29.11.2006 | |
Um überhaupt einer Beschäftigung nachzugehen und auch die Familienkasse zu entlasten, nimmt die Tochter einen bis Juli 2007 befristeten Ein-Euro-Job an, der ihr viel Spaß bereitet, zumal er in die Berufssparte fällt, für die sie als Ergotherapeutin ausgebildet worden ist. Anfang November jedoch kommt in der Familie Stress auf: Die Behörden teilen der Tochter mit, dass sie keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld hat. Auch der Ein-Euro-Job gehe nicht mehr. Mit einem Schlag fallen rund 450 Euro Einkommen weg, nachdem das ALG II der Tochter in Höhe von 318 Euro schon einmal um zehn Prozent gekürzt worden war, da sie einer angeblichen Vorladung der Bagis nicht nachgekommen sei. "Diese Einladung ist bei uns nie angekommen, wir hätten sie doch nicht sausen lassen," versichert Anja A. Es kommt noch schlimmer: Anja A. wird von der Behörde aufgefordert, für sich selbst einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Nur so könne es möglich werden, dass die Tochter zumindest den Ein-Euro-Job weitermachen darf, erläutert Anja A. die Sachlage. "Drei Stunden haben wir gebraucht, um das Papier auszufüllen und alle Unterlagen von mir und meinen beiden Kindern zusammen zu fügen", schildert die Betreuungshelferin und fährt fort: "Erst nach langer Diskussion durfte meine Tochter den Antrag bei der Bagis abgeben, da ich wegen meiner Berufstätigkeit mit rund drei Stunden Fahrt täglich die Zeit dazu einfach nicht freimachen konnte". Zwei Wochen wartete Anja A. vergebens auf eine Antwort der Bagis. "Immer wenn ich dort anrufe, werde ich vertröstet. Mal ist der Sachbearbeiter mit Akten unterwegs, mal soll ich sofort zurückgerufen werden, doch nichts passiert. Ich weiß einfach nicht mehr, wie es weitergehen soll", klagt die Mutter der beiden Kinder an unserem Lesertelefon. Ihre 24 Jahre alte Tochter geht nach wie vor zur Dienststelle des Ein-Euro-Jobs und freut sich zumindest darüber, auch ohne Bezahlung sinnvoll arbeiten zu dürfen. Angela Wessel, Pressesprecherin der Bagis, kann den Unmut von Anja A. zwar verstehen, verweist jedoch auf die geänderte Gesetzeslage. Danach stehen der arbeitslosen Tochter als Jugendliche unter 25 Jahren seit Anfang November keine Leistungen mehr nach Hartz IV zu. Daher darf sie auch keinen Ein-Euro-Job auszuüben. Mit ihrer Mutter und dem Bruder lebt sie in einer Gesamtbedarfsgemeinschaft, deren hauptsächlicher Träger die Mutter ist. Nach den neuen Bestimmungen kann somit nur die Mutter einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen und muss ihn auch persönlich zum Amt bringen. Angela Wessel: "Da sind wir Anja A. entgegengekommen und haben wegen der beruflichen Belastung der Mutter erlaubt, dass die Tochter die Unterlagen bei uns vorlegen darf." In der Sache selbst habe die Bagis einen "weichen Übergang" entschieden, so Angela Wessel. Die Tochter könne in diesem begründeten Einzelfall entgegen der Gesetzeslage den Ein-Euro-Job fortsetzen, da es Sinn mache, wenn die Jugendliche über diese Beschäftigung zu einer dauerhaften Arbeitsstelle gelange. Die Mutter indes erhält für die Bedarfsgemeinschaft einen finanziellen Zuschuss von monatlich rund 260 Euro, nicht als Arbeitslosengeld II, sondern nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II. Angela Wessel: "Das sind zwar rund 60 Euro weniger als Hartz IV, doch von unserer Seite haben wir eine Brücke gebaut, damit die Tochter ihre Beschäftigung nicht verlieren muss." "Erst nach langer Diskussion durfte meine Tochter den Antrag bei der Bagis abgeben, da ich wegen meiner Berufstätigkeit mit rund drei Stunden Fahrt täglich die Zeit dazu einfach nicht freimachen konnte". Zwei Wochen wartete Anja A. vergebens auf eine Antwort der Bagis. "Immer wenn ich dort anrufe, werde ich vertröstet. Mal ist der Sachbearbeiter mit Akten unterwegs, mal soll ich sofort zurückgerufen werden, doch nichts passiert. Ich weiß einfach nicht mehr, wie es weitergehen soll", klagt die Mutter der beiden Kinder an unserem Lesertelefon. Ihre 24 Jahre alte Tochter geht nach wie vor zur Dienststelle des Ein-Euro-Jobs und freut sich zumindest darüber, auch ohne Bezahlung sinnvoll arbeiten zu dürfen. Angela Wessel, Pressesprecherin der Bagis, kann den Unmut von Anja A. zwar verstehen, verweist jedoch auf die geänderte Gesetzeslage. Danach stehen der arbeitslosen Tochter als Jugendliche unter 25 Jahren seit Anfang November keine Leistungen mehr nach Hartz IV zu. Daher darf sie auch keinen Ein-Euro-Job auszuüben. Mit ihrer Mutter und dem Bruder lebt sie in einer Gesamtbedarfsgemeinschaft, deren hauptsächlicher Träger die Mutter ist. Nach den neuen Bestimmungen kann somit nur die Mutter einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen und muss ihn auch persönlich zum Amt bringen. Angela Wessel: "Da sind wir Anja A. entgegengekommen und haben wegen der beruflichen Belastung der Mutter erlaubt, dass die Tochter die Unterlagen bei uns vorlegen darf." In der Sache selbst habe die Bagis einen "weichen Übergang" entschieden, so Angela Wessel. Die Tochter könne in diesem begründeten Einzelfall entgegen der Gesetzeslage den Ein-Euro-Job fortsetzen, da es Sinn mache, wenn die Jugendliche über diese Beschäftigung zu einer dauerhaften Arbeitsstelle gelange. Die Mutter indes erhält für die Bedarfsgemeinschaft einen finanziellen Zuschuss von monatlich rund 260 Euro, nicht als Arbeitslosengeld II, sondern nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II. Angela Wessel: "Das sind zwar rund 60 Euro weniger als Hartz IV, doch von unserer Seite haben wir eine Brücke gebaut, damit die Tochter ihre Beschäftigung nicht verlieren muss." |
© Bremer Tageszeitungen AG | |
| DRUCKEN | FENSTER SCHLIESSEN |
|