitnehmer ist Deutschland geradezu ein Paradies für Arbeitgeber jedweder Couleur!

 

5. Der Discounter Aldi erhielt in den vergangenen Jahren staatliche Subventionen in beträchtlicher Höhe. Sowohl Aldi Nord als auch Aldi Süd hätten beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Fördermittel für Unternehmen des Güterkraftverkehrs beantragt. Ob da mal wieder jemand den Hals nicht voll kriegen kann? Warum und in welcher Höhe der Handelskonzern mit einem weltweiten Umsatz von 57 Milliarden Euro staatliche Unterstützung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bekam, bleibt im Nebel verborgen. Vorerst verweigerte das BAG Auskünfte dazu, da sie „Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse“ von Aldi betreffen könnten. Selbst dem Parlament wurden Auskünfte über die Verwendung der staatlichen Gelder verweigert: Leider sei die Datenverarbeitung der BAG nicht „so ausgelegt“, dass gesagt werden könne, welche Unternehmen wie hoch gefördert würden. Wie praktisch!

Es ist in der Tat eine Sauerei, wenn Förderungen nicht bei der Aus- und Weiterbildung helfen, sondern das Sparprogramm eines milliardenschweren Discounters aufpeppen. Den Erhalt der Subventionen bestätigten sowohl Aldi Süd als auch Aldi Nord, verwiesen aber auf die erfolgreiche Prüfung durch das BAG. Eine Hand wäscht die andere, wenn Wirtschaft und Politik das gleiche unschöne Spiel betreiben! So wie den Bankstern die Milliarden in den Allerwertesten gepustet wurden, können auch Konzerne von Millionären gar nicht genügend Unterstützung bekommen. Lustig oder traurig, wie von den Medien immer gebetsmühlenartig verlangt wird, dass zwar ALG-II-Bezieher die besseren Menschen zu sein haben, aber Großkonzerne offen und ungeniert in die Staatskasse greifen dürfen!

 

6. Durch eine Änderung des Grundgesetzes versuchen die deutschen Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne den Gang vor das Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Damit könnten Klagen wegen Verletzung des Grundgesetzes drastisch eingeschränkt werden. Offiziell geschehe dies, um die „Überlastung des Gerichts“ einzudämmen, weil sich mittlerweile angeblich zu viele Bürger an das Gericht wendeten. Ob die neue restriktive Politik mit möglichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM zusammenhängt? Es scheint so, als wolle sich die Bundesregierung in ihre bürgerferne Politik nicht länger reinreden lassen, denn der Artikel 93 des Grundgesetzes umfasst das Recht der Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes Staatsbürgers, gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
 
CDU einen Kopf kürzer: Norbert Röttgen kann das Wahlergebnis in Nordrhein-Westfalen nicht so gut verkraften („Spiegel-Online“)
 
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz